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Minijobber können auch mal mehr als 520 Euro verdienen

Im Minijob ausnahmsweise mehr als 520 Euro verdienen? Das ist möglich! Mit der Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze ändern sich ab Oktober 2022 auch die Regeln für das sogenannte Überschreiten. Was Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beachten müssen, wenn der Verdienst ihrer Minijobber aufgrund ungeplanter Mehrarbeit in einzelnen Monaten über 520 Euro liegt, erfahren Sie in diesem Artikel. 

Überschreiten der Verdienstgrenze im Minijob bis zum 30. September 2022

Für Beschäftigungszeiträume bis zum 30. September 2022 ist ein unvorhersehbares Überschreiten in maximal drei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres möglich. Wie hoch der Verdienst der Minijobber in den Monaten des Überschreitens ist, spielt dabei keine Rolle.

Das gilt bei Überschreiten der Verdienstgrenze im Minijob im Oktober 2022

Bei Minijobs, in denen die monatliche Verdienstgrenze bereits vor dem 1. Oktober 2022 überschritten wurde und im Oktober 2022 erneut, ist die in dem Monat des unvorhersehbaren Überschreitens geltende Rechtslage entscheidend. Bei einem Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze im Oktober 2022 sind verschiedene Fallkonstellationen denkbar:

  • Die Verdienstgrenze im Minijob wurde innerhalb des zurückliegenden Zwölf-Monats-Zeitraums (01.11.2021 bis 31.10.2022) bereits dreimal (bis zum 30. September 2022 zulässig) unvorhersehbar überschritten. Ein Überschreiten im Oktober 2022 ist dann nicht mehr zulässig.
  • Die Verdienstgrenze im Minijob wurde innerhalb des zurückliegenden Zwölf-Monats-Zeitraums bereits zweimal unvorhersehbar überschritten. Im Oktober 2022 darf die Verdienstgrenze nicht mehr überschritten werden.
  • Die Verdienstgrenze im Minijob wurde innerhalb des zurückliegenden Zwölf-Monats-Zeitraums noch nicht oder erst einmal unvorhersehbar überschritten. Im Oktober 2022 darf die Verdienstgrenze bis zur Höhe von 1.040 Euro überschritten werden.

Weitere Informationen zu den neuen Minijob-Regelungen finden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber in unserem FAQ.

Verdienstgrenze Minijob: Ist das Überschreiten erlaubt?

Mehr Verdienst im Minijob auch weiterhin möglich

Generell gilt: Überschreitet der durchschnittliche Monatsverdienst eines Minijobbers oder einer Minijobberin die Verdienstgrenze, liegt kein Minijob mehr vor. Wenn der Verdienst des Minijobbers die monatliche Verdienst-Obergrenze aber nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschreitet, kann die Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin ein Minijob sein.

Welche neuen Regelungen seit dem 1. Oktober 2022 gelten und was beim Überschreiten der Verdienstgrenze zu beachten ist, erklären wir in unserem Magazin-Artikel „Mit einem Minijob mehr als 538 Euro verdienen – Wie geht das?“.

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Katja Gruber
KG
Katja Gruber

Hallo liebes Team der Minijobzentrale,

ich bin Beamtin und habe einen Nebenjob, Dort verdiene ich ca. 100,00 EUR bis 150,00 EUR monatlich. Ich würde jetzt gerne noch einen weiteren Minijob annehmen, indem ich vielleicht den einen oder anderen Monat 520,00 EUR verdienen werde und somit dann über die 538,00 EUR kommen würde, aber am Jahresende trotzdem nicht die Höchstgrenze erreicht habe. Ist das so erlaubt? Viele Grüße und Danke

Selma Kulow
SK
Selma Kulow

Hallo liebes Team der Minijobzentrale,

wir haben am 05.02.2024 eine geringfügig beschäftigte MA’in eingestellt. Sie hat gleich im Eintrittsmonat eine unvorhergesehene Krankheit überbrückt und ist somit deutlich über die 538 € – Grenze gekommen (aber unterhalb 1.076 €). Ist das auch im Eintrittsmonat erlaubt? Für die Zukunft werden wir natürlich darauf achten, dass sie ein einem Zeitjahr nur noch einmal eine unvorhergesehene Vertretung durchführen darf.

Viele Grüße

Sarah Z.
SZ
Sarah Z.

Hallo Minijob Zentrale!
Ich habe am 20. August 2023 einen Minijob angenommen. Ich habe 6 Monate lang monatlich nur 100-250€ verdient (zusammen insgesamt 1300€), also weit unter der Minijob Grenze. Dürfte ich demnach die nächsten 6 Monate monatlich 800€ verdienen, ohne Konsequenzen? Z.B aus der Familienversicherung fallen, Steuern etc.
Der Jahresdurchschnitt von August 2023-Juli 2024 würde 6.400€ nicht überschreiten.
Liebe Grüße

Johannes
JO
Johannes

Hallo an das Team der Minijobzentrale!

