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Erhöhung der Minijob-Grenze: Was müssen Arbeitgeber beachten?

Mit der Erhöhung der Minijob-Grenze ändert sich auch einiges für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen von Minijobbern. Wir haben häufige Arbeitgeber-Fragen gesammelt und mit unserer Expertin Heike Schmidt besprochen. Sie ist Gruppenleiterin im Bereich Grundsatzfragen zu Minijobs bei der Minijob-Zentrale.

Was ändert sich an der Minijob-Verdienstgrenze?

Ab dem 1. Oktober 2022 erhöht sich die Minijob-Verdienstgrenze auf 520 Euro monatlich. Die Verdienstgrenze orientiert sich künftig am Mindestlohn und ist damit dynamisch, das heißt: Mit jeder Erhöhung des Mindestlohns wird auch eine Erhöhung der Minijob-Grenze einhergehen. Ab Oktober 2022 wird der Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde angehoben.

 

Wie viele Stunden dürfen Minijobber nun pro Monat arbeiten?

Wenn Sie den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde zahlen, dürfen Sie Minijobber und Minijobberinnen maximal 43,33 Stunden im Monat beschäftigen. Zahlen Sie einen höheren Stundenlohn, reduziert sich die maximale Arbeitszeit Ihrer Minijobber entsprechend.

 

In welchen Fällen dürfen Minijobber die Minijob-Verdienstgrenze überschreiten?

Solange sie nicht über der Jahresverdienstgrenze von 6.240 Euro liegen, können Minijobber und Minijobberinnen in einzelnen Monaten wegen eines schwankenden Verdienstes auch mehr als 520 Euro verdienen. Im Durchschnitt dürfen sie aber monatlich nicht mehr als 520 Euro verdienen, denn nur dann liegt weiterhin ein Minijob vor.

 

Ihre Minijobberinnen und Minijobber dürfen in bis zu zwei Kalendermonaten die Verdienstgrenze überschreiten – auch, wenn sie dadurch die Jahresverdienstgrenze von 6.240 Euro überschreiten. Das darf allerdings nur ungeplant, zum Beispiel wegen einer Krankheitsvertretung, passieren. Neu ab Oktober ist außerdem, dass der Verdienst in diesen Monaten insgesamt das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.040 Euro – nicht überschreiten darf.

 

Ändert sich etwas im Übergangsbereich vom Minijob zum Midijob?

Ab Oktober 2022 erhöht sich auch die Verdienstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich. Bisher lag ein sogenannter Midijob vor, wenn das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers im Übergangsbereich von 450,01 Euro bis 1.300 Euro lag. Ab Oktober liegt ein Midijob vor, wenn Arbeitnehmer pro Monat regelmäßig mehr als 520,00 Euro und maximal 1.600 Euro verdienen. Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, für die die Minijob-Zentrale nicht zuständig ist, sondern die Krankenkassen.

 

Muss ich als Arbeitgeber die Arbeitsverträge für Minijobber anpassen?

Ja, wenn der Stundenlohn Ihres Minijobbers oder Ihrer Minijobberin angepasst wird, zum Beispiel durch die Erhöhung des Mindestlohns. Halten Sie die Änderungen dann unbedingt im Arbeitsvertrag oder in der Niederschrift der wesentlichen Arbeitsbedingungen nach.

 

Ich habe mich mit meinem Minijobber auf einen niedrigeren Stundenlohn als den Mindestlohn geeinigt. Ist das in Ordnung?

Nein, in Deutschland gilt für alle Beschäftigten über 18 Jahre als Verdienstuntergrenze der gesetzliche Mindestlohn. Er gilt somit auch für Minijobber und Minijobberinnen, egal ob im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt. Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen der Mindestlohn nicht zum Tragen kommt. Das kann zum Beispiel bei der Vergütung von Praktikanten und Praktikantinnen und Auszubildenden vorkommen.

 

Erwartet mich eine Strafe, wenn ich meinem Minijobber den neuen Mindestlohn nicht zahle?

Für Arbeitgeber, die sich nicht an das Mindestlohngesetz halten, können im Nachhinein Nachzahlungen anfallen. Die Kontrolle, ob der Mindestlohn gezahlt wird, obliegt den Behörden der Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS).

Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können mit Geldbußen sanktioniert werden. Verstöße bei der Kontrolle, beispielsweise bei der Dokumentation der Arbeitszeit, können ebenfalls mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Kann ich nach der Erhöhung der Minijob-Grenze als Arbeitgeber im Privathaushalt auch mehr Ausgaben bei der Steuer geltend machen?

