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Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob – Infos für Arbeitgeber und Minijobber

Minijobber sind versicherungspflichtig in der Rentenversicherung und profitieren dadurch vom vollen Leistungspaket der Rentenversicherung. Falls sie darauf verzichten wollen, können sich Minijobber jedoch auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Wir erklären, was Arbeitgeber von Minijobbern in diesem Fall beachten müssen und warum es sich Minijobber gut überlegen sollten, diesen Schritt zu gehen.

Der Minijobber verzichtet mit der Befreiung auf das volle Leistungspaket der Rentenversicherung

Lässt sich der Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien, entfällt sein Eigenanteil von 3,6 Prozent. Dadurch gehen dem Minijobber jedoch Leistungen der Rentenversicherung verloren.

Ein rentenversicherungspflichtiger Minijobber erwirbt vollwertige Pflichtbeitragszeiten, die für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten in der Rentenversicherung berücksichtigt werden. Damit kann der Minijobber von zahlreichen Leistungen der Rentenversicherung profitieren. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass die Rentenversicherung bei Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen die Kosten für eine Kur übernimmt oder im Falle von Erwerbminderung bereits vor der gesetzlichen Altersrente mit 67 eine Rente zahlt.

Wichtig: Die Entscheidung zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sollte gut überlegt sein, denn sie ist für die gesamte Dauer des Minijobs bindend.

Was der Arbeitgeber mit dem Befreiungsantrag machen muss

Wenn sich ein Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen will, muss er dies schriftlich bei seinem Arbeitgeber beantragen. Dafür kann der Befreiungsantrag auf unserer Internetseite genutzt werden. Der Arbeitgeber hat den Befreiungsantrag zu seinen Entgeltunterlagen zu nehmen und auf dem Antrag das Eingangsdatum zu notieren.

Wichtig:

Der Befreiungsantrag des Minijobbers ist nicht an die Minijob-Zentrale zu senden, sondern verbleibt in den Entgeltunterlagen des Arbeitgebers.

Arbeitgeber müssen die Befreiung innerhalb von sechs Wochen melden

Die Befreiung gilt in der Regel ab Beginn des Kalendermonats, in dem der Minijobber den schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber stellt.

Damit die Befreiung ohne Verzögerung beginnt, muss der Arbeitgeber die Befreiung innerhalb von sechs Wochen – das entspricht 42 Kalendertagen – der Minijob-Zentrale melden. Die Frist beginnt mit dem Eingang des Befreiungsantrags beim Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber hat die Minijob-Zentrale über die Befreiung durch die Meldung zur Sozialversicherung (SV-Meldung) mit der Beitragsgruppe „5“ in der Rentenversicherung zu informieren. Der Befreiungsantrag selbst verbleibt bei den Entgeltunterlagen des Arbeitgebers.

Übermittelt der Arbeitgeber die Meldung nicht fristgerecht, wirkt die Befreiung des Minijobbers erst zu Beginn des übernächsten Monats nach Eingang der Meldung bei der Minijob-Zentrale. Hierbei berücksichtigt der Gesetzgeber die einmonatige Widerspruchsfrist der Minijob-Zentrale.

Beispiel für eine verspätete Meldung:

Ein Minijobber nimmt am 1. März 2022 eine Beschäftigung auf und reicht am 31. März 2022 den Befreiungsantrag bei seinem Arbeitgeber ein. Der Arbeitgeber übermittelt die SV-Meldung am 17. Mai 2022 an die Minijob-Zentrale.

Sechswöchige Meldefrist des Arbeitgebers (= 42 Tage): 1. April 2022 bis 12. Mai 2022

Einmonatige Widerspruchsfrist der Minijob-Zentrale: 18. Mai 2022 bis 17. Juni 2022

Lösung: Der Minijobber hat den Befreiungsantrag im März bei seinem Arbeitgeber gestellt, so dass er grundsätzlich ab Beginn dieses Monats hätte befreit werden können. Der Arbeitgeber hat es aber versäumt, die Meldung zur Sozialversicherung fristgerecht an die Minijob-Zentrale zu übermitteln. Damit wirkt die Befreiung erst ab dem 1. Juli 2022. Bis einschließlich Juni 2022 besteht Rentenversicherungspflicht.

