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Mehr Geld im Minijob: Wann darf man über 556 Euro verdienen

Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob liegt aktuell bei 556 Euro. Doch was passiert, wenn diese Grenze überschritten wird? In unserem Artikel erklären wir, was Minijobberinnen und Minijobber zum Überschreiten wissen müssen.

Zuletzt aktualisiert am 2. Januar 2025

Minijob-Verdienstgrenze ist dynamisch

Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze dynamisch. Sie ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Die Verdienstgrenze erhöht sich also automatisch, wenn der Mindestlohn steigt.

Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben. Seitdem liegt die Minijob-Grenze bei 556 Euro im Monat.

Wann handelt es sich um einen Minijob mit Verdienstgrenze?

Zu Beginn einer Beschäftigung beurteilen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber anhand des Verdienstes, ob ein Minijob vorliegt. Die Grundlage bildet der voraussichtliche durchschnittliche Verdienst der nächsten zwölf Monate. Anhand der Höhe dieses Verdienstes stellen sie fest, ob überhaupt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt.

Maximal 556 Euro dürfen Minijobberinnen und Minijobber durchschnittlich im Monat verdienen. Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer also ein Jahr ununterbrochen arbeiten, dürfen sie bis zu 6.672 Euro (12 Monate x 556 Euro) verdienen. Wird der Minijob in weniger als 12 Monaten ausgeübt, muss die Verdienstgrenze entsprechend reduziert werden.

Verdienen Beschäftigte durchschnittlich im Monat mehr als 556 Euro, handelt es sich grundsätzlich nicht um einen Minijob, sondern um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Weitere Informationen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung finden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in unserem Magazin-Artikel Beurteilung für die Sozialversicherung: Was müssen Arbeitgeber wissen?

Schwankender monatlicher Verdienst im Minijob

Auch im Minijob darf die Arbeitszeit von Monat zu Monat etwas variieren. Entsprechend kann auch der monatliche Verdienst unterschiedlich hoch sein. Schwankt der monatliche Verdienst im Minijob, ist es wichtig die jährliche Minijob-Verdienstgrenze einzuhalten. Die Anzahl der monatlichen Überschreitungen oberhalb der Verdienstgrenze von 556 Euro ist dann nicht relevant.

Beispiel
Ein Arbeitnehmer verdient in 8 Monaten jeweils 570 Euro und in den übrigen 4 Monaten jeweils 470 Euro. Sein Jahresverdienst liegt damit bei 6.440 Euro. Die Grenze von 6.672 Euro wird also nicht überschritten. Die Beschäftigung bleibt ein Minijob.

Haben Sie Fragen oder
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Im Magazin-Artikel Minijob mit Verdienstgrenze – Was zählt alles zum Verdienst? erfahren Sie mehr darüber, was zum Verdienst eines Minijobbers oder einer Minijobberin gerechnet wird.

Gelegentliche und unvorhersehbare Überschreitung

Grundsätzlich gilt: Liegt der durchschnittliche monatliche Verdienst einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers über 556 Euro, handelt es sich nicht um einen Minijob. Eine Ausnahme gibt es bei unvorhersehbaren Überschreitungen. Unvorhersehbar ist zum Beispiel eine Vertretung bei Krankheit. Saisonale Mehrarbeit ist hingegen vorhersehbar.

Wird die monatliche Verdienstgrenze unvorhersehbar überschritten, dann können Minijobberinnen und Minijobber in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Jahres mehr als 556 Euro verdienen. Den Jahreszeitraum ermitteln Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber rückwirkend. Beginnend vom Ende des Monats der Überschreitung sind hierzu die letzten 12 Monate zu betrachten.

Maximal 1.112 Euro bei unvorhersehbaren Überschreitungen

Der Verdienst in den Monaten des unvorhersehbaren Überschreitens darf maximal das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze – also 1.112 Euro – betragen. Wenn Minijobberinnen oder Minijobber die Grenze zweimal unvorhersehbar überschreiten, ist somit statt 6.672 Euro ein jährlicher Verdienst von höchstens 7.784 Euro möglich.

Beispiel

Ein Minijobber nimmt zum 1. Januar 2024 eine geringfügige Beschäftigung auf. Die Verdienstgrenze wird monatlich nicht überschritten.

