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Nachbarschaftshilfe oder Minijob – was ist der Unterschied?

Blumen gießen, Rasen mähen oder der Nachbarin beim Einkaufen helfen. Nachbarschaftshilfe ist vielfältig. Doch wann gilt Nachbarschaftshilfe als Gefälligkeit und wann als Minijob? Wir erklären Ihnen, was Nachbarschaftshilfe ist und ob eine nachbarschaftliche Hilfeleistung bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden muss!

Nachbarschaftshilfe – was ist das eigentlich?

Nachbarschaftshilfe ist eine meist einmalige, unentgeltliche Unterstützung bei individuellen Bedürfnissen Ihrer Mitmenschen. Wenn Sie Nachbarschaftshilfe leisten, ist die Hilfe nicht weisungsgebunden. Das bedeutet, Sie entscheiden selbst, wann und wie Sie unterstützen. Es handelt sich bei der Nachbarschaftshilfe also um eine Gefälligkeit. Hierbei geht es in erster Linie um die Hilfeleistung und nicht um den wirtschaftlichen Gewinn, den Sie eventuell daraus ziehen.
Als Nachbarschaftshilfe unterstützen Sie in der Regel Menschen in Ihrem Umfeld, ohne dafür eine Vergütung zu erwarten. Selbst, wenn die Person, der Sie helfen, sich mit einem kleinen Geschenk, einer Essenseinladung oder auch einem Taschengeld bedankt – die Hilfe bleibt eine Gefälligkeit.

Gartenarbeit, Babysitting & Co. – welche Leistungen gelten als Nachbarschaftshilfe?

Nachbarschaftshilfe kann sehr individuell ausfallen und hängt vor allem von den Bedürfnissen der Person ab, der geholfen wird und auch von Ihren Fähigkeiten. Es muss nicht immer die klassische Hilfe im Haushalt oder beim Einkauf oder Kindersitten sein. Sind Sie handwerklich geschickt, bieten sich vielleicht Hilfe bei kleineren Reparaturen in Haus oder Wohnung in der Nachbarschaft an. Dabei ist es wichtig, dass Sie als hilfeleistende Person keine vereinbarte Bezahlung für die Unterstützung erhalten. Hier ein paar Beispiele für gängige Nachbarschaftshilfen:

  1. Den Einkauf für die betagte Nachbarin übernehmen
  2. Blumen gießen und Pakete entgegennehmen während des Urlaubs der Freundin
  3. Abends mal auf die Kinder oder den Hund von Freunden aufpassen
  4. Einen Bekannten mit Gipsbein zum Arzt fahren

Minijob oder Nachbarschaftshilfe – wo liegt die Grenze?

Ob eine Nachbarschaftshilfe oder ein Beschäftigungsverhältnis, z. B. ein Minijob, vorliegt, hängt vor allem von Ihrer Absicht ab: Wenn Sie die Unterstützung lediglich anbieten, um zu helfen und auch keine Gegenleistung verlangen, bzw. diese auch nicht regelmäßig erhalten, muss die Tätigkeit nicht bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden.

Anders sieht das aber aus, wenn der Beweggrund für Ihre Hilfe der Gelderwerb ist. Dann liegt nämlich eine Beschäftigung vor, die bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden muss. Eine Tätigkeit muss immer dann bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden, wenn entweder ein Minijob mit Verdienstgrenze oder ein kurzfristiger Minijob vorliegt. In dem Fall wird eine Arbeitsvereinbarung zwischen Ihnen und dem Privathaushalt als Arbeitgeber geschlossen, in welchem die Vergütung und Arbeitszeiten festgelegt sind. Die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale erfolgt über Ihren Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin. Sprechen Sie diese unbedingt auf die Anmeldung an, falls sie oder er dies nicht von sich aus in die Wege leitet.Hier finden Sie weitere Merkmale für eine Gefälligkeitsleistung und alle relevanten Unterschiede zum Beschäftigungsverhältnis.

Im Haushalt unterstützen und gleichzeitig Geld verdienen? So geht’s!

Wenn Sie Ihre Mitmenschen gerne unterstützen, aber nicht unbedingt auf Bezahlung verzichten möchten, suchen Sie sich am besten einen passenden Minijob! Es gibt zahlreiche Minijobs, bei denen Sie ähnliche Tätigkeiten wie bei Nachbarschaftshilfen ausüben und Menschen in ihren alltäglichen Angelegenheiten unterstützen können. Zum Beispiel als Haushaltshilfe im Privathaushalt, um Familien zu entlasten oder als Seniorenbegleitung, um die Lebensqualität älterer Menschen zu verbessern. Werfen Sie einen Blick in unsere  Haushaltsjob-Börse und finden Sie dort Ihren perfekten Minijob!

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12 Kommentare

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Andrea Green
AG
Andrea Green

Guten Tag,

meine über 90 Jahre alte Schwiegermutter lebt in einer Demenz WG.
Eine Bekannte der Schwiegermutter/Familie übernimmt einen wöchentlichen Besuchsdienst um kleinere Unternehmungen (z.B. Markt- und Cafébesuche, Spaziergänge) mit der alten Dame zu machen oder sich einfach zu unterhalten, die durch Berufstätigkeiten und räumlicher Entfernung der Familie sonst nicht stattfinden können.

Kann die Bekannte mit einem monatlichen (Taschen)Geldbetrag gewürdigt werden, um ihre Unkosten (wie Spritgeld etc.) zu mildern , ohne dass dies als Minijob angemeldet wird? Und falls ja, wo liegt da die Obergrenze? 50 EURO? 200 EURO?

Schon jetzt vielen Dank für Ihre Antwort

Ulrike Bleeker
UB
Ulrike Bleeker

Hallo
Wenn man als Seniorenbegleitung arbeitet, und von der Verhinderungspflege bezahlt wird, muss das als Minijob angemeldet werden ?
Vielen Dank im voraus
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Bleeker

Willi Buckner
WB
Willi Buckner

Hallo
Ich hatte ein Arbeitsunfall 6monate Krankheit
Eine bekannte stand mir in dieser Zeit zur Seite.
Hilfe im Haushalt, fahrten zur Untersuchungen, einkaufen usw. Sie hat diese Dienste für 4 Monate gemacht. Mußte ich sie bei der minijob Zentrale anmelden ? Sie war täglich 2 Std. Hier. Ab wann brauchte ich keine Anmeldung machen bzw. Und wie viel durfte sie pro Std. Verdienen? Ich frage das nur weil die Berufsgenossenschaft nicht zahlen will. Gruß Willi

REX
RE
REX

Hallo, wie sieht es mit den Leistungen der Nachbarschaftshilfe nach §45b SGB XI aus? Diese sind nicht unentgeltlich und werden in den allermeisten Fällen über das Sozialmiinisterium anmeldepflichtig

Kadir Toftik
KT
Kadir Toftik

Guten Tag,
Wie kann ich erfahren, ob mein Chef mich bei Ihnen angemeldet hat. Ich habe gar kein Beweis dafür, keinen Brief vom Minijobzentrale erhalten.

Hans- Juergen Veit...
HV
Hans- Juergen Veit...

Sie haben den SGB VII § 2 Nr. 13 a vergessen. Hilfeleistungen fallen unter den Schutz der Unfallkasse Hessen, Ffm, L. Davinci Anlage 20. Sehen Sie sich die Urteile aus SG; BSG; LSG an. Auch die Homepage der BG informiert über diese beitragsfreie Leistungen.
Freundliche Grüße
Hans Jürgen Veith