
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Minijobber
Sind Minijobber krank, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihnen den Verdienst für sechs Wochen weiterzahlen. Ist ein Minijobber oder eine Minijobberin innerhalb kurzer Zeit mehrmals arbeitsunfähig, sind bei der Lohnfortzahlung eventuelle Vorerkrankungszeiten zu berücksichtigen. Was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung für Minijobber wissen müssen, erläutern wir in diesem Beitrag.
Minijobber haben Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung
Minijobberinnen und Minijobber haben – wie alle anderen Arbeitnehmer auch – im Krankheitsfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Der Anspruch besteht mindestens für bis zu sechs Wochen wegen derselben Krankheit. In dieser Zeit müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dem Minijobber seinen regelmäßigen Verdienst weiterzahlen. Dies gilt auch bei einer Teilnahme an einer medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme.
Anspruch auf Lohnfortzahlung erst nach vier Wochen
Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nur, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen ununterbrochen besteht. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.
Arbeitgeber müssen Vorerkrankungszeiten im Blick haben
Ist eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer innerhalb kurzer Zeit wegen verschiedener Krankheiten arbeitsunfähig, ist der Verdienst für jede Erkrankung bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen. Anders sieht es aus, wenn sie aufgrund derselben Krankheit innerhalb von 12 Monaten wiederholt arbeitsunfähig sind. In diesem Fall sind die entsprechenden Vorerkrankungstage bei der Ermittlung des Anspruches auf Lohnfortzahlung anzurechnen. Liegen zwischen zwei Zeiten der Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate, entsteht ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite der Minijob-Zentrale.
So können Vorerkrankungszeiten festgestellt werden
Ob die Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers aufgrund derselben Krankheit vorliegt, ist für die Arbeitgeber nur schwer festzustellen. In der Regel kennen sie den Grund der Arbeitsunfähigkeit nicht. Damit die Anrechnung von Vorerkrankungszeiten trotzdem geprüft werden kann, besteht die Möglichkeit, diese bei der zuständigen Krankenkasse zu erfragen.
Dies kann elektronisch über DTA EEL (Datenaustausch Entgeltersatzleistung) für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgen, die selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind (z. B. durch eine Hauptbeschäftigung oder als Rentner). Weitere Informationen über die Verfahrensweise finden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der zuständigen Krankenkasse.
Für Minijobberinnen und Minijobber ohne eigenen Krankenversicherungsschutz (z. B. Familienversicherung) können Arbeitgeber diesen Service nicht nutzen. Sie sollten ihre Minijobberinnen und Minijobber daher zu den Vorerkrankungszeiten befragen. Dabei muss auch nicht die genaue Diagnose benannt werden. Vielmehr genügt die Mitteilung, ob die Erkrankungen auf demselben Grundleiden beruhen.
Arbeitgeber sind durch die Arbeitgeberversicherung abgesichert
Damit Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber durch die Entgeltfortzahlung an ihre Minijobber keine unkalkulierbar hohe finanzielle Belastung haben, gibt es die Arbeitgeberversicherung der Knappschaft-Bahn-See. Diese erstattet die Aufwendungen für die Lohnfortzahlung. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme am Ausgleichsverfahren U1.
Weitere Informationen zur Entgeltfortzahlung und zur Arbeitgeberversicherung erhalten Sie auf der Internetseite der Minijob-Zentrale und der Arbeitgeberversicherung der KBS.
55 Kommentare
Guten Tag! Ich habe einen Arbeitsvertrag über 15,6 Stunden (hoher Stundenlohn) im Monat. Ich war zwei Tage im Oktober krank(mit AU). Mein Arbeitgeber hat in einem nicht nachvollziehbaren Prozess mir 11,61€ Lohnfortzahlung geleistet und das mit irgendeinem Durchschnitt der letzten drei Monate begründet. In diesen Monaten habe ich aber auch immer knapp an der 520€ Grenze gearbeitet. Müssen mir diese Tage inkl. Zuschläge(Wochenende) ersetzt werden? Danke für Ihre Antwort
Wenn nur 1 Tag pro Woche gearbeitet wird, gelten dann die gleichen Regeln bei Krankheit?
Wo finde ich das Formular für Erstattung im Krankheitsfall?
Wenn der Arbeitnehmer/Minijobber privat krankenversichert ist und erkrankt, kann ich als Arbeitgeber bei der Knappschaft die U1 beantragen und erhalte einen Ausgleich? Besteht in diesem Fall die Verplfichtung zur Lohnfortzahlung?
