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Haushaltshilfe anmelden: Steuern sparen leicht gemacht
Minijobs in Privathaushalten sind nicht nur eine praktische Entlastung im Alltag, die Beschäftigung einer Haushaltshilfe ist auch steuerlich attraktiv. Privathaushalte können mit der Anmeldung bei der Minijob-Zentrale Steuern sparen. Wie das geht und was sich im Jahr 2025 ändert, erfahren Sie in unserem Beitrag.
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- Das Haushaltsscheck-Verfahren: Einfach und unbürokratisch
- Haushaltshilfe anmelden und sparen: So funktioniert der Steuervorteil
- Verbessert: Neue Steuerregelungen für Kinderbetreuungskosten
- Von Steuervorteilen profitieren: So geht´s
- Bescheinigung für das Finanzamt: Wie die Minijob-Zentrale hilft
- Auch das ist möglich: Finanzamtsbescheinigung für Beschäftigte
- Daten digital verwalten: der Minijob-Manager für Privathaushalte
- Fazit
Das Haushaltsscheck-Verfahren: Einfach und unbürokratisch
Beschäftigung im Privathaushalt klingt kompliziert? Nicht im Haushaltsscheck-Verfahren. Mit diesem vereinfachten Melde- und Beitragsverfahren ist die Anmeldung und Abrechnung einer Haushaltshilfe ganz leicht.
Das Haushaltsscheck-Verfahren reduziert die Bürokratie erheblich. Es bietet zudem Sicherheit und ganz nebenbei noch finanzielle Vorteile durch Steuervergünstigungen.
Alles rund um die Anmeldung erfahren Sie in unserem Magazin-Artikel Haushaltshilfe einstellen: So einfach ist die Anmeldung.
Haben Sie Fragen oder
Anregungen?
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Haushaltshilfe anmelden und sparen: So funktioniert der Steuervorteil
Auch im Jahr 2025 profitieren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Privathaushalt von Steuerermäßigungen. Geben sie die Kosten für ihre Haushaltshilfe in der Steuererklärung an, werden 20 Prozent dieser Kosten von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen. Die Einkommensteuer kann so um bis zu maximal 510 Euro im Jahr reduziert werden.
Beispiel
Eine Haushaltshilfe ist im gesamten Jahr 2025 beschäftigt und verdient monatlich 180 Euro. Die Abgaben belaufen sich auf 26,86 Euro (14,92 Prozent des Verdienstes).
Gesamtausgaben (Verdienst plus Abgaben):
- monatlich: 206,86 Euro
- jährlich: 2.482,32 Euro
Steuerermäßigung (20 Prozent der Gesamtausgaben, max. 510 Euro pro Jahr):
- monatlich: 41,37 Euro
- jährlich: 496,44 Euro
Nettoausgaben (Verdienst plus Abgaben abzgl. Steuervorteil)
- monatlich: 165,49 Euro
Die monatlichen Gesamtausgaben von 206,86 Euro werden durch den Steuervorteil monatlich um 41,37 Euro reduziert.
- jährlich: 1.985,88 Euro
Die Gesamtausgaben in Höhe von 2.482,32 Euro verringern sich durch den Steuervorteil um 496,44 Euro.
Mit unserem Haushaltsscheck-Rechner können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren individuellen Steuervorteil ganz einfach berechnen.
Verbessert: Neue Steuerregelungen für Kinderbetreuungskosten
Gute Nachrichten gibt es zudem für alle Eltern: Im Dezember wurde das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet. Es enthält auch neue Regelungen zu den Kinderbetreuungskosten. Eltern können seit Januar 2025 höhere Beträge steuerlich geltend machen. Heute sind 80 Prozent statt der bisherigen zwei Drittel der Kosten für die Kinderbetreuung absetzbar. Der Höchstbetrag steigt gleichzeitig von 4.000 auf 4.800 Euro.
Die Voraussetzungen:
- Das betreute Kind ist jünger als 14 Jahre oder hat eine Behinderung.
- Die Betreuungskosten müssen per Überweisung nachweisbar sein. Barzahlungen sind nicht zulässig.
Beispiel
Eine Familie gibt jährlich 5.400 Euro für die Kinderbetreuung aus. Nach den alten Regelungen konnten 3.600 Euro (zwei Drittel) abgesetzt werden. Mit der neuen Regelung steigt der absetzbare Betrag auf 4.320 Euro (80 Prozent).
Wichtig: Wenn Eltern ihre Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen, können sie die Kosten für diese Tätigkeit nicht zusätzlich über die Steuermäßigung von 20 Prozent geltend machen.
