Rente 2026: Minijobber können wieder zurück in Rund-um-Schutz
Keinen Eigenanteil zahlen oder vielleicht doch voller Schutz in der Rentenversicherung? Minijobberinnen und Minijobber, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, können sich ab Juli 2026 wieder für den Rund-um-Schutz entscheiden. Erstmals kann damit eine Befreiung wieder rückgängig gemacht werden. Was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber darüber wissen sollten und welche Fristen zu beachten sind, erklären wir in unserem Beitrag.
Was bedeutet „Aufhebung der Befreiung“ im Minijob?
Minijobberinnen und Minijobber sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie zahlen grundsätzlich bei einer Beschäftigung im gewerblichen Bereich einen Eigenanteil in Höhe von 3,6 Prozent (13,6 Prozent bei einer Beschäftigung im Privathaushalt) des Verdienstes. Beschäftigte können auf die Zahlung des Eigenanteils auch verzichten. Sie verzichten damit aber auch auf vollwertige Leistungsansprüche in der Rentenversicherung. Dafür stellen sie einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber.
Bisher galt: Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt für die gesamte Dauer des Minijobs. Sie konnte nicht widerrufen werden.
Ab dem 1. Juli 2026 können Minijobberinnen und Minijobber die Befreiung nun einmalig wieder rückgängig machen. Das bedeutet: Minijobberinnen und Minijobber sind dann wieder rentenversicherungspflichtig und zahlen zusätzlich zu den Beiträgen des Arbeitgebers eigene Beiträge zur Rentenversicherung. So erwerben sie wieder wertvolle Ansprüche in der Rentenversicherung.
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Welche Voraussetzungen und Fristen gelten für die Aufhebung der Befreiung?
Minijobberinnen und Minijobber müssen die Aufhebung der Befreiung bei ihrem Arbeitgeber schriftlich oder elektronisch beantragen.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen den Eingang des Antrags dokumentieren und die Änderung in den Entgeltunterlagen festhalten. Ebenso melden sie die Aufhebung der Befreiung an die Minijob-Zentrale. Die Befreiung gilt als aufgehoben, wenn die Minijob-Zentrale nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Meldung widerspricht.
Die Aufhebung der Befreiung wirkt ab dem Monat, der auf den Monat der Antragstellung folgt. Sie gilt nur für die Zukunft. Eine rückwirkende Aufhebung ist nicht möglich.
Beispiel für die Aufhebung der Befreiung in der Rentenversicherung:
Ein Minijobber hat sich zu Beginn seines Minijobs von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Nun beantragt er die Aufhebung der Befreiung bei seiner Arbeitgeberin. Der Antrag geht am 20. September bei der Arbeitgeberin ein.
Die Arbeitgeberin muss den Antrag auf Aufhebung der Befreiung mit dem Eingangsdatum in den Entgeltunterlagen des Minijobbers dokumentieren.
Die Arbeitgeberin informiert die Minijob-Zentrale wie folgt:
- Die Arbeitgeberin meldet den Minijob (Beitragsgruppe „5 – Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung“ mit dem Abgabegrund „32 – Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel“) zum 30. September ab.
- Anschließend meldet sie den Minijob zum 1. Oktober (Beitragsgruppe „1 – voller Beitrag bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung“ mit dem Abgabegrund „12 – Anmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel“) wieder an.
Ab dem 1. Oktober ist der Minijobber wieder rentenversicherungspflichtig und zahlt den Eigenanteil zur Rentenversicherung. Ab diesem Zeitpunkt sind auch die Beitragsnachweise entsprechend anzupassen.
Worauf ist bei der Aufhebung der Befreiung zu achten?
Es gibt einige wichtige Punkte, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten sollten:
- Dauer der Wirksamkeit: Die Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt für die gesamte Dauer des Minijobs. Ein Widerruf der Aufhebung ist nicht möglich.
- Regelung für mehrere Minijobs: Haben Beschäftigte mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze, kann die Aufhebung der Befreiung nur einheitlich erfolgen. Das heißt: Die Aufhebung der Befreiung gilt für alle Beschäftigungen. Alle Arbeitgeber müssen der Minijob-Zentrale den Wechsel der Beitragsgruppe melden.
- Minijob und Altersvollrente: Minijobberinnen und Minijobber, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze bereits eine Vollrente wegen Alters beziehen, sind vom Gesetz her rentenversicherungsfrei. Eine Aufhebung der Befreiung ginge somit ins Leere. Sie können jedoch auf diese Rentenversicherungsfreiheit verzichten und sich für die Zahlung ihres Beitragsanteils zur Rentenversicherung entscheiden. Was bei dem Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit zu beachten ist, erklären wir in unserem Magazin-Artikel „Flexirente – mit einem Minijob die Rente steigern“.
