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Mehr Geld im Minijob: Wann darf man über 556 Euro verdienen

Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob liegt aktuell bei 556 Euro. Doch was passiert, wenn diese Grenze überschritten wird? In unserem Artikel erklären wir, was Minijobberinnen und Minijobber zum Überschreiten wissen müssen.

Zuletzt aktualisiert am 2. Januar 2025

Minijob-Verdienstgrenze ist dynamisch

Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch. Sie ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Die Verdienstgrenze erhöht sich also automatisch, wenn der Mindestlohn steigt.

Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben. Seitdem liegt die Minijob-Grenze bei 556 Euro im Monat.

Wann handelt es sich um einen Minijob mit Verdienstgrenze?

Zu Beginn einer Beschäftigung beurteilen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber anhand des Verdienstes, ob ein Minijob vorliegt. Die Grundlage bildet der voraussichtliche durchschnittliche Verdienst der nächsten zwölf Monate. Anhand der Höhe dieses Verdienstes stellen sie fest, ob überhaupt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt.

Maximal 556 Euro dürfen Minijobberinnen und Minijobber durchschnittlich im Monat verdienen. Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer also ein Jahr ununterbrochen arbeiten, dürfen sie bis zu 6.672 Euro (12 Monate x 556 Euro) verdienen. Wird der Minijob in weniger als 12 Monaten ausgeübt, muss die Verdienstgrenze entsprechend reduziert werden.

Verdienen Beschäftigte durchschnittlich im Monat mehr als 556 Euro, handelt es sich grundsätzlich nicht um einen Minijob, sondern um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Weitere Informationen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung finden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in unserem Magazin-Artikel Beurteilung für die Sozialversicherung: Was müssen Arbeitgeber wissen?

Schwankender monatlicher Verdienst im Minijob

Auch im Minijob darf die Arbeitszeit von Monat zu Monat etwas variieren. Entsprechend kann auch der monatliche Verdienst unterschiedlich hoch sein. Schwankt der monatliche Verdienst im Minijob, ist es wichtig die jährliche Minijob-Verdienstgrenze einzuhalten. Die Anzahl der monatlichen Überschreitungen oberhalb der Verdienstgrenze von 556 Euro ist dann nicht relevant.

Beispiel
Ein Arbeitnehmer verdient in 8 Monaten jeweils 570 Euro und in den übrigen 4 Monaten jeweils 470 Euro. Sein Jahresverdienst liegt damit bei 6.440 Euro. Die Grenze von 6.672 Euro wird also nicht überschritten. Die Beschäftigung bleibt ein Minijob.

Haben Sie Fragen oder
Anregungen?

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Im Magazin-Artikel Minijob mit Verdienstgrenze – Was zählt alles zum Verdienst? erfahren Sie mehr darüber, was zum Verdienst eines Minijobbers oder einer Minijobberin gerechnet wird.

Gelegentliche und unvorhersehbare Überschreitung

Grundsätzlich gilt: Liegt der durchschnittliche monatliche Verdienst einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers über 556 Euro, handelt es sich nicht um einen Minijob. Eine Ausnahme gibt es bei unvorhersehbaren Überschreitungen. Unvorhersehbar ist zum Beispiel eine Vertretung bei Krankheit. Saisonale Mehrarbeit ist hingegen vorhersehbar.

Wird die monatliche Verdienstgrenze unvorhersehbar überschritten, dann können Minijobberinnen und Minijobber in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Jahres mehr als 556 Euro verdienen. Den Jahreszeitraum ermitteln Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber rückwirkend. Beginnend vom Ende des Monats der Überschreitung sind hierzu die letzten 12 Monate zu betrachten.

Maximal 1.112 Euro bei unvorhersehbaren Überschreitungen

Der Verdienst in den Monaten des unvorhersehbaren Überschreitens darf maximal das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.112 Euro – betragen. Wenn Minijobberinnen oder Minijobber die Grenze zweimal unvorhersehbar überschreiten, ist somit statt 6.672 Euro ein jährlicher Verdienst von höchstens 7.784 Euro möglich.

Beispiel

Ein Minijobber nimmt zum 1. Januar 2024 eine geringfügige Beschäftigung auf. Die Verdienstgrenze wird monatlich nicht überschritten.

In den Monaten Januar und Februar 2025 erhöht sich sein Verdienst wegen einer Krankheitsvertretung jeweils auf monatlich 1.112 Euro.

Ergebnis

In den Monaten Januar und Februar 2025 liegt ein Minijob vor, da es sich innerhalb des maßgebenden Zwölf-Monats-Zeitraums (1. März 2024 bis 28. Februar 2025) nur um ein gelegentliches (maximal zweimaliges) und unvorhersehbares Überschreiten der Minijob-Grenze handelt. Der monatliche Verdienst hat sich in dem jeweiligen Kalendermonat des Überschreitens maximal auf das Doppelte der Minijob-Grenze (1.112 Euro) erhöht.