Arbeitgeber erhalten keinen Bescheid über die Bewilligung der Befreiung

Nach dem die Meldung zur Sozialversicherung mit dem Beitragsgruppenschlüssel „5“ in der Rentenversicherung (Kennzeichnung, dass dem Arbeitgeber ein Befreiungsantrag des Minijobbers vorliegt) bei der Minijob-Zentrale eingegangen ist, kann die Minijob-Zentrale innerhalb eines Monats der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht widersprechen oder ein Verfahren zur Feststellung der Versicherungspflicht einleiten. Passiert dies nicht, gilt die Befreiung als bewilligt, der Arbeitgeber erhält keinen gesonderten Bescheid.

Der Beitrag zur Rentenversicherung bleibt für den Arbeitgeber unverändert

Der volle Beitragssatz zur Rentenversicherung liegt derzeit bei 18,6 Prozent und wird vom Arbeitgeber und Minijobber gemeinsam getragen. Der Arbeitgeber übernimmt dabei immer einen Beitragsanteil in Höhe von 15 Prozent des Verdienstes. Der Eigenanteil des Minijobbers beläuft sich auf 3,6 Prozent und entfällt im Falle der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Die Abgaben können mit unserem Minijob-Rechner ganz einfach und schnell berechnet werden.

 

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Cornelia
CO
Cornelia

Hallo, wenn ich einen Mitarbeiter auf 520 Euro Basis anstelle, der derzeit in Elternzeit ist und Elterngeld Plus erhält, muss ich dies dann als Nebenbeschäftigung anlegen, weil er/sie ja offiziell bei einem anderen Arbeitgeber ist, bei dem die Beschäftigung derzeit nur ruht? Denn damit rutscht der/die MA ja in Steuerklasse 6…

Martin Gaertner
MG
Martin Gaertner

Es wird hier nicht beschrieben, ob sich die spätere Rente trotzdem erhöht, wenn man sich befreien lässt. Also ob dann der AG Anteil derzeit 15 % die spätere Rente erhöht trotz Befreiung AN Anteil von derzeit 3,6 %.

Isa
IS
Isa

Hallo,
ich habe zwei Fragen zur Rentenbefreiung die jeodch nur im späteren Minijob -also im 2. Minijob- beantragt wurde; dazu folgendes Beispiel:

Max Muster hat seit 1.1.23 einen Minijob (A) und zahlt in die Rente ein. Am 15.7.23 nimmt Herr Muster noch einen weiteren Minijob (B) auf. (Beide Entgelte zusammen bleiben unter den 520€) Bei dem Minijob, den er am 15.7.23 begonnen hat, hat er sich von der Rente befreit. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wirkt sich auch auf den ersten Minijob aus. Zu wann hat der andere Arbeitgeber (A) auf 6500 zu schlüsseln. Ab 01.07.2023 oder ab 15.07.2023 ?

Angenommen zum 01.09. steigt das Entgelt beim Arbeitgeber B, sodass die 520 € überschritten werden. Beide Arbeitgeber melden den Mitarbeiter nun als SV-pflichtigen Mitarbeiter an. Zum 31.12.23 wird das Arbeitsverhältnis beim Arbeitgeber B beendet. Arbeitgeber A meldet daher zum 01.01 wieder als Minijob. Hat der damalige Befreiungsantrag aus Beschäftigung B noch seine Gültigkeit? Muss Arbeitgeber A also wieder unter 6500 melden oder unter 6100 ?
Mit lieben Grüßen
Isa

Melanie Kobbenbrin...
MK
Melanie Kobbenbrin...

Hallo,
wenn ein Minijob am 28.2.23 endet und am 01.04.23
ein weiterer Minijob beim selben Arbeitgeber aufgenommen wird und hier für den 1. Minijob eine RV Befreiung besteht. Wirkt die RV-Befreiung dann auch für den 2. Minijob? ( 2 Monatsfrist/
Unterstellung der Minijob wird fortgeführt)
Kann eine RV Befreiung widerrufen werden?

Mit freundlichen Grüßen
Melanie

Rene Peulen
RP
Rene Peulen

Ergeben sich allein aus den Beiträgen des Arbeitgebers für die Rentenversicherung bei mini-jobbern Rentenpunkte auch ohne Eigenanteil?

Agnes
AG
Agnes

Hallo,

ich habe jetzt im Juni eine RV-Befreiung für einen Arbeitnehmer bekommen, der erst am 01.08.2023 anfangen wird. Wird diese RV-Befreiung noch gültig sein?

Vielen Dank im Voraus!

