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Minijobber können auch mal mehr als 520 Euro verdienen

Im Minijob ausnahmsweise mehr als 520 Euro verdienen? Das ist möglich! Mit der Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze ändern sich ab Oktober 2022 auch die Regeln für das sogenannte Überschreiten. Was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beachten müssen, wenn der Verdienst ihrer Minijobber aufgrund ungeplanter Mehrarbeit in einzelnen Monaten über 520 Euro liegt, erfahren Sie in diesem Artikel. 

Das Überschreiten der Verdienstgrenze muss gelegentlich und unvorhersehbar sein

Generell gilt: Überschreitet der durchschnittliche Monatsverdienst eines Minijobbers oder einer Minijobberin 520 Euro, liegt kein Minijob mehr vor. Wenn der Verdienst des Minijobbers die monatliche Verdienst-Obergrenze aber nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschreitet, kann die Beschäftigung jedoch weiterhin ein Minijob sein. Hierbei sind nur Überschreitungen zu berücksichtigen, mit denen auch die Jahresverdienstgrenze von 6.240 Euro in dem vom Arbeitgeber gewählten Prognosezeitraum für die Ermittlung des durchschnittlichen monatlichen Arbeitsentgelts überschritten wird.

Ab dem 1. Oktober 2022 ist dieses gelegentliche Überschreiten der Verdienstgrenze im Minijob gesetzlich geregelt. Wird in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres mehr als 520 Euro verdient, gilt ein solches Überschreiten als gelegentlich.

Wird die Minijob-Grenze innerhalb des Zeitjahres in mehr als zwei Monaten überschritten, ist das Überschreiten nicht mehr gelegentlich und es liegt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer ist für diese Kalendermonate dann nicht bei der Minijob-Zentrale, sondern bei der Krankenkasse zu melden.

Der monatliche Verdienst im Minijob darf maximal bei 1.040 Euro liegen

Auch die Höhe des maximalen Verdienstes wurde festgelegt. Ab dem 1. Oktober 2022 dürfen Minijobberinnen und Minijobber im Kalendermonat des unvorhersehbaren Überschreitens maximal das Doppelte der Minijob-Grenze (1.040 Euro) verdienen. Im gesamten Kalenderjahr kann eine Minijobberin oder ein Minijobber damit zukünftig im Normalfall 6.240 Euro und im Ausnahmefall höchstens 7.280 Euro verdienen.

Beispiel

Ein Minijobber nimmt zum 1. November 2022 einen Minijob mit einem monatlichen Verdienst von 520 Euro auf. In den Monaten Januar und Februar 2023 erhöht sich sein Verdienst wegen einer Krankheitsvertretung jeweils auf monatlich 1.040 Euro.

Ergebnis

In den Monaten Januar und Februar 2023 liegt ein Minijob vor, da es sich innerhalb des maßgebenden Zwölf-Monats-Zeitraums (01.03.2022 bis 28.02.2023) nur um ein gelegentliches (maximal zweimaliges) und unvorhersehbares Überschreiten der Minijob-Grenze handelt. Der vereinbarte monatliche Verdienst von 520 Euro hat sich in dem jeweiligen Kalendermonat des Überschreitens maximal auf das Doppelte der Minijob-Grenze (1.040 Euro) erhöht.

Fortsetzung des Beispiels

Im Juni 2023 übernimmt der Minijobber erneut eine Krankheitsvertretung und verdient in diesem Monat ebenfalls 1.040 Euro.

Ergebnis

Im maßgebenden Zeitjahr (01.07.2022 bis 30.06.2023) liegt nunmehr ein dreimaliges Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze vor.

Das Überschreiten im Monat Juni 2023 ist daher für einen Minijob unzulässig, so dass in diesem Kalendermonat kein Minijob vorliegt. Der Arbeitnehmer muss vom 01.06. bis 30.06.2023 als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer bei der Krankenkasse gemeldet werden.

Verdienstgrenze Minijob: Ist das Überschreiten erlaubt?