 

Fortsetzung des Beispiels

Im März 2025 übernimmt der Minijobber erneut eine Krankheitsvertretung und verdient in diesem Monat ebenfalls 1.112 Euro.

Ergebnis

Im maßgebenden Zeitjahr (1. April 2024 bis 31. März 2025) liegt mit der Krankheitsvertretung im Januar und Februar nunmehr ein weiteres Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze vor.

Das dritte unvorhersehbare Überschreiten im Monat März 2025 ist unzulässig, so dass in diesem Kalendermonat kein Minijob vorliegt. Der Arbeitnehmer muss vom 01.03. bis 31.03.2025 als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer bei der Krankenkasse gemeldet werden. Ab April 2025 liegt wieder ein Minijob vor, wenn der monatliche Durchschnittsverdienst ab diesem Zeitpunkt die Verdienstgrenze von 556 Euro nicht überschreitet.

Dokumentation in den Entgeltunterlagen

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen den Grund für das gelegentliche unvorhersehbare Überschreiten dokumentieren. In den Entgeltunterlagen des Minijobbers oder der Minijobberin muss der Grund für den Betriebsprüfdienst der Deutschen Rentenversicherung nachvollziehbar sein.

Eine spezielle Form der Dokumentation ist hierbei nicht vorgeschrieben. Sie ist teilweise auch vom Grund des Überschreitens abhängig. Bei einer Krankheitsvertretung sollte beispielsweise in den Entgeltunterlagen des Minijobbers oder der Minijobberin auf die Krankmeldung des oder der zu vertretenden Beschäftigten hingewiesen werden.

Haben Sie Fragen zum Überschreiten der Verdienstgrenze von Minijobs? Dann schreiben Sie diese in die Kommentare. Wir helfen gerne weiter.

Minijob Grenze
Verdienstgrenze Minijob: Ist das Überschreiten erlaubt?

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507 Kommentare

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Cornelia Stumpf
CS
Cornelia Stumpf

Hallo, liebes Team der Minijobzentrale. Ich bin im Unternehmen die einzige Fachkraft und habe als Unterstützung eine Teilzeitkraft im Rahmen eines Minijobs. Sie verdient monatlich die maximal zulässigen 556,00 €. Nun habe ich durch 2 Umzüge einen ganzen Monat Urlaub geplant und auch vom Arbeitgeber genehmigt bekommen. Kann die Minijobberin in diesem Monat ihre Arbeitszeit überschreiten oder gilt der Ausfall der einzigen Fachkraft wegen umzugsbedingtem Urlaub nicht als unvorhergesehenes Ereignis?

Sonja Backes
SB
Sonja Backes

Hallo, habe ab 2025 einen minjob zu 556 €. Da die Arbeitgerin 6 neue Projekte übernommen hat habe ich in Februar und März deutlich mehr gearbeitet habe als geplant. Die Neuübernahme war einmalig. Damit einher hingen unvorhergesehene Arbeiten (Probleme mit Banken, Software etc.). Könnte hier eine zusätzliche Zahlung über 556 € an mich erfolgen?
danke

Jagtar Singh Bhati...
JB
Jagtar Singh Bhati...

Hallo,

Ich habe einen Frage zum Thema Minijob. Da ich im Februar nur 231,xx verdient habe, darf ich dem entsprechend im März 130 euro mehr verdienen? Also 680-700 euro?
Ich übe den Minijob seit Dezember aus. In anderen Monaten habe ich die verdientsgrenze nicht überschritten.

Auf ein Rückantwort werde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Bhatia

Sabine
SA
Sabine

Hallo wenn ich einen minijob annehme 556 Euro Monat,darf ich dann auch jedes Monat 30 drüber kommen?
Falls nicht wie wirkt sich das auf die Lohnsteuer aus was muss ich da zahlen?

Rosemarie Tretter
RT
Rosemarie Tretter

Hallo ich arbeite seit kurzem im Minijob. Hier meine Frage, darf ich zum gelegentlichen Überschreiten des Gehalts zusätzlich 2x im Jahr das doppelte verdienen? Wenn eine Kollegin unerwartet erkrankt? Oder zählt das gelegentliche Überschreiten schon dazu?

Lina Bellahmer
LB
Lina Bellahmer

Guten Tag, ich bin Studentin. Ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung meines Einkommens, um sicherzustellen, dass ich alles korrekt handhabe.

Ich habe mich als Honorarkraft an einer Schule beworben und werde dort voraussichtlich nach den Märzferien arbeiten. Zusätzlich bin ich als Aushilfe in einer Gemeinschaftspsychiatrie tätig. Insgesamt werde ich pro Woche weniger als 20 Stunden arbeiten.

