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Kurzfristige Minijobs – berufsmäßig oder nicht?

Mehr als 250.000 Beschäftigte üben aktuell einen kurzfristigen Minijob aus (Stand: September 2023). Warum es für die zeitlich befristet eingestellten Minijobber wichtig ist, die Beschäftigungen nicht berufsmäßig auszuüben und wie Arbeitgeber die Berufsmäßigkeit einer Beschäftigung prüfen können, erklären wir in diesem Beitrag.

zuletzt aktualisiert am 4. Januar 2024

Warum Arbeitgeber die Berufsmäßigkeit prüfen müssen

Kurzfristige Minijobs müssen schon vor Beginn der Beschäftigung zeitlich begrenzt werden. Sie dürfen maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage andauern. Generell besteht bei kurzfristigen Minijobs keine Verdienstbeschränkung.

Wird jedoch mehr als 538 Euro monatlich verdient, müssen Arbeitgeber zusätzlich prüfen, ob der Minijob berufsmäßig ausgeübt wird. Wer berufsmäßig arbeitet, darf nicht im Rahmen eines kurzfristigen Minijobs beschäftigt werden. Diese Beschäftigungen wären dann sozialversicherungspflichtig und bei der zuständigen Krankenkasse zu melden.

Wann wird eine Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt?

Eine Beschäftigung wird berufsmäßig ausgeübt, wenn sie für den Beschäftigten nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist. Sichert zum Beispiel eine Aushilfe mit der Beschäftigung ihren Lebensunterhalt, dann gilt diese als berufsmäßig.

Weil Arbeitgebern die konkrete Prüfung der Einkommensverhältnisse der Beschäftigten nicht immer möglich ist, geben die Sozialversicherungsträger Handlungsempfehlungen, wie man das Vorliegen von Berufsmäßigkeit prüfen kann. Diese Handlungsempfehlungen orientieren sich an der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Liegen bestimmte Fallgestaltungen vor, können Arbeitgeber sich daran orientieren und entscheiden, ob Berufsmäßigkeit vorliegt. Eine auf den Einzelfall bezogene Prüfung der Einkommensverhältnisse der Beschäftigten ist dann nicht erforderlich.

Handlungsempfehlungen zur Prüfung der Berufsmäßigkeit – wie lauten Sie?

Die Handlungsempfehlungen zur Prüfung der Berufsmäßigkeit orientieren sich u.a. am Status und dem Erwerbsverhalten der Aushilfe. Ob Berufsmäßigkeit vorliegt oder nicht, kann wie folgt eingeschätzt werden:

1. Berufsmäßigkeit aufgrund des persönlichen Status der Aushilfe

Arbeitgeber können bereits am Status erkennen, ob eine Aushilfe berufsmäßig beschäftigt ist. Als berufsmäßig gelten Personen, die

  • mit oder ohne Leistungsbezug bei der Arbeitsagentur als Ausbildungs- oder Arbeitssuchende gemeldet sind (hiervon ausgeschlossen sind Schülerinnen und Schüler, die schon während ihrer Schulausbildung bei der Arbeitsagentur als ausbildungssuchend gemeldet sind),
  • kurzfristig beschäftigt sind, während gleichzeitig die Hauptbeschäftigung aufgrund von Elternzeit oder unbezahltem Urlaub ruht, oder
  • Personen zwischen der Beendigung ihrer Schulausbildung und der Aufnahme einer betrieblichen Berufsbildung, eines dualen Studiums oder eines Freiwilligendienstes (z. B. Bundesfreiwilligendienst).

2. Berufsmäßigkeit aufgrund des Erwerbsverhaltens der Aushilfe

Berufsmäßigkeit kann sich auch aufgrund des Erwerbsverhaltens der Aushilfe ergeben.

Folgt eine kurzfristige Beschäftigung auf bereits ausgeübte Beschäftigungen, liegt Berufsmäßigkeit vor, wenn die Summe aller Beschäftigungszeiten zusammen mit der aktuell zu beurteilenden Beschäftigung im laufenden Kalenderjahr mehr als 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage beträgt.

Unberücksichtigt bei dieser Betrachtung bleiben allerdings Minijobs mit Verdienstgrenze und kurzfristige Beschäftigungen mit einem Verdienst bis durchschnittlich 538 Euro im Monat.