Überschreiten der Verdienstgrenze im Minijob bis zum 30. September 2022

Für Beschäftigungszeiträume bis zum 30. September 2022 ist ein unvorhersehbares Überschreiten in maximal drei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres möglich. Wie hoch der Verdienst der Minijobber in den Monaten des Überschreitens ist, spielt dabei keine Rolle.

Das gilt bei Überschreiten der Verdienstgrenze im Minijob im Oktober 2022

Bei Minijobs, in denen die monatliche Verdienstgrenze bereits vor dem 1. Oktober 2022 überschritten wurde und im Oktober 2022 erneut, ist die in dem Monat des unvorhersehbaren Überschreitens geltende Rechtslage entscheidend. Bei einem Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze im Oktober 2022 sind verschiedene Fallkonstellationen denkbar:

  • Die Verdienstgrenze im Minijob wurde innerhalb des zurückliegenden Zwölf-Monats-Zeitraums (01.11.2021 bis 31.10.2022) bereits dreimal (bis zum 30. September 2022 zulässig) unvorhersehbar überschritten. Ein Überschreiten im Oktober 2022 ist dann nicht mehr zulässig.
  • Die Verdienstgrenze im Minijob wurde innerhalb des zurückliegenden Zwölf-Monats-Zeitraums bereits zweimal unvorhersehbar überschritten. Im Oktober 2022 darf die Verdienstgrenze nicht mehr überschritten werden.
  • Die Verdienstgrenze im Minijob wurde innerhalb des zurückliegenden Zwölf-Monats-Zeitraums noch nicht oder erst einmal unvorhersehbar überschritten. Im Oktober 2022 darf die Verdienstgrenze bis zur Höhe von 1.040 Euro überschritten werden.

Weitere Informationen zu den neuen Minijob-Regelungen finden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber in unserem FAQ.

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De la Torre
DT
De la Torre

Könnte ich dann ab Oktober 2023 dann 5 mal (Oktober bis Februar) die 1040€ bekommen und von März bis Obtober 2024 nur 50€ pro monat ? Dann hätte ich ins gesammt für einen Jahr 5.470€.
Was würde passieren wenn im März vor die 6-Monate probezeit gekündigt wäre?

Barbara Käbe
BK
Barbara Käbe

Hallo Guten Tag, da ich gerade gelesen habe, man kann beim Minijob 2x im Jahr 1040 Euro verdienen. Jetzt die Frage? Dürfen es nur 2 Monate sein, oder kann man die 1040 Euro über die 12 Monate im Jahr verteilen.

Michael Wasserle
MW
Michael Wasserle

Hallo,

meine Freundin arbeitet als Reinigungskraft und hat eine tägliche Arbeitszeit von 1,75 Stunden bei einer 5 Tage Woche. Somit kommt sie in Monaten mit 23 Arbeitstagen auf 523,25 € (23 Tage x 1,75 h x 13,- € ). Im Jahr 2023 kommt sie somit in den Monaten März, Mai und August über die 520,- € Grenze, bleibe aber auf das ganze Jahr gesehen unter 6.240,- €. Besteht bei ihr damit noch ein MJ?

Ich habe hierzu noch eine weitere Frage. Mein Kollege arbeitet zu gleichen Zeiten und Konditionen und hatte im Januar 23 + Februar 23 eine nicht geplante Krankheitsvertretung übernommen. Sein Verdienst war im Januar 760,- € und im Februar 793,- €. Besteht bei ihm damit noch ein MJ?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Freundliche Grüße

Biggi Stelter
BS
Biggi Stelter

Hallo, ich habe ekne Teilzeitstelle mit 104 Std im Monat. Dazu arbeite ich noch als Raumpflegerin in einem Büro mit 15 Std. Ich klnnte jetzt noch fpr 25 Std einen Minijob antreten. Drage wäre jetzt, wie es dann berechnet wird ? ich gabe Steuerklasse 5 und würde mitbeiden Nebenjobs auf 520€ kommen!
Was soll ich tun? lohnt sich das?
🙏

Anna Rothgaenger
AR
Anna Rothgaenger

Hallo, kann ich bei einemminijob zusätzlich steuerfrei fahrgeld bekommen?