Denis Blakaj
DB
Denis Blakaj

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Dauer von der Befreiung. Wenn ich für einen Minijob nun die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragt habe, aber diesen Minijob kündige und eine neu Minijob-Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber ausführe, ist die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht dann weiterhin rechts bindend bzw. gültig für den neuen Minijob oder kann man dann in die Rentenversicherung einzahlen, ohne die Befreiung neu zu beantragen.

Liebe Grüße
Denis Blakaj

Sabrina Petersen
SP
Sabrina Petersen

Guten Tag,

ein Arbeitnehmer hat im Juni auf geringfügiger Basis gearbeitet.
Die Stunden werden aber jetzt erst im Dezember rückwirkend abgerechnet. Sprich er wird auch jetzt erst rückwirkend bei der Minijobzentrale angemeldet. Zählt der Befreiungsantrag trotzdem noch oder kann er nicht mehr akzeptiert werden, weil die 6 Wochen schon rum sind?

Liebe Grüße

Gabriele Sieber
GS
Gabriele Sieber

Guten Tag,
eine Mitarbeiterin hat bei uns zum 01.02.2022 einen Minijob angefangen. Heute, den 14.11.2022 fragte sie, ob sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen kann. Ist es möglich, dass sie sich während des Beschäftigungsverhältnis befreien lässt? Wenn ja, ab welchen Monat wäre dies möglich?
Vielen Dank für eine kurze Info.

Domenica De Nutte
DN
Domenica De Nutte

Guten Tag,
muss ich als AG bei jeder Vertragsveränderung (z. B. Mindeslohnerhöhung) einen neuen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungsplficht vom geringfügig Beschäftigten unterschreiben lassen, oder reicht der Antrag vom Einstellungstag?
Vielen Dank im voraus für Ihre Mühle.

Christian
CH
Christian

Hallo,
ich war von 07/2009 – 06/2014 geringfügig beschäftigt. Damals war das Wahlrecht noch genau anders herum, wenn ich das richtig sehe: grundsätzlich versicherungsfrei, aber per Wahlrecht konnte auf die Freiheit verzichtet werden und dann selbst Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet werden (damals 4,9%). Ich war damals nicht versicherungspflichtig, bedauere das aber im Nachhinein. Nun meine Frage, kann ich das nachträglich noch ändern, also für die Beitragspflicht optieren und die Beiträge nachträglich entrichten? Oder ist „der Zug abgefahren“?

Thomas
TH
Thomas

Hallo,
als eingetragener Verein (e. V.), dessen Kassierer ich bin, beschäftigen wir eine einzige Bürokraft auf 450€-Basis, die sich von der Rentenversicherungsplicht hat befreien lassen. Nun möchte sie für diesen Minijob aber RV-Beiträge einzahlen. Kann die Befreiung überhaupt rückgängig gemacht werden? Wenn ja: wie geht das?
Über das Portal „SV.net“ ist es mir nicht gelungen.

Dieter
DI
Dieter

ich bin Rentner und beziehe Regelaltersrente. Ich habe einen 450,- Minijob. Muss mein Arbeitgeber noch in die Rentenversicherung bezahlen, 67,50 Euro?

Carmen
CA
Carmen

Hallo, wenn man seine Bachelorarbeit macht und 450 Euro dabei als Entschädigung erhalte, muss ich mich von der Rentenversicherung befreien, wenn diese Sozialversicherungsfrei ist?

Sara
SA
Sara

Hallo, wir möchten für wenige Stunden im Monat eine Haushaltshilfe engagieren und diese gerne auch anmelden. Jetzt habe ich beim Haushaltscheck-Rechner gesehen, dass ich für sie ca. 23€, sie aber über 25€ zahlen müsste. Sie hat eine versicherungspflichtige Haupttätigkeit, der Job bei uns wäre nebenbei (=sie zahlt von ihrem Hauptjob in die Rentenversicherung ein). Wie würden Sie das bewerten, sie würde sich lieber befreien lassen. Muss ihr Hauptarbeitgeber über den Antrag auf Rentenversicherungsbefreiung bei uns informiert werden? (über die Nebentätigkeit informiert sie ihn).

Lara
LA
Lara

Was passiert denn, wenn ich mich von der Rentenversicherungspflicht nicht befreie? Wird dann ein Anteil vom Lohn für die Rentenkasse vom Arbeitgeber abgerechnet ohne dass ich als Arbeitnehmer dafür was tun muss?