Soweit ich informiert bin, darf ich als Studentin monatlich bis zu 523 Euro verdienen, ohne dass es mir angerechnet wird. Da der jährliche Steuerfreibetrag für Studierende derzeit 12.069 Euro beträgt, möchte ich wissen, ob es theoretisch möglich ist, für vier Monate monatlich 1.500 Euro zu verdienen und anschließend für den Rest des Jahres nicht mehr zu arbeiten, ohne diese Grenze zu überschreiten.

Falls ich dennoch Steuern zahlen müsste, welche Abgaben würden anfallen? Nach meinen Recherchen müsste ich keine Steuern zahlen, solange mein Jahreseinkommen unter dem Freibetrag bleibt. Können Sie mir dies bestätigen?

Zudem beziehen meine Eltern Wohngeld, da ein Elternteil in Rente ist. Könnte mein Einkommen Auswirkungen auf das Wohngeld oder meine Steuerklasse haben?

Ich habe meinen Arbeitgeber bereits gefragt, jedoch wurde mir geraten, mich direkt an das Finanzamt zu wenden. Daher wäre ich Ihnen sehr dankbar für eine ausführliche Erklärung und Rückmeldung zu meiner Situation.

Lina Bellahmer
LB
Lina Bellahmer

ich werde voraussichtlich von April bis Ende Juli als Honorarkraft an einer Schule arbeiten. Dort erhalte ich einen etwas höheren Stundenlohn und werde insgesamt etwa 1.120 Euro pro Monat verdienen. Diese Beschäftigung ist jedoch nur befristet bis zu den Sommerferien.

Da ich derzeit familienversichert bin, stellt sich für mich die Frage, ob ich aufgrund dieses Einkommens aus der Familienversicherung herausfalle und mich selbst versichern muss oder ob meine Versicherung weiterhin bestehen bleiben kann.

Ich habe gelesen, dass der Freibetrag für jeden weiteren Angehörigen bei 4.494 Euro liegt. Würde das bedeuten, dass ich trotz meines vorübergehenden Einkommens in der Familienversicherung bleiben kann? Zudem interessiert mich, ob ich mich selbst versichern muss, falls ich den Freibetrag bereits in den kommenden Monaten ausschöpfe und später im Jahr nochmals arbeiten möchte.

H. W.
HW
H. W.

Guten Tag,

meine Situation ist folgende:

Ich habe von Anfang Februar 2025 bis Ende August 2025 eine Stelle an der Uni für 40 Stunden im Monat und 13,25 Euro Stundenlohn. Macht 530 Euro im Monat und ist somit unter Minijobgrenze. Ab dem Sommersemester (April 2025) wird das Gehalt allerdings angehoben auf 13,98 Euro pro Stunde. Damit würde ich dann über Minijobgrenze pro Monat kommen (559,2 Euro). Ist das dann trotzdem in Ordnung, weil ich ja im Februar und März weniger als 556 Euro verdient habe und der Verdienst dann insgesamt unter 3.892 Euro (7×556) liegt? So hätte ich das jedenfalls verstanden.

Eine weitere Sache: Ich übe seit mehreren Jahren einen weiteren Minijob aus, den ich aber Dank meines Arbeitgebers sehr flexibel gestalten kann und auch für die 7 Monate pausieren könnte, um dann ab September 2025 wieder regelmäßig dort zu arbeiten. Dürfte ich auch von Februar bis August dort zusätzlich zum oben beschriebenen Uni-Job für z.B. 100 Euro im Monat arbeiten, solange die Jahresgrenze von 6.672 Euro insgesamt (beide Jobs addiert) nicht überschritten wird?

Mit freundlichen Grüßen
H. W.

A.Vos
AV
A.Vos

Gilt die Einarbeitung eines Nachfolgers für meine Stelle (Minijob) auch als unvorhergesehenes Ereignis? Ich käme mit der Einarbeitung des Nachfolgers auf mehr Stunden, als ich normalerweise arbeite.

Cornelia Kronstein
CK
Cornelia Kronstein

Hallo habe 2024
4 mal über 650 Euro bekommen
Jahresbeitrag lag ca 320 über dem gesamt verdienst für minijobber.
Wenn ich jetzt meine Steuererklärung für 24 mache muss ich da was angeben außer meinen Hauptjob?

Gergö
GE
Gergö

Ich habe eine grosse problem. Ich arbeiten als minijober neben meine hauptarbeit seit 2 jahre. Bis jetz war ich habe keine problem wann ich ein bisschen überschritten der minijob grenze. Zumbeispiel 650 euro in letze november . Ende das jahres ich war drinn in die grenze. Ich habe jetzt meine steuerelkrarung abgegeben für 2024.
Neues jahr 2025
Aber jetzt im Januar wegen mehrere kollega war krank, ich habe mehr gearbeitet. 860euro normaleweisse. Was ist von meinen meining auch okey wegen nicht überschritten der doppelte grenze, was darf ich maximal zweimal pro jahr machen bis ende dezember.
Leider aber trotzdem meinen minijob arbeitgeber hat mich in steuerklasse 6 angemeldet . Und von 860 ich habe nur 670 gehabt nach alle abzuge.
Wie kann das sein ?
Was kann ich machen jetzt?
Meine hauptarbeit bleibt immer noch in ordnung wohin ich war steuerklasse 1 ?
Vielen dank für eure hilfe.

