
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob – Infos für Arbeitgeber und Minijobber
Minijobber sind versicherungspflichtig in der Rentenversicherung und profitieren dadurch vom vollen Leistungspaket der Rentenversicherung. Falls sie darauf verzichten wollen, können sich Minijobber jedoch auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Wir erklären, was Arbeitgeber von Minijobbern in diesem Fall beachten müssen und warum es sich Minijobber gut überlegen sollten, diesen Schritt zu gehen.
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- Der Minijobber verzichtet mit der Befreiung auf das volle Leistungspaket der Rentenversicherung
- Was der Arbeitgeber mit dem Befreiungsantrag machen muss
- Arbeitgeber müssen die Befreiung innerhalb von sechs Wochen melden
- Arbeitgeber erhalten keinen Bescheid über die Bewilligung der Befreiung
- Der Beitrag zur Rentenversicherung bleibt für den Arbeitgeber unverändert
Der Minijobber verzichtet mit der Befreiung auf das volle Leistungspaket der Rentenversicherung
Lässt sich der Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien, entfällt sein Eigenanteil von 3,6 Prozent. Dadurch gehen dem Minijobber jedoch Leistungen der Rentenversicherung verloren.
Ein rentenversicherungspflichtiger Minijobber erwirbt vollwertige Pflichtbeitragszeiten, die für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten in der Rentenversicherung berücksichtigt werden. Damit kann der Minijobber von zahlreichen Leistungen der Rentenversicherung profitieren. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass die Rentenversicherung bei Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen die Kosten für eine Kur übernimmt oder im Falle von Erwerbminderung bereits vor der gesetzlichen Altersrente mit 67 eine Rente zahlt.
Wichtig: Die Entscheidung zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sollte gut überlegt sein, denn sie ist für die gesamte Dauer des Minijobs bindend.
Was der Arbeitgeber mit dem Befreiungsantrag machen muss
Wenn sich ein Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen will, muss er dies schriftlich bei seinem Arbeitgeber beantragen. Dafür kann der Befreiungsantrag auf unserer Internetseite genutzt werden. Der Arbeitgeber hat den Befreiungsantrag zu seinen Entgeltunterlagen zu nehmen und auf dem Antrag das Eingangsdatum zu notieren.
Wichtig:
Der Befreiungsantrag des Minijobbers ist nicht an die Minijob-Zentrale zu senden, sondern verbleibt in den Entgeltunterlagen des Arbeitgebers.
Arbeitgeber müssen die Befreiung innerhalb von sechs Wochen melden
Die Befreiung gilt in der Regel ab Beginn des Kalendermonats, in dem der Minijobber den schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber stellt.
Damit die Befreiung ohne Verzögerung beginnt, muss der Arbeitgeber die Befreiung innerhalb von sechs Wochen – das entspricht 42 Kalendertagen – der Minijob-Zentrale melden. Die Frist beginnt mit dem Eingang des Befreiungsantrags beim Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber hat die Minijob-Zentrale über die Befreiung durch die Meldung zur Sozialversicherung (SV-Meldung) mit der Beitragsgruppe „5“ in der Rentenversicherung zu informieren. Der Befreiungsantrag selbst verbleibt bei den Entgeltunterlagen des Arbeitgebers.
Übermittelt der Arbeitgeber die Meldung nicht fristgerecht, wirkt die Befreiung des Minijobbers erst zu Beginn des übernächsten Monats nach Eingang der Meldung bei der Minijob-Zentrale. Hierbei berücksichtigt der Gesetzgeber die einmonatige Widerspruchsfrist der Minijob-Zentrale.
Beispiel für eine verspätete Meldung:
Ein Minijobber nimmt am 1. März 2022 eine Beschäftigung auf und reicht am 31. März 2022 den Befreiungsantrag bei seinem Arbeitgeber ein. Der Arbeitgeber übermittelt die SV-Meldung am 17. Mai 2022 an die Minijob-Zentrale.