Auf welcher Grundlage schreiben Sie, dass die Vorerkrankungen über das DTA EEL Verfahren bei Bestehen einer eigenen Versicherung abgefragt werden kann? In der Verfahrensbeschreibung für die Erstattung der Meldung im Rahmen des Datenaustausches elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU) nach § 109 SGB IV i.V.m. § 125 SGB IV in der ab 01.01.2022 geltenden Fassung unter Punkt 4 „Vorerkrankungsverfahren“ ist die Personengruppe der „Geringfügig Beschäftigten“ eindeutig ausgeschlossen.
Wenn ich als Minijober ein Tag in der Woche arbeite und war zB an diesen Tag krank, Krankmeldung für diese einzelne Tag liegt vor, ist es recht wenn mir nur ein sechstel Teil (beim 6 Tage arbeitswoche) von Lohn gutgeschrieben wurde und mit rest Stunde gehe ich dan in minus? Danke!
Guten Morgen, wenn ich LFZ für unseren Minijobber (Rentner) beantrage, sagt mir mein Lohnprogramm das die BKN nicht zuständig ist. Warum ist das so?
Wenn eine 520€ Kraft erkrankt und stark abweichende Arbeitsstunden hat….mal 20 Stunden im Monat mal 30 Stunden mal die volle Stundenzahl um 520€ zu erhalten…wie berechnet sich dann die Lohnfortzahlung für sagen wir 2 Wochen?
Bin wegen Arbeitsunfall auf meinem Hauptjob für 6 Wochen krankgeschrieben. Würde ich weiterhin meine Lohnfortzahlung im meinen Minijob bekommen?
Danke im Voraus
MFG Georgi Terziderliev
Wenn mein gewerblicher Minijobber erkrankt, bekommt der Hauptarbeitgeber die Krankmeldung, nehme ich an?
Welchen Nachweis über die Erkrankung bekomme ich als Minijobarbeitgeber?
Brauche ich für die Einreichung des U1 Erstattungsantrages die Krankmeldung ?
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Fischer
Ich als Rentner habe einen 520 Euro Job bin seid 6 Wochen krankgemeldet habe kein Geld bekommen weil der Arbeitgeber nicht abrufen konnte laut Krankenkasse geht das nicht bei Rentnern Hat der Arzt nicht gewusst der Arbeitgeber auch nicht jetzt soll ich kein Geld Bekommen obwohl ich die schriftliche A U nachgereicht habe
Ich habe als Rentner noch einen Minijob. Nun war ich 2 Wochen erkrankt. Trotz ärztlicher Bescheinigung hat mein Arbeitgeber den Lohn für die Krankheitstage nicht gezahlt. Er behauptet die Lohnfortzahlung gelte nicht für Rentner. Aber ich denke, ich habe ein Anrecht auf Lohnfortzahlung. Was kann ich tun? Eine Klage würde bestimmt eine Entlassung nach sich ziehen.
Ist es möglich eine Entgeldfortzahlung zu erhalten, wenn man nach Schicht arbeitet und nun für längere Zeit krank geschrieben ist. Im Krankheitsfall wurde letztes Mal jemand anderes für die Schicht gesucht und ich einfach raus radiert, denke mein Chef würde mich gar nicht einteilen in den Monaten in denen ich krank geschrieben wäre. Im ersten Monat habe ich 5 Tage gearbeitet, im zweiten eigentlich zweimal (einer wurde entfernt durch Krankheit wie oben beschrieben)
Ich war nach einer OP fünf Wochen in Folge krankgeschrieben. In der 5. Woche bekam ich eine andere Krankheit, worauf hin mir meine Ärztin eine Erstbescheinigung ausstellte und ich nochmal 3 Wochen krankgeschrieben wurde. Nun habe ich bei meinem Minijob nicht das volle Gehalt bekommen. Als ich jetzt nachfragte, sagte man mir, dass das egal ist ob das 2 verschiedene Erkrankungen sind, entscheidend wäre das Datum und da sich die Krankschreibungen überlappt haben, gelte es als Folgeerkrankung. Stimmt das? Das sind zwei verschiedene Erkrankungen, die jeweils von verschiedenen Ärzten bescheinigt wurden, ich dachte immer für jede Erkrankung, wenn sie unterschiedlich sind, hat man die vollen 6 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Was ist nun richtig?
