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Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen zum 1. Januar 2024

Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn in Deutschland. Die Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die Minijobs. Welche Auswirkungen der neue Mindestlohn auf den Minijob hat und wie hoch die neue Minijob-Grenze sein wird, erklären wir in diesem Beitrag.

Wie hoch wird der Mindestlohn ab 2024 sein?

Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12 Euro pro Stunde.

Allen Beschäftigten ist mindestens der Mindestlohn zu zahlen. Er gilt also nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung, sondern auch für Minijobber.

In manchen Branchen gibt es verbindliche Mindestlöhne, die über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Wird sich die Minijob-Grenze ändern?

Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob – auch Minijob-Grenze genannt – ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Wird der allgemeine Mindestlohn erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze. Diese erhöht sich ab Januar 2024 von 520 Euro auf 538 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 Euro.

Wie viele Stunden dürfen Minijobber pro Monat arbeiten?

Wenn bislang der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde gezahlt wird, der noch bis zum 31. Dezember 2023 maßgebend ist, können Minijobber und Minijobberinnen ca. 43 Stunden im Monat (520 Euro : 12) arbeiten. Bei einem höheren Stundenlohn als dem Mindestlohn, reduziert sich auch die maximale Arbeitszeit im Minijob entsprechend.

Da der Mindestlohn und die Minijob-Verdienstgrenze seit Oktober 2022 miteinander verbunden sind, ändert sich an der maximalen Arbeitszeit im Minijob ab dem 1. Januar 2024 nichts. Bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro können Minijobberinnen und Minijobber also weiterhin ca. 43 Stunden monatlich arbeiten.

Dürfen Minijobber die Minijob-Grenze überschreiten?

Solange im Jahr 2024 der Gesamtverdienst nicht über der voraussichtlichen Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro liegt, können Minijobber und Minijobberinnen in einzelnen Monaten wegen eines schwankenden Lohns auch mehr als 538 Euro verdienen. Im Durchschnitt darf der monatliche Verdienst aber nicht höher als 538 Euro sein. Nur dann liegt weiterhin ein Minijob vor.

Minijobberinnen und Minijobber dürfen in bis zu zwei Kalendermonaten die Minijob-Grenze überschreiten – auch, wenn sie dadurch die geplante Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro überschreiten. Hierbei muss es sich allerdings um ein unvorhersehbares Überschreiten handeln, zum Beispiel wegen einer Krankheitsvertretung. Der Verdienst darf in diesen Monaten insgesamt das Doppelte der geplanten monatlichen Verdienstgrenze – also 1.076 Euro – nicht übersteigen. Mehr Infos dazu finden Sie in unserem Beitrag „Minijobber können auch mal mehr verdienen“.

Müssen Arbeitgeber die Arbeitsverträge für Minijobber anpassen?

Ja, wenn im Arbeitsvertrag als Stundenlohn nicht generell die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder sogar ein höherer Stundenlohn vereinbart wurde, ist der Stundenlohn des Minijobbers oder der Minijobberin durch die Erhöhung des Mindestlohns im Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber anzupassen. Weitere Infos zum Arbeitsvertrag finden Sie auch in unserem Beitrag „Arbeitsvertrag im Minijob – das sollte enthalten sein“. Wurden die Rahmenbedingen lediglich schriftlich aufgenommen, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch hier die neuen Bedingungen dokumentieren.

Kann auch ein niedriger Stundenlohn als der Mindestlohn vereinbart werden?

Nein, Arbeitgeber und Minijobber dürfen keinen niedrigeren Lohn vereinbaren. In Deutschland gilt für alle Beschäftigten über 18 Jahren als Lohnuntergrenze der gesetzliche Mindestlohn. Er gilt somit auch für Minijobberinnen und Minijobber. Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen der allgemeine Mindestlohn nicht zum Tragen kommt. Das kann zum Beispiel bei der Vergütung von Praktikanten und Praktikantinnen und Auszubildenden vorkommen.

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs in Privathaushalten?

Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt uneingeschränkt für alle Arbeitnehmer in Deutschland und ist somit auch Minijobberinnen und Minijobbern in Privathaushalten zu zahlen. Unverändert können Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen aber weiterhin bis zu 510 Euro für Haushaltshilfen oder bis zu 4.000 Euro für Kinderbetreuung steuerlich absetzen. Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag „Steuervorteil für Minijobs im Privathaushalt – So erhalten Arbeitgeber Geld vom Finanzamt“.

Wird sich etwas bei den Midijobs ändern?

Ab Januar 2024 wird sich durch die Erhöhung der Minijob-Grenze von 520 Euro auf 538 Euro auch die untere Verdienstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich ändern. Der Midijob beginnt da, wo der Minijob aufhört.

Wenn bislang ein Midijob bei einem durchschnittlichen monatlichen Verdienst von 520,01 Euro begann, ist das ab 1. Januar 2024 ab 538,01 Euro der Fall. Die obere Midijob-Grenze verändert sich nicht und liegt weiterhin bei maximal 2.000 Euro.

Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Sie sind bei der gesetzlichen Krankenkasse des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin zu melden.

Sind weitere Erhöhungen des Mindestlohns geplant?

Die nächste Mindestlohn-Erhöhung wurde ebenfalls bereits beschlossen. Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 Euro. Die Minijob-Verdienstgrenze wird dann 556 Euro im Monat betragen.

Wo finde ich noch mehr Infos?

Weitere Informationen rund um den gesetzlichen Mindestlohn finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Auch auf den Webseiten der Mindestlohnkommission und beim Zoll gibt es viele hilfreiche Infos für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Und natürlich bei der Minijob-Zentrale.

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Erwin Mader
EM
Erwin Mader

Ich habe 2023 in meinem Minijob 130 Überstunden gehabt. Muß der Arbeitgeber diese Bezahlen
oder wird das als Freiwillig eingestuft. Also 650 Stunden gesamt 2023
Vielen Dank für Ihre Bemühungen MFG E.Mader

Christoph Riegel
CR
Christoph Riegel

Hallo,

was passiert, wenn ich die jährliche Minijob-Grenze überschreite, weil ich den Minijob bspw. im April beginne, in den vorherigen Monaten des Jahres aber bereits mehr verdient habe, oder ich den Minijob für nur bspw. 4 Monate mache und anschließend wieder mehr verdiene? Dann läge ich ja deutlich über den 6.456 Euro pro Jahr.

Vielen Dank für die Hilfe und beste Grüße!

Rolf-Dieter Arff
RA
Rolf-Dieter Arff

Wir bekommen bei Autohaus Süverkrüp bei Krankheit sowie bei Urlaub keine Bezahlung im Mindeslohn? Ist das Rechtens???

Claudia M.
CM
Claudia M.

Guten Tag, gilt die Mindestlohngrenze auch für Schülerjobs, wie Zeitung austragen?
Danke!

Meike L.
ML
Meike L.

Hallo,

musste jeder Arbeitgeber, der in 2023 12€ Mindestlohn (520€) an seine Minijobber gezahlt hat und in 2024 12,41€ (538€) zahlt, aufgrund der Mindestlohneerhöhung zum 01.01.24 eine neue versicherungsrechtliche und vorausschauende Beurteilung für Kalenderjahr 2024 vornehmen, die dann relevant ist für die Arbeitnehmer?

Wenn ja, ist diese dann die Grundlage für die Beurteilung eines vorliegenden Minijobs – sprich von Januar – Dez 2024 bis zu 6.456€, auch möglich mit mehr als 2 Monaten über 538€?
Wenn in 2023 auch in mehr als 2 Monaten 520€ überschritten wurde, aber die Jahresgrenze Jan – Dez 2023 von 6240 eingehalten wurde, muss dann evtl. trotzdem noch eine Zurückschau auf einen Zeitjahrraum beachtet werden?
Oder muss für das Kalenderjahr 2024 lediglich beachtet werden, dass die Verdienstgrenze 6456€ Ende Dezember eingehalten wird, wenn man wieder in diversen Monaten mehr als 538€ pro Monat verdient?

Vielen Dank!

