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Mitglied in einem Versorgungswerk: Das ist für Minijobber zu beachten

Frau Kneisel betreibt eine Apotheke und beabsichtigt, eine Apothekerin in der Elternzeit als Minijobberin einzustellen. Die Minijobberin ist als Apothekerin Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerkes und möchte, dass die Rentenversicherungsbeiträge aus dem Minijob an das Versorgungswerk der Apotheker gezahlt werden. Frau Kneisel möchte wissen, was sie bei der Einstellung und Meldung der Minijobberin beachten muss.

Beantwortet von Maik aus dem Service-Center

Minijobber sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Für Minijobber, die Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerkes sind und sich dort Rentenansprüche aufbauen, gelten besondere Regelungen in Bezug auf die Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge. Dies betrifft nicht nur Apotheker, sondern auch andere Berufsgruppen wie Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten sowie Ingenieure und Architekten.

Beiträge sollen an das jeweilige Versorgungswerk gezahlt werden

Wird ein Minijob in einer der genannten Berufsgruppen ausgeübt und sollen die Rentenversicherungsbeiträge aus dem Minijob an das berufsständische Versorgungswerk gezahlt werden, muss sich der Minijobber von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Dafür ist ein gesonderter Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zu stellen. In diesem Fall verzichtet der Minijobber auf den ansonsten üblichen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob, der beim Arbeitgeber gestellt wird.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund prüft dann, ob die Voraussetzungen für die Befreiung aufgrund der Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung erfüllt sind und informiert den Minijobber und dessen Arbeitgeber darüber mit einem entsprechenden Bescheid.

Arbeitgeber zahlt die Rentenversicherungsbeiträge an das Versorgungswerk

Wird die Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung Bund bewilligt, sind die aus dem Minijob zu zahlenden vollen Beiträge zur Rentenversicherung ausschließlich an das jeweilige Versorgungswerk zu zahlen. An die Minijob-Zentrale führt der Arbeitgeber dann keine Rentenversicherungsbeiträge ab. Die Meldung an die Minijob-Zentrale erfolgt in diesem Fall mit dem Beitragsgruppenschlüssel „0“ zur Rentenversicherung.

Wichtig zu wissen: Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund der Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk ist ausschließlich auf die jeweilige Beschäftigung beschränkt. Sie ist damit für jede Beschäftigung gesondert bei der Deutschen Rentenversicherung Bund zu beantragen.

Arbeitgeber zahlt die Rentenversicherungsbeiträge an die Minijob-Zentrale

Entscheiden sich Minijobber als Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung nicht für die Beitragszahlung an das Versorgungswerk, hat der Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung wie gewohnt an die Minijob-Zentrale zu zahlen und zu melden. Die Grundeinstellung für die Meldung zur Sozialversicherung erfolgt in diesem Fall mit dem Beitragsgruppenschlüssel „1“ zur Rentenversicherung.

Weitere Informationen zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Möglichkeit der Befreiung finden Sie in unserem Beitrag “Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob – Infos für Arbeitgeber und Minijobber”.

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Andreas
AN
Andreas

Ich beziehe ab Februar 24 eine Rente aus der Nordrheinischen Ärzteversorgung und aus der KZVK. Kann ich dann einen Minijob bis 520 € pro Monat steuerfrei ausüben ?

Martina
MA
Martina

Hallo, ich habe eine Frage hierzu: Ein Syndikusanwalt, der in einem Unternehmen bereits hauptberuflich angestellt ist und schon die maximalen Rentenbeiträge aus dieser Tätigkeit ins Versorgungswerk einzahlt möchte zusätzlich noch einen Minijob aufnehmen. Er möchte aus dieser Tätigkeit (auch anwaltlich) keine zusätzlichen Beiträge mehr in die gesetzliche RV oder ins Versorgungswerk einzahlen – sich also von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Muss dabei etwas besonderes beachtet werden (zB auch das Versorgungswerk einbezogen werden)? Oder erfolgt der Befreiungsantrag normal beim AG des Minijobs, der wiederum dies der Minijobzentrale meldet?

Michael Söchtig
MS
Michael Söchtig

Wie ist es eigentlich, wenn man in seinem Hauptberuf als Syndikusrechtsanwalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und somit in voller Höhe bis zur BBG in das Versorgungswerk einzahlt und daneben noch einen rentenversicherungspflichtigen, nicht anwaltlichen Minijob ausüben will. Kann man dann für den Minijob auf die Befreiiung vom Eigenanteil verzichten und dort noch Rentenversicherungsbeiträge (und vor allem: Zeiten) sammeln?

