Bezahlung im Minijob: Stundenlohn oder Monatslohn?
Für die Bezahlung im Minijob gibt es zwei Varianten. Zum einen gibt es die Bezahlung nach geleisteten Arbeitsstunden und zum anderen einen festen Monatslohn. Welche Variante sinnvoller ist, hängt von den Arbeitseinsätzen der Minijobberinnen und Minijobber ab. Was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wissen sollten, erklären wir in unserem Beitrag.
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- Stundenlohn oder Monatslohn: Wo liegt der Unterschied?
- Wie hängen Verdienstgrenze und Arbeitszeit zusammen?
- Was gilt bei schwankendem Verdienst?
- Wann macht ein Arbeitszeitkonto im Minijob Sinn?
- Wie wird die Vergütung im Arbeitsvertrag geregelt?
- Wie funktioniert die Beitragszahlung bei flexiblem Verdienst?
- Fazit: Vergütung im Minijob gut planen
Stundenlohn oder Monatslohn: Wo liegt der Unterschied?
Beim Stundenlohn werden Minijobberinnen und Minijobber nach Bedarf eingesetzt. Jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde wird bezahlt. Der Monatslohn kann hier unterschiedlich hoch ausfallen. Dieses Modell eignet sich besonders für flexible Einsätze oder saisonale Schwankungen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können den Personaleinsatz dadurch besser an den tatsächlichen Bedarf anpassen.
Beim Monatsverdienst erhalten Minijobberinnen und Minijobber dagegen jeden Monat denselben Verdienst. Häufig liegen diesem Modell feste Arbeitstage und regelmäßige Arbeitszeiten zugrunde – zum Beispiel zweimal pro Woche jeweils vier Stunden. Gerade bei regelmäßigen Einsätzen ist ein Monatsverdienst oft einfacher zu organisieren. Arbeitszeiten, Urlaub und Feiertage lassen sich dadurch meist leichter planen.
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Wie hängen Verdienstgrenze und Arbeitszeit zusammen?
Für Minijobs gilt aktuell eine Verdienstgrenze von 603 Euro monatlich. Das sind 7.236 Euro im Jahr.
Wie viele Stunden Minijobberinnen und Minijobber arbeiten dürfen, hängt von dem vereinbarten Verdienst pro Arbeitsstunde ab. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Vergütung als Stunden- oder Monatslohn erfolgt. Wird beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 13,90 Euro gezahlt, sind ungefähr 43 Arbeitsstunden pro Monat möglich.
Bei einem festen Monatslohn lässt sich die Verdienstgrenze meist relativ einfach einhalten, da die Arbeitszeiten häufig vorher festgelegt werden. Bei flexiblen Einsätzen und einer Abrechnung nach Stunden müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Verdienstgrenze im Blick behalten.
Was gilt bei schwankendem Verdienst?
Bei Stundenlöhnen kommt es häufig zu schwankenden Verdiensten. In manchen Monaten fallen für Minijobberinnen und Minijobber mehr Einsätze an, in anderen weniger. Entscheidend ist, dass die Verdienstgrenze von durchschnittlich 603 Euro im Monat eingehalten wird. Der Verdienst in einzelnen Monaten darf also höher oder niedriger ausfallen.
Deshalb erstellen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu Beginn der Beschäftigung eine Prognose. Dafür schätzen sie den voraussichtlichen Verdienst für die kommenden zwölf Monate. So lässt sich beurteilen, ob die Verdienstgrenze eingehalten wird und ein Minijob vorliegt.
Mehr zu schwankendem Verdienst erfahren Sie in unserem Magazin-Artikel „Mehr verdienen im Minijob: Regeln für schwankenden Verdienst“.
Wann macht ein Arbeitszeitkonto im Minijob Sinn?
Mit einem Arbeitszeitkonto lassen sich flexible Einsätze mit einem gleichbleibenden Monatslohn kombinieren. Das bedeutet: Die Minijobberin oder der Minijobber erhält einen festen monatlichen Verdienst. Die Arbeitseinsätze in den Monaten können jedoch unterschiedlich sein.
Bei einem Arbeitszeitkonto gilt:
- Mehrarbeit wird auf dem Arbeitszeitkonto gesammelt und später wieder ausgeglichen.
- Arbeitet die Minijobberin oder der Minijobber in einzelnen Monaten weniger, wird diese Arbeitszeit in anderen Monaten nachgeholt.
Wichtig ist eine transparente Dokumentation der Arbeitszeiten in den Entgeltunterlagen.
Weitere Informationen dazu enthält unser Magazin-Artikel „Arbeitszeitkonto: Flexible Arbeitszeiten im Minijob“.
Wie wird die Vergütung im Arbeitsvertrag geregelt?
Alle wichtigen Regelungen zwischen Arbeitgeberinnen, Arbeitgebern und Minijobbern müssen schriftlich festgehalten werden. Dazu gehören insbesondere:
- die Art der Vergütung,
- die vereinbarte Arbeitszeit,
- mögliche flexible Einsätze,
- Regelungen zu Mehrarbeit oder Arbeitszeitkonten und
- der jährliche Urlaubsanspruch.
Klare Vereinbarungen helfen, Missverständnisse zu vermeiden und sorgen für mehr Sicherheit im Arbeitsalltag.