Hinweis:
Zeiten der Meldung als Ausbildungs- oder Arbeitssuchender mit Beschäftigungslosigkeit werden bei dieser Prüfung wie Beschäftigungszeiten berücksichtigt!

Bei welchen Aushilfen ist generell keine Berufsmäßigkeit zu prüfen?

Bei Personen, die einen kurzfristigen Minijob neben

  • einer Hauptbeschäftigung,
  • einer selbständigen Tätigkeit,
  • einem freiwilligen Wehrdienst,
  • dem Bezug von Vorruhestandgeld,
  • einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr oder
  • einem Bundesfreiwilligendienst

nachgehen, kann angenommen werden, dass die Tätigkeit von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung und deshalb grundsätzlich nicht berufsmäßig ist.

Für welche Aushilfen gibt es noch Besonderheiten?

Es gibt Aushilfen, die aufgrund ihres Status nicht zu den berufsmäßig Beschäftigten gehören, aber wegen ihres Erwerbsverhaltens berufsmäßig sein können. Hierzu gehören insbesondere

  • Altersvollrentner (aber nicht Bezieher einer Teilrente), die aus dem Berufsleben ausgeschieden sind
  • Studenten, die noch nicht zum Personenkreis der Erwerbstätigen zählen.

Sie stehen dem Arbeitsmarkt nicht mehr bzw. noch nicht dauerhaft zur Verfügung. Für diese Personen kann sich lediglich Berufsmäßigkeit aufgrund des Erwerbsverhaltens ergeben. Berücksichtigt werden für diese Prüfung aber nur Beschäftigungszeiten ab Beginn der Altersvollrente bzw. dem Studienbeginn.

Unsere „Entscheidungshilfe zur Prüfung der Berufsmäßigkeit“ hilft Ihnen bei der Klärung unterschiedlichster Fallkonstellationen.

Der Einstellungsbogen schafft Transparenz

Der Einstellungsfragebogen, die sogenannte „Checkliste für geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte“, erfasst alle Angaben der Aushilfe, die für die Prüfung der Berufsmäßigkeit erforderlich sind. Die Checkliste ist der Aushilfe vor Beginn der Beschäftigung auszuhändigen. Sie ist anschließend die wesentliche Grundlage für die versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung.

Kurzfristiger Minijob ohne Verdienstgrenze: Unbegrenzt viel verdienen? Das musst du wissen!

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Anika Meyer
AM
Anika Meyer

Hallo,
wir haben in unserem Betrieb über die Ferien mehrere Schüler beschäftigt und natürlich auch genau geprüft, ob sie weiterhin zur Schule gehen werden oder ob eine Ausbildung angestrebt wird.
Nun haben wir eine Schülerin, die sich während dieses Zeitraumes umentschieden hat. Sie hat eine Ausbildungsstelle angeboten bekommen, ohne sich dafür beworben zu haben und hat diese angenommen.
Damit sind die Voraussetzungen für die kurzfristige Beschäftigung nicht mehr erfüllt. Wie melde ich sie nun korrekt?

Tsvetelina Simeono...
TS
Tsvetelina Simeono...

Hallo, ich habe eine Frage, meine Tochter ist Vollzeitstudentin in der EU und kommt zum ersten Mal nach Deutschland, kann sie mit einem Kurzzeitvertrag für 2 Monate arbeiten und welche Dokumente braucht sie von ihrem Land und welche von Deutschland. Wo muss ich sie anmelden?

Thorsten G.
TG
Thorsten G.

Kann ich während der Altersteilzeit-Freizeitphase eine kurzfristige Beschäftigung ausüben (3 Monate pro Kalenderjahr)?
Mir geht es insbesondere um „die Aufgabe“. Der Verdienst ist dabei ein angenehmer Nebeneffekt.
Muss ich dabei etwas beachten, damit mir keine Berufsmäßigkeit unterstellt wird?
Und kann ich ähnliche kurzfristige Beschäftigungen auch in 3 aufeinanderfolgenden Jahren annehmen (parallel zu den ATZ-Entgeltzahlungen)?

Sibille
SI
Sibille

Guten Tag,
wenn man während eines Promotionsstudiums ein 3-monatiges Praktikum Vollzeit 40h Woche absolviert, größer 450 Euro Gehalt, kann das als kurzfristige Besschäftigung angesehen werden, wenn keine Vorbeschäftigungen im Kalenderjahr bestehen oder geht das beim Promotionsstudium nicht mehr, während es aber innerhalb eines Masterstudiums möglich wäre?
Vielen Dank!