Sechswöchige Meldefrist des Arbeitgebers (= 42 Tage): 1. April 2022 bis 12. Mai 2022
Einmonatige Widerspruchsfrist der Minijob-Zentrale: 18. Mai 2022 bis 17. Juni 2022
Lösung: Der Minijobber hat den Befreiungsantrag im März bei seinem Arbeitgeber gestellt, so dass er grundsätzlich ab Beginn dieses Monats hätte befreit werden können. Der Arbeitgeber hat es aber versäumt, die Meldung zur Sozialversicherung fristgerecht an die Minijob-Zentrale zu übermitteln. Damit wirkt die Befreiung erst ab dem 1. Juli 2022. Bis einschließlich Juni 2022 besteht Rentenversicherungspflicht.
Arbeitgeber erhalten keinen Bescheid über die Bewilligung der Befreiung
Nach dem die Meldung zur Sozialversicherung mit dem Beitragsgruppenschlüssel „5“ in der Rentenversicherung (Kennzeichnung, dass dem Arbeitgeber ein Befreiungsantrag des Minijobbers vorliegt) bei der Minijob-Zentrale eingegangen ist, kann die Minijob-Zentrale innerhalb eines Monats der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht widersprechen oder ein Verfahren zur Feststellung der Versicherungspflicht einleiten. Passiert dies nicht, gilt die Befreiung als bewilligt, der Arbeitgeber erhält keinen gesonderten Bescheid.
Der Beitrag zur Rentenversicherung bleibt für den Arbeitgeber unverändert
Der volle Beitragssatz zur Rentenversicherung liegt derzeit bei 18,6 Prozent und wird vom Arbeitgeber und Minijobber gemeinsam getragen. Der Arbeitgeber übernimmt dabei immer einen Beitragsanteil in Höhe von 15 Prozent des Verdienstes. Der Eigenanteil des Minijobbers beläuft sich auf 3,6 Prozent und entfällt im Falle der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Die Abgaben können mit unserem Minijob-Rechner ganz einfach und schnell berechnet werden.
179 Kommentare
Danke für Ihre Info
Ich bin bereits in Rente und fange einen neuen Minijob an. Ist es da sinnvoll die Abzüge für eine Rentenversicherung in Kauf zu nehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Inge Mehler
Muss der Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht für einen Minijobber immer neu gestellt werden, wenn dieser Arbeitnehmer mehrfach im Jahr für Zeiträume eingestellt wird?
Danke für eine kurze Info
MfG
Kerstin Berger
Was hat es für einen Vorteil für den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer dazu zu drängen,
sich von der Rentenversicherung befreien zu lassen, wenn Sein Beitragssatz gleichbleibt???
Liebe Grüße
Sibylle Kamm
Ich habe zwei Minijobs gleichzeitig und habe ärgerlicherweise bei beiden Arbeitgebern die Befreiung beantragt.
Das ist wohl ein großes Problem, weshalb ich jetzt keinen Lohn ausbezahlt bekommen kann.
Was kann ich jetzt tun? Wie muss ich weiter vorgehen?
Liebe Grüße
Ich habe mich vor Jahren von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, nun habe ich mich eines besseren belehren lassen und möchte die Rentenbeiträge einzahlen ohne den Arbeitgeber zu wechseln! Auf den Seiten der Minijobzentrale habe ich folgendes gefunden:
Fragen und Antworten Katalog zum 450,-€ Gesetz
46.
Endet die Wirkung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
durch den Wechsel in eine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber?
Ja. Sobald der Wechsel von einer geringfügig entlohnten in eine mehr als
geringfügige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei demselben
Arbeitgeber erfolgt, verliert die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ihre Wirkung und muss bei einem (erneuten) Wechsel in eine geringfügig entlohnte Beschäftigung im Anschluss an die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber erneut vom Arbeitnehmer beantragt werden.
