
Minijobber können auch mal mehr als 520 Euro verdienen
Im Minijob ausnahmsweise mehr als 520 Euro verdienen? Das ist möglich! Mit der Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze ändern sich ab Oktober 2022 auch die Regeln für das sogenannte Überschreiten. Was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beachten müssen, wenn der Verdienst ihrer Minijobber aufgrund ungeplanter Mehrarbeit in einzelnen Monaten über 520 Euro liegt, erfahren Sie in diesem Artikel.
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Das Überschreiten der Verdienstgrenze muss gelegentlich und unvorhersehbar sein
Generell gilt: Überschreitet der durchschnittliche Monatsverdienst eines Minijobbers oder einer Minijobberin 520 Euro, liegt kein Minijob mehr vor. Wenn der Verdienst des Minijobbers die monatliche Verdienst-Obergrenze aber nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschreitet, kann die Beschäftigung jedoch weiterhin ein Minijob sein. Hierbei sind nur Überschreitungen zu berücksichtigen, mit denen auch die Jahresverdienstgrenze von 6.240 Euro in dem vom Arbeitgeber gewählten Prognosezeitraum für die Ermittlung des durchschnittlichen monatlichen Arbeitsentgelts überschritten wird.
Ab dem 1. Oktober 2022 ist dieses gelegentliche Überschreiten der Verdienstgrenze im Minijob gesetzlich geregelt. Wird in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres mehr als 520 Euro verdient, gilt ein solches Überschreiten als gelegentlich.
Wird die Minijob-Grenze innerhalb des Zeitjahres in mehr als zwei Monaten überschritten, ist das Überschreiten nicht mehr gelegentlich und es liegt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer ist für diese Kalendermonate dann nicht bei der Minijob-Zentrale, sondern bei der Krankenkasse zu melden.
Der monatliche Verdienst im Minijob darf maximal bei 1.040 Euro liegen
Auch die Höhe des maximalen Verdienstes wurde festgelegt. Ab dem 1. Oktober 2022 dürfen Minijobberinnen und Minijobber im Kalendermonat des unvorhersehbaren Überschreitens maximal das Doppelte der Minijob-Grenze (1.040 Euro) verdienen. Im gesamten Kalenderjahr kann eine Minijobberin oder ein Minijobber damit zukünftig im Normalfall 6.240 Euro und im Ausnahmefall höchstens 7.280 Euro verdienen.
Beispiel
Ein Minijobber nimmt zum 1. November 2022 einen Minijob mit einem monatlichen Verdienst von 520 Euro auf. In den Monaten Januar und Februar 2023 erhöht sich sein Verdienst wegen einer Krankheitsvertretung jeweils auf monatlich 1.040 Euro.
Ergebnis
In den Monaten Januar und Februar 2023 liegt ein Minijob vor, da es sich innerhalb des maßgebenden Zwölf-Monats-Zeitraums (01.03.2022 bis 28.02.2023) nur um ein gelegentliches (maximal zweimaliges) und unvorhersehbares Überschreiten der Minijob-Grenze handelt. Der vereinbarte monatliche Verdienst von 520 Euro hat sich in dem jeweiligen Kalendermonat des Überschreitens maximal auf das Doppelte der Minijob-Grenze (1.040 Euro) erhöht.
Fortsetzung des Beispiels
Im Juni 2023 übernimmt der Minijobber erneut eine Krankheitsvertretung und verdient in diesem Monat ebenfalls 1.040 Euro.
Ergebnis
Im maßgebenden Zeitjahr (01.07.2022 bis 30.06.2023) liegt nunmehr ein dreimaliges Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze vor.
Das Überschreiten im Monat Juni 2023 ist daher für einen Minijob unzulässig, so dass in diesem Kalendermonat kein Minijob vorliegt. Der Arbeitnehmer muss vom 01.06. bis 30.06.2023 als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer bei der Krankenkasse gemeldet werden.
Überschreiten der Verdienstgrenze im Minijob bis zum 30. September 2022
Für Beschäftigungszeiträume bis zum 30. September 2022 ist ein unvorhersehbares Überschreiten in maximal drei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres möglich. Wie hoch der Verdienst der Minijobber in den Monaten des Überschreitens ist, spielt dabei keine Rolle.
