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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch für Minijobber

Seit Beginn des Jahres ist die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitszeiten - auch eAU-Verfahren genannt - zwischen den Krankenkassen und den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern verpflichtend. Dies gilt auch für Minijobberinnen und Minijobber. Sind diese krank, erhalten sie vom Arzt nur noch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für ihre Unterlagen. In diesem Artikel erklären wir, was Minijobberinnen und Minijobber über das Verfahren der eAU wissen müssen.

Digitale AU-Bescheinigung ersetzt Papierform

Seit dem 1. Januar 2023 stellen Ärztinnen und Ärzte keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr in Papierform aus, die dem Arbeitgeber oder den Krankenkassen vorgelegt werden müssen. Im Rahmen der Digitalisierung wurde der Datenaustausch zwischen Ärztinnen und Ärzten, Krankenkassen und Arbeitgebern vereinfacht. Der sogenannte gelbe Schein wurde durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgelöst.

Das neue digitale Verfahren im Überblick

Wir erklären das elektronische Verfahren anhand von Minijobberin Lena, die stark erkältet ist und nicht zur Arbeit gehen kann.

1. Schritt – Ärzte melden elektronisch an die Krankenkassen

Lena hat eine Erkältung und geht zu ihrem Hausarzt. Der Arzt stellt ihre Arbeitsunfähigkeit fest. Da Lena gesetzlich krankenversichert ist, übermittelt ihr Arzt alle Daten zur Arbeitsunfähigkeit elektronisch an Lenas Krankenkasse.

2. Schritt – Arbeitnehmer informieren Arbeitgeber

Lena muss nun ihren Arbeitgeber über ihre Arbeitsunfähigkeit informieren. Hierzu muss sie ihrem Arbeitgeber keine ärztliche Bescheinigung in Papierform mehr vorlegen. Sie informiert ihren Arbeitgeber einfach über ihre Arbeitsunfähigkeit.

3. Schritt – Arbeitgeber rufen AU-Daten bei der gesetzlichen Krankenkasse ab

Der Arbeitgeber weiß nun, dass Lena arbeitsunfähig ist und wendet sich an ihre Krankenkasse. Er ruft die AU-Daten elektronisch bei der Krankenkasse ab.

Lenas Arbeitgeber hat durch die eAU nun alle Informationen vorliegen, die er sonst der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entnehmen konnte. Sie erhält vom Arzt als Nachweis aber eine Papier-Bescheinigung für ihre Unterlagen.

Damit Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Daten abfragen können, müssen sie natürlich die zuständige Krankenkasse ihrer Minijobber kennen. Mehr dazu erklären wir in unserem Beitrag„Warum Arbeitgeber die Krankenkasse ihrer Minijobber kennen müssen“.

Hinweis: Elektronisches Verfahren ersetzt nicht die Meldepflicht

Durch die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entfällt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur die Pflicht zur Vorlage einer Bescheinigung beim Arbeitgeber. Sie müssen die Arbeitsunfähigkeit aber trotzdem beim Arzt feststellen lassen und dem Arbeitgeber melden.

Ausnahmen von der eAU

Folgende Personenkreise nehmen nicht am eAU-Verfahren teil:

  • Privat krankenversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten weiterhin eine Bescheinigung in Papierform.
  • Auch für Minijobberinnen und Minijobber im Privathaushalt gilt das neue Verfahren nicht. Sie legen ihrem Arbeitgeber die vom Arzt ausgehändigte Papier-Bescheinigung vor.
  • Ärztinnen und Ärzte, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, stellen ebenfalls keine eAUs aus.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands zu finden.

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35 Kommentare

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Sabine Utz-Gerbl
SG
Sabine Utz-Gerbl

Eine Mitarbeiterin hat eine AU-Bescheinigung vorgelegt was muß ich als Arbeitgeber mit dieser Bescheinigung jetzt tun? Wo oder wie reiche ich diese ein.

