
Rente: So sorgst du mit einem Minijob vor
Du willst in der Rentenversicherung voll abgesichert sein? Du brauchst Wartezeitmonate für deine spätere Rente oder möchtest dir die Riester-Förderung sichern? Das geht auch mit einem Minijob mit Verdienstgrenze. Als Minijobber kannst du dich nämlich für oder gegen die Rentenversicherungspflicht entscheiden. Was du bei deinem Entschluss beachten solltest, erklären wir gerne:
Rentenversicherungspflicht – Schnell erklärt
Wenn du einen Minijob aufnimmst, bist du rentenversicherungspflichtig. Das heißt, du zahlst monatlich einen eigenen Beitrag von deinem Minijob-Verdienst in die Rentenversicherung ein.
Die Höhe deines eigenen Beitrags ist abhängig davon, ob du den Minijob im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt ausübst:
- Hast du einen gewerblichen Minijob mit Verdienstgrenze, zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent. Die Differenz zum vollen RV-Beitragssatz – aktuell 18,6 Prozent – musst du selbst zahlen. Das sind also 3,6 Prozent deines Verdienstes.
- Hast du einen Minijob im Privathaushalt zahlt der Arbeitgeber lediglich 5 Prozent. Dein Eigenanteil liegt somit bei 13,6 Prozent.
Den Beitrag behält dein Arbeitgeber monatlich von deinem Verdienst ein und gibt ihn an die Minijob-Zentrale weiter.
Die Vorteile der Rentenversicherungspflicht
Bist du rentenversicherungspflichtig, profitierst du – genau wie Vollzeitbeschäftigte – vom vollen Leistungspaket der Rentenversicherung:
- Wartezeitmonate
Für deinen Rentenanspruch ist es wichtig, dass du eine sogenannte Wartezeit erfüllt hast. Die Mindest-Wartezeit für eine Rente, wie beispielsweise der vorgezogenen Rente wegen Erwerbsminderung oder der späteren Regelaltersrente mit 67 Jahren beträgt 60 Monate. Wenn du im Minijob rentenversicherungspflichtig bist, bekommst du für jeden Beschäftigungsmonat einen Wartezeitmonat.
- Riester
Durch die Rentenversicherungspflicht hast du die Möglichkeit, die staatlichen Förderungen der Riester-Rente zu erhalten. Gerade für Minijobber ist das sehr attraktiv. Mehr Informationen zu diesem Thema findest du in unserem Beitrag „Riester-Rente und Minijob“.
Vorsicht vor der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Als Minijobber kannst du dich auch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann zahlst du zwar keine eigenen Beiträge, hast aber auch nicht mehr den Anspruch auf die vollen Leistungen der Rentenversicherung.
Durch die Befreiung erhältst du weniger Wartezeitmonate und hast dadurch keinen Anspruch auf wichtige Leistungen der Rentenversicherung. Es sein denn, diese Leistungen stehen dir ohnehin zu, weil du bereits eine rentenversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hast und der Minijob nur nebenbei ausgeübt wird.
Bleiben wir bei dem Beispiel von oben und du verdienst ein Jahr lang 520 Euro im Monat, zahlst aber keine eigenen Beiträge zur Rentenversicherung:
- Du erhältst nur 5 Wartezeitmonate bei einem Minijob im gewerblichen Bereich bzw. 2 Wartezeitmonate bei einem Minijob im Privathaushalt.
- Du kannst bei einer Erwerbsminderung nicht vorzeitig in Rente gehen, hast keinen Anspruch auf Rehabilitations-Maßnahmen zur Wiederherstellung deiner Arbeitsfähigkeit und darfst auch nicht riestern.
Die Befreiung musst du deinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Sie gilt dann ab dem Monat, in dem dein Arbeitgeber die schriftliche Erklärung erhalten hat.
Wenn du dich einmal für die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht entschieden hast, kann sie für die gesamte Dauer deines Minijobs nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Noch Fragen? Hier bekommst Du Hilfe
Falls du Fragen zum Thema Rentenversicherungspflicht und Minijob hast, kannst du dich beim Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 10004800 individuell beraten lassen.
Hast du allgemeine Fragen zur Rentenversicherungspflicht oder möchtest uns deine Meinung mitteilen? Dann schreib uns gerne einen Kommentar.

13 Kommentare
Habe eine frage wie zieht es mit with Rente ist fa auch eine aufstockung bitte antwort
Ich würde gerne wissen, ob bei Bezug der Regelaltersrente die Einzahlung von Rentenbeiträgen in einem zusätzlichen Minijob die Rentenbezüge erhöht? Wenn ja, um welchen Betrag etwa, wenn im Minijob jeden Monat 450 € Einkommen erzielt wird?
Mus ein Minijobber, der sich in vorgezogener Altersrende befindet, noch RV Beiträge zur Knappschaft abführen
Nichts gegen Riester usw.. lohnen tut es sich überhaupt nicht mehr.
Wie ist das wenn ich schon Rente beziehe und mich arbeiten gehe
Ich beziehe EU-Rente und habe meine Rentenpflichtjahre geleistet- nutzt mir die Rentenversicherung im 50 €-Job trotzdem?
Ich bekomme ab 1.4 22 vorgezogene Rente, ich habe eine 50 % Schwerbehinderung. Erhöht sich meine Rente, wenn ich einen Minijob ab
April 22 annehme?