- Berufsständische Versorgungseinrichtungen: Auch Minijobberinnen und Minijobber, die einer berufsständischen Versorgungseinrichtung angehören, können die Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen.
Fazit
Die Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bietet Minijobberinnen und Minijobbern mehr Flexibilität in der Entscheidung, ob sie in die Rentenversicherung einzahlen möchten oder nicht. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen die Aufhebung der Befreiung an die Minijob-Zentrale melden.
109 Kommentare
Lohnt es sich für jemanden mit einem Hauptjob, der auch einen Minijob in einer Arztpraxis als Reinigungskraft ausübt, die Befreiung rückgängig zu machen?
Wenn ich mich vor dem 1.7.2026 für die Zahlung des Eigenanteils entschiden habe, kann ich später, also vor od. nach dem 1.7., noch eine Befreiung beantragen?
Früher ging es nach einer 2-Monatspause ohne Arbeitsvertrag, sogar beim selben Arbeitgeber, nach erneuter Arbeitsaufnahme, frei wählen zu können. Geht das nach dem 1.7.2026 auch noch?
Falls nein, was ist Voraussetzung, um wieder neu wählen zu dürfen?
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Mitarbeitenden auf die Möglichkeit des Widerrufs hinzuweisen?
Gibt es einen Vordruck, dass man den erklärten Verzicht auf Rentenverischerung widerruft?
Guten Tag, gilt die Neuerung auch umgekehrt? Kann man auch seine RV-pflicht einmalig in eine Befreiung umwandeln? Oder geht das weiterhin nur über den AG-wechsel bzw. die Abmeldung von mind. 2 Monaten bei demselben AG?
Vielen Dank im Voraus.
Guten Tag, ich hätte 2 Fragen, und zwar:
1, kann man schon zum Beispiel ab 01.07.26 den Beitrag zahlen, wenn man den Antrag am 30.06.26 abgibt?
2, welcher Anteil vom Arbeitsentgelt dann bei der Hinterbliebenenrente angerechnet wird? Ohne RV ist nämlich 100%.
Vielen Dank und beste Grüße
ich habe für diesen monat sprich der Mitarbeiter hat am 15.04.2026 unterschrieben, ab wann darf ich dann die korrektur oder befreiung rein nehmen? Rückwirkend ab Zeitpunkt der Beschäftigung 01.11.2025 oder ab dem 01.04.2026?
Hallo
Gilt die Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherung
dauerhaft ab 1 Juli? Damit meine ich ob ich den Antrag auch zum Ende des Jahres stellen kann?
Hallo, ich bin 56 Jahre und arbeite seit 9 Jahren im minijob versicherungsbefreit. Mir fehlen 9 Jahre Wartezeit. Wenn ich jetzt wieder in die Rente einbezahle lohnt sich das?
Hallo,
Ich bin 66 und beziehe seit 2Jahren Rente mit Abschlägen.
Rentiert sich das in Bezug auf die Rentenhöhe, wenn ich beim Minijob die Befreiung aufhebe ?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
gibt es für die ab 01.06.2026 Neuerung bisherige RV Freiheit kann in RV Pflicht umgewandelt werden bereits einen Vordruck? Herzlichen Dank für die Info
Welche Rentenansprüche kann ein Minijobber mit seinen Beiträgen konkret erwerben ? Wie hoch ist der Beitrag bei 603 € ?
Ich bin bei 2 unterschiedlichen Arbeitgebern auf Minijobs Basis beschäftigt.
Kann ich bei beiden Arbeitgebern den Rücktritt zur Rentenversicherungspflicht beantragen?
Mit freundlichen Grüßen
Kann ich dann den Rücktritt von der Freistellung zur Rentenversicherung schon im Juni für Juli beantragen, oder muss ich da bis Juli warten?
Wir haben in den letzten Jahren zunehmend das Thema „Mehrfachbeschäftigung“ im Minijob.
Wie Wäre das folgende Beispiel zu lösen:
Ein Mitarbeiter übt bei Arbeitgeber A einen rv-befreiten Minijob aus und beantragt dort Aufhebung der Befreiung und Rückkehr zur RV-Pflicht ab Juli 2026. Im September 2026 nimmt er bei Arbeitgeber B einen weiteren Minijob auf und beantragt dort wiederum Befreiung (z.B. weil Mitarbeiter oft nicht wissen, dass ihre Entscheidung einheitlich für alle Minijobs gilt).