Bisher waren ja bis 510 Euro für Haushaltshilfen und bis zu 4.000 Euro für Kinderbetreuung steuerlich absetzbar. Bei den Beträgen, die Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin eines Minijobbers bei der Steuerklärung geltend machen können, ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Änderung vorgesehen.

 

Gibt es noch etwas, das Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen zur Umstellung wissen und beachten müssen?

Für Beschäftigte mit einem Verdienst zwischen 450,01 Euro und 520 Euro, die bisher unter die Midijob-Regelung fielen, gelten ab 1. Oktober 2022 zunächst Bestandsregelungen. Mehr dazu in unserem Magazinartikel zu Übergangsregelungen im gewerblichen Minijob.

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Johanna Ziegler
JZ
Johanna Ziegler

Sehr geehrte Damen und Herren,
der Minijob wurde von 520,00 € auf 538,00 € erhöht. In unserer Firma in der 3 Minijobler tätig sind ( alle mit einem höheren Stundenlohn )
aber nur bei zwei Mitarbeitern wurde der Vertrag geändert. Ist das Rechtens ?
Mit freundlichen Grüßen
J.Ziegler

J.b.
JB
J.b.

Alle Vollzeitkräfte bekommen eine Lohnerhöhung! Nur die minijobber nicht. Ist das rechtens?

Rene Pohl
RP
Rene Pohl

Sehr geehte Damen und Herren,
Meine Frau hat einen Minijob als Reinigungskraft im Auftrag einer WEG. Derzeit bekommt Sie 520€. Auf meine Frage nach einer Vertragsanpassung habe ich von der Hausverwaltung, folgende Erklärung erhalten.
„die Minijob Grenze liegt bei 520,00€ und erhöht sich nicht auf 538,00€. Sonst wäre man im sozialversicherungspflichtigen Bereich. Also kein Nebenjob mehr.“
Hat meine Frau ab 2024 keinen Anspruch auf 538€ b.z.w. überhaupt auf Erhöhung ihres Lohnes bei Erhöhung des Mindestlohns?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
R. Pohl

Sandra
SA
Sandra

Ich benötige jemand zur Unterstützung im Garten. Muss ich diese Person als Minijobber anmelden, auch wenn sie nur unregelmäßig und nach Bedarf arbeiten soll? (Ich sie nur nach gearbeiteten Stunden bezahlen würde)

Jürgen Schneider
JS
Jürgen Schneider

Guten Tag,
ich bin Minijobber im TVÖD.
Was passiert wenn es bald Lohnerhöhungen im ÖD geben wird und ich dann mehr als 520€ verdienen werde.
Ist mein Arbeitgeber verpflichtet dann die wöchentliche Arbeitszeit entsprechend zu reduzieren, oder darf er sich weigern was zur Konsequenz hätte, das ich sozialversicherungspflichtig (Midijob) werden würde?
Gruß

Isabella Matschos
IM
Isabella Matschos

Muss ich in sv.net etwas machen wenn ich ab 1.4.2023 meinem Mitarbeiter 520€ zahle, da die Reduzierung der Arbeitszeit nicht ausreicht???

Susanne Zenker
SZ
Susanne Zenker

Mein Chef hat es bisher versäumt meinen Stundenlohn auf den neuen Mindestlohn zu erhöhen. Wie soll ich das Gespräch mit ihm beginnen ohne das ich das Gefühl habe zu betteln?

Oliver Däwers
OD
Oliver Däwers

Guten Tag,
ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag als Minijob von einem Jahr, mit einer vertraglich festgelegten, regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 6,25 Stunden. Nach einem Monat wurde mir auf meiner Abrechnung mitgeteilt, das meine wöchentliche Arbeitszeit jetzt 6,5 Stunden sind.
Ist dieses so rechtens ?

Sybille Barth
SB
Sybille Barth

Guten Tag,
in meinem neuen Arbeitsvertrag stehen als Lohn 540,00€. Ich weiß nicht, was sich mein Arbeitgeber, die Caritas, dabei gedacht hat. Ist das rechtens, oder komme ich da über die Zuverdienstgrenze?
Mit freundlichen Grüßen
S. Barth.

Christoph Neis
CN
Christoph Neis

Guten Tag,
wir beschäftigen einen gewerblichen Minijobber. Dessen Gehalt erhöht sich ab dem 01.01.2023 von 450,-€ auf 520,- €. Wie und mit welchen Formularen erfolgt die Änderungsmeldung in sv.net?