Von Steuervorteilen profitieren: So geht´s
Um von den Steuervorteilen zu profitieren, müssen nur wenige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Melden Sie den Minijob bei der Minijob-Zentrale an.
- Erstellen Sie eine Steuererklärung.
- Halten Sie den benötigten Nachweis für das Finanzamt bereit.
Die Anmeldung eines Minijobs geht im Haushaltsscheck-Verfahren ganz einfach: direkt online, per Telefon, Fax oder Post.
Privathaushalte, welche bereits eine Arbeitgeber-Betriebsnummer haben, können die Anmeldung auch über unseren Minijob-Manager vornehmen.
Bescheinigung für das Finanzamt: Wie die Minijob-Zentrale hilft
Die Minijob-Zentrale unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Privathaushalt mit einer Bescheinigung für die Steuererklärung. Jedes Jahr im Februar erhalten sie automatisch eine Bescheinigung über die im Vorjahr gezahlten Abgaben und den an die Haushaltshilfe gezahlten Verdienst. Diese Bescheinigung dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Sie enthält:
- den Zeitraum der Beschäftigung,
- die Höhe des gezahlten Verdienstes und
- die Höhe der abgeführten Abgaben inklusive der Pauschsteuer und der Beiträge zur Unfallversicherung.
Die Bescheinigung für das Finanzamt dient als zuverlässiger Nachweis für die Steuererklärung. Sie ermöglicht es, die gezahlten Kosten steuerlich geltend zu machen. So sparen Sie Zeit und Aufwand bei der Steuererklärung und profitieren von den steuerlichen Vorteilen.
Auch das ist möglich: Finanzamtsbescheinigung für Beschäftigte
Auch Beschäftigte im Privathaushalt können unter bestimmten Voraussetzungen eine Bescheinigung für das Finanzamt erhalten. Das ist immer dann der Fall, wenn beschäftigte Haushaltshilfen im Minijob den vollen Beitrag zur Rentenversicherung zahlen. Die Bescheinigung enthält dann die nachgewiesenen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Bescheinigung gilt im Rahmen der Steuererklärung als Nachweis für geltend gemachte Vorsorgeaufwendungen.
Die Minijob-Zentrale versendet die Finanzamtsbescheinigungen für Beschäftigte im Privathaushalt ebenfalls automatisch im Februar eines jeden Jahres.
Daten digital verwalten: der Minijob-Manager für Privathaushalte
Sie haben bereits eine Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale angemeldet und möchten gern alles rund um den Minijob digital erledigen? Dann ist der Minijob-Manager für den Privathaushalt sicher genau das Richtige für Sie.
Das Online-Portal bietet Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern auf einer übersichtlichen Benutzeroberfläche viele hilfreiche Funktionen. Neben einem digitalen Postfach können Sie beispielsweise auch Ihr SEPA-Mandat bequem online verwalten, Haushaltshilfen an- oder abmelden, wechselnde Verdienste mitteilen und rund um die Uhr einen Überblick zu Ihrem Beitragskonto aufrufen.
Interessiert? Alles Wichtige rund um den Minijob-Manager für Privathaushalte finden Sie in unserem Magazin-Artikel „Minijob-Manager: Alles rund um Haushaltshilfen online erledigen.“
Fazit
Mit dem Haushaltsscheck-Verfahren und der automatischen Finanzamtsbescheinigung sparen Privathaushalte nicht nur Steuern, sondern auch Zeit. Familien profitieren zusätzlich von verbesserten Regelungen für Kinderbetreuungskosten. Melden Sie Ihre Haushaltshilfe unkompliziert bei der Minijob-Zentrale an und nutzen Sie alle steuerlichen Vorteile!
Sie haben noch keine Erfahrung mit dem Haushaltsscheck-Verfahren? Sie wünschen sich mehr Informationen? Kein Problem! Auf unserer Website www.minijob-zentrale.de informieren wir Sie unter dem Punkt „Für Haushalte“ ausführlich zu Themen rund um Minijobs im Privathaushalt.
2 Kommentare
Betreff: Bewerbung um eine Teilzeitstelle
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Name ist Amine Ouabi, ich bin XXX.
Hiermit möchte ich mich bei Ihnen um eine Teilzeitstelle bewerben. Ich bin eine engagierte, zuverlässige und motivierte Person, die gerne sowohl im Team als auch eigenständig arbeitet. Ich suche eine Möglichkeit, meine Zeit sinnvoll zu nutzen und praktische Erfahrungen zu sammeln, die mir bei meiner persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung helfen.
Ich bin flexibel und offen für unterschiedliche Tätigkeitsbereiche und freue mich darauf, mein Bestes in Ihr Unternehmen einzubringen.
Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Amine Ouabi