Ich habe Fragen zu folgendem Sachverhalt:

Eine Arbeitnehmerin ist bereits seit einigen Jahren im Betrieb auf Minijobbasis beschäftigt und wird auch das komplette Jahr 2024 im Betrieb beschäftigt sein. Aufgrund der Änderung des Mindestlohnes zum 01.01.24 ( „Veränderung der Verhältnisse, oder?) muss der Arbeitgeber eine neue vorausschauende Beurteilung der Beschäftigung für das Jahr 2024 (01.01.24 – 31.12.24) vornehmen, oder? Ein Minijob mit Verdienstgrenze liegt demnach vor, wenn der Jahresverdienst von Januar 2024 – Dezember 2024 die Höhe von 6.456€ nicht übersteigt. Bis zu dieser Verdienstgrenze ist zudem die Anzahl der Monate über 538€ Verdienst unerheblich, wenn aufgrund eines schwankenden Verdienstes in anderen Monaten weniger verdient wird. Habe ich dieses Sachverhalt zunächst einmal richtig verstanden und wiedergegeben?

Jetzt aber meine eigentliche Frage:
Muss bei solch einer Arbeitnehmerin aber der zurückliegende „12-Monats-Zeitraum“ berücksichtigt werden, wenn z.B. die Arbeitnehmerin im Zeitraum 01.03.23 – 29.02.24 die Jahresverdienstgrenze von 6.276€ (10 x 520€ + 2 x 538€) überschreitet aufgrund eines schwanken Verdienstes (z.B. werden es 6.400€ im Zeitraum 01.03.23 – 29.02.24 sein, und NICHT der Fall mit 2x gelegentlich und unvorhersehbar). Wenn man die Jahre 2023 (6.240€) und 2024 (6.456€) jedoch isoliert betrachtet, wurde bzw. wird die Verdienstgrenze eingehalten. Also das durchschnittliche Entgelt in Höhe von 520€ (2023) wurde und das durchschnittliche Entgelt von 538€ (2024) wird eingehalten.

Die Überschreitung findet sozusagen nur statt, wenn man einen zurückliegenden 12-Monats-Zeitraum betrachtet, der Monate von 2023 und Monate von 2024 beinhaltet.

Was ist in diesem Fall korrekt und relevant? Die vorausschauende Beurteilung oder muss immer zählen: Jahresverdienst für Zeitjahr (Monat in dem gearbeitet wurde und dazu die letzten 11 vorhergegangen Monate) darf nicht überschritten werden.

Vielen Dank für Ihre Info.

VG
Johannes

Katrin W.
KW
Katrin W.

Liebes Team der MinijobZentrale,
gilt die vorhersehbare Überschreitung durch arbeitsvertraglich festgelegte Jahressonderzahlungen als unvorhersehbar?
Ein konkretes Beispiel:
Ein Mitarbeiter erhält in den Monaten Januar bis Oktober monatlich 500,-€ (bis dahin in Summe 5.000,00€), im November 900,00€ und im Dezember 550,00€.
Er überschreitet innerhalb der zulässigen „Gelegentlichkeitsgrenze“ zwei mal vorhersehbar, da die Überschreitung des Monatsbetrages ja vertraglich festgelegt ist.
Im gesamten Jahresdurchschnitt würde der Mitarbeiter jedoch innerhalb des zulässigen Höchstbetrages von 6.456,00€ liegen.
Ist diese geplante Vergütung mit zweimaliges vorhersehbarer Überschreitung der monatlichen Verdienstgrenze noch als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis abrechenbar?
Die Begrifflichkeit „unvorhersehbare“ Überschreitung der Verdienstgrenze verwirrt!
Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.

Michael Braun
MB
Michael Braun

Hallo.
Ich beschäftige Reinigungskräfte in der Gebäudereinigung. Der Mindestlohn liegt hier ab 2024 mittlerweile bei 13,50 Euro. Zunächst muß man einmal bemängeln, dass sich die Minijobgrenze nicht nach diesem Stundenlohn orientiert. Das sorgt für zeitlichen Arbeitsdruck bei den Arbeitskräften. Bei Monaten mit 23 Arbeitstagen kommt man nunmehr bei regelmäßigen 1,75 Stunden auf 543,38 Euro (erlaubt: 538,00 Euro). Ist die gelegentliche Überschreitung von 5,38 Euro ( 4x im Jahr) akzeptiert oder wird der Job dann Sozialversicherungspflichtig?

Bastian R.
BR
Bastian R.