Lilia
LI
Lilia

Hallo,
Muss ich für 556€ auch mehr Stunden arbeiten, als davor, oder die Stunden bleiben und man verdient einfach in der Stunde mehr? Mein Chef meint ich muss dann für 556€ mehr arbeiten, stimmt das?
Danke für die Antwort

Lara Drees
LD
Lara Drees

Hallo!
Meine Fragen beziehen sich auf die neue Verdienstgrenze seit Januar.

1. Ist es richtig, dass ich die jährliche Verdienstgrenze, die der Minijobber überschreiten darf, solange er p. a. bei durchschnittlich unter dem 12fachen Betrag bleibt, pro KALENDERjahr berechne? Der Minijobber (der Mitte 2023 bei uns angefangen hat) darf also vom 01.01. – 31.12.2025 6.672 € verdienen?

2. Wie ermittle ich aktuell die 2 Überschreitungen p. a. ? Denn diese berechnen sich ja nicht nach einem Kalenderjahr, sondern werden vom aktuellen Überschreitungsmonat an 12 Monate zurückberechnet. Richtig?
Konkret: Minijobber ist seit 2020 bei uns. In 07/24 gab es 1 Überschreitung und nun, in 01/25 wieder. Also muss ich berechnen, wie der Verdienst vom 01.02.2024 – 31.01.2025 war, richtig? Aber genau in den Zeitraum fällt ja die Änderung der Verdienstgrenze. Was ist also hier der korrekte Jahresverdienst, den ich als Obergrenze immer im Blick haben muss? 11 x 538€ (02-12/24) + 556€ (01/25)?
Und wann dürfte der Minijobber die nächste Überschreitung haben? Erst in 07/25? Oder rechne ich ausnahmsweise ganz neu ab 01/25, weil eben seit dem 01.01.2025 eine andere Verdienstgrenze gilt?

Vielen Dank und viele Grüße

Alex D
AD
Alex D

Hallo,

ich gebe mein Geschäft zum 28.02. auf. Nun ist noch einiges zu tun wie z.B. eine Inventur, Grundreinigung, etc. Meine Angestellten haben noch ihren Resturlaub im Februar zu nehmen, deshalb müsste ich meinen Minijobber im Februar mehr arbeiten lassen um das alles zu bewältigen. Gilt das als ausreichender Grund für das einmalige Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze?

Hyunjung Yoo
HY
Hyunjung Yoo

Hallo,

Ich habe meinen Lohn für die letzten zwei Monate, in denen ich im Minijob gearbeitet habe, noch nicht erhalten aufgrund eines Systemproblems an meinem Arbeitsplatz. Ich dachte, ich würde ihn diesen Monat erhalten, aber es könnte sein, dass er möglicherweise im Februar zusammen überwiesen wird.

Meine Frage ist, ob der Betrag von 556 Euro nicht überschreiten darf, basierend auf dem Monat, in dem der Lohn überwiesen wurde, oder auf dem Monat, in dem ich tatsächlich gearbeitet habe? Im Verwendungszweck der Überweisung wird immer der Monat angegeben, für den der Lohn gilt, daher dachte ich, dass dies kein Problem darstellt. Da mir jedoch gesagt wurde, dass es anders gehandhabt wird, möchte ich dies gerne klären.

Der Grund, warum ich frage, ist, dass ich einen weiteren Mini-Job angefangen habe und sicherstellen möchte, dass alles korrekt abläuft.

Ich würde mich über eine Klärung freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
Hyunjung Yoo

Ronja
RO
Ronja

Hallo!
Wenn eine Minijobberin mit schwankendem Verdienst am Jahresende (November) doch über die Jahresverdienstgrenze kommt, wird die Beschäftigung ab November als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geschlüsselt. Richtig?
Wie lang muss die Beschäftigung dann so geschlüsselt bleiben? Kann ich sie ab Jahresanfang wieder als Minijobberin schlüsseln, wenn grundsätzlich vorgesehen ist, dass die Verdienstgrenze eingehalten wird?
Vielen Dank und viele Grüße!

Kati
KA
Kati

Hallo,
Ich bin seit November 2024 im Minijob während meiner Elternzeit beschäftigt.
Im Januar und Februar werde ich wahrscheinlich über die Minijob-Grenze kommen (bis 1.112 €). Ab März endet meine Elternzeit und ich werde auf Teilzeit angestellt.
Gilt für Januar und Februar dann auch noch die Minijob Regelung?

