
Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen zum 1. Januar 2024
Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn in Deutschland. Die Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die Minijobs. Welche Auswirkungen der neue Mindestlohn auf den Minijob hat und wie hoch die neue Minijob-Grenze sein wird, erklären wir in diesem Beitrag.
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- Wie hoch wird der Mindestlohn ab 2024 sein?
- Wird sich die Minijob-Grenze ändern?
- Wie viele Stunden dürfen Minijobber pro Monat arbeiten?
- Dürfen Minijobber die Minijob-Grenze überschreiten?
- Müssen Arbeitgeber die Arbeitsverträge für Minijobber anpassen?
- Kann auch ein niedriger Stundenlohn als der Mindestlohn vereinbart werden?
- Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs in Privathaushalten?
- Wird sich etwas bei den Midijobs ändern?
- Sind weitere Erhöhungen des Mindestlohns geplant?
- Wo finde ich noch mehr Infos?
Wie hoch wird der Mindestlohn ab 2024 sein?
Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12 Euro pro Stunde.
Allen Beschäftigten ist mindestens der Mindestlohn zu zahlen. Er gilt also nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, sondern auch für Minijobber.
In manchen Branchen gibt es verbindliche Mindestlöhne, die über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Wird sich die Minijob-Grenze ändern?
Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob – auch Minijob-Grenze genannt – ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Wird der allgemeine Mindestlohn erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze. Diese erhöht sich ab Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 Euro.
Wie viele Stunden dürfen Minijobber pro Monat arbeiten?
Wenn bislang der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde gezahlt wird, der noch bis zum 31. Dezember 2023 maßgebend ist, können Minijobber und Minijobberinnen ca. 43 Stunden im Monat (520 Euro : 12) arbeiten. Bei einem höheren Stundenlohn als dem Mindestlohn, reduziert sich auch die maximale Arbeitszeit im Minijob entsprechend.
Da der Mindestlohn und die Minijob-Verdienstgrenze seit Oktober 2022 miteinander verbunden sind, ändert sich an der maximalen Arbeitszeit im Minijob ab dem 1. Januar 2024 nichts. Bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro können Minijobberinnen und Minijobber also weiterhin ca. 43 Stunden monatlich arbeiten.
Dürfen Minijobber die Minijob-Grenze überschreiten?
Solange im Jahr 2024 der Gesamtverdienst nicht über der voraussichtlichen Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro liegt, können Minijobber und Minijobberinnen in einzelnen Monaten wegen eines schwankenden Lohns auch mehr als 538 Euro verdienen. Im Durchschnitt darf der monatliche Verdienst aber nicht höher als 538 Euro sein. Nur dann liegt weiterhin ein Minijob vor.
Minijobberinnen und Minijobber dürfen in bis zu zwei Kalendermonaten die Minijob-Grenze überschreiten – auch, wenn sie dadurch die geplante Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro überschreiten. Hierbei muss es sich allerdings um ein unvorhersehbares Überschreiten handeln, zum Beispiel wegen einer Krankheitsvertretung. Der Verdienst darf in diesen Monaten insgesamt das Doppelte der geplanten monatlichen Verdienstgrenze – also 1.076 Euro – nicht übersteigen. Mehr Infos dazu finden Sie in unserem Beitrag „Minijobber können auch mal mehr verdienen“.
Müssen Arbeitgeber die Arbeitsverträge für Minijobber anpassen?
Ja, wenn im Arbeitsvertrag als Stundenlohn nicht generell die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder sogar ein höherer Stundenlohn vereinbart wurde, ist der Stundenlohn des Minijobbers oder der Minijobberin durch die Erhöhung des Mindestlohns im Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber anzupassen. Weitere Infos zum Arbeitsvertrag finden Sie auch in unserem Beitrag „Arbeitsvertrag im Minijob – das sollte enthalten sein“. Wurden die Rahmenbedingen lediglich schriftlich aufgenommen, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch hier die neuen Bedingungen dokumentieren.
Kann auch ein niedriger Stundenlohn als der Mindestlohn vereinbart werden?
Nein, Arbeitgeber und Minijobber dürfen keinen niedrigeren Lohn vereinbaren. In Deutschland gilt für alle Beschäftigten über 18 Jahren als Lohnuntergrenze der gesetzliche Mindestlohn. Er gilt somit auch für Minijobberinnen und Minijobber. Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen der allgemeine Mindestlohn nicht zum Tragen kommt. Das kann zum Beispiel bei der Vergütung von Praktikanten und Praktikantinnen und Auszubildenden vorkommen.
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs in Privathaushalten?
Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt uneingeschränkt für alle Arbeitnehmer in Deutschland und ist somit auch Minijobberinnen und Minijobbern in Privathaushalten zu zahlen. Unverändert können Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen aber weiterhin bis zu 510 Euro für Haushaltshilfen oder bis zu 4.000 Euro für Kinderbetreuung steuerlich absetzen. Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag „Steuervorteil für Minijobs im Privathaushalt – So erhalten Arbeitgeber Geld vom Finanzamt“.
Wird sich etwas bei den Midijobs ändern?