Meike L.

Max Preisel
MP
Max Preisel

Hallo Liebes Minijob Zentrale Team,
ich habe ein Jobangebot erhalten das ich gerne annehmen möchte. Da ich in einen Job meine 35h vollzeit arbeite möchte ich diesen gerne als Minijob laufen lassen, die Bedingungen dafür erklärt ihr in euren Videos echt sehr gut 👍.
Die Obergrenze für einen Minjob beträgt 6456€, diesen werde ich auch nicht überschreiten.Ich habe allerdings noch zwei Fragen zu der Beschäftigung.
Ich muss mich einarbeiten und verdiene im ersten Monat somit ca.1000€. In den darauffolgenden Monaten verdiene ich im Schnitt unter den 538€. Zählt meine Beschäftigung dann noch als Minijob?
Wenn ich im März anfange, darf ich dann bis Ende Februar.25 (12.Moante) die 6456€ nicht überschreiten?

Danke im voraus.

Ute Küpper
UK
Ute Küpper

Im letzten Jahr bin ich auf 520,00 hochgegangen. Ergebnis: Die Krankenkasse wollte mich nicht mehr familienversichern, da mein Bezug zusammen mit meinem Mann zu hoch war. Dann hätte ich mich selber versichern müssen. Jetzt bin ich zurück auf 450 !
So kann es gehen!

Angela
AN
Angela

Hallo bekomme ich Schwierigkeiten wenn ich die minijobgrenze jeden Monat um 0,88 Cent überschreite

Jochen Reichelt
JR
Jochen Reichelt

Steht mir Urlaub zu?

Elena Klaus
EK
Elena Klaus

Ich bin 67 Jahre alt, beziehe eine eigene Rente und eine Pension meines verstorben Mannes, der im öffentlichen Dienst tätig war. Ich arbeite in der Pflege, bisher auf 520,- Euro-Basis auf Minijob -Basis. Mein Arbeitgeber hat mir ca 300,- Euro Weihnachtsgeld überwiesen, damit habe ich 2023 die Grenze von 520 ,- Euro überschritten. Ist dadurch meine Pension gefährdet und wird mir diese dadurch gekürzt? Komme ich nun in Steuerklasse 6? Was habe ich zu erwarten? Freundliche Grüße
Elena Klaus

Sandra S.
SS
Sandra S.

mein Arbeitgeber moechte, das ich auf die 538€ Lohn gehe und mehr Stunden arbeiten muß.
Kann er von mir verlangen, das ich einer Aenderung zustimme ?
Ich habe schon der letzten Erhoehung nicht zugestimmt, und moechte weiterhin nur 450€ im Monat verdienen
Ich bin seit 10/2017 dort beschaeftigt

Andreas Schulze
AS
Andreas Schulze

Guten Tag,
ändert sich die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 175€ in 2024?

Vielen Dank

J. Ewig
JE
J. Ewig

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe seit Jahren Minijobber im Privathaushalt beschäftigt. Ich habe meine Minijobber meistens darum gebeten sich von der Rentenversicherung zu befreien, da es für mir einen hohen Aufwand bedeutet hätte, die RV monatlich abzuführen. Ich habe die Personen ja in meinem Privathaushalt eingestellt um mich zu entlasten und nicht, dass ich noch mehr Aufwand habe. Damals hieß es, dass die Arbeitnehmer die sich von der der Rentenversicherung befreit haben, nur 400 Euro verdienen dürfen und die, die RV-Beiträge zahlen 450 Euro. Wie viel dürfen nun Arbeitnehmer ab 2024 verdienen, die nicht zusätzlich in die RV einzahlen? Feundliche Grüße

Elisabeth Walden
EW
Elisabeth Walden

U1 und Rentner:
Wird bei Vollrentnern der Ausfall im Krankheitsfall zu 80% erstattet?
Falls nein, muss ich die Umlage U 1 für Rentner bezahlen?
Mfg
E. Walden

Petra Roesner
PR
Petra Roesner

Wie sieht die hinzugrenze bei Rentnerin aus, was zur Zeit umstritten ist bei Teilzeit?

