
Freie Zeit oder Feiertagszuschlag – was gilt im Minijob an Feiertagen?
Der Mai ist der einzige Monat, in den hineingetanzt wird. Kein Wunder! Die Tage werden wärmer und passend dazu gibt es im Mai besonders viele Feiertage. Grund genug, um alle Fragen rundum Minijobs und Feiertage zu klären. Welche Regelungen gibt es? Wer hat frei? Wer muss arbeiten? Gleich vorweg: Minijobberinnen und Minijobber haben die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Arbeitnehmer.
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- Welche Feiertage stehen an?
- Wer hat an Feiertagen frei?
- Müssen Minijobber an Feiertagen Urlaub nehmen?
- Werden Feiertage beim Minijob bezahlt?
- Können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Minijobber aufgrund des Feiertags an einem anderen Tag einplanen?
- Gibt es Feiertagszuschläge im Minijob?
- Alle Fragen beantwortet? Dann können die Feiertage kommen!
Welche Feiertage stehen an?
Im Mai gelten bundesweit diese gesetzlichen Feiertage in Deutschland:
- 01.05.2023 Tag der Arbeit
- 18.05.2023 Christi Himmelfahrt
- 29.05.2023 Pfingstmontag
Wichtig: Nicht alle Bundesländer haben die gleichen gesetzlichen Feiertage. Der Pfingstsonntag am 28.05.2023 gilt nur in Brandenburg als gesetzlicher Feiertag.
Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland können sich über einen zusätzlichen Feiertag im Juni freuen: Am 08.06.2023 dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich nicht beschäftigt werden, weil Fronleichnam ist. Ob Minijobberinnen und Minijobber frei haben, hängt von ihrem Arbeitsort ab – nicht dem Wohnort.
Wer hat an Feiertagen frei?
Feiertage bedeuten nicht unbedingt, dass Minijobberinnen und Minijobber frei haben. Wichtig ist, ob es sich um gesetzliche, also arbeitsfreie Feiertage handelt. An gesetzlichen Feiertagen ist – genauso wie an Sonntagen – Arbeit grundsätzlich verboten. So schreibt es das Arbeitszeitgesetz vor. Dabei gibt es aber auch Ausnahmen: Hat Ihnen am Sonntag schon mal das Pesto zu Ihren Spaghetti gefehlt? Dann wissen Sie vermutlich, dass es an Tankstellen an Sonn- und Feiertagen das Nötigste zu kaufen gibt. Polizei und Feuerwehr sind genauso wie Rettungsdienste und Krankenhäuser zum Glück auch an Sonn- und Feiertagen im Einsatz. Auch Unternehmen, die für die Energie- und Wasserversorgung oder für die Entsorgung von Abfällen zuständig sind, bleiben in Betrieb. Ebenso die Landwirtschaft und die Gastronomie. Gute Nachrichten also für alle, die nicht mal Spaghetti zu Hause haben!
Es gibt noch weitere Orte, die auch an Feiertagen für die Gesellschaft offen sind: Sportliche können im Schwimmbad ein paar Bahnen ziehen oder im Fitnessstudio auf dem Laufband schwitzen. Ausgehfreudige können ihre Zeit im Theater, Kino, Museum oder bei einem Konzert verbringen. Überall dort werden Sie auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Service empfangen und betreut. Und damit alle mit Bus und Bahn ans Ziel kommen, ist Feiertagsarbeit für die Angestellten in Verkehrsbetrieben erlaubt. Für alle anderen Jobs und Feiertage lautet die Regel: An gesetzlichen Feiertagen gilt ein Beschäftigungsverbot.
Müssen Minijobber an Feiertagen Urlaub nehmen?
Nein. An gesetzlichen Feiertagen dürfen Minijobberinnen und Minijobber – abgesehen von den oben genannten Ausnahmen – laut Arbeitsrecht nicht arbeiten. Das heißt, sie müssen für diese Tage auch keinen Urlaub nehmen. Anders sieht es mit Brückentagen aus. Christi Himmelfahrt fällt zum Beispiel immer auf einen Donnerstag. Wer ein langes Wochenende haben möchte, muss für den Freitag Urlaub beantragen. Ihren Urlaubswunsch sollten Minijobberinnen und Minijobber rechtzeitig mit dem Arbeitgeber absprechen, denn Brückentage sind bei vielen Arbeitnehmern beliebt.
Gut zu wissen: Muslimische Feiertage sind in Deutschland keine gesetzlichen Feiertage – wer also zum Beispiel für das Fest des Fastenbrechens frei haben möchte, muss einen Urlaubsantrag bei seiner Arbeitgeberin oder seinem Arbeitgeber stellen. Alternativ können sich Minijobberinnen und Minijobber für den Tag auch unbezahlt freistellen lassen.
Mit unserem Urlaubsrechner können Minijobberinnen und Minijobber herausfinden, wie viele Urlaubstage ihnen zustehen. Beim Urlaub haben Minijob-Beschäftigte die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, also auch denselben Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Werden Feiertage beim Minijob bezahlt?
Voraussetzung ist, dass der vereinbarte Arbeitstag auf einen Feiertag fällt. Das ist dann der Fall, wenn die Arbeitszeit auf bestimmte Wochentage aufgeteilt ist oder wenn die Minijobberin oder der Minijobber an allen Tagen der Woche arbeitet. Fällt der Arbeitstag normalerweise auf Donnerstag, hat die Minijobberin oder der Minijobber an Christi Himmelfahrt frei – und bekommt trotzdem das volle Gehalt. Das bekommen Minijobberinnen und Minijobber übrigens auch, wenn sie bezahlten Urlaub nehmen.