Vielen Dank

Olga Bosch
OB
Olga Bosch

Guten Tag,
ich habe einen Minijob und mich würde es interessieren ob Sonne – und Feiertagszuschläge zu der Jahresmaximalverdienstsumme zugerechnet werden oder wird nur das Grundgehalt berechnet und die Zuschläge sind davon befreit?

Mit freundlichen Grüßen
Olga

Henry
HE
Henry

Hallo und guten Tag,
ich bin Rentner und wollte demnächst im Minijob (monatlich bis 556,-EUR) zu 100% im Home Office arbeiten und würde mein Büro (Arbeitszimmer, Büromöbel, Heizung, Strom, Telefon, Handy, Internet-Glasfaseranschluss, sowie für diese Arbeiten besonderen Laptop, PC inkl. Software/Monitor/Drucker/Farbpatronen/Papier, dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen.
Dürfte der Arbeitgeber mir hierfür zusätzlich eine Unkostenpauschale bezahlen und wenn ja, wie könnte es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer rechtssicher abgewickelt werden?
VG Henry

Dominik Dobriloff
DD
Dominik Dobriloff

Sehr geehrtes Team der Mini Job Zentrale,

zur Zeit bin ich bei meinen Eltern (familien-)privat-krankenversichert.
Seit Mai 2024 habe ich einen MiniJob. Ich habe auf Verlangen meines Arbeitgebers in den meisten Monaten mehr gearbeitet, so dass ich von Mai bis November 2024 auf einen Durchschnittsverdienst von 633 € kam. Da ich jetzt weniger Zeit habe, plane ich, bis Ende April 2025 (12-Monats-Grenze) unter dem von Ihnen genannten Betrag von 6456 € zu bleiben.
In den Monaten, wo ich über 538 € lag, hat mein Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (AOK) abgeführt. Meine Fragen:

1. Bin ich jetzt generell gesetzlich krankenversichert, so dass ich da auch nicht mehr raus kann? Ich möchte gerne in der PKV meiner Eltern bleiben.
2. Bekomme ich die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zurückerstattet, sobald sich herausstellen würde, dass ich in zwölf Monaten nur 6456 € verdient habe?
3. Gibt es eine Möglichkeit, mich generell von der Minijob-bedingten gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen, wenn gelegentlich mein Verdienst über 538 € steigt?

Zusatzinformation: seit Oktober 2024 habe ich ein Studium begonnen und mich – da ja privat familienversichert – bei der AOK von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen.
Ist der oben geschilderte Sachverhalt dadurch anders zu beurteilen?

MfG

Olivera Kostic
OK
Olivera Kostic

Hallo,

ich bin momentan bei einem Minijob beschäftigt. Meine Frage ist bezüglich den Gehalt.

Sagen wir mal die maximale Verdienstgrenze ist 538€.
Im Monat Januar habe ich 500€ verdient, aber in Februar nur 180€.

Wäre es auch möglich dann, im März 850€ zu verdienen?

Weil der Monat Februar nicht die maximale Verdienstgrenze erreicht hat.

Sevastian Shakin
SS
Sevastian Shakin

Hallo, ich habe im Jahr 2024 von August bis einschl. Dezember (also 5 Monate) nur insg. 400€ für mein Praktikum verdient. Jetzt steige ich bei einem neuen Minijob ein (also ab 10.01.2025). Darf ich wegen des niedrigen Einkommen im vorigen Jahr die ersten Monate auch mehr als Minijobobergrenze verdienen? Oder bezieht sich die Obergrenze nur auf das vorige Jahr, un im neuen Jahr ist die Jahresobergrenze wieder neu angelegt?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
VG Sevastian

Max Kohnert
MK
Max Kohnert

Hallo zusammen,

wenn eine Minijobberin, die am 01.08.2024 das Beschäftigungsverhältnis begonnen hatte, eine Krankheitsvertretung übernimmt und im November, Dezember und Januar 2025 die Minijob-Grenze überschreitet, kann sie weiterhin als Minijobberin abgerechnet werden?

Dorothea Zielinski
DZ
Dorothea Zielinski

Hallo, bei einen Minijob unvorhersehbares überschreiten im Dezember 2023 und Januar 2024, wie lange ist die sperre das man wieder ein unvorhersehbares überschreiten abrechnen kann? Januar 2025? und erst ab 01.02.2025 wäre es möglich?
Vielen Dank!

Julia Sedelnikov
JS
Julia Sedelnikov

Hallo, bei meinem Minijob sind viele Studenten angestellt. Zählt es zur gelegentlichen und unvorhersehbaren Überschreitung (sprich max. 1.112 Euro im Monat), wenn ich aufgrund von fehlenden Arbeitskräften während der Semesterferien als Vertretung mehr Schichten übernehme und demnach auch mehr verdiene?
Vielen Dank!
mit freundlichen Grüßen
Sedelnikov Julia

Ute Schott
US
Ute Schott

Ich bin Rentnerin und arbeite im Minijob, darf ich auch als Rentner 2 mal im Jahr 1076 €verdienen ohne Probleme zu bekommen
Muss das in der Lohnabrechnung extra geschrieben sein das es Krankheitsvertretung war.

