Eine junge Frau in einem roten T-Shirt hält nachdenklich einen Zettel.

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Rente 2026: Minijobber können wieder zurück in Rund-um-Schutz

Keinen Eigenanteil zahlen oder vielleicht doch voller Schutz in der Rentenversicherung? Minijobberinnen und Minijobber, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, können sich ab Juli 2026 wieder für den Rund-um-Schutz entscheiden. Erstmals kann damit eine Befreiung wieder rückgängig gemacht werden. Was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber darüber wissen sollten und welche Fristen zu beachten sind, erklären wir in unserem Beitrag.

Was bedeutet „Aufhebung der Befreiung“ im Minijob?

Minijobberinnen und Minijobber sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie zahlen grundsätzlich bei einer Beschäftigung im gewerblichen Bereich einen Eigenanteil in Höhe von 3,6 Prozent (13,6 Prozent bei einer Beschäftigung im Privathaushalt) des Verdienstes. Beschäftigte können auf die Zahlung des Eigenanteils auch verzichten. Sie verzichten damit aber auch auf vollwertige Leistungsansprüche in der Rentenversicherung. Dafür stellen sie einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei ihrer Arbeitgeberin oder ihrem Arbeitgeber.

Bisher galt: Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt für die gesamte Dauer des Minijobs. Sie konnte nicht widerrufen werden.

Ab dem 1. Juli 2026 können Minijobberinnen und Minijobber die Befreiung nun einmalig wieder rückgängig machen. Das bedeutet: Minijobberinnen und Minijobber sind dann wieder rentenversicherungspflichtig und zahlen zusätzlich zu den Beiträgen des Arbeitgebers eigene Beiträge zur Rentenversicherung. So erwerben sie wieder wertvolle Ansprüche in der Rentenversicherung.

Haben Sie Fragen oder
Anregungen?

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Welche Voraussetzungen und Fristen gelten für die Aufhebung der Befreiung?

Minijobberinnen und Minijobber müssen die Aufhebung der Befreiung bei ihrem Arbeitgeber schriftlich oder elektronisch beantragen.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen den Eingang des Antrags dokumentieren und die Änderung in den Entgeltunterlagen festhalten. Ebenso melden sie die Aufhebung der Befreiung an die Minijob-Zentrale. Die Befreiung gilt als aufgehoben, wenn die Minijob-Zentrale nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Meldung widerspricht.

Die Aufhebung der Befreiung wirkt ab dem Monat, der auf den Monat der Antragstellung folgt. Sie gilt nur für die Zukunft. Eine rückwirkende Aufhebung ist nicht möglich.

Beispiel für die Aufhebung der Befreiung in der Rentenversicherung:

Ein Minijobber hat sich zu Beginn seines Minijobs von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Nun beantragt er die Aufhebung der Befreiung bei seiner Arbeitgeberin. Der Antrag geht am 20. September bei der Arbeitgeberin ein.

Die Arbeitgeberin muss den Antrag auf Aufhebung der Befreiung mit dem Eingangsdatum in den Entgeltunterlagen des Minijobbers dokumentieren.

Die Arbeitgeberin informiert die Minijob-Zentrale wie folgt:

  • Die Arbeitgeberin meldet den Minijob (Beitragsgruppe „5 – Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung“ mit dem Abgabegrund „32 – Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel“) zum 30. September ab.
  • Anschließend meldet sie den Minijob zum 1. Oktober (Beitragsgruppe „1 – voller Beitrag bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung“ mit dem Abgabegrund „12 – Anmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel“) wieder an.

Ab dem 1. Oktober ist der Minijobber wieder rentenversicherungspflichtig und zahlt den Eigenanteil zur Rentenversicherung. Ab diesem Zeitpunkt sind auch die Beitragsnachweise entsprechend anzupassen.

Worauf ist bei der Aufhebung der Befreiung zu achten?