Enesa Brkic
EB
Enesa Brkic

Hallo,
Ich habe weniger als 520€ pro Monat verdient, von April bis September. Darf ich im September über 520€, fast 1040€ verdienen?
Vielen Dank im Voraus.
Ennie

Marco Paciocco
MP
Marco Paciocco

Ich arbeite als Minijob in der Gastro und habe einen Minijob-Vertrag von 6 Monaten.
Meinem Verständnis nach meine Verdienstgrenze liegt bei 3120,-€.
Meine Lohnabrechnung von den letzten zwei Monaten überschreitet die 520€ monatliche Grenze (für insgesamt , da in meinem Brutto-Abzug sind „Frei Verpflegung“ (2€/Tag). Diese Summe bekomme ich am Ende nicht, denn nochmal als Sachbezug abgezogen wird.
Heißt das, dass ich schon für meinen Minijob die zweimalige Überschreitung erreicht habe, oder darf ich trotzdem für die restliche Monate so viel verdienen, dass in den 6 Monate-Zeitraum im Durchschnitt 520€ verdiene und am Ende die 3120€ nicht überschreite (als Ergänzung, ich hab in meinem ersten Monat nur knapp 200€ verdient)?
Danke für die Info, ich hoffe meine Frage ist verständlich genug.

Barbara Engel
BE
Barbara Engel

Wie löst man folgendes Problem: Minijobberin arbeitet immer mittwochs und erzielt in Monaten mit 4 Mittwochen 520 €. In Monaten mit 5 Mittwochen kommt sie über 520 €. Das ist vorhersehbar nach dem Kalender. Wie kann man die Sozialversicherungspflichtig verhindern?

Brand, Birgit
BB
Brand, Birgit

Was ist bei schwankenden Verdiensten?, z.B.
09/22 900,- (1. Überschreitung der 450-EUR-Grenze in 2022, Überschreitung wg. Krankheitsvertretung unstrittig)
10/22 450,-
11/22 300,-
12/22 450,-
01/23 0,- (keine Zeiten angefallen)
02/23 250,-
03/23 250,-
04/23 520,-
05/23 520,-
06/23 520,-
7/23 1.040,- (Überschreitung wg. Krankheitsvertretung unstrittig)
Wie hoch darf der maximal Verdienst für den August 2023 bei dieser Konstallation sein, damit es bei der Geringfügigkeit bleibt?

Heino Hamel
HH
Heino Hamel

Wie ist denn in diesen Fällen die Vorhersehbarkeit definiert ? Gibt es dafür irgendwelche Anhaltspunkte in rechtsprechung oder Literatur, an denen man sich orientieren kann ?

Tolga E.
TE
Tolga E.

Für eine Überführung von München nach Berlin verdient man z.B. fiktiv gesehen 250€. In dieser Vergütung sind bereits alle anfallenden Ticketkosten für den Bahnverkehr einberechnet. Angenommen, ich bezahle für das Bahnticket 100€, welches ich definitiv brauche und mache zwei dieser Fahrten im Monat und komme auf einen Verdienst von 500€ im Monat, bekomme aber effektiv durch meine Ausgaben (2x Ticket, jeweils 100€) nur eine Vergütung in Höhe von 300€. 
Zählen diese Ausgaben mit zu der Höchsgrenze in Höhe von 520€ oder kann ich quasi 3 solcher Fahrten machen ( 3x 250€= 750€, abzüglich 3x Ticket jeweils 100€= 450€). 

Heinz Kell
HK
Heinz Kell

Ich bin Rentner, habe einen 520 Euro Minijob..darf ich zusätzlich noch ab und zu eineAufwandsentschädigung für einen Museumdienst erhalten?

Andres Garcia
AG
Andres Garcia

Moin! Ich würde mich sehr freuen, von Ihnen zu lesen
Ich will zwei Minijobs annehmen, bei denen ich jeweils etwa 500 Euro pro Monat verdiene. Damit würde ich die Höchstgrenze überschreiten, so dass ich wohl Beiträge zur Sozialversicherung zahlen müsste. Beide Arbeitgeber werden benachrichtigt. Kann ich sie von der Versicherungspflicht befreien und es selbst tun, oder wie sollte ich hier vorgehen?
Danke Im Voraus!