Marie
MA
Marie

Moin Moin,

Ich hatte von Juli bis November keinen Minijob gemacht. Aber im Dezember, ich habe probeschichte bei 2 verschiedene Arbeitgeber gemacht. Wenn ich bekomme mehr als 538€ für die Monate, aber weniger als 1000 für die Monate und weniger als 6,456 für die ganzen 2024, ist das noch okay?

Vielen Dank!

Elli Haag
EH
Elli Haag

Hallo,
mit meiner selbstständigen Tätigkeit bleibe ich knapp unter der Jahres-Minijobs-Grenze.
Mitte Dezember bekam ich einmalig 375€ in Zinsen von meiner Bank ausgezahlt. Ich stehe in keinerlei Beschäftigungsverhältnis zur Bank. Ist es richtig anzunehmen, dass mein Minijob und die Kapitalerträge nichts miteinander zu tun haben? Ich will familienversichert bleiben und will das nicht riskieren. Ggf. bräuchte ich noch schnell eine passende Betriebsausgabe… Danke!

Mladen Masic
MM
Mladen Masic

Hallo, ich bin am 31.10.2024 in die Altersrente gegangen und bei dem gleichen Arbeitsgeber habe ich von 01.11.2024 eine geringfügigen Beschäftigung aufgenommen. Verträglich wurde monatliche Tarifgehalt von 339 € vereinbart. Gleich Ende November neben ersten Rentenzahlung mir wurde von meinem Arbeitsgeber einen Betrag im Höhe von 1. 417€ ausbezahlt. Dieser Betrag kommt aus zwei separaten Lohnabrechnungen. Erste Abrechnung mit allen abgeführten Sozialabgaben beinhaltet Weihnachtsgeld für 10 Monaten Vollbeschäftigung im Höhe von 802 €. Mit dem zweiten Lohnabrechnung wurde mir Tarifgehalt von 339 und zugehörige Weihnachtsgeld als Minijoper im Höhe von 275 € ohne Abzüge von Sozialabgaben berechnet. Jetzt hat mir mein Arbeitsgeber geschrieben, dass meine geringfügige Beschäftigung vorausschauend die giltige Entgeltgrenze in Höhe von 6.456 € im Jahr überschreiten wird und dass sie mich ab dem 01.12.2024 sozialversicherungspflichtig abrechnen müssen. Ich finde es nicht gerecht, weil ich konnte nichts dafür machen. Kann ich etwas dagegen unternehmen um weiter auf geringfügigen Basis arbeiten zu können?

Liesa Müller
LM
Liesa Müller

Guten Abend,
Bei meinem Arbeitgeber werde ich nach Stunden bezahlt. Hieraus ergibt sich, dass ich nicht jeden Monat 538€ verdiene. Nun habe ich 4 Monate mehr gearbeitet, da ich viel Zeit hatte. Durchschnittlich habe ich aber erst knapp 500€.
Ist das korrekt oder hätte das Arbeitsverhältnis neu beurteilt werden müssen?

Ivonne Villwock
IV
Ivonne Villwock

Hallo, trage einmal die Woche Zeitungen aus,Verdienst Max.167,24 im Monat.Im Januar möchte ich einen neuen Job antreten auf 538, Euro Basis.Somit werde ich im Januar,EINMALIG, weil ich die Zeitungen gekündigt habe,die 538, Euro überschreiten um 99,50 Euro.Ist das erlaubt oder muss ich das irgendjemanden melden?
MfG

Dennis Schneck
DS
Dennis Schneck

Hallo,
wenn man einen Minjob annimmt muss man ja seinen Arbeitgeber Informieren.
Reicht dazu eine formlose eMail an den Chef oder muss man da mehr tun ?

Wie steht das um die Rentenversicherung gibt es da einen Zwangsbeitrag der Abgezogen/abgeführt wird ?
Wie hoch ist dieser „Zwangsbeitrag“ ?

Kann man auch mehr als den „Zwangsbeitrag“ in die Rentenversicherung einzahlen
und lohnt sich das – Sprich kann man damit seine Rentenversicherungs Punkte erhöhen
so das man dann später mal mehr monatliche Rente bekommt ?

Christian felipe
CF
Christian felipe

Hallo, ich habe einen Vertrag über acht Stunden am Tag. Ein Freund bietet mir nachmittags einen Job für vier Stunden am Tag an. Wie viel Steuern muss ich für diesen neuen Vertrag zahlen

Pepe P.
PP
Pepe P.