Also wenn ich dann für einige Zeit (2-3 Monate) in eine Teilzeitbeschäftigung wechsle die über 851,- Euro liegt, kann ich danach wieder in den Minijob zurück und weiter die Rentenbeiträge zahlen!
Man sagte mir in der Minijobzentrale das ich dafür neue Verträge bräuchte.
Nun meine Frage:
Ich möchte nicht kündigen.
Reichen 2 Änderungsverträge zum gültigen Arbeitsvertrag, in denen die Arbeitsstunden einmal erhöht und dann wieder gesenkt werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo Zusammen,
ich vermisse immer wieder die Info von der Knappschaft, dass der Rentenbeitrag von mindestens 175 € berechnet wird, der AG den festen Prozentsatz von 15 % bezahlt und den Rest der Arbeitnehmer aufzahlen muss, dass heißt:
Wenn der AG nur 50 € im Monat verdient, zahlt der AG 15 % von 50 € = 7,50 €.
Der Mindestbetrag beträgt 18,6 % von 175 €, also 32,55 €, der Arbeitnehmer zahlt
den Differenzbetrag von 32,55 € zu 7,50 €, also insgesamt 25,05 €. Der Arbeitnehmeranteil von 3,6 % bezahlt der Arbeitnehmer nur, wenn er mehr als 175 € im Monat verdient.
Oder habe ich da etwas falsch verstanden.
Freundliche Grüße
Elke Merz
Meine Frau bekommt Erwerbsminderungsrente und hat noch einen Minijob mit 400€ bei dem sie den Rentenbeitrag weiter entrichtet.
Frage: Erhöht sich ihre Erwerbsminderungsrente durch diese Beitragszahlungen?
Mit freundlichen Grüßen
H.Maier
Hallo,
ich werde ab 1.9. einen neuen Minijob im öffentlichen Dienst übernehmen. Es handelt sich um eine Bildungseinrichtung im kulturellen Bereich. Die Bezahlung wird entsprechend der Einsatzzeiten geleistet und wird eher unter den 450 Euro bleiben. Nun gibt es während der Sommerferien so gut wie keine Angebote, sodaß ich in dieser Zeit vermutlich nicht die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 175 Euro erreichen werde. Eine weitere Tätigkeit übe ich nicht aus.
Was kann ich da tun bzw was der Arbeitgeber, damit meine RVbeiträge weiter gezahlt werden?
MfG
Simone
Guten Tag
Im DEZEMBER werde ich 65 Jahre und erhalte ab 01.08.19 Rente .
Im Moment arbeite ich auf Minijob Basis und zahle Rentrnbeitäge. Nun möchte mich mit Rentenbeginn die Beiträge zur Rentenversicherung nicht mehr entrichten.
Wann muss ich was beantragen.
Danke sehr für Ihre Information
Freundliche Grüße
Claudia Hipp
Ich arbeite als Halbtagskraft und zahle in die Rentenkasse ein nun möchte ich noch einen Minijob auf 450 EUR Basis machen da kann ich mich doch dort von dem Rentenbeitrag für den Minijob befreien lassen richtig.?
Hallo, ich habe mich von der Beitragspflichtig befreien lassen aber möchte jetzt doch für die Rente einzahlen. Ist das möglich?
Ich habe seit 10/2017 einen Minijob, beim Arbeitgeber habe ich keinen Antrag auf Freistellung der Rentenbeiträge gestellt. Wurde aber versehentlich mit Befreiung angemeldet, wobei ich das Haushaltsscheckformular nicht unterzeichnet habe. Bei einer Kontenklärung der RV im 9/2018 wurde mir die falsche Anmeldung mitgeteilt. Kann ich bzw der Arbeitgeber eine rückwirkende Änderung auf Beitragszahlung stellen?
Mit freundlichen Grüßen
H. Niederhausen
Guten Tag,
1. ist es für eine Schülerin ( 18Jahre ) sinnvoll im Minijob Rentenbeiträge zu bezahlen da doch die Zeiten bis zum Ausbildungsende als „Anrechnungszeiten“ sowieso belegt sind.