In den Monaten Januar und Februar 2025 erhöht sich sein Verdienst wegen einer Krankheitsvertretung jeweils auf monatlich 1.112 Euro.

Ergebnis

In den Monaten Januar und Februar 2025 liegt ein Minijob vor, da es sich innerhalb des maßgebenden Zwölf-Monats-Zeitraums (1. März 2024 bis 28. Februar 2025) nur um ein gelegentliches (maximal zweimaliges) und unvorhersehbares Überschreiten der Minijob-Grenze handelt. Der monatliche Verdienst hat sich in dem jeweiligen Kalendermonat des Überschreitens maximal auf das Doppelte der Minijob-Grenze (1.112 Euro) erhöht.

 

Fortsetzung des Beispiels

Im März 2025 übernimmt der Minijobber erneut eine Krankheitsvertretung und verdient in diesem Monat ebenfalls 1.112 Euro.

Ergebnis

Im maßgebenden Zeitjahr (1. April 2024 bis 31. März 2025) liegt mit der Krankheitsvertretung im Januar und Februar nunmehr ein weiteres Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze vor.

Das dritte unvorhersehbare Überschreiten im Monat März 2025 ist unzulässig, so dass in diesem Kalendermonat kein Minijob vorliegt. Der Arbeitnehmer muss vom 01.03. bis 31.03.2025 als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer bei der Krankenkasse gemeldet werden. Ab April 2025 liegt wieder ein Minijob vor, wenn der monatliche Durchschnittsverdienst ab diesem Zeitpunkt die Verdienstgrenze von 556 Euro nicht überschreitet.

Dokumentation in den Entgeltunterlagen

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen den Grund für das gelegentliche unvorhersehbare Überschreiten dokumentieren. In den Entgeltunterlagen des Minijobbers oder der Minijobberin muss der Grund für den Betriebsprüfdienst der Deutschen Rentenversicherung nachvollziehbar sein.

Eine spezielle Form der Dokumentation ist hierbei nicht vorgeschrieben. Sie ist teilweise auch vom Grund des Überschreitens abhängig. Bei einer Krankheitsvertretung sollte beispielsweise in den Entgeltunterlagen des Minijobbers oder der Minijobberin auf die Krankmeldung des oder der zu vertretenden Beschäftigten hingewiesen werden.

Haben Sie Fragen zum Überschreiten der Verdienstgrenze von Minijobs? Dann schreiben Sie diese in die Kommentare. Wir helfen gerne weiter.

Minijob Grenze
Verdienstgrenze Minijob: Ist das Überschreiten erlaubt?

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626 Kommentare

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AM
Ashfaq Merzaye

1000

OP
Olga Petrovitch

Guten Tag,
ich bitte wirklich dringend um eine klare Auskunft, da ich keine Antwort erhalte und mir die Situation große Sorgen bereitet.

Auf Minijob-Basis 550 € monatlich. Es haben sich zahlreiche Überstunden angesammelt, die eigentlich als Freizeitausgleich gedacht waren. Nun geht es bald in den Mutterschutz.

Ich brauche unbedingt eine eindeutige Information:
Dürfen mir diese bereits geleisteten Stunden während des Mutterschutzes ausgezahlt werden – entweder zusätzlich zum Arbeitgeberzuschuss oder als einmalige Zahlung –, ohne dass ich dadurch meinen Minijob-Status verliere?
Oder ist eine Auszahlung während des Mutterschutzes grundsätzlich nicht zulässig, sodass die Stunden erst danach ausgeglichen/zahlt werden dürfen oder als Freizeitausgleich bestehen bleiben müssen?

Ich wäre Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie mir diesmal eine klare Antwort geben könnten. Diese Information ist für meine weitere Planung absolut entscheidend. Vielen Dank!

MG
Maren Thur-Grosch

Mein Minijob (ich bin Rentnerin) startete am 01.02.2020.
Wie rechnet sich das Jahr?
Vom 01.02.2020 bis 31.01 2021, usw.?

OP
Olga Petrovitch

Nehmen wir an ich arbeite auf Minijob-Basis und gehe bald in den Mutterschutz.
Ich erhalte monatlich 550 Euro.
Im Laufe der Zeit haben sich bei mir jedoch Stunden angesammelt, die ich eigentlich als Freizeitausgleich nehmen müsste.