Stefan
ST
Stefan

Macht es Sinn für einen 18 jährigen Schüler die Rentenversicherung aufzustocken? Wie genau berechnen sich dann die Versicherungszeiten?

Linda
LI
Linda

Hi ich Arbeite als putz Frau fur 12 Jahre im gleichen Platz.minijob.Mein Chef hast nie Rentenversicherung bezahlt. Das ich wissen. Ich also bekomme kein Urlaubs Geld oder wen ich bin krank ich werde nicht bezahlt. Ich hab festen stunde .aber wen ich Arbeit nicht ich bekomme kein geld ist das richtig .
Gruß Linda

Angela Virag
AV
Angela Virag

Kann ein Minijobber jederzeit der Rentenversicherungspflicht widersprechen oder nur bei Beginn einer Beschäftigung?

Gerd Scherer
GS
Gerd Scherer

Meine Minijobberin ist seit Jahren unter Verzicht auf die RV Freiheit beschäftigt. Seit März ist die Mitarbeiterin jetzt Rentnerin, bleibt aber weiter als Aushilfe beschäftigt. Kann ich im laufenden Arbeitsverhältnis und zum 01.03. wegen dem Eintritt der Altersrente den Status wechseln und die RV Freiheit in Anspruch nehmen?

Dakaj-Heim Birgit
DB
Dakaj-Heim Birgit

Hallo,
wenn ich einen Minijobber habe, der nicht regelmäßig arbeitet, sondern nur bei Bedarf und nun z.B. eine Abrechnung im Januar erfolgte, dann aber erst wieder im Mai, muss dann ein neuer RV-Befreiungsantrag gestellt werden?
Das Beschäftigungsverhältnis ist ja nicht beendet, nur unterbrochen.
Vielen Dank

Thomas L.
TL
Thomas L.

Habe einen Hauptberuf u. einen Minijob.
Den Hauptberuf kann ich seit 6 Monaten u. in Zukunft 3 weitere nicht ausüben,
Den Minijob kann ich ausüben.
Der Arbeitgeber des Minijob lässt nachfragen, ob ich mich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen will.
Ist dies sinnvoll?

Anette Eichhorn
AE
Anette Eichhorn

Hallo!
Meine Tochter übt seit mehr als einem Jahr einen Minijob in einem Fitnessstudio aus und ist dort freiwillig rentenversichert. Letztes Jahr hatte sie noch einen zweiten Minijob bei einer RAe für ca. 6 Monate. Diese wollte, dass sie sich für die Rentenversicherung befreien lässt. Dies hatte sie dann auch getan. Das Arbeitsverhältnis endete im November 2021. Im Fitnessstudio ist sie noch weiterhin angemeldet. Jetzt möchte sie wieder einen zusätzlichen Minijob annehmen. Kann Sie jetzt wieder in die Rentenversicherung einzahlen bzw. könnte sie auch für die Monate selbst nachzahlen. Es kann ja nicht sein, dass dieses kurze Arbeitsverhältnis sich auf alle zukünftigen auswirkt.

Franz
FR
Franz

Guten Tag,meine Frau arbeitet im Minijob und hat ca. 2016 das Antrag auf Befreiung der Rentenversicherungspflicht Formular unterschrieben.In der Meldebescheinigung zu Sozialversicherung ist auch der Schlüssel 5600 eingetragen.
Meine Fragen wären nun:
1)Muss der Arbeitgeber seinen Anteil von 15% zahlen,egal ob meine Frau unterschrieben hat?
2)Meine Frau hat ihren Chef gefragt ob er seinen Anteil zahlt und er verneinte das!
3)Ist es wichtig ob sie 420 oder 450€ verdient?
Ich denke das meine FRau die Künigungsfrist in Anspruch nehmen sollte und nach die 2 monate Wartezeit nach der Kündigung,bei der wiederaufnahme eines Minijobs nicht Antrag auf Befreiung der Rentenversicherungspflicht Formular unterschreiben soll.
Ich hoffe Sie können uns weiterhelfen mit unseren Fragen.
Liebe Grüße Franz

Metin
ME
Metin

Hallo,
ich möchte als AG demnächst jemanden auf MiniJob Basis einstellen (regelmässiges Monatsgehalt <= 450 EUR). Die Person ist im Hauptberuf verbeamtet.
Muss diese Person dennoch bei mir einen "Antrag auf Befreiung der Rentenversicherungspflicht" einreichen ?
VG
Danke