2. Wenn besagte Schülerin die Befreiung von der RVPflicht beantragt hat, den Minijob beendet und im nächsten Monat einen neuen Minijob antritt muss dann im neuen Minijob erneut die Befreiung beantragt werden?
viele Grüße
Hallo,
ich habe seit einigen Monaten einen Minijo und verdiene dort im Moment 300 Euro/Monat. Ich führe dafür auch als Arbeitnehmerin Sozialversicherungsbeiträge ab. Außerdem bin ich noch in meiner Haupttätigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt bzw. angestellt.
Meine Frage ist nun: Wie wird sich der Minijob auf meine Rente auswirken? Konkret gefragt: Mit wieviel Euro mehr Rente kann ich rechnen pro Jahr Minijob mit etwa 300 Euro Verdienst pro Monat?
In einer Zeitschrift zum Thema Rente las ich kürzlich, dass ein Minijob mit 450 Euro Verdienst/Monat die Rente mit jedem Jahr monatlich um 2,50 Euro erhöht. Ist das korrekt?
Vielen Dank für Ihre Antwort und beste Grüße
Karin Huber
Hallo.
Kann ich mir nach der Befreiung der rentenversicherung noch Beiträge von vorherigen Monaten zurückzahlen lassen ?
Danke Grüße
A.K.
Sehr geehrte Damen und Herren,
welche Renten- und Kranheitskostenansprüche erwerben die Minijob-Arbeitnehmer eigentlich aus den Pauschalbeiträgen KV und RV des Arbeitgebers?
Liebes Minijob-Team,
bei einer Lohnprüfung moniert der SV-Prüfer heute, dass wir den Antrag auf Befreiung lediglich als ankreuzbaren Passus in unserem Standard-Fragebogen zur Abfrage aller abrechnungsrelevanten Stammdaten aufgenommen haben. Hier heißt es audrücklich: „Ja, ich beantrage hiermit die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung“, darunter stehen zusätzlich noch einige Sätze zur Erklärung dieses Satzes. Natürlich gibt es auch die Alternative der ebenfalls ankreuzbaren RV-Pflicht: „Nein, ich verzichte nicht…“ mit einer ebensolchen Erklärung und ein angehängtes Merkblatt über die Folgen. Der Fragebogen wird vom Arbeitnehmer unterschrieben und von uns mit Eingangsstempel versehen (aber in der Regel vom Arbeitgeber nicht unterschrieben). Der SV-Prüfer meint, es müsse zusätzlich das von Ihnen hier auf der Homepage zur Verfügung gestellte Formular zur Beantragung der Befreiung verwendet werden.
Mir wäre bisher nicht bewusst gewesen, dass es hier eine direkte Formvorschrift gibt, die ein spezielles Formular vorschreibt. Auf Ihrer Homepage habe ich den von Ihnen aufgesetzten Antrag als „kann“ verstanden.
Irre ich mich? Wenn ja: Könnten Sie mir bitte eine Fundstelle nennen, aus der sich die Pflicht zur Nutzung dieses speziellen Formblatts ergibt?
Herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Bianka Knapp
Achtung!!!
hat man sich als Minijober von der Versicherungspflicht befreien lassen ist eine Rückkehr nur durch Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses möglich! Dieses Vorgehen der Rentenversicherung ist gegen die Arbeitnehmer und späteren Rentner gerichtet, es wird mit allen Mitteln versucht den Minijober die Vorzüge der Beitragszahlung nicht mehr angedeihen zu lassen. Ergo hat die gesetzliche Rentenversicherung nicht das Wohl der
Rentner im Blick, sondern versucht eine einmal durch Unwissenheit falsche Entscheidung der Befreiung der Beitragspflichtig nicht zu korrigieren.
Man kann nur unter der Gefahr seinen Job zu verlieren (Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses) die Beitragspflichtig zurück erlangen. Was ist das für eine Gesetzgebung!