Das gilt bei Überschreiten der Verdienstgrenze im Minijob im Oktober 2022
Bei Minijobs, in denen die monatliche Verdienstgrenze bereits vor dem 1. Oktober 2022 überschritten wurde und im Oktober 2022 erneut, ist die in dem Monat des unvorhersehbaren Überschreitens geltende Rechtslage entscheidend. Bei einem Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze im Oktober 2022 sind verschiedene Fallkonstellationen denkbar:
- Die Verdienstgrenze im Minijob wurde innerhalb des zurückliegenden Zwölf-Monats-Zeitraums (01.11.2021 bis 31.10.2022) bereits dreimal (bis zum 30. September 2022 zulässig) unvorhersehbar überschritten. Ein Überschreiten im Oktober 2022 ist dann nicht mehr zulässig.
- Die Verdienstgrenze im Minijob wurde innerhalb des zurückliegenden Zwölf-Monats-Zeitraums bereits zweimal unvorhersehbar überschritten. Im Oktober 2022 darf die Verdienstgrenze nicht mehr überschritten werden.
- Die Verdienstgrenze im Minijob wurde innerhalb des zurückliegenden Zwölf-Monats-Zeitraums noch nicht oder erst einmal unvorhersehbar überschritten. Im Oktober 2022 darf die Verdienstgrenze bis zur Höhe von 1.040 Euro überschritten werden.
Weitere Informationen zu den neuen Minijob-Regelungen finden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber in unserem FAQ.
169 Kommentare
Wie kommen Sie auf den Maximaljahresverdienst von 7280€?
Erhält der Minijobber im September auch die Energiepauschale von 300,–€? Ist diese pauschale Steuerpflichtig?
12 x 520 = 6240 + 2 x 520 unvorhersehbare Mehrarbeit. = 7280 Euro
Die Energie Prämie bekommt jeder AN, allerdings nur einmalig, Wer Haupt- und Minijob hat könnte theoretisch 2x bekommen. Normalerweise sind Nebenjobs beim Hauptarbeitgeber anzumelden (gesetzlich vorgeschrieben). Manche AG versenden hierzu Fragebögen. Schummeln ist sinn- und nutzlos, da die Daten an Finanzamt gemeldet werden. Von dort droht Rückzahlung und eventuell eine Strafe in gleicher Höhe.
Meine Minijober arbeiten nur 6 Monate jährlich in meiner Weinstube. Dürfen sie auch in dieser Zeit 2x 1040 € monatlich verdienen, wenn sie die restlichen 6 Monate keinen Minijob ausüben?
Hallo,
ich habe ein Frage zu regelmäßig schwankenden Entgelten, die aber im Durchschnitt auf ein Kalenderjahr nicht die 6.240 € übersteigen. Dafür will ich einmal ein Bsp. geben.
MJ startet am 01.01.2023 die Entlohnung wäre wie folgt.
01/23 – 400€
02/23 – 640€
03/23 – 400€
04/23 – 640€
05/23 – 400€
06/23 – 640€
07/23 – 400€
08/23 – 640€
09/23 – 400€
10/23 – 640€
11/23 – 400€
12/23 – 640€
Auf das Jahr 2023 betrachtet wären die 6.240€ nicht überschritten.
Laut der obigen Ausführen verstehe ich es so, dass ab 06/23 kein MJ mehr bestünde sondern eine sv-pfl. Beschäftigung.
Ich habe eine kleine, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Höhe von 455€ mtl., damit ich gesetzlich krankenversichert sein kann und nicht freiwillig. Mein Mann ist privat krankenversichert, deswegen kann ich nicht familienversichert sein. Da mein Mann einen Pflegegrad hat, der mich wöchentlich ca. 30 Stunden Zeit kostet, kann ich nicht mehr Stunden arbeiten und würde lieber aufgrund der Erhöhung des Mindestlohn meine Stunden etwas reduzieren. Frage: Würde ich ab 01.10.2022 automatisch aus der gesetzlichen Krankenversicherung rausfliegen bei bisherigem Gehalt von 455€ und müsste mich selbst freiwillig krankenversichern, oder gibt es eine Übergangslösung, damit alles so bleibt wie bisher?
das ist ein test
Kann ich ein freiwilliges Praktikum zur Berufsorientierung (6 Monate, 1.000 Euro/mtl.) machen und dennoch nebenher meinen MiniJob 450/520 Euro ohne dass ich negative Einschränkungen in der SV etc. bei meinem MiniJob fürchten muss?
