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49-Euro-Ticket – Beitragsfrei im Minijob?

Seit dem 1. Mai 2023 gilt deutschlandweit das 49-Euro-Ticket. Auch Minijobberinnen und Minijobber können das Deutschlandticket nutzen, um zum Beispiel mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit zu fahren. Was hinter dem 49-Euro-Ticket steckt, wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dies unterstützen können und was in der Sozialversicherung zu beachten ist, erklären wir in diesem Beitrag.

zuletzt aktualisiert am 2. Januar 2024

Das Wichtigste zum 49-Euro-Ticket

Die wichtigsten Infos rund um das 49-Euro-Ticket kurz zusammengefasst:

  • Das Deutschlandticket kann grundsätzlich bei allen Verkehrsunternehmen zum Preis von 49 Euro im Monat erworben werden.
  • Mit dem Deutschlandticket können Nutzerinnen und Nutzer mit dem öffentlichen Regional- und Nahverkehr quer durch Deutschland fahren.
  • Das Ticket gilt für Fahrten in Bussen, Bahnen oder Straßenbahnen. Ausgenommen sind Fernverkehrszüge wie der ICE.
  • Fahrten in der 1. Klasse sind mit dem Deutschlandticket nicht möglich.
  • Beim Preis von 49 Euro handelt es sich um einen Einführungspreis. Er gilt vorerst für das Jahr 2023.
  • Das Deutschlandticket gibt es im monatlichen Abonnement. Es ist personenbezogen und darf nicht auf andere Personen übertragen werden.
  • Die Laufzeit des Deutschlandtickets verlängert sich jeweils um einen Monat. Die Kündigung ist daher monatlich möglich.

49-Euro-Ticket als Deutschland-JobTicket

Viele Minijobberinnen und Minijobber nutzen Bus und Bahn für ihren Arbeitsweg. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Mitarbeiter hierbei unterstützen und das Deutschlandticket beispielsweise als Jobticket unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellen.

Interessierte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können dafür einen Rahmenvertrag über ein Jobticket mit einem Verkehrsunternehmen bzw. Verkehrsverbund abschließen. Leisten Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent, wird das Deutschlandticket sogar günstiger. Es kann dann ein Rabatt in Höhe von 5 Prozent auf den regulären Preis gewährt werden.

Alternativ können Minijobberinnen und Minijobber das Ticket auch selber abonnieren und den Zuschuss zum Jobticket von ihrem Arbeitgeber über die Lohnabrechnung erhalten.

49-Euro-Ticket zählt nicht zum Verdienst im Minijob

Ein Unternehmen kann für Beschäftigte Zuschüsse zu den Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gewähren oder ganz übernehmen. Diese sind steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum laufenden Verdienst geleistet werden. In der Sozialversicherung sind diese dann ebenfalls beitragsfrei.

Zu beachten ist, dass der Zuschuss oder die Bereitstellung des Tickets wirklich zusätzlich zum laufenden Verdienst erfolgt.

Finanzieren Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber das 49-Euro-Ticket zusätzlich zum laufenden Lohn, ist dieses bei der Ermittlung des regelmäßigen Verdienstes im Minijob nicht zu berücksichtigen. Verdient eine Minijobberin zum Beispiel 538 Euro im Monat, kann sie zusätzlich noch das Deutschland-Ticket erhalten, ohne dass sich für den Minijob etwas ändert.

Minijobber und Minijobberinnen profitieren sozusagen doppelt. Sie reduzieren mit dem 49-Euro-Ticket die eigenen Fahrtkosten und schonen gleichzeitig die Umwelt.

Lesen Sie hierzu auch unseren Magazin-Beitrag Fahrtkosten im Minijob: Zählt das Jobticket zum Verdienst?.

Sozialversicherungsbeiträge und Meldungen

Als Jobticket ist das 49-Euro-Ticket oder der Zuschuss zu diesem Ticket steuerfrei. Steuerfreie Entgeltbestandteile zählen auch in der Sozialversicherung nicht zum beitragspflichtigen Verdienst. Bei der Berechnung der Beiträge haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Wert des Zuschusses oder des Tickets also nicht zu berücksichtigen. Es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Auch Umlage U1, U2 oder die Insolvenzgeldumlage sind hierauf nicht zu entrichten.

In Entgeltmeldungen wie beispielsweise Jahres- oder Abmeldungen darf der Zuschuss zum Job- bzw. Deutschlandticket ebenfalls nicht berücksichtigt werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum 49-Euro-Ticket finden Minijobberinnen und Minijobber im Fragen- und Antworten-Katalog der Bundesregierung oder auf der Internetseite von Verkehrsunternehmen bzw. -verbunden.

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18 Kommentare

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Sebastian M.
SM
Sebastian M.

Vielen Dank für die ausführliche Beschreibung. Eine Frage habe ich dazu allerdings noch. Habe ich es richtig verstanden, dass wir die 49€ unserer Mitarbeiterin für das Jobticket direkt überweisen können (mit entsprechendem Vermerk in der Überweisung) können und das dann auch nicht an die Minijobzentrale melden müssen?

Jochen wolslau
JW
Jochen wolslau

Also ich als Mini Jobber soll die Bundesregierung fragen ,ob mir für meinen arbeitsweg hin und zurück ein kostenloses Ticket zusteht ???? Was ist das den fpr ein Blödsinn?

Gerhard Wunder
GW
Gerhard Wunder

Grüß Gott,
kann , wenn ein Arbeiternehmer oder Angestellter, neben seinem „Hauptberuf“ einen Minijob ausübt auch ein 49€ Ticket zusätzlich bekommen?
gerne höre ich wieder von Ihnen.
Es grüßt
Gerhard Wunder

Ludwig Frölich
LF
Ludwig Frölich

Was ist mit der Übungsleiterpauschale, wenn der Verein seinen ehrenamtlichen Mitarbeitenden ein € 49,00 Deutschland Ticket zur Verfügung stellt. Ist das € 49 Ticket dann auch steuer/sozialversicherungsfrei und wird nicht auf den Pauschbetrag angerechnet?

Susi Füllbeck
SF
Susi Füllbeck

Gelten die Regelungen zum 49- Euro Ticket auch für kurzfristig Beschäftigte?

stefanie Staude
SS
stefanie Staude

Hallo

der Beitrag wie bekomme ich das 49-Euro-Ticket – Beitragsfrei im Minijob?
ja hab eine Minijob seit 2018 und arbeitet als Küchehilferin
nun meine Frage wie bekomme ich die Beitragsfrei von 49 Euro Ticket
Mfg
Stefanie Staude

Regina Kost
RK
Regina Kost

Zählt die Steuerfreiheit des 49 € Tickets zusätzlich zur Sachbezugsgrenze in Höhe von 50,00 € ?
D.h. kann das 49 Ticket und der 50,00 € steuerfreie Sachbezug gewährt werdne ?

Gudrun Jäger
GJ
Gudrun Jäger

steuerfreie Entgelte gehören nicht zum SV-pflichtigen Verdienst. Was ist mit Zulagen für Nacht-und Sonntagsarbeit? Werden diese auf den Höchstbetrag für den Minijob angerechnet?