Hallo,
ich habe eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung und möchte zusätzlich einen Minijob beginnen und eine Befreiung der Rentenversicherungspflicht beantragen.
Nachteil der Befreiung: ich erhalte dadurch etwas weniger Rente später, das habe ich verstanden. Wie ist es allerdings mit der Wartezeit/Mindestversicherungszeit? Entstünden mir da Nachteile? denn ich erwerbe ja bereits Pflichtbeitragszeiten durch meinen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Oder wird das dann doppelt gezählt?
Mit freundlichen Grüßen
Katja Kersten
Hallo,
meine Tochter studiert und hat einen Minijob . Wider Erwarten verdient sie aber im ersten Monat nur 40,60 Euro und im laufenden Monat noch gar nichts.
Sie hat sich nicht von der Rentenversicherung befreien lassen und im ersten Monat nur 14 Euro ausbezahlt bekommen wegen des Mindestbeitrages von 32,55 Euro.
Da sie nicht wusste dass an ihr der Mindestbeitrag hängen bleibt hat sie auch nicht der Versicherungspflicht widersprochen.
Wie kann sie in die Befreiung kommen ? Gibt es nur die Möglichkeit, das Beschäftigungsverhältnis zu kündigen ?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Schmitt
Guten Morgen, wie kann ich einen Rentner, der bei mir monatlich 40€ bekommt für Rasen mähen, Hecke schneiden und kleinere Reparaturarbeiten durchführt anmelden bzw absichern?
Liebes Team der Minijob-Zentrale,
Ich habe seit zwei Jahren eine geringfügige Beschäftigung bei der ich von der Rentenversicherung befreit bin. Nun habe ich eine weitere geringfügige Beschäftigung aufgenommen und liege damit bei einem Einkommen von mehr als 450 Euro. Bei meiner zweiten geringfügigen Beschäftigung wurden mir nun Rentenversicherungsbeiträge abgezogen, obwohl das ja eigentlich durch meine Befreiung in meiner ersten geringfügigen Beschäftigung nicht geht. Mir wurde dann gesagt, dass die Löhne der beiden Minijobs zusammengerechnet werden und ich nicht über die 450 Euro kommen darf. So habe ich das im Gesetz und die Informationen auf ihrer Website allerdings nicht verstanden. Können Sie mich aufklären, wer jetzt Recht hat und wie ich das im Zweifelsfall bei meinem Arbeitgeber belegen kann?
Herzliche Grüße
Alicia
Ich habe mich als Rentner von Rentenbeitragszahlungen befreien lassen, wobei mein AG ca. 50,00 € monatlich zahlt ohne das es eine Gegenleistung gibt.
Kann dies abgeändert werden?
Mit freundlichen Grüßen
Meißner
[…] Über die Auswirkungen der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht informiert Sie unser Blog-Artikel Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob – Infos für Arbeitgeber und Minijobber […]
Hallo,
wenn ich einen zweiten Minijob beginne und mich von dem ersten Minijob für die Rentenversicherung habe befreien lassen, ist es dann möglich in dem zweiten Minijob dennoch die Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen? Also mich beim zweiten Minijob nicht befreien zu lassen?
Mit freundlichen Grüßen
Anika
Hallo liebes Blog-Team,
kurze Frage zur Rentenversicherung im Minijob.
Ich üben meinen Minijob seit 2008 aus und habe mich damals von der RV-Pflicht befreien lassen.
Momentan pausiert mein Minijob wegen Corona und der Arbeitgeber hat mich abgemeldet.
Für den Vertrag habe ich eine Ruhensvereinbarung unterschrieben.
Kann ich, wenn der Vertrag wieder anläuft, RV-Beiträge bezahlen?
Reicht es, wenn ich dem Arbeitgeber dies schriftlich mitteile oder müßte ich den Vertrag erst kündigen und einen neuen Vetrag schließen?
Vielen Dank!
