Mehr verdienen im Minijob: Regeln für schwankenden Verdienst
Ein Minijob bietet Flexibilität – auch beim Verdienst. Doch was passiert, wenn der monatliche Verdienst schwankt? Viele wissen nicht, dass die monatliche Verdienstgrenze unter bestimmten Voraussetzungen überschritten werden darf. In diesem Artikel erklären wir, was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beachten müssen, wenn der Verdienst eines Minijobbers unterschiedlich hoch ist.
Was bedeutet schwankender Verdienst?
Nicht jeder Minijob verläuft jeden Monat gleich. Viele Beschäftigte arbeiten mal mehr oder mal weniger Stunden. Das kann verschiedene Gründe haben: kurzfristige Vertretungen, Auftragsschwankungen, saisonale Belastungen oder flexible Einsatzzeiten nach Absprache. In solchen Fällen schwankt auch der monatliche Verdienst.
Wenn das Einkommen also nicht immer gleich hoch ist, spricht man von einem schwankenden Verdienst. Solche Schwankungen sind grundsätzlich möglich – solange bestimmte Regeln eingehalten werden.
Wie viel dürfen Minijobber verdienen?
Der monatliche Verdienst in einem Minijob darf im Durchschnitt 556 Euro nicht überschreiten. Entscheidend ist dabei nicht jeder einzelne Monat, sondern der Durchschnitt über ein ganzes Jahr. Das bedeutet: Auch wenn in einzelnen Monaten mehr verdient wird, liegt ein Minijob vor – solange die Jahresverdienstgrenze eingehalten wird.
Für das Jahr 2025 beträgt die Jahresverdienstgrenze 6.672 Euro (12 Monate x 556 Euro). Im Jahr 2026 steigen der gesetzliche Mindestlohn und die Minijob-Verdienstgrenze. Minijobberinnen und Minijobber dürfen dann 603 Euro im Monat bzw. 7.236 Euro im Jahr verdienen.
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Wie lässt sich ein schwankender Verdienst gut planen?
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber schätzen zu Beginn der Beschäftigung den voraussichtlichen Verdienst für die nächsten 12 Monate. Diese Prognose hilft, Überschreitungen der Verdienstgrenze beim Minijob zu vermeiden.
Ist die Beschäftigung auf weniger als 12 Monate befristet, ist die Anzahl der Beschäftigungsmonate entscheidend. Die Schritte für die Berechnung sind einfach:
- Voraussichtlichen Verdienst der einzelnen Monate schätzen (max. 12 Monate).
- Alle Monatsverdienste addieren.
- Durch 12 Monate (oder die tatsächlichen Beschäftigungsmonate) teilen.
Liegt das Ergebnis bei maximal 556 Euro, handelt es sich um einen Minijob.
Wichtig: Ändern sich Arbeitsumfang oder Verdienst dauerhaft müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Prognose neu erstellen. Spätestens nach Ablauf eines Zeitjahres müssen sie die Beschäftigung neu beurteilen.
Beispiel:
Eine Aushilfe verdient in einem Eiscafé in den Monaten April bis September 700 Euro monatlich. Von Oktober bis Dezember erhält sie 250 Euro im Monat.
Berechnung:
6 x 700 Euro = 4.200 Euro
3 x 250 Euro = 750 Euro
Gesamtverdienst = 4.950 Euro
Ein Neuntel dieses Betrages beläuft sich auf 550 Euro (4.950 Euro : 9 Monate).
Ergebnis: Der durchschnittliche monatliche Verdienst liegt unter der monatlichen Verdienstgrenze von 556 Euro. Damit handelt es sich um einen Minijob.
Aufgepasst: Regelmäßig wiederkehrende und vertraglich zugesicherte Einmalzahlungen (zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei ihrer Prognose des Verdienstes berücksichtigen.
Erhebliche Schwankungen: Wann liegt kein Minijob vor?
Arbeiten Minijobberinnen und Minijobber nur für wenige Monate mit hohem Verdienst und reduziert dieser sich danach stark, liegt eine erhebliche Schwankung vor. Diese Schwankungen verändern den Charakter der Beschäftigung. Es handelt sich dann nicht mehr durchgehend um dieselbe Beschäftigung. Die Tätigkeit wird deshalb nicht einheitlich beurteilt, auch wenn der Jahresverdienst die Minijob-Grenze nicht übersteigt.
Beispiel:
Eine Aushilfe verdient in einem Sonnenstudio in den Monaten April bis September 50 Euro monatlich. In den Monaten Oktober bis März erhält sie 1.000 Euro im Monat.