Der Artikel betrifft das unvorhergesehene Überschreiten der 520,- Euro und damit auch das Überschreiten der Jahresgrenze.
Wie ist es, wenn die monatliche Grenze von 520,- Euro ab und zu überschritten wird aufgrund von Bezahlung nach Stundenlohn und in anderen Monaten darüber liegt, insgesamt aber die Jahresgrenze eingehalten wird.
mfG
Christa Zoller
Im Entlastungspaket II wurde zunächste eine Energiepreispauschale von 300 € beschlossen, welche die AN im September über die Entgeltabrechnung erhalten. Dies gilt auch für Rentner, die zusätzlich zur Rente ein Arbeitsverhältnis haben, auch in Minijobs.
Im Entlastungspaket III wurde nun eine Energiepreispauschale für Rentner in Höhe von 300 € beschlossen, die unabhängig von einer Beschäftigung ausbezahlt wird.
Wie behandle ich als AG meine beschäftigten Rentner bei der Auszahlung der Pauschale im September? Soll ich ihnen die 300 € ausbezahlen oder erhalten sie die Pauschale als Rentner vom Staat?
Sie beschreiben das Zeitjahr im Beispiel vom 1.3.2022 bis 28.2.2023. Der Minijobber hat die Beschäftigung bei dem Arbeitgeber der dies beurteilt aber erst am 1.11.2022 begonnen. Ist dieser Arbeitgeber verpflichtet zu prüfen, ob der Minijobber bereits in der Zeit vom 1.3.2022 bis 31.10.2022 einen Minijob ausgeübt hat und ob in diesem Zeitraum eine unvorhersehbare Überschreitung der mtl. Minijobgrenze erfolgt ist?
Hallo,
wir haben einen Mitarbeiter, der im September und Oktober 2021 aufgrund einer Krankheitsvertretung Mehrarbeit geleistet hat.
Jetzt könnten wir diesen Mitarbeiter im September 2022 wieder als Krankheitsvertretung einsetzen. Aktuell ist das nach meinem Informationsstand 3x innerhalb eines Jahreszeitraums möglich – und dann dürften wir das so lösen.
Was ist aber ab Oktober? Fängt da die Berechnung aufgrund der ganzen gesetzlichen Änderungen komplett neu an oder muss ich trotzdem wieder „rückwirkend“ schauen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Hallo,
ich (65 Jahre) beziehe Altersrente für besonders langjährige Versicherte und habe einen Minijob bis maximal 450 €. Am 27.09.2022 wird meine Kollegin kurzfristig operiert und wird etwas länger krankgeschrieben sein. Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich im Oktober 2022 und (voraussichtlich) auch im November 2022 meine 450 €-Verdienstgrenze überschreiten. Ist das korrekt oder ist die Art der Erkrankung meiner Kollegin davon abhängig, also muss das eine kurzfristige Erkrankung sein und keine geplante OP?
Mit freundlichen Grüßen
Christel Harkötter
ich möchte wissen was für Abgaben muß man verrichten wenn derjenige im Monat nur 10Stunden arbeitet
Ich bekomme mtl. €450,00 und ab Oktober mtl.€520,00. Das ist ein Jahresverdienst von € 5610,00.
Darf ich im September und Oktober mehr arbeiten und verdienen wegen Urlaubsvertretung und Krankheitsausfälle, so dass ich im September € €900,00 und im Oktober
€ 1040,00 bekomme und einen Jahresverdienst von € 6650,00 habe?
Danke für ihre Auskunft
Freundliche Grüße
Johanna
Welche notwendigen Änderungen, müssen den arbeitgeberseitig bei der Gehaltsanpassungen von 450€ auf 520€ beachtet werden? Welche Meldungen für die Sozialversicherungen sind zu tätigen? Erfolgt dies über das Sv.net-Portal?
Gilt das Ganze auch für Rentner?