Viele Grüße,
Petra
Hallo,
der Vorteil, sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, liegt ja hauptsächlich darin, Beitragszeiten zu sammeln.
Wenn man nun während der Elternzeit einen Minijob ausführt, greift dieser Vorteil aber nicht mehr, weil die Elternzeit ohnehin als Beitragszeit angerechnet wird.
Ist es also sinnvoll, sich bei einem Minijob während der Elternzeit von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen? Oder welche Vorteile hätte man, dies nicht zu tun?
Danke und viele Grüße
Sabine
Hallo!Meine Tochter hat ihr Abi gemacht und möchte jetzt ein Jahr überbrücken. Sie hat einen Minijob angenommen und soll aber einen Rentenversicherungsverzicht abgeben.Was hat der Arbeitgeber davon?
Wenn ich mich bei meinem Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreie lasse, werden die 15 % AG-Anteil dennoch meinem Rentenkonto gutgeschrieben oder gehen diese dann zugunsten der „Solidargemeinschaft“.
Ich will als Privatmann eine private Reinigungshilfe beschäftigen und habe im Haushaltsscheck angegeben, dass sie keine Beiträge zur Rentenversicherung leisten will. Muss ich jetzt zusätzlich noch den Befreiungsantrag stellen lassen und diesen der Minijob-Zentrale mitteilen? Wenn ja, wo finde ich die SV-Meldung?
Freundliche Grüße, Hans Ziegler,
Guten Morgen,
eine Mitarbeiterin bei uns hat zum 01.10.2019 ein Minijob bei uns angefangen. Heute, den 22.10.2020 sagte sie, dass Sie sich befreien möchte. Geht es, dass sie sich während des Beschäftigungsverhältnis befreien lässt?
Herzlichen Dank.
Freundliche Grüße
Florentina Andrici
Eine Mitarbeiterin ist geringfügig beschäftigt und hat eine RV-Befreiung. Sie ist seit Anfang 2019 bis 2022 in Elternzeit. Sie wird jetzt allerdings während ihrer Elternzeit wieder auf geringfügiger Basis für uns tätig sein und möchte nun aber in die Rente einzahlen. Gilt die Beschäftigung während der Elternzeit als neues Arbeitsverhältnis und ist somit eine Änderung möglich? Oder gilt sogar das Beschäftigungsverhältnis durch die Elternzeit als unterbrochen/beendet, so dass die vorherige Befreiung nicht mehr gültig ist?
Danke für eine kurze Info.
Ich habe eine Minijoberin, die sich von der Rentenversicherung befreit hat und jetzt einige Jahre später doch einzahlen möchte.
Kann ich ihre Arbeitsstunden für einen Monat erhöhen und sie dadruch aus dem Minijob rausfallen lassen (natürlich nach Absprache) und kann sie dann schon im nächsten Monat wieder Minijobberin werden OHNE RentenBEFREIUNG?
Also MInijob MIT BEFREIUNG
Dann einen MOnat Sozialpflichtig als MIDIJob
Dann wieder MInijob OHNE BEFREIUNG
Guten Abend
Ich und meine Frau arbeiten momentan beide in Vollzeit, ich verdiene ca. 5000 im Monat brutto, sie verdient ca. 1900 Brutto. Wir zahlen in die Rentenversicherung wie normal.
Wir beide möchten jetzt noch 2 Minijobs bei einer Firma aufnehmen. Sollten wir uns von der Rentenversicherung befreien lassen oder macht es noch Sinn in die Rentenversicherung aus diesen Nebenjobs (Minojobs) zusätzlich zu zahlen, wenn wir sowieso beide schon zahlen?
Was passiert, wenn z.B. meine Frau in Elternzeit geht, den Hauptjob pausiert aber weiter mit dem Minijob macht? Wird die Zeit in Minijob während der Elternzeit wie normal angerechnet? Wäre es für sie vorteilhaft, beim Minijob die Beiträge zu zahlen? Danke, MfG Sergey
Hallo, mein ehemaliger Arbeitgeben hat mir angeboten, dass ich den RV – Beifreing Formular ausfühle, ich arbeite da nicht mehr sein 2018. Kann er den Formular immernoch beantragen, wenn er so alt ist?