Können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Minijobber aufgrund des Feiertags an einem anderen Tag einplanen?
Nein, das ist nicht rechtens. Die Regelung darf nicht umgangen werden, indem Minijobberinnen und Minijobber an einem Tag eingesetzt werden, an dem sie sonst nicht arbeiten würden. Wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben sie ein Recht darauf, frei zu haben und für diesen Feiertag bezahlt zu werden. Minijobberinnen und Minijobber müssen die Arbeit nicht an einem anderen Tag nachholen.
Tipp: Die vereinbarten Arbeitstage sollten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Arbeitsvertrag festhalten und bei der Gelegenheit auch darauf achten, dass der Stundenlohn dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht.
Gibt es Feiertagszuschläge im Minijob?
Was, wenn Minijobberinnen und Minijobber an gesetzlichen Feiertagen nicht frei haben? In Branchen wie der Gastronomie werden Minijobberinnen und Minijobber an Feiertagen gerne eingesetzt, da mit mehr Gästen zu rechnen ist. Wer im Minijob an Feiertagen arbeitet, hat oft das Glück, dass es Feiertagszuschläge gibt. Das bedeutet: Der Stundenlohn kann an Feiertagen höher sein als an normalen Wochentagen. Einen gesetzlichen Anspruch auf Zuschläge an Feiertagen gibt es zwar nicht, aber wenn die Zuschläge im Arbeitsvertrag geregelt sind, haben Minijobberinnen und Minijobber Anspruch darauf, dass der Zuschlag auch ausgezahlt wird.
Der große Vorteil: Feiertagszuschläge sind beitrags- und steuerfrei. Für Minijob-Beschäftigte heißt das: Mit den steuerfreien Zuschlägen können sie ruhig über der Verdienstgrenze von 520 Euro monatlich liegen – ohne Konsequenzen für die Beschäftigung. Ausnahme: Liegt der Stundenlohn bereits bei 25 Euro oder höher, sind die Zuschläge nicht steuer- und beitragsfrei.
Alle Fragen beantwortet? Dann können die Feiertage kommen!
Ganz gleich, ob Sie an den Feiertagen in Ihrem Minijob arbeiten und oder ob Sie zu denen gehören, die frei haben – jetzt sind Sie bestens auf die kommenden Feiertage vorbereitet und kennen Ihre Rechte. Haben Sie noch keinen Minijob, sind aber auf der Suche? Lassen Sie sich von unseren Magazinartikeln zu sozialen Minijobs und Minijobs im Homeoffice inspirieren!
Teilen Sie Erfahrungen mit Minijobs und Feiertagen!
Müssen Sie mit Ihrem Minijob an Feiertagen arbeiten? Haben Sie Feiertagszuschläge bekommen? Schreiben Sie Ihre Erfahrungen in den Kommentarbereich, um anderen zu helfen!
15 Kommentare
Hallo
In meinem Vertrag steht kein fester Arbeitstag, nur die wöchentliche Stundenzahl. Voraussichtlich arbeite ich an einem Tag in der Woche, dies wird aber verträglich nicht geregelt. Wie ist dann die Handhabung mit Feiertagen und Urlaub?
Dankeschön
Hallo zusammen,
Arbeite als Rentner im Minijob jede zweite Woche von Montag bis Freitag in den Abendstunden ca. 3 bis 4Std pro Tag. Die drei Feiertage im Mai fallen alle in meine Arbeitswochen.Müssen diese dann trotzdem komplett bezahlt werden?
mit freundliche Grüßen
G.Sch.
Wie sieht es denn z.B. mit Sonntagen aus? Gibt es für Sonntagsarbeit Zuschläge?
Ich fahre ‚ Essen auf Rädern‘ aus und bekomme weder für die Arbeit an Feier- oder Sonntagen irgendwelche Zuschläge! Ist das rechtens?
Danke für Ihre Antwort!
Christine Werner
Wenn ich jetzt am Feiertag arbeite, also bin nur für Donnerstag da. Bekomme ich dann das doppelte Geld?
Bin in der Schulereinigung,haben in der Himmelfahrt s Woche bewegliche Ferientage die nicht bezahlt werden,bekomme ich den Himmelfahrtstag nicht bezahlt.Ist das rechtens ??
Haben Minijobber Anspruch auf bezahlte Feiertage, wenn nur die Wochensollstundenzahl fest ist, die Arbeitstage aber varieren? In diesem Fall betrifft es eine Mitarbeiterin im Pfortendienst, die frei nach Dienstplan von Mo bis So eingeteilt wird (In einem Monat z.B. 4 Wochentage, 2 Samstage und 1 Sonntag). Die Tage variieren jeden Monat und werden auf alle Wochentage von Mo bis So nach Dienstplan eingeteilt auch auf Feiertage.
In diesem Beispiel ist die Wochensollstundenzahl 10 Stunden. Für einen Urlaubstag werden 2 h bezahlt (10:5=2). Müsste in einer Woche, in der an einem Tag von Mo-Fr ein Feiertag ist auch die durchschnittliche Stundenzahl (2 h) bezahlt werden.
Im Moment werden die Feiertage gar nicht bezahlt mit der Begründung, dass es sich nicht um eine 5-Tage-Woche handelt.
Feiertage werden nur bezahlt, wenn man an diesem Tag eingeteilt ist und arbeitet.
Vielen Dank für eine Rückmeldung!