Hallo,
ich habe eine Frage zu einem „Mischfall“. Ein AN (ohne sv-pflichtige Hauptbeschäftigung) hat bei uns ein Festgehalt von 120 € mtl. (beschäftigt seit 01.07.2014).
Bei seinem 2. AG (beschäftigt seit 01.08.2019) hat er einen schwankenden Verdienst zwischen 200 – 400 € mtl. In der Vergangenheit war dies kein Problem, da der Verdienst beim 2. AG eher bei 200 € mtl. lag, in den letzten Monaten jedoch eher bei 400 €.
Wie ist dieser Fall, nach altem Recht (bis 30.09.2022) zu beurteilen?
Muss hier jeweils im aktuellen Monat das vergangene Zeitjahr auf die Jahresgrenze (von 5.400 €) geprüft werden? Oder muss ab Beginn der 2. GfB Beschäftigung, also quasi ab 01.08.2021 bis einschließlich 07/2022 die Jahresgrenze von 5.400 € beachtet werden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Wenn man auf Minijobbasis angestellt ist und man wird krank oder macht Urlaub muss dann der Arbeitgeber diese Stunden dann auch bezahlen?
Arbeitsbeginn ab Okt 2022. Habe dieses Jahr 2022 keinerlei Minijob Gehalt somit erzielt.
Darf ich die Grenze 520 bis zur Jahresfreigrenze somit ausschöpfen und überschreiten bis Jahresende?
Eine Abwandlung des Beispiels von Guido Kämmer: drehen wir einmal die 400 / 640 – Reihenfolge um, also
01/23 – 640€
02/23 – 400€
03/23 – 640€
…
Im Originalbeispiel ist der Monats-Durchschnittswert immer <= 520,–.
Im abgewandelten Bsp. ist der (gleitende) Durchschnitt jeden ungeraden Monat > 520,–.
Ändert das etwas an Ihrer Einschätzung (dass hier ein Minijob vorliegt)?
Guten Tag,
zu den ab Oktober geltenden neuen Regelung bezüglich des Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze der Minijobber habe ich eine Frage.
Ein Mitarbeiter erhält monatlich 420 € Entgelt und bezieht in den Monaten November 336 € Weihnachtsgeld und Juni 210 € Urlaubsgeld.
Zählen diese beiden Überschreitungen schon zu den ( neuen Regelungen ab Oktober 2022) maximal 2 mal gelegentlichen Überschreitungen im Jahr?
(gelegentlich / unvorhersehbar)
Wieviel Krankenkassenbeitrag fällt an bei 4 monaten überschreitung
Ich bin Studentin und habe einen Minijob. (Hier verdiene ich immer unter 520€) Nun habe ich das einmalige Angebot meiner Hochschule, dass ich im Dezember ein Projekt leiten kann (51 Std. = 612€) .. Ich würde nicht über 6240€ kommen und die Beschäftigung wäre einmalig im Dezember. Allerdings handelt es sich in diesem Fall um zwei Arbeitgeber. Laut Arbeitsvertrag der Hochschule rutsche ich für die Beschäftigung in die Lohnsteuerklasse 6. Die Lohnsteuer kann ich mir allerdings wieder holen. Wie sieht es hier mit den SV Beiträgen aus? Ich bin aktuell noch familienversichert.
Ich mache Kfz-Auslieferungen für ein Autohaus. Wenn nun in einem Monat unerwartet mehr Fahrzeuge als sonst verkauft werden und ausgeliefert werden müssen, kann ich dann die 520 € Grenze überschreiten oder müssen die Kunden bis zum nächsten Monat auf ihr Fahrzeug warten ?
Wenn ein Minijober zum 01.11.2022 eine geringfügige Beschäftigung aufnimmt. Darf er dann auch diese 2 malige Überschreitung bis Dezember 2022 in Anspruch nehmen, falls die Vorrausetzungen gegeben sind?
Schönen guten Tag,
meine Frage bezieht sich auf zwei Minijobs gleichzeitig.
Ich werde für 6 Wochen zwei Minijobs gleichzeitig ausführen, da ich aufgrund meiner Kündigungsfrist nicht vor dem 31.12.23 aus meinem alten Minijob komme, aber den neuen schon zum 15.11.23 starten muss.