G. Huber
GH
G. Huber

Bei mir liegt der Fall vor, der schon oben mehrfach zur Sprache kam. Der Arzt des Minijobers im Privathaushalt stellt keine AU mehr aus und verweist nur auf die eAU. Ihre Antwort zu diesen Fällen war jeweils, dass Sie das nicht nachvollziehen können, „da der Ausnahmefall geregelt ist, dass Privathaushalte als Minijob-Arbeitgeber am elektronischen eAU-Verfahren nicht teilnehmen.“. Das mag so sein, löst aber das Problem nicht, wie man denn konkret vorgehen muss, wenn der Arzt sich eben weigert.

Die Erstattung aus der U1-Umlage scheint ja kein Problem zu sein, wenn ich als Arbeitgeber die AU-Bescheinigung nicht mehr vorlegen muss. Da zudem glaubhaft ist, dass die Arbeitnehmerin tatsächlich arbeitsunfähig war, da es sogar für den medizinischen Laien erkennbar ist, tendiere ich dazu, die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen, denn die Erstattung habe ich ja. Es stellt sich aber die Frage, darf ich das? Denn dass die Versicherung zahlt, ohne dass ich die AU-Bescheinigung vorgelegt habe, heißt ja nicht, dass ich nicht verpflichtet bin eine solche zu haben und gegebenenfalls vorlegen zu können.

Wie muss ich mich jetzt also verhalten? Kann ich die Sache auf sich beruhen lassen oder muss ich gegen den Arzt vorgehen, um ihn zu zwingen die AU-Bescheinigung vorzulegen? Kann ich mich dazu an die lokale kassenärztliche Vereinigung wenden? Könnten Sie mir wenigsten erläutern, wo die Ausnahme von der eAU für Privathaushalte geregelt ist? Ich habe zwar eine Ausnahme in § 5 Abs. 1a Nr. 1 EntfFG gefunden, die scheint aber nichts mit der eAU zu tun zu haben. Wo steht das? Vielleicht könnte ich ja den Arzt überzeugen und somit das ganze einvernehmlich erledigen, wenn ich nur wüsste worauf sich das stützt.

Harry Haller
HH
Harry Haller

Guten Tag, meine langjährige Mitarbeiterin/Minijob hat seit Ende d.J. keine Hausärztin mehr (Arzt ging in Ruhestand) und ist bei einer neuen Hausärztin nur auf der “ Warteliste“ . Jetzt liegt die Mitarbeiterin mit Grippe+hohem Fieber im Bett und kann ohne Hausarzt keine Krankmeldung beibringen. Gibt es eine Möglichkeit, dass (ausnahmsweise) eine vom Arbeitgeber für drei Tage(Mi-Do-Fr) akzeptierte formlose email-Krankmeldung auch von der Knappschaft zur Erstattung nach dem Umlageverfahren U1 an den Arbeitgeber anerkannt wird ? Vielen Dank für Ihre Auskünfte.

Jaqueline Böhm
JB
Jaqueline Böhm

Ich bin frisch im betriebsrat, und Eine Kollegin, miniobberin ohne Hauptberuf war in diesem Jahr mehr als 6 Wochen an verschiedenen Krankheiten erkrankt, OP, Grippe,Schulter….. Unser AG hat jetzt einfach die krankheitstage als eine krankheit zusammengefasst und ihr nicht ihren vollen Lohn ausgezahlt. Die Persoabteilung hat ihr gesagt sie müsse bescheinigen das sie verschiedene krankheiten hatte. Jetzt hat sie die AU’s die normalerweise für ihre Unterlagen bestimmt sind als mail an die PersoAbteilung gesendet. Ist das richtig? Darf der AG Lohn kürzen, und dann noch ihre vertraulichen Papiere von ihr privat anfordern?
Wie ist so etwas geregelt? Die AUs wurden direkt bei Krankschreibung schon elektronisch vom AG angefordert. Aber auf diesen ist ja der Krankheitsgrund nicht ersichtlich.und ich kann nichts eindeutiges im internet dazu finden.

Liebe Grüße und danke

Hans-Jürgen Döll...
HD
Hans-Jürgen Döll...

