Übersicht der Minijob-Beiträge 2025: Umlage U2 sinkt
Erfreuliche Nachrichten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Minijobbern. Zum 1. Januar 2025 wird die Umlage U2 leicht gesenkt. Ansonsten bleiben die Beiträge für Minijobs auch im Jahr 2025 nahezu unverändert. Hier erklären wir, welche Abgaben im Jahr 2025 gelten und welche Änderungen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beachten müssen.
Zum Inhalt springen
Umlage U2 sinkt 2025 – Das sollten Arbeitgeber wissen
Die Umlage U2 sinkt zum 1. Januar 2025 von bisher 0,24 Prozent auf 0,22 Prozent des Verdienstes.
Die Anpassung erfolgt aufgrund von Überschüssen in der Umlagekasse. Diese entstehen, wenn weniger Ausgaben für Mutterschaftsleistungen anfallen oder die Zahl der beitragspflichtigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber steigt. Die Senkung um 0,02 Prozentpunkte mag klein erscheinen, kann jedoch bei höheren Lohnsummen deutliche Entlastungen bringen.
Haben Sie Fragen oder
Anregungen?
Schreiben Sie uns im Kommentarbereich
Das ist die Umlage U2
Durch die Zahlung der Umlage 2 erwerben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Anspruch auf die vollständige Erstattung der Aufwendungen
- bei Mutterschutzlohn während eines Beschäftigungsverbotes und
- für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz.
Die Umlage U2 zahlen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, um die Kosten für den Mutterschutz solidarisch zu tragen. Besonders für kleine Betriebe wäre es eine finanzielle Belastung, wenn sie allein die Lohnfortzahlung während des Mutterschutzes übernehmen müssten. Über die Umlage U2 werden diese Kosten auf alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verteilt.
Die Umlage U2 ist für alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtend. Die Anzahl der Mitarbeitenden spielt keine Rolle. Auch Betriebe, die ausschließlich Minijobberinnen und Minijobber beschäftigen, müssen die U2 zahlen. Sie ist außerdem für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtend zu zahlen – unabhängig vom Geschlecht.
Die U2 wird zusammen mit den übrigen Beiträgen an die Minijob-Zentrale gezahlt. Die eingezogenen Umlagebeiträge leitet die Minijob-Zentrale dann an die Arbeitgeberversicherung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See weiter.
Weitere Informationen zum Umlageverfahren enthält unser Magazin-Artikel „Umlageverfahren im Minijob – Das müssen Arbeitgeber wissen“.
Beitragsübersicht 2025: Gewerbliche Minijobs
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im gewerblichen Bereich müssen Abgaben für Minijobberinnen und Minijobber zahlen. Das gilt für Minijobs mit Verdienstgrenze genauso wie für kurzfristige Beschäftigungen.
Für das Jahr 2025 gelten folgende Beitragssätze:
Abgabenart | Minijob mit Verdienstgrenze | Kurzfristiger Minijob |
---|---|---|
Krankenversicherung | 13 % | - |
Rentenversicherung | 15 % | - |
Umlage U1 | 1,10 % | 1,10 % |
Umlage U2 | 0,22 % | 0,22 % |
Insolvenzgeldumlage* | 0,15 % | 0,15 % |
Steuer | 2 % Pauschsteuer (oder individuelle Versteuerung) | 25 % Pauschalsteuer (oder individuelle Versteuerung) |
(zzgl. der Umlage zur gesetzlichen Unfallversicherung)
* Änderung der Insolvenzgeldumlage
Grundsätzlich ist die Insolvenzgeldumlage gesetzlich festgelegt. In den letzten Jahren wurde per Rechtsverordnung hiervon abgewichen und zuletzt bis zum 31. Dezember 2024 auf 0,06% abgesenkt. Diese Rechtsverordnung läuft nun aus. Ab 1. Januar 2025 wird die Insolvenzgeldumlage daher wieder auf den gesetzlich festgelegten Prozentsatz von 0,15 % angehoben.
Was gilt für bestehende Zahlungsaufträge, Dauer-Beitragsnachweise und Lastschriftmandate?
Gewerbliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen im neuen Jahr bestehende Zahlungsaufträge anpassen.
Vorhandene Dauer-Beitragsnachweise werden durch die Minijob-Zentrale automatisch aktualisiert. Nur wenn sich der Verdienst der Arbeitnehmer ändert, müssen gewerbliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einen neuen Beitragsnachweis an die Minijob-Zentrale übermitteln.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die der Minijob-Zentrale ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen hier nichts weiter veranlassen.
Minijob im Privathaushalt: Beitragsübersicht 2025
Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Minijobbern im Privathaushalt (z. B. Haushaltshilfen oder Babysitter) gelten niedrigere Beitragssätze. Dies ist bewusst so geregelt, um die Beschäftigung im privaten Bereich zu fördern.
