Überweisungen an die Minijob-Zentrale – Das hat sich geändert
Seit dem 9. Oktober 2025 müssen Bankkunden im Zahlungsverkehr besonders aufmerksam sein. Dies gilt auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei Überweisungen ihrer Abgaben an die Minijob-Zentrale. Banken prüfen dann, ob der Empfängername und die IBAN exakt zueinander passen. Was bei Zahlungen an die Minijob-Zentrale nun besonders wichtig ist und warum sich das SEPA-Lastschriftverfahren lohnt, erklären wir in diesem Artikel.
Für Minijobs sind Abgaben fällig
Für jeden Minijob fallen gesetzlich festgelegte Abgaben an, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale zahlen.
Zu den Abgaben können gehören:
- Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung,
- Umlagen zur Absicherung bei Krankheit und Mutterschaft
- sowie die Pauschsteuer.
Damit alles reibungslos läuft, ist eine korrekte und fristgerechte Zahlung der Abgaben wichtig. Das geht entweder ganz einfach mit einem SEPA-Lastschriftmandat oder mit einer Überweisung.
Weitere nützliche Informationen zu den Abgaben finden Sie in unserem Magazin-Artikel „So läuft das Beitragsverfahren im Minijob“.
Neue Sicherheitsprüfung bei Überweisungen
Bisher nahmen Banken und Sparkassen bei Überweisungen in der Regel keinen Abgleich vor, ob der Name des Empfängers wirklich zu der angegebenen IBAN gehört. Um Fehlüberweisungen durch Tippfehler zu vermeiden und Betrugsversuche besser zu erkennen, wurde innerhalb des Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) eine verpflichtende Empfängerüberprüfung eingeführt.
Was ändert sich ab dem 9. Oktober 2025 genau?
Ab dem 9. Oktober 2025 muss die ausführende Bank vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der angegebene Empfängername mit dem zur IBAN hinterlegten Kontoinhaber übereinstimmt. Nach Erhalt des Prüfungsergebnisses kann der Überweisende entscheiden, die Zahlung freizugeben oder nicht.
Welche Überweisungen werden überprüft?
Geprüft werden sowohl Echtzeitüberweisungen als auch herkömmliche Überweisungen von Girokonto zu Girokonto. Bei bereits bestehenden Daueraufträgen erfolgt keine Empfängerüberprüfung. Erst bei einer Änderung oder einem neuen Dauerauftrag ist eine Prüfung nötig.
Wie wirkt sich die Empfängerüberprüfung aus?
Die Bank, die die Überweisung ausführt, gleicht vor Freigabe der Zahlung die Einträge ab. Danach haben Auftraggeberinnen oder Auftraggeber die Möglichkeit, entsprechend zu reagieren:
- Bei exakter Übereinstimmung: Autorisierung und Ausführung der Überweisung.
- Bei geringfügiger Abweichung: Der Name des Zahlungsempfängers bzw. der Zahlungsempfängerin wird genannt. Dadurch können die Daten korrigiert oder die Überweisung ohne Änderung autorisiert werden.
- Bei deutlicher Abweichung: Auftraggeberinnen und Auftraggeber werden darauf hingewiesen, dass die Überweisung möglicherweise an einen falschen Empfänger gerichtet ist. Der Vorgang kann dann entweder abgebrochen, korrigiert oder autorisiert werden – allerdings ohne Haftung der Bank für Schäden.
Das ist für Überweisungen an die Minijob-Zentrale wichtig
Führen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine Überweisung an die Minijob-Zentrale durch, müssen sie folgende Punkte beachten:
- Der Zahlungsempfänger muss korrekt angegeben sein.
- Verwendet werden muss die offizielle Bezeichnung „Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See“.
- Im Verwendungszweck muss zuerst die eigene achtstellige Betriebsnummer und dann der jeweilige Beitragsmonat angegeben werden.
So ist eine schnelle und eindeutige Zuordnung der Zahlung sichergestellt.
Schauen Sie auch auf unsere Internetseite für detaillierte Informationen zum Thema Überweisung.
Die Bankverbindungen der Minijob-Zentrale:
| Bank | IBAN | BIC |
|---|---|---|
| Commerzbank AG, Cottbus | DE86 1804 0000 0156 6066 00 | COBADEFF180 |
| Deutsche Bank AG, Cottbus | DE60 1207 0000 0511 0382 00 | DEUTDEBB180 |
| Landesbank Hessen-Thüringen | DE17 3005 0000 0000 6666 44 | WELADEDD |
Einfacher ist es mit einem SEPA-Lastschriftmandat
Am unkompliziertesten ist die Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren.
Hierbei bucht die Minijob-Zentrale die fälligen Abgaben automatisch zum richtigen Zeitpunkt ab – sicher, pünktlich und ohne das Risiko fehlerhafter Überweisungen.
Die Vorteile im Überblick:
- Ein SEPA-Basislastschriftmandat spart Zeit und Aufwand.
- Die Abgaben werden automatisch fristgerecht eingezogen.
- Jede Lastschrift enthält einen klaren Verwendungszweck. Zahlungen bleiben damit transparent und nachvollziehbar.
Mit unserem Kontaktformular können Sie uns Ihr SEPA-Lastschriftmandat mittels gesicherter Datenübertragung einfach und sicher übermitteln. Alternativ können Sie für die Übermittlung auch den Minijob-Manager oder das elektronische Datenaustauschverfahren (DSAK) nutzen.
Fazit: Sicherheit geht vor
Mit dem neuen Bankabgleich wird der Zahlungsverkehr noch sicherer.
Wer auf korrekte Angaben achtet oder gleich das SEPA-Lastschriftverfahren nutzt, sorgt dafür, dass die Minijob-Abgaben zuverlässig ankommen und korrekt verbucht werden.
2 Kommentare
Vor Jahren hat die EU diese Methode abgeschafft um die Banken aus der Haftung zu entlassen !
Jetzt wird sie hinsichtlich der Sicherheit bei Überweisungen wieder eingeführt, was nicht nachvollziehbar ist !
Soviel Blödsinn muss einem erst einmal einfallen, aber was kann man von der EU schon anderes erwarten ?