Arbeitsunfall im Minijob: Wer zahlt Lohn und Verletztengeld?
Arbeitsunfälle passieren auch im Minijob – bei der Hausarbeit, im Büro oder auf dem Weg zur Arbeit. Nach einem Unfall stellt sich die Frage: Wer zahlt im Minijob den Lohn weiter und wie läuft die Absicherung über die Unfallversicherung?
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- Was gilt im Minijob als Arbeitsunfall?
- Wie wird der Arbeitsunfall eines Minijobbers gemeldet?
- Welche Leistungen erbringt die gesetzliche Unfallversicherung?
- Wer übernimmt die Lohnfortzahlung beim Arbeitsunfall im Minijob?
- Verletztengeld: Was passiert, wenn die Lohnfortzahlung endet?
- Wo gibt es weitere Infos zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung?
- Fazit: Sicherheit auch im Minijob
Was gilt im Minijob als Arbeitsunfall?
Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn ein Unfall im direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit passiert. Über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind zum Beispiel:
- ein Sturz beim Putzen oder Tragen von Gegenständen,
- eine Verletzung beim Bedienen von Maschinen oder Geräten
- oder ein Unfall beim Einräumen von Waren in einem Lager.
Auch sogenannte Wegeunfälle zählen dazu. Das heißt: Passiert der Unfall auf dem direkten Weg von oder zur Arbeit, greift ebenfalls die gesetzliche Unfallversicherung. Wichtig: Private Umwege – etwa ein Einkauf auf dem Heimweg – sind nicht versichert.
Beispiel:
Eine Haushaltshilfe rutscht beim Fensterputzen aus und bricht sich den Arm. Das ist ein klarer Arbeitsunfall. Wird die gleiche Person aber auf dem Rückweg nach einem privaten Umweg beim Einkaufen verletzt, liegt kein Arbeitsunfall mehr vor.
Neben der eigentlichen Arbeit sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Tätigkeiten versichert, die im Zusammenhang mit dem Minijob stehen. Dazu zählen beispielsweise Dienstreisen, Schulungen sowie betriebliche Veranstaltungen (Betriebsausflug, Sommerfest etc.) – einschließlich der direkten Wege dorthin und zurück.
Wie wird der Arbeitsunfall eines Minijobbers gemeldet?
Arbeitsunfall im gewerblichen Bereich:
Wenn eine Minijobberin oder ein Minijobber in einem gewerblichen Betrieb einen Arbeitsunfall hat und länger als drei Tage nicht arbeiten kann, muss der Unfall der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gemeldet werden. Dafür ist eine sogenannte Unfallanzeige erforderlich. Diese wird von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ausgefüllt und eingereicht.
Arbeitsunfall im Privathaushalt:
Passiert der Unfall einer Haushaltshilfe, muss er der zuständigen Unfallversicherung gemeldet werden. Welche Unfallversicherung zuständig ist, erfahren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber u.a. im Rahmen der Anmeldung der Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale. Außerdem helfen:
- die Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung: 0800 60 50 40 4
- die Minijob-Zentrale, die ebenfalls Auskunft geben kann.
Welche Leistungen erbringt die gesetzliche Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Beschäftigte, aber auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Sie kümmert sich um die gesundheitlichen Folgen und übernimmt die Kosten von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten.
Leistungen sind zum Beispiel:
- Kosten für medizinische Behandlungen
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Hilfen zur beruflichen Wiedereingliederung
- Rentenzahlungen bei dauerhaften Schäden
Alle Informationen zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind in unserem Magazin-Artikel „Geschützt im Minijob: So funktioniert die Unfallversicherung“.
Man spricht hier auch von der sogenannten Haftungsablösung. Durch die Haftungsablösung müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nicht persönlich für Schadensersatzansprüche aufkommen. Diese Verantwortung übernimmt die Unfallversicherung – vorausgesetzt, es werden regelmäßig Beiträge gezahlt.
Wer übernimmt die Lohnfortzahlung beim Arbeitsunfall im Minijob?
Nach einem Arbeitsunfall haben Minijobberinnen und Minijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber – bis zu sechs Wochen lang und in voller Höhe des Verdienstes.
Wichtig für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber:
Die Kosten müssen sie nicht alleine tragen.
- Bei Teilnahme am Umlageverfahren U1 werden 80 Prozent des fortgezahlten Verdienstes erstattet.
- Die Abwicklung erfolgt über die Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See.
Das gilt sowohl im Gewerbe als auch im Privathaushalt.
Verletztengeld: Was passiert, wenn die Lohnfortzahlung endet?
Wenn die Arbeitsunfähigkeit nach einem Arbeitsunfall länger als 6 Wochen andauert, endet die Pflicht des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung. Ab dann erhält die Minijobberin oder der Minijobber Verletztengeld von der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Verletztengeld dient dazu, den Verdienstausfall nach Ablauf der Lohnfortzahlung auszugleichen.
Die Auszahlung des Verletztengeldes erfolgt durch die Krankenkasse, bei der die verletzte Person gesetzlich versichert ist. Sie informiert auch über die Höhe des Verletztengeldes.
Die Krankenkasse übernimmt die Abwicklung der Zahlungen. Sie erhält jedoch die Kosten später vollständig von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zurück.
So bleibt die finanzielle Absicherung auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit gewährleistet, ohne dass der Arbeitgeber den Verdienst weiter zahlen muss.
Beispiel:
Eine Aushilfe hat einen Arbeitsunfall. Sie ist 10 Wochen arbeitsunfähig. Für die ersten 6 Wochen erhält sie Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Er kann sich 80 Prozent des fortgezahlten Verdienstes von der Arbeitgeberversicherung erstatten lassen. In den anschließenden 4 Wochen bekommt die Aushilfe Verletztengeld von der Krankenkasse.
Wo gibt es weitere Infos zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung?
Einen genauen Überblick über die Leistungen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV.
Für weitere Fragen erreichen Sie die Infohotline der gesetzlichen Unfallversicherung unter der Telefonnummer 0800 6050404.
Fazit: Sicherheit auch im Minijob
Ein Arbeitsunfall kann jeden treffen – auch im Minijob. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Minijobberinnen und Minijobber ebenso wie Beschäftigte in Vollzeit. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie das Verletztengeld sichern die Betroffenen finanziell ab. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber profitieren zusätzlich von der Umlage U1.
14 Kommentare
Zum Thema Lohnfortzahlung nach arbeitsunfall nach 6 wochen. Wie läuft das bei privat Versicherten ?
Moin,
arbeite seit 04.12.24 als Minijobber.
Als Postbeamter war ich bei der Postbeamtenkrankenkasse B krankenversichert.
Bekomme ich bei einer Krankmeldung die Krankmeldung weiterhin Papierform?
Wer übernimmt bei mir die Kosten bei einer möglichen Kur?
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Ich bin 73½ und im 7. Jahr Minijob als PkwÜberführer kreuz-quer in D unterwegs.
PKV versichert und besitze eine private Unfallversicherung.
Bedenken habe ich keine, bin auch nicht ängstlich.
Mein Arbeitgeber zahlt an die Knappschaft West einen Pauschalbetrag.
Was bringt die wem und in welchem Fall?
Hallo, ich habe 2 Minijobs.
Was ist mit dem zweiten Minijob wenn ich im ersten Krankgeschrieben bin.
Wird der weiter bezahlt?
Freundliche Grüße
Hapu
Ich hoffe .al-das das nicht nur Worte sind-sondern auch Taten im Fall eines Unfalles u.das Es unbürokratisch schnell bearbeitet wird!