Sabrina
SA
Sabrina

Das Gehalt meines einen Minijobs A kommt erst im Folgemonat und beträgt etwa 500€. In diesem Folgemonat werde ich nicht für Job A arbeiten (Sommerpause). Um noch Geld zu verdienen habe ich einen Minijob B angenommen, bei dem ich nur einmal arbeiten werde und etwa 100€ verdienen werde. Da das Gehalt von Job A aber im gleichen Monat wie das von Job B ausgezahlt wird, komme ich ja theoretisch auf über 520€ durch beide Minijobs. Oder zählt das Gehalt von Job A noch zum vorherigen Monat?

Sabine Schmitz
SS
Sabine Schmitz

Hallo, vielen Dank für die tolle Aufklärung.

Als Beispiel:
MJ übt von 02/22 – 07/22 einen Minijob A aus. Dieser wird dann beendet. Von 11/22 – 10/23 übt MJ woanders einen MiniJob B aus. Ab wann wird nun die Jahreseinkommensgrenze (6240,- €) bestimmt? Von Job A an, also von 02/22 bis 01/23 oder wird dann ab Job B gezählt, also von 11/22 bis 10/23?
Vielen Dank

Silvana Weber
SW
Silvana Weber

wenn ich z.b. die ersten 4-5 Monate im Kalenderjahr statt 520 Euro nur etwa 480-490 Euro verdiene (pro Monat) dürfte ich diese fehlenden Euros die anderen Monate mehr arbeiten ? denn dann würde ich ja auch nicht über die Jahresgrenze kommen, allerdings montlich öfter drüber liegen !
ich hoffe meine Frage war verständlich !?
Danke + liebe Grüße

denise höwer
DH
denise höwer

Hi hätte nh Frage und zwar:

ich hatte bis vor kurzem nur einen minijob bei drm ich so mittelmäßig verdient hab sprich bin niemals auf 520€ im Monat gekommen hier meine Gehälter:
Jan: 348€
Feb: 270€
März: 306€
April: 216€ 
Mai: 516€ 
Jun: 410€ 
Jul: 173€
hab mir jetzt für den sommer bis Oktober noch einen zweiten minijob geholt bei dem ich voraussichtlich diesen Monat auf 409€ komme, beide Unternehmen wissen voneinander Bescheid aber meine frage is, wäre es schlimm wenn ich bei meinem alten job jetzt nochmal 2×7 Stunden Arbeite sprich auf ca 168€ komme und somit einmal über 520€ komme? Ich weiß dass es bei einem job geht weil es da aufs Jahresgehalt ankommt aber ich bin mir unsicher wie sich das mit 2 jobs dann rechnet. Wird das auch aufs Jahresgehalt gerechnet oder sind due da strenger und schauen wirklich auf den Monatsgehalt?

Tom Glockentöger
TG
Tom Glockentöger

Bei wem muss ich mich melden, wenn ich trotz erst zweimaliger Überschreitung und unter Einhaltung der Grenze Steuern gezahlt habe?

Margarethe Malysa
MM
Margarethe Malysa

Hallo ich habe der letzten 6 Monate 160€ bei Mini Job überschritten . Welche Konsequenzen werde ich haben?

M. Rieken
MR
M. Rieken

Moin,
wie verhält sich das Ganze, wenn ich 2 Minijobs gleichzeitig ausübe? Grundsätzlich werden ja beide Entgelte addiert.
Hier ein Beispiel:
Minijob 1: Durchgehend 260,00 € / Monat
Minijob 2: Durchgehend 200,00 € / Monat
Zusammen genommen handelt es in beiden Fällen immer noch um Minijobs (460,00 € < 520,00 €).