Ab Januar 2024 wird sich durch die Erhöhung der Minijob-Grenze von 520 Euro auf 538 Euro auch die untere Verdienstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich ändern. Der Midijob beginnt da, wo der Minijob aufhört.
Wenn bislang ein Midijob bei einem durchschnittlichen monatlichen Verdienst von 520,01 Euro begann, ist das ab 1. Januar 2024 ab 538,01 Euro der Fall. Die obere Midijob-Grenze verändert sich nicht und liegt weiterhin bei maximal 2.000 Euro.
Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Sie sind bei der gesetzlichen Krankenkasse des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin zu melden.
Sind weitere Erhöhungen des Mindestlohns geplant?
Die nächste Mindestlohn-Erhöhung wurde ebenfalls bereits beschlossen. Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 Euro. Die Minijob-Verdienstgrenze wird dann 556 Euro im Monat betragen.
Wo finde ich noch mehr Infos?
Weitere Informationen rund um den gesetzlichen Mindestlohn finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Auch auf den Webseiten der Mindestlohnkommission und beim Zoll gibt es viele hilfreiche Infos für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Und natürlich bei der Minijob-Zentrale.
67 Kommentare
Ich habe zwei mal die Grenze überschritten.Jahreswert liegt im November bei 5200 immer noch unter dem Betrag von 6240.Kann ich am Ende des Jahres ausgesteuert werden
Hallo,kann man ausgesteuert werden wenn man unter dem Jahresbeitrag ist z.B bei mir 5340 liegt im Moment das jahreswert.Bekommt man das Geld zurück vom Finanzamt.Danke
Hallo, gibt es ein Musterschreiben zur Erhöhung des Mindestlohnes ab 01.01.2024 mit dem wir die Mandanten darüber informieren können?
Hallo,
wenn man ab Januar 2024 das Zeitjahr betrachtet, dann müsste die Jahresverdienstgrenze jeden Monat um 18€ steigen, oder?
01.02.23 – 31.01.24 -> 6.258€
01.03.23 – 29.02.24 -> 6.276€
…
Wenn der minijober Sonntags arbeitet zählen die Stunden, dann doppelt?!
12,41 Euro Brutto, da könnt ihr euch ja den Lohn im Monat ausrechnen und dazu die Rente von 58 Prozent davon, da fahren wir doch an die Wand.
Ein Wachmann der seinen Kopf hinhält verdient 13 Euro Brutto die Stunde, Manteltarifvertrag, nur mal zur Info.
Wie ist durch die Erhöhung der Minijob-Grenze mit Mitarbeitenden umzugehen, deren Entgelt knapp oberhalb der derzeitigen Minijob-Grenze liegt und damit im Midijob-Bereich. Werden diese Mitarbeitenden automatisch im Rahmen der Minijob-Regeln umgestellt oder gibt es hier eine Übergangszeit bzw. eine Wahlmöglichkeit, doch im Midijob zu bleiben?
Bei Schwerbehinderte 60 %mehr Urlaub im Minijob ??
Ich lese immer nur soll erhöht werden. Wann wird dies beschlossen?
Hi,
Dürfen Minijobber Bonuszahlungen bekommen. Wenn JA geht es ohne steuern oder muss steuerpflichtig sein. Denn die Obergrenze wird ja überschritten.
Danke
Ich möchte mal wissen, warum man z.b. als Student bei einem 520 € Job, bei dem der Arbeitgeber an die Knappschaft genauso viel zahlt, wie er für die Krankenversichererung für jemanden den er mit 521€ einstellt, sich selbst noch versichern muss? Das heißt, das von den 520€ noch privat in eine freiwillige KV bezahlt wird, so das letztendlich nur ca. 400€ bleiben. Wenn man aber mehr als 520€ bekommt, also z.b. 521€, dann zahlt man selbst nur etwa 3€ und den Rest der Arbeitgeber. Das finde ich sehr ungerecht. Meine Tochter bekommt kein Bafög, weil sie aber studiert steht ihr kein Bürgergeld zu und sie bekommt auch keinen Unterhalt oder Kindergeld und sie muss sich, trotzdem sie gar kein Einkommen hat, auch noch selbst versichern. Jetzt arbeitet Sie so, das sie 530€ bekommt und muss nur so 3€ für ihre Krankenversicherung. Bezahlen. Ihren Arbeitgeber kostet das genauso viel an KV, wie er für einen Minijobber an die Knappschaft zahlt. Ich frage mich, für was ist denn die Knappschaft eigentlich da ? Ist sie eine Krankenversicherung? Wenn ja, warum muss man sich dann nochmal versichern?
Wie verhält es sich bei Einmalzahlungen wie zum Beispiel Inflationsausgleichsprämie oder Sachbezug steuerfrei bis 50 € Freigrenze .
Dürfen mit diesen Einmalzahlungen die Grenze von 520,00 € überschritten werden, oder gilt auch hier Lohn + Einmal Zahlungen Jahresgrenze 6.240,00 €.