Kann ich mir diese geleisteten Stunden während des Mutterschutzes auszahlen lassen – entweder zusätzlich zum Arbeitgeberzuschuss oder als einmalige Zahlung, ohne dass ich dadurch den Minijob-Status verliere?

Oder dürfen diese Stunden erst nach dem Mutterschutz ausgezahlt werden bzw. müssen als Freizeitausgleich bleiben?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

TH
Tonya H

Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zum Thema „unvorhersehbares Überschreiten der Minijob-Grenze“.
Wie genau wird definiert, was als unvorhersehbare Prämie gilt?
Ein Minijob darf ja bis zu zwei Mal im Kalenderjahr unvorhersehbar die 556-Euro-Grenze überschreiten, ohne dass der Minijob-Status entfällt.
Folgender Fall:
Eine Minijobberin befindet sich im Mutterschutz, möchte jedoch freiwillig bis zur Geburt weiterarbeiten, um den Betrieb zu unterstützen.
Kann der Arbeitgeber ihr dafür eine Prämie von 500 Euro zahlen und diese als unvorhersehbare Prämie einstufen?

JH
J. Hildebrandt

Hallo,

Sagen wir ich arbeite vom 01.01.26 bis zum 31.07.26 auf geringfügiger Basis. Meine Verdienstgrenze als Minijobber ab dem 01.01.26 würde ja dann 4824€ betragen (603€ x 8 = 4824€). Angenommen ich habe zwei Jobs ab dem 01.01.26. Der eine geht vom 01.01.26 – 31.07.26 und der andere Job geht vom 01.01.26 – 31.06.26. Ich würde in den ersten 5 Monaten 608€ monatlich verdienen. Im sechsten 741€. Im siebten 330€ und im achten 460€. (608€ x 5 = 3040€), (3040€ + 741€ + 330€ + 460€ = 4571 €). Die Grenze von 4824€ wird also nicht überschritten d.h die beiden Beschäftigungen würden ein Minijob bleiben und ich hätte was dies angeht kein Problem. Korrekt?

LB
Lorenz Bender

Hallo,

ich habe im Oktober in einer kleinen Druckerei einen Minijob angefangen. Die Firma hatte den Standort erst am Vormonat, wegen eines neuen Großkunden neu eingerichtet. Zuvor hatte mein Chef am alten Standort allein seine Aufträge bewältigen können. Jetzt am neuen Standort hatte er mich und einen weiteren Minijobber in etwa zeitgleich neu eingestellt. Nun hat er einen neuen, regelmäßigen Großkunden gewonnen, so dass die Arbeitszeit wohl erheblich überschritten werden wird, wenn nicht zusätzlich Personal kurzfristig dazugewonnen wird. Das Problem ist derzeit, dass mein Chef jetzt schon einige Vorstellungsgespräche führte, ohne einen weiteren geeigneten Mitarbeiter zu finden. Weiter hat er zusätzlich eine neue Maschine bestellt, um Arbeitsschritte zu automatisieren und die erhebliche Zeitersparnis bringen soll. Jetzt hat sich auch noch ein zweiter Großkunde angekündigt. Zu allem kommt noch dazu, dass jetzt zusätzlich wegen des Weihnachtgeschäftes vermehrte Privatkundenaufträge vorliegen. Mein Chef weiß nun kurzfristig wirklich nicht weiter. Jetzt meine Frage.

Ist es möglich in dem Fall für 2 Monate die Verdienstgrenze zu verdoppeln, ohne dass das Auswirkungen auf meine geringfügige Beschäftigung hat?

Möchte ihn ungern hängen lassen und weiß jetzt einfach nicht weiter.

Mit freundlichen Grüßen

NA
Niko A.

Hallo,
Ein Sachverhalt: Ein Minijobber, der monatlich 520 Euro verdient, hat im November zum 31.12. gekündigt. Er hat im ganzen Jahr 60 Überstunden angesammelt sowie 6 Urlaubstage. Die Überstunden kann er krankheitsbedingt nicht abbauen. Mit der Dezemberabrechnung müssen das Gehalt in Höhe von 520 Euro, die Überstundenvergütung von ca. 800 Euro und die Urlaubsabgeltung in Höhe von ca. 400Euro berücksichtigt werden.

Wird damit die Minijob-Grenze überschritten? Was muss der Arbeitgeber in diesem Fall tun?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

JJ
Jason J

Hallo,

ich möchte neben meiner Vollzeitbeschäftigung noch einen Minijob ausüben.