Nach dem Beitrag oben gilt die Rückkehr zur RV-Pflicht für alle parallel ausgeübten Beschäftigungsverhältnisse und kann auch nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Dürfte Arbeitgeber B also trotz ihm vorgelegten Befreiungsantrag den Mitarbeiter nicht befreien?
Wie erfährt Arbeitgeber B davon, dass der ihm vorgelegte Befreiungsantrag keine Wirkung entfaltet, da bereits im zeitgleich weiterhin ausgeübten Beschäftigungsverhältnis A eine Aufhebung der Befreiung beantragt worden war?
Erfolgt hier eine Kontrollmeldung durch die Minijob Zentrale? (Bisher gibt es ja nur die umgekehrten Kontrollmeldungen, dass bereits bei einem anderen Arbeitgeber eine Befreiung vorliegt.)
Wird die Minijob-Zentrale zeitnah ein entsprechendes Formular für Mitarbeiter zur Beantragung der Befreiungsaufhebung zur Verfügung stellen?
Habe Minijob wieviel muss ich dann selbst zuzahlen wenn der Antrag im Juli durch ist?
Wie kann der Arbeitgeber die gewünschte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen?
Gibt es ein Formular oder reicht eine Email?
Gibt es einen Antrag den man ausfüllen muss oder schreibt man einfach dass man in die Rentenkasse einbezahlen möchte ??
Kann man auch das ganze rückwirkend machen bin seid 12 Jahren Mini Job . Wieviel Punkte gibt’s dafür
Ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet die Minijobber über diese Möglichkeit zu informieren?
ich bin seit letztem Jahr Rentnerin, „leider“ nur als besonders langjährig Versicherte. Ich arbeite weiter im Minijob und zahle aber seit Jahren in die Rente ein. Warum gilt die neue Regelung nicht auch anders herum; nach 45 Jahren muss ich weiterhin meinen Beitrag leisten (weil die Regelalterzeit relevant ist), obwohl diese Beitrag mir fast nichts bringt?
Wenn eine Mitarbeiterin jetzt (Mitte Februar 2026) die Befreiung von der Rentenversicherung widerruft, gilt sie
dann erst zum 01.07.2026 ?
Ich bin Pensionäre mit eigener Krankenversicherung und bei meinen Ehemann als minijobberin tätig. Ist es richtig, dass er für mich weder die Rentenversicherung noch Krankenversicherung bezahlen muss?
Sehr geehrtes Team,
ich bin völlig unbedarft in der Materie Minijob und stehe davor in der nächsten Woche ggfs. einen Minijobvertrag einzugehen / zu unterschreiben.
Meine Fragen sind:
– Sind mit Minijob ohne sonstige Beschäftigung oder Selbständigkeit freiwillige Zahlungen an die Deutschen Rentenversicherung von mir weiterhin möglich?
– Wenn freiwillige Zahlungen möglich sind, wäre die Aufhebung der Befreiung in der Rentenversicherung für mich nachteilig.; da ich noch nicht in der Regelaltersrente bin.
– Gilt die Verdienstgrenze für eine oder für mehrere Minijobs, bspw. zwei Minijobs?
Vielen Dank im Voraus.
Ich meinte ,ohne Versicherung machen
Entschuldigung
Sehr geehrtes Team,
Ich gehe zum 30.06.2026in Rente .
Arbeite evtl in der Apotheke dann für 2 Tage in der Woche.
Worauf muss ich achten?
Was ist für mich lukrativ.
Bin ich versichert, oder soll ich das Versicherungsfall machen laut Rentenberatung.
Herzlichen Dank
Wieviel zahle ich ein bei 603?was bekomme ich als Rentner monatlich dazu, ich bin schon Rentner. Lohnt sich das?
Hallo,
Das sind ja super Neuigkeiten! Will schon so lange wieder einzahlen. Einfach nur den Antrag (am besten jetzt schon) beim Arbeitgeber bis dahin einreichen und dann geht es ab 1. Juli wieder in die Rentenpflicht?
Nun, die Rentenbefreiung ist für ältere Arbeitnehmer oder Rentner schon richtig, weil sie mehr einzahlen würden, als sie jemals erhalten.