Hallo, ich arbeite seit 3 Jahren auf Minijob Basis, nun möchte Ich nächstes Jahr(2025) ca. im April, also in 4 Monaten eine Teilzeitstelle dort annehmen. Könnte ich aber in diesen 4 Monaten meinen Freibetrag von 6.456 als Minijobber abtragen, was ein Monatsgehalt von 1.614 Euro entsprechen würde? Lg.

Lisa M
LM
Lisa M

Hallo, ich habe dieses Jahr meinen Minijob mehrmals gewechselt ich hatte bisher folgende Einnahmen:
Januar; 69,38
Februar: 177,23
März; 254,61
April: 70,87
Mai; 131,30
Juli: 546,61
August; 504,63
September: 148,50 + 25 EUR Sachzulage
Oktober: 522,00 + 25 EUR Sachzulage
November; 535,50 + 47,50 EUR Sachzulage

Für Dezember möchte mir mein Arbeitgeber meine Überstunden auszahlen da würde ich auf ca. 950 EUR kommen, ist das zulässig ohne das ich in einen SV-Pflichtige Beschäftigung falle?

Ich habe eine Hauptbeschäftigung und eine Minijob

Valerie Petersen
VP
Valerie Petersen

Hallo, ich habe von Januar bis Juni in einem Minijob gearbeitet, bin dann im Juli und August auf eine Werksstudentenstelle gewechselt und habe von September bis Dezember wieder im Minijob gearbeitet. Mein Problem ist, dass ich im November in 2 Minijobs gearbeitet habe und da mehr als die 538€ in diesem Monat verdient habe. Insgesamt bin ich mit meinen Minijobs unter dem Maximalverdienst von 5.380€ (10 Monate Mini-Job) geblieben. Wie werden die Verdienste im November abgerechnet, bzw. gelten sie dann weiterhin als Minijob, da ich den Maximalverdienst ja nicht erreicht habe?

Paul Kosa
PK
Paul Kosa

Guten Tag,

Ich habe jetzt die Umstellung der Lohnsteuerklasse von 5 auf 6 bekommen.

Ich übe einen Nebenjob seit Mai 2024 aus und habe in den letzten 7 Monaten 6x 525 € und 1x 540 € verdient. Hängt das mit den einmaligen überschreiten zusammen?

Kann ich in diesen Fall den Finanzamt widersprechen und sagen das ich meine Steuerklasse auf 5 wieder umgestellt haben möchte?

Mit freundlichen Grüßen

Paul K.

Jack Russel
JR
Jack Russel

Ich habe die Grenze von 538 EUR überschritten. Mein Arbeitgeber hat nichts dagegen unternommen. Ich habe in sechs Monaten und einem halben Jahr 659,770,550,579,815, 530 Euro verdient. Was nun? Muss ich darauf Steuern zahlen?

Maximilian Mayer
MM
Maximilian Mayer

Hallo
Gehe am 01.01 2025 in die passive Phase der Altersteilzeit , möchte ein Minijob annehmen, ist das möglich oder darf ich keinen Minijob annehmen,wenn ja was bekomme ich abgezogen

Anke Huber
AH
Anke Huber

Hab 2024 einen minijob auf 520€ Basis. Ist der Arbeitgeber verpflichtet 538€ zu zahlen oder darf er auch „nur“ 520€ zahlen?

Grau
GR
Grau

Zählen Schulungen (um den Minijob überhaupt ausüben zu können) zu einer unvorhersehbaren Überschreitung?

Grau
GR
Grau

Zählt die Mehrarbeit nach eigener Krankheit auch zu einem unvorhergesehenen überschreiten? Also AN war 4 Wochen krank und muss danach mehr arbeiten um alles wieder aufzuholen.

Anatolii Maidaniuk
AM
Anatolii Maidaniuk

Guten Tag Frauen und Herren! Ich habe eine Frage zum Minijob. Ich arbeite als Hausmeister und habe einen Mitarbeiter, der am 1. November 2024 angefangen hat zu arbeiten. Wie viele Stunden kann er noch bis zum Ende des Jahres arbeiten? Im November hat er bereits 70 Stunden gearbeitet. Wie wird der Berichtszeitraum für den Minijob berechnet: vom 1. November 2024 bis zum 1. November 2025 oder vom 1. November 2024 bis zum 1. Januar 2025?
Mit freundlichen Grüßen, Anatolii Maidaniuk

S. N.
SN
S. N.

Hallo liebes Beantwortungsteam,
Zu mir: Altersrentnerin
2023 Arbeitsverhältnis nach §8 Abs.1 Nr. 1 SBG IV ganzjährig lt. Arbeitsvertrag (Ich habe das als „Minijob“ verstanden, 2% Pauschalversteuerung die unüblicherweise der AN trägt)
Folgende Gehaltszahlungen erfolgten in 2023:
Januar und Februar: 0,00€
März: 89,78€
April: 192,75€
Mai: 608,75€
Juni: 520,00€
Juli: 528,00€
August: 1.039,78€
September: 519.82€
Oktober: 669,82€
November: 519,40€
Dezember: 195,72€
Die monatliche Verdienstgrenze von 520€ wurde also 3x überschritten. Der Jahresverdienst betrug 4.731,88€, also durchschnittlich 394€/Monat und liegt damit erheblich unter der zulässigen Grenze von 6.240€ jährlich.

