Unterbrechung eines Minijobs ohne Verdienst – So müssen Arbeitgeber melden
Verschiedene Gründe können zur Unterbrechung der Zahlung des Verdienstes im Minijob führen. Wenn ein Minijobber länger als einen Monat keinen Anspruch auf Verdienst hat, muss der Arbeitgeber dies melden. Wir erklären, wann und wie die Meldung zu erstellen ist.
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- Bei einer Unterbrechung von länger als einem Monat ist der Minijob abzumelden
- Gründe für eine Unterbrechung des Minijobs ohne Verdienst
- So wird die Monatsfrist berechnet
- Beispiel – Beginn am 1. Tag eines Kalendermonats
- Beispiel – Beginn im laufenden Kalendermonat
- Arbeitsrechtlich besteht der Minijob weiterhin
- Was ist bei nur einem Minijobber zu beachten?
- Beispiel – Null-Beitragsnachweis
Bei einer Unterbrechung von länger als einem Monat ist der Minijob abzumelden
Wird ein Minijob unterbrochen und hat der Beschäftigte länger als einen Monat keinen Anspruch auf seinen Verdienst, muss der Arbeitgeber grundsätzlich eine Abmeldung, auch Unterbrechungsmeldung genannt, mit dem Meldegrund „34“ zum Ende der Monatsfrist erstellen. Die Abmeldung ist erforderlich, da ohne Verdienst spätestens nach einem Monat keine meldepflichtige Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung mehr vorliegt. Dauert die Unterbrechung ohne Zahlung eines Verdienstes nicht länger als einen Monat, ist keine Meldung abzugeben.
Bei Wiederaufnahme der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ist eine Anmeldung mit Meldegrund „13“ zu erstellen. Die Abmeldung mit dem Meldegrund „34“ und die Anmeldung mit Meldegrund „13“ muss spätestens innerhalb von 6 Wochen nach dem meldepflichtigen Beschäftigungsende bzw. -beginn erfolgen.
Gründe für eine Unterbrechung des Minijobs ohne Verdienst
Gründe, die zu einer längeren Unterbrechung der Verdienstzahlung im Minijob führen können, sind z. B. ein unbezahlter Urlaub oder wenn ein Minijobber über die sechswöchige Dauer der Entgeltfortzahlung hinaus arbeitsunfähig ist. Da aufgrund des Minijobs kein eigener Krankenversicherungsschutz als Arbeitnehmer besteht, hat der Minijobber im Anschluss an die Entgeltfortzahlung auch keinen Anspruch auf Krankengeld. Deshalb ist der Minijobber auch nicht, wie bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern üblich, wegen des Krankengeldbezuges mit dem letzten Tag der Entgeltzahlung abzumelden, sondern erst, wenn weitere Arbeitsunfähigkeit ohne Zahlung eines Verdienstes länger als einen Monat andauert.
So wird die Monatsfrist berechnet
Nur wenn die Unterbrechung eines Minijobs ohne Verdienst länger als einen Monat anhält, hat der Arbeitgeber eine Abmeldung zu erstellen. Die Monatsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunterbrechung, für den kein Verdienst gezahlt wird und endet nach Ablauf eines Monats:
- Wenn die Monatsfrist am 1. Tag eines Kalendermonats beginnt, endet sie am letzten Tag dieses Kalendermonats.
- Beginnt die Frist im Laufe eines Kalendermonats, dann endet sie einen Monat später mit dem Tag des Datums vor Beginn der Frist.
Beispiel – Beginn am 1. Tag eines Kalendermonats
Ein Minijobber hat vom 01.06. bis 15.07 unbezahlten Urlaub.
So wird die Monatsfrist berechnet:
31.05. Letzter Tag mit Verdienst vor der Arbeitsunterbrechung
01.06. Beginn der Monatsfrist
30.06. Ende der Monatsfrist
Der Arbeitgeber hat zum 30.06. eine Abmeldung mit Meldegrund „34“ zu erstellen.
Der unbezahlte Urlaub endet am 15.07. Der Arbeitgeber hat eine Anmeldung ab dem 16.07 mit Meldegrund „13“ zu erstellen.
Beispiel – Beginn im laufenden Kalendermonat
Ein Minijobber ist vom 27.04. bis 31.07. arbeitsunfähig erkrankt. Für die Zeit vom 27.04. bis 07.06. wird sechs Wochen der Verdienst fortgezahlt. Ab dem 08.06 ist der Minijob ohne Verdienst.