Gilt diese Antragstellung auch Rückwirkend, wenn man nicht mehr im Minijob tätig ist? Der Auftraggeber hat bei mir in den 15 Jahren der Zugehörigkeit im Unternehmen keinen Urlaub bzw. Zuschläge angesetzt. Es gab reinen Dtundrnlihn, keine Fahrtkosten usw. Ich fühle mich im Nachgang schlecht informiert über die Folgen des Ausschlagens der RV Abgabe. Mir waren die Folgen daraus leider nicht bewusst, bekannt bzw. auch die AG Seite hatt keinen Elan gezeigt, mir dies umfassend zu vermitteln.
Ich hatte vor ca. 10-15 Jahren einen versicherungsfreien Minijob. Danach einen versicherungspflichtigen Teilzeitjob. Ich plane am Feb. 26 wieder eine Minijobbeschäftigung. Muss ich bis Juli 26 warten oder kann ich sofort einen versicherungspflichtigen Minijob antreten?
ich arbeite schon viele Jahre in der Firma meines Mannes und jetzt als Rentnerin in der Firma meines Sohnes als Nebenerwerbsjob im Büro. Könnte diese Regelung auch für mich gelten?? Ich bekomme seit meinem xxx Lebensjahr Rente und bin geb. am xxx. Was müsste ich machen ?
Was müsste ich Nachzahlen, und würde es sich überhaupt für mich lohnen?????????
Hallo. Wenn ich einen sozialversicherungspflichtigen Job habe und einen Minijob im Privathaushalt (momentan ohne Eigenzuzahlung)… lohnt sich dann eine Eigenzuzahlung im Minijob, da diese im Privathaushalt bei 13,6% liegt?
Herzlichen Dank.
Hallo, ich arbeite im Moment ohne Eigenzuzahlung. Gehe August 2027 in Rente. Lohnt es sich noch, die verbleibenden Zeit auf Zuzahlung um zuändern?
Hallo zusammen
Kann ich jetzt schon meine beitragsbefreiung rückgängig machen,so das ich mein Beitrag in die Rentenversicherung einzahlen kann????? Oder ist das erst ab den 1.7.2026 möglich.
Hallo zusammen,
kann ich nachdem ich die Befreiung zurückgenommen habe, mich wieder z.B. nach 2 Jahren bei der selben Beschäftigung befreien lssen?
Grüße
Wenn man aktuell 2,3 Prozent vom Lohn abgibt, wieviel Prozent bekommt man dann mehr Rente? Ich bin 58 und bisher befreit, weil ich mir das damals so hin gerechnet hatte, daß sich das bisschen mehr Rente nicht lohnt, aber mehr Gehalt in der Tasche schon.
Was bedeutet der Rund-um-Schutz
Geht es umgekehrt auch also keine Befreiung und dann 2026 befreien lassen?
ab wann kann man die Umstellung beantragen – bereits zum 01.01.2026?
Ich bekomme die unbefristete volle Erwerbsminderungsrente und habe mich vor Jahren befreien lassen. Da die Erwerbsminderungsrente ja irgendwann in die Altersrente übergeht lohnt es dann für mich die Befreiung aufzuheben?
Ein Mitarbeiter der jetzt schon die Regelaltersrente bekommt und geringfügig beschäftigt wird möchte die Befreiung zur Rentenbeitragszahlung aufheben, geht das wenn ja wird dann die Beitragszahlung seiner Rente hinzugerechnet ?
Hallo
Zählt das Land als Arbeitgeber auch zu der Kategorie gewerbliche Arbeitgeber ?
Lieben Dank.
Bei meinem ersten Minijob habe ich mich befreien lassen. Meine Arbeitgeberin ist dann leider verstorben. Den nächsten Minijob habe ich Rentenbeiträge gezahlt.
Frage: Kann ich für den ersten noch Beiträge nachzahlen?
Ich wusste bis vor ca zwei Jahren gar nicht dass man im Minijob für Tente einzahlen kann. Ich wurde auch nie gefragt oder vom Arbeiteber informiert.
Gibt es zusätzliche Rentenansprüche durch einen Minijob nach meiner regulären Altersrente?
Welche Voraussetzungen und Fristen gelten für die Aufhebung der Befreiung?
Minijobberinnen und Minijobber müssen die Aufhebung der Befreiung bei ihrem Arbeitgeber schriftlich oder elektronisch beantragen. Was versteht man unter elektronischer Beantragung?
Welches Formular muss ich hier ausfüllen, um die Befreiung zurück zu nehmen? ( Erklärung des Verzichts auf die Rentenversicherungsfreiheit) ?oder gibt es ein anderes?
Fliessen die erworbenen Rentenansprüche durch einen Minijob in den gesamtennRentenanspruch des AN ein und werden sie mit der gesamten Rente versteuert?