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Minijob-Arbeitgeber: Adresse ändern leicht gemacht

Wenn ein Unternehmen umzieht oder sich der Firmenname ändert, stehen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einige Aufgaben an – auch beim Thema Minijob. Aber keine Sorge: Die Mitteilung der Adress- oder Namensänderung ist einfacher als gedacht. In diesem Beitrag erklären wir, wie eine Anschrift für die Sozialversicherung geändert werden kann.

Warum ist die Adressänderung wichtig?

Die Adresse eines Unternehmens ist für verschiedene Behörden und Institutionen von Bedeutung. Relevant ist sie in der Sozialversicherung unter anderem für die Deutsche Rentenversicherung, die Krankenkassen und natürlich die Minijob-Zentrale.

Jedes Unternehmen in Deutschland hat eine eigene Betriebsnummer. Darüber sind alle wichtigen Daten eines Unternehmens gespeichert. Daher ist die Betriebsnummer eine Art Identifikationsnummer für Unternehmen im Meldeverfahren der Sozialversicherung.

Ist die hinterlegte Adresse einer Arbeitgeberin oder eines Arbeitgebers nicht korrekt, kann das zu Problemen führen.

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Anregungen?

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Warum lohnt sich die Mitteilung einer Adressänderung?

Eine korrekte und aktuelle Adresse stellt sicher, dass wichtige Informationen, Bescheide und Zahlungen die Unternehmen zuverlässig erreichen.

Davon profitieren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber:

  • Ein reibungsloser Ablauf im Melde- und Beitragsverfahren.
  • Keine Rückfragen von Behörden.
  • Kein Risiko von versäumten Fristen.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können also Zeit, Nerven und am Ende sogar Geld sparen, wenn sie Änderungen zeitnah mitteilen.

Einmal melden – alles erledigt

Die gute Nachricht: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen ihre Adressdaten oder Firmendaten nur einmal ändern lassen, damit alle Sozialversicherungsträger informiert sind – von der Minijob-Zentrale über die Krankenkassen bis zur Deutschen Rentenversicherung.

Die zentrale Stelle, bei der alle Unternehmensdaten verwaltet werden, heißt: Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit.

Eine Änderung der Adresse oder Betriebsdaten melden Unternehmen daher beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit. Hier erfolgt dann die zentrale Änderung der Daten.

Sobald die Adressänderung beim Betriebsnummern-Service eingetragen ist, wird sie automatisch an alle relevanten Stellen weitergeleitet.

So funktioniert die Änderungsmitteilung für Arbeitgeber

Die Mitteilung von Änderungen ist ganz einfach. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nutzen hierfür entweder ein zertifiziertes Abrechnungsprogramm oder die Ausfüllhilfe SV-Meldeportal. Die Meldung erfolgt als Änderungsmitteilung über den Datensatz „Betriebsdatenpflege“.

Folgende Änderungen sollten Betriebe melden:

  • Änderungen des Betriebsnamens oder der Rechtsform
  • Änderung der Betriebsadresse
  • Abweichende Postanschrift
  • Änderung des Ansprechpartners oder der Telefonnummer
  • Stilllegung oder vollständige Beendigung des Betriebs

Die wichtigsten Informationen zum gewerblichen Meldeverfahren finden Sie auf unserer Internetseite.

Unternehmensnummer

Seit Januar 2024 gehört auch die Unternehmensnummer des Unfallversicherungsträgers zu den betrieblichen Angaben. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber geben diese Nummer schon bei der Antragstellung zur Betriebsnummer an. Auch Änderungen der Unternehmensnummer sind im Datensatz Betriebsdatenpflege zu melden.

Bei Fragen zur Unternehmensnummer hilft der zuständige Unfallversicherungsträger weiter. Eine Übersicht der Kontaktstellen finden Sie hier: Ansprechpersonen der Unfallversicherungsträger zur Unternehmensnummer

Müssen Meldungen zur Sozialversicherung korrigiert werden?

Keine Sorge: Nur wegen einer Adressänderung brauchen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber keine neuen Meldungen zur Sozialversicherung für Beschäftigte erstellen.

Nur wenn sich zusätzlich auch etwas an den Beschäftigungsdaten ändert (z. B. die Personengruppe oder der Beitragsgruppenschlüssel), sind die Meldungen zur Sozialversicherung zu korrigieren.

Was gilt für private Arbeitgeber?

Private Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nutzen das Haushaltsscheck-Verfahren. Hier ist alles noch einfacher: Änderungen, wie z. B. eine neue Adresse, melden Privathaushalte direkt an die Minijob-Zentrale.

Das geht einfach und bequem:

Die Minijob-Zentrale übernimmt dann die Weiterleitung an alle relevanten Stellen.

Fragen? Hier gibt es Unterstützung!

Sie haben Fragen rund um Ihre Betriebsnummer? Dann ist der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit Ihr Ansprechpartner. Auf der Internetseite des Betriebsnummern-Service erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um die Betriebsnummer.

Zusätzlich bietet das Informationsportal für Arbeitgeber nützliche Hinweise rund um die Meldepflichten.

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