Wenn ich nun im Minijob 2 unvorhersehbare Mehrarbeit in Höhe von 150,00 € leiste.
Gilt es dann in der Gesamtheit: 260,00 € (Minijob 1) + 200,00 € (Minijob 2) + 150,00 € (Mehrarbeit zum Minijob 1) = 610,00 € als ein erstes Überschreiten im Zeitjahr, weil es mehr als 520,00 € sind?

Oder wird das Überschreiten nur im Bezug auf den Minijob gerechnet, wo es angefallen ist: Minijob 2 (260,00 €) + 150,00 € = 410,00 € und damit weniger als 520,00 € und insoweit nicht als Überschreiten im Zeitjahr gezählt.

Vielen Dank und liebe Grüße!

Anton Huber
AH
Anton Huber

Gilt eine Zahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld auch als unvorhersehbar und man darf man damit einmalig in diesen Rahmen von 521 -1040€ kommen? Ansosnten sind alle 12 Monate unter der Grenze.

Ela G.
EG
Ela G.

Hallo.
Ich bin seit Januar 2022 bei Mini Job angestellt.Mein monatliches Einkommen beträgt ca. 256 bis 320 Euro.Dieses Jahr soll ich ab Juli einen weiteren MiniJob beginnen, der ebenfalls zwischen 256 und 320 Euro liegen wird.
Meine Frage ist, darf ich bis zum Ende dieses Jahres den jährlichen Betrag von 6.240 € nicht überschreiten?Da ich ab Juli mit beiden Minijobs insgesamt 576 € verdienen sollte

Melanie Daßler
MD
Melanie Daßler

Kann ein bisher das ganze Jahr tätiger Geringfügig Beschäftigter ohne weitere Beschäftigungsverhältnisse, der ab dem 1.6.23 als Festangestellter steuer- und sozialversicherungspflichtig tätig werden möchte, sich dann aber doch wieder anders entscheidet und ab dem 1.7.23 wieder als Geringfügig Beschäftiger arbeitet, wieder zurück? Oder ist das Beschäftigungsverhältnis weiterhin steuer- und sozialversicherungspflicht?!

Claudia Schmidt
CS
Claudia Schmidt

Bis Juni habe ich in 2023 ein Minijobgehalt von mtl 520 Euro verdient. ImJuni kamen noch 2970 Euro Abfindung dazu, da meine Firma aufgelöst wurde. Diese ist nicht sozialversicherungspflichtig. Ist die Abfindung steuerpflichtig wenn ich in 2023 keinen neuen Minijob mehr beginne?

Frau Wiesmann
FW
Frau Wiesmann

Guten Tag! Unsere Tochter arbeitet bei einem Bäcker (Minijob, bis zu € 520,- pro Monat). Sie ist privat krankenversichert und beihilfeberechtigt (über meinen Mann, der Beamter der Nordkirche ist). Nun möchte Sie für zwei Monate (Juli und August) in Teilzeit beim Bäcker arbeiten. Kann sie in diesen zwei Monaten privat krankenversichert bleiben, oder muss sie für diese zwei Monate bei einer GKV kranken- bzw. pflegeversichert werden? Und wenn dies so ist, kann sie danach wieder in die PKV zurück? Ob sie in den zwei Monaten nur bis zu € 1.040,- pro Monat oder mehr an Einkommen hat, kann ich nicht sagen. Im Juli will sie soviel wie möglich arbeiten, im August wird sie nur bis zum 17.08. arbeiten. Danach fährt sie in Urlaub. Ich danke für Ihre Antwort. VG, Neitzel

Hajo Krömer
HK
Hajo Krömer

Es wird also bei der gelegentlichen Überschreitung immer der Zeitraum der vergangenen 12 Monate zu Grunde gelegt und nicht das laufende Kalenderjahr?

Beispiel: 12/2022 Weihnachtsgeschäft – 7+8/2023 Urlaubsvertretung nicht zulässig🤪😞

Jacqueline Müller
JM
Jacqueline Müller

Ich habe einen Minijob in Januar, Februar, März und April ausgeübt (seit 1Mai habe ich einen neuen Sozialversicherubgspflichtigen Job und über keinen Minijob mehr aus). In jedem Monat habe ich ca. 600€ verdient, also über der Grenze. Ist dies trotzdem ein Minijob, weil ich unter dem Jahresbetrag von 6250€ liege?

