4 min Lesezeit

14 Kommentare

Minijob und Feiertage – was gilt in der Weihnachtszeit?

Weihnachten rückt näher und damit auch die Frage, was es bei Minijobs und Feiertagen zu beachten gibt. Haben Minijobberinnen und Minijobber frei und erhalten ihr Gehalt weiter? Oder müssen sie arbeiten? Wir erklären, was beim Minijob rund um Weihnachten und den Jahreswechsel gilt.

Welche Tage zum Jahresende sind Feiertage?

Im Dezember gelten diese gesetzlichen Feiertage für ganz Deutschland:

  • 25.12.2023 Erster Weihnachtsfeiertag
  • 26.12.2023 Zweiter Weihnachtsfeiertag
  • 01.01.2024 Neujahr

Gut zu wissen: Heiligabend, der 24. Dezember, und Silvester, der 31. Dezember, sind keine gesetzlichen Feiertage. Dieses Jahr (2023) fallen Heiligabend und Silvester aber auf Sonntage, an denen die meisten nicht arbeiten müssen.

Kann es vorkommen, dass ich an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten muss?

An gesetzlichen Feiertagen gilt für fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverbot. An diesen Tagen darf in Deutschland nicht gearbeitet werden. Für Minijobberinnen und Minijobber gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Das heißt: Auch beim Thema Minijob und Feiertage haben Minijobber die gleichen Rechte wie vollzeitbeschäftigte Angestellte. Ausnahmen vom Arbeitsverbot an Feiertagen sind dann zulässig, wenn sie im Arbeitszeitgesetz geregelt sind.

Ist Ihre Arbeitszeit auf feste Wochentage aufgeteilt?

Wenn einer der vereinbarten Arbeitstage auf einen Feiertag fällt, haben Minijobber ebenfalls einen freien Tag. Das Gehalt, das Minijobber an diesem Tag verdient hätten, bekommen sie trotzdem – das regelt das Gesetz zur Entgeltfortzahlung. Vorsicht: Diese Regelung darf nicht umgangen werden, indem die Minijobber ausnahmsweise an einem anderen Arbeitstag eingesetzt werden.

Beispiel:

Minijobber Lukas räumt jeden Montag und Mittwoch die Regale in einem Supermarkt ein. Da der erste Weihnachtstag in diesem Jahr auf einen Montag fällt und als gesetzlicher Feiertag gilt, bleibt der Supermarkt geschlossen. Lukas und alle seine Kolleginnen und Kollegen haben also frei. Lukas bekommt für diesen Tag trotzdem sein gewohntes Gehalt.

Haben also alle Beschäftigten frei?

Nein. In manchen Branchen wird auch an gesetzlichen Feiertagen gearbeitet. Dafür können alle anderen Menschen gemütlich und sicher mit ihrer Familie zusammenkommen. In diesen Bereichen arbeiten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Beispiel auch an Sonntagen und Feiertagen:

  • Not- und Rettungsdienste
  • Feuerwehr
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Gaststätten und Hotels
  • Gastronomie und Bäckereien
  • Konzert- und Theaterhäuser
  • Verkehrsbetriebe
  • Presse und Medien

Wer in diesen Bereichen beschäftigt ist, hat also auch an gesetzlichen Feiertagen nicht zwingend frei.

Muss ich an Heiligabend oder Silvester arbeiten?

Grundsätzlich ja. Natürlich gibt es aber Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die diese Tage freistellen. In Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen kann für den 24. und 31. Dezember eine Arbeitsbefreiung geregelt sein, so dass einige Minijobberinnen und Minijobber an diesen Tagen automatisch frei haben.
Ansonsten gilt: Wer an Heiligabend oder Silvester frei haben möchte, hat die Möglichkeit, einen Urlaubsantrag zu stellen. Am besten besprechen Sie Ihre Urlaubswünsche rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, denn: Gerade an Heiligabend und Silvester möchten viele Kolleginnen und Kollegen ebenfalls frei haben. Mit der Erlaubnis des Arbeitgebers können Sie sich an diesen Tagen bezahlten Urlaub nehmen.
Oft kommt es in der Weihnachtszeit zu veränderten Arbeitszeiten, etwa durch Betriebsferien, verlängerte Öffnungszeiten im Einzelhandel oder Schichtarbeit. Arbeitgeber sollten Änderungen in der Arbeitszeit frühzeitig ansprechen und sicherstellen, dass beide Seiten damit einverstanden sind. So steht der Feiertagsarbeit nichts im Wege.

Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?

Auch hier gilt: Minijobberinnen und Minijobber haben die gleichen Rechte wie alle anderen Beschäftigten. Somit gilt auch der gesetzliche Anspruch auf bezahlten Urlaub für alle Minijobber. Dabei ist es egal, ob Sie in einem Unternehmen oder als Haushaltshilfe in einem Privathaushalt arbeiten. Wie viele Urlaubstage Ihnen zustehen, finden Sie ganz einfach mit unserem Urlaubsrechner heraus.

Kann ich an Feiertagen arbeiten und profitieren?

An Feiertagen ist in manchen Branchen besonders viel los. In der Gastronomie zum Beispiel werden Minijobberinnen und Minijobber während der Feiertage verstärkt gebraucht. Dabei können sie von entsprechenden Feiertagszuschlägen profitieren. Der Vorteil: Diese Zuschläge sind steuerfrei und werden nicht zum Verdienst des Minijobs gerechnet. Sie sind also sozialversicherungsfrei. Das bedeutet: Mit den Zuschlägen haben Minijobber die Möglichkeit, mehr als die üblichen 520 Euro monatlich zu verdienen. Dies hat keine Auswirkungen auf den Minijob. Arbeitgeber müssen von den Zuschlägen keine Abgaben zahlen. Vorsicht: Das gilt nur, wenn der Grundstundenlohn (ohne Zuschlag) nicht mehr als 25 Euro beträgt. Einen gesetzlichen Anspruch auf Feiertagszuschläge gibt es aber nicht. Dies muss in Betriebsvereinbarungen, Tarifvertragen oder Arbeitsverträgen geregelt sein.

Wer als Servicekraft arbeitet, kann durch die vielen Gäste zusätzlich von höherem Trinkgeld profitieren. Wem der Minijob an Feiertagen also nichts ausmacht, der kann sich zu seinem gewohnten Gehalt was dazuverdienen. Achtung: Für das Gehalt aller Minijobberinnen und Minijobber, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, gilt mindestens der gesetzliche Mindestlohn.

 

Gut zu wissen: Gehört Trinkgeld zum Verdienst? Das hängt davon ab, wie Sie Ihr Trinkgeld erhalten. Wenn Sie das Trinkgeld von einem Gast persönlich bekommen, gehört es nicht zum Verdienst, sondern kommt steuer- und sozialversicherungsfrei obendrauf.
Anders verhält es sich, wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber das Trinkgeld sammelt und unter allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufteilt. In dem Fall gehört das Trinkgeld mit zu Ihrem Arbeitslohn.

Die Weihnachtszeit kann kommen!

Die Weihnachtszeit bringt für Minijobber und Arbeitgeberinnen einige Besonderheiten mit sich. Als Minijobber lohnt es sich, die eigenen Rechte und Pflichten rund um das Thema Minijob und Feiertage zu kennen. So können Sie selbst darauf achten, dass Sie gegenüber Ihren Kolleginnen und Kollegen nicht benachteiligt werden.
Arbeitgeber sollten sichergehen, dass sie die gesetzlichen Regelungen einhalten. Durch Kommunikation und Planung im Vorfeld lässt sich die Weihnachtszeit für alle möglichst angenehm und stressfrei gestalten.

Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit Minijobs und Feiertagen!

Haben Sie schon mal an Weihnachten gearbeitet? Oder ist es schon vorgekommen, dass Sie einen gesetzlichen Feiertag an einem anderen Tag nacharbeiten mussten? Bekommen Sie Feiertagszuschläge? Schreiben Sie Ihre Erfahrungen mit Minijobs und Feiertagen in den Kommentarbereich, um anderen zu helfen!