Kai
KA
Kai

Hallo,
ich habe derzeit einen sogenannten Midijob bei ca. 490 € brutto. Würde die neue Beitragsgrenze von 450 auf 520 € umgesetzt, falle ich dann automatisch unter einen Minijob (nicht sozialversicherungspflichtig) ? Bzw. würde es dann eine Möglickeit geben, dieses zu verhindern? (außer eine Stundenerhöhung)

A.M
AM
A.M

Hallo
Ich habe nur 1,5 Monate in einem Firma als Minijob gearbeitet (3. Dezember bis 15. Januar 2022),
Wie viel muss ich für die Rentenversicherung zahlen(basierend auf dem Gehalt von 270 €, das ich für die Zeit erhalten habe, in der ich gearbeitet habe)? Und wie wird es gemacht / Wie werde ich bezahlen? Wird es von meinem Konto abgezogen?
könnte mein Arbeitgeber der Minijob-Zentrale schriftlich mitteilen, dass ich mich von der Rentenversicherung befreien lassen möchte.
 Danke

A.M
AM
A.M

Ich habe nur 1,5 Monate in einem Firma als Mini jober gearbeitet und für die in diesem Zeitraum vom 03.12. bis 15.01.22.  Wie viel muss ich von 270 € Rentenversicherung zahlen? Und wie werde das machen / wie werde ich bezahlen? Wird von meinem konto abgezogen?
Könnte ich mich noch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?
Danke

Michelle
MI
Michelle

Hallo!
ich fange meinen Mini-Job ab morgen an und frage mich nun, was ich für Vorteile davon hätte, mich von der Rentenversicherungspflicht zu befreien? Sind es lediglich die 3,x % die ich monatlich spare oder gibt es noch weitere Vorteile?

Örni
ÖR
Örni

Hallo, ich bin Rentnerin. Ich könnte einen Job mit 455 € annehmen. Sogenannte Gleitzone. Ich bin, da ich früher selbständig war, seit 01.01.1991 von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit, bekomme daher auch wenig gesetzliche Rente. Muss mein Arbeitgeber trotz der Befreiung Zahlungen an die Rentenversicherung leisten?

Lukas
LU
Lukas

Ich hab am 06.12.2021 angefangen und am 26.12.21 die Befreiung bei meinem Chef eingereicht. ich sehe nun auf meiner lohnabrechnung das ich für den Dezember die Rentenversicherung bezahlt habe .
ist dies korrekt ich bitte um aufklärung
vielen dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Lukas Gorman

Jens
JE
Jens

Macht es beim Elterngeld einen Unterschied, ob man sich beim Minijob von der Rentenversicherung befreien lässt. Hat man trotz Befreiung einen Anspruch auf Elterngeld ?

Thorsten
TH
Thorsten

Hallo, meine Tochter ist Schülerin und tritt jetzt nebenbei ihren ersten (Mini)job an. Lohnt es sich auf die RV-Beitragsbefreiung zu verzichten im Hinblick auf folgende Punkte:
– Schülerzeiten werden in der RV doch eh angerechnet. Wäre die Anrechnungszeit für die o. g. Ansprüche im Minijob zusätzlich, d. h. käme sie „oben drauf“?
– werden die vom AG zu zahlenden 15 % in jedem Fall (befreit oder nicht) auf eine spätere Rente angerechnet (betragsmäßig) oder nur, wenn auf Befreiung verzichtet wird?
Herzliche Grüße und vielen Dank für eine Antwort.

Stefanie
ST
Stefanie

Hallo und guten Tag!
Ich bin seit Kurzem bei einem Personaldienstleistungsunternehmen tätig und im Zuge dessen haben wir natürlich viel mit kurzfristig Beschäftigten zu tun.
Der Arbeitnehmer gab an, sich explizit NICHT von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Dies hatte der Mitarbeiter auch entsprechend angegeben. Hat dies Auswirkungen auf das Brutto- bzw. Nettoeinkommen des Mitarbeiters?
Vielen Dank vorab für eine Rückmeldung und freundliche Grüße
Steff

nini
NI
nini

kann mir jemanden erklären was eine rentenversicherung ist?
und was passiert wenn ich mich davon befreien lasse? was passiert wenn ich mich nicht davon befreien lasse? wie viel muss ich zahlen weil ich das hier nicht so gut verstehe.
viele dank LG Nini

Nachfrager
NA
Nachfrager

Führen weitere Beitragszahlungen eines Minijobbers, der auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet, zu höheren Rentenansprüchen, wenn er im gleichen Zeitraum sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, hieraus einen SV-pflichtigen Bruttolohn von rd. 2.000 EUR bezieht und die entsprechenden Beiträge zahlt? Die Frage bezieht sich nicht auf zusätzliche Anrechnungszeiten und Ansprüche etc., sondern lediglich auf die Auswirkung auf die spätere Rentenhöhe.

