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Minijobs 2025: Das ändert sich für Minijobber und Arbeitgeber

Zum Jahreswechsel gibt es einige wichtige Änderungen für Minijobs in Deutschland. Im Jahr 2025 steigen unter anderem der gesetzliche Mindestlohn und die Verdienstgrenze im Minijob. In diesem Beitrag fassen wir übersichtlich zusammen, was sich für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Minijobber im neuen Jahr ändert.

Erhöhung des Mindestlohns 2025

Zum 1. Januar 2025 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 12,82 € pro Stunde. Minijobberinnen und Minijobber können im Jahr 2025 also mehr Geld verdienen.

Weitere Informationen zum Mindestlohn gibt es auch im Magazin-Artikel „Minijob und Mindestlohn 2025 – Das ändert sich beim Verdienst“.

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Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze 2025

Die Verdienstgrenze für Minijobs orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn. Sie steigt zum 1. Januar 2025 ebenfalls.

Ab 2025 beträgt die Verdienstgrenze für Minijobs 556 Euro im Monat. Diese Änderung wirkt sich auch auf die Verdienstgrenze im Midijob aus. Ein sozialversicherungspflichtiger Midijob beginnt somit ab Januar 2025 erst ab einem Verdienst von 556,01 € monatlich.

Nähere Informationen zur neuen Verdienstgrenze finden Sie im Magazin-Artikel „Mehr Geld in 2025 – Neue Verdienstgrenze im Minijob“.

Änderung bei den Umlagen

Der Umlagesatz U2 zur Finanzierung von Mutterschaftsleistungen wird zum Jahresbeginn 2025 von 0,24 Prozent auf 0,22 Prozent gesenkt.

Grundsätzlich ist die Insolvenzgeldumlage gesetzlich festgelegt. In den letzten Jahren wurde per Rechtsverordnung hiervon abgewichen und zuletzt bis zum 31. Dezember 2024 auf 0,06% abgesenkt. Diese Rechtsverordnung läuft nun aus. Ab 1. Januar 2025 wird die Insolvenzgeldumlage daher wieder auf den gesetzlich festgelegten Prozentsatz von 0,15 % angehoben.

Alle Informationen zu den Änderungen der Umlage 2 und den Beitragssätzen im Jahr 2025 gibt es in unserem Magazin-Artikel „Übersicht der Minijob-Beiträge 2025: Umlage U2 sinkt“.

Fälligkeitstermine für Beitragsnachweise 2025

Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von gewerblichen Minijobbern gelten feste Termine zur Übermittlung von Beitragsnachweisen und für die Beitragszahlungen. Die Fälligkeitstermine für das Jahr 2025 finden Sie in unserem Magazin-Artikel „Abgaben für Minijobs: Termine der Fälligkeiten im Jahr 2025“. Dort können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch den mobilen Terminkalender und einen Jahreskalender 2025 herunterladen.

Keine Rechts­kreis­t­ren­nung mehr für Meldungen ab 2025

In den Meldungen und Beitragsnachweisen wird aktuell nach den Rechtskreisen West und Ost unterschieden. Für Meldezeiträume ab dem 1. Januar 2025 müssen in den DEÜV-Meldungen keine Rechtskreiskennzeichen mehr angegeben werden.

Wichtig: Für Meldezeiträume bis einschließlich 31. Dezember 2024 bleibt die Rechtskreistrennung erhalten. Für alte Zeiträume und die Jahresmeldung 2024 müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber also den zutreffenden Rechtskreis in den Meldungen wie bisher mit dem Kennzeichen „W“ oder „O“ angeben. Das betrifft auch Stornierungsmeldungen.

In den Beitragsnachweisen muss auch weiterhin nach den Rechtskreisen West und Ost unterschieden werden.

Weitere Informationen zur Rechtskreistrennung gibt es im Informationsportal für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Neue Regelungen beim BAföG

Eine weitere Neuerung betrifft das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Seit dem Schuljahr 2024/2025 (Schüler) bzw. dem Wintersemester 2024/2025 (Studierende) wird ein Minijob nicht mehr auf den BAföG-Bedarf angerechnet. Schüler und Studierende haben somit ohne finanzielle Nachteile die Möglichkeit, neben der Schule oder dem Studium einen Minijob mit Verdienstgrenze auszuüben. Mehr Informationen erhalten Sie in unserem Magazin-Artikel „BAföG und Minijob: Mehr Geld für Studierende und Schüler“.