Liebe Minijobzentrale,

gelten die Regelungen für eine Überschreitung analog, wenn zwei Minijobs gleichzeitig ausgeübt werden (im Regelfall gemeinsam unter 538 €) und durch Überstunden o. ä. in einem dieser Jobs der normale Verdienst überschritten wird, sodass in Summe die 538 €-Grenze für ein, zwei Monate nicht eingehalten wird?

Vielen Dank!

L F
LF
L F

Liebes Team der Minijob-Zentrale,

ich arbeite seit diesem Monat (Jan. 2024) 2 Minijobs, die gemeinsam unter der Grenze von 538€ liegen. Letztes Jahr habe ich einen Werkstudentenjob gehabt, dessen Vertrag allerdings erst am 10.01.2024 (also auch diesen Monat) abgelaufen ist. Somit könnte ich möglicherweise über die Minijobgrenze kommen, wenn mir von diesem Werkstudentenjob noch der letzte Lohnanteil überwiesen wird. Nun meine Frage: Ich habe in diesem Monat zwar so viel gearbeitet, dass ich theoretisch mehr als 538€ verdienen würde. Wenn mir das ganze Geld für die 3 Minijobs allerdings nicht im Januar ausgezahlt wird, sondern beispielsweise verteilt innerhalb der nächsten Monate, würde das in Ordnung gehen? Also kommt es darauf an, für wie viel Geld ich monatlich gearbeitet habe oder wie viel Geld monatlich ausgezahlt wird?

Besten Dank für Ihre Antwort!

J. Dieckmann
JD
J. Dieckmann

Kleine Schwankungen innerhalb der Monate sind soweit erlaubt, solange am Jahresende die Grenze nicht überschritten wird.

  1. Ist es möglich unsere Minijobber alle mit dem Zeitraum ab 01.01.-31.12. zu bewerten, obwohl dieses unterschiedlich im Jahr gestartet sind bzw in der Vergangenheit gestartet sind?
  2. Ist es auch möglich im Januar eine Schwankung von 100,-€ mehr auszuzahlen, die sich in den folgenden Monaten wieder „neutralisiert“ oder zählt dieses bereits zu einer unvorhergesehen Schwankung, die nur 2mal im Jahr geschehen darf?
Marion Jenzewski
MJ
Marion Jenzewski

Ich arbeite schon 7 Jahre als Aushilfe im Supermarkt und hatte noch nie eine Überschreitung der Mindestgrenze, bis auf ein einziges Mal im Sommer, weil soviel Mitarbeiter krank und im Urlaub waren. Ich habe dadurch 543,28 Euro verdient. Das Gesamtbrutto bis dato lag bei 3259,56 Euro laut meiner Abrechnung September.
Von diesen 534,28 blieben mir nur noch 277,49 Euro, weil sofort Steuern erhoben worden. Ich lese immer, man darf auch mal drüber kommen, aber die Dame von der Lohnbuchhaltung stellt sich stur. Niemand hilft mir, das, obwohl ich die Arbeitspläne ja nicht gemacht habe und auch wurde ich ungefragt sooft in den Plan eingetragen. Ich hatte aber auch Verständnis für die Situation, weil wir echt mega unterbesetzt waren. Hätte ich geahnt, dass die mich dadurch in eine Steuerfalle laufen lassen, hätte ich dem natürlich nicht so einfach zugestimmt. Ich arbeite nun bereits 4 Monate mit Steuerabzug, nachfolgende Monate ohne die Grenze zu überschreiten. Ich habe ja noch einen richtigen Vollzeithauptjob, also kann das ja auch jetzt kein Midijob sein, oder? Kann das alles richtig sein? Wenn da aber ein Fehler vorliegt, wer hilft mir denn, weil egal ob Filialleiter (ziemlich jung) oder Buchhaltung (schreckliche Person), alle zucken nur die Schultern und lassen mich mit dem Problem allein?

Klaus R
KR
Klaus R

Wie sollte die unvorhersehbare Überschreitung der Minijob-Grenze dokumentiert werden? Bedarf es dazu eines Zusatzvertrages, eines Aktenvermerks oder wie ist vorzugehen?

Darko Ristovski
DR
Darko Ristovski

Hallo liebe Berater,

Seit dem 18. November mache ich einen Minijob. Da ich im November keine Einsätze hatte und auch nichts verdient habe, würde ich gerne wissen, ob man im Dezember mehr als 520 Euro verdienen kann und wie hoch in diesem Fall das Maximum ist.

B D
BD
B D

Frage 1: Wenn ich zwei Jobs habe, bei denen ich monatlich unter 538€ verdiene, zusammen komme ich im Jahr aber über 6456€, dann sind beide Jobs sozialversicherungspflichtig?
Frage 2: Wenn ich 6 Monate einen Job habe, bei dem ich unter 538€ verdiene und die restlichen 6 Monate einen Job habe, bei dem ich so viel verdiene, dass ich insgesamt in diesem Jahr über 6456€ komme, wird der Minijob dann nachträglich sozialversicherungspflichtig? Was ist, wenn ich in diesem Zeitraum (die ersten 6 Monate) mich freiwillig versichern musste? Bekomme ich das Geld dann wieder zurück?