Lena
LE
Lena

Hallo,
kann ich nachträglich (Eintritt 01.04.2021) von Beginn an zur Rentenversicherungspflicht abgerechnet werden? Mein Arbeitgeber hatte leider fälschlicherweise angenommen, dass ich mich befreien lassen möchte, was aber überhaupt nicht der Fall ist. Einen Befreiungsantrag hatte ich daher auch nicht unterschrieben. Meine Anmeldung lief also mit 6500 und nun beruft er sich darauf, dass ein Wechsel von der Befreiung in die Pflicht nicht möglich ist.
Vielen Dank

Jenny
JE
Jenny

Hallo,
kann ich die Befreiung bei meinem AG zu jedem Zeitpunkt wieder schriftlich aufheben lassen, wenn ich doch den Beitrag abführen möchte?
AV auf GBF Basis besteht seit 16 Monaten. Jetzt würde ich gerne in die RV einzahlen.
Danke

Alex
AL
Alex

Hallo,
Für eine Ausbildung hat mir der Arbeitgeber eine Woche Probearbeiten angeboten als Minijob. Für diese Woche möchte der Arbeitgeber mich von den Rentenversicherung Beiträgen befreien.
Gilt die Befreiung auch weiterhin nach dem Minijob in die Ausbildung weiter?
Es ist der gleiche Arbeitgeber. Wird die Befreiung in der Ausbildung automatisch aufgehoben?
Mit freundlichen Grüßen
Alex

NoName
NO
NoName

Hallo, ich habe derzeit zwei Minijobs, zusammen nicht höher als 450,-
Bei beiden habe ich keine Beitragsbefreiung ausgefüllt, sondern möchte Rentenbeiträge zahlen. Der eine Arbeitgeber hat korrekt abzüglich der Rentenbeiträge abgerechnet, der andere hat mir trotz Nachfrage seinerseits das Geld ohne Abzüge ausbezahlt. Wie muss ich mich nun verhalten? Ist die Klärungspflicht auf meiner Seite? Es handelt sich beim falsch abgerechneten Minijob nur um eine sehr kurzfristige Sache.

Ilonka Dürsch
ID
Ilonka Dürsch

Hallo, ich beziehe seit Jahren Erwerbsminderungsrente und möchte diese jetzt mit einem minijob aufbessern. Rentiert es sich in diesemFall noch einzuzahlen oder ändert das nicht viel bei der Altersrente und ich verzichte auf die Einzahlungen?

Lilly
LI
Lilly

Hallo, ich befinde mich aktuell in Elternzeit und möchte gerne einen 450€ Job annehmen. Die Zusage meines eigentlichen AG habe ich dazu bereits eingeholt. Der AG des Nebenjobs schlug mir die Befreiung der Rentenversicherung vor. Ist dies sinnvoll für mich (Vorteile/Nachteile) ? Ich möchte diesen Nebenjob gerne langfristig ausüben, also auch nachdem meine Elternzeit beendet ist und ich wieder in meinem eigentlichen Beruf tätig bin.

Sabine Voss
SV
Sabine Voss

Hallo, ich habe eine Frage.
Ich arbeite seit 2005 in einem Minijob. Ich hatte zunächst einen Antrag auf Rentenbefreiung gestellt. Nach einigen Jahren habe ich dann beantragt, dass mir Rentenbeträge abgezogen werden. Nun möchte ich aber freiwillig noch bis zu meiner Rente 11/2023 mehr Beiträge zahlen. Das geht aber nur, wenn ich nicht pflichtversichert bin. Stimmt es, dass ich in meinem jetzigen Arbeitsverhältnis mich nicht mehr befreien lassen kann? Gibt es den Weg, dass ich kündige und mein Arbeitgeber mich nach 2 Monaten wieder einstellt und ich dann mich wieder befreien lassen kann? Kann ich dann freiwillig mehr Beiträge zahlen?