Ksrin
KS
Ksrin

Hallo,
mein Sohn (Student) möchte gerne eine Kurzfristige Beschäftigung ausüben ab September 2022. Von November 2021 bis zum 14. April 2022 hat er sozialversicherungspflichtig während seines Studiums gearbeitet. 
Ist eine Kurzfristige Beschäftigung ab September 2022 möglich?
Viele Grüße
Karin

Ina
IN
Ina

Hallo, seit der Exmatrikulation im März habe ich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.. Ab September beginne ich eine Ausbildung und möchte von Juni – September eine kurzfristige Beschäftigung über 450,— € im zukünftigen Ausbildungsbetrieb ausüben. Die derzeitige sozialversicherungspflichtige Tätigkeit endet zum 31.08.22.
Kann ich diese kurzfristige Beschäftigung Juni – August aufnehmen oder ist diese als berufsmäßig zu sehen?

Tanja
TA
Tanja

Hallo, ich hatte vom 01.04.2019 bis 30.04.2022 beim Arbeitgeber A eine Hauptbeschäftigung und einen Minijob bei dem ich 450€ verdiene bei Arbeitgeber B. Seit dem 01.05.2022 habe ich eine neue Hauptbeschäftigung bei Arbeitgeber C und weiterhin den Minijob. Jetzt soll ich bei Arbeitgeber A noch 1x pro Woche für ca. 2-3 Stunden aushelfen (für ungefähr 3 Monate). Kann dies dann eine kurzfristiger Minijob sein?

Rosa
RO
Rosa

Hallo, ich habe als Studentin sowohl einen Minijob bei dem ich 450€ verdient habe und zusätzlich noch eine kurzfristige Beschäftigung bei der ich relativ versch. arbeite und verdiene (an max. 70 Tagen aber). Ich bin auch eigentlich fast nie über 20h pro Woche gekommen. Ist das richtig dass ich in beiden Jobs dann nicht in die Sozialversicherung einzahle?

Alida
AL
Alida

Hallo,
Ich bin Studentin und habe 2 Jobs bei denen ich insgesamt im Monat 800 € verdiene. Beide Jobs werde ich für 4 Monate ausüben, aber nicht jeden Tag arbeiten (ca. 2 -3 Tage die Woche Vollzeit). Wie ist es da? Muss ich hier Sozialversicherungsbeiträge zahlen, auch wenn ich nicht über die 5400 € komme? Ich bin übrigens auch nur noch 2 Monate Studentin.

Anna
AN
Anna

Hallo,
ich bin Student und habe derzeit zwei Minijobs (bei einem erhalte ich 450€, bei dem anderen ca. 100€) und zahle entsprechende Abgaben. Nun möchte ich den einen Minijob aufgeben (der, bei dem ich 450€ erhalte) und eine kurzfristige Beschäftigung eingehen. Wäre das in diesem Fall möglich, obwohl ich in der Vergangenheit Steuern/Abgaben zahlen musste?

Schmid
SC
Schmid

Hallo Minijob Team,
ich werde ab Sep 22 bis Mai 23 1 x po Woche für 2 Stunden arbeiten. Dann wieder ab Sep 23 – Mai 24 … Da dies unter 70 Arbeitstage ist, frage ich mich ob dies ein kurzfristiger Minijob ist ?

Flocke
FL
Flocke

Hallo Minijob Team,
ich habe gelesen, dass eine kurzfristige Beschäftigung nicht einer geringfügigen folgen darf und umgekehrt. Zusätzlich darf einer kurzfristigen Beschäftigung keine Hauptbeschäftigung folgen.
In der Praxis passiert doch genau das:
Eine kurzfristige Beschäftigung z.B. mit 70 Tagen wird durch mehr Arbeit schneller erreicht/überschritten als geplant. Dann wird das Versicherungsverhältnis neu überprüft und es wird entweder ein Minijob oder eine Hauptbeschäftigung, je nach dem wie der weitere Arbeitsanfall ist.
Wie kann man das unterscheiden bzw. nachweisen, dass es eben nicht so geplant, sondern sich z.B. durch die aktuelle Corona-Situation ergeben habt (z.B. als kurzfristige Aushilfe im Lebensmittelhandel oder im Testzentrum, in dem die Bürgertests von der Regierung immer nur schrittweise verlängert wurden)?
Vielen Dank!