Berta Grad
BG
Berta Grad

ich habe seit Januar 2023 einen Minijob. Habe jetzt ein Leistungsentgelt von 209 Euro erhalten und habe somit die 6230 euro grenze um 130 Euro überschritten. kann ich die Leistungszulage zurückgeben?

A. D.
AD
A. D.

Guten Tag Minijob-Zentral,
wie ist der „maßgebenden Zwölf-Monats-Zeitraums“ anzuwenden ?
Wenn ein Minijobber am 01.02.2023 beginnt und im im Kalender Monat 10/2024 eine unvorhersehbare Überschreitung erfolgt, ist der maßgebenden Zwölf-Monats-Zeitraums dann der Zeitraum (01.02.2024 – 31.01.2024) wegen dem Eintrittsdatum oder der 01.11.2023 – 31.10.2024 wegen der Rückrechnung von 12 Monaten bei der letzten Überschreitung ?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Georg Domachowski
GD
Georg Domachowski

Ich bin seit 01.02.2023 bei Minijob gemeldet.Jede Monat verdie ich 520 Euro aber im November habe ich 1039 Euro erhalten. Bin ich jetzt in sozialpflichtigen Teil gerutsch. Dezember kommt noch mit 520 Euro.

Y.Sch.
YS
Y.Sch.

Guten Tag: Ist es möglich Angestellte weiterhin als Minijobber zu beschäftigen, wenn diese nicht monatlich 520 Euro, sondern lediglich 3 – 4 x pro Jahr mehrere Tage am Stück eingesetzt werden, die aktuelle Verdienstgrenze von 6.240,00 Euro aber nicht überschritten wird.

Brigitte Brückner
BB
Brigitte Brückner

Guten Tag, ich bin Rentnerin und arbeite seit Jahren in einem Minijob. Meine Minijobgrenze habe ich im Oktober schon erreicht. Vom Arbeitgeber wurde mir nun mitgeteil, das ich auch meinen Urlaub für dieses Jahr verwirkt habe. Da ich erfahrungsgemäß im Januar und Februar des folge Jahres keinen Einsatz erhalte wollte ich in diesen Monaten meinen Urlaub beantragen und das wurde vom Arbeitgeber abgelehnt. Ich weiss, das es vom Arbeitgeber eine Kannbestimmung ist, aber kann ich trotzdem etwas machen um zu meinem Recht zu kommen?

Sandra Trapka
ST
Sandra Trapka

Guten Tag, ich habe einen Minijobber mit Eintritt 01.10.23 beschäftigt. Dieser wurde in der Probezeit fristlos zum 04.12.23 gekündigt. Aus dem Oktober sind Überstunden wegen Krankheitsvertretung entstanden, die er nun ausgezahlt bekommt. Ist dies schädlich? M.E. nicht, da der Austritt mit 4.12. passierte, und er somit nicht über die Grenze kommt. 500,00 Verdienst voller Monat, mit Austritt anteilig + Überstunden 168,84.

Nicole Schweikard
NS
Nicole Schweikard

Unser Tarifvertrag (gültig ab 01.01.2024) sieht bis März 24 eine Inflationsausgleichszahlung vor. Müssen wir diese Zahlung bei der Minijobgrenze beachten? Oder ist sie außen vor, da sie steuer- und sozialversichrungsfrei ist?

Vielen Dank im Voraus.

Antonios
AN
Antonios

Ich habe zwei Minijobs. Ich habe mit dem ersten im September 2023 begonnen und den anderen im November 2023. Im November habe ich den ersten Job gekündigt. Insgesamt habe ich 40 × 13 Stunden im November gearbeitet (16 Stunden beim ersten Job und 24 Stunden beim neuen Job). Im Dezember habe ich Urlaubslohn vom gekündigten Job erhalten, daher erhalte ich insgesamt 680 Euro von beiden Jobs. Ist das in Ordnung? Ich habe in diesem Jahr niemals mehr als 450 euro verdient.

Eine weitere Frage: Wenn das in Ordnung ist, darf ich nächsten Monat weniger als 520 Euro verdienen? Oder kann ich auch genau 520 Euro verdienen?“

Vielen Dank im voraus

Noah Peter-Strübe...
NS
Noah Peter-Strübe...