Kosten für Kinderbetreuung

Private Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die einen Minijobber für die Kinderbetreuung beschäftigen, können die Kosten hierfür als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Ab dem Jahr 2025 können Eltern höhere Kinderbetreuungskosten geltend machen. Künftig sind 80 Prozent – statt bisher zwei Drittel – der Kosten absetzbar. Der Höchstbetrag steigt von 4.000 auf 4.800 Euro.

Thumbnail zum Online-Seminar: Minijob - Änderungen zum 1. Januar 2025
In diesem Online-Seminar erfahren Sie alles Wichtige zu den neuen Regelungen für Minijobs ab 2025.

Minijob-Manager: Minijobber einfach online verwalten

Schluss mit Papierkram! Mit dem digitalen Minijob-Manager werden alle Aufgaben rund um die Verwaltung von Minijobbern jetzt einfacher. Ob Anträge, Bescheinigungen oder die Änderung persönlicher Daten – mit dem Minijob-Manager erledigen Sie alles online. Über das digitale Postfach erreichen Sie die Minijob-Zentrale noch schneller und in der personalisierten Übersicht haben Sie alle Daten auf einen Blick, jederzeit und überall.

💡Mehr Informationen für gewerbliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

💡Mehr Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Privathaushalt

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie weitere Informationen? Die Minijob-Zentrale unterstützt Sie gern. Stellen Sie uns Ihre Fragen gerne in den Kommentaren – wir freuen uns, Ihnen weiterzuhelfen!

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Ina Bäslack
IB
Ina Bäslack

Ich bin seit dem 1.1.25 Rentnerin. Ich betreue in einem Privathaushalt als geringfügig Beschäftigte ein Kind. Muss ich diese Tätigkeit anmelden? Brauche ich dafür ein Kleinstgewerbe? Mein Verdienst liegt bei höchstens 350€ monatlich.

KERSTIN MANKE
KM
KERSTIN MANKE

Guten Tag,
ich habe meinen Arbeitsvertrag zum 28.2.25 gekündigt. Mir stehen noch 3 Wochen Urlaub vom letzten Jahr und 1 Woche für dieses Jahr zu. Aufgrund Krankheit und Urlaub anderer Beschäftigten kann ich den Urlaub nicht nehmen. Muss der Arbeitgeber den Urlaub auszahlen? Wenn ja in welcher Höhe (Berechnung)? Was ist, wenn ich über die Hinzuverdienstgrenze komme?
Danke schon jetzt für Ihre Antwort und freundliche Grüße.

Vinzent Wega
VW
Vinzent Wega

Hallo,

In den letzten Jahren haben Sie einen Minijob Rechner in Form einer Excel Tabelle zum download zur Verfügung gestellt. Gibt es das für 2025 ebenfalls?

Mfg

Muhammad Imran
MI
Muhammad Imran

Hi, so my question is a pretty straightforward one. As a Master’s student here, is it permissible to have one midi-job or werkstudent job and a mini-job at the same time?
What I am really curious about is the working hour limit and how it’s adjusted when it comes to the contribution calculation or when it comes to the relevant authorities implementing those limits and making sure that you do not exceed any legal boundaries.
A midi-job and a mini-job together can potentially combine to a 30-hour work week which seems to be exceeding the 20-hour time limit. Could you please clarify this for me as 80% of the HR’s are also unaware of this. Two basic questions as a result are this:
-Am I legally allowed to do both as a student
-How does the hour limit balance out here
Thank you for your response in advance!

Waleed Albashiti
WA
Waleed Albashiti

Guten tag
Ich arbeite mit einem Vollzeitvertrag und habe auch einen Minijob, und manchmal überschreitet das Gehalt des Minijobs 600. Ich habe gehört, dass ich zweimal im Jahr über 1076€verdienen kann. Ist das richtig? Das heißt, 6456 plus 1076, also die jährliche Summe 7532. Kann ich das tun? Und meine zweite Frage ist: Ich habe im Mai 2024 mit der Arbeit begonnen. Zählt ihr bis zum Ende des Jahres oder bis April 2025?
Danke

Beate Graske
BG
Beate Graske

Guten Tag,
gehe ich recht in der Annahme, dass ich in diesem Jahr die volle Jahresverdienstgrenze von 6672 Euro nur habe, wenn ich auch das ganze Jahr einen Minijob habe und falls ich bspw. nur bis September einen Minijob habe, dann auch nur anteilig für 9 Monate 5004 Euro dazuverdienen darf? Ich habe noch einen versicherungspflichtigen Teilzeitjob mit 20 Wochenstunden.
Und darf ich auch zwei Minijobs gleichzeitig haben, wenn ich auf die Verdienstgrenze achte?
Vielen Dank.