Dürfte ich, sofern Sonderzahlungen vertraglich nicht festgelegt sind, bis zu zweimal im Jahr einen Bonus von jeweils maximal 556€ erhalten ohne, dass es zu einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis wird oder mir Lohnsteuer abgezogen wird?

Müsste ich dies selbstständig dem Finanzamt bzw. über meine Steuererklärung melden?

Vielen Dank im Voraus!

CM
Charlotte Müller

Hallo,

ich habe einen Minijobler, der mtl. 520€ verdient und zusätzlich im Juni + November jeweils 200€ erhält = Jahresverdienst 6640€. Kann er dann noch 2 x über der GFB Grenze verdienen oder ist die Grenze bereits mit den beiden Zahlungen Juni + November (beide Monate über der GFB Grenze) „verbraucht“ ?
Vielen Dank für Ihre Prüfung und Rückmeldung!

KG
Kristin Geier

Guten Tag,
folgendes Beispiel:
AN erhält monatlich 240,00 EUR = Jahresverdienst somit 2.880,00 EUR
Nun soll die AN eine Bonuszahlung erhalten aufgrund eines guten Geschäftsjahres.
Diese Bonuszahlung ist unvorhersehbar, vertraglich nicht vereinbart, variabel in Höhe und einmalig im Jahr.
Allerdings bereits das dritte Jahr in Folge (daher ggf. nicht mehr unschädlich und Hinzuzurechnen?)
Zahlung soll 1.000,00 EUR zusätzlich zu den 240,00 EUR sein = 1.240,00 EUR = mehr als das
geläufige Monatsdoppel.

Ist dies nun gefährdend für den Minijob?
Die JVG wird nach wie vor nicht ansatzweise erreicht; allerdings wird das Monatsdoppel von aktuell 1.112,00 EUR überschritten. Oder ist dies nicht relevant weil in der Gesamtbetrachtung die JVG nicht überschritten wird.
Im Internet findet man immer nur Beispiel mit einer mtl. Vergütung von 556 EUR und somit dem Überschreiten der JVG von aktuell 6.672,00 EUR.

Falls ja – wäre dann eine Bonuszahlung von 2x a 500,00 EUR unschädlich?

Vielen lieben Dank im Voraus für die Aufklärung.
Freundliche Grüße
Kristin Geier

AM
Andre Marienfeld

Hallo,
ein Minijobber macht unvorhergesehen 2 Krankheitsvertretungen und kommt durch ein schwankendes Gehalt zusätzlich zweimal über die Monatsgrenze. Werden alle 4 Monate separat steuer- und sozialversicherungspflichtig?

MM
Mia Müller

Hallo,
Eine Minijobberin hat im Jahr 2024 jeden Monat 538€ verdient. Im Jahr 2025 hat sie monatlich 556€ verdient. Im Januar hat sie einen einmaligen Bonus von 300€ erhalten für ihre guten Leistungen. Im Februar hat sie auf Grund einer Krankheitsvertretung noch 400€ für Überstunden ausbezahlt bekommen. Liegt noch ein Minijob vor? Wie dokumentiert man die Krankheitsvertretung?
MfG

WP
Wolfgang Pfarrherr

Hallo
Habe eine Frage
Habe dieses Jahr im Oktober zusätzlich wegen Arbeitsmangel in der Firma das doppelte verdient.
Diesen Monat wird es auch so sein.
Jetzt meine Frage an Ihnen.
Das Lohnbüro meint das die 2 Monate mit Mehrverdienst was erlaubt ist erst im Dezember die Abrechnung fertigstellt und im Januar 2026 zur Auszahlung kommt.
Ist das gesetzlich nicht geregelt das es jeweils im Folgemonat ausbezahlt wird also im November und Dezember???
Das Lohnbüro meinte es sei Vorschrift das Jahresende abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen. E.Pfarrhetr

IK
Inge Kneib

Warum bekomme ich nicht meine 556.- Euro Monatsende ? Darf mein Mini Job vom 20 zigsten bis zwanzigsten ausbezahlt werden

WP
Wolfgang Pfarrherr

Hallo,
Wird.der Lohn den man 2x im Jahr mehr verdienen darf erst im Januar ausbezahlt?

