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Einfach und sicher: Das SEPA-Lastschriftmandat im Minijob

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen auch für Minijobs Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Sie zahlen diese monatlich an die Minijob-Zentrale. Wie kann ein SEPA-Lastschriftmandat helfen, keine Zahlungsfrist mehr zu versäumen? Und warum können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hierdurch bares Geld sparen?

Beitragszahlung im Minijob – So geht´s

Gewerbliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen monatlich Beiträge an die sogenannten Einzugsstellen. Für Minijobs ist das die Minijob-Zentrale. Die Fristen für die Beitragszahlungen sind gesetzlich festgelegt. Die Beiträge müssen bis zum drittletzten Bankarbeitstag eines jeden Monats gezahlt werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können die Beiträge per SEPA-Lastschriftmandat oder per Überweisung begleichen. Um keine Zahlungsfrist zu verpassen, bietet das Lastschriftverfahren die einfachste Lösung.

So funktioniert das SEPA-Lastschriftverfahren

Um Beiträge per Lastschrift einziehen zu können, benötigt die Minijob-Zentrale ein SEPA-Basislastschriftmandat. Es handelt sich hierbei um eine Vollmacht. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber geben mit diesem Formular ihr schriftliches Einverständnis zum Lastschrifteinzug von ihrem Konto. Sie sichern sich nebenbei einige Vorteile:

  • Ein SEPA-Basislastschriftmandat spart Zeit und Aufwand.
  • Die Beiträge werden fristgerecht vom Konto der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber abgebucht. Der Lastschrifteinzug gewährleistet also eine pünktliche monatliche Zahlung und vermeidet Säumniszuschläge und Mahngebühren.
  • Jede Lastschrift enthält einen Verwendungszweck und bleibt damit transparent. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können so jederzeit nachvollziehen, welcher Beitrag abgebucht wurde.
    Hinweis: Die Minijob-Zentrale gehört zum Verbundsystem der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS). Die KBS ist daher Zahlungsempfänger.

Gut zu wissen:
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ein SEPA-Mandat auch jederzeit widerrufen. In diesem Fall erfolgt keine weitere Lastschrift.

So wird ein SEPA-Basislastschriftmandat per Datensatz erteilt

Das SEPA-Basislastschriftmandat kann im elektronischen Datenaustauschverfahren übermittelt werden.

Wenn erstmalig ein Minijob angemeldet wird, fordert die Minijob-Zentrale von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern einige Angaben zur Einrichtung eines Arbeitgeberkontos elektronisch an. Dies geschieht zum Beispiel über das SV-Meldeportal oder ein Lohnabrechnungsprogramm.

Die Minijob-Zentrale fordert die Daten mit dem „Datensatz Krankenkassenmeldung“ (DSKK) an. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber antworten daraufhin und übermitteln ihre Angaben mit dem „Datensatz Arbeitgeberkonto“ (DSAK).

Mit der sogenannten „Rückmeldung zur Anforderung“ müssen alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einige Grunddaten übermitteln. Dazu zählen zum Beispiel der Name, die Anschrift oder ein Ansprechpartner im Unternehmen. Zusätzlich kann eine abweichende Korrespondenzanschrift und/oder ein bevollmächtigtes Dienstleistungsunternehmen (z. B. Steuerbüro) mitgeteilt werden.

Im Rahmen dieser Rückmeldung können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im gleichen Moment auch ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Gut zu wissen:
Auch Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die bereits Beschäftigte bei der Minijob-Zentrale gemeldet haben, können jederzeit ein SEPA-Basislastschriftmandat mit einer „Änderungsmeldung“ einreichen. Die Beiträge werden dann fristgerecht zur nächsten Fälligkeit von dem angegebenen Bankkonto eingezogen.

Alternativ können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch das SEPA-Basislastschriftmandat als Formular nutzen. Dieses kann per Post oder Fax an die Minijob-Zentrale übermittelt werden.

Weitere Informationen zum Beitragsverfahren im Minijob erteilen wir in unserem Magazin-Artikel So läuft das Beitragsverfahren im Minijob.

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Mechthild Funke
MF
Mechthild Funke

bitte senden sie mir die Mailadresse an die ich mein Sepa Lastschriftenmandat senden kann