Stefan Kwolka
SK
Stefan Kwolka

Ich bin Familien Krankenversichert über meine Frau. Ich habe kein Einkommen aber die Krankenkasse rechnet mir monatlich 29,62€ als Versorgungsbezug an.
Meine Frage: Wenn ich einen Minijob ausführen möchte, werden dann die 29,62€ angerechnet bzw. zum Minijob dazugerechnet? Rutsche ich dadurch in die Beitragspflicht?

Karin Schwenke
KS
Karin Schwenke

Ich benötige ein Formular zum ausdrucken, wo ich die Lohnänderung ab 2025 angeben kann. Ich arbeite in mehreren Privat Haushalte als Putzhilfe.

Andrea Lehmann
AL
Andrea Lehmann

Darf man in der Arbeitslosigkeit ab 1 Januar dann auch mehr hinzuverdienen als aktuell die 165 €?

Elisabeth Schlesin...
ES
Elisabeth Schlesin...

Ich nehme an, dass die Kombination – zeitgleich ‚Mini-Job‘ incl. ‚kurzfristiger Mini-Job‘ – nur mögl. ist, wenn man zugleich auch einen ’sozialvers.pflichtigen Job‘ hat! …da ja ansonsten KEINERLEI Abgaben an die Sozialversicherungen abgeführt werden!

Jörg Ebentheuer
JE
Jörg Ebentheuer

Guten tag warum finde ich keinen antrag zur anmeldung eines Minijob kann man die anmeldung nur online machen?

Karla Braun
KB
Karla Braun

Neulich hatte ich ein Gespräch mit einer Freundin, die schon seit Jahren im Personalwesen arbeitet, und sie erwähnte, wie diese Änderungen, insbesondere die Erhöhung des Mindestlohns, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in Deutschland erheblich betreffen könnten. Mit der Anhebung der Minijob-Grenze auf 556 € wird es klar, dass mehr Menschen Teilzeitjobs annehmen können, ohne die finanzielle Obergrenze zu überschreiten. Die Anpassungen beim BAföG sind auch ein echter Vorteil für Studierende, da sie nun arbeiten können, ohne Angst zu haben, ihre Unterstützung zu verlieren. Besonders interessant ist auch die Senkung des U2-Beitragssatzes, der die finanzielle Belastung für Unternehmen im Jahr 2025 verringern könnte. Es ist faszinierend, wie sich diese Regelungen entwickeln, um Fairness und Flexibilität in Einklang zu bringen. Wenn man darüber nachdenkt, seine KI-Strategien anzupassen oder Prozesse zu optimieren, kann einem Unternehmen wie XXX wertvolle Planungshilfe und Unterstützung bieten, um Effizienz und Skalierbarkeit in diesen Zeiten des Wandels zu maximieren.

Ramona keck
RK
Ramona keck

Laut meinem Arbeitgeber darf ich nicht die 43 Stunden arbeiten. Bei Ihnen sind es nur 38 Stunden. In Wirklichkeit komme ich im Durchschnitt auf 33 Stunden. Stundenlohn 12,50 euro. Mir fehlt das Geld natürlich. Ist es einem Arbeitgeber gestattet, den minijober nur so viele Stunden einzusetzen, wie es für ihn nötig ist? Im Vertrag steht, dass ich mindestens 3 Wochenstunden arbeiten muss. Ich arbeite 2 Wochen im voraus. Krankheits und urlaubszahlungen bekomme ich 0,30 Minuten bei der nächsten Abrechnung und noch 1 Stunde 4 Wochen später.

Saxarra, Wilhelm
SW
Saxarra, Wilhelm

zu Kosten für Kinderbetreuung
Sie sprechen von privaten Arbeitgebern/innen und erläutern dann “ Sonderausgaben “
Bitte überprüfen Sie Ihre Aussagen und/trennen Sie die sachverhalte !
mfg

Brigitte Venedey-S...
BS
Brigitte Venedey-S...

Mich würde die Stundenanzahl interessieren,weil jeder Monat ja unterschiedliche Wochen(Tage) hat .
Ein Monat hätte z.b.: bei zwei Stunden pro Tag (5Tage Woche) 44 Stunden oder mal 46 Stunden
Was macht man dann ? Es gleicht sich ja auch nicht im Jahr aus .