Alles zu kompliziert geregelt. Normaler Lohn – Minijob – Sozialversicherungen, Steuern, Arbeitsrecht, Abrechnungen, usw.
Es schreit nach Vereinheitlichung und Vereinfachung!
Mich interessiert ob der Mindestlohn auch für Heimarbeiter ist ? ich bekomme momentan ein Basisstundenlohn von 8,70 € dann kommt noch ein Zuschlag von 35,62% dazu dann ist der Endstundenlohn bei 11,80 € . Wo kann ich mich da befragen ?
Es ist alles ein Witz.Bürgergeldempänger bekommen monatlich mehr raus,als wie ein Minijobber.Warum arbeitet man überhaupt noch?
Der Mindestlohn steigt seit Jahren, ist auch in Ordnung. Unverändert bleibt aber seit Jahren die steuerliche Vergünstigung für Haushaltshilfen (510,- Euro p.a.). Auch hier sollte eine laufende Erhöhung erfolgen!
Kann man minijob mit Übungsleiterpauschale kombinieren und dadurch die Besteuerungsgrenze erhöhen?
Steuern HALBIEREN……nicht Lohn preise Spierale…
131 Laendern mit Miliarden hilfen untestuezen.. wie china, indien….
Und was ist mit denen die in einer behinderten Werkstatt oder Einrichtungen arbeiten
Wird der Sonntagszuschlag auf den Minijob angerechnet?
Dass der Mindestlohn erhöht wird ist super.
Ich habe da Mal eine Frage zum Anspruch auf bezahlten Urlaub für Minijobbern. Steht der bezahlte Urlaub auch den Minijobbern zu? Und wenn ja, wie viele Tage im Jahr?
Vielen Dank
Diese Regierung führt uns in den Ruin.
Die Versprechungen die Sie uns gegeben sind alle erlogen.Wir leben in einer Kreislaufwirtschaft .Was uns heute gegeben wird ,wird uns morgen um ein
mehrfaches wieder aus den Taschen geholt,mit unlauteren Versprechungen.
Besser wäre es die Arbeitnehmer steuerlich zu entlasten anstatt den Unternehmen immer höhere mindest Löhne aufzulasten…
Was schwarz arbeiter weiter forcieren läßt.
Ich bin Unternehmer und habe stark zu kämpfen…a) das kaum noch Mitarbeiter zu bekommen sind die auf 520 Euro arbeiten wollen,da das bürgergeld lukrativer ist und man nebenbei schwarz Arbeiten kann. Ich sehe das so, daß es mehr eine verarsche für Unternehmer und Arbeiter ist. Die erhöhte Inflation ist eindeutig Hausgemacht. Und wär glaubt in durch Mindestlohn mehr in die Tasche zu bekommen, irrt sich gewaltig. Denn wenn der Unternehmer höhere Kosten hat werden diese Kosten weitergegeben und somit werden die Nebenkosten teurer…am ende haben alle wieder das gleiche. Wer tatsächlich profitiert ist typisch wieder der Staat. Durch die Mehreinnahmen der 19%. Somit füttern wir weiter die Inflation…gezwungen durch diese Verbrecher der Ampel. Diese gehen mit ihren dicken passion ihn ihren unverdienten Ruhestand….ohne nur nur ein euro in die rente mit eingezahlt zu haben und hinterlassen Armut und Chaos. Ich könnte kotzen ….aber Hauptsache die leute freuen sich über das Almosen Mindestlohnerhöhung, welches völlig kontraproduktiv ist…Fazit…ich als Unternehmer muss das ausbaden was diese Politik versaubeutelt hat…wann werden die menschen wach das diese Regierung uns nach Strich und Faden verarscht.
Ich habe folgendes Problem ich bin Zeitungsaustragen seit 2013 und würde bis zu Einführung des Minijobs nach Zeitungen bezahlt worden. Meine Arbeitszeit beträgt ca 1,5 Stunden .das einzige was ich damals unterschrieben habe war ein Personalbogen einen Arbeitsvertrag habe ich folgenden nicht wie soll ich mich verhalten und was kann ich tun das ich gerecht bezahlt werde.
Ab 1.11.23 gehe ich in Rente als besonders langjährig Versicherte. Ich bin Wittwe und bekomme Hinterbliebenen Rente . Ich möchte aber noch einen Tag in der Woche arbeiten gehen als Minijobbern. Bei der Rentenberatung hat man mir gesagt, ich sollte meine Rentenversicherungsbeiträge selbst zahlen. Welchen Vorteil bringt das? Ich habe bisher keinen Arbeitsvertrag gehabt. Bin seit 25 Jahren in dem Betrieb. Muss mein Arbeitgeber mir jetzt einen Arbeitsvertrag vorlegen?
Wie sieht das bei voller Erwerbsminderungsrente aus ab 01.01.2024 ?
Arbeitszeit: 2.45 Std bei 5 Tage
Guten Tag; ich bin Pensionärin und möchte wissen, ob ich auch 2 minijobs bis zur Verdienstgrenze von 520 Euro annehmen darf. Bislang konnte mir niemand darauf eine Antwort geben.
Vielen Dank Margit Bracker