Marina Wegener
MW
Marina Wegener

Änderung zu meiner Anfrage
Abmeldung bei der Minijob-Zentrale

Marina Wegener
MW
Marina Wegener

Hallo liebe Minijob-Zentrale,
Mein AG hat mir in diesem Jahr auch Einmalprämien gezahlt. Die Erste ohne Ankündigung. Deshalb habe ich in diesem Jahr dreimal den monatlichen Hinzuverdienst überschritten.
Bei einem Monat ist der Hinzuverdienst durch Krankheit (die Stunden errechnen sich aus dem Stundendurchschnitt der letzten 3 Monate) überschritten worden. Die Abrechnungen erhalte ich immer erst im Folgemonat.
Bei Prämienzahlungen kann ich vorher nicht die möglichen Stunden berechnen. Im Gesamthinzuverdienst liege ich noch unter der Grenze.
Jetzt habe ich meine Abrechnung für Dezember erhalten und mit ihr die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale und die Anmeldung per Steuerklasse bei meiner Krankenkasse.

Kann ich das wieder ändern lassen?
Gilt für die Prämienzahlungen die gleiche Regelung wie für Weihnachts-und Urlaubsgeld?

Monika Zajic
MZ
Monika Zajic

Ich arbeite in der Pflege und es fallen Zeizuschläge an. Werden diese Zeitzuschläge mitgerechnet?

Sabine Schmidt
SS
Sabine Schmidt

Hallo, mein AG zahlt mir die 12€ nicht. Ich erhalte die selbe Entlohnung bei gleicher Stundenzahl wie vor Oktober 2022. Eine direkte Nachfrage hat nichts gebracht. Was kann ich tun?

Angelika Kühner
AK
Angelika Kühner

Hallo,
ich folgende Fragen:
1. bei einem Minijober (schon seit Jahren bei uns als Minijob beschäftigt) ändert sich zum 01.11.2022 das Gehalt von 450,00€ auf 520,00€. Muss ich für diesen Minijober auch die Anträge zur Befreiung der SV-Pflicht (KV, PV, AV) ausfüllen lassen. RV Antrag zur Befreiung liegt seit langem vor.
2. wie verhält es sich bei einem neu angestellten Minijober zum 01.10.2022 mit einem Gehalt von 520,00€. Muss dieser auch die Anträge zur Befreiung der SV-Pflicht (KV, PV, AV) stellen? Gilt hier überhaupt die Übergangsregelung?
3. wie verhält es sich mit dem Beitragsgruppenschlüssel bzw. mit dem Personengruppenschlüssel?

Gisela Lenzz
GL
Gisela Lenzz

Was mache ich, wenn eine Mitarbeiterin nicht mehr Gehalt haben will, weil siee befürchtet, dan Probleme mit ihrer Witwenrente zu bekommen?

Hubert Kveite
HK
Hubert Kveite

Ich habe noch Überstunden abzufeiern, die aus der 450,- €-Zeit stammen. Können die mit 520,- € monatlich abgerechnet werden?

Johanna
JO
Johanna

Im Arbeitsvertrag steht, dass die wöchentliche Arbeitszeit variabel ist von 9- 12 Stunden wöchentlich ohne Angabe vom Stundenlohn sondern nur eine mal. Zahlung von 450. Muss der Vertrag neu geschrieben werden wegen der neuen Summe? Jetzt bekomme ich 520,00

Mario Jacob
MJ
Mario Jacob

Ist bei einem Minijob ein Arbeitsvertrag verpflichtend? Und wie verhält es sich beim Minijob mit Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Welche Gesetze greifen da?

Ute Frank
UF
Ute Frank

Welche Arbeitszeitgrenzen sind gültig. 10 Stunden wöchentlich oder 43,33 monatlich. Ich arbeite unregelmäßig im Nachtbereitschaftsdienst. Da kann es am Wochenende schon mal 15 Std. pro Schicht sein.web

Berndt Elstermann
BE
Berndt Elstermann

Guten Tag, wie verhält es sich bei Altersrentnern mit Minijobs.Danke!

Hermann Mönkemeye...
HM
Hermann Mönkemeye...