Flocke
FL
Flocke

Ich habe eine Frage zum Jahreszeitraum:
In Ihrer Broschüre „Minijobs im gewerbl…“ auf S. 10 steht, das bei schwankendem Verdienst der AG das regelmäßige Arbeitsentgelt schätzen muss.
…“Bei einem geschätzten Jahresverdienst (es muss sich nicht um ein Kalenderjahr handeln) bis 6.240…“
Also wie lege ich jetzt die Schätzung fest?
Bei einem neuen Mitarbeiter bei Eintritt, wenn es nicht der 01.01., im Rahmen eines Zeitjahres?
Bei allen anderen kann ich wählen ob ich beim Zeitjahr bleibe oder Kalenderjahr nehme?
Vielen Dank!

Niklas
NI
Niklas

Hallo.

Dürfen Rentner 2 Monate als kurzfristige Beschäftigung jeweils knappe 1000€ steuerfrei dazuverdienen? Oder was gibt es da zu beachten?
Oder wäre es vielleicht besser, man begrenzt es bei 520€?

Könnt ihr mir hierzu Tipps geben?

viele Grüße und tausende Dank!

Igor Felde
IF
Igor Felde

Guten Tag,

eine Frage zum Thema unvorhersehbar. Wenn ich weiß, dass jetzt durch Kündigungen von beispielsweise 4 Mitarbeitern im Monat darauf ein vermehrter Arbeitsaufwand zu kompensieren ist, gilt dies als auch unvorhersehbar oder wie genau definiert sich dieser Begriff ?

Niklas
NI
Niklas

Hallo.

ich habe folgendes Problem:
ich habe aufgrund einer schwierigen Schwangerschaft eine Haushaltshilfe bewilligt bekommen.
eine Bekannte würde dies für uns übernehmen.
Jedoch arbeitet sie auf 520€ Basis. Sie verdient monatlich etwa 200€ dabei und hat sonst keine Einkünfte.
Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe, dürfte sie nun die nächsten beiden Monate bei uns arbeiten. Das wären zwischen 800-960€ je Monat.

Sie würde dafür in den beiden Monaten ihren regulären Minijob ruhen lassen.

Meine Fragen ist nun folgende:
Reicht es, wenn man für den regulären Minijob für die zwei Monate nichts einreicht und dann bei dem Haushilfsjob die ~900€ für die zwei Monate? Und danach macht man wieder weiter wie vorher?

Viele Grüße und schon mal Danke für die Hilfe!

Norbert Bastigkeit
NB
Norbert Bastigkeit

Grüße ,
unvorhersehbares Überschreiten durch bspw. Krankheit anderer muss ja nicht bedeuten, das man jedes mal die 520€ in einem Monat
zusätzlich ausschöpfen kann/muss. Es können ja Krankheitstage verschiedener Mitarbeiter im laufenden Jahr sein, die sich dann auf 1040€ summieren.
Ist es dann korrekt die Summe in 2 Monaten auszubezahlen?

Tobias Frank
TF
Tobias Frank

Wie sieht’s aus, wenn ich nur 10 Monate in einem 520€ Job arbeite. In 2 Monaten also gar nicht, oder vllt nur sehr wenig. Darf ich dann zusätzlich in anderen Monaten mehr verdienen oder auch dann nur in maximal 2 Monaten?

Ilka Bader
IB
Ilka Bader

Guten Tag allerseits,
ich bin als Minijobberin mit 520 Euro pro Monat, verstetigtem Entgelt und unregelmäßiger Arbeitszeit ( nach Absprache und z.T. stark schwankend über das Jahr) angestellt.
Jetzt hat eine Kollegin kurzfristig gekündigt und wird den Betrieb schon in 4 Wochen verlassen. Mein Arbeitgeber würde mich nun gerne 2 Monate auf 1040 Euro Basis beschäftigen, damit ich einige Vorgänge von der gehenden Kollegin übernehme, um dann auch evtl. einen neue Mitarbeiterin einlernen zu können. Ist dies grundsätzlich bei meiner Beschäftigungsform möglich? Zählt eine Kündigung als „unvorhersehbar“?