So wird die Monatsfrist berechnet:
07.06. Letzter Tag mit Verdienst (Entgeltfortzahlung)
08.06. Beginn der Monatsfrist
07.07. Ende der Monatsfrist
Der Arbeitgeber hat zum 07.07. eine Abmeldung mit Meldegrund „34“ und zum 01.08. eine Anmeldung mit Meldegrund „13“ zu erstellen.
Arbeitsrechtlich besteht der Minijob weiterhin
Auch wenn für einen Minijob eine Abmeldung mit Meldegrund „34“ erstellt wurde, liegt arbeitsrechtlich weiterhin ein Arbeitsverhältnis vor. Eine länger als einen Monat andauernde Unterbrechung ohne Verdienst hat nur sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen.
Weitere Informationen zur Meldung von Minijobbern finden Sie auf der Internetseite der Minijob-Zentrale.
Was ist bei nur einem Minijobber zu beachten?
So lange zumindest noch ein Minijobber bei der Minijob-Zentrale angemeldet ist, besteht für den Arbeitgeber die Pflicht, monatlich einen Beitragsnachweis an die Minijob-Zentrale zu übermitteln. Unterbleibt die fristgerechte Übermittlung des Beitragsnachweises, schätzt die Minijob-Zentrale aufgrund bestehender gesetzlicher Regelungen den jeweiligen Monatsbeitrag und zieht diesen bei vorliegendem SEPA-Mandat gegebenenfalls auch vom Bankkonto des Arbeitgebers ein. Dies gilt selbst dann, wenn der Minijobber nicht den ganzen Monat, sondern im Extremfall nur (noch) an einem Tag des betreffenden Monats angemeldet war.
Im Falle der unbezahlten Freistellung von der Arbeit besteht das Beschäftigungsverhältnis für einen Monat fort. Dasselbe gilt, wenn der Minijobber im Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit seinen Entgeltfortzahlungsanspruch ausgeschöpft hat und weiterhin arbeitsunfähig ist. In beiden Fällen ist die Beschäftigung nach Ablauf eines Monats mit dem Meldegrund 34 abzumelden.
Arbeitgeber sollten also für den Monat, der mit einer meldepflichtigen Beschäftigung ohne Anspruch auf Verdienst belegt ist, einen Null-Beitragsnachweis an die Minijob-Zentrale übermitteln. So verhindert er, dass der Monat mit einer Schätzung belegt wird.
Beispiel – Null-Beitragsnachweis
Ein Arbeitgeber beschäftigt nur einen Minijobber. Dieser ist vom 27.06. bis 30.09. arbeitsunfähig erkrankt. Für die Zeit vom 27.06. bis 07.08. wird sechs Wochen der Verdienst fortgezahlt. Ab dem 08.08. ist der Minijob ohne Verdienst.
07.08. Letzter Tag mit Verdienst vor der Arbeitsunterbrechung
08.08. Beginn der Monatsfrist
07.09. Ende der Monatsfrist
Der Arbeitgeber hat zum 07.09. eine Abmeldung mit Meldegrund „34“ und zum 01.10. eine Anmeldung mit Meldegrund „13“ zu erstellen.
Für den Monat August erhält der Minijobber seinen anteiligen Verdienst (für den Zeitraum vom 01.08. bis 07.08.) und der Arbeitgeber übermittelt der Minijob-Zentrale wie gewohnt einen Beitragsnachweis.
Im Monat September besteht die meldepflichtige Beschäftigung zwar in der Zeit vom 01.09. bis zum 07.09. fort, der Minijobber erhält allerdings für den gesamten Monat September keinen Verdienst. Daher sind für diesen Monat auch keine Abgaben an die Minijob-Zentrale zu zahlen, so dass der Arbeitgeber für den Monat September einen Null-Beitragsnachweis übermitteln muss.
Weitere Informationen zum Thema Null-Beitragsnachweise erhalten Sie in unserem Blog „Keine Beschäftigung von Minijobbern wegen der Corona-Krise – Gewerbliche Arbeitgeber sollten Null-Beitragsnachweis übermitteln“.
147 Kommentare
Hallo,
meine Tochter hat einen Minijob mit Sozialabgaben. Jetzt waren wir im Urlaub, sodass sie nur 1x arbeiten war. Dadurch hat sie ja kaum etwas verdient, muss die Abgaben aber zahlen.
1. Kann sie ins „Minus“ gehen?
2. Macht es Sinn, falls so etwas nochmal vorkommen sollte, dass sie einen Monat voll macht und dann erst wieder arbeiten geht?
Wie steht ihr Urlaub zu, wenn es keine festen Arbeitszeiten bzw. Stundenangaben gibt? Hätten wir es dann ggf. damit etwas ausgleichen können?
