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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Minijobber

Sind Minijobber krank, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihnen den Verdienst für sechs Wochen weiterzahlen. Ist ein Minijobber oder eine Minijobberin innerhalb kurzer Zeit mehrmals arbeitsunfähig, sind bei der Lohnfortzahlung eventuelle Vorerkrankungszeiten zu berücksichtigen. Was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung für Minijobber wissen müssen, erläutern wir in diesem Beitrag.

Minijobber haben Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung

Minijobberinnen und Minijobber haben – wie alle anderen Arbeitnehmer auch – im Krankheitsfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Der Anspruch besteht mindestens für bis zu sechs Wochen wegen derselben Krankheit. In dieser Zeit müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dem Minijobber seinen regelmäßigen Verdienst weiterzahlen. Dies gilt auch bei einer Teilnahme an einer medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme.

Anspruch auf Lohnfortzahlung erst nach vier Wochen

Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nur, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen ununterbrochen besteht. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.

Arbeitgeber müssen Vorerkrankungszeiten im Blick haben

Ist eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer innerhalb kurzer Zeit wegen verschiedener Krankheiten arbeitsunfähig, ist der Verdienst für jede Erkrankung bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen. Anders sieht es aus, wenn sie aufgrund derselben Krankheit innerhalb von 12 Monaten wiederholt arbeitsunfähig sind. In diesem Fall sind die entsprechenden Vorerkrankungstage bei der Ermittlung des Anspruches auf Lohnfortzahlung anzurechnen. Liegen zwischen zwei Zeiten der Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate, entsteht ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite der Minijob-Zentrale.

So können Vorerkrankungszeiten festgestellt werden

Ob die Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers aufgrund derselben Krankheit vorliegt, ist für die Arbeitgeber nur schwer festzustellen. In der Regel kennen sie den Grund der Arbeitsunfähigkeit nicht. Damit die Anrechnung von Vorerkrankungszeiten trotzdem geprüft werden kann, besteht die Möglichkeit, diese bei der zuständigen Krankenkasse zu erfragen.

Dies kann elektronisch über DTA EEL (Datenaustausch Entgeltersatzleistung) für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgen, die selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind (z. B. durch eine Hauptbeschäftigung oder als Rentner). Weitere Informationen über die Verfahrensweise finden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der zuständigen Krankenkasse.

Für Minijobberinnen und Minijobber ohne eigenen Krankenversicherungsschutz (z. B. Familienversicherung) können Arbeitgeber diesen Service nicht nutzen. Sie sollten ihre Minijobberinnen und Minijobber daher zu den Vorerkrankungszeiten befragen. Dabei muss auch nicht die genaue Diagnose benannt werden. Vielmehr genügt die Mitteilung, ob die Erkrankungen auf demselben Grundleiden beruhen.

Arbeitgeber sind durch die Arbeitgeberversicherung abgesichert

Damit Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber durch die Entgeltfortzahlung an ihre Minijobber keine unkalkulierbar hohe finanzielle Belastung haben, gibt es die Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See. Diese erstattet die Aufwendungen für die Lohnfortzahlung. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme am Ausgleichsverfahren U1.

Weitere Informationen zur Entgeltfortzahlung und zur Arbeitgeberversicherung erhalten Sie auf der Internetseite der Minijob-Zentrale und der Arbeitgeberversicherung der KBS.

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Tanja
TA
Tanja

„Ist eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer innerhalb kurzer Zeit wegen verschiedener Krankheiten arbeitsunfähig, ist der Verdienst für jede Erkrankung bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen.“

Dies liest man, sinngemäß, immer wieder. Mir ist allerdings nicht ganz klar, was das konkret bedeutet. Wenn, beispielsweise, ein Arbeitnehmer zunächst sechs Wochen wegen Depression ausfällt, und anschließend wegen einer Angsterkrankung: Würde das dann als „verschiedene Krankheiten“ gewertet werden, oder als Anzeichen „des selben Grundleidens“?

Wenn der Arbeitgeber hierzu bei der Krankenkasse nachfragen würde: Käme es dann einfach nur darauf an, dass bei den Krankschreibungen zwei unterschiedliche ICD-Codes verwendet wurden – oder würde beides als „psychisch“, also als das selbe Grundleiden, betrachtet werden?

Herzlichen Dank für die Beantwortung – ich habe mir diese Frage schon oft gestellt, aber nie eine Antwort gefunden.

Werner Stratmann
WS
Werner Stratmann

Arbeitnehmer hat die Minijobgrenze am 20. des Monats erreicht und wird dann bis zum Ende des Monats
krank. Wie sieht es dann mit der Lohnfortzahlung aus?

Jörg Krohn
JK
Jörg Krohn

Kann es sein das man ohne Arbeitsvertag keinen Urlaubsanspruch hat wenn man unregelmässig arbeitet und in einem Caterring Service arbeitet?

klaus
KL
klaus

was ist den,wenn man in den letzten 3 moanten vor dem krank sein,seine überstunden abgebaut hat und seinen resturlaub 2022 genommen hat? also man war im september22 das letzte mal auf arbeit,bekommt man dann,wenn man im märz23 krank ist,eine lohnfortzahlung?

Bauer
BA
Bauer

Was ist bei saisonarbeit ca 6 Monate

Manja Pötzsch
MP
Manja Pötzsch

Hallo,
wir Fragen regelmäßig bei den Krankenkassen Vorerkrankungen per EEL ab. Leider bekommen wir von allen Kraneknkassen (Barmer, AOK-Norost, TK, und Knappschaft) die Auskunft, das dieses Verfahren nicht für Minijobber möglich ist und sie somit keine Auskunft über Vorerkrankungen geben können. Wir hatten gehofft, das sich dies durch die E-AU ändert, aber leider ist dies nicht der Fall.
Vielleicht können Sie diesen Punkt mit den Krankenkassen besprechen und ihren Artikel entsprechend anpassen.

Danke
M. Pötzsch
Personalleitung
Glas- und Industriereinigung Zimmermann GmbH & Co. KG

Jule K
JK
Jule K

wie verhält es sich mit der Lohnfortzahlung, wenn der Minijob als Zweitbeschäftigung ausgeübt wird?
Bekommt man dann von den Nebenarbeitgeber auch eine LFZ ?

Z.Yilmaz
ZY
Z.Yilmaz

Ich hatte vor 4 Jahren diesen Fall und habe keine Lohnfortzahlung erhalten. Kann ich das noch rückwirkend anfordern?
Habe allerdings die Krankmeldung dort nicht abgegeben mit dem Wissen das ich kein Geld erhalte. Wurde über für die Zeit freigestellt. Krankmeldung ging nur an den Hauptarbeitgeber.