4 min Lesezeit
0 Kommentare

Beamte und Minijob – Das gilt für die Nebentätigkeit

Als Beamter einen Minijob ausüben - geht das? In diesem Beitrag fassen wir die Besonderheiten für Beamte und Beamtinnen mit einer Nebentätigkeit zusammen.

Egal ob als Trainer im Sportverein, zur Unterstützung in der Gastronomie oder als lokale Stadtführerin – auch Beamtinnen und Beamte können einen Minijob ausüben. Welche Regeln für den Nebenjob zu beachten sind, welche Beiträge anfallen und ob auch neben der Pension etwas hinzuverdient werden darf, erklären wir in diesem Beitrag.

Wie viel dürfen Beamte nebenbei verdienen?

Beamtinnen und Beamte dürfen nur bis zu einer bestimmten Obergrenze im Nebenjob hinzuverdienen. Diese Grenze ist in der Regel von der aktuellen Besoldung abhängig.

Die Verdienstgrenze für Beamtinnen und Beamte des Bundes ist zum Beispiel im Bundesbeamtengesetz geregelt. Für Beamtinnen und Beamte der Länder sind die Verdienstgrenzen für eine Nebentätigkeit in den entsprechenden Gesetzen oder Verordnungen des jeweiligen Bundeslandes zu finden. Nähere Informationen dazu gibt es beim zuständigen Dienstherrn.

Soll die Nebentätigkeit als Minijob ausgeübt werden, darf der monatliche Verdienst die allgemeine Verdienstgrenze eines Minijobs nicht übersteigen. Diese liegt aktuell bei durchschnittlich 520 Euro im Monat.

Weitere Informationen zum Thema Minijob mit Verdienstgrenze finden Sie in unserem Magazin-Artikel Minijob mit Verdienstgrenze – Was zählt alles zum Verdienst

Sind für den Minijob eines Beamten Beiträge zu zahlen?

Für die Beschäftigung von Beamtinnen und Beamten gelten die gleichen Regelungen wie für alle anderen Minijobber auch. Grundsätzlich fallen für alle Minijobber Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung an.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen den für einen Minijob üblichen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung. Ist die Beamtin oder der Beamte privat krankenversichert, was sehr häufig der Fall ist, müssen Arbeitgeber den Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung nicht zahlen. Das gilt übrigens – unabhängig ob Beamtin oder Beamter – auch für alle anderen Beschäftigten, die privat krankenversichert sind. Die Beamtin oder der Beamte selbst zahlen in jedem Fall niemals Beiträge zur Krankenversicherung aus dem Minijob.

Anders ist es in der Rentenversicherung. Hier gilt für den Minijob die sogenannte gesetzliche Rentenversicherungspflicht. In diesem Fall zahlt nicht nur die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung, sondern auch die Beamtin oder der Beamte einen Eigenanteil von 3,6 Prozent des Verdienstes aus dem Nebenjob. In dem Minijob können sich Beamte, wie alle Arbeitnehmer, von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Sie zahlen dann keinen eigenen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Allgemeine Informationen zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht können Sie  hier nachlesen.

Nähere Informationen zu diesen und allen weiteren Abgaben finden Sie hier  auf unserer Internetseite. Nutzen Sie für Ihre Fragen zum Thema „Beamte und Minijob“ auch gerne unseren Kommentarbereich unter diesem Artikel.

Wird der Minijob des Beamten versteuert?

Ja, auch für das Einkommen aus einem Minijob müssen Steuern gezahlt werden. Bei Minijobs mit Verdienstgrenze gibt es zwei unterschiedliche Wege, das Einkommen zu versteuern: Entweder durch die Zahlung der sogenannten einheitlichen Pauschsteuer oder individuell über die Lohnsteuerkarte. In der Regel legen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einvernehmlich mit dem Beschäftigten fest, welche Form der Versteuerung für die Nebentätigkeit genutzt wird.

Bei der Pauschalversteuerung werden zwei Prozent des Verdienstes direkt an die Minijob-Zentrale abgeführt. Diese Variante wird bei den meisten Minijobs genutzt, weil sie einfach und unbürokratisch ist.

Die Abführung der individuellen Versteuerung nach den Lohnsteuermerkmalen der Minijobberin oder des Minijobbers erfolgt hingegen an das zuständige Finanzamt.

Hier gibt es weitere Infos zu den Steuern beim Minijob mit Verdienstgrenze.

Wie viele Minijobs dürfen Beamte ausüben?

Generell gilt: Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kann normalerweise nur ein Minijob ausgeübt werden. Für Beamtinnen und Beamte gilt diese Regelung aber nicht.

Das Beamtenverhältnis ist keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Daher können Beamtinnen und Beamte nebenbei mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben. Der Gesamtverdienst aus allen Minijobs darf zusammengerechnet die Grenze von insgesamt 520 Euro im Monat jedoch nicht übersteigen.

Beamte und kurzfristiger Minijob – geht das auch?

Neben einem Minijob mit Verdienstgrenze können Beamtinnen und Beamte auch eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. Die Zeitgrenze von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr darf dabei nicht überschritten werden. Hier gelten dann die üblichen Abgaben und auch die entsprechende Versteuerung des Verdienstes im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung.

Weitere Informationen zur kurzfristigen Beschäftigung können Sie unserer Internetseite entnehmen.

Dürfen Beamte auch neben der Pension etwas hinzuverdienen?

Beamtinnen und Beamte im Ruhestand können nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze anrechnungsfrei im Nebenjob hinzuverdienen. Bei einem Überschreiten der Höchstgrenze wird die Pension eventuell gekürzt.

Nähere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite. Für Antworten auf weitere Fragen empfehlen wir Beamtinnen und Beamten, sich an ihren Dienstherrn zu wenden.

Müssen Beamte sich den Minijob genehmigen lassen? 

Bevor Beamtinnen und Beamte eine Nebentätigkeit ausüben, müssen sie die Genehmigung ihres Dienstherrn einholen.

Die Entscheidung über die Genehmigung der Nebentätigkeit ist an gesetzlich festgelegte Voraussetzungen gebunden.

Generell ist es sinnvoll, dass sich Beamtinnen und Beamte vorab direkt an den Dienstherrn wenden.

War der Artikel hilfreich für Sie?

Hilfe und Kontakt

Sie konnten bei uns bisher keine passende Antwort finden und haben weiterhin Fragen? Dann schreiben Sie uns diese in den Kommentarbereich.

Das könnte Sie auch interessieren
  • Minijob im Studium: Alle Infos für Studierende und Arbeitgeber

    0 Kommentare

    Viele Studentinnen und Studenten arbeiten neben ihrem Studium, um sich etwas hinzuzuverdienen. Oft wird der Nebenjob als Minijob ausgeübt. Manchmal arbeiten Studierende aber auch...

  • Minijob trotz Arbeitslosigkeit: Geht das?

    14 Kommentare

    Für Arbeitsuchende kann ein Minijob der Wiedereinstieg ins Berufsleben und der erste Schritt Richtung Vollzeitbeschäftigung sein. Was müssen Minijobberinnen und Minijobber beim Bezug von...

  • Kurzfristiger Minijob für Schulabgänger

    2 Kommentar

    Nach dem Schulabschluss nutzen viele ehemalige Schülerinnen und Schüler die Zeit für einen Minijob. Zwischen Schule und Ausbildung oder Studium können sie grundsätzlich eine...

0 Kommentare

Subscribe
Notify of
guest
Inline Feedbacks
View all comments