Vielen Dank vorab
Hallo liebe Minijob-Zentrale,
wenn ein Minijobber einen Vertrag zum 01.07. unterzeichnet hat, daher auch zum 01.07. vom Arbeitgeber angemeldet wurde, dann aber keinen Einsatz hatte und vom Vertrag zurückgetreten ist (ohne jemals gearbeitet zu haben und auch ohne Kündigung), kann man den Minijobber dann einfach wieder aus dem Abrechnungssystem löschen oder muss zwingend eine Abmeldung erfolgen (z. B. zum 01.07. – früher geht ja dann nicht)?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.
Liebes Team,
was passiert, wenn man einen Minijob hat und der Arbeitgeber einen ohne triftigen Grund einfach nicht zur Arbeit einteilt und man 2 Monate gar keinen Verdienst hat? Hat man Anspruch auf Einteilung und verdienst?
Hallo liebes Minijob-Team,
ich habe für diesen Monat unbezahlten Urlaub bei meiner 1. Minijob-Tätigkeit angemeldet.
Wie läuft das, wenn ich nun in diesem Monat wo anders eine geringfügige Beschäftigung eingehen würde?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
EJ
Hallo liebes Minijob-Zentrale-Team,
ich haben eine Frage zur Unterbrechungsmeldung.
Hat ein Minijobber, der mit Meldegrund 34 abgemeldet wurde, auch in der Zeit des ‚Ruhens‘ einen Urlaubsanspruch?
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Liebes Team, ich habe eine Frage: besteht die Jahresverdienstgrenze für gfb in voller Höhe fort, auch wenn man einen Monat unbezahlten Urlaub nimmt?
Vielen Dank für die Antwort!
Liebes Team der Minijobzentrale,
ich hätte eine Frage zu meiner aktuellen geringfügigen Beschäftigung Kaufland Leergut (Antritt bzw. Vertragsbeginn 01.12.2022), wo ich das ganze Jahr beschäftigt war. Nach 4 Monaten Krankheit (OP) möchte ich wieder arbeiten gehen, aber werde nicht mehr eingeplant, weil ich abgemeldet würde.
Was soll ich machen?
Bekomme trotzdem bezahlt, wenn ich nicht eingeplant werde?
Was soll ich machen?
Mit freundlichen Grüßen
Santo Di Leo
Moin liebes Team.
Wieviel Urlaubsanspruch habe ich im Beschäftigungszeitraum 28.03.23 – 31.12.23.
Danke für die Info, die Aussagen im Netz sind sehr verwirrend. Ich habe unregelmäßige Arbeitstage im Monat, mal 7 Tage, mal 3 Tage , mal garnicht…
Beste Grüße
Jörg Huhs
Guten Tag.
Ich bin als Minijobber bei einer Spedition angestellt und habe im Okt.23 meine Stundenanzahl bis 31.01.24 vollgehabt und brauchte daraufhin bis dato nicht arbeiten. Im Februar war keine Beschäftigung für mich vorgesehen und ich habe für den Februar KEIN Gehalt bekommen.
Lt. Aussage Geschäftsführung ist das dann so… Nicht gearbeitet-kein Geld!
Komischerweise kann ich aber mehr arbeiten und das wird dann über die Folgemonate abgegolten.
Ist das rechtens?
Beste Grüße
Jörg Huhs
Ein freundliches Hallo, liebes Minijob – Team und liebe KommentatorInnen !
Nach inzwischen 6-wöchigem Krankenstand (mehrere Bandscheibenvorfälle, die über die Nervenwurzeln sehr schmerzhaft ausstrahlen…) ist derzeit noch nicht absehbar, wann ich meinen Minijob als Zusteller (6 Nachtschichten pro Wo. – Zeitungen, Postsendungen, Werbung) wieder aufnehmen kann. Gerne würde ich das wohl bald tun.
Über meine Ehefrau bin ich familienversichert … Darum bekomme ich nach den o.g. sechs Wochen kein Krankengeld.
Darum frage ich (auch wenn ich die vielen Kommentare hier bereits durchgelesen habe):
wie wird man jetzt als (quasi „verhinderter“ ) Minijobber von seinem Arbeitgeber (1.500 Beschäftigte) arbeits- und sozialversicherungsrechtlich behandelt / eingestuft UND welche Auswirkungen hat auf meine Familienversicherung ?
Im Detail:
muss man sich (irgendwann) als „arbeitssuchend“ melden oder kann man bis zum (hoffentlichen) Wiedereinsatz als Minijobber (mit wohlbegründeten und über MRT bewiesenen…) AU-Bescheinigung(en)bei derselben Fa. verbleiben …
Über eine Antwort freue ich mich selbstverständlich und danke gerne dafür !