Ruth Sailer
RS
Ruth Sailer

Ich habe ein Angebot auf Basis eines Minijobs für einen Saisonarbeitsplatz erhalten, indem ich sechs Monate lang für 3-4 Stunden täglich arbeiten und die anderen sechs Monate bei Lohnfortzahlung (538 Euro), nicht arbeiten müsste.
Die Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro und die daraus resultierende Jahresarbeitszeit werden NICHT überschritten.
 
Frage, ist es rechtens oder bekomme ich durch dadurch Probleme ?

Hinrichs
HI
Hinrichs

Zum Punkt, ob Arbeitsverträge geändert werden müssen:

„Ja, wenn im Arbeitsvertrag als Stundenlohn nicht generell die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder sogar ein höherer Stundenlohn vereinbart wurde, ist der Stundenlohn des Minijobbers oder der Minijobberin durch die Erhöhung des Mindestlohns im Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber anzupassen.“

Was soll das bedeuten, wenn man nun z.B. 12,70€ verdient, also über dem Mindestlohn. Klingt so, als ob der Stundenlohn ab Januar erhöht werden muss? Das kann ja nicht sein?

Singh Dalip Nachse...
SN
Singh Dalip Nachse...

Hallo ich suche einen in Reutlingen Minijob

Big Rudi
BR
Big Rudi

„….Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber…“ Schafft endlich diese, von der absoluten (!) Mehrheit der Bevölkerung abgelehnte schwachsinnige Sprachverkomplizierung ab! Sie hält keiner logischen Überprüfung stand und dient weder einer Gleichstellung der biologischen Geschlechter noch einer natürlichen Weiterentwicklung unserer Sprache!

Christiane Englich
CE
Christiane Englich

Kann man einen Minijob und einen Midijob gleichzeitig ausüben und wie verhält es sich dann mit den Sozialabgaben?

Jörg Reiher
JR
Jörg Reiher

Erhöht sich auch der Freibetrag von 100 €?

Manfred Trübenbac...
MT
Manfred Trübenbac...

Ändern sich die Pauschalabgaben für Minijobs für 2024??

Ibadet mustafi
IM
Ibadet mustafi

Ich habe zwei mal die Grenze überschritten.Jahreswert liegt im November bei 5200 immer noch unter dem Betrag von 6240.Kann ich am Ende des Jahres ausgesteuert werden

Ibadet mustafi
IM
Ibadet mustafi

Hallo,kann man ausgesteuert werden wenn man unter dem Jahresbeitrag ist z.B bei mir 5340 liegt im Moment das jahreswert.Bekommt man das Geld zurück vom Finanzamt.Danke

Josie Tonollo
JT
Josie Tonollo

Hallo, gibt es ein Musterschreiben zur Erhöhung des Mindestlohnes ab 01.01.2024 mit dem wir die Mandanten darüber informieren können?

Mark
MA
Mark

Hallo,
wenn man ab Januar 2024 das Zeitjahr betrachtet, dann müsste die Jahresverdienstgrenze jeden Monat um 18€ steigen, oder?
01.02.23 – 31.01.24 -> 6.258€
01.03.23 – 29.02.24 -> 6.276€

Margrit Carboni
MC
Margrit Carboni

Wenn der minijober Sonntags arbeitet zählen die Stunden, dann doppelt?!

Matze
MA
Matze

12,41 Euro Brutto, da könnt ihr euch ja den Lohn im Monat ausrechnen und dazu die Rente von 58 Prozent davon, da fahren wir doch an die Wand.

Matthias Volpp
MV
Matthias Volpp

Ein Wachmann der seinen Kopf hinhält verdient 13 Euro Brutto die Stunde, Manteltarifvertrag, nur mal zur Info.

Matthias Erk
ME
Matthias Erk

Wie ist durch die Erhöhung der Minijob-Grenze mit Mitarbeitenden umzugehen, deren Entgelt knapp oberhalb der derzeitigen Minijob-Grenze liegt und damit im Midijob-Bereich. Werden diese Mitarbeitenden automatisch im Rahmen der Minijob-Regeln umgestellt oder gibt es hier eine Übergangszeit bzw. eine Wahlmöglichkeit, doch im Midijob zu bleiben?