Das Gehalt meines neuen Jobs werde ich ab Ende Dezember ausgezahlt bekommen, so dass ich im November weiterhin nur ein Einkommen habe, aber Ende Dezember dann einmalig zwei.
Nun meine Frage: Wird einer der Jobs sofort verteuert oder entfällt das aufgrund der kurzfristigen Überlappung oder greift vielleicht sogar die hier erklärte Schilderung bezüglich der neuen Höchstgrenze bei 520,- Jobs im Jahr?
Vielen Dank im Voraus
Annelie
Mein Minijob AG (520 €) würde mir gerne ein Weihnachtsgeld auszahlen, 250 €.
Das wäre ja “ vorhersehbar“, ist das möglich?
Kann man, wenn man die Verdienstgrenze öfters überschritten hat, für einen Monat von einer geringfügigen Beschäftigung, in eine kurzfristige Beschäftigung wechseln?
Guten Tag, wie sieht es den aus wenn ich Hartz IV beziehe und nebenbei einen Minijob mache. Ich darf ja eigentlich nicht mehr wie 520€ pro Monat dazu verdienen von Seiten des Jobcenters. Gilt in diesem Fall auch die Regelung von 6240€ pro Jahr, dass ich in 2 Monaten auch über die 520€ kommen darf solange ich den Jahresbetrag nicht überschreite oder ist dies nur Möglich wenn man neben dem Minijob kein Hartz IV bezieht da man als Hartz IV bezieher nicht mehr wie 520€ pro Monat verdienen darf egal ob es unter den 6240€ bleibt ?
Habe am 01.0522 meinen Minijob begonnen.
Wird dann am 30.04.23 die Gesamte Summe berechnet?
oder Dezember 22?
Hallo,
zum 1.11.2022 habe ich zum ersten Mal einen Minijob angenommen.
Es hat sich herausgestellt, daß bereits im November (im ersten Monat der Beschäftigung) die Obergrenze von 520 EUR überschritten wird, da die geplante Zusatzkraft kurzfristig komplett ausfällt.
Im Artikel wird sich auf das „Zeitjahr“ bezogen, in dem eine maximal zweimalige Überschreitung möglich ist.
Ist es somit in meinem Fall korrekt, daß im Zeitraum November 2022 – Oktober 2023 dieses Zeitjahr anzusetzen ist?
Danke.
B. Thomas
Ist ein Überschreiten der Verdienstgrenze durch die fristlose Entlassung zweier Kollegen (Grund war Diebstahl) und dadurch Mehrarbeit der verbliebenen Kollegen, in dem Fall auch unvorhergesehen??
Hallo,
ich bin Studentin ohne Sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung.
ich übe derzeit 3 geringfügige Beschäftigungen aus. In einer von diesem arbeiten ich seit 08/20 und habe ein schwankendes Gehalt. Wobei ich meistens deutlich unter der Verdienstgrenze von 450 bzw 520€ lag. Lediglich 2x im Jahr 2022 habe ich diese Grenze überschritten. Dafür wurde in anderen Monaten teilweise nur 100€ verdient, sodass ich bis jetzt auf eine Jahressumme von ca. 3500€ komme. Ab November 22 habe ich zwei neue Beschäftigungen mit geringer Stundenzahl angenommen. Demnach werde ich sowohl im November als auch im Dezember auf einen Verdienst von genau 520€ kommen. Demnach läge der Jahresverdienst bei ca. 4600€. Nun könnte ich zusätzlich auf einem Weihnachtsmarkt auf 520€ Basis arbeiten. Diese Beschäftigung wäre auf 5 Wochen befristet und ich würde im November ca noch 200€ und im Dezember nochmal 520€ verdienen. Die Jahreshöchstgrenze wäre also immer noch unterschritten, jedoch der monatliche Verdienst nicht. Zudem stellt sich mir die Frage wie das mit der Berechnung läuft, da ja vorher klar ist, dass dieser Nebenjob zeitlich befristet ist. Ja mir ist bewusst, dass auch eine kurzfristige Beschäftigung möglich ist, jedoch würde mir eine geringfügige Beschäftigung einfacher erscheinen.