Weitere Informationen enthält unser Magazin-Artikel „Arbeitsvertrag im Minijob: Welche Inhalte sind wichtig?“ sowie unsere Internetseite.
Wie funktioniert die Beitragszahlung bei flexiblem Verdienst?
Bei Minijobberinnen und Minijobbern mit Stundenlöhnen und flexiblen Einsätzen steht der genaue Verdienst häufig erst nach Ablauf des Monats fest. Die Abgaben müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber trotzdem bereits im laufenden Monat zahlen – spätestens am drittletzten Bankarbeitstag.
Ist die endgültige Höhe des Verdienstes zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt, kann die Höhe der Abgaben zunächst geschätzt werden. Zur Orientierung dient zum Beispiel der voraussichtliche Monatsverdienst oder der Verdienst des Vormonats. Ergibt sich später ein höherer oder niedrigerer tatsächlicher Verdienst, wird die Differenz im Folgemonat ausgeglichen.
Bei einem festen Monatsverdienst ist die Abgabenberechnung meist einfacher. Da der Verdienst bereits feststeht, lässt sich auch die Höhe der Abgaben frühzeitig genau bestimmen.
Detaillierte Informationen zum Beitragsverfahren finden Sie auf unserer Internetseite und in unserem Magazin-Artikel „So läuft das Beitragsverfahren im Minijob“.
Fazit: Vergütung im Minijob gut planen
Feste Arbeitszeiten lassen sich häufig besser mit einem Monatsverdienst organisieren. Flexible Einsätze sprechen dagegen oft eher für eine Abrechnung nach geleisteten Stunden – erfordern aber eine sorgfältige Planung, Dokumentation und Prognose des Verdienstes.
37 Kommentare
Was tue ich, wenn der Verdacht auf eine vom Arbeitgeber nicht gemeldete Stelle zum Minijob vorliegt? Es gibt einen Vertrag und monatliche Zahlungen, jedoch keine Lohnzettel und Nachweise zu Sozialabgaben. Ich bin davon ausgegangen das der AG mich bereits gemeldet hatte.
Mein Arbeitgeber lässt mich nur im Notfall arbeiten seit 2 Monaten bekomme ich keine Arbeit zu geteilt, trotzdem ich mich mehrmals angeboten habe zu arbeiten,ich bekomme auch kein Gehalt,bin seit 12 Monaten beschäftigt im Minijob und habe einen Vertrag über 5,8 Stunden pro Woche, angeblich will er die Personalkosten runterfahren. Wie soll ich mich weiter verhalten??
Hallo, ich bin bereits in der Regelaltersrente und möchte bis 2000 € steuerfrei arbeiten. Gehört dann das Arbeitsverhältnis auch zum Minijob?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Meine Arbeitgeber hatte nicht bezahlen die Feiertage das nächste Monat. Ist gesetzliche Straf das oder nicht?
Guten Tag,
ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen. Wir möchten als Krankheits- und Urlaubsvertretung für eine in unserem Unternehmen angestellte Köchin eine kurzfristig Beschäftigte einstellen. Der Einsatz wird voraussichtlich an nicht mehr als 70 Arbeitstagen im Jahr auf Abruf stattfinden. Die Bewerberin für die kurzfristige Beschäftigung übt hauptsächlich eine selbstständige Tätigkeit aus. Eine Rechnungstellung aus ihrer selbstständigen Tätigkeit heraus ist insofern problematisch, da sie unsere Räume und Geräte nutzt und fest in den Betrieb eingebunden und weisungsgebunden wäre. Wäre in diesem Fall eine kurzfristige Beschäftigung möglich, auch für Folgejahre.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo
Habe ich einen Urlaubsanspruch im minijob?
Und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Wenn einen Monat oder länger mal keine Arbeit passiert (z.B. auf Wunsch des Arbeitnehmers) ist noch eine SV Meldung mit einem schwer zu findenden code nötig.
Hier fehlt ein Hinweis wie mit der verpflichtende Angabe zu den monatlichen Stunden umzugehen ist, von denen nur im Rahmen eines maximalen Prozentwertes abgewichen werden kann.
Unser Platzwart vom Tennis-Club bezahlen wir Monatlich für 40 Std zur Zeit 560,00 EUR.
Seine Arbeitszeit kann es sich flexibel eigenständig einteilen.
Hat er dafür einen Arbeitsnachweis zu führen?
Ich habe die Woche 7 Stunden , mein Chef Zahlt immernoch 520 Euro ist es Rechtens? Bin auf Minijob Geringfügig Eingestellt.
Wie sieht Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei stundenbasierter Abrechnung aus?
Wie viele Stunden werden im Monat zugrunde gelegt, wenn an zwei Tagen mit jeweils 4 Stunden gearbeitet wird?
Manche Monate haben mehr als vier Wochen. Bei einem festen Monatsverdienst.
Was ist, wenn beim Monatslohn die geleisteten Stunden nicht mit dem Mindestlohn und ohne Lohnabrechnung abgerechnet wird
Bei Verträgen mit festem Verdienst ist der Urlaubsanspruch klar geregelt. Es besteht Anspruch auf Lohnzahlung. Wie sieht es bei flexiblem Verdienst aus? Besteht hier auch ein Urlaubsanspruch? Wenn ja, wie wird dieser vergütet?