Monika Quack
MQ
Monika Quack

Bei Schwerbehinderte 60 %mehr Urlaub im Minijob ??

Dominik
DO
Dominik

Ich lese immer nur soll erhöht werden. Wann wird dies beschlossen?

Bat-Erdene Batchul...
BB
Bat-Erdene Batchul...

Hi,

Dürfen Minijobber Bonuszahlungen bekommen. Wenn JA geht es ohne steuern oder muss steuerpflichtig sein. Denn die Obergrenze wird ja überschritten.
Danke

Esther Ulirsch
EU
Esther Ulirsch

Ich möchte mal wissen, warum man z.b. als Student bei einem 520 € Job, bei dem der Arbeitgeber an die Knappschaft genauso viel zahlt, wie er für die Krankenversichererung für jemanden den er mit 521€ einstellt, sich selbst noch versichern muss? Das heißt, das von den 520€ noch privat in eine freiwillige KV bezahlt wird, so das letztendlich nur ca. 400€ bleiben. Wenn man aber mehr als 520€ bekommt, also z.b. 521€, dann zahlt man selbst nur etwa 3€ und den Rest der Arbeitgeber. Das finde ich sehr ungerecht. Meine Tochter bekommt kein Bafög, weil sie aber studiert steht ihr kein Bürgergeld zu und sie bekommt auch keinen Unterhalt oder Kindergeld und sie muss sich, trotzdem sie gar kein Einkommen hat, auch noch selbst versichern. Jetzt arbeitet Sie so, das sie 530€ bekommt und muss nur so 3€ für ihre Krankenversicherung. Bezahlen. Ihren Arbeitgeber kostet das genauso viel an KV, wie er für einen Minijobber an die Knappschaft zahlt. Ich frage mich, für was ist denn die Knappschaft eigentlich da ? Ist sie eine Krankenversicherung? Wenn ja, warum muss man sich dann nochmal versichern?

Hotel Rössle Regi...
HR
Hotel Rössle Regi...

Wie verhält es sich bei Einmalzahlungen wie zum Beispiel Inflationsausgleichsprämie oder Sachbezug steuerfrei bis 50 € Freigrenze .
Dürfen mit diesen Einmalzahlungen die Grenze von 520,00 € überschritten werden, oder gilt auch hier Lohn + Einmal Zahlungen Jahresgrenze 6.240,00 €.

Helmut Lorenz
HL
Helmut Lorenz

Alles zu kompliziert geregelt. Normaler Lohn – Minijob – Sozialversicherungen, Steuern, Arbeitsrecht, Abrechnungen, usw.
Es schreit nach Vereinheitlichung und Vereinfachung!

Michaela Merkl
MM
Michaela Merkl

Mich interessiert ob der Mindestlohn auch für Heimarbeiter ist ? ich bekomme momentan ein Basisstundenlohn von 8,70 € dann kommt noch ein Zuschlag von 35,62% dazu dann ist der Endstundenlohn bei 11,80 € . Wo kann ich mich da befragen ?

Claudia Britz
CB
Claudia Britz

Es ist alles ein Witz.Bürgergeldempänger bekommen monatlich mehr raus,als wie ein Minijobber.Warum arbeitet man überhaupt noch?

H. Jakobs
HJ
H. Jakobs

Der Mindestlohn steigt seit Jahren, ist auch in Ordnung. Unverändert bleibt aber seit Jahren die steuerliche Vergünstigung für Haushaltshilfen (510,- Euro p.a.). Auch hier sollte eine laufende Erhöhung erfolgen!

Karin Gerhard
KG
Karin Gerhard

Kann man minijob mit Übungsleiterpauschale kombinieren und dadurch die Besteuerungsgrenze erhöhen?

Anonym
AN
Anonym

Steuern HALBIEREN……nicht Lohn preise Spierale…
131 Laendern mit Miliarden hilfen untestuezen.. wie china, indien….