War der Artikel hilfreich für Sie?

Hilfe und Kontakt

Sie konnten bei uns bisher keine passende Antwort finden und haben weiterhin Fragen? Dann schreiben Sie uns diese in den Kommentarbereich.

Das könnte Sie auch interessieren

14 Kommentare

guest
Inline Feedbacks
View all comments
Waltraud Bruckisch
WB
Waltraud Bruckisch

Hallo und gilt das auch für Beschäftigte im Haushalt? Meine Hilfe arbeitet normal am Mittwoch. In diesem jahr hat sie durch diese Regelung 3 bezahlte freie Tage zusätzlich, ist das richtig?
Danke und freundliche Grüße

Chiara Mantey
CM
Chiara Mantey

Hallo,

ich habe einen Minijobvertrag, in dem eine wöchentliche Arbeitszeit von 7 Stunden vereinbart ist. Mein Arbeitstag ist stets Freitag.

Laut meiner Chefin, muss ich die Stunden vom Karfreitag vor- oder nacharbeiten.

ist das so zulässig?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Sigrid Vietmeyer
SV
Sigrid Vietmeyer

Arbeite im Schülertransport..bin Rentner im Minijob..wenn Schulferien sind findet ja kein Transport statt..wie ist die Bezahlung geregelt

Berta
BE
Berta

Was ist, wenn man einmal in der Woche an einem bestimmten Wochentag in der Pflege arbeitet und dieser Wochentag ein Feiertag ist?

Michel S.
MS
Michel S.

Ich arbeite bei freier Zeiteinteilung innerhalb Mo-Sa flexibel über den Monat verteilt 43Std. als Hausmeister, dh. an manchen Tagen fallen zB. für die Geländepflege 7Std. an, dafür an anderen weniger. Es gibt keine festgelegten Arbeitstage. Die Tätigkeiten richten sich in Länge und Zeitpunkt nach dem Bedarf in eigenem Ermessen.
Als Durchschnittsarbeitszeit rechne ich abgerundete 1,75Std. (=43/24), die ich theoretisch auch in der Form täglich ableisten könnte, was bei meiner Tätigkeit, wg. ua. wiederkehrender Rüstzeiten, wenig effizient wäre.
Nun stellt sich die Frage, wie mit Feiertagen, welche auf einen Werktag fallen im Sinne der Gleichbehandlung von Arbeitnehmern umzugehen ist?
Gemäß einem Manteltarifvertrag aus meinem früheren Job sind das sog. „Feiertage, an denen Arbeit ausfällt“.
In meinem Fall würde das bedeuten, dass ich für diese Tage meinem Flexarbeitskontensaldo gerne je 1,75Std. zuschlagen würde. Dies übrigens adäquat zu bezahlten Urlaubstagen oder bei Krankheit, oder andersherum gerechnet, würde sich meine Sollarbeitszeit dementsprechend mindern, was zum gleichen Ergebnis führt.
Das Berechnungsverfahren ist mir nicht neu. Ich hatte früher schon (per Betriebsvereinbarung abgesicherte) Gleitzeitregelungen bei einer 35Std.-Woche und durfte dann eben meine Sollzeit um 7Std. je Tag mindern.

Sehe ich das Berechnungsverfahren bezüglich meines Mindestjobs richtig?

Danke im Voraus

Claudia Apel
CA
Claudia Apel

Ich arbeite in einer Klinik NUR an Sonntagen und Feiertagen (teilweise aus samstags) und erhalte auch nach wiederholtem Hinweis auf die Gleichstellund mit vollzeitbeschäftigten Mitarbeitern in gleicher Position KEINE Zuschläge!!! Diese seien für Minijobber nicht vorgesehen…. Daraufhin habe ich meine Konsequenzen gezogen. Allerdings sah ich rechtliche Schritte als nicht verhältnismäßig.