Claudia Fertala
CF
Claudia Fertala

Hallo Minijob Team
Ich bin seit 2020 in Vollrente mit 520.–Euro
Seit 2014 habe ich einen Minijob mit 420.– Eiuro.
Jetzt habe ich seit 10/2021 noch eien Minijob über 100.–Euro
Ist das so möglich?
Vielen Dank für die Auskunft.
Claudia

Maria Zimmermann
MZ
Maria Zimmermann

Hallo Minijob-Team,
kann ich nach Abschluss meines FSJ Jahres nun für 3 Monate eine kurzfr. Beschäftigung aufnehmen zur Überbrückung, ab 01.09.2022 beginnt meine Berufsausbildung? Ich bin derzeit fam.versichert und würde über 450 Euro verdienen.
Danke und Grüße
Maria

Wolfgang Greiner
WG
Wolfgang Greiner

Hallo liebes Minijob-Team,
kann man jemanden zur Aushilfe für einen Arbeitstag die Woche als kurzfristigen Minijob anmelden und das ganze später in einen gewöhnlichen Minijob oder in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einem dann neuen Arbeitsvertrag umwandeln, wenn sich das ganze mit mehr Wochenstunden verstetigt?
Danke und Gruß
Wolfgang

Katharina Born
KB
Katharina Born

hallo liebes Minijob-Team,
ich habe einen MINIJOB für 450€ (bin „familienversichert“) und keine weitere versicherungspflichtige Beschäftigung. Kann ich dann neben dem o.g. 1 Minijob zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung ausüben => steuerfrei? Gelten dann für die kf. Beschäftigung jetzt wieder 70 Tage oder gibt es evtl. eine Verlängerung der möglichen >100 Tage nach dem 31.10.21? danke schön im Voraus

KarinK
KA
KarinK

Sehr geehrtes Team der Minijob-Zentrale,
ich befinde mich seit 01.03.21 im passiven Block der Altersteilzeit. Von 01. 04.bis 30.06.21 hatte ich einen Minijob in einem Corona-Testzentrum. Kann ich für den gleichen Arbeitgeber in meinem erlernten Beruf (Krankenschwester) zusätzlich im Rahmen der Regelung gem. Übungsleiterpauschale (bis max. 3.000.- EUR/Jahr) tätig sein? Wären beide Tätigkeiten dann steuerfrei?
Vielen Dank.

Julia
JU
Julia

Hallo,
ich habe mich in die Uni eingeschrieben und habe eine 450-Minijob (bei dem ich aber zurzeit nicht arbeite) und eine geringfügige Beschäftigung. Ist es möglich noch eine kurzfristige Beschäftigung dazu zunehmen, bei der ich ca. 640€ im Monat verdiene, kombiniert mit der schon bestehenden geringfügigen Beschäftigung, bei der ich die 450€ nicht überschreite? Würde ich dann das komplette Gehalt 640€+450€ bekommen ohne Steuern zu zahlen, oder muss ich aufpassen dass die kurzfristige Beschäftigung (640€) ebenfalls nicht über die 450€ geht? Der Plan wäre für die nächsten drei Monate (Oktober bis Dezember). Der 450€ Job sind ca. 4 Tage im Monat, der 640€ wären dann 8 Tage im Monat.
Danke!

M.H
MH
M.H

Hallo,
ist es möglich einen Student im direkten Anschluss an ein vorgeschriebenes Praktikum als kurzfristig Beschäftigter abzurechnen?
Er ist weiterhin in der Fachoberschule eingeschrieben und die Beschäftigung nach dem Praktikum soll nur einen Monat weiterlaufen.
Vielen Dank.

M.M.
MM
M.M.

Hallo, wir haben für 3 Monate (1.7.-30-9.) einen Praktikanten. Er verdient über 450€. Er hat sein erstes Studium beendet. Hierzu liegt uns eine Immatrikuationsbescheinigung bis zum 31.7. vor. Er hat sich jetzt zum neuen Semster ab 1.10. für ein komlett anderes Bachelorstudium erneut eingeschrieben. Gilt die Beschäftigung hier als berufsmäßig?
Vielen Dank!