Bernhard
Hallo Minijob Team, ist der Arbeitgeber beim Minijob verpflichtet, eine Bescheinigung auszuhändigen, zu welchem Termin angemeldet und abgemeldet wurde, damit ich für später einen Nachweis habe?
Liebes Team der Minijobzentrale,
ich hätte eine Frage zu meiner aktuellen geringfügigen Beschäftigung (Antritt bzw. Vertragsbeginn 01.01.2023), wo ich das ganze Jahr beschäftigt war, die Probezeit habe ich auch hinter mir. Es ist vertraglich festgehalten, dass ich auf Stundenbasis arbeite, quasi auf Abruf, ich muss immer meine Stunden via Stundenzettel nachweisen.
Nun soll ich erst mal nicht arbeiten, jetzt zieht sich das schon eine Weile und ich möchte keinen Nachteil dadurch bekommen, sprich Betriebszugehörigkeit für späterer Abfindung bei Kündigung o.ä.
Meine Fragen:
1. Frage ist, ob ich durch die Abmeldung seitens Arbeitgeber einen rechtlichen Nachteil habe, soll ich die Zeit lieber mit Urlaub überbrücken oder unbezahlten Urlaub beantragen ?
2. Frage ist, ich möchte eigentlich weiterhin dort Geld verdienen, was ist wenn die sich jahrelang nicht mehr melden und ich verdiene einfach nichts, weil die mir nichts zutun geben. Ich möchte auch nicht kündigen, denn der Vertrag ist unbefristet, zählen die unbezahlten Monate, Jahre als weiterhin angestellt und somit betriebszugehörig ?Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian
Liebes Minijob Team,
ich habe folgende Frage zur Unterbrechung eines Minijobs. Wie sieht es aus, wenn die Babysitterin wegen Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, OP und dann Reha) seit Anfang Dezember 2023 ausgefallen ist, und im März wieder anfangen zu arbeiten kann? Darf ich ihren Minijob unterbrechen, und wieder im März anmelden?
Beste Grüße
hallo Minijob
ich habe zum 31.12.23 gekündigt mein Minijob . Die Bestätigung ist bereits angekommen . Habe einen neuen Minijob zum 08.12.23 angefangen . Gibt es ein Nachteil für mich weil ich bisschen früher beim neuen Minijob angefangen habe ? Beim alten Minijob habe ich im Dezember nicht gearbeitet.
Liebes Minijobteam,
Fall: Minijobber ist seit Dezember 2022 Langzeitkrank und arbeitet seither auch nirgends. Nun soll er 56 Euro Weihnachtsgeld im November 2023 bekommen, wie kann ich das abwickeln ohne SV-Tage – er ist ja immer noch als Krank ohne Lohnfortzahlung im Programm ? Es kommt immer eine Fehlermeldung, dass er dieses Jahr 0 Euro Arbeitsentgeltgrenze hat – vermutlich aufgrund 0 SV-Tagen— gibt es hier einen Tipp ?
Hallo,
ich habe folgende Frage zur Unterbrechung eines Minijobs. Wie sieht es aus, wenn eine Arbeitnehmerin z.B. im Dezember 2022 den letzten Tag mit Verdienst am 12.12.22 hatte und Ihr nächster Tag mit Verdienst erst wieder ab Ende Januar 2023 (z.B. 30.01.23) gewesen ist? Danach wieder normal ohne Unterbrechung. Der Minijob war somit von Mitte Dezember 2022 bis Ende Januar 2023 unterbrochen (da länger als 1 Monat). Es erfolgte im Dezember 2022 und Januar 2023 eine (geringere) Entgeltzahlung. Muss der Jahreszeitraum (und zul. Arbeitsentgeltgrenze) für 2023 nun aufgrund der Unterbrechnung auf 11 Monate (5720€) reduziert werden oder bleibt es bei 12 Monaten (6240€), da jeden Monat in 2023 gearbeitet wurde und eine Entgeltzahlung erfolgt?
Viele Grüße
Andre
Hallo,
ein Minijobber kam für zwei nicht zusammenhängende Monate (Mai und August) nicht zum Einsatz und hat auch kein Entgelt erhalten. Eine Meldung mit Grd. 34 erfolge nicht, da die Unterbrechung nicht länger als ein Monat gedauert hat. Muss ich trotzdem in de Fall die Verdienstgrenze auf 10/12 kürzen?