Es gibt einige wichtige Punkte, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten sollten:

  1. Dauer der Wirksamkeit: Die Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt für die gesamte Dauer des Minijobs. Ein Widerruf der Aufhebung ist nicht möglich.
  2. Regelung für mehrere Minijobs: Haben Beschäftigte mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze, kann die Aufhebung der Befreiung nur einheitlich erfolgen. Das heißt: Die Aufhebung der Befreiung gilt für alle Beschäftigungen. Alle Arbeitgeber müssen der Minijob-Zentrale den Wechsel der Beitragsgruppe melden.
  3. Minijob und Altersvollrente: Minijobberinnen und Minijobber, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze bereits eine Vollrente wegen Alters beziehen, sind vom Gesetz her rentenversicherungsfrei. Eine Aufhebung der Befreiung ginge somit ins Leere. Sie können jedoch auf diese Rentenversicherungsfreiheit verzichten und sich für die Zahlung ihres Beitragsanteils zur Rentenversicherung entscheiden. Was bei dem Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit zu beachten ist, erklären wir in unserem Magazin-Artikel „Flexirente – mit einem Minijob die Rente steigern“.
  4. Berufsständische Versorgungseinrichtungen: Auch Minijobberinnen und Minijobber, die einer berufsständischen Versorgungseinrichtung angehören, können die Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen.

Fazit

Die Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bietet Minijobberinnen und Minijobbern mehr Flexibilität in der Entscheidung, ob sie in die Rentenversicherung einzahlen möchten oder nicht. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen die Aufhebung der Befreiung an die Minijob-Zentrale melden.

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151 Kommentare

guest
CZ
Carolin Z

Ich bin Beamtin und übe seit 10 Jahren einen Minijob ohne freiwillige Beitragszahlung in die Rentenversicherung aus. Lohnt es sich für mich, freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung zu bezahlen? Würden diese 10 Jahre Beitragszahlung meines Arbeitgebers bei einer späteren möglichen Rente für mich berücksichtigt werden?

KA
Kathrin

Wie lange dauert diese einmalige Möglichkeit? Bis Jahresende?

AA
Annika Anthon

Wo ist der entsprechende Antrag zu finden, den ich ausfüllen muss um diesen dann meinem gewerblichen Arbeitgeber zukommen zu lassen?

Vielen Dank

CI
Cornelia von Ilsem...

Hallo, unsere Haushaltshilfe, für die meine Freundin und ich gemeinsam einen Minijob bei der Knappschaft finanzieren, hat leider vor langen Jahren die Befreiung von ihrer Rentenversicherungspflicht in Anspruch genommen. Ich wußte das nicht. Sie will das nun rückgängig machen. Gut so. Kann sie das auch rückwirkend tun und ihre Arbeitnehmeranteile nachzahlen?

PM
Petra Mensink

Ich bekomme seit 2019 befristet die volle Erwerbsminderungsrente. Um nicht vollends in ein psychisches Loch zu fallen, habe ich zur Tagesstrukturierung einen Minijob mit 7 Std./Woche. Und natürlich ist dieses Geld auch wichtig um die kleine EM-Rente aufzustocken.
Bisher hatte ich auch die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht in Anspruch genommen. Will das aber jetzt
zum 01.07.2026 rückgängig machen.
Wenn jetzt aber durch die Rentenreform die Minijobs wegfallen um „die Menschen in reguläre Jobs mit mehr Stunden“ zu zwingen, was machen denn dann z.B. die Menschen, die krankheitsbedingt unter 15 Std./Woche bleiben müssen und auch nicht mehr können? Ausnahmen sollen ja offensichtlich nur noch für Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden…

SB
Sylvia Böttcher

Guten Tag.
Ich beziehe seit 2006 unbefristet volle Erwerbsminderungsrente.
Seit 2017 habe ich einen Minijob.
Jetzt brutto 450 €. Auf meiner Abrechnung sehe ich einen RV Anteil i.H.v. 16,20 € ist das richtig?
Vielen Dank für Ihre Mühe.

DL
D. L.

Der hier genannte § 6 Abs. 6 SGB VI ist im Gesetz nicht zu finden.
Gilt diese Regelung tatsächlich oder wurde diese nicht umgesetzt?

TP
T. Palis

Hallo,

ich habe zwei Fragen:
1. Wenn ich den Aufhebungsantrag gestellt habe, kann ich später in der Zukunft einen Befreiungsantrag stellen, der mich dann wieder von der Rentenversicherungspflicht befreit ?

2. Beim Arbeitgeber A habe ich den Aufhebungsantrag gestellt zum 30.06.2026, dann bin ich Rentenversicherungspflichtig. Ich kündige beim Arbeitgeber A zum 30.09.2026. Ab den 01.10.2026 bin ich beim Arbeitgeber B beschäftigt. Habe ich dann ein Wahlrecht auf die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beim Arbeitgeber B oder bin ich mit dem Aufhebungsantrag für immer Rentenversicherungspflichtig ?