G W
GW
G W

Hallo,
darf eine Person, die Erwerbsunfähigkeitsrente oder Erwerbsminderungsrente bekommt, eine kurzfristige Beschäftigung ausüben?
Vielen Dank.

AlonzoAlonzo
AL
AlonzoAlonzo

Um alle Probleme mit einer Fremdsprache zu lösen, würde ich Ihnen nur wärmstens empfehlen, Ihre Aufmerksamkeit auf diese Site preply zu lenken, da ich es hier geschafft habe, einen wirklich guten Lehrer zu finden, mit dessen Hilfe es mir gelungen ist, ohne Probleme , Probleme mit einer Fremdsprache lösen. Davor habe ich duolingo ausprobiert, aber es hat mir nicht gefallen

Lesley Bridges
LB
Lesley Bridges

Hallo, Ich bin 1955 geboren, bin seit Januar vollrentner, wieviel darf ich darum verdienen, da ich hier gelesen habe das es für diese Jahrgänge auf schrittweise 67 Jahre erhöht worden ist, ich bin jetzt gerade 66 Jahre alt geworden, danke LB

S Türpe
ST
S Türpe

Guten Tag,
wie sieht es denn mit der Berufsmäßigkeit aus, wenn ich in Kurzarbeit bin? Eigentlich geht man ja bei mir davon aus, dass die Aushilfstätigkeit nicht berufsmäßig ist, weil ich noch eine andere Hauptbeschäftigung habe. Da bin ich allerdings in Kurzarbeit und möchte noch einen Aushilfsjob machen. Dieser ist ja dann nicht von untergeordneten wirtschaftlicher Rolle für mich.
Kann ich dann überhaupt kurzfristig beschäftigt werden?
Liebe Grüße

G.R.
GR
G.R.

Guten Tag,
ich möchte für 1/2 Jahr einen Schüler, 16 Jahre alt, 11. Klasse Gymnasium,
für 70 Tage bis zum 1.8.21 einstellen. Die Tätigkeit soll an 2-3 Tagen in der Woche statt finden.Wieviele Stunden darf er nach der Schule arbeiten? Ist das auf 2 Std beschänkt oder gehen auch 3-4 Stunden?
Fällt er hierfür unter die 70 Tage Regel ohne KV /RV Beitrag(kein anderer Job vorhanden!) oder muß er unter der 450€ Regel eingestellt werden?Mein Stb behauptet, die 70 Tage Regel gilt nur in der Ferienzeit, dass kann ich aber nirgendwo finden.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Anonymous
AN
Anonymous

Hallo,
wir möchten gerne eine (Lehramts-) Studentin im Dezember 2020 und Januar 2021 (bis zum Beginn ihres Referendariats) kurzfristig beschäftigten. Ist dies möglich? Oder liegt hier eine Berufsmäßigkeit vor?
Viele Grüße

Lara
LA
Lara

Sehr geehrtes Team der Minijob Zentrale,
Ich mache im September meinen Masterabschluss und würde gerne danach für 3 Monate (20.09.-20.12.2020) für ein Unternehmen (Vollzeit; >450€ Lohn) arbeiten. Gilt diese Beschäftigung als kurzfristige (nicht berufsmäßige) Beschäftigung und ist somit von Sozialabgaben befreit? Ich bin offiziell bis zum 31.09.2020 immatrikuliert, aber werde erst Ende Oktober die Note für meine Masterarbeit erfahren.
Zusätzlich wollte ich noch fragen, ob sich der Status ändern würde wenn ich für ein zusätzliches Bachelorstudium ab Oktober eingeschrieben wäre.
Vielen Dank im Voraus.

Anonymous
AN
Anonymous

Hallo,
wir möchten eine Person kurzfristig beschäftigen und diese für 2 Monate befristen. Er hat ein Studienkolleg zum Erlernen der deutschen Sprache abgeschlossen und wartet nun auf einen Studienplatz. Lt. Checkliste ist er nicht berufsmäßig und kann kurzfristig beschäftigt werden. Korrekt?
Vielen Dank.