Jessica Tagliaferr...
JT
Jessica Tagliaferr...

Ich habe eine Minijobberin (Apothekerin) die bisher Hausfrau war und die selbst in das Versorgungswerk eingezahlt hat. Die Rentenversicherungsbeträge aus dem 450 € Job gingen also an das Versorgungswerk über die Auszahlung an den Arbeitnehmer. Befreiung der dt. RV für dieses Arbeitsverhältnis liegt vor. Nun ist die Dame allerdings nicht mehr Selbstzahlerin, da Sie ab 01.07.2022 Altersrente bezieht. wie ist jetzt mit den 15% Rentenversicherung zu verfahren? Müssen diese nun weiterhin an das Versorungswerk (Arbeitgeber zahlt nun direkt an Versorgungswerk) bezahlt werden oder müssen diese nun an die Deutsche Rentenversicherung bezahlt werden? Danke für eine Rückmeldung

Sandra
SA
Sandra

Hallo, ich habe einen Apotheker der bereits in Rente ist. Dieser will auf 450 Euro Basis in einer Apotheke anfangen. Wie ist dieser anzumelden, wenn er bereits in Rente ist. Muss er trotzdem noch was in das Versorgungswerk einbezahlen? Danke für eine Antwort. VG Sandra

Sonja
SO
Sonja

Hallo,
ich habe einen Minijobber, bei dem eine Mitgliedschaft in einem Versorgungswerkbesteht, und der sich sowohl als geringfügig Beschäftigter per Antrag aus RV-Befreiung beim Arbeitgeber befreien lassen hat, als auch als Mitglied der Berufsständischen Versorgung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund hat befreien lassen. Was gilt in diesem Fall? Muss ich ihn als 6-5-0-0 schlüsseln und keine Beiträge abführen, oder 6-0-0-0 und 15% an das Versorgungswerk abführen.
Vielen Dank im Voraus

Sandra
SA
Sandra

Hallo,
Ich bin als Minjobberin im Versorgungswerk versichert und führe auch die Rentenversicherungsbeiträge ab. Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Arbeitnehmeranteile auch übernimmt? Ich würde die 450€ dann übersteigen. Somit würde ich Midijobber werden?
Danke im Voraus

Jana
JA
Jana

Guten Tag,
Ich bin bald in meinen praktischen Jahr über das Versorgungswerk (Apotheker) versichert. (Antrag läuft noch). Allerdings werde ich weiter meinen Minijob (Securitybranche) ausüben. Da zahle ich die Arbeitnehmeranteile in die DRV ein. Geht das weiterhin oder muss mein Arbeitgeber die Zahlung einstellen?
Danke im Vorraus.

Sabine
SA
Sabine

Hallo, ich habe folgende Frage,
habe einen Minijobber (Steuerberater), der privat versichert ist und nicht in die gesetzliche RV einzahlen möchte sowie auch nicht die Beiträge aus dem Minijob ans Versorgungswerk zahlen möchte. Der Befreiungsantrag für die gesetzliche RV liegt vor. Ist der Minijobber dann mit Beitragsgruppenschlüssel 0-0-0-0 zu melden?

Jette L
JL
Jette L

Kann sich ein Minijobber (hier Apotheker) auch dazu entscheiden keinen Befreiungsantrag bei der dt. Rentenversicherung zugunsten der Apothekerversorgung zu stellen und den üblichen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht stellen?
Ist der Minijobber dann mit dem Beitragsgruppenschlüssel 6500 zu melden?

udo quisbrock
UQ
udo quisbrock

wenn der Minijobber bisher hauptberuflich im Versorgungswerk versichert war aber nun mit dem Minijob „normal“ in die Rentenversicherung eingezahlt hat: was passiert mit diesen Beiträgen. Nutzt es dem Minijobber trotzdem? Bekommt er die Beiträge zurück oder können die nachträglich ins Versorgungswerk übernommen werden?

Carola Hanke
CH
Carola Hanke

Hallo,
zahlt der AG dann 15 % des Arbeitsentgelts an die Versorgungskasse oder gilt hier ein anderer Beitrag?
Viele Grüße
Carola Hanke

Thomas Feil
TF
Thomas Feil

Also ist dann die mini-joberin in diesem Fall mit der Beitragsgruppe 6000 an die Minijob-Zentrale zu melden (sofern gesetzlich versichert) ?