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Rente: So sorgst du mit einem Minijob vor

Du willst in der Rentenversicherung voll abgesichert sein? Du brauchst Wartezeitmonate für deine spätere Rente oder möchtest dir die Riester-Förderung sichern? Das geht auch mit einem Minijob mit Verdienstgrenze. Als Minijobber kannst du dich nämlich für oder gegen die Rentenversicherungspflicht entscheiden. Was du bei deinem Entschluss beachten solltest, erklären wir gerne:

Rentenversicherungspflicht – Schnell erklärt

Wenn du einen Minijob aufnimmst, bist du rentenversicherungspflichtig. Das heißt, du zahlst monatlich einen eigenen Beitrag von deinem Minijob-Verdienst in die Rentenversicherung ein.

Die Höhe deines eigenen Beitrags ist abhängig davon, ob du den Minijob im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt ausübst:

  • Hast du einen gewerblichen Minijob mit Verdienstgrenze, zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent. Die Differenz zum vollen RV-Beitragssatz – aktuell 18,6 Prozent – musst du selbst zahlen. Das sind also 3,6 Prozent deines Verdienstes.
  • Hast du einen Minijob im Privathaushalt zahlt der Arbeitgeber lediglich  5 Prozent. Dein Eigenanteil liegt somit bei 13,6 Prozent.

Den Beitrag behält dein Arbeitgeber monatlich von deinem Verdienst ein und gibt ihn an die Minijob-Zentrale weiter.

Die Vorteile der Rentenversicherungspflicht

Bist du rentenversicherungspflichtig, profitierst  du – genau wie Vollzeitbeschäftigte – vom  vollen Leistungspaket der Rentenversicherung:

  • Wartezeitmonate

Für deinen Rentenanspruch  ist es wichtig, dass du eine sogenannte Wartezeit erfüllt hast. Die Mindest-Wartezeit für eine Rente, wie beispielsweise der vorgezogenen Rente wegen Erwerbsminderung oder der späteren Regelaltersrente mit 67 Jahren beträgt 60 Monate. Wenn du im Minijob rentenversicherungspflichtig bist, bekommst du für jeden Beschäftigungsmonat einen Wartezeitmonat.

  • Riester

Durch die Rentenversicherungspflicht hast du die Möglichkeit, die staatlichen Förderungen der Riester-Rente zu erhalten. Gerade für Minijobber ist das sehr attraktiv. Mehr Informationen zu diesem Thema findest du in unserem Beitrag „Riester-Rente und Minijob“.

Vorsicht vor der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Als Minijobber kannst du dich auch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann zahlst du zwar keine eigenen Beiträge, hast aber auch nicht mehr den Anspruch auf die vollen Leistungen der Rentenversicherung.

Durch die Befreiung erhältst du weniger Wartezeitmonate und hast dadurch keinen Anspruch auf wichtige Leistungen der Rentenversicherung. Es sein denn, diese Leistungen stehen dir ohnehin zu, weil du bereits eine rentenversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hast und der Minijob nur nebenbei ausgeübt wird.

Bleiben wir bei dem Beispiel von oben und du verdienst ein Jahr lang 520 Euro im Monat, zahlst aber keine eigenen Beiträge zur Rentenversicherung:

  • Du erhältst nur 5 Wartezeitmonate bei einem Minijob im gewerblichen Bereich bzw. 2 Wartezeitmonate bei einem Minijob im Privathaushalt.
  • Du kannst bei einer Erwerbsminderung nicht vorzeitig in Rente gehen, hast keinen Anspruch auf Rehabilitations-Maßnahmen zur Wiederherstellung deiner Arbeitsfähigkeit und darfst auch nicht riestern.

Die Befreiung musst du deinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Sie gilt dann ab dem Monat, in dem dein Arbeitgeber die schriftliche Erklärung erhalten hat.

Wenn du dich einmal für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht entschieden hast, kann sie für die gesamte Dauer deines Minijobs nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Noch Fragen? Hier bekommst Du Hilfe

Falls du Fragen zum Thema Rentenversicherungspflicht und Minijob hast, kannst du dich beim Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 10004800 individuell beraten lassen.

Hast du allgemeine Fragen zur Rentenversicherungspflicht oder möchtest uns deine Meinung mitteilen? Dann schreib uns gerne einen Kommentar.

Der Mythos, dass es sich für Minijobberinnen und Minijobber nicht lohnt, in die Rentenkasse einzuzahlen, hält sich hartnäckig. Doch so viel vorab: Es hat durchaus Vorteile einzuzahlen, denn auch mit einem Minijob kannst du vom vollen Leistungspaket der Rentenversicherung profitieren. Wie genau, das erzählt dir Marc hier im Video!

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13 Kommentare

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Irmi Hörr
IH
Irmi Hörr

Habe eine frage wie zieht es mit with Rente ist fa auch eine aufstockung bitte antwort

Hikamar
HI
Hikamar

Ich würde gerne wissen, ob bei Bezug der Regelaltersrente die Einzahlung von Rentenbeiträgen in einem zusätzlichen Minijob die Rentenbezüge erhöht? Wenn ja, um welchen Betrag etwa, wenn im Minijob jeden Monat 450 € Einkommen erzielt wird?

Dieter Schubert
DS
Dieter Schubert

Mus ein Minijobber, der sich in vorgezogener Altersrende befindet, noch RV Beiträge zur Knappschaft abführen

Gabriele Haupt
GH
Gabriele Haupt

Nichts gegen Riester usw.. lohnen tut es sich überhaupt nicht mehr.

Fsbriele
FS
Fsbriele

Wie ist das wenn ich schon Rente beziehe und mich arbeiten gehe

Monika B.
MB
Monika B.

Ich beziehe EU-Rente und habe meine Rentenpflichtjahre geleistet- nutzt mir die Rentenversicherung im 50 €-Job trotzdem?

Ursula
UR
Ursula

Ich bekomme ab 1.4 22 vorgezogene Rente, ich habe eine 50 % Schwerbehinderung. Erhöht sich meine Rente, wenn ich einen Minijob ab
April 22 annehme?