Adda Thofehrn
AT
Adda Thofehrn

Könnte ich jeden Monat weniger als 520€ verdienen?
Bsp: Januar 480€, Februar 500€, März 420€ usw.?

Tina Vogt
TV
Tina Vogt

Hallo ich möchte gerne sv pflichtig beschäftigt sein. Reicht es für das folgende Kalenderjahr wenn ich in Folge 3x über 520 du komme?

Maike Thomsen
MT
Maike Thomsen

Wenn ein Minijobber im laufenden Kalendejahr den AG wechselt, ist der neue AG dann in der Pflicht, Überschreitungen des vorherigen Beschäftigungsverhältnisses zu erfragen, um die Einhaltung der neuen Jahresgrenze prüfen zu können?

Hans-Dieter Fische...
HF
Hans-Dieter Fische...

Guten Tag,
ich bin Rentner und habe zum 1. Oktober 2022 einen Minijob als Fahrer begonnen. Für mich ist folgendes unklar: Auf der einen Seite besteht die neue Regelung, dass man nur max. 2 Monate im Jahr einen Verdienst von bis zu 1.040 EUR (wenn unvorhersehbar) erzielen darf, andererseits aber bei Einhaltung der Jahresverdienstgrenze von 6.240 EUR die Anzahl der monatlichen Überschreitung nicht festgelegt ist. Durchschnittlich dürfen eben die 520 EUR pro Monat nicht überschritten werden. Am Beispiel von Mary Mia wird das so von Ihnen bestätigt.
Mein Verdienst seit 1. Oktober 2022 war u.a. wegen Krankheitsvertretung schwankend, soll aber im Jahresverlauf die zulässige Verdienstgrenze von 6.240 EUR nicht überschreiten.

10.2022 = 486,00 EUR
11.2022 = 627,00 EUR
12.2022 = 837,00 EUR
01.2023 = 1.108,00 EUR
02.2023 = 516,00 EUR
03.2023 = 504,00 EUR

Über eine kurzfristige Antwort würde ich mich sehr freuen.

Karl-Heinz Jonas
KJ
Karl-Heinz Jonas

Darf ich die 6240 Euro in einer 7 monatigen Saison steuerfre verdienen?

Anna
AN
Anna

Hallo liebes Team der Minijob-Zentrale,

ich habe folgenden Problemfall und frage mich, ob dies als Überschreiten der Einkommensgrenze gilt:

-Derzeit bin ich in einer Beschäftigung als Studierende Angestellte (Zeitraum für Bezüge: 01.02.2023–01.05.2023, ca. 300 Euro).
-In den fünf Monaten davor bis Ende Januar habe ich kein Einkommen bezogen
-Nun kommt eine Beschäftigung im Rahmen eines Minijobs hinzu (Zeitraum 01.04.2023–30.06.2023, 520 Euro).
-Mit beiden Jobs überschreite ich zwar die monatliche Einkommensgrenze von 520 Euro, aber nicht die jährliche von 6240 Euro, außerdem sind beide Verträge zeitlich eindeutig begrenzt.
-Was gilt nun?

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort!

Viele Grüße

Peter Hilkinger
PH
Peter Hilkinger

Überschreiten der Verdienstgrenze von 520 Euro, wie verhält es sich 2023 bei einer gelegentlichen Überschreitung???

Peter Ohlendorf
PO
Peter Ohlendorf

Ein freundliches Hallo und Moin an die Mitarbeiter der Minijob Zentrale,
gelegentlich und unvorhersehbar, was ist hierunter genau zu verstehen? Nur krankheitsbedingte Vertretung oder kann es sich auch um erhöhte Kundenfrequenz handeln, deren Aufträge in einem entsprechenden Zeitraum abgearbeitet werden müssen?
Frdl. Grüsse

Susana Hampel
SH
Susana Hampel

Ich habe ein Minijob und verdiene €520 im Monat. Dazu verdiene ich bei der VHS Unter €3000 im Jahr, die als Steuer freieverdienste gelten (wegen der sogenannten Übungsleiterpauschale). Dieses Jahr werde ich mit VHS Kurse wahrscheinlich ca. €3500 im Kalenderjahr verdienen… Wird das ganze trotzdem alsSozialversicherungsfrei behandelt? Vielen Dank.