JH
Jani Hauser

Guten Tag,
ich beschäftige Minijobber*innen im Privathaushalt und eine Person ist jetzt erkrankt und für die nächsten 6 Wochen krank geschrieben. Kann ich nun auch bei einer Person, die erst seit einem Monat einen Minijob bei mir hat, die verdienstgrenze 6 Wochen lang überschreiten? Da ist ja dann nicht wie bei der Person oben im Beispiel schon seit langem klar, dass die Verdienstgrenze über Monate eingehalten wurde… Vielen Dank!
Lieben Gruß!

MS
Michael Simper

unvorhersehbarer Vertretungsfall
Hallo, ein Minijobler kann ja im Jahr bis 2 x mehr verdienen bei einem sogenannten unvorhersehbaren Fall.
Es war so, dass sein Kollege (auch Minijobler und Fahrer) fristlos gekündigt hatte und er seine Fahrten hat mit übernehmen müssen.
Gilt dieser Fall als unvorhersehbarer Fall ? oder zählt sowas nur bei einer reinen Kranheitsvertretung ?

Vielen Dank !

TS
Tanja Schmidt

Guten Tag
Ich verdiene mit meinem Minijob 538€ monatlich. Nun möchte ich auf Basis der Verhinderungspflege Stundenweise die Betreuung einer guten Bekannten übernehmen. Muss ich eine Verdienstgrenze beachten oder fällt das unter Ehrenamt und es gibt keine Grenze? Oder kommt hier die Ehrenamtspauschale in Frage?

LB
Lisa B.

Hallo. Ich befinde mich in der folgenden Situation-
Ich bin als gfB im Rettungsdienst angestellt. Aufgrund von krankheitsbedingten Dienstausfällen bin ich mehrfach eingesprungen und komme deshalb in mehreren (5x) Monaten über die 556€ Grenze. Auf ein Jahr betrachtet liege ich damit auch oberhalb der Normgrenze von 6672€ (nicht über 7784€ jedoch). Darf ich, wenn ich diese 6672€ Grenze überschreite, dann auch in mehreren Monaten die 556€ überschreiten oder ist es strikt auf 2 Monate pro Jahr begrenzt?
Haben Sie vielen Dank 🙏
Liebe Grüße

DG
D.G

Folgender Sachverhalt:
Ich verdiene jeden Monat die selbe Summe 520€. Und würde somit auf 6,244€ Gehalt kommen im Jahr. Es wäre dann kein Problem wenn mein Arbeitgeber mir dann z.B für denn November 776,79€ (,, 20 Überstunden“) auszahlen würde, da ich mich immer noch unter der Grenze befinden würde 6501,08€. Würde es dann zu Erklärungen fürs Finanzamt kommen oder wäre dies Problemlos möglich?

HL
Harald Lischowski

Ich bitte mich in folgendem Sachverhalt aufzuklären:
Wenn wir rückwirkend ein Zeitjahr im Minijob betrachten kommt es in einigen (mehr als 2) Monaten zum Überschreiten der Verdienstgrenze von zur Zeit 556,- Euro, in der Mehrheit aber nicht. Grund sind ausnahmslos schwankender Arbeitsanfall. Die Jahresverdienstgrenze wird aber nicht überschritten(6672,- Euro). Ist das noch rechtlich in Ordnung und liegt ein Minijob vor?

AD
A. D.

Folgender Sachverhalt liegt vor:
Mein Mitarbeiter hat im August 2024 auf Minijob-Basis angefangen.
Im September hat er 1.063,13€ und im Oktober 745€ verdient, in den anderen Monat bis August 2025 war er immer unter 556€.
Liegt weiterhin ein Minijob vor?

CL
Claudia

Ist das Auszahlen einer Sonderzahlung ein annehmbarer Grund für die Überschreitung?

TL
T.L.

Ich habe mal eine sehr spezielle Konstellation. Ich bekomme bei meinem Minijob immer nur Saisonverträge. Im alten Vertrag bis 30.06. war ich im Februar und Juni (dort wegen Urlaubsabgeltung) drüber ohne Abzüge. Im neuen Vertrag ab dem 15.08. steht gerade ne Menge Arbeit an und ich könnte/wollte im Oktober mehr Stunden machen. Wäre das dann die dritte Überschreitung oder zählt es aufgrund des neuen Vertrages von vorn.