Meine Arbeitnehmerin im Minijob arbeitet hauptberuflich bei einem anderen Arbeitgeber und ist bei der Knappschaft und der Barmer versichert. Jetzt fällt sie wegen Erkrankung längere Zeit aus. Wie komme ich an die eAU, um sie wegen der Lohnfortzahlung an die Knappschaft zu senden?

Beate Venckus
BV
Beate Venckus

Wie rufe ich die AU bei der Krankenkasse ab? Per Email?

Melanie Häfele
MH
Melanie Häfele

Guten Tag, der Arzt meiner Mini-Jobberin (Privathaushalt) weigert sich eine Papierbescheinigung auszustellen. Er sagt, ich muss die Krankenkasse meiner Mini-Jobbering kontaktieren und es mir dort runter laden. Das ist schon aus Datenschutzgründen natürlich vollkommener Quatsch. Trotzdem habe ich die Krankenkasse kontaktiert und die meinte, sie hat damit nichts zu tun.
Brauche ich die Bescheinigung zum Einreichen der Erstattung? Könnte ich eine Kopie der Bescheinigung der Mini-Jobbering (unter Abdeckung der sensiblen Daten) nutzen?

Jorinde Hügel
JH
Jorinde Hügel

Hallo,

ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente und habe zwei Minijobs. Bisher habe ich im Falle der Krankschreibung dem einen Arbeitgeber die originale AU vorgelegt und dem anderen das eingesannte PDF davon. Was ist jetzt? Können beide Arbeitgeber auf die eAU zugreifen?

Andreas Lindemann
AL
Andreas Lindemann

Leider löst der Artikel kein gravierendes Problem. Minijobber sind in der Regel über die Knappschaft versichert. Diese ist auch in SVnet und Co hinterlegt, da hier auch die Lohnfortzahlung über die Knappschaft beantragt wird.
Bezieht der Minnijobber aber beispielsweise eine Rent, was sehr viele betrifft, ist er in der Regel bei einer anderen Krankenkasse, (zB AOK) versichert.
Diese Krankenkasse erhält dann die AU-Bescheinigung vom Arzt, kann aber damit nichts anfangen, da für die Lohnfortzahlung die Kanppschaft verantwortlich ist. Und der AG kann die die Bescheinigung nicht abrufen, da in SVnet ja die Kanppschaft und nicht die AOK hinterlegt ist.
Hier zeigt sich wieder einmal, dass ein System eingeführt wird, dass nicht zu Ende gedacht ist.

Heike Wagner
HW
Heike Wagner

Wenn ich als Minijobber mit voller Erwerbsunfähigkeitsrente eine Krankschreibung benötigt habe, war die Meldung an die Krankenkasse absolut uninteressant. Denn diese hatte mit dem Thema evtl. Lohnfortzahlung nach 6 Wochen nichts mehr zu tun. Deswegen ging ein Blatt an den Arbeitgeber und eins in meine Unterlagen. Wie ist das dann in Zukunft mit der elektronischen Meldung ?Vielen Dank für die Antwort.

Elsa Hassel-Schöm...
ES
Elsa Hassel-Schöm...

Standardmäßig ist der 4.Tag (Arztbesuch nach 3 Tagen) in der eAU-Regelung vorbelegt. Wenn Arbeitgeber früher die AU ab dem 1. Tag der Erkrankung verlangten, muss das jetzt extra in den Mandantendaten gespeichert werden.
Mehrere GKV’s haben uns schriftliche bestätigt, dass bei einer Erkrankung bis zu 3 Tagen der Erstattungsantrag in der alten Form gestellt werden kann, wenn Arbeitsvertrag oder betriebliche Übung eine AU erst nach 3 Tagen vorsahen.
Wie hält es in diesem Fall die Minijob-Zentrale, bzw. die Bundesknappschaft??

Klaus Ziegler
KZ
Klaus Ziegler

Guten Tag, besten Dank für die Überlassung dieser Info „eAU“. Leider haben sich bei mir beim Lesen einige Fragen aufgebaut, so dass ich ein zweites mal zum Lesen kam mit einem abschließenden „Ach ja“. Danke für Ihre wertvollen Tipps.