Beste Grüße
Jacekova
Guten Tag,
ich bin seit 2012 in einem Mini-Job tätig.
Ich habe damals auf die Beitragspflicht zur RV verzichet.
Ist es möglich durch Abmeldung und Neuanmeldung des Minijobs, im Folgemonat zur RV-Pflicht zu wechseln? Oder müssen hier einige Monate überbrückt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
wenn ich einen Stundenlohnempfänger als Minijobber angemeldet habe (6/5/0/0) und dieser zwei Monate keinen Lohn bekommt, dann wird er mit Grund 34 „Unterbrechung länger als 1 Monat “ abgemeldet.
Muss ich, wenn er dann wieder Lohn bekommt und ein Ende der Unterbrechung vorliegt auch wieder einen Antrag zur RV-Befreiung stellen?
Falls nein, dürfte ich dann überhaupt wechseln von 6500 auf 6100?
Schönen guten Tag,
ich hab da auch mal eine Frage.
ich bin selbst momentan in Elternzeit und beziehe Elterngeld und möchte in dieser Zeit bei meinem Arbeitgeber, bei dem ich schon vor der Geburt meines Kindes gearbeitet habe, nun auf 450 Euro Basis arbeiten. Mein Arbeitgeber hatte mich jetzt gefragt ob ich von der Rentenversicherungspflicht befreit werden möchte oder nicht? Ich selbst weiß nicht was das sinnvollste für mich wär. Ich dachte nämlich, dass ich während der Elternzeit sowieso diese Jahre an meine Rente angerechnet bekomme oder ist dies falsch?? Soll ich mich befreien lassen oder lieber nicht?
Danke schon im Vor raus.
Hallo,
ich habe seit 05/20 einen Minijob. Ich habe mich nicht von der Pflicht zur Rentenversicherung befreien lassen. Ein Formular hierzu habe ich von meinem AG zwar erhalten, aber nicht ausgefüllt, da ich Rentenbeiträge zahlen möchte.
Seit Beginn wurde mir jedoch keine Beiträge abgezogen. Ich habe es zunächst nicht bemerkt bzw. mir keine weiteren Gedanken gemacht. Nun habe ich jedoch festgestellt, dass bei monatlichen Lohn von 450€ ca. 16€ von meinen Lohn hätten abgehen müssen, was jedoch nicht passiert ist.
Falls mein AG mich fälschlicherweise von der Rentenversicherungspflicht hat befreien lassen, kann dies dann wieder rückgängig gemacht hat werden?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo, ich habe mich zu beginn (3/2019) meiner geringfügigen Beschäftigung lassen von der Renteversicherung befreien lassen.
Kann ich mich jetzt wieder oder vielleicht auch nachträglich versichern lassen.
Hallo, ich habe eine Frage.
Ich arbeite seit 2005 in einem Minijob. Ich hatte zunächst einen Antrag auf Rentenbefreiung gestellt. Nach einigen Jahren habe ich dann beantragt, dass mir Rentenbeträge abgezogen werden. Nun möchte ich aber freiwillig noch bis zu meiner Rente 11/2023 mehr Beiträge zahlen. Das geht aber nur, wenn ich nicht pflichtversichert bin. Stimmt es, dass ich in meinem jetzigen Arbeitsverhältnis mich nicht mehr befreien lassen kann? Gibt es den Weg, dass ich kündige und mein Arbeitgeber mich nach 2 Monaten wieder einstellt und ich dann mich wieder befreien lassen kann? Kann ich dann freiwillig mehr Beiträge zahlen?
