3 min Lesezeit
46 Kommentare

Private Pflege durch Angehörige oder Bekannte: Ist das ein Minijob?

Für die Betreuung einer pflegebedürftigen Person ist häufig die Unterstützung durch eine zuverlässige und vertrauensvolle Pflegekraft erforderlich. Oft übernehmen die Angehörigen die Pflege selbst oder diese wird durch einen Freund oder Nachbarn sichergestellt. Zahlt der Pflegebedürftige dafür eine finanzielle Anerkennung, stellt sich die Frage, ob die Pflegetätigkeit ein Beschäftigungsverhältnis ist und angemeldet werden muss.

Pflege durch Familienangehörige ist keine Beschäftigung

Unabhängig von der Höhe der finanziellen Anerkennung, die der Pflegebedürftige zahlt, liegt bei einer Pflege durch folgende Personenkreise kein Beschäftigungsverhältnis vor:

  • Ehegatten/Lebenspartner,
  • Familienangehörige,
  • Verwandte bzw. Verschwägerte oder
  • im selben Haushalt lebende Personen.

Die Pflegetätigkeit muss somit auch nicht angemeldet werden.

Pflege in häuslicher Umgebung ist in der Regel nicht erwerbsmäßig

Wird die Pflege eines Pflegebedürftigen mit einem der Pflegegrade 2 bis 5 durch Nachbarn oder Freunde in häuslicher Umgebung durchgeführt und gibt der Pflegebedürftige lediglich sein Pflegegeld als finanzielle Anerkennung an die Pflegeperson weiter, tun sie das in der Regel ehrenamtlich und nicht erwerbsmäßig. Als häusliche Umgebung zählt nicht nur die Wohnung des Pflegebedürftigen, sondern auch der Haushalt der Pflegeperson, wenn die zu pflegende Person zum Zwecke der Pflege aufgenommen wird. Eine Pflegeeinrichtung zählt nicht dazu.

Hinweis: Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegegeld. Wie die Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 2 bis 5 haben sie jedoch Anspruch auf den einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro. Eine Weitergabe dieses Betrages als Anerkennung an Angehörige oder Dritte für die häusliche Pflege ist nicht möglich, da dieser Betrag nur zweckgebunden (z. B. für Leistungen der Kurzzeitpflege) verwendet werden kann.

Pflege durch nicht zur Familie gehörende Personen kann eine Beschäftigung sein

Erhält die Pflegeperson einen höheren Betrag als das Pflegegeld, kann eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt vorliegen. Der Pflegebedürftige wird dann zum Arbeitgeber und muss die Pflegeperson bei der zuständigen Einzugsstelle anmelden.

Maßgebliches Abgrenzungskriterium für die Frage, ob eine Pflegetätigkeit angemeldet werden muss, ist das Motiv. Steht die Hilfe selbst und nicht der Gelderwerb im Vordergrund, ist es auch trotz der Zahlung eines über das Pflegegeld hinausgehenden Betrages möglich, dass eine Tätigkeit nicht angemeldet werden muss. Wenn höhere Beträge als das Pflegegeld gezahlt werden, sollte diese Frage in jedem Fall mit Unterstützung der zuständigen Einzugsstelle geklärt werden,.

Welche Einzugsstelle ist zuständig?

Sofern ein Pflegebedürftiger eine Person beschäftigt, die nicht mit ihm verwandt oder verschwägert ist und ein Betrag oberhalb des Pflegegeldes gezahlt wird, ist entweder die Minijob-Zentrale oder die Krankenkasse der Pflegeperson zuständige Einzugsstelle. Dies ist abhängig von der Höhe des gezahlten Verdienstes (=Pflegegeld + Betrag oberhalb des Pflegegeldes). Beläuft sich dieser Verdienst durchschnittlich im Monat auf maximal 520 Euro, handelt es sich um einen Minijob mit Verdienstgrenze und die Minijob-Zentrale ist zuständig. Fällt der Verdienst höher aus, liegt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor, für die die Krankenkasse der Pflegeperson zuständig ist.

Beispiel
Ilona bezieht Pflegegeld des Pflegegrades 2 (316 Euro). Nachbar Klaus übernimmt ihre Pflege, weil er Zeit hat und sich etwas zur Rente hinzuverdienen möchte. Dafür erhält er neben dem Pflegegeld weitere 120 Euro von Ilona.

