
Die Minijob-Zentrale: Wer wir sind und was wir tun
Minijobs bieten vielfältige und flexible Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Sobald Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einen Minijobber beschäftigen, kommen wir als Minijob-Zentrale ins Spiel. Anders als unser Name vermuten lässt, vermitteln wir als Minijob-Zentrale keine Minijobs. Was zu unseren Aufgaben gehört und wie Minijobber und Arbeitgeber von unserem Service profitieren können, erfahren Sie hier.
Ihre zuverlässige Anlaufstelle für Minijobs
Die Minijob-Zentrale ist zentrale Anlaufstelle für alle Belange rund um Minijobs in Deutschland. Aktuell betreuen wir rund 6,9 Millionen Minijobber und Minijobberinnen im gewerblichen Bereich und im Privathaushalt sowie über 2,1 Millionen Arbeitgeber.
Als zentrale Einzugs- und Meldestelle kümmern wir uns gemeinsam mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern unter anderem um die Meldungen zur Sozialversicherung und die Beitragszahlungen. Auch für Minijobber und Minijobberinnen bieten wir ein umfassendes Service- und Informationsangebot. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen bei allen Themen rund um Minijobs gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sie helfen sowohl Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern als auch Minijobbern, ihre Anliegen schnell zu lösen.
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Die Aufgaben der Minijob-Zentrale
Unsere Aufgaben sind vielfältig und darauf ausgerichtet, den gesamten Prozess für Minijobberinnen und Minijobber sowie Arbeitgeber so reibungslos und verständlich wie möglich zu gestalten. Ein kurzer Überblick über unsere wichtigsten Aufgaben:
- Meldungen und Verwaltung: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Minijobber bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Wir als Minijob-Zentrale nehmen die Meldungen zur Sozialversicherung für alle Minijobs entgegen und unterstützen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen bei Fragen rund um die Meldung eines Minijobs.
So sorgen wir gemeinsam dafür, dass alle erforderlichen Informationen korrekt erfasst und verarbeitet werden. Dadurch wird z. B. sichergestellt, dass Minijobberinnen und Minijobber die ihnen zustehenden Absicherungen in der Rentenversicherung erhalten. - Abgaben und Beiträge: Wenn Arbeitgeber eine Minijobberin oder einen Minijobber anmelden, zahlen sie die Abgaben an die Minijob-Zentrale. Ein wichtiger Teil unserer Arbeit ist daher die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen und Steuern. Wir überprüfen die Beitragszahlungen und leiten die eingezogenen Beiträge an die Stellen weiter, für die sie bestimmt sind. Die Beitragseinnahmen aus Minijobs sind für die Sozialversicherung und besonders für die Rentenversicherung wichtig. Im Jahr 2023 wurden allein durch gewerbliche Minijobs rund 3,7 Milliarden Euro für die gesetzliche Krankenversicherung und rund 4,7 Milliarden Euro für die gesetzliche Rentenversicherung eingenommen.
- Meldeverfahren für Minijobs im Haushalt: Auch Minijobs in Privathaushalten müssen bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Dies passiert über das sogenannte Haushaltsscheck-Verfahren – ein vereinfachtes Meldeverfahren für private Arbeitgeber. Nach der Anmeldung übernimmt die Minijob-Zentrale alles Weitere für die privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Zum Beispiel die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung und den Einzug der Unfallversicherungsbeiträge. Auch alle anderen Abgaben für die Haushaltshilfe werden von der Minijob-Zentrale berechnet und direkt vom Konto des Arbeitgebers eingezogen.
- Beratung und Information: Neben unserer Funktion als Einzugs- und Meldestelle möchten wir Minijob-Themen für möglichst viele Menschen zugänglich machen. Deshalb versorgen wir Minijobber und Arbeitgeber über verschiedene Kanäle mit Informationen und beraten bei Bedarf individuell. Sollten Ihnen die Inhalte auf unserer Website, im Magazin oder auf den sozialen Medien wie Instagram oder Facebook einmal nicht ausreichen, helfen wir Ihnen gerne persönlich über unser Service-Telefon oder per E-Mail.
Wenn Sie keine Infos rund um das Thema Minijobs verpassen möchten, abonnieren Sie hier unseren kostenlosen Newsletter und lassen Sie sich regelmäßig die neusten Infos, Regelungen und Tipps direkt ins Postfach liefern.
Unsere Services – offline und online
Unser Ziel ist es, sowohl Arbeitgeber als auch Minijobber mit Fachwissen zu unterstützen und Arbeitgebern bei administrativen Aufgaben wie Meldungen oder der Berechnung von Abgaben unter die Arme zu greifen. Dazu bieten wir eine Vielzahl an Services an.
- Häufige Fragen: Urlaubsanspruch für Minijobber, Rentenversicherung, kurzfristige Beschäftigung – in dieser Rubrik auf unserer Website beantworten wir die meistgestellten Fragen rund um das Thema Minijob. Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber finden hier ausführliche Antworten auf Fragen bezüglich Meldung, Beitragszahlung, Steuern und zu vielen anderen Themen. Zur Übersicht
- Minijob-Manager: Mit dem Minijob-Manager bieten wir gewerblichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Privathaushalten die Möglichkeit, sämtliche Verwaltung rund um den Minijob digital zu erledigen. Alle notwendigen Informationen lassen sich bequem speichern und bei Bedarf abrufen oder ändern. In Ihrem persönlichen Online-Postfach erhalten Sie zudem alle wichtigen Dokumente und können auch direkt mit der Minijob-Zentrale in Kontakt treten.
- Minijob- und Haushaltsscheck-Rechner: Hier erfahren Sie, welche Beiträge für die Beschäftigung eines Minijobbers anfallen und können die Abgaben für Haushalte und Gewerbetreibende direkt online berechnen.
- Haushaltsjob-Börse: Unsere Haushaltsjob-Börse bringt Privathaushalte und Minijobber zusammen. Auf dieser Plattform entdecken Sie Stellenangebote in den Bereichen Haushaltshilfen, Kinderbetreuung und mehr oder schauen sich nach einer passenden Unterstützung für Ihre gesuchte Tätigkeit um.
- Persönlicher Kontakt: Ob telefonisch oder schriftlich – sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen zum Thema Minijob haben, beraten Sie die Expertinnen und Experten der Minijob-Zentrale gerne. Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular, rufen Sie uns an oder lassen Sie sich über unseren Rückruf-Service zurückrufen.

9 Kommentare
Hallo,
ich bin EU-Rentner und würde gerne wissen wollen, welchen Betrag ich im Monat dazu verdienen darf.
Mit freundlichem Gruß
Ulrich Wenzlaff
Good tip !
Hallo, mein Sohn ist Student und hat einen Minijob. Darf er zur Weihnachtszeit zusätzlich auf dem Weihnachtsmarkt arbeiten?
Hallo, ich habe von April bis Juni eine kurzfristige Beschäftigung ; nun muss ich dafür Steuer bezahlen? Ich dachte das wird wie Minijobs abgerechnet und der Arbeitgeber zahlt eine pauschalsteuer.
Schöne Grüße
Ute pietz
Ich möchte auf diesem Weg einfach mal DANKE sagen für die kompetente und stets freundliche Auskunft