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Erinnerung für Arbeitgeber: Jahresmeldung für Minijobber steht an

Im Februar ist es wieder soweit: Gewerbliche Arbeitgeber müssen für ihre Minijobberinnen und Minijobber die Jahresmeldung an die Minijob-Zentrale übermitteln. In diesem Beitrag erklären wir, warum die Meldung wichtig ist und welche Fristen zu beachten sind.

zuletzt aktualisiert am 6. März 2024

Bis wann muss die Jahresmeldung übermittelt werden?

Gewerbliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind zur Abgabe einer Jahresmeldung verpflichtet. Sie erstellen diese für Beschäftigte, die über den 31. Dezember hinaus beschäftigt und gemeldet sind. Die Meldung zur Sozialversicherung mit dem Meldegrund 50 ist spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres zu übermitteln. Meldungen zur Sozialversicherung für Minijobberinnen und Minijobber erhält die Minijob-Zentrale.

Wurde im Verlauf des Jahres eine Unterbrechung der Beschäftigung gemeldet oder die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale abgemeldet, entfällt die Jahresmeldung. Die für die Einzugsstelle notwendigen Informationen wurden dann bereits mit der Abmeldung oder der Meldung zur Unterbrechung der Beschäftigung mitgeteilt.

Für kurzfristig Beschäftigte muss keine Jahresmeldung erstellt werden. Es ist nur eine An- und Abmeldung der Beschäftigung erforderlich.

Wie melde ich die Jahresmeldung?

Die Jahresmeldung wird von vielen Entgeltabrechnungsprogrammen automatisch mit der Januarabrechnung erstellt. In diesen Fällen müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nichts weiter unternehmen. Sie müssen nur auf den Versand der Jahresmeldungen achten.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die über kein Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogramm verfügen, können die Jahresmeldung auch mit dem Programm sv.net oder mit dem neuen SV-Meldeportal erstellen.

Gibt es Hilfestellungen zur Erstellung der Jahresmeldung über sv.net oder dem neuen SV-Meldeportal?

Die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG GmbH) ist Betreiber des SV-Meldeportals. Sie stellt eine Anleitung zur Abgabe und zum Empfang von Meldungen bereit. Eine PDF-Datei sowie ein Erklärvideo finden Nutzer auf der Internetseite der ITSG unter dem Punkt „Vereinfachte Erstellung von Meldungen durch Nutzung des Online-Speichers“.

Weitere Informationen zur Registrierung und was sich im neuen SV-Meldeportal verändert, finden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in unserem Magazin-Artikel: Neues SV-Meldeportal für Arbeitgeber

Zu inhaltlichen Fragen bei der Erstellung von Meldungen zur Sozialversicherung sowie Beitragsnachweisen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Minijob-Zentrale weiterhin zur Verfügung. Für allgemeine Fragen kann auch der Kommentarbereich unter diesem Artikel genutzt werden.

Was hat die Jahresmeldung mit dem Rentenkonto zu tun?

Mit den regelmäßig einzureichenden Beitragsnachweisen teilen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Summe der Beiträge für alle Beschäftigten mit. Mit einer Jahresmeldung wird dagegen für jeden Beschäftigten eine individuelle und namentliche Meldung zur Sozialversicherung erstellt. Für das persönliche Rentenkonto der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind diese Meldedaten besonders wichtig.

Die Jahresmeldung enthält das Arbeitsentgelt, für das Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt wurden. Ob sich Minijobberinnen und Minijobber von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung haben befreien lassen oder zusätzlich zu den Beiträgen des Arbeitgebers auch eigene Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, spielt dabei keine Rolle.

Als zuständige Einzugsstelle leitet die Minijob-Zentrale alle Meldungen zur Sozialversicherung an die Deutsche Rentenversicherung weiter. Auf diese Weise wird unter anderem auch sichergestellt, dass es nicht zu einer Lücke im Rentenkonto kommt.

 

Minijobberinnen und Minijobber aufgepasst!

Minijobberinnen und Minijobber erhalten von ihrem Arbeitgeber jährlich eine Bescheinigung über die Jahresmeldung an die Rentenversicherung. Die dort angegebenen Daten (Name, Versicherungsnummer, Beschäftigungsdauer, Verdienst) sollten Beschäftigte immer überprüfen, da sie für die spätere Rente wichtig sind. Bei Fehlern in der Jahresmeldung sollten Minijobberinnen und Minijobber ihren Arbeitgeber darauf hinweisen und um Korrektur bitten. Die Jahresmeldung sollte gut aufbewahrt werden. Sie dient als Nachweis für die gezahlten Rentenbeiträge.

Muss ich in der Meldung zur Sozialversicherung Steuerdaten angeben?

Angaben zur Art der Besteuerung müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei allen Entgeltmeldungen für Minijobs mit Verdienstgrenze machen. Dazu müssen

  • die Steuernummer des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin,
  • die steuerliche Identifikationsnummer des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin (auch Steuer-Identifikationsnummer genannt) und
  • die Art der Besteuerung

an die Minijob-Zentrale gemeldet werden. Die Steuerart kann entweder mit 1 (= 2 Prozent einheitliche Pauschalsteuer) oder 0 (= keine einheitliche Pauschsteuer) angegeben werden.

