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Fälligkeiten im Minijob: Das sind die Termine für 2024

Bei der Zahlung der Abgaben und der Übermittlung der Beitragsnachweise müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bestimmte Termine beachten. Welche Termine im Jahr 2024 gelten und wie hoch die Beiträge für gewerbliche Minijobs sind, zeigen wir in diesem Beitrag.

Egal ob Minijob oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Bei der Zahlung der Abgaben und der Übermittlung der Beitragsnachweise müssen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen bestimmte Termine beachten. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Abgaben für den Minijob an die Minijob-Zentrale oder – bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung – an eine Krankenkasse gezahlt werden. Für alle Beschäftigungen im gewerblichen Bereich gelten für die Zahlung der Abgaben und die Übermittlung der Beitragsnachweise zur Sozialversicherung die gleichen Termine.

Diese Termine gelten im Jahr 2024

Der Sozialversicherungsbeitrag für Minijobs ist spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig. Der Beitrag ist immer in dem Monat zu zahlen, in dem der Minijob ausgeübt wird. Hier spricht man vom sogenannten Fälligkeitstermin.

Damit die Minijob-Zentrale die Beiträge für geringfügige Beschäftigungen rechtzeitig einziehen kann, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Beitragsnachweis für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eher einreichen. Der späteste Übermittlungstermin ist immer zwei Tage vor der Fälligkeit der Beiträge.

Im Jahr 2024 gelten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber folgende Fälligkeits- und Übermittlungstermine:

Monat Tag der Übermittlung des Beitragsnachweises (bis 24:00 Uhr*) Fälligkeitstag der Zahlung
Januar 24. 29.
Februar 22. 27.
März 21. 26.
April 23. 26.
Mai 23. 28.***
Juni 23. 26.
Juli 24. 29.
August 25. 28.
September 23. 26.
Oktober 24. 29.***
November 24. 27.
Dezember ** 18. 23.
* Entspricht 0:00 Uhr des gesetzlich vorgeschriebenen fünftletzten Bankarbeitstages des Monats.

** Der 24. und 31. Dezember gelten nicht als Bankarbeitstage.

*** Der maßgebende Tag orientiert sich am Sitz der Einzugsstelle. Der Sitz der Minijob-Zentrale befindet sich in Nordrhein-Westfalen. Dort ist der 30. Mai ein Feiertag und der 31. Oktober kein Feiertag.

Unser Service für Sie: Termine für den mobilen Kalender

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Neuer Mindestlohn im Jahr 2024

Die Beiträge zur Sozialversicherung und die Steuern für Minijobs im gewerblichen Bereich ändern sich zum Jahreswechsel nicht. Die Rechengrößen bleiben die gleichen wie im Jahr 2023. Gezahlt werden die Beiträge und Steuern von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern direkt an die Minijob-Zentrale. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen keine eigenen Zahlungen vornehmen.

Allerdings erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn ab Januar 2024 von 12 Euro auf 12,41 Euro. Sofern der bisher gezahlte Stundenlohn unter 12,41 Euro liegt, muss dieser nun angehoben werden. Das wirkt sich dann auch auf die Höhe des gezahlten Arbeitsentgelts und damit auf die Berechnungsgrundlage aus. Der neue Mindestlohn hat auch Auswirkungen auf die Minijob-Grenze. Diese erhöht sich ebenfalls und zwar auf 538 Euro monatlich. Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag Mindestlohn und Minijob-Grenze sollen zum 1. Januar 2024 steigen.

Im Jahr 2024 fallen für Minijobs weiterhin folgende Abgaben an:

538-Euro-Minjob Kurzfristige Beschäftigung
Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung 13 % keine Abgabe
Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung 15 % keine Abgabe
Beitragsanteil des Minijobbers bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung 3,6 % keine Abgabe
Umlage für Aufwendungen bei Krankheit (U1) 1,1 % 1,1 %
Umlage für Aufwendungen bei Mutterschaft (U2) 0,24 % 0,24 %
Insolvenzgeldumlage 0,06 % 0,06 %
Steuer 2 % Pauschsteuer oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers 25 % pauschale Lohnsteuer oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers
Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung (UV) individueller Beitrag an den zuständigen Unfallversicherungsträger individueller Beitrag an den zuständigen Unfallversicherungsträger

Hinweis für Arbeitgeber mit Dauer-Beitragsnachweis

Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber reichen uns einen Dauer-Beitragsnachweis ein, wenn der Verdienst ihrer Minijobber monatlich gleich bleibt. Der Dauer-Beitragsnachweis gilt auch über den Jahreswechsel hinaus. Ändert sich aber die Höhe des Verdienstes der Arbeitnehmer – z.B. durch die Anhebung des Mindestlohns -, dann müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einen neuen Beitragsnachweis an die Minijob-Zentrale übermitteln.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die ihre Beiträge überweisen, sollten außerdem daran denken, gegebenenfalls den Dauerauftrag bei ihrer Hausbank anzupassen. Weitere Informationen zum Thema Dauer-Beitragsnachweis und SEPA-Basislastschriftmandat gibt es auf unserer Internetseite.