Tim
TI
Tim

Hallo,
ich war bislang Schüler und arbeite momentan als Minijobber (unter 450 EUR) bei meinem Arbeitgeber. In 2 Monaten studiere ich und werde ab dem Zeitpunkt beim identischen Arbeitgeber mit Satus Student (20 Wochenstunden) eingesetzt. Könnten man für die nächsten 2 Monate den Status auf kurzfristig Beschäftigt ändern, sodass die Entgeltgrenze von 450 EUR überschritten werden dürfte?
Vielen Dank für die Hilfe. 😉
Tim

Enrico
EN
Enrico

Kann ich auch eine kurzfristige Beschäftigung (z.B. ab 07.07.-31.10.2020) ausüben, und dabei nur Tageweise je nach Bedarf für den Betrieb arbeiten, wie z.B. im Juli 10 Tage im August 10 Tage etc.?

Mia
MI
Mia

Guten Tag,
ich habe ein paar Fragen.
Und zwar bin ich seit Oktober 2018 kurzfristig angestellt in einer Bar. Meinen Vertrag bekomme ich immer für ein Jahr und mein jetziger läuft von September 2019 bis August 2020. Ich habe 2019 Abitur gemacht und warte jetzt auf einen Studienplatz (Beworben für das Winter- und Sommersemester). Zähle ich also zu den berufmäßigen?
Ich arbeite nicht über 450 Euro und zahle auch keinerlei Steuern und Sozialabgaben.
Wie sieht das aus mit Lohnfortzahlung? Habe ich irgendeinen Anspruch? Seit Mitte März kann ich aufgrund der geschlossenen Bars ja nicht arbeiten und bekomme im Moment auch kein Geld.
Könnte ich auch im Moment einen anderen kurzfristigen Minijob auf 450 Euro Basis annehmen und danach wieder in meinen alten Job zurückehren?
Und wie verhält sich das, wenn ich über den Sommer dann eine Vollzeitstelle annehme und im Oktober ein Studium starte?
Ich hoffe Sie können mir weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Mia

SE
SE
SE

Hallo liebes Team,
vorhandene Hauptbeschäftigung in 100% Kurzarbeit
Vorhandener Minijob ohne Einnahmen durch Corona
Ist es möglich ohne Nachteile/Abzüge eine kurzfristige Beschäftigung anzunehmen?
Oder gibt es da Sonderregelungen bezgl. Kurzarbeit?

Anonymous
AN
Anonymous

Hallo liebes Team,
ist eine kurzfristige Beschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung in 100% Kurzarbeit erlaubt bzw ohne Nachteile/Abzüge machbar?
(Vorhandener Minijob ohne Einnahmen durch Corona)

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KB
Kurzfristige Besch...

[…] Job nicht primär ihren Lebensunterhalt sichern. Was das bedeutet, erklärt die Minijob-Zentrale genauer. Beispiele: Keine Berufsmäßigkeit liegt vor, wenn die Aushilfe nicht mehr als 450 Euro im Monat […]

trackback
DB
Das gilt jetzt bei...

[…] Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird, helfen die Informationen der Minijob-Zentrale: “Kurzfristige Minijobs – berufsmäßig oder nicht?” und “Entscheidungshilfe zur Prüfung der […]

Dieter Mensing
DM
Dieter Mensing

Die Antwort bzw. das Beispiel des Minijob-Teams ist völliger Blödsinn.
Eine Zusammenrechnung von Vorbeschäftigungen, vor allem von Beschäftigungen nach dem Studentenprivileg zur Feststellung von Berufsmäßigkeit gibt es nicht.
Beim Arbeitgeber A liegt die Beschäftigung innerhalb des Semesters bei einem
Monatsentgeld von 600,– €, also wohl unter 20 Std. wöchentlich, und tangiert somit nicht den Studentenstatus. Ob die Beschäftigung als studentisch und damit rentenvericherungspflichtig gemeldet wurde, wird nicht mitgeteilt.
Wäre dies ein Job von mehr als 20 Std. wöchentliche (im Semester), verlöre der Studiernde nach Feststellungen des BSG das Erscheinungsbild des Studierenden ebenso wie ein Studierender in einem Feriensemester. Er wäre berufsmäßig tätig und in allen Teilen der Sozialversicherung versicherungspflichtig.
Die Beschäftigung bei Arbeitgeber B betrifft die Zeit der vorlesungsfreien Zeit und
ändert für den Studenten nichts an seinem Erscheinungsbild als Studierender. Eine
Zusammenrechnung nach § 8 Abs. 2 Satz 1 mit anderen kurzfristigen Beschäftigungen nach § 8 Abs. 1 Satz 2 zur Bestimmung der Kurzfristigkeit wäre erforderlich.
Der 8. Senat des LSG NRW schreibt dazu am 19.09.2018 :
“ Das Bundessozialgericht hat dabei nie ausschließlich auf die wirtschaftlichen Aspekte abgstellt, sondern auch als prägend für die Berufmäßigkeit angesehen, dass sich der Beschäftigte in den Kreis der Arbeitnehmer einreiht. Ebensoso hat es
gegen Berufsmäßigkeit sprechend angesehen, dass die Arbeitskraft des Beschäftigten hauptsächlich anderweitig in Anspruch genommen wird, sei es z. B. durch eine Tätigkeit als Hausmann oder aber auch als Studierender.
Vor diesem Hintergund ist grundsätzlich davon auszugehen, dass jemand der seinem äußeren Erscheinungsbild nach haupsächlich Studierender ist, nicht berufsmäßig im Sinne des § 8 SGB IV tätig wird.Dies giklt jedenfall so lange, wie er inanderen Versicherungszweigen das Werkstudentenprivileg für sich in Anspruch nehmen kann.“

