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Mehrere Minijobs als Haushaltshilfe: So funktioniert es

Minijobs im Privathaushalt sind flexibel und praktisch – sowohl für Minijobberinnen und Minijobber als auch für private Arbeitgeber. Doch können Haushaltshilfen auch in mehreren Privathaushalten gleichzeitig einen Minijob ausüben? Wie viel dürfen Haushaltshilfen verdienen? Und kann der Haushaltsjob auch mit einem Minijob im Gewerbe kombiniert werden? Die Antworten erhalten Sie in diesem Artikel.

Was ist ein Minijob im Privathaushalt?

Ein Minijob im Privathaushalt ist eine Beschäftigung bei privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Auch bei einem Haushaltsjob muss die Minijob-Verdienstgrenze eingehalten werden.

Das sind die Voraussetzungen für einen Minijob im Privathaushalt:

  • Klassische Tätigkeiten im Haushalt: Die Haushaltshilfe übernimmt Aufgaben, die in der Regel von den Mitgliedern des Haushalts erledigt werden. Dazu zählen zum Beispiel Putzen, Einkaufen, Kinderbetreuung oder Gartenpflege.
  • Beschäftigungsverhältnis: Es handelt sich um ein Arbeitsverhältnis und keine selbstständige Tätigkeit.
  • Verdienstgrenze: Der durchschnittliche monatliche Verdienst darf die Grenze von 556 Euro nicht überschreiten.

Alle Informationen zu Minijobs im Privathaushalt finden Sie auf unserer Internetseite. Mit dem Minijob-Checker kann schnell und einfach überprüft werden, ob die Tätigkeit ein Minijob im Privathaushalt ist.

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Dürfen mehrere Minijobs im Privathaushalt kombiniert werden?

Ja, grundsätzlich können mehrere Minijobs im Privathaushalt gleichzeitig ausgeübt werden. Es gibt jedoch einige wichtige Punkte, die Haushaltshilfen und ihre Arbeitgeber beachten müssen:

1. Keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung

Nur wer keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübt, kann mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze miteinander kombinieren.

Denn: Liegt eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung vor, darf nur genau ein Minijob nebenbei ausgeübt werden. Weitere Minijobs werden ansonsten mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind sozialversicherungspflichtig – mit Ausnahme in der Arbeitslosenversicherung.

2. Verdienstgrenze

Ohne Hauptbeschäftigung dürfen Haushaltshilfen mehrere Minijobs im Privathaushalt gleichzeitig ausüben. Dann darf der Gesamtverdienst aus allen Haushaltsjobs durchschnittlich 556 Euro pro Monat nicht überschreiten.

3. Unterschiedliche Arbeitgeber

Die Minijobs müssen in verschiedenen Haushalten durchgeführt werden – also bei unterschiedlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern.

Beispiel:

Eine Haushaltshilfe hat keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung. Sie verdient

200 Euro im Monat bei Familie A ,
180 Euro im Monat bei Familie B und
150 Euro im Monat bei Familie C.

Verdienst aus allen Beschäftigungen: 530 Euro

Da die Verdienstgrenze von 556 Euro nicht überschritten wird und es sich um drei unterschiedliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber handelt, bleiben alle Tätigkeiten Minijobs.

Müssen die Haushaltsjobs angemeldet werden?

Ja, jeder Minijob muss bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Für Privathaushalte geht das einfach und schnell über das Haushaltsscheck-Verfahren.

Alle Informationen zum Start im Privathaushalt gibt es in unserem Magazin-Artikel „Minijob als Haushaltshilfe: Wichtige Infos für den Start“.

Minijob im Privathaushalt neben einem gewerblichen Minijob – Geht das?

Es ist auch möglich, einen Minijob im Privathaushalt mit einem gewerblichen Minijob zu kombinieren. Wichtig ist auch hierbei, dass der durchschnittliche Gesamtverdienst die Verdienstgrenze von 556 Euro im Monat nicht überschreitet.

Sonderfall: Privathaushalt und Gewerbe beim selben Arbeitgeber

Ein Beispiel verdeutlicht den Sonderfall:

Eine Reinigungskraft arbeitet in einer Arztpraxis als Minijobberin. Gleichzeitig reinigt sie das Privathaus der Ärztin.

In diesem Fall gelten beide Tätigkeiten als ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis im Gewerbe. Eine Anmeldung über das Haushaltsscheck-Verfahren ist nicht möglich.

Die Beschäftigungen werden zusammen betrachtet und die Verdienste zusammengerechnet. Falls der Gesamtverdienst 556 Euro übersteigt, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob.

Fazit: Mehrere Minijobs im Privathaushalt sind möglich

Minijobs im Privathaushalt können kombiniert werden, solange die Verdienstgrenze eingehalten wird und es sich um unterschiedliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber handelt. Wer jedoch privat und gewerblich für dieselbe Person arbeitet, muss beachten, dass die Verdienste zusammengerechnet werden.

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