Mein Arbeitgeber (Wach- und Sicherheitsgewerbe) hat mich nicht bei der Minijobzentrale angemeldet, sondern eine „Meldebescheinigung zur SV“ abgegeben.
Nun habe ich den ESt- Bescheid für 2023 erhalten und einen mächtigen Schreck bekommen, da nach Abzug der pauschalen Werbungskosten alles versteuert wird. Es handelt sich um ca. 900€. Das schmerzt.
Mit dem Finanzamt habe ich schon gesprochen. Die haben alles richtig gemacht, mein Arbeitgeber müsste im Nachhinein die Meldung an das Finanzamt ändern.
Wie bekomme ich den dazu? Ich will die Chefin anrufen und Vorschläge machen. Müsste sie nur die 3 Monate wo Überschreitung stattfindet als SV-pflichtig anmelden und die anderen Monate als regulären Minijob? Oder kann generell Minijob gemeldet werden, weil ja insgesamt die Verdienstgrenze nicht überschritten wird?
Beim Finanzamt sagte man mir für 2024 (da war ich nur 3Monate beschäftigt) könnte das Unternehmen eine „berichtigte Lohnsteueranmeldung mit 0“ vornehmen. Ginge das auch rückwirkend für 2023 noch?
Fragen über Fragen ….
Ich bedanke mich im Voraus für eine Antwort.

Andrea Schneider
AS
Andrea Schneider

Hallo,ich arbeite in einem Freizeitpark und habe erhebliche Schwankungen im Minijob.
Jetzt bin ich mit 23€ über der Verdienstgrenze von 5380€(ich arbeite 10Monate) habe aber noch cirka 90€ und cirka 70€ für Urlaub und gearbeitete Stunden zusätzlich offen.Wird der zu viel verdiente Betrag versteuert oder das ganze Jahr rückwirkend?

Carola Becker
CB
Carola Becker

Hallo,
ich habe 2 Minijobs und hatte bis Ende Oktober diesen Jahres eine Hauptbeschäftigung. Meine Frage ist wie es sich mit der Steuerpflichtigkeit vehält, wenn man mit Hauptjob+ Minijobs nicht mehr als den Grundfreibetrag (11,784,00 Euro) verdient hat. Wäre es möglich über die Minijob Grenze von 6,456.00 Euro zu gehen, wenn das Gesamt Jahresbrutto weiterhin unter dem Grundfreibetrag liegt? Mir ist bewusst, dass man dadurch mit dem ehemaligen Minijob dann in Steuerklasse 6 gestuft wird. Meine Frage ist konkret: Selbst wenn man durch Mehrverdienst aus dem Minijob fällt, bleibt der Verdienst trotzdem steuerfrei, wenn man unter dem jährlichen Mindesteinkommen von 11,784 Euro bleibt?

Vielen Dank!

Vera L
VL
Vera L

Hallo, gilt die Jahresverdienstgrenze pro Kalenderjahr?
Danke!

F. Pauls
FP
F. Pauls

Hallo,
wenn ein Minijobber bereits 3 mal im Jahr über die 538 EUR Grenze verdient hat, jedoch noch unter der Jahresverdienstgrenze von 6.456 EUR liegt darf er dann weitere Male mehr verdienen bis zur Jahresverdienstgrenze ohne dass er als Sozialversicherungspflichtig eingestuft wird?
Danke

Alex G.
AG
Alex G.

Hallo ihr Lieben,
unsere Mitarbeiter haben monatlich schwankendes Entgelt, liegen im Durchschnitt aufs Jahr gesehen aber nie über 538€.
Dürfen sie bei schwankendem Entgelt trotzdem 2 „Übermonate“ machen, wenn es zu besagten unvorhersehbaren Ereignissen wie Krankheitsvertretung kommt?
Oder gelten diese „Übermonate“ nur, wenn der Mitarbeiter einen Festlohn von 538 hat bzw. drunter bleibt.

Amon
AM
Amon

Guten Tag,

Ich habe vom 01.01.2024 bis 30.11 einen Minijob. (Für November habe ich den kompletten übrig geblieben Urlaub genommen)
Dort habe ich 452€ pro Monat (x11 + 230€ unvorhergesehene Einmalzahlung aus einer Tarifverhandlung erhalten, also 5202€ verdient). Ich habe seit dem 01.11.24 einen weiteren Minijob und dort verdiene ich 538€ pro Monat, also 1076€.
Insgesamt sind es 6278€. Bin ich für den November Sozialversicherungspflichtig?
Oder zählt hier auch die Grenze von 6456€?