Ich freue mich über eine Rückmeldung, ob es möglich wäre den Job auf dem Weihnachtsmarkt als geringfügige Beschäftigung anzumelden.
Mit freundlichen Grüßen
Marie
Hallo , Ich habe auch eine frage wegen Minijobs. Ich habe von 1.05.2022 gemeldet Als Mini Aushilfe und ich verdiene 450 e das bleibt bis ende diese Jahre. Das ist 3600e.
Darf ich in Letze 2 Monate (November und December ) in eine andere Aushilfe jobs arbeitet (andere Restaurant ) und dort verdienen 2×520 e.?
Also , darf ich überschnitten 2 Aushilfe jobs ?
Danke i
Stimmt es, dass wenn ich 4 oder 5 Monate überschreite, aber insgesamt in allen 12 Monaten unter dem Jahreshöchstwert bleibe, dass dann nur der Arbeitgeber nachzahlen muss und nicht ich als Minijobber mehr Steuern bezahlen muss?
Hallo Minijobzentrale,
bezugnehmend auf diesen Kommentarsatz:
„Hat der Arbeitnehmer einen schwankenden Lohn und überschreitet die Jahresverdienstgrenze von 6.240 Euro nicht, ist die Anzahl der monatlichen Überschreitung nicht festgelegt …“. Mit dem Beispiel von Guido Kämmerer gehört das genau so in den offiziellen Regeln ergänzt!
Frage: Müssen diese schwankenden Überschreitungen auch alle „unvorhersehbar“, also unbedingt Vertretung krankheitsbedingt, sein?
Darf der Arbeitgeber ein Stundenkonto führen und selbstständig für eine konstante Zahlung (520,–€) sorgen.
Wenn ja, dann bitte auch explizit erwähnen.
Ich denke, dass momentan noch viele Panik bekommen, wenn in einem Monat mal mehr gearbeitet wird und ihr Minijobarbeitgeber mehr als die 520,–€ überweist,
Sobald im Verrechnungsjahr irgendwann die Überschreitung(en) wieder kompensiert wird, das Jahresgesamtentgelt nicht höher als 6240,–€ ist,
ist alles ok.
Frage: Gibt es eine Monats-Betragsobergrenze für schwankende Überschreitung? (Extrembeispiel: 1 Monat 1300,–€ + 2 Monate nur 100,–€)
Genauso wichtig zu erwähnen:
Bei Minijobbern mit unvorhersehbaren? schwankenden Arbeitsentgelt, darf ab Oktober 2023 der Jahreswert von 6.240 Euro nicht überschritten werden!!
Ein zusätzliches unvorhersehbares Überschreiten ist bei unvorhersehbar schwankendem Arbeitsentgelt nicht zulässig.
Die „unvorhersehbare Krankheitsvertretung“ wird doch nur wichtig, wenn das jährliche Gesamteinkommen von 6240,– um maximal
1040,–€ (max. 2* 520,–€) überschritten wird. Bedingung hierfür ist wiederum: kein schwankendes Monatseinkommen.
?Richtig?
Bitte nochmals bestätigen/antworten.
Danke!
MfG
Tom waiter
Ich habe erfahren, dass für mich (Minderungserwerbs Rentner) für 2022 6300€ Gehaltsobergrenze zustehen können. Ich habe noch einen Überstundenguthaben, dass es mir erlauben würde, dieses Jahr neben dem Monatslohn noch 2040 € dazu zuverdienen. Darf ich bzw mein AG diese Zahlung von 2040 € tätigen? Gruß Carsten
Hallo,
ich hätte die Gelgenheit zusätzlich zu mienem jetzigen Minijob noch einen zweiten Minijob anzunehmen um für ein paar Tage bei einer Jahresinventur zu helfen. Ich würde dadurch zusätzlich zu den 520€ dann nochmal ca. 200€ dazu verdienen, wären für diesen Monat dann also ca 700€. Dadurch, dass ich bei meinem anderen Minijob jedoch häufig unter den 520€ oder 450€ gearbeitet habe würde sich dass in meiner Rechnung aufs Jahr wieder ausgleichen, sodass ich trotz der 700€ für den Dezember die Jahresverdienstgrenze nicht überschreiten würde. Geht das also in Ordnung oder habe ich da was falsch verstanden?