Hallo,
ein Minijobber hat einen Arbeitsvertrag über 12 Monate. Davon kam er zusammenhängend 4 Monate nicht zum Einsatz und hat demnach kein Entgelt erzielt. Wie ist der Meldezeitraum in der Unterbrechungsmeldung mit Meldegrund 34 anzugeben? Ist der Beginn das Datum nach dem letzten Tag mit Entgelt und das Endedatum das Ende der Monatsfrist? Denn ein Meldezeitraum von 4 Monaten bewirkt die Fehlermeldung „Bei Meldegrund 34 ohne Entgelt sind keine Zeiträume >2 Monate zulässig.“
Ist das „Beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt“ das erzielte Entgelt bis zur Unterbrechung oder ein Entgelt von „0“?
Hallo,
wenn ich einen Mini-Jobber mit Meldegrund 34 zunächst (zeitlich befristet) abgemeldet habe, das rechtliche Arbeitsverhältnis in dieser Zeit auch gekündigt wird, ist sodann eine erneute (finale) Abmeldung für diesen Mini-Jobber (mit Meldegrund 30) vorzunehmen? Wie verhält es hinsichtlich der zu übermittelnden monatlichen Beitragsmeldungen? Bleibt es dann weiterhin bei monatlichen Nullmeldungen obwohl der Mini-Jobber gar nicht mehr angestellt ist?
Was geschieht wenn der Arbeitgeber verstirbt.Wer macht Abmeldung bei Minijobzentrale?
Hallo!
Wenn ich einen AN projektbezogen bezahlen möchte, ist es aus der oben genannten Erklärung völlig klar, dass nach Ende des Projektes eine Abmeldung mit 34 und eine Meldung mit 16 erforderlich ist, wenn ein neues Projekt ansteht.
Gibt es eine _zeitliche_ Einschränkung, wie lange das Arbeitsverhältnis mit 34 „ruhen“ darf? Da ich die AG-Eigenschaft auch nur im Nebenberuf ausführe, kann es auch über > 24 Monate dazu kommen, dass kein Auftrag vorliegen würde.
Vielen Dank für eine Info 🙂
Guten Tag,
wie kann ich bei einem Minijobber herausfinden, ob es anrechenbare Vorerkrankungstage gibt?
Liebe Grüße
Guten Tag,
ich habe zum 01.02. einen Vertrag aufgesetzt und meinen MA angemeldet, allerdings kamen wir nun noch nicht dazu Aufgaben zu besprechen, sodass im Februar nicht gearbeitet wurde. Jetzt starten wir einvernehmlich mit den Aufgaben und Bezahlung ab März.
Kann ich die Beiträge irgendwie dann für die Zeit auf 0 € setzen?
Hallo!
Ich habe folgende Frage: Ein Minijobber verdient 450,-€ in 2020. Er hat eine betriebliche Altersvorsorge/ Entgeltumwandlung in Höhe von 150,-€. Ab Mai 2020 wird die Arbeitszeit so weit reduziert, dass sein Entgelt nur noch 150,-€ beträgt und genau für die Entgeltumwandlung ausreicht. Es liegt kein „beitragspflichtiges Entgelt“ mehr vor. Ist er mit GD 34 abzumelden?
Liebes Team der Minijobzentrale,
ich hatte einen nebenjob und nach 2 Wochen habe mich schriftlich gekündigt und mein arbeitgeber hat akzeptiert diese Kündigungsfrist . Aber für diese Wochen die habe gearbeitet . Ich habe kein Geld bekommen und habe gefragt mein Arbeitgeber warum kein Geld bekommen , er sagt mir das du bekommst nix weil er hat ihm gekostet fur Abmeldung bei Steuer oder ich weiß nicht . Ist das wahr . Was soll ich machen ? Er hat recht ?
mit freundlichen Grüßen
soufian
Hallo,
noch eine Frage:
Wir haben einen Mitarbeiter der einen Minijobvertrag zum 1.5.21 unterschrieben hat. Bislang hat der Mitarbeiter noch keine Stunden für uns abgeleistet. Es kam noch nicht dazu und der Vorgesetzte möchte den Vertrag beibehalten. Wie gehe ich in so einem Fall um ? Muss für den Mitarbeiter auch eine Unterbrechungmeldung zum 1.6. abgesetzt werden ? Bislang ist auch nicht klar, wann er wieder eingesetzt wird. Ist es überhaupt möglich eine Unterbrechungsmeldung zu machen, wenn er bislang noch gar nicht für uns gearbeitet hat ? Und falls die Meldung 34 möglich ist, was sollte man hier als Enddatum für die Meldung 34 eingeben ? Wenn der Einsatzzeitpunkt unklar ist.