Also ich bin Vollzeitbeschäftigt und nebenbei arbeite ich als Servicekraft(Minijob). Zum Anfang vom Monat will ich eine neuen Minijob beginnen, aber bin noch für einige Stunden im Restaurant eingeplant. Ich will die Stunden auch noch abarbeiten, da viel im Restaurant los ist…
Frage ist wenn ich jetzt mehr als 520€ verdiene, wird das zu Problemen führen ??
LG

Sissi Beslmüller
SB
Sissi Beslmüller

Hallo Minijob-Zentrale,
wir sind ein Architekturbüro mit 6 angestellten Architekten.
Eine unserer Mitarbeiterinnen hat einen 520-€-Job. Sie hat zwei Monate doppelte Arbeit, da 

  1. drei Mitarbeiterinnen wegen Burnout, Schwangerschaft und Elternzeit ganz ausfallen, 
  2. keine qualifizierten neue Mitarbeiter zu bekommen sind und
  3. im Moment bei den beiden Baustellen die Rechnungsprüfungen anfallen, die ansonsten auch von den nicht anwesenden Mitarbeiterinnen erledigt würden.

Liegt in diesem Fall weiterhin ein Minijob vor, wenn diese 520-€-Job-Mitarbeiterin für die nächsten zwei Monate jeweils 1.040 € verdient?
Ich bedanke mich für Ihre Antwort.
SB von S_P A

J. Saffran
JS
J. Saffran

Hallo,

wir haben eine Minijobberin vom 15.08.2023 bis voraussichtlich 31.03.2024 beschäftigt, das bedeutet, sie wäre nicht ein ganzes Jahr bei uns – die Jahresbetrachtung kann hier also nicht vorgenommen werden.

Jetzt kam es zu unerwarteter Mehrarbeit, sodass im Dezember 2023 die 520 Euro Grenze erstmalig überschritten wäre. Angenommen es käme bis März 2024 zu einer nochmaligen Überschreitung, wäre dies dann „schädlich“ – weil ja kein ganzes Jahr da?!

Michi
MI
Michi

Hallo,
wie muss man als Arbeitgeber im Falle einer unerwarteten Mehrarbeit bei der Auszahlung des Lohns bis zu 1040€ und nur in einem Kalendermonat beachten?
Sind zur Begründung des Mehraufwands durch Krankheit irgendwelche Nachweise einzureichen oder ist das für den Fall, dass es nur in bis zu zwei Kalendermonaten und maximal bis 1040€ hinfällig?

Grüße

Dujmic
DU
Dujmic

Hallo, ich bin irritiert und finde bisher keine ähnlichen Fragen.

Ich habe seit Juni einen Minijob. Ich arbeite fast jeden Monat meine errechneten Stunden (520,00 Euro / 13,50€ pro Stunde=38,52 Stunden im Monat). Nun wird die Abrechnung immer um den 20. des Monats erstellt. Ich sende der Lohnbuchhaltung meine Stunden des aktuellen Monats, z.B. November-Stunden bis 20.11. 32,0h und die restlichen Oktober Stunden, z. B. vom 20.10. bis 31.10. 13,0h. Das ergibt insgesamt 45 Stunden (607,50€). Die Lohnbuchhaltung zahlt mir aber nur dir 38,5 h aus und sagt, daß die fehlenden 6,5 Stunden im Dezember nachgezahlt werden um nicht über die 520,00 € zu kommen. Zitat Lohnbüro: „das ist korrekt. Auf meiner Checkliste stehen noch 6,5 Stunden. Am Ende des Jahres prüfe ich den Gesamtbetrag und würde dir die Stunden nachberechnen, sodass du nicht über die Jahresgrenze kommst.“

Im Oktober komme ich insgesamt auf meine 38,5h und im November werde ich diese auch nicht überschreiten. Ist das so richtig?

Im Endeffekt arbeite ich jeden Monat die 38,5h, aber halt zu unterschiedlichen flexiblen Zeiten. Mal habe ich bis zur Abrechnung nur 15 h und mal fast die 38,5 voll. Ist das so richtig vom Lohnbüro, 6,5h einzubehalten obwohl meine 38,5h im November gar nicht voll sind? Oder wird der Monat gar nicht berücksichtigt sondern der Zeitraum, wie zum Beispiel vom 20.10. – 20.11.?

Ich hoffe, ich habe nicht zu kompliziert geschrieben und Sie verstehen was mein Problem ist

Grüße

Michael Knupfer
MK
Michael Knupfer

Entschuldigen Sie, mir ist natürlich bei meiner Berechnung von März bis Dezember 2023 ein Fehler unterlaufen, in diesem Zeitraum betragt mein Minijobgehalt 5200€.

