Minijob im Privathaushalt: Umgang mit Schäden
Missgeschicke passieren im Haushaltsalltag ständig und lassen sich nie vollständig vermeiden – weder privat noch im Minijob als Haushaltshilfe. Dennoch ist der Umgang mit kleinen Schäden manchmal gar nicht so einfach und kann zu Unsicherheit und Spannungen zwischen Arbeitgeber und Minijobber führen. In diesem Artikel erklären wir deshalb, wer für welche Schäden haftet und welche vorbeugenden Maßnahmen getroffen werden können, um Schäden von vornherein zu vermeiden.
Wenn etwas kaputt geht: Wie Minijobber und Arbeitgeber richtig handeln
Beim Staubsaugen im Wohnzimmer stößt die Haushaltshilfe versehentlich gegen eine Deko-Vase auf einem Regal. Sie fällt zu Boden und zerbricht. Selbst wenn der Gegenstand nicht besonders wertvoll ist, stellt sich die Frage, wie sich die Haushaltshilfe nun verhalten soll. Dem Arbeitgeber den Vorfall melden oder besser, darauf hoffen, dass der Schaden nicht auffällt?
Verhalten der Haushaltshilfe
Kleine Unfälle können immer passieren – wichtig ist, wie man damit umgeht. Die Haushaltshilfe sollte die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber zeitnah über den Vorfall informieren. Das gilt unabhängig davon, wie geringfügig der Schaden erscheint. Haushaltshilfen sollten ihrem Arbeitgeber dabei offen und ehrlich gegenübertreten.
In den meisten Fällen werden Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Verständnis für den Vorfall zeigen und konstruktiv auf die Situation reagieren.
Verhalten des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin
Wenn eine Haushaltshilfe bei der Reinigung oder beim Aufräumen einen Schaden verursacht, sollte ein professioneller und respektvoller Umgang mit der Situation selbstverständlich sein.
Viele Haushaltsschäden sind zwar ärgerlich, meistens aber nur halb so schlimm. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten ruhig bleiben und nicht mit Vorwürfen und Anschuldigungen reagieren.
Prüfung der Haftung
Je nach Umfang des Schadens, kann es Sinn machen, die Haftungsfrage zu klären. In der Regel ist die Haushaltshilfe bei einem Missgeschick nicht haftbar. Haushaltshilfen können für Schäden nur haftbar gemacht werden, wenn sie den Schaden schuldhaft verursacht haben.
Die Beweispflicht liegt jedoch bei den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Diese müssen nachweisen, dass die Haushaltshilfe bei der Arbeit die nötige Sorgfalt und Umsicht missachtet hat. Darüber hinaus muss sich die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber aber auch von jeder Mitverursachung freisprechen können. Bei mangelnder Einweisung, mangelnder Aufsicht oder ungenügender Sicherung des gefährdeten Gegenstands wäre der Arbeitgeber ein Mitverursacher. Oft kann der Schaden durch eine Versicherung abgedeckt werden.
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Diese Versicherungsoptionen gibt es
Um das finanzielle Risiko für beide Seiten zu minimieren, stehen sowohl Haushaltshilfen als auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern verschiedene Versicherungsoptionen zur Verfügung. Sie decken die meisten Schäden ab, die im Haushalt entstehen können.
Für Minijobber
Eine private Haftpflichtversicherung deckt in der Regel keine beruflich verursachten Schäden ab. Sie kann jedoch oft um eine berufliche Komponente erweitert werden. Eine private Berufshaftpflichtversicherung ist speziell darauf ausgelegt, Schäden während der Arbeit zu decken und bietet umfassenden Schutz für Haushaltshilfen, die regelmäßig in verschiedenen Haushalten arbeiten.
Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Normale Haftpflichtversicherungen decken oft nur bestimmte Schäden ab und sind möglicherweise nicht ausreichend, um alle Risiken im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Minijobberinnen und Minijobbern abzudecken. Deshalb kann es Sinn machen, wertvolle oder empfindliche Gegenstände mithilfe spezieller Policen oder Zusatzversicherungen zusätzlich abzusichern.
Auch die Hausratversicherung deckt in der Regel keine Schäden ab, die durch berufliche Tätigkeiten verursacht werden. Eine Erweiterung um eine spezielle Deckung für Schäden durch Haushaltshilfen kann jedoch hilfreich sein.
So können Arbeitgeber vorbeugen
Nicht jeder Sachschaden lässt sich vermeiden. Es gibt jedoch Maßnahmen, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ergreifen können, um die Schäden im Haushalt auf ein Minimum zu reduzieren. Dazu ist es notwendig, dass Minijobberinnen und Minijobber vorab mit klaren Anweisungen zum Umgang mit bestimmten Gegenständen und Möbelstücken versorgt werden. Zum Beispiel sollten zerbrechliche Gegenstände, empfindliche Materialien und gefährliche Bereiche deutlich benannt werden. Durch persönliche Gespräche kann hier das Bewusstsein für mögliche Risiken geschaffen und Unfälle verhindert werden. Wertvolle und empfindliche Gegenstände sollten generell sicher aufbewahrt werden, so dass die Arbeit der Haushaltshilfe nicht beeinträchtigt wird und auch das Risiko von Beschädigungen sinkt.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten ihren Minijobbern die geeigneten Arbeitsmittel, wie spezielle Reinigungsgeräte oder Putzmittel, zur Verfügung stellen. Auch das trägt dazu bei, dass die Lieblingsstücke intakt bleiben.
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zu diesem Thema? Schreiben Sie uns gerne in die Kommentare. Wir freuen uns auf Ihre Meinung!
6 Kommentare
Als Wohnungseigentümergemeinschaft wollen wir einen Mieter als Minijober für Garten- und Winterdienst beauftragen. Welche Haftpflichtversicherung würde bei Schäden, die durch den Minijober verursacht werden, eintreten?
Ich habe einen Pulli zu heiß gewaschen. Jetzt ist er verfilzt?
Wer bezahlt den Schaden, bin ich über den Minijobs abgesichert?
Ich arbeite als Minijoberin mit Kindern. Die Kinder verlieren dabei manchmal Dinge oder ich selbst auch . Wer zahlt das dann?