Die Abgaben 2025 im Überblick:
Krankenversicherung | 5 % |
Rentenversicherung | 5 % |
Umlage U1 | 1,10 % |
Umlage U2 | 0,22 % |
Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung | 1,60 % |
Steuer | 2 % Pauschsteuer (oder individuelle Versteuerung) |
Eigenanteil für Minijobber in der Rentenversicherung
Minijobberinnen und Minijobber zahlen grundsätzlich einen Eigenanteil zur Rentenversicherung. Sie sind dadurch in der Rentenversicherung abgesichert und erwerben auch im Minijob vollwertige Ansprüche. Dieser Eigenanteil liegt im Jahr 2025 bei
- 3,6 Prozent des Verdienstes bei gewerblichen Minijobs und
- 13,6 Prozent des Verdienstes bei Minijobs in Privathaushalten.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber behalten den Eigenanteil direkt vom Verdienst des Minijobbers ein und zahlen ihn zusammen mit den übrigen Abgaben an die Minijob-Zentrale.
Auf Antrag können sich Minijobberinnen und Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. In diesem Fall entfällt der Eigenanteil. Weitere Informationen zur Rentenversicherungspflicht finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Thema Abgaben
Zum Thema Beitragsverfahren finden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in den Magazin-Artikeln „So läuft das Beitragsverfahren im Minijob“ oder „So einfach zahlen Arbeitgeber im Privathaushalt die Abgaben“ weitere ausführliche Informationen.
Über die Fristen und Termine für 2025 können sich gewerbliche Minijob-Arbeitgeberinnen und -Arbeitgeber im Magazin-Artikel „Abgaben für Minijobs: Termine und Fälligkeiten im Jahr 2025“ schlau machen.
Haben Sie Fragen? Wir helfen gerne!
Sind Fragen offen geblieben? Nutzen Sie die Kommentarfunktion, um Antworten zu erhalten!
54 Kommentare
Könnten Sie mir bitte die Excel Version des Minijobrechners 2025 per Mail schicken?
Vielen Dank
Guten Tag,
würden Sie mir bitte die Excel-Version des MInijob-Rechners 2025 per e-Mail zukommen lassen?
Guten Tag!
Könnten Sie mir bitte die Minijob-Rechner-Version 2025 in Excel per Mail zusenden? Ausgehend von den vorgenannten Kommentaren fände ich es sinnvoll, wenn Sie diese wieder auf Ihrer Homepage zum Herunterladen bereitstellen würden.
Schon mal besten Dank im voraus.
Freundliche Grüße
Sehr geehrte Damen und Herren,
würden Sie mir bitte die Excel-Version des MInijob-Rechners 2025 per e-Mail zukommen lassen?
Besten Dank!
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte schicken Sie mir die Excel Version des aktuellen Minijob Rechners zu. Vielen Dank und freundliche Grüße!
Hallo,
können Sie mir bitte die Excelversion des Minijobrechners 2025 zuschicken? Vielen Dank.
bitte lassen Sie mir auch die neue Excel-Datei zukommen. Herzlichen Dank
Hallo,
ich hätte die Excel-Datei auch gerne.
LG
Guten Tag, gilt ein kurzfristiger Minijob auch, wenn ein Minijobber monatlich ca 20 Std, also 2,5 Tage arbeitet, aber das ganze Jahr durch???
vielen Dank
Ich hätte gerne auch die Excelversion. Dankeschön!
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte schicken Sie mir die Excel Version des aktuellen Minijob Rechners zu. Vielen Dank und freundliche Grüße!
Hallo Team!
Können Sie mir bitte die Excel-Version des Minijob Rechners 2025 per Mail zukommen lassen? Vielen Dank!
Jessica Gerken
Hallo,
können sie mir bitte die Excel-Version des MInijob-Rechners 2025 per email zukommen lassen?
Besten Dank!
Wie hoch ist 2025 die Umlage für die Unfallversicherung bei Minijobs
Hallo Team der Minijob-Zentrale,
könnten Sie auch mir bitte die Excel-Tabelle 2025 via eMail zukommen lassen?
Herzlichen Dank!
Ab wann wird die Excel-Version 2025 verfügbar sein ?
Warum können Sie die Druckversion nicht so aufbereiten, dass alle Sätze auf einer Seite stehen?
Hallo Team der Minijob-Zentrale,
Ich nutze die Excel-Version des Minijob-Rechners seit 2010 aktuell die 2024 Version.
Wird es auch für 2025 eine angepasste Version (U2) geben?
Ich kann zur Zeit überhaupt keine Excel Version mehr zum Download finden.
Gruß und Dank
Karl
Was steht mir für ein Beitrag zu bei einer 9 Stunden Woche?
Können Sie mir sagen, ob ein Dauerbeitragsnachweis bezüglich der Senkung der U2 neu eingereicht werden muss? Oder wird dieser, wie in der Vergangenheit oft geschehen, automatisch angepasst?
Vielen Dank.
Minijobberinnen und Minijobber zahlen grundsätzlich einen Eigenanteil zur Rentenversicherung. Sie sind dadurch in der Rentenversicherung abgesichert und erwerben auch im Minijob vollwertige Ansprüche. Dieser Eigenanteil liegt im Jahr 2025 bei
3,6 Prozent des Verdienstes bei gewerblichen Minijobs.
Kann man den Eigenanteil auch freiwillig auf 5 % erhöhen?
Wie kann man dieses bewerkstelligen.
Mit freundlichen Grüßen