Michael Knupfer
MK
Michael Knupfer

Hallo Minijobs-Zentrale,
ich habe im März 2023 einen Minijob begonnen. Seitdem habe ich ca. 30 Überstunden geleistet, die bislang noch nicht mit Geld vergütet bzw. als Freizeit genutzt wurden. Nun meine Frage: ist es möglich diese Überstunden im Dezember 2023 ausbezahlt zu bekommen, denn mit Blick auf das Gesamtjahr 2023 habe ich ja noch Luft in Bezug auf die maximal möglichen 6240€ p.a. (Januar und Februar hatte ich ja nicht nicht mit dem Minijob begonnen) ? Gilt hier eine Jahresbetrachtung oder gilt für mich eine maximale Verdienstgrenze von 4680€ (9Monate x 520€)? Vielen Dank im Voraus für ihre Auskunft!
MfG

Anna
AN
Anna

Hallo zusammen,
ich habe eine Minijobberin die zum Monatsende ausscheidet. Durch die Urlaubsabgeltung würde sie in dem Monat über 1.040,-EUR (doppelte Geringfügigkeitsgrenze) kommen. Ist die Urlaubsabgeltung in dem Fall unschädlich, so dass sie weiterhin als Minijob abgerechnet werden kann oder wird sie in dem Monat sozialversicherungspflichtig?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße.

Dave
DA
Dave

Hallo liebe Minijob Zentrale,

ein Minijobler hat vor kurzem bei uns zum 01.11.23 angefangen. Er/Sie meinte, dass er/sie davor bei seinem alten AG, vertragsbeginn zum 15.11.22 bis zum 31.10.23, in diesem Zeitraum die 520 Euro Grenze zweimal überschritten hätte. Kann er demzufolge , wenn in Dez. Personal bei mir ausfällt , dann nochmals die 520 euro überschreiten? Zwecks neuer AG ….

Yvonne
YV
Yvonne

Hallo liebes Minijob-Zentrale Team,
ich habe eine Frage bezüglich der Jahresverdienstgrenze:
Folgender Fall: Eine Minijobberin erhält nicht jeden Monat ein Gehalt, sondern nur wenn diese laut Dienstplan eingesetzt wird. Es kann beispielsweise sein, dass sie drei Monate kein Gehalt bezieht und dann in einem Monat an 6 Tagen eingesetzt wird und dann über 520,00 Euro verdienen würde. Dann wieder ein Monat kein Gehalt und dann wieder über 520,00 Euro; oder bis zu 520,00 Euro. Wäre dies möglich, wenn Sie insgesamt die Jahresverdienstgrenze nicht überschreitet. Vielen Dank.

Karin Gerhard
KG
Karin Gerhard

Hallo
kann ich minijob mit Übungsleiterpauschale im gleichen Unternehmen ( pädagogische Arbeit) Koppeln?
z.B Januar bis Juli übungsleiterpauschale
ab August minijob
und darf ich dann ab August 2x über 520,-€ verdienen?
vielen Dank
karin

Sandra
SA
Sandra

Hallo liebes Minijob-Zentrale Team,

ich habe eine Frage bezüglich der Jahresverdienstgrenze.

Angenommen es liegt folgender Fall vor:

Ein Arbeitnehmer ist jedes Jahr mit schwankendem Lohn 12 Monate durchgehend beschäftigt.
Im Jahr 2023 verdient er in 9 Monaten weniger als 520€ und in 3 Monaten (Juni, Oktober, November) mehr als 520€ (aber unter 1.040€). Der Jahresverdienst bleibt in 2023 unter der Grenze von 6.240€. Somit ist eine 3-malige Überschreitung ja unproblematisch (extreme Lohnschwankungen liegen nicht vor).

Im Jahr 2024 wird der Arbeitnehmer weniger als 520€ monatlich verdienen. Was passiert aber, wenn der Arbeitnehmer dann z.B. Ende März 2024 die Jahresverdienstgrenze im Betrachtungszeitraum (01.04.23 – 31.03.24) überschreitet, da die Monate Januar – März 2023 mit relativ geringem Verdienst aus dem 12-Monate Zeitraum fallen und die Monate Januar – März 2024 mit etwas mehr Verdienst hinzukommen? Dann liegt im Betrachtungszeitraum 01.04.23 – 31.03.24 eine 3-malige Überschreitung von 520€ (Juni, Oktober und November 2023) und ein Überschreiten der Jahresverdienstgrenze (voraussichtlich 9 x 520€ + 3 x 538€ = 6.294€) vor.

Ist das richtig, oder ist für die Jahresverdienstgrenze in diesem Fall Januar – Dezember 2023 und Januar – Dezember 2024 auschlaggebend – sprich unproblematisch, wenn der Jahresverdienst im Jahr 2024 auch unter der Grenze (voraussichtlich 6.456€) bleibt?

Vielen Dank für Ihre Info!