S. Sakic
SS
S. Sakic

Guten Tag, ein Mitarbeiter verdient durchgehend immer 520,00 Euro. In 02/23 und 03/23 muss er einen Kollegen vertreten der nicht planmäßig ausfällt, mit jeweils 1040,00 Euro, was ja noch erlaubt ist. In 06/23 verdient der Mitarbeiter 1000,00 Euro, da muss ich den Mitarbeiter für den Monat 06/23 pflichtig anmelden und verbeitragen. Ab 07/23 liegt der Verdienst dann wieder bei 520,00 Euro, ist er ab 07/23 wieder als Minijobber anzusehen?

Erhardh klaus
EK
Erhardh klaus

7280€?

Erhardh klaus
EK
Erhardh klaus

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Reinhild
RE
Reinhild

Wenn ich Monatlich immer leicht über 520 Euro Liege zum BSP 600 Euro
Dann würde ich die 7280 Euro im Jahr nicht überschreiten
Ist dies zulässig

Alex Schäfer
AS
Alex Schäfer

Hallo zusammen,

Darf diese Möglichkeit vom Arbeitgeber bei geleisteten Überstunden verweigert und der Arbeitnehmer zum „abfeiern“ gezwungen werden?
Oder muß er sich darauf einlassen und die Mehrarbeit bezahlen?

Danke für eure Antwort.

Monika
MO
Monika

Schönen guten Abend,

Ich habe auch zwei Fragen zum Minijob. Ich habe am 1.10.22 ein 520 €(475,78€ Netto/ Steuer und Rentenversicherung)Job angenommen. Krankenversichert war ich dadurch nicht und musste eine freiwillige Versicherung abschließen. Im November kam ich auf 44Stunden mit Feiertag und Dezember auch 44 Stunden ohne Feiertag und habe trotzdem 475,78 verdient.Für die 3 Monate im Jahr 2022 standen mir 9 Tage Urlaub zu. Ich fragte(2× im Dezember) den kleinen Fillialleiter wie ich denn mein Urlaub eintragen könnte und er sagte,er wüsste es nicht er müsste mit dem höheren Fillialleiter sprechen. Am 12 Januar fragte ich erneut,aber eine Arbeitskollegin, in Sorge das der Urlaub nicht verfällt und sie sagte evtl bis ende Jan.oder bis ende März. Ich rief also den höheren Fillialleiter an um mich genau zu erkundigen. Der aber sagte mir der Urlaub sei am 31.12.22 verfallen und für Neuankömmlinge sowieso nicht bezahlt. Nach dem Gespräch,mit der Kündigung in der Hand ging ich zur Arbeit und dort kontaktierte meine Kollegin die Gewerkschaft. Laut ihnen war der Urlaub weder verfallen noch unbezahlt. Nun hatte ich fristlos gekündigt wegen verschweigen von Informationen und dann stelle sich noch raus das sie mir die Urlaubstage stehlen wollten.
So, nun meine Fragen: die Urlaubstage müssten sie mir extra zahlen?…weil ich sie nicht nehmen konnte,durfte,wie auch immer.
DIe 2 Stunden im November und 2 Stunden im Dezember die ich überzogen habe, stehen sie mir zu?

Monika

Klaus Müller
KM
Klaus Müller

Hallo

Darf ein Mitarbeiter in einem Monat 700,00 € verdienen, wenn er dann im anderen Monat nur 300,00 € verdient?
Über das Jahr gesehen bleibt er unter 6240,00 €.
Ist das so erlaubt und konform?

Das berührt an sich ja nicht die Regel des unvorhergesehenen Einsatzes zwei Mal im Monat.
Korrekt?

Vielen Dank