
Warum Arbeitgeber die Krankenkasse ihrer Minijobber kennen müssen
Egal ob durch eine Krankheit oder einen Unfall verursacht – durchschnittlich war im Jahr 2021 jeder Beschäftigte in Deutschland 14,5 Tage krank gemeldet. Zukünftig können die Arbeitgeber die Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit (AU) elektronisch bei den Krankenkassen abrufen. Was Minijob-Arbeitgeber über die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU-Bescheinigung) wissen sollten, erklären wir in diesem Beitrag.
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- So läuft das Verfahren der elektronischen AU-Bescheinigung ab
- Ab 2023 ist die elektronische AU-Bescheinigung verpflichtend
- Arbeitgeber sollten die Krankenversicherung ihrer Minijobber kennen
- Ausnahme: Privat versicherte Arbeitnehmer und Minijobber in Privathaushalten
- Krankenkasse wird im Personalfragebogen bereits abgefragt
So läuft das Verfahren der elektronischen AU-Bescheinigung ab
Mit der Einführung eines elektronischen Verfahrens müssen Arbeitnehmer ihre AU-Bescheinigung nicht mehr selbst beim Arbeitgeber vorlegen. Der Beschäftigte teilt seinem Arbeitgeber zukünftig nur noch seine Krankmeldung mit. Die von einem Arzt ausgestellte AU-Bescheinigung kann der Arbeitgeber dann selbst elektronisch bei der Krankenkasse abrufen.
Die Krankenkasse des Arbeitnehmers hält die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und Vorerkrankungszeiten zum Abruf bereit. Die Krankenkasse selbst bekommt die Daten wiederum elektronisch vom Arzt übermittelt.
Ab 2023 ist die elektronische AU-Bescheinigung verpflichtend
Ab dem 1. Januar 2023 startet das neue Verfahren der eAU für Arztpraxen, Krankenkassen und Arbeitgeber verpflichtend. Bis zum 31. Dezember 2022 läuft die Pilotphase. Sofern die Beteiligten bereits dazu in der Lage sind, kann das Verfahren auch schon in der Pilotphase genutzt werden.
Arbeitgeber sollten die Krankenversicherung ihrer Minijobber kennen
Damit Minijob-Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihrer Beschäftigten abrufen können, müssen sie die Krankenkasse ihrer gesetzlich krankenversicherten Minijobber kennen und im Lohnabrechnungsprogramm eintragen.
Bisher müssen die Arbeitgeber nur für die Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung wissen, ob ihre Minijobber gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Dafür ist es nicht erforderlich, die Krankenkasse zu kennen.
Unser Tipp:
Arbeitgeber sollten für alle gesetzlich krankenversicherten Minijobber prüfen, ob ihnen die Krankenkasse bereits bekannt ist. Das gilt zum Beispiel auch für eine Familienversicherung über den Ehepartner oder die Eltern. Ist die Krankenversicherung nicht bekannt, sollten Arbeitgeber diese zeitnah erfragen und in den Entgeltunterlagen vermerken. Außerdem sollten sie ihre Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass sie über einen Krankenkassenwechsel informiert werden müssen.
Ausnahme: Privat versicherte Arbeitnehmer und Minijobber in Privathaushalten
Für privat krankenversicherte Arbeitnehmer ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zunächst nicht vorgesehen. Auch für Minijobs in Privathaushalten besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme am eAU-Verfahren.
Krankenkasse wird im Personalfragebogen bereits abgefragt
Bei der Neueinstellung von Minijobbern wird die Krankenkasse im Personalfragebogen abgefragt. Den Personalfragebogen können Arbeitgeber auf der Internetseite der Minijob-Zentrale herunterladen.
Der Personalfragebogen unterstützt Arbeitgeber dabei, alle relevanten Informationen für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung zu erhalten. Der ausgefüllte Personalfragebogen ist zu den Entgeltunterlagen zu nehmen.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Schreiben Sie uns gern in den Kommentaren.
26 Kommentare
Wie läuft denn nun das Verfahren ab? Soll ich der Krankenkasse einen Brief schreiben und darin erfragen, wo (und wie) ich die AU’s elektronisch abrufen kann?
Warum alles so kompliziert u.elektronisch?Wir ind Menschen u.möchten mit Menschen reden u.nichtialles mit PC.
Und wieder komplizierter und noch mehr Zeitverlust im Büro. Und wenn man die Krankheitstage nicht abruft bekommt man kein Geld. So kann man auch sparen, ganz toll.
Guten Tag, wir beschäftigen jemanden im Privathaushalt. Bei uns gibt es keine Lohnabrechnungssoftware… Wie kann ich als Privatperson Einsicht nehmen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes steht im Artikel: „Außerdem sollten sie ihre Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass sie über einen Krankenkassenwechsel informiert werden müssen.“ Zudem gibt es im Artikel einen Link zum einem Personalfragebogen. Ist es möglich diesen Satz mit in die Checkliste – Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte aufzunehmen?
Ich beschäftige eine arbeitnehmerin in meinem privathaushalt und würde gern am eAU-verfahren teilnehmen. Meine beschäftigte hat eine andere hauptarbeitsstelle, ist eine teilnahme dann überhaupt möglich?
Guten Tag,
woher weiß bei einer eAU Abfrage bei Minijobbern die gesetzliche Krankenkasse denn, dass der Arbeitgeber datenschutzrechtlich überhaupt berechtigt ist, die eAU abzufragen? Bisher werden bei Anmeldungen an die Knappschaft ja nicht zusätzlich die gesetzliche Krankenkasse der AN angegeben.
Kann mein Unternehmen weiterhin die Krankmeldung von mir verlangen? Ich hatte in der Vergangenheit das Problem, dass ich beweisen musste, dass ich Anrecht aus Lohnfortzahlung habe. War nach OP 6 Wochen daheim. Monate später wegen Erkältung krank, da hieß es, ich muss es beweisen, das es was anderes ist, sonst kein Geld. Sie haben keinen Kontakt zur KK. Wo finde ich den Infos. Und muss mein AG mich informieren? Vielen Dank im voraus für die Antworten.
Beste Grüße Kathrin
Liebes Minijob-Zentrale-Team,
wir beschäftigten eine Minijobberin und haben keine eigene Betriebsnummer, die für die Nutzung von sv.net benötigt wird.
Die Aussage unseres Berufsverbandes ist, dass wir die AU bei Ihnen, also der Minijob-Zentrale, abfragen können, wenn wir die Krankenkasse der Mitarbeiterin kennen. Stimmt das? Wenn ja, wie machen wir das? Und wenn nein, wie geht es statt dessen?
Vielen Dank.
Die GKV einer Minijobberin lässt sich nicht in die Stammdaten übernehmen – es handelt sich um die „energie-BKK“ – Betriebsnummer 29717581 – Versuch seit 08/2022 schlägt fehlt.
Wir müssen die Krankenkassen über die DATEV eG abrufen und in die Lohnkonten übernehmen. DATEV konnte das Problem nicht lösen.
Wie kann ich als Minijob-Arbeitgeber die vom Arzt elektronisch übermittelten Daten abrufen?
Wenn die Daten doch vorliegen, warum gibt es dann keine automatische Erstattung wenn ein Mini-Jobber erkrankt?
Das ist sehr gut beschrieben;)
Sehr geehrtes Minijob-Zentrale-Team,
ich habe eine ausgedruckte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung meiner Haushaltshilfe und möchte jetzt den Zuschuss zur Lohnfortzahlung beantragen. Wie mache ich das?
Herzlichen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Katrin