Viele Grüße
Sandra

Mimi Becker
MB
Mimi Becker

Guten Tag,
Ich habe am 15.04.23 die Tätigkeit aufgenommen und arbeite sehr unterschiedlich, je nach Bedarf. Vier Monate bin ich nun schon deutlich über 520€ gekommen.
Ursprünglich wurde mir von der Minijob Zentrale gesagt, dass ich in 2023 9×520=4680€ verdienen kann ohne SV-pflichtig zu werden, dabei ist die Anzahl der Monate >520 egal, solange ich weiterhin dort arbeite.
Jetzt wurde mir von Ihnen aber mitgeteilt, dass ich nicht das Kalenderjahr als Grundlage nehmen soll, sondern immer 12 Monate. In meinem Fall also april2023 – 31.03.24. Was stimmt nun? (ich meine immer den Fall, dass ich die Jahresverdienstgrenze nicht überschreite).
Danke für eine Antwort
gruß M.

p.s.: ich habe gelesen, dass der AG bei Änderungen neu betrachtet und da ab Januar 2024 (?) die Verdienstgrenze steigt, wäre dann ja eh eine neue Betrachtung fällig. Aber wenn es so ist, dass die Einschätzung immer im Ermessen des AG liegt, wie kann ich mir bei meinen Prognosen wie viele Stunden ich im Monat zusätzlich arbeiten darf je sicher sein? Also wenn ich nicht abschätzen kann, welche Anzahl an Monaten ich als Grundlage nehmen kann.

Ich bin als geringfügig angestellt in einem sehr großen Betrieb und mir wurde gesagt, dass ich selbst dafür verantwortlich bin zu schauen, dass ich nicht über meine Stunden komme.Und natürlich ist es dann schwierig Stunden „abzusagen“ wenn z.b. kein anderer kann. Deshalb bräuchte ich für meine Berechnungen klare Richtwerte.

Beste Grüße

David Oldenburg
DO
David Oldenburg

Guten Tag, ich habe zwei MitarbeiterInnen auf Minijob-Basis im Büro und mit einer Kraft habe ich aufgrund großer persönlicher Probleme besprochen, dass sie sich die mindestens nächsten zwei Monate krank schreiben lässt, um die Angelegenheiten zu regeln. Jetzt sind die Fragen:

  1. Gehe ich recht in der Annahme, dass die andere Kraft wegen dieses unvorhersehenen Ereignisses die entsprechenden zwei Monate mehr verdienen darf bis maximal 1040€ im Monat, ohne den Minijob-Status zu verlieren?
  2. Wie muss ich die Unvorhersehbarkeit dokumentieren?

Dankeschön für Ihre Rückmeldung, fG

Jörn
Jörn

Ich hab auch eine Frage.
die ersten 4 Monate habe ich nur 200-400€ verdient. Mein Jahresgehalt liegt bei meinem Minijob Jetzt bei 3000€ dürfte ich die letzten 4 Monate auch 600€ verdienen ? Ich würde immer noch in den 12 Monaten unter der Jahresgenze bleiben von 6240€. Mir wurde gesagt man darf nur 2 mal monatlich höher als 520€ haben.
bitte um antwort.

Regina Herzmann
RH
Regina Herzmann

Ich meine natürlich, dass ich die 520 Grenze überschreite

Regina Herzmann
RH
Regina Herzmann

Hallo, ich bin Rentnerin und gehe nebenbei noch arbeiten Eigentlich auf 520 € Basis. Jetzt ist es so, dass ich mehr arbeite und somit die 529 € Grenze überschreite. Ich weiss, dass ich jetzt KV und PV zahlen muss. Wird der Verdienst jetzt mit meiner Rente zusammen gerechnet und ich jetzt noch mehr Steuern muss.

Onur Tarhan
OT
Onur Tarhan

Hallo,

wenn ich, sagen wir mal, erst in der 2. Jahreshälfte mit einem Minijob beginne. Dürfte ich dann von Juli – Dezember je 1040 € im Monat verdienen und würde trotzdem als Minijobber zählen?

Mayer Daniel
MD
Mayer Daniel

Guten Tag,
Ich würde gerne wissen ob eine überschreitung der Verdienstobergrenze von 520Euro auch möglich ist wenn man einen Vollzeitjob hat? Ein Beispiel: In meinem Nebenjob sind mehrer Leute Krank geworden und ich nehme in meinem Hauptjob Urlaub (oder baue Überstunden ab) um im Nebenjob auszuhelfen, ist es in diesem Fall dann mögliche mehr zu Verdienen?

Amelie.dirks@t-onl...
AO
Amelie.dirks@t-onl...

Wenn das Gehalt in 9 Monaten unterhalb von 520 Euro liegt und in 3 Monaten knapp oberhalb der 520 Euro Grenze, hat der Minijobber dann die Verdienstgrenze zu häufig überschritten, selbst wenn das Jahresgehalt 6.240 Euro nicht überschreitet?