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.

AB
A. Boehm

Gibt es ein Formular für die Aufhebung der Befreiung bzw. wie sollte die Aufhebung formuliert werden?

HS
H.ST

Bei Voller Erwerbsminderungsrente wäre es da noch ratsam weiter in die Rentenversicherung einzuzahlen,damit die Regelaltersrente hoher ausfällt

SA
Sandra

Wie verhält es sich mit dem Widerspruch der Minijobzentrale?
Der Antrag wird am 30.06.2026 gestellt und am 30.06.26 direkt vom AG an die Minijobzentrale gemeldet, muss dann zunächst die Widerspruchsfrist von einem Monat für die Minijobzentrale abgewartet werden und erst dann gilt die Aufhebung von der Befreiung? Oder gilt die Aufhebung, unabhängig davon ob noch innerhalb eines Monats ein Widerspruch der Minijobzentrale kommen, direkt ab dem 01.07.2026?

RK
Ralf Klöpping

Wie kann eine Aufhebung der Befreiung ab 01.07.2026 erfolgen? Da die entsprechende gesetzliche Regelung erst ab 01.7.2026 gilt, kann der Antrag rechtskonform ja auch erst ab dem 01.07.2026 gestellt werden mit der Folge, dass RV Pflicht erst ab dem 01.08.2026 gilt. Gibt es für den Juli 2026 eine Sonderregelung, oder ist das so gewollt (dann sollte es auch prominent veröffentlicht werden)?

EL
Elisabeth

Ich als Arbeitgeberin habe di bei mir angestellte Minijobberin bislang immer in bar bezahlt. Wie muss es in Zukunft laufen, damit ihr Eigenanteil der RV- Beiträge eingezahlt wird?

CL
Claudia

Kann es der Arbeitgeber ablehnen, von der Befreiing in die RV Beitragszahlung zu wechseln?

AT
Angela Theuer

Bringt es bei EU-Rentenbezug bei einem Minijob in die Rentenkasse einzufahren?

SU
Susanne

1 Gilt die einmalige Möglichkeit von der Befreiung in die Rentenversicherungspflicht zu wechseln auch, wenn man nach dem 01.07.26 einen Minijob beginnt?
2. Wenn man erst einmal einen Minijob rentenversicherungspflichtig beginnt, und dann im weiteren Verlauf sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt (was ja wohl jederzeit möglich ist), kann man auch dann danach im weiteren Verlauf der Beschäftigung wieder einmalig in die Rentenversicherungspflicht wechseln?

VZ
Viktoriya Zakalyuz...

Welche Rentenansprüche kann ein Minijobber mit seinen Beiträgen konkret erwerben ? Wie hoch ist der Beitrag bei 100 € ?

MH
Martin Häupler

Hallo,
ich bin selbständig seit 1994 und dabei freiwillig rentenversichert.

Desweiteren habe ich einen Minijob von 2 Wochenstunden. Kann ich da auch die Befreiung im Minijob rückgängig machen?

KF
K. Fricke

Wie sind die Fristen zu verstehen? Wir interpretieren die Beiträge zu dem Thema so: AN tritt von seiner Befreiung am 30.06. zurück. – Die Juniabrechnung ist bereits gelaufen. – Der AG dokumentiert den Eingang am 30.06. und übermittelt mit der Abrechnung für Juli (ca. am 18.07.) die Änderung der Beitragsgruppe ab 01. Juli. an die Minijobzentrale.

EG
E.G.

Lohnt es sich für jemanden mit einem Hauptjob, der auch einen Minijob in einer Arztpraxis als Reinigungskraft ausübt, die Befreiung rückgängig zu machen?

AN
AN Andreas Neusing...

Wenn ich mich vor dem 1.7.2026 für die Zahlung des Eigenanteils entschiden habe, kann ich später, also vor od. nach dem 1.7., noch eine Befreiung beantragen?
Früher ging es nach einer 2-Monatspause ohne Arbeitsvertrag, sogar beim selben Arbeitgeber, nach erneuter Arbeitsaufnahme, frei wählen zu können. Geht das nach dem 1.7.2026 auch noch?
Falls nein, was ist Voraussetzung, um wieder neu wählen zu dürfen?

TH
Thie

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Mitarbeitenden auf die Möglichkeit des Widerrufs hinzuweisen?