Hallo, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und möchte gerne einen 450€ Job annehmen. Die Zusage meines eigentlichen AG habe ich dazu bereits eingeholt. Der AG des Nebenjobs schlug mir die Befreiung der Rentenversicherung vor. Ist dies sinnvoll für mich (Vorteile/Nachteile) ? Ich möchte diesen Nebenjob gerne langfristig ausüben, also auch nachdem meine Elternzeit beendet ist und ich wieder in meinem eigentlichen Beruf tätig bin.
Hallo, ich beziehe seit Jahren Erwerbsminderungsrente und möchte diese jetzt mit einem minijob aufbessern. Rentiert es sich in diesemFall noch einzuzahlen oder ändert das nicht viel bei der Altersrente und ich verzichte auf die Einzahlungen?
Hallo, ich habe derzeit zwei Minijobs, zusammen nicht höher als 450,-
Bei beiden habe ich keine Beitragsbefreiung ausgefüllt, sondern möchte Rentenbeiträge zahlen. Der eine Arbeitgeber hat korrekt abzüglich der Rentenbeiträge abgerechnet, der andere hat mir trotz Nachfrage seinerseits das Geld ohne Abzüge ausbezahlt. Wie muss ich mich nun verhalten? Ist die Klärungspflicht auf meiner Seite? Es handelt sich beim falsch abgerechneten Minijob nur um eine sehr kurzfristige Sache.
Hallo,
Für eine Ausbildung hat mir der Arbeitgeber eine Woche Probearbeiten angeboten als Minijob. Für diese Woche möchte der Arbeitgeber mich von den Rentenversicherung Beiträgen befreien.
Gilt die Befreiung auch weiterhin nach dem Minijob in die Ausbildung weiter?
Es ist der gleiche Arbeitgeber. Wird die Befreiung in der Ausbildung automatisch aufgehoben?
Mit freundlichen Grüßen
Alex
Hallo,
kann ich die Befreiung bei meinem AG zu jedem Zeitpunkt wieder schriftlich aufheben lassen, wenn ich doch den Beitrag abführen möchte?
AV auf GBF Basis besteht seit 16 Monaten. Jetzt würde ich gerne in die RV einzahlen.
Danke
Hallo,
kann ich nachträglich (Eintritt 01.04.2021) von Beginn an zur Rentenversicherungspflicht abgerechnet werden? Mein Arbeitgeber hatte leider fälschlicherweise angenommen, dass ich mich befreien lassen möchte, was aber überhaupt nicht der Fall ist. Einen Befreiungsantrag hatte ich daher auch nicht unterschrieben. Meine Anmeldung lief also mit 6500 und nun beruft er sich darauf, dass ein Wechsel von der Befreiung in die Pflicht nicht möglich ist.
Vielen Dank
Führen weitere Beitragszahlungen eines Minijobbers, der auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet, zu höheren Rentenansprüchen, wenn er im gleichen Zeitraum sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, hieraus einen SV-pflichtigen Bruttolohn von rd. 2.000 EUR bezieht und die entsprechenden Beiträge zahlt? Die Frage bezieht sich nicht auf zusätzliche Anrechnungszeiten und Ansprüche etc., sondern lediglich auf die Auswirkung auf die spätere Rentenhöhe.
kann mir jemanden erklären was eine rentenversicherung ist?
und was passiert wenn ich mich davon befreien lasse? was passiert wenn ich mich nicht davon befreien lasse? wie viel muss ich zahlen weil ich das hier nicht so gut verstehe.
viele dank LG Nini
Hallo und guten Tag!
Ich bin seit Kurzem bei einem Personaldienstleistungsunternehmen tätig und im Zuge dessen haben wir natürlich viel mit kurzfristig Beschäftigten zu tun.
Der Arbeitnehmer gab an, sich explizit NICHT von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Dies hatte der Mitarbeiter auch entsprechend angegeben. Hat dies Auswirkungen auf das Brutto- bzw. Nettoeinkommen des Mitarbeiters?
Vielen Dank vorab für eine Rückmeldung und freundliche Grüße
Steff