Vielen Dank und viele Grüße
Yasemin
Hallo,
ich habe eine weitere Frage:
Wir haben gelegentlich Minijobber die eingesetzt werden und dann längere Zeit nicht eingesetzt werden. Und auch die Rückkehr bzw der nächste Einsatz ist zeitlich dann nicht klar. Ist es möglich die Unterbrechungsmeldung 34 ohne eine Enddatum zu pflegen ? Denn wie gesagt, häufig unterbrechen die Minijobber den Job, aber es ist nicht klar, wann sie wiederkommen, aber wenn ich das richtig sehe, muss man immer ein Enddatum für die Unterbrechung eingeben, oder ? Gibt es da sonst noch eine Möglichkeit für solche Fälle ? Oder müsste ich dann monatsweise eine Unterbrechungsmeldung machen und dann von Monat zu Monat schauen, ob derjenige eingesetzt wird oder nich.
Danke und Viele Grüße
Yasemin
Hallo, ich habe eine Frage wir haben einen Minijobber der im Januar und Februar 2021 nicht gearbeitet hat. Die entsprechende Unterbrechungsmeldung ist erfolgt. Er hat nun im November 21 einen Studenzettel rückwirkend für die Monate März 21, Mai 21 und Juni 21 eingereicht. Ich habe über SV net versucht die Meldung 13 ab dem 1.3. einzugeben, das funktioniert aber leider nicht mehr. Vermutlich weil das ganze schon einige Monate her ist. Ausgezahlt wurden die Beträge für März, Mai unn Juni 21, dann allerdings mit der November 21 Abrechnung. Daher habe ich ab dem 1.11. die Meldung 13 abgesetzt. Das hat funktioniert. Aber ich bin nicht sicher, ob das so korrekt ist.
Danke und Viele Grüße
Yasemin
Hallo, ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Ein Mitarbeiter ist seit dem Frühjahr erkrankt. Eine Abmeldung nach Unterbrechung erfolgte im Mai. Jetzt kann der Arbeitnehmer die Tätigkeit wieder aufnehmen, ist die Jahresgrenze von 5.400 Euro auf die Beschäftigungsmonate zu kürzen und könnte der AN im Nov und Dezember überschreiten? Vielen Dank im Voraus.
Liebes Team der Minijobzentrale,
wir haben einen Mandanten der Corona bedingt, seine Aushilfen nun schon über 1,5 Jahre nicht mehr beschäftigt hat. Eine Abmeldung erfolgte mit Meldegrund 34.
Nun stellt sich immer wieder die Frage für die Aushilfen die eine Leistung beziehen, nach dem Nebenverdienst und der dazugehörigen Bescheinigung. Da sie keinen Verdienst haben, wird auch nichts bescheinigt. Die BfA war nun der Meinung die Aushilfen müssen abgemeldet werden.
Muss nach einer bestimmten Zeit eine Abmeldung mit Meldegrund 30 erfolgen?
Vielen Dank für die Info.
Liebes Team der Minijobzentrale,
folgender Sachverhalt: Minijobberin ab 15.04.2017 in Mutterschutz, im Anschluss
ab 19.07.2017 in Elternzeit. Mein System hat zum 14.04.2021 eine Unterbrechungsmeldung
mit Meldegrund 51 erstellt. Nun hat sich herausgestellt, dass die Minijobberin zum 30.10.2020 offiziell ausgeschieden ist. Welche Meldung muss ich nun erstellen,
die Abmeldung mit Meldegrund 30 wurde von Ihnen abgelehnt.
Vielen Dank
Liebes Team der Minijob Zentrale, wir müssen eine Unterbrechungsmeldung (34) aufgrund von unbezahltem Urlaub machen. Was muss in das Feld „beitragspflichtiges Bruttoentgelt“ eingetragen werden? Der Mitarbeiter hat für diesen Zeitraum ja keinen Verdienst. Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung. VG
Liebes Team der Minijob-Zentrale
wir mussten unseren Betrieb in 2020 und 2021 für insgesamt 10 Monate
wegen Corona schließen. Habe aber leider keine Meldung (Meldegrund 34)
gemacht, jetzt fangen wir wieder an. Was muss ich machen, kann ich das
rückwirkend melden ?
Danke für ihre Antwort.
wir haben seit Jahren Minijobber im Unternehmen, die Dateneingabe machen. Die letzten fünf Monate ist jedoch nichts angefallen. Nun geht es wieder mit der Dateneingabe weiter.
Folgende Fragen:
Vielen Dank.