CL
c Liepert

Gibt es einen Vordruck, dass man den erklärten Verzicht auf Rentenverischerung widerruft?

SC
Schön

Guten Tag, gilt die Neuerung auch umgekehrt? Kann man auch seine RV-pflicht einmalig in eine Befreiung umwandeln? Oder geht das weiterhin nur über den AG-wechsel bzw. die Abmeldung von mind. 2 Monaten bei demselben AG?
Vielen Dank im Voraus.

TE
Teng

Guten Tag, ich hätte 2 Fragen, und zwar:
1, kann man schon zum Beispiel ab 01.07.26 den Beitrag zahlen, wenn man den Antrag am 30.06.26 abgibt?
2, welcher Anteil vom Arbeitsentgelt dann bei der Hinterbliebenenrente angerechnet wird? Ohne RV ist nämlich 100%.

Vielen Dank und beste Grüße

ME
Melissa

ich habe für diesen monat sprich der Mitarbeiter hat am 15.04.2026 unterschrieben, ab wann darf ich dann die korrektur oder befreiung rein nehmen? Rückwirkend ab Zeitpunkt der Beschäftigung 01.11.2025 oder ab dem 01.04.2026?

DH
Debora Hitzmann

Hallo
Gilt die Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherung
dauerhaft ab 1 Juli? Damit meine ich ob ich den Antrag auch zum Ende des Jahres stellen kann?

MR
Marion Röbbeling

Hallo, ich bin 56 Jahre und arbeite seit 9 Jahren im minijob versicherungsbefreit. Mir fehlen 9 Jahre Wartezeit. Wenn ich jetzt wieder in die Rente einbezahle lohnt sich das?

MG
Marion Gluting

Hallo,
Ich bin 66 und beziehe seit 2Jahren Rente mit Abschlägen.
Rentiert sich das in Bezug auf die Rentenhöhe, wenn ich beim Minijob die Befreiung aufhebe ?
Mit freundlichen Grüßen

CM
Carola Munk

Hallo,

gibt es für die ab 01.06.2026 Neuerung bisherige RV Freiheit kann in RV Pflicht umgewandelt werden bereits einen Vordruck? Herzlichen Dank für die Info

BJ
Birgit Jahn

Welche Rentenansprüche kann ein Minijobber mit seinen Beiträgen konkret erwerben ? Wie hoch ist der Beitrag bei 603 € ?

NW
N.Wulf

Ich bin bei 2 unterschiedlichen Arbeitgebern auf Minijobs Basis beschäftigt.
Kann ich bei beiden Arbeitgebern den Rücktritt zur Rentenversicherungspflicht beantragen?

Mit freundlichen Grüßen

AB
Anja Blohm

Kann ich dann den Rücktritt von der Freistellung zur Rentenversicherung schon im Juni für Juli beantragen, oder muss ich da bis Juli warten?

PK
Patrick K.

Wir haben in den letzten Jahren zunehmend das Thema „Mehrfachbeschäftigung“ im Minijob.

Wie Wäre das folgende Beispiel zu lösen:
Ein Mitarbeiter übt bei Arbeitgeber A einen rv-befreiten Minijob aus und beantragt dort Aufhebung der Befreiung und Rückkehr zur RV-Pflicht ab Juli 2026. Im September 2026 nimmt er bei Arbeitgeber B einen weiteren Minijob auf und beantragt dort wiederum Befreiung (z.B. weil Mitarbeiter oft nicht wissen, dass ihre Entscheidung einheitlich für alle Minijobs gilt).
Nach dem Beitrag oben gilt die Rückkehr zur RV-Pflicht für alle parallel ausgeübten Beschäftigungsverhältnisse und kann auch nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Dürfte Arbeitgeber B also trotz ihm vorgelegten Befreiungsantrag den Mitarbeiter nicht befreien?
Wie erfährt Arbeitgeber B davon, dass der ihm vorgelegte Befreiungsantrag keine Wirkung entfaltet, da bereits im zeitgleich weiterhin ausgeübten Beschäftigungsverhältnis A eine Aufhebung der Befreiung beantragt worden war?
Erfolgt hier eine Kontrollmeldung durch die Minijob Zentrale? (Bisher gibt es ja nur die umgekehrten Kontrollmeldungen, dass bereits bei einem anderen Arbeitgeber eine Befreiung vorliegt.)

PK
Patrick K.