Haben Sie Fragen zu den Fälligkeitsterminen, zum SEPA-Lastschriftmandat oder zur Beitragszahlung? Dann nutzen Sie gerne auch unseren Kommentarbereich weiter unten.

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15 Kommentare

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Stefan Kurz
SK
Stefan Kurz

Guten Tag, ich werde im Frühjahr jemanden auf Minijob-Basis einstellen, die Arbeiten Mauerarbiten) sind aber in zwei Monaten abgeschlossen. Was fallen hier für Ksten an ? KV, RV, Arbeitgeber , Arbeitnehmer …. Danke für die Info

Susanne Reuleaux-D...
SD
Susanne Reuleaux-D...

Gilt der Dauer-Beitragsnachweis auch für Haushaltshilfen? Sie sprechen nur gewerbliche AN an.

Martina Chevalier
MC
Martina Chevalier

erledigt

Anna Engelhardt
AE
Anna Engelhardt

Meine Frage ..werde ab Februar als Minijobberin Arbeiten ,als Rentnerin .
Da öfters mal der Fall Auftritt als Krankheitsvertretung ,und ich das Geld aber lieber bekommen würde ,in der erlaubten Grenze natürlich ,2 Monate im Jahr …wie wird der Nachweis gebracht ? .Bei uns im Betrieb geht es meist in Freizeit ,das möchte ich aber nicht .Gehe ja nicht arbeiten weil ich Geldbim Überfluss habe .vieleicht könnten sie das erläutern was der Arbeitgeber tun muss um das zu belegen das jemand eine Kranken vertritt !
Bedanke mich dafür .Das betrifft mehrere Frauen bei uns ,und es kann nicht richtig sein ,da es möglich ist zwei Monate im Jahr das zu tun ,das doppelte zu verdienen .

Vanessa Muller
VM
Vanessa Muller

Hallo, ich bin für die Lohnabrechnung in unserem Unternehmen zuständig. (Anmerkung: Unser Unternehmen nutzt keinen Steuerberater und führt die Lohnabrechnung für Minijobs direkt durch.) Im Jahr 2023 waren alle unsere Minijobber weniger als 70 Tage beschäftigt, daher möchten wir ab 2024 von der 538-Euro-Minijob-Beschäftigung zur kurzfristigen Beschäftigung wechseln.

Wenn wir diese Änderung der Beschäftigung vornehmen, wer ist dann für die Meldung und Zahlung der Pauschalsteuer von 25% verantwortlich?

Zum Beispiel erhielten die Beschäftigten im 520-Euro-Minijob bis 2023 ein Netto-Tagesgehalt von 60 Euro, und das Unternehmen zahlte alle weiteren Steuern und Versicherungsbeiträge.
Wenn diese Beschäftigten ab 2024 kurzfristig beschäftigt werden, sollten wir dann 60*0,25=15 Euro Steuern vom Arbeitnehmer einbehalten und ein Nettogehalt von 60-15=45 Euro zahlen?
Oder kann das Unternehmen die 15 Euro Einkommensteuer zahlen und dem Arbeitnehmer weiterhin ein Nettogehalt von 60 Euro gewähren?
Wir möchten die Lohnänderungen aus Sicht der Arbeitnehmer so gering wie möglich halten.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit auf meine Anfrage! Ich werde mein Bestes geben, um eine transparente und genaue Gehaltsabrechnung zu gewährleisten!

Ingeborg Hoffmann
IH
Ingeborg Hoffmann

sind die Abgaben für 2024 geblieben, oder hat sich was erhöht?

Ufuk Tufan
UT
Ufuk Tufan

Kann ich als VERMIETER für ein Hausmeistertätigkeit anfallende Monatlichen Beiträge an die Knappschaft als Umlagefähige Kosten an die MIETER umlegen?

Koichi Toyozumi
KT
Koichi Toyozumi

Liebes Minijob-Team,
Ich habe einen Arbeiter mit Minijob und meine Betriebsnummer ist xxx.
Mein Firmenname ist xxx.
Der Name des Mitarbeiters ist xxx.
Er beendete seine Arbeit in meiner Firma xxx.
Wie kann ich die Minijob-Auszahlung abschließen?
Gibt es eine Formel, die ich ausfüllen muss?
Bitte lassen Sie mich wissen, wie ich diese Zahlung abschließen kann.