Hallo zusammen
Ich bin seit 6Jahren Rentner, heute 65 Jahre jung und habe ein Mini Job wo ich bislang 450 Euro brutto verdient habe, Netto 433,80 Euro. Ich bin als Fahrer im Dentallabor beschäftigt , hier wurde nicht auf die Stundenzahl geachtet. Steht mir nicht ab dem 1.10 22 /520 Euro zu oder wie muss ich das sehen.
Mit besten Grüßen
Hermann Mönkemeyer

Waltraud Henkenber...
WH
Waltraud Henkenber...

Hallo.
Seit wann muss ich eine Aushilfe, der ein versicherungsfreier Altersvollrentner wegen Alters ist umschlüssel von 109 auf 119?

Schöne Grüße Waltraud

Sabine Koall
SK
Sabine Koall

Ich habe einen Arbeitstag als Minijobberin vom 1.4. bis zum 32.10.2022. Steht mir für Oktober die Erhöhung auf € 520,- zu?
Mein Arbeitgeber sagt nein

Astrid Büch
AB
Astrid Büch

Mein Arbeitgeber zählt mir weiterhin nur 450€. Was kann ich dagegen tun?

Felix Fischer
FF
Felix Fischer

Hallo,

ich habe im letzten Zeitjahr 09.21-09.22 bereits 3 Mal die Verdienstgrenze von 450€ aber nicht den Durchschnittsverdienst von 5400€ überschritten. Nun droht mir durch eine Überplanung meines AG ein überschreiten der 520€ Grenze. Ändert sich nun etwas an meinem Arbeitsverhältnis als Minijobber? Muss ich SV Beiträge nachzahlen oder muss diese der AG übernehmen, da dieser mich wissentlich über meine Stunden geplant hat???

Vielen Dank für die Hilfe

Hans-Joachim Busch
HB
Hans-Joachim Busch

Ich bekomme bisher ein „normales“ Gehalt von 460 Euro mit den üblichen Sozialabgaben, die je zur Hälfte von mir und dem Arbeitgeber getragen werden. Mein Bruttogehalt soll sich nicht ändern, wodurch in nun Minijober bin. Da ich bereits Altersrentner bin, und ein Anteil der Rente an die Krankenkasse bezahlt wird, muss der Arbeitgeber und ich keine Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. Auch Zahlungen meinerseits an die Rentenkasse machen keinen Sinn, da sich dadurch meine Rente nicht erhöht. Soviel ich weiß, kann ich einen Antrag auf Befreiung von der Rentenpflicht stellen. Ich würde also die 460 Euro ohne Abzüge ausgezahlt bekommen, oder nicht?
Die wichtigste Frage: was muss ich unternehmen?
Leider hat mein Arbeitgeber keine Ahnung, und dessen Steuerberater gibt mir keine Auskunft – jedenfalls keine verständliche.
Es wäre nett, wenn Sie mir helfen.

Bianka Knapp
BK
Bianka Knapp

Liebe Minijob-Zentrale,
könntet Ihr bitte mal was dazu sagen, ob es gestattet ist, aufgrund der neuen Rechtslage einem Minijobber, der bisher 450 EUR verdient hat und diese auch weiterhin verdient (also keine Erhöhung auf 520 EUR), im November ein Weihnachtsgeld zu bezahlen, solange man sich in Summe innerhalb der 5.610 EUR bewegt? Ich bin mir nicht sicher, ob man in diesem Fall auch die „für ein Jahr vorausschauende Betrachtungsweise“ heranziehen darf, da Weihnachtsgeld ja eigentlich etwas ist, das in Anerkennung für die geleisteten Dienste in den vorangegangenen Monaten bezahlt wird. Wir wollen unseren Minijobbern, für die das bisher nicht möglich war (und deswegen auch nie überlegt wurde), gern etwas Gutes tun, aber dabei auch nicht in eine Falle tappen.

Ganz lieben Dank für Ihre sehr geschätzte Antwort!

Melanie Wind.
MW
Melanie Wind.

Guten Morgen,
ich habe eine Frage. Bisher waren es 450€ im Monat bzw. 5400€ im Jahr. Wie berechnet sich denn die Verdienstgrenze dieses Jahr? 9 Monate á 450€ und 3 Monate á 520€, also insgesamt 5610€?
Vielen Dank.

Anke Ueckert
AU
Anke Ueckert

Guten Tag, ist es richtig das man als minijober nur noch 10 Stunden die Woche arbeiten darf?