Wird die Minijob-Zentrale zeitnah ein entsprechendes Formular für Mitarbeiter zur Beantragung der Befreiungsaufhebung zur Verfügung stellen?

SF
Silvia Fuchs

Habe Minijob wieviel muss ich dann selbst zuzahlen wenn der Antrag im Juli durch ist?

AL
Anna Lena

Wie kann der Arbeitgeber die gewünschte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen?
Gibt es ein Formular oder reicht eine Email?

KG
Kerstin Georg

Gibt es einen Antrag den man ausfüllen muss oder schreibt man einfach dass man in die Rentenkasse einbezahlen möchte ??

SC
Schmitt

Kann man auch das ganze rückwirkend machen bin seid 12 Jahren Mini Job . Wieviel Punkte gibt’s dafür

JK
Jana Kleinberg

Ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet die Minijobber über diese Möglichkeit zu informieren?

SL
Susanne Lorey

ich bin seit letztem Jahr Rentnerin, „leider“ nur als besonders langjährig Versicherte. Ich arbeite weiter im Minijob und zahle aber seit Jahren in die Rente ein. Warum gilt die neue Regelung nicht auch anders herum; nach 45 Jahren muss ich weiterhin meinen Beitrag leisten (weil die Regelalterzeit relevant ist), obwohl diese Beitrag mir fast nichts bringt?

BK
Bianca Küpper

Wenn eine Mitarbeiterin jetzt (Mitte Februar 2026) die Befreiung von der Rentenversicherung widerruft, gilt sie
dann erst zum 01.07.2026 ?

GE
Gerda Elsbecker

Ich bin Pensionäre mit eigener Krankenversicherung und bei meinen Ehemann als minijobberin tätig. Ist es richtig, dass er für mich weder die Rentenversicherung noch Krankenversicherung bezahlen muss?

CH
Chris Harman

Sehr geehrtes Team,
ich bin völlig unbedarft in der Materie Minijob und stehe davor in der nächsten Woche ggfs. einen Minijobvertrag einzugehen / zu unterschreiben.
Meine Fragen sind:
– Sind mit Minijob ohne sonstige Beschäftigung oder Selbständigkeit freiwillige Zahlungen an die Deutschen Rentenversicherung von mir weiterhin möglich?
– Wenn freiwillige Zahlungen möglich sind, wäre die Aufhebung der Befreiung in der Rentenversicherung für mich nachteilig.; da ich noch nicht in der Regelaltersrente bin.
– Gilt die Verdienstgrenze für eine oder für mehrere Minijobs, bspw. zwei Minijobs?
Vielen Dank im Voraus.

MA
Martina Assmann

Ich meinte ,ohne Versicherung machen
Entschuldigung

MA
Martina Assmann

Sehr geehrtes Team,
Ich gehe zum 30.06.2026in Rente .
Arbeite evtl in der Apotheke dann für 2 Tage in der Woche.
Worauf muss ich achten?
Was ist für mich lukrativ.
Bin ich versichert, oder soll ich das Versicherungsfall machen laut Rentenberatung.
Herzlichen Dank

MS
Martina Schödel

Wieviel zahle ich ein bei 603?was bekomme ich als Rentner monatlich dazu, ich bin schon Rentner. Lohnt sich das?

SS
Sofia Seemann

Hallo,
Das sind ja super Neuigkeiten! Will schon so lange wieder einzahlen. Einfach nur den Antrag (am besten jetzt schon) beim Arbeitgeber bis dahin einreichen und dann geht es ab 1. Juli wieder in die Rentenpflicht?

PE
Peter

Nun, die Rentenbefreiung ist für ältere Arbeitnehmer oder Rentner schon richtig, weil sie mehr einzahlen würden, als sie jemals erhalten.

GD
Gina Degenhardt

Gilt diese Antragstellung auch Rückwirkend, wenn man nicht mehr im Minijob tätig ist? Der Auftraggeber hat bei mir in den 15 Jahren der Zugehörigkeit im Unternehmen keinen Urlaub bzw. Zuschläge angesetzt. Es gab reinen Dtundrnlihn, keine Fahrtkosten usw. Ich fühle mich im Nachgang schlecht informiert über die Folgen des Ausschlagens der RV Abgabe. Mir waren die Folgen daraus leider nicht bewusst, bekannt bzw. auch die AG Seite hatt keinen Elan gezeigt, mir dies umfassend zu vermitteln.