Andreas Wilms
AW
Andreas Wilms

Ich arbeite für ein Unternehmen auf 520,-€ Basis.
Der Verdienst ist sehr schwankend und abhängig von der Auftragslage. So habe ich ich Betrachtungszeitraum Januar bis Dezember an drei Monaten mehr als 520,-€ verdient, dafür an sieben Monaten weniger.. Also dreimal über 530,-€ ,aber weit weniger als 1040,-€. Besteht in diesem konkreten Fall die Gefahr der Sozialversicherungspflicht ? Oder wird hier der Jahresdurchschnitt die Grundlage?

Astrid Würffel
AW
Astrid Würffel

Hallo, ich habe nach Angaben meines Arbeitgebers meinen Minijob 4 x vorhersehbar überschritten, darauf hin wurde ich rückwirkend zum 1.7.23 auf sozialversicherungspflichtig umgeschlüsselt ( insgesamt 235) €. Nicht mehr Knappschaft sondern meine Krankenkasse . Welche finanziellen Folgen hat das für mich und wie hoch sind diese?
Heißt das zum Beispiel auch, dass ich bei meiner nächsten Steuererklärung den Minijob angeben muss?
Macht das Sinn für den Rest des Kalenderjahres weniger zu arbeiten?
Freue mich auf eine Rückmeldung!
Vielen Dank und beste Grüße
astrid

De la Torre
DT
De la Torre

Könnte ich dann ab Oktober 2023 dann 5 mal (Oktober bis Februar) die 1040€ bekommen und von März bis Obtober 2024 nur 50€ pro monat ? Dann hätte ich ins gesammt für einen Jahr 5.470€.
Was würde passieren wenn im März vor die 6-Monate probezeit gekündigt wäre?

Barbara Käbe
BK
Barbara Käbe

Hallo Guten Tag, da ich gerade gelesen habe, man kann beim Minijob 2x im Jahr 1040 Euro verdienen. Jetzt die Frage? Dürfen es nur 2 Monate sein, oder kann man die 1040 Euro über die 12 Monate im Jahr verteilen.

Michael Wasserle
MW
Michael Wasserle

Hallo,

meine Freundin arbeitet als Reinigungskraft und hat eine tägliche Arbeitszeit von 1,75 Stunden bei einer 5 Tage Woche. Somit kommt sie in Monaten mit 23 Arbeitstagen auf 523,25 € (23 Tage x 1,75 h x 13,- € ). Im Jahr 2023 kommt sie somit in den Monaten März, Mai und August über die 520,- € Grenze, bleibe aber auf das ganze Jahr gesehen unter 6.240,- €. Besteht bei ihr damit noch ein MJ?

Ich habe hierzu noch eine weitere Frage. Mein Kollege arbeitet zu gleichen Zeiten und Konditionen und hatte im Januar 23 + Februar 23 eine nicht geplante Krankheitsvertretung übernommen. Sein Verdienst war im Januar 760,- € und im Februar 793,- €. Besteht bei ihm damit noch ein MJ?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Freundliche Grüße

Biggi Stelter
BS
Biggi Stelter

Hallo, ich habe ekne Teilzeitstelle mit 104 Std im Monat. Dazu arbeite ich noch als Raumpflegerin in einem Büro mit 15 Std. Ich klnnte jetzt noch fpr 25 Std einen Minijob antreten. Drage wäre jetzt, wie es dann berechnet wird ? ich gabe Steuerklasse 5 und würde mitbeiden Nebenjobs auf 520€ kommen!
Was soll ich tun? lohnt sich das?
🙏

Anna Rothgaenger
AR
Anna Rothgaenger

Hallo, kann ich bei einemminijob zusätzlich steuerfrei fahrgeld bekommen?

Enesa Brkic
EB
Enesa Brkic

Hallo,
Ich habe weniger als 520€ pro Monat verdient, von April bis September. Darf ich im September über 520€, fast 1040€ verdienen?
Vielen Dank im Voraus.
Ennie

Marco Paciocco
MP
Marco Paciocco

Ich arbeite als Minijob in der Gastro und habe einen Minijob-Vertrag von 6 Monaten.
Meinem Verständnis nach meine Verdienstgrenze liegt bei 3120,-€.
Meine Lohnabrechnung von den letzten zwei Monaten überschreitet die 520€ monatliche Grenze (für insgesamt , da in meinem Brutto-Abzug sind „Frei Verpflegung“ (2€/Tag). Diese Summe bekomme ich am Ende nicht, denn nochmal als Sachbezug abgezogen wird.
Heißt das, dass ich schon für meinen Minijob die zweimalige Überschreitung erreicht habe, oder darf ich trotzdem für die restliche Monate so viel verdienen, dass in den 6 Monate-Zeitraum im Durchschnitt 520€ verdiene und am Ende die 3120€ nicht überschreite (als Ergänzung, ich hab in meinem ersten Monat nur knapp 200€ verdient)?
Danke für die Info, ich hoffe meine Frage ist verständlich genug.