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FI
Fleißige Helfer i...

[…] Verdient ein Minijobber mehr als 450 Euro monatlich, muss der Arbeitgeber jedoch prüfen, ob der Minijob berufsmäßig ausgeübt wird. Ist dies der Fall, besteht keine kurzfristige Beschäftigung und somit kein Minijob mehr. Wann Berufsmäßigkeit vorliegt, erklären wir in unserem Blog „Kurzfristige Minijobs – berufsmäßig oder nicht?“ […]

RR
RR
RR

Kann man mit einem/r Student/in einen Vertrag für die kommenden (mehrere) Jahre machen, so dass es trotzdem kurzfristig, nicht berufsmäßig gilt? Es soll auf keinen Fall die 70 Tagesgrenze überschritten werden, z.B. 40 Tage in den Semesterferien im Sommer und dann noch mal den einen und anderen Tag am Wochenende als Aushilfe.
Oder muss man jedes Jahr einen neuen Vertrag machen und die Person jedes Jahr an- und abmelden, dann im nächsten Jahr vor der nächsten Beschäftigung wieder neu anmelden und später abmelden …?

CB
CB
CB

Hallo, ich habe eine Frage zur kurzfristigen Beschäftigung.Darf ich einen Mitarbeiter, der über 450€ berufsmäßig beschäftigt wäre, dann trotzdem als kurzfristig Beschäftigten anmelden ( Beitragsgruppenschlüssel 0000) wenn er bei uns unter 450€ bleiben würde. Über welchen Zeitraum wäre dies dann möglich und müssen hier auch Vorbeschäftigungen angerechnet werden?
Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Vielen Dank!

Martin-HH
MH
Martin-HH

Hallo, wie viele Sozialabgaben + Krankenkassenbeiträge in % oder Euro wären zu entrichten bei : Altersvollrentner mit 65, Zusatzverdienst Gleitzone für 3 Monate a 850,- bis 06.2019 und Gleitzone [neu] ab 1.7. bis 30.9. mit 1300,- / Monat bei einer Brutto Rentenzahlung als Einkommen in Höhe 540,-/ Monat bzw. 6480,- p.a. ?
Welche Freibeträge wären bei EST am Jahresende vorhanden ?
Vielleicht können Sie helfen . Irgendwann wirds zu kompliziert. Vielen Dank im voraus.

Christa Zoller
CZ
Christa Zoller

Das mit den STudierenden verstehe ich nicht. Wenn ein Student während seines Studiums eine kurzfristige Beschäftigung ausübt, ist sie doch nicht berufsmäßig? Seine Hauptbeschäftigung ist doch das Studium und meistens beziehen Studenten ja Unterhalt von Ihren Eltern. Also kann ein Student/Studentin doch nicht von vornherein als berufsmäßig angesehen werden, womit eine kurzfristige Beschäftigung nicht in Frage kommt.

tztz
TZ
tztz

Wirklich eine sehr übersichtliche Aufstellung und Beitrag sehr gut erklärt, vielen Dank.
Ich muss Euch an dieser Stelle wirklich sehr loben für die Arbeit, die Ihr hier macht! Weiter so.