Ergebnis
Klaus wird von Ilona abhängig beschäftigt, weil eine höhere Summe als das Pflegegeld gezahlt wird. Der Gelderwerb steht als Motiv für die Tätigkeit im Vordergrund. Die Beschäftigung ist bei der Minijob-Zentrale anzumelden, weil monatlich 436 Euro und damit nicht mehr als 520 Euro gezahlt wird.

Vereinfachtes Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale

Pflegebedürftige, die eine Pflegeperson in ihrem Privathaushalt als Minijobber mit Verdienstgrenze beschäftigen, können das vereinfachte Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale nutzen. Die Anmeldung erfolgt mit dem Haushaltsscheck. Die Minijob-Zentrale übernimmt dann alles Weitere, beispielsweise berechnet sie die Abgaben und zieht sie vom Konto des Arbeitgebers ein. Auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung und den Einzug der Unfallversicherungsbeiträge übernimmt die Minijob-Zentrale.

War der Artikel hilfreich für Sie?

Hilfe und Kontakt

Sie konnten bei uns bisher keine passende Antwort finden und haben weiterhin Fragen? Dann schreiben Sie uns diese in den Kommentarbereich.

Das könnte Sie auch interessieren

46 Kommentare

Neueste zuerst
Älteste zuerst Am beliebtesten
guest
Inline Feedbacks
View all comments
Sandra H.
SH
Sandra H.

wie verhält sich das, wenn man den Entlastungsbetrag als anerkannte Nachbarschaftshilfe Par. 45 sgb xi einsetzen möchte ?

Irina Benske
IB
Irina Benske

Darf ich mein Entlasstunsgsbetrag bei Pflegegrad 1 für Haushaltshilfe, die bei der Knappschaft als minijob gemeldet ist auch nutzen

Stefanie Friedrich
SF
Stefanie Friedrich

Guten Tag,
meine Mutter hat Pflegegrad 3. Ich bin ihre eingetragene Pflegeperson. Da ich aber auch etwas Unterstützung brauche würden wir gerne jmd für ca 8-10h die Woche mit in den Haushalt holen.
Aktuell könnte sich die Gelegenheit ergeben, dass die Freundin einer Bekannten kostenfrei bei meiner Mutter einzieht (sie wohnt eigentlich im Ausland und braucht eine Übergangsbleibe), für das Mittagessen sorgt und ein paar kleinere Tätigkeiten übernimmt.
Meine Mutter würde ihr dafür einen festen Betrag zukommen lassen wollen, der die 520€ nicht übersteigt.
Ich blicke nicht ganz durch, was ich, sollten wir das so machen, zu tun habe. Ich möchte auf jeden Fall, dass alles seine Ordnung hat.

Sabine Ernst
SE
Sabine Ernst

Hallo,
ich habe Pflegegrad 2 und beschäftige seit dem 28.03.2022 eine Haushaltshilfe. Mein Mann ist meine Pflegekraft, Die Haushaltshilfe ist meine Ersatzpflegekraft, sie erbringt ca. 14 tägig stundenweise Verhinderungspflege für 4 Stunden a 15€ Stunde, und ich kann meine Aufwendungen über die Pflegekasse der AOK abrechnen. Ich bekomme Pflegegeld i.H.v. 316 €. Jetzt ist meine Frage an sie, ob ich meine Haushaltshilfe überhaupt bei Ihnen als Minijob anmelden muss?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Gruß
S. Ernst

Klaus Peters
KP
Klaus Peters

Ich bin pflegebedürftig und habe die Pflegestufe 2. Von meiner Pflegekasse erhalte ich ein Pflegegeld in Höhe von 316 € monatlich. Meine Pflegeperson ist meine Ehefrau. Ich möchte ihr gerne 500 € für ihre Tätigkeit bezahlen. Welchen Betrag muss ich bei der Minijob-Zentrale anmelden: 500 € oder 184 €? Falls es die 500 € sind, welchen Betrag muss ich anmelden, wenn ich einen Handyvertrag über 50 € monatlich zahle? Der Handyvertrag ist für ihre Tätigkeit mit mir notwendig, da ich immer erreichbar sein muss.

Mona R.
MR
Mona R.

Hallo,
für mich arbeitet eine Minijobberin (nicht verwandt / verschwägert), die die Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2 übernimmt
Wenn ich die Dame ausbezahle, werden ja auch regelmäßig die Beiträge von Ihnen eingezogen. Soweit so gut.