Ich bin seit 1. August in Rente und arbeite in der gleichen Firma als 520€-Kraft weiter. War bis dahin in Vollzeit tätig. Habe ich trotzdem Anspruch auf Weihnachtsgeld, das ich die letzten Jahre immer bekommen habe?
Guten Tag,
ein Mitarbeiter, angestellt in Mini-Job-Verhältnis, möchte gerne mit auf einen Auftrag ins Ausland fahren. Hier werden jedoch Entsendungszuschläge, Nacht- und Sonntagzuschläge fällig. Somit würde er in diesem Monat über der Grenze von 520 € liegen. Ist dies möglich?
Hallo, wir haben auch einen Fall der mir einige Kopfschmerzen bereitet.
Minijobber ab Januar 2022, erhält jeden Monat 450 Euro. Außer mit 2x Ausnahmen: Überschreitung in 8/22 und 11/22. Von 1-11/2022 erhielt der Minijobber 6006 Euro.
Nun möchte der AG weitere 48 Überstunden x 19 Euro Stdlohn abrechnen….
Ist dies möglich?
Meine Tochter arbeitet momentan als Geringfügig sie hat die Möglichkeit jetzt mehr als 520€ zu verdienen die Chefin hat zu ihr gesagt dann müsste sie sich selber versichern und auch Steuern abgeben. Jetzt die Frage mit welcher Abgaben muss sie rechnen? Vielen Dank für ihre Mühe
Hallo, ich habe ein Minijobs , es gab in dem Monat Nov22 wenig zu tun, ich brauche nicht kommen; werde ich für die Stunden , die ich nicht arbeitet auch bezahlt?
vielen Dank!
Schönen Guten Tag,
ich habe folgende Frage: Ich bin seit 2018 als geringfügig Beschäftige angestellt. Habe von Januar bis September 2022 die 450€ Grenze 3x überschritten (710,70€, 656,10€, 709,80€), die restlichen Monate habe ich nicht mehr als 450 Euro verdient. Meine Jahresverdienst liegt aktuell bei 5202,60€. Ich würde gerne wissen, wieviel ich im Dezember verdiene „darf“, so dass es sich weiterhin um eine geringfügige Beschäftigung handelt und ich nicht steuerpflichtig werde.
Liebe Grüße
Werden von dem mehr verdientem Geld auch Versicherungen etc. abgezogen, wenn man in den 2 Monaten mehr als 520€ verdient? Oder wird bei den mehr verdienten Monaten nichts abgezogen wie als würde man 520€ verdienen?
Gutten tag ich arbeite als mini djob aber ich ferdinen monatlich über 1200 Arbeit geba hat mich ima noch gemeldet als minidjob was ist mier zu machen das ich nicht bekommen schwirikeit Viellen Dank vreundliche Grüsse Fr. Mollenkopf aus Niederweiler
Hallo,
ein frohes neues Jahr !
ich hätte folgende Frage.
Der Sachverhalt: Wir beschäftigen eine Minijoboberin, die zwar nach Stunden abgerechnet wird, aber hat regelmäßige monatliche Arbeitszeiten. In 2022 hat sie folgende Entlohnung bekommen.
01/22: 448,80 €
02/22: 449,27 €
03/22: 449,27 €
04/22: 449,27 €
05/22: 449,27 €
06/22: 449,27 €
07/22: 448,72 €
08/22: 449,35 €
09/22: 449,35 €
ab Oktober 2022
10/22: 516,75 €
11/22: 519,00 €
12/22: 1040 € (Krankheitsvertretung)
Meine Frage: Sind das schwankende Bezüge ? kann man hier die Regeln (Ausnahmen) bei unvorhersehbaren Überschreitungen anwenden ( bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres max. 1.040 €).
Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar.
VG
Obwohl ich nicht klar komme, aber stelle ich hier nochmal meine Frage:
Darf ich nur jeden Monat nacheinander bis 6 oder 7 Monaten in ganzem kalenderjahr von Minijob 720€ verdiene?
Ich habe hauptjob und ein Angebot als minijober, in dem 20€ pro Stunde bezahlt wurde?
Also 36 Stunden im Monat mal 20= 720€ ist das in Ordnung?
Vielen Dank