Frau Weber
Hat man eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, so darf nebenbei nur eine Tätigkeit auf Minijobbasis ausgeführt werden. Wie sieht es aber aus wenn, Corona-bedingt eine Unterbrechung des Minijobs ohne Verdienst stattfindet. Kann übergangsweise ein weiterer zusätzlicher Minijob aufgenommen werden, bis der ursprüngliche Minijob wieder anrollt?
Viele GrüßeThomas
Eine frage an minijob zentrale.
ich habe
am 1.2.2021 eine Probearbeit geleistet in ein Betrieb A
die haben mir ein minijobvertrag mitgegeben den ich unter Vorbehalt unterschrieben habe weil ich wollte noch in einen anderen Betrieb B Probearbeiten,
ich habe mich für den zweiten Betrieb entschieden als minijobler zu arbeiten
An Betrieb A habe ich ein Nachricht geschickt das ich habe mich für den Betrieb B
entschieden
telefonisch waren die leider nicht zu erreichen
Problem jetz Mitte April
kommt meldung an Betrieb B wo ich als nebenjobler arbeite von Knapschafft das ich noch ein nebenjob Ausübe
Ich habe in Betrieb A angerufen
die sagen das sie kümmern sie drum
noch zu erwähnen das ich bei Betrieb
A kein Cent verdient habe
nur 3 Stunden Probearbeit
Hallo,
wir haben eine Minijobberin die im Monat Januar kein Verdienst hatte. Jetzt fragt die Mitarbeiterin, ob Sie trotzdem Ihren Beitrag für die Rentenversicherung einzahlen kann. (Der Beitrag würde von den Mindestbeitrag berechnet werden). Wäre dies möglich ?
Wir haben einen Arbeitnehmer mit der Meldung 34 aufgrund Kurzarbeit zum 28.02.2021 abgemeldet. Nun möchte der geringf. beschäftigte Arbeitnehmer in der Zeit in der er bei uns keinen Verdienst hat, einen weiteren Minijob aufnehmen. Ist das möglich obwohl der Arbeitnehmer noch eine Hauptbeschäftigung hat?
Ich habe eine Frage zu folgender Konstellation: Der GFB schließt einen Arbeitsvertrag ab 01.12.2020. Dann fällt im Dezember aber keine Arbeit an. Es wird kein Entgelt gezahlt. Wie ist zu melden, wenn ab 01.01.2021 Entgelt bezogen wird?
Hallo,
ich muss einen MJ aufgrund längerer Krankheit abmelden (34). Wann er wieder arbeitsfähig ist, ist noch nicht abzusehen. Wie lange kann ich den MJ mit ’13‘ wieder anmelden? Was wäre, wenn er zB ein Vietel Jahr krank wäre, müsste er dann endgültig abgemeldet und wieder ganz neu angemeldet werden?
Danke für die Auskunft und frdl Grüße
Hallo!
Ich habe folgenden Fall:
Minijobber in der Gebäudereinigung, länger als 6 Wochen krank.Durch Corona fällt sein Arbeitsplatz weg, da das Unternehmen Insolvenz angemeldet hat und den Vertrag mit der Reinigungsfirma aufgekündigt hat..
Vorsorglich wurde der MJ nach Ablauf der 6 Wochen Frist, bereits gekündigt, ersatzweise natürlich zum nächst zulässigen Termin.
Sammelt der MJ trotzdem noch Urlaubsansprüche?
Das ist alles etwas verworren und ich benötige da mal Hilfe
Guten Tag,
Vorneweg schonmal danke für die Antwort.
Es geht darum ob, in der Zeit in der der erste Minijob nicht ausgeübt werden kann, ich einen zweiten ausüben kann und sobald der erste wieder möglich ist, ich dort wieder anfangen kann, natürlich mit Beendigung des zweiten Jobs. In meiner Hauptbeschäftigung habe ich nur kürzere Arbeitszeiten.
Ich hab schon vor der Kurzarbeit in dem angesprochenen ersten Nebenjob gearbeitet, dadurch wird es nicht mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet. Momentan ist dieser erste Nebenjob (Gastro) allerdings nicht möglich und ich würde die Zeit gerne mit einem anderen überbrücken, danach aber wieder in den ersten Job, wenn möglich wieder ohne das das Geld mit dem Kurzarbeits Geld verrechnet wird, darum ging es im wesentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag,
Ich hab einen Nebenjob in der Gastro, dort ist momentan natürlich geschlossen seit mehreren Monaten. Ich gehe davon aus ich wurde auch mit Grund 34 abgemeldet.
Nun hätte ich die Möglichkeit in der Zeit bis zur Öffnung bei einem Lieferdienst etwas dazu zu verdienen, kann ich diesen „zweiten“ Nebenjob ausführen bis ich wieder mit Grund 13 beim bisherigen Betrieb angemeldet werde?