Nun zahle ich der Dame bspw. 20,50 € brutto. Dies möchte ich in Zukunft auch bei der Verhinderungspflege so angeben und bekomme diesen Beitrag von der Pflegekasse dann zurück – bis das Budget (Verhinderungspflege+Kurzzeitpflege) ausgeschöpft ist. Auch klar.

Meine Frage: wie gebe ich das dann bei der Steuer an? Ganz normal wie bisher?
Oder sollte ich bei der Pflegekasse nur die Nettobeträge einreichen?
Habe ich evtl etwas übersehen?

Das habe ich leider trotz intensiver Recherche nicht verstanden.

Besten Dank im Voraus.

Heidi Kern
HK
Heidi Kern

Ich bin ehrenamtliche Betreuerin meiner Schwägerin die blind ist. Sie ist in Grad 2 eingeteilt und ich kümmere mich um sie. Bis dato habe ich kein Pflegegeld erhalten, da ich der Meinung war bzw. bin, dass ehrenamtliche Betreuer/innen kein Pflegegeld erhalten dürfen. Nun wurde ich anders belehrt und bitte um Ihre Hilfe, was nun wirklich stimmt. Mein Arbeitseinsatz in jeder Hinsicht ist enorm.#Danke für Ihre Hife.

Meck
ME
Meck

Hallo
Ich möchte einer älteren Dame einige Stunden ca3 in der Woche helfen
Ich bekomme 15 € Pro Stunde
Muss ich das dem Sozialamt melden
Wird das ander Grund Sicherung abgezogen,?

Simone Cosentino
SC
Simone Cosentino

Ich pflege meine Mutter und erhalte von der Pflegeversicherung einen Rentenbeitrag Mo amtlich gezahlt. Nun fange ich einen Minijob an. Soll ich mich da von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, da ja durch die Pflegetätigkeit bereits ein Beitrag gezahlt wird?

Claudia
CL
Claudia

Guten Tag,
Wenn ich einen Minijobber im Haushalt meiner Mutter Pflegegrad 2) beschäftige für 100€ monatlich, kann ich das über den Entlastungsbetrag geltend machen oder gilt der nur für Firmen?

Margret
MA
Margret

Leider sieht das der Mitarbeiter des Finanzministeriums Hannover anders. Ich habe einen schwerstbehinderten volljährigen Menschen im eigenen Haushalt aufgenommen, weil sein Vater vor drei Jahren gestorben ist. Wir sind nicht miteinander verwandt. Der Mitarbeiter des Finanzministeriums behauptet, das für den jungen Mann erhaltene Pflegegeld sei ein Einkommen und es handele sich deshalb nicht mehr um ein Ehrenamt.

Jens
JE
Jens

Hallo, meine Eltern brauchen Pflegeunterstützung. Wir überlegen eine Privatperson im Rahmen eines Minijobs einzustellen. Kann ich diesen Anstellung als Sohn übernehmen und damit von der Steuer absetzen oder muss dies über meine Eltern erfolgen? DieLeistung wird ja im Haushalt meiner Eltern erbracht.
Vielen Dank für die Beantwortung!

M. Zimmer
MZ
M. Zimmer

Hallo, ich pflege meinen Vater (PG 4), nun fahre ich für 16 Tage in den Urlaub und habe Verhinderungspflege beantragt.
Die Pflege übernimmt eine Dame, die ich über eine Anzeige gefunden habe. Sie ist nicht verwandt und lebt nicht mit im Haushalt.
Sie kommt täglich für 3 Stunden und bekommt 20€ pro Stunde. Das wären für die 16 Tage 960€!!!
Muss ich die Dame bei der Minijobzentrale anmelden?
Sie kommt ja jetzt nur für die 16 Tage!!
Ist die Dame während der Pflege in unserem Haus Unfallversichert?
Vielen Dank im Voraus!

Ira
IR
Ira

ich würde gerne meine Freundin und gleichzeitig Nachbarin als private Pflegerin für mich ( 53J Pflegegrad2 ) angeben – da sie mich ständig (fast täglich) bei meiner Wundversorgung unterstützt. Sie ist allerdings weder gelernte Pflegerin noch Krankenschwester und hat deswegen Bedenken z.B. bei einer Kontrolle. Ich hingegen kann ihr leider nur etwas dafür bezahlen, wenn ich sie bei der Pflegekasse angebe.