SARA FRITZCHE
SF
SARA FRITZCHE

Und was ist mit denen die in einer behinderten Werkstatt oder Einrichtungen arbeiten

Karin Weber
KW
Karin Weber

Wird der Sonntagszuschlag auf den Minijob angerechnet?

Angela Ressel
AR
Angela Ressel

Dass der Mindestlohn erhöht wird ist super.
Ich habe da Mal eine Frage zum Anspruch auf bezahlten Urlaub für Minijobbern. Steht der bezahlte Urlaub auch den Minijobbern zu? Und wenn ja, wie viele Tage im Jahr?
Vielen Dank

Andrea Kordubel
AK
Andrea Kordubel

Diese Regierung führt uns in den Ruin.
Die Versprechungen die Sie uns gegeben sind alle erlogen.Wir leben in einer Kreislaufwirtschaft .Was uns heute gegeben wird ,wird uns morgen um ein
mehrfaches wieder aus den Taschen geholt,mit unlauteren Versprechungen.

Christian H
CH
Christian H

Besser wäre es die Arbeitnehmer steuerlich zu entlasten anstatt den Unternehmen immer höhere mindest Löhne aufzulasten…
Was schwarz arbeiter weiter forcieren läßt.

Lothar Claus
LC
Lothar Claus

Ich bin Unternehmer und habe stark zu kämpfen…a) das kaum noch Mitarbeiter zu bekommen sind die auf 520 Euro arbeiten wollen,da das bürgergeld lukrativer ist und man nebenbei schwarz Arbeiten kann. Ich sehe das so, daß es mehr eine verarsche für Unternehmer und Arbeiter ist. Die erhöhte Inflation ist eindeutig Hausgemacht. Und wär glaubt in durch Mindestlohn mehr in die Tasche zu bekommen, irrt sich gewaltig. Denn wenn der Unternehmer höhere Kosten hat werden diese Kosten weitergegeben und somit werden die Nebenkosten teurer…am ende haben alle wieder das gleiche. Wer tatsächlich profitiert ist typisch wieder der Staat. Durch die Mehreinnahmen der 19%. Somit füttern wir weiter die Inflation…gezwungen durch diese Verbrecher der Ampel. Diese gehen mit ihren dicken passion ihn ihren unverdienten Ruhestand….ohne nur nur ein euro in die rente mit eingezahlt zu haben und hinterlassen Armut und Chaos. Ich könnte kotzen ….aber Hauptsache die leute freuen sich über das Almosen Mindestlohnerhöhung, welches völlig kontraproduktiv ist…Fazit…ich als Unternehmer muss das ausbaden was diese Politik versaubeutelt hat…wann werden die menschen wach das diese Regierung uns nach Strich und Faden verarscht.

Roger Haffer
RH
Roger Haffer

Ich habe folgendes Problem ich bin Zeitungsaustragen seit 2013 und würde bis zu Einführung des Minijobs nach Zeitungen bezahlt worden. Meine Arbeitszeit beträgt ca 1,5 Stunden .das einzige was ich damals unterschrieben habe war ein Personalbogen einen Arbeitsvertrag habe ich folgenden nicht wie soll ich mich verhalten und was kann ich tun das ich gerecht bezahlt werde.

Sabine Schwartz
SS
Sabine Schwartz

Ab 1.11.23 gehe ich in Rente als besonders langjährig Versicherte. Ich bin Wittwe und bekomme Hinterbliebenen Rente . Ich möchte aber noch einen Tag in der Woche arbeiten gehen als Minijobbern. Bei der Rentenberatung hat man mir gesagt, ich sollte meine Rentenversicherungsbeiträge selbst zahlen. Welchen Vorteil bringt das? Ich habe bisher keinen Arbeitsvertrag gehabt. Bin seit 25 Jahren in dem Betrieb. Muss mein Arbeitgeber mir jetzt einen Arbeitsvertrag vorlegen?

Christa Peters
CP
Christa Peters

Wie sieht das bei voller Erwerbsminderungsrente aus ab 01.01.2024 ?
Arbeitszeit: 2.45 Std bei 5 Tage