Es geht hauptsächlich darum dass ich momentan in Kurzarbeit bin, voraussichtlich das ganze Jahr, und den Job in der Gastro schon vor der Kurzarbeit ausgeübt habe (keine Verrechnung mit KA-Geld).
Sobald der Betrieb wieder öffnen kann möchte ich natürlich dort wieder Arbeiten, natürlich am besten ohne Verrechnung mit dem KA-Geld.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo liebes Blog-Team,
wir mussten im Frühjahr alle Minijobber wegen Corona mit Meldung „34“ abmelden. Als wir im Sommer wieder öffnen durften, haben wir zwei Minijobber wieder aktiviert, sie mit „13“ angemeldet. Jetzt kam im November die erneute Schließung des Betriebs, die beiden verbliebenen Mitarbeiter wieder mit „34“ abgemeldet. Dass ich für die im Frühjahr abgemeldeten und nicht wieder angemeldeten MA keine Jahresmeldung abgeben muss, habe ich gelesen. Was mache ich mit den beiden erneut an- und abgemeldeten MA vom Herbst? Hätte ich eine korrigierte Meldung „34“ mit Januar bis November abgeben müssen oder muss ich für die beiden Fälle eine reguläre Jahresmeldung für Januar bis November abgeben? Wie verhält es sich mit dem UVV-Lohnnachweis? Muss der Meldezeitraum für das ganze Jahr gemeldet werden, oder für die tatsächlich gearbeiteten Monate, z.B. Januar bis März?
Ihre Hotline ist derzeit überlastet, deshalb hoffe ich hier auf Ihre Hilfe, um wirklich alles richtig zu machen. Die Fälle konnte ich leider nirgends nachlesen, hoffentlich fürs Jahr 2020 eine Ausnahme….
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
Ina
Meldegrund 34/13
Wenn ich meine 450€ Kräfte wegen Corona mit Meldegrund 34 abgemeldet habe, so ist in der Meldung ja auch der Jahresverdienst bisher angegeben. Sofern in diesem Jahr keine Anmeldung wegen Corona mehr erfolgen kann, ist dann nochmals eine Jahresmeldung für den einzelnen Ma erforderlich?
Mit welchem Meldegrund melde ich einen mit 34 abgemeldeten Ma wieder an, wenn der Zeitraum bis zur Wiederanmeldung die 6-Wochenfrist (Meldegrund 13) überschritten ist?
Hallo liebes Minijob-Zentrale Team!
Wie wäre folgender AN abzumelden?:
– AN ist als Pflegeberater geringfügig beschäftigt (dh. er fährt zu den Versicherten/Patienten nach Hause und berät vor Ort)
– Jetzt aktuell sind diese Hausbesuche (aufgrund von Corona) nicht mehr möglich
– Der Chef übernimmt die Beratungen nun selbst (telefonische Beratungen)
– AN ist also zukünftig ohne Tätigkeit und ohne Entgelt
Ich gehe davon aus, dass mit Meldegrund 34 abgemeldet werden muss.
Aber mit welcher Begründung? Krankheit/ LFZ ist es ja nicht, unbezahlter Urlaub auch nicht, Beschäftigungsverbot nicht.
Danke für Antwort(en)!
Hallo miteinander,
muss man bei einem Gärtner (privat/mit Rente) im Winter auch abmelden, weil er witterungsbedingt nicht kommt? Er gibt selbst die Stunden, die er arbeiten möchte, vor.
Beste Grüße
Hallo zusammen,
wie muss man vorgehen oder was muss der AN zahlen, wenn der/die geringfügig Beschäftigte keine RV-Befreiung beantragt hat und somit in „Leemonaten“ den Mindestbeitrag (18,6% von 175 €) selber zahlen muss – aber wegen einer Abmeldung mit Grund 34 für z.B. drei Monate keinen Verdienst erhält. Muss er trotzdem den Beitrag zahlen, obwohl durch die Abmeldung das AV ruht?
Die ganze Geschichte mit der Versicherungspflicht und Befreiung von der Versicherungspflicht von geringfügig Beschäftigten ist doch sowieso eine einzige Groteske. Überall wird versucht zu digitalisieren und hier arbeitet man mit Papiervordrucken und bürdet die Verwaltungslast noch dazu den Arbeitgebern auf.
Gilt diese Regelung auch für Minijobs im Privathaushalt? Grundsätzlich wäre es bei den Blogbeiträgen sehr hilfreich, wenn immer konkret benannt wird, ob der Inhalte für gewerbliche Minijobs und/oder Minijobs im Privathaushalt gilt.