MS
Marion Sievert

Ich habe einen Minijob 10,5 Stunden die Woche.Stundenlohn 15€.Darf Ich noch einen Minijob machen?

JH
Jan Han

Guten Tag,

Ich habe zur Zeit einen Minijob, bei dem ich unregelmäßige Schichten habe, mein Gehalt variiert dort stark, ich verdiene bisher maximal 250€ im Monat.
Nun möchte ich mir einen 2. Minijob suchen, dieser ist befristet für 2 Monate (vom 20.09.-20.11.). Vorraussichtlich werde ich im Oktober volle 556€ von meinem 2. Job bekommen.

Worauf muss ich im Oktober achten? Gibt es irgendwelche Regelungen, nachdem man bei 2 Minijobs die Verdienstgrenze für 2 Montae übersteigen darf ode gilt diese nur, wenn es bei einem Minijob passiert?

Viele Grüße!

Edit: Ich bin Student.

JL
Jennie Lehmann

Hallo,
ich habe einen Minijobber, der in 11.2024 ein Engelt von 821,16 € hatte, in 07.2025 ein Entgelt von 721,17 €. Ansonsten liegt das Entgelt unter/bis 556,00 €. Ich verstehe es so, dass er nicht steuerpflichtig ist, da er in 12 zurückgerechneten Zeitmonaten (gerechnet ab 07/25) zweimal mehr verdienen darf, richtig?
In 11.25 wird er auch über die Grenze von 556,00 € kommen, muss ich ihn dann steuerpflichtig in 11.25 melden oder zählt für die 12 zurückgerechneten Monate der Monat 07.25 wieder als einzelner Monat Monat mit und er darf wieder zweimal die Grenze überschreiten (in 07.25 und 11.25)? Oder darf dieser Monat nicht doppelt mitgerechnet werden?
Danke für Ihre Rückmeldung.

KA
Kerstin Augustin

Guten Tag,
wenn ein Minijobber die monatliche Verdienstgrenze von 556 € überschreitet, muss er in diesem Monat Lohnsteuer (Ausgleich/Rückerstattung durch Steuererklärung) und SV-Beiträge zahlen? Das ist für mich nirgends ersichtlich.

CS
christiane schweiz...

Guten Tag,
ein Minijobber ist befristet beschäftigt von 01.05.-30.09.
Darf er in diesem Zeitraum auch zweimal bis zum doppelten der Minijobgrenze unvorhergesehen überschreiten (Krankheitsvertretung), obwohl er kein komplettes Zeitjahr beschäftigt ist?
Herzlichen Dank für eine schnelle Antwort.

NW
Nadine Weber

Hallo,
eine Vollzeit-Mitarbeiterin kündigt am 06.08. zum 30.09. und ab diesem Zeitpunkt kommt diese nicht mehr zur Arbeit. Ersatz wird so schnell nicht gefunden. Wenn jetzt eine oder zwei Minijoblerinnen die Stunden teilweise auffangen und 2 Monate ca. 900 € verdienen statt wie sonst zwischen 400-600 €. Gilt das als unvorhersehbares Ereignis?

Vielen Dank im Voraus.

KG
Katarzyna Golat

Hallo,
ich arbeite in einem Minijob mit einem monatlichen Stundenumfang von 43 Stunden, um die Verdienstgrenze nicht zu überschreiten. Im Laufe der Zeit habe ich 54 Überstunden angesammelt.
Meine Frage ist: Darf mein Arbeitgeber mir diese Überstunden einmalig auszahlen, auch wenn dadurch mein Monatsverdienst beispielsweise auf 1.100 Euro steigt?

FM
Faysal Mechbal

Hallo was ist denn ein Minijobber einmal oder 2 mal im Jahr mehr als 556€ verdient. Der Grund hierfür ist aber, weil ein anderer Mitarbeiter sein Urlaub beantragt hat. Gilt dies auch als Grund. Oder bezieht sich das nur auf Krankheiten ?

UK
Udo Knoop

Ich bin Rentner und habe neben meine Rente einen Minijob in dem ich von Januar bis Oktober ca. 2000 Euro verdient habe. Jetzt möchte ich noch einen 2. Minijob annehmen im November und Dezember. In diesen Monaten werde ich dann nicht im 1. Minijob arbeiten. Da der 2. Minijob nur im November und Dezember möglich ist ( Weihnachtsmarkt) darf ich dann im November und Dezember jeweils 1112 Euro verdienen. Sind 2 Monate und bleibe ja unter 6000 Euro Jahresverdienst.