Ich habe eine Frage zur Lohnfortzahlung bei Erkrankung einer Kindes unter 12 Jahren einer Minijoberin im Privathaushalt nach dem Haushaltsscheckverfahren, welche bei Ihrem Ehemann in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert ist. Der Beschreibung hier https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/arbeitsrechte-im-minijob/lohnfortzahlungen-sonderzahlungen/detailseite.html entnehme ich, dass die Arbeitnehmerin freizustellen ist. Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung für die Zeit der Freistellung besteht nicht. Besteht dann ein Anspruch gegen die Krankenkasse?
Unsere AN (Minijobberin) ist seit mehreren Jahren bei uns gewerblich tätig. Nun hatte sie einen Arbeitsunfall.
Vielen Dank für Ihre Hilfe, Ina
Hallo, ein Minijobber (ein Arbeitstag pro Woche) ist nun in der 6. Woche krank. Ich würde die Entgeltzahlung ab nächster Woche einstellen. Bezieht dieser AN dann Krankengeld von der Knappschaft? Vielen Dank für Eure Hilfe!
Mein Arbeitgeber hat mich aus den Dienstagplan gestrichen im Krankheitsfall. Ist die rechtens? Und habe ich ein Anrecht auf Lohnfortzahlung
Hallo
Wenn ich auf 520€ angestellt bin, 6 Wochen krank bin, bekomme ich dann 520€ Lohnfortzahlung, oder weniger?
Liebe Grüße Susanne Peters
Ich hatte vor 4 Jahren diesen Fall und habe keine Lohnfortzahlung erhalten. Kann ich das noch rückwirkend anfordern?
Habe allerdings die Krankmeldung dort nicht abgegeben mit dem Wissen das ich kein Geld erhalte. Wurde über für die Zeit freigestellt. Krankmeldung ging nur an den Hauptarbeitgeber.
wie verhält es sich mit der Lohnfortzahlung, wenn der Minijob als Zweitbeschäftigung ausgeübt wird?
Bekommt man dann von den Nebenarbeitgeber auch eine LFZ ?
Hallo,
wir Fragen regelmäßig bei den Krankenkassen Vorerkrankungen per EEL ab. Leider bekommen wir von allen Kraneknkassen (Barmer, AOK-Norost, TK, und Knappschaft) die Auskunft, das dieses Verfahren nicht für Minijobber möglich ist und sie somit keine Auskunft über Vorerkrankungen geben können. Wir hatten gehofft, das sich dies durch die E-AU ändert, aber leider ist dies nicht der Fall.
Vielleicht können Sie diesen Punkt mit den Krankenkassen besprechen und ihren Artikel entsprechend anpassen.
Danke
M. Pötzsch
Personalleitung
Glas- und Industriereinigung Zimmermann GmbH & Co. KG
Was ist bei saisonarbeit ca 6 Monate
was ist den,wenn man in den letzten 3 moanten vor dem krank sein,seine überstunden abgebaut hat und seinen resturlaub 2022 genommen hat? also man war im september22 das letzte mal auf arbeit,bekommt man dann,wenn man im märz23 krank ist,eine lohnfortzahlung?
Kann es sein das man ohne Arbeitsvertag keinen Urlaubsanspruch hat wenn man unregelmässig arbeitet und in einem Caterring Service arbeitet?
Arbeitnehmer hat die Minijobgrenze am 20. des Monats erreicht und wird dann bis zum Ende des Monats
krank. Wie sieht es dann mit der Lohnfortzahlung aus?
„Ist eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer innerhalb kurzer Zeit wegen verschiedener Krankheiten arbeitsunfähig, ist der Verdienst für jede Erkrankung bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen.“
Dies liest man, sinngemäß, immer wieder. Mir ist allerdings nicht ganz klar, was das konkret bedeutet. Wenn, beispielsweise, ein Arbeitnehmer zunächst sechs Wochen wegen Depression ausfällt, und anschließend wegen einer Angsterkrankung: Würde das dann als „verschiedene Krankheiten“ gewertet werden, oder als Anzeichen „des selben Grundleidens“?
Wenn der Arbeitgeber hierzu bei der Krankenkasse nachfragen würde: Käme es dann einfach nur darauf an, dass bei den Krankschreibungen zwei unterschiedliche ICD-Codes verwendet wurden – oder würde beides als „psychisch“, also als das selbe Grundleiden, betrachtet werden?
Herzlichen Dank für die Beantwortung – ich habe mir diese Frage schon oft gestellt, aber nie eine Antwort gefunden.