In der Entgeltmeldung zur Sozialversicherung sind zwingend die Steuernummer und die Steueridentifikationsnummer anzugeben. Nur in Ausnahmefällen, in denen die Steuerverwaltung keine Steuer-ID oder das Finanzamt keine Steuernummer vergeben hat, kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin das jeweilige Feld in der Meldung ausnullen. Weitere Informationen zur Steuernummer und zur Steuer-ID finden Sie auch in unserem FAQ.

Benötigt die Unfallversicherung auch eine Jahresmeldung?

Neben den Entgeltmeldungen zur Sozialversicherung sind gewerbliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, für die in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Beschäftigten eine Jahresmeldung zur Unfallversicherung (UV-Jahresmeldung) zu erstellen. Hierfür ist der Abgabegrund 92 zu verwenden. Bis zum 16. Februar des Folgejahres ist die UV-Jahresmeldung abzugeben.

Hinweis: Zum 1. Januar 2023 wurde die bisherige Mitgliedsnummer der gesetzlichen Unfallversicherung durch die neue Unternehmensnummer ersetzt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben hierzu im Oktober 2022 eine schriftliche Information von ihrer zuständigen Unfall-Kasse oder Berufsgenossenschaft erhalten, mit der ihnen die Unternehmensnummer mitgeteilt wurde. Diese ist in der UV-Jahresmeldung einzutragen.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich an den zuständigen Unfallversicherungsträger wenden, wenn sie Fragen zu den Unfallversicherungsdaten haben. Ist der zuständige Unfallversicherungsträger nicht bekannt, kann dieser bei der Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung unter 0800 6050404 (gebührenfrei) oder info@dguv.de erfragt werden.

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24 Kommentare

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Carmen Beirig
CB
Carmen Beirig

Was ist mit Meldungen, die nicht über das SV-Meldeportal, sondern über BundID laufen ?
Ich kann kein UK im SV-Meldeportal anlegen, da ich keine eigene Steuernummer habe (ich bin mit meinem Ehemann zusammen veranlagt), sodass nur die Registrierung über die Bund ID funktioniert. (laut Hotline) Dort registriert sind jedoch keine Vorlagen, Vordrucke vorhanden. Wie greife ich bei Bund ID auf die Vordrucke des SV-Meldeportals zu?

C Ruhkopf
CR
C Ruhkopf

Hallo, was passiert, wenn der Minijobber keine Steuer ID angibt?

Konrad Huff
KH
Konrad Huff

Ich habe einen Dauerbeitragsnachweis und die Auskunft erhalten, nichts weiter unternehmen zu mussten. Stimmt das?

Christiana Hohaus
CH
Christiana Hohaus

Sie schreiben dass bei der Jahresmeldung ( Grund 50 ) zwingend die Steueridentifikationsnr. angegeben werden muss.

Dafür gibt es aber kein entsprechendes Feld.

Wie und wo kann ich sie denn melden ?

Viele Grüße

M. Birk
MB
M. Birk

Muss ich für meine Haushaltshilfe auch eine Jahresmeldung machen. Ich bin ein Privat-Haushalt.

Barbara Zimmermann
BZ
Barbara Zimmermann

Ich war der Meinung, dass die Meldung zum 31.12. eines jeden Jahres, genauso bis zum 30.6. eines jeden Jahres erfolgen muss. Hat sich das geändert? Muss ich den einen Monat nun noch nachmelden, da ich von Juli bis Dezember 2023 bereits gemeldet habe?

Waltraud Brix
WB
Waltraud Brix

Wegen der Jahresmeldung 2023 habe ich eine Frage.
Meine Aushilfe E wurde zum 30.06.2023 abgemeldet.
 
Muss jetzt trotzdem noch eine Jahresmeldung abgegeben werden?
Danke für Ihre Hilfe.

Karin Theis
KT
Karin Theis

Muss für kurzfristig Beschäftigte eine UV-Jahresmeldung erstellt werden?

Bert Wimmer
BW
Bert Wimmer

Muß ich für einen Arbeitnehmer mit Minijob eine monatliche Meldung abgeben?
Wenn ja, wie sind die Abgabefristen?
Oder ist hier eine Jahresmeldung ausreichend?

Friedegard Pfersic...
FP
Friedegard Pfersic...

Guten Tag,
wie bekomme ich für unsere*n Minijobber*in einen Nachweis,dass sie in die RV ihren Arbeitnehmeranteil bezahlt haben.Diese Arbeitnehmer brauchen den Nachweis ihrer Rentenzahlungen fürs Finanzamt.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichem Gruß

Erdal Cakar
EC
Erdal Cakar

Sehr geehrte Damen und Herren !
Bin seit 01.09.2023 in kurzarbeit da her möchte ich einen Nebenjob (minijob) beantragen warum ist das so schwer bei dem Job Center zu beantragen,?