Berechnung:
6 x 1.000 Euro = 6.000 Euro
6 x 50 Euro = 300 Euro
Gesamtverdienst = 6.300 Euro
Ein Zwölftel dieses Betrages beläuft sich auf 525 Euro (6.300 Euro : 12 Monate).
Ergebnis: Der durchschnittliche monatliche Verdienst liegt unter der Verdienstgrenze von 556 Euro. Dennoch liegt nur für die Zeit von April bis September ein Minijob vor. In den Monaten Oktober bis März handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Was sind nicht planbare Schwankungen?
Nicht alle Schwankungen im Verdienst sind vorhersehbar und planbar. Zum Beispiel durch Krankheitsvertretung kann es vorkommen, dass der Verdienst die jährliche Verdienstgrenze von 6.672 Euro überschreitet. Diese Überschreitungen sind unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
- Das Überschreiten muss unvorhersehbar sein.
- Es kommt nur gelegentlich vor (maximal zwei Mal in 12 Monaten).
- Der Verdienst darf nicht mehr als das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze betragen (max. 1.112 € im Monat).
Beispiel:
Ein Verkäufer hat seit dem 1. April einen Minijob. Er verdient regelmäßig im Monat 510 Euro. Durch eine einmalige Krankheitsvertretung beträgt sein Verdienst im Monat September 1.100 Euro.
Ergebnis: Es besteht weiterhin ein Minijob. Der Verdienst überschreitet zwar die Jahresverdienstgrenze. Jedoch liegt ein unvorhersehbares und einmaliges Überschreiten mit einem monatlichen Verdienst bis 1.112 Euro vor. Damit sind alle Voraussetzungen erfüllt.
Fazit: Schwankender Verdienst im Minijob
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen den regelmäßigen Verdienst vorausschauend schätzen.
- Saisonale Unterschiede sind normal und können berücksichtigt werden.
- Erhebliche oder dauerhafte Abweichungen führen zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
- Unvorhersehbare Überschreitungen sind nur in Ausnahmefällen erlaubt.
- Wird die Jahresverdienstgrenze eingehalten, ist ein mehrmaliges Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze in der Regel möglich.
- Wird die Jahresverdienstgrenze überschritten, darf dies nur in zwei Monaten innerhalb eines Zeitjahres unvorhersehbar erfolgen.
Weitere Informationen
Auf der Internetseite der Minijob-Zentrale finden Leserinnen und Leser weitere Informationen zu diesem Thema.
- Alles Wissenswerte zum Verdienst im Minijob
- FAQ-Bereich „Darf ich in einem Minijob mehr als 556 Euro verdienen?“
Darüber hinaus bieten die Videos auf dem YouTube-Kanal der Minijob-Zentrale wertvolle Informationen.
15 Kommentare
Was passiert wenn ich über das Jahr mehr verdient habe, als ich als Minijober dürfte ( z.Bsp.Rentner)?
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Wenn man einen Mini Job bekommt Saison bedingt ( drei Monate) ich bin Rentner…..könnte in den zwei/drei Monaten oderndlich verdienen. Die Bemessungs Grenze bleib von 6672 Euro…Zum mal ich einen anderen Mini Job gekündigt hatte..
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Wenn ich als Minijobber (556 €) einen monatlichen pauschalen Fahrkostenzuschuss erhalte, überschreite ich dann die jährliche Verdienstgrenze von 6672 € ?
Hallo, die Jahresverdienstgrenze zählt immer vom 01. Januar bis 31. Dezember?
Ich habe seit September einen zweiten Minijob und habe bis dahin nicht 8/12 meiner Verdienstmöglichkeit ausgenutzt.
Kann ich jetzt einfach bis zum Ende des Jahres mehr arbeiten, damit ich auf die volle Jahressumme komme??
Oder zählt bei mir jetzt ab September bis einschließlich August des nächsten Jahres?
Ich arbeitete im Minijob PkwÜberführer in einem Monat 90, im anderen 80, im folgenden 120 Stunden. Im September waren es 83 und im Oktober 93 Stunden.
Zu einem MiDijob mit Steuerklasse 6 hab ich keine Lust.
Hallo, ich habe eine Frage zu meinem minijob. Ich arbeite an 2 Tagen in der Woche je 3,5 Stunden regelmäßig. Durchschnittlich 1,4 Std. Jeden Tag der Woche. Fällt ein Feiertag auf meinen regelmäßigen Arbeitstag, bekomme ich nur 1,4 Std angerechnet, statt def 3,5 Std. Die ich eigentlich gearbeitet hätte. Ist dies so vom Arbeitgeber korrekt? Ich würde mich über rine Info von Ihnen freuen.
MfG
S. Lüdemann