MS
Melanie Sophia

Hallo, ich befinde mich seit Janaur 2025 in einem minijob im einzelhandel.
ich bin jetzt bereits das zweite mal über den betrag gekommen (habe 557Euro ausgezahlt bekommen)
muss ich jetzt schon sozialversicherungsabgaben zahlen oder reicht es aufzupassen, im laufendem kalenderjahr nicht mehr über die grenze zu kommen?
muss diese überschreitung von nur 1 euro auch von meinem arbeitgeber dokumentiert werden?

MM
Mladen Masic

seit dem 01.11.2024 bin ich in der Altersrente und arbeite seitdem weiter in meiner Firma auf Basis. Da ich für November bereits 780 € erhalten hatte und damit die zulässige Grenze überschritten hatte, wurde mein Gehalt im Dezember sofort abzüglich alle Sozialabgaben berechnet. Seit 01. Januar ist mein Gehalt wieder als Minijob berechnet. Mich interessiert, ob sich das zulässige Jahresverdienstgrenze als Minijob auf den Zeitraum November 2024 – Oktober 2024 ( Dezember wurde mir Sozialabgaben berechnet ) oder auf den Zeitraum Januar 2025 – Dezember 2025 bezieht.

AF
Andrea Frommann

Ich arbeite auf Minibasis in der Küche. Durch die Urlaubszeit komme ich den Monat über mein Gehalt ca. 650 Euro, was sonst nicht der Fall ist. Ist das noch im Rahmen wenn es einmalig ist? Gruß Andrea

LE
LesarSabine

Ich arbeite in einer Postfiliale. Jetzt hat in einem Nachbarort die Postfiliale plötzlich geschlossen. Dadurch kommt es in meiner Filiale zu größerem Kundenbetrieb und dadurch zu mehr Arbeitsstunden( 556€ Job ist schon ausgeschöpft). Zählt diese Situation als unvorhergesehen?

GH
Gabrielle Herrmann

Ist es korrekt, dass ein Minijob max das doppelte betragen darf in einem Monat; ich habe den Fall, dass es mit dem Stundenlohn wegen 2 Entlassungen auf knapp € 2.000,00 geht; zurück gerechnet wäre es mit der Jahresgrenze in Ordnung.
Danke für eine Antwort.

GA
Gast

Ich arbeite einen Minijob und habe gekündigt, da ich einen neuen Minijob anfange. Diese beiden würden sich aber aufgrund der Kündigungsfrist für einen Monat überschneiden. Insgesamt würde ich im Jahresmittel unter der Minijobgrenze liegen. Ist das möglich?

Mein Arbeitgeber meines ersten Minijobs möchte mich nötigen, eine Kündigung abzugeben, die eine Kündigungsfrist nicht einhält, weil er sagt, ein Aufhebungsvertrag sei ihm zu umständlich. Ich frage mich nun, ob die Variante, einfach beide Minijobs für diesen einen Monat parallel laufen zu lassen die Lösung wäre.

IG
Ilona Gast

Ich arbeite seit 3 Jahren in einem Minijob, weil ich mich 5 Monate im Jahr mit meinem Rentner-partner im Ausland aufhalte. Bisher wurde das mit einem Stundenkonto 304 Stunden/Jahr geregelt, bei regelmäßigen Gehalt.
Ab diesem Jahr wurde das Stundenkonto abgeschaft und ich werde nur noch in den Monaten , wo ich da bin je 25 Stunden beschäftigt, womit mir Stunden und Geld fehlen!
Darf der Verdienst im Minijob auch in mehreren Monaten überschritten werden auf in meinem Fall 750€ und in den anderen 0 bzw 200( Urlaubsgeld) sein, wenn die Jahresgrenze von 6672 nicht überschritten wird?
Ich bin mit meinem Arbeitgeber in Diskussion!
Es wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.
Vielen Dank dafür

MS
Melanie Steenebrü...