Sandra Bürmann
SB
Sandra Bürmann

Ich bin als Haushaltshilfe angemeldet, bekomme ich auch ab Oktober 520€ anstatt 450€

Dagmar Barthel
DB
Dagmar Barthel

Ich benötige eine Putzhilfe für den Haushalt, Schwarzarbeit kommt nicht in Frage. Mit Minijobs kenne ich mich überhaupt nicht aus. Wenn ich jemanden über einen Minijob bezahlen will, bin ich dann die Arbeitgeberin? Was kommt dann außer dem Stundenlohn auf mich zu? Muss ich dann diese Kraft auch krankenversichern? Was ist mit Steuern und Rentenversicherung?

bärbel pochner
BP
bärbel pochner

Guten Abend
Ich bekam bis dato genau 450 Euro pro Monat. Bekomme ich dann automatisch 520 beim nächsten Gehalt?

Oussama Amor
OA
Oussama Amor

Der Jahresverdienst zählt man vom 01.01.×××× bis 31.12.xxxx . Oder immer nach Verlauf von einem Jahr des Beginn der Beschäftigung.

zB ich habe am 01.05.2022 mit Minijob angefangen .
Mein Verdienstjahr zählt man bis zum 30.04.2023. Oder bis Ende dieses Jahr 5×450+ 3×520=3810

Alexandra, Kott-Ha...
AH
Alexandra, Kott-Ha...

Guten Tag,
wir beschäftigen viele Studenten und Studentinnen befristet bis 31.12.2022, bei denen ab Oktober das Gehalt wegen dem Mindestlohn erhöht wurde. Im November erhalten sie eine Jahressonderzahlung.
Müssen wir dann für für den Zeitraum Oktober 22 bis Dezember 22 eine neue Beurteilung machen?
Da die Jahressonderzahlung im November miteingerechnet wird, wird das Durchschnittsgehalt dadurch sehr erhöht, so dass viele Minijobber dann zu Werkstudenten werden, oder?

Claudia Badermann
CB
Claudia Badermann

Hallo,
wie sieht es aus mit dem Hinzuverdienst bei Hartz 4 oder Sozialhilfeempfänger? Bei 9 Stunden im Monat komme ich auf 108€, bisher waren 100€ abzugsfrei…
LG

Klaus Stratmann
KS
Klaus Stratmann

Guten Tag. Gern würde ich für die Minijobber eine Änderungsanzeige melden. Wo finde ich das Formular? Vielen Dank.
Mfg gez. K. Stratmann

Marianne Leinen
ML
Marianne Leinen

Wie sieht es mit den Stunden aus wenn man auch Urlaubs und Weihnachtsgeld gibt.

Renate Medved
RM
Renate Medved

Ich arbeite als Minijobberin im Privathaushalt,bisher 3Std.in der Woche,ab November 6Std.Jetzt erhöht sich mein Gehalt,muß meine Arbeitgeberin deswegen mehr Abgaben zahlen,wenn ja,wieviel?
Renate Medved

Nicole Pechau
NP
Nicole Pechau

Wie verhält es sich mit Mitarbeitern, die im Jahr 2022 umgeschlüsselt werden mussten, da sie die Geringfügigkeitsgrenze überschritten hatten. Ab 01.10.2022 würden sie die Grenze von 520,00 € monatlich einhalten, dürfen sie wieder als Minijobber abgerechnet werden oder betrachtet man erst ab 01.01.2023 neu?

Marc Ringelberg
MR
Marc Ringelberg

Wenn ich meinen Mitarbeiter von 40auf 35 Stunden runter setze bei 450 Euro erfülle ich doch die Mindestlohn Voraussetzung..

Marius Boismard
MB
Marius Boismard

Hallo,

ändern sich meine Abgaben als Arbeitgeber? Gemeint ist die monatliche Zahlung an die Knappschafft See. Vielen Dank für die Unterstützung

Marita Deichmann
MD
Marita Deichmann

Wie sieht es aus, bei der Rente ab 63 + wegen besonders langer Berugstätigkeit bzgl. der Hinzuverdienstgrenze?
Wurde diese dem neuen Mindestlohn angepasst?

Patrizia Lengger
PL
Patrizia Lengger

Mein Chef bezahlt mir 12 Euro 80 in der Altenpflege mit einjähriger Ausbildung. Ich bekomme keine einzige Mindestlohnerhöung nicht ab April , auch keinen Arbeitsvertrag. Ich bin Minijobler. Was kann ich tun ausser weg zugehen?

Isabella Krewer
IK
Isabella Krewer

Guten Tag,
Ich wollte wissen, ob für das Jahr 2022 die Jshresverdienstgrenze jetzt 5610 Euro beträg so daß es sich steuerlich um einen Minijob handelt?