Marc
MA
Marc

Hallo,
meine Mutter hat keinen Pflegegrad, hat „nur“ die üblichen Gebrechen einer rüstigen ü80 Person. Wenn meine Mutter mich für die Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen oder für Ausfahrten regelmäßig entlohnt, gilt auch hier, dass es nicht gemeldet werden muss und kein Beschäftigungsverhältnis besteht und gibt es eine monatliche Einkommensgrenze?
Danke

Dj
DJ
Dj

Hallo, es handelt sich um PG 3 bei Kind = angenommen mein Mann übernimmt die Verhinderungspflege als Angehöriger, dieser muss nicht bei der der Minijobzentrale angemeldet werden?! Auch nicht bei dem 1,5fachen des Pflegegeldes, weil Frau zb gesundheitlich ausfallen würde?!
Wenn nun die Nachbarin alle 14 Tage kommt und die Pflege übernimmt mit je Max. 5 Std und ich ihr dann dafür je Std. 20€ zahlen würde von dem Pflegegeld, muss sie ebenfalls nicht bei monatl. €200,00 angemeldet werden?
Weil Not am Mann ist kommt noch eine weitere Freundin und übernimmt alle acht Tage, im selben Monat, die Pflege für je 4 Std. bei €20,00, auch diese €240,00 müssen dann nicht angemeldet werden über Minijob?
(Ausgaben für beide Nicht-Fam. Gesamt im Monat zb 440€)
Würde aber nur die Nachbarin kommen und im Monat zb 600€ bekommen (545,00€ Pflegegeld + 45 € Obulus) dann muss dies über die Minijobzentrale angemeldet werden?
Auch bei 2. Vertretungskräften Nicht-Fam und Betrag 600€ im Monat, jeder würde bspw 300€ erhalten.
Normal könnten wir uns die Fragen sparen, da sie kein Geld dafür wollen, doch Pflege ist anstrengend und ich halte es daher für mehr als gerecht wenigstens etwas zu bezahlen.
Es geht dabei also bei dem Minijob um die Monatliche Leistung die ich Nicht-Familienangehörigen zahlen würde, und ist nicht auf das Jahr gerechnet zb bei Rückforderung zulasten der PK?
Der monatliche Betrag den Pflegende Ersatzhilfen erhalten, müsste dann ggf versteuert bzw angemeldet werden, wenn die Bezahlung über dem Satz des monatl. Pflegegeldes liegt?
Das ist ein sehr kompliziertes Thema und Pflegekräfte gerade für Kinder sind rar, daher möchten wir auf die Angebote unserer Gesellschaft zurückgreifen, doch dieses Minijob-Ding schürt leider Verunsicherung.
Wir wären für eine baldige Antwort enorm dankbar.
Besten Dank
DJ

G.Lose
GL
G.Lose

Kann ein Freund der arbeitslos ist über die verhinderungspflege bezahlt werden?
Oder muss das gemeldet werden beim Arbeitsamt?

M. Tate
MT
M. Tate

Guten Tag,
welches Beschäftigungsverhältnis empfehlen Sie in folgendem Fall:
Betreuung eines körperlich eingeschränkten Kindes mit Pflegegrad drei durch eine examinierte Pflegekraft aus dem Bekanntenkreis, neben den 125 € Betreuung und Entlastungsleistungen (Durch die Pflegekasse bereits freigegeben) werden weitere 125 € monatlich gezahlt. Betreuung erfolgt an einem Nachmittag pro Woche in den Räumlichkeiten des Kindergartens beziehungsweise der Grundschule.
Vorab herzlichen Dank und viele Grüße

hilde-maria ernst
HE
hilde-maria ernst

was sie in ihrem beitrag entlastungsleistungen angeben, stimmt nicht, die entlastungs-leistungen werden nur durch einen pflegedienst oder einen dienst erbracht und abgerechnet der dafür eine zulassung hat,

Elizabeth Mutuku
EM
Elizabeth Mutuku

Mein name ist Elizabeth mutuku.Ich bin 36jahre alt mit 2kinder und verheiratet.
Ich versuche auf ein minijob am nur montag.
Ich Freue Mich zu einem Vorstellunggesprache.
MIT freundlichen Gruden
Elizabeth Mutuku