Aufgrund eines Insolvenzverfahrens meines Pflegedienstes und der daraus resultierenden Kündigung meinerseits ( ich wollte nicht zum neuen Arbeitgeber wechseln) wurde mein Zeitkonto aufgelöst und meine Urlaubstage auszahlt. Dadurch habe ich einmalig mehr verdient. Ist das ein unvorhersehbarer Grund?
Muss ich das der Minijobzentrale mitteilen?

JS
Jürgen Schmitz

Ein Rentenexperte von der R- Versicherung sagte mir,man darf sich auch zB in 2 Monaten den Minijob Jahresverdienst jetzt 6672 Euro verdienen,solange er nicht überschritten wird .

SG
Susanne Marbach-Gr...

Hallo MJZ-Team,
wir haben eine Minijobberin, welche jetzt bereits 2 Monate über der 556,- € Grenze lag, die Wahrscheinlichkeit dass das in den nächsten 2 Monaten so bleibt ist hoch. Wir würden Sie für die Monate über der 556,- € Grenze auf
SV-Pflicht umschlüsseln. Wie verhält es sich mit dem Minijob, wenn der Verdienst auf einmal wieder sinkt und die Mitarbeiterin wieder unter der 556,- € Grenze verdient. Können wir ab dem Zeitpunkt wieder auf Minijob zurück schlüsseln?
Beispiel:
MA verdient von 01. – 04.2025 = 556,-€
ab 05. – 07.2025 verdient sie 760,-€ und
von 08. – 12.2025 433,60€.
Die Jahresgrenze wird hierbei nicht überschritten.
Vielen Dank
Marbach-Grabe

SB
Steffen Bürgin

Hallo
Ich habe eine Frage.Ich habe in meinem beitragsfreien Minijob eine zusätzliche Aufgabe übernommen.Dadurch könnte es jetzt pasieren das ich ab da, jeden Monat leicht über den Verdienst von 556 Euro rutsche. Also in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Muss ich in dem Fall nun Steuern und Abgaben auf den kompletten Verdienst entrichten? Oder nur auf den Teil des Lohnes der die Obergrenze von 556 Euro p.M. übersteigt?
Vielen Dank!

SB
Silvana Bialucha

Hallo,
z. Zt. habe ich einen Minijob, der rentenversicherungsfrei ist. Falls ich Mitte des Monats einen anderen Minijob antrete (dieser sollte dann rentenversicherungspflichtig sein) und das Entgelt dann zusammen mit dem vorherigen Minijob zusammen einmalig in diesem Monat 556 € übersteigt, bleiben die beiden Beschäftigungverhältnisse dann sozialversicherungsfrei? Die Minijob Grenze wäre aufs Jahr gesehen ja nur einmal überschritten.

HA
Hannah Alofs

Hallo! Ist es möglich (ich bin Studentin) eine zweiten saisonalen (2-3Monate) Minijob dazu zu nehmen ohne steuerliche Abzüge? Ich habe bereits einen Minijob der jeden Monat an die monatliche Verdienstgrenze kommt.

Vielen Dank für die Antwort.

SB
Susanne Bednarek

Hallo,
Vorab zur Info ich habe keine Hauptbeschäftigung.
Nur einen Minijob wo ich monatlich 345 Euro ausgezahlt bekomme.
Mir wurde von einem anderen Arbeitgeber ein JOB angeboten der von Mai bis Juli befristet ist.
Da würde mir pro Monat 230,76 Euro ausgezahlt.
Also würde ich von Mai bis Juli monatlich insgesamt 575,76 Euro verdienen.
Wäre das dann steuerpflichtig obwohl ich in dem Jahr unter 6672 Euro bleibe?
Ich bedanke mich im voraus für die Antwort.
Gruß Susanne

NW
Nadine Wetzel

Hallo

Meine Tochter macht für ca 5 Monate zur Überbrückung einen Minijob. Sie musste jetzt 2 Monate mehr Std machen, wie es im nächsten Monat aussieht, weiß man nicht. Personalmangel.
Muss sie jetzt aufpassen? Darf man Stunden ansammeln?

AW
Anita Winterer

welche Gründe gelten als unvorhersehbar bei Minijobbern das Gehalt auf das doppelte zu erhöhen. ( 2x)
( bei uns hat ein Fahrer fristlos gekündigt und jetzt müsse unser zweiter Fahren einige Fahrten für Ihn übernehmen
bis wir wieder einen zweiten Fahren haben.
ist das eine gültige Begründung ??