Sonja Schleper
SS
Sonja Schleper

Hallo, ich habe mich zu beginn (3/2019) meiner geringfügigen Beschäftigung lassen von der Renteversicherung befreien lassen.
Kann ich mich jetzt wieder oder vielleicht auch nachträglich versichern lassen.

Regina
RE
Regina

Hallo,
ich habe seit 05/20 einen Minijob. Ich habe mich nicht von der Pflicht zur Rentenversicherung befreien lassen. Ein Formular hierzu habe ich von meinem AG zwar erhalten, aber nicht ausgefüllt, da ich Rentenbeiträge zahlen möchte.
Seit Beginn wurde mir jedoch keine Beiträge abgezogen. Ich habe es zunächst nicht bemerkt bzw. mir keine weiteren Gedanken gemacht. Nun habe ich jedoch festgestellt, dass bei monatlichen Lohn von 450€ ca. 16€ von meinen Lohn hätten abgehen müssen, was jedoch nicht passiert ist.
Falls mein AG mich fälschlicherweise von der Rentenversicherungspflicht hat befreien lassen, kann dies dann wieder rückgängig gemacht hat werden?
Vielen Dank im Voraus.

Karina
KA
Karina

Schönen guten Tag,
ich hab da auch mal eine Frage.
ich bin selbst momentan in Elternzeit und beziehe Elterngeld und möchte in dieser Zeit bei meinem Arbeitgeber, bei dem ich schon vor der Geburt meines Kindes gearbeitet habe, nun auf 450 Euro Basis arbeiten. Mein Arbeitgeber hatte mich jetzt gefragt ob ich von der Rentenversicherungspflicht befreit werden möchte oder nicht? Ich selbst weiß nicht was das sinnvollste für mich wär. Ich dachte nämlich, dass ich während der Elternzeit sowieso diese Jahre an meine Rente angerechnet bekomme oder ist dies falsch?? Soll ich mich befreien lassen oder lieber nicht?
Danke schon im Vor raus.

Nicole Lahtz
NL
Nicole Lahtz

Hallo,
wenn ich einen Stundenlohnempfänger als Minijobber angemeldet habe (6/5/0/0) und dieser zwei Monate keinen Lohn bekommt, dann wird er mit Grund 34 „Unterbrechung länger als 1 Monat “ abgemeldet.
Muss ich, wenn er dann wieder Lohn bekommt und ein Ende der Unterbrechung vorliegt auch wieder einen Antrag zur RV-Befreiung stellen?
Falls nein, dürfte ich dann überhaupt wechseln von 6500 auf 6100?

Yvonne
YV
Yvonne

Guten Tag,
ich bin seit 2012 in einem Mini-Job tätig.
Ich habe damals auf die Beitragspflicht zur RV verzichet.
Ist es möglich durch Abmeldung und Neuanmeldung des Minijobs, im Folgemonat zur RV-Pflicht zu wechseln? Oder müssen hier einige Monate überbrückt werden?
Mit freundlichen Grüßen

Janeckova
JA
Janeckova

Hallo, mein ehemaliger Arbeitgeben hat mir angeboten, dass ich den RV – Beifreing Formular ausfühle, ich arbeite da nicht mehr sein 2018. Kann er den Formular immernoch beantragen, wenn er so alt ist?
Beste Grüße
Jacekova

Sergey Mikhaylov
SM
Sergey Mikhaylov

Guten Abend
Ich und meine Frau arbeiten momentan beide in Vollzeit, ich verdiene ca. 5000 im Monat brutto, sie verdient ca. 1900 Brutto. Wir zahlen in die Rentenversicherung wie normal.
Wir beide möchten jetzt noch 2 Minijobs bei einer Firma aufnehmen. Sollten wir uns von der Rentenversicherung befreien lassen oder macht es noch Sinn in die Rentenversicherung aus diesen Nebenjobs (Minojobs) zusätzlich zu zahlen, wenn wir sowieso beide schon zahlen?
Was passiert, wenn z.B. meine Frau in Elternzeit geht, den Hauptjob pausiert aber weiter mit dem Minijob macht? Wird die Zeit in Minijob während der Elternzeit wie normal angerechnet? Wäre es für sie vorteilhaft, beim Minijob die Beiträge zu zahlen? Danke, MfG Sergey