3 min Lesezeit

423 Kommentare

Auch Minijobber können die Energiepreispauschale erhalten

Die Energiepreise sind in den letzten Monaten stark gestiegen. Um die finanziellen Auswirkungen zu mildern, hat die Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen beschlossen. Diese sollen schnell und unbürokratisch auch die Beschäftigten unterstützen. Zu diesem Entlastungspaket 2022 gehört unter anderem die Energiepreispauschale. Wie auch Minijobberinnen und Minijobber die Pauschale in Höhe von 300 Euro erhalten, erklären wir in diesem Beitrag.

Energiepreispauschale nur steuerpflichtig

Jeder aktiv Erwerbstätige hat im Jahr 2022 Anspruch auf eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Pauschale unterliegt der Steuerpflicht. Sie zählt aber nicht zum sozialversicherungsrechtlichen Verdienst. Daher müssen von der Pauschale keine Beiträge zur Sozialversicherung und auch keine zweiprozentige Pauschsteuer gezahlt werden.

Dies wurde so im Steuerentlastungsgesetz 2022 geregelt. Umfängliche Informationen zu den getroffenen Maßnahmen aus den zwei Entlastungspaketen gibt es beim Bundesministerium der Finanzen. Dort finden Sie auch konkrete Beispiele.

Auszahlung über Arbeitgeber oder die Einkommensteuererklärung

Die Energiepreispauschale wird entweder direkt vom Arbeitgeber ausgezahlt oder kann von den Beschäftigten über die Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Zunächst muss geklärt werden, ob die Beschäftigung zum 1. September 2022 ausgeübt wird:

a) Vom Arbeitgeber wird die Energiepreispauschale ausgezahlt, wenn die Beschäftigten am 1. September 2022

  • in einem Beschäftigungsverhältnis stehen

und

  • der Verdienst nach den Steuerklassen 1 bis 5 oder bei 450-Euro-Minijobbern pauschal in Höhe von 2 Prozent besteuert wird.

b) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die am 1. September 2022 keine Beschäftigung ausüben, aber irgendwann im Jahr 2022, können die 300 Euro Energiepreispauschale über ihre eigene Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 geltend machen.

Energiepreispauschale auch für Minijobberinnen und Minijobber

Auch Minijobberinnen und Minijobber profitieren von der 300 Euro Energiepauschale. Sind sie im Jahr 2022 beschäftigt, gelten für die Auszahlung der Prämie folgende Regelungen:

  • 450-Euro-Minijobbern mit einer am 1. September 2022 ausgeübten Hauptbeschäftigung wird die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber der Hauptbeschäftigung ausgezahlt.
  • 450-Euro-Minijobber ohne Hauptbeschäftigung erhalten die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber, wenn sie am 1. September 2022 in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.
    Eine Ausnahme bilden “Kleinst”-Arbeitgeber, die für keinen ihrer Arbeitnehmer Lohnsteuer an das Finanzamt abführen. In diesen Fällen zahlt der Arbeitgeber die Energiepreispauschale nicht aus. Das betrifft vor allem Minijobberinnen und Minijobber im Privathaushalt. Die Beschäftigten können die Energiepreispauschale dann im Rahmen ihrer eigenen Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 geltend machen.
  • Für kurzfristige Minijobber, deren Verdienst pauschal besteuert wird, zahlen Arbeitgeber die Pauschale nicht aus. Wie die Finanzverwaltung mit diesen Beschäftigungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 umgeht, ist noch nicht bekannt. Bitte beachten Sie, dass kurzfristige Minijobs nur für die Sozialversicherung bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden, die Lohnsteueranmeldung und die Steuerzahlung hat gegenüber dem Finanzamt zu erfolgen.

450-Euro-Minijobber, deren Verdienst pauschal besteuert wird, müssen ihrem Arbeitgeber für die Zwecke der Finanzverwaltung schriftlich erklären, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt. Eine mehrfache Auszahlung der Pauschale für einen Beschäftigten wird dadurch verhindert. Der Arbeitgeber muss diese Erklärung zu den Entgeltunterlagen nehmen. Ein Muster für die Erklärung finden Sie auf der Internetseite der Minijob-Zentrale.

Arbeitgeber bekommen die Energiepreispauschale erstattet

Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten die Energiepreispauschale ausgezahlt haben, erhalten eine Erstattung vom Staat. Sie müssen die Pauschale vom Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer entnehmen und diese bei der nächsten Lohnsteuer-Anmeldung gesondert absetzen. Weitere Informationen erhalten Arbeitgeber bei der Finanzverwaltung.

Steuerpflicht, aber keine Sozialversicherungsbeiträge

Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig. Dies gilt für alle Personenkreise, deren Verdienst individuell nach den Lohnsteuermerkmalen versteuert wird. Für 450-Euro-Minijobber, deren Verdienst pauschal besteuert wird, muss keine Pauschsteuer von den 300 Euro Energiepreispauschale gezahlt werden.

Bei der Energiepreispauschale handelt es sich nicht um Verdienst im Sinne der Sozialversicherung. Daher fallen auf diese Pauschale auch keine Beiträge zur Sozialversicherung an.

Eine gute Nachricht für Sozialleistungsempfänger

Die Energiepreispauschale wird nicht bei der Einkommensanrechnung von Sozialleistungen berücksichtigt. Auch Rentner oder Arbeitslosengeldbezieher mit einem Minijob erhalten die Energiepreispauschale, ohne dass diese auf die Rente oder das Arbeitslosengeld angerechnet wird.

Ansprechpartner ist die Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung ist der einzige und richtige Ansprechpartner für Ihre Fragen rund um das Thema Steuerrecht und Energiepreispauschale. Nur die Finanzverwaltung kann Auskunft darüber geben, ob die Anspruchsvoraussetzungen für die Energiepreispauschale im Einzelfall erfüllt sind.

Das Bundesministerium der Finanzen hat in Zusammenarbeit mit den obersten Finanzbehörden der Länder FAQs zur Energiepreispauschale veröffentlicht. Dort finden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Minijobber Antworten auf Fragen rund um das Thema Energiepreispauschale.

War der Artikel hilfreich für Sie?

Hilfe und Kontakt

Sie konnten bei uns bisher keine passende Antwort finden und haben weiterhin Fragen? Dann schreiben Sie uns diese in den Kommentarbereich.

Das könnte Sie auch interessieren

423 Kommentare

guest
Inline Feedbacks
View all comments
Alexander Bürger
AB
Alexander Bürger

Hallo.Ich war als Minijobber als Lagerhelfer vom
01.04.22-31.03 23 bei xxx beschäftigt.Ich beziehe auch Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII.Die Fa. Weigert sich die 300€ EPP an mich zu zahlen!
Begründung:Pauschalbesteurt mit2% an die Mini-
Jobzentrale bezahlt,Kurzfristig beschäftigt und
Es ist alles schon abgerechnet!? Telefonisch haben mir die Rentenvers.und das BM für Arbet und Soziales erklärt, dass mir diese Leistung vom
STAAT zusteht! Ich weiß nicht mehr weiter!!
Lg.Alexander Bürger

Ludger Lüttmann
LL
Ludger Lüttmann

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Pensionär (früherer Bundesbeamter) und habe 2022 einen kurzfristigen pauschal mit 2% versteuern Minijob ausgeübt. Habe ich Anspruch auf die EEG-Pauschale neben der gewährten Pauschale als Pensionär und wie ist diese ggf. zu versteuern?

Krystyna Peters
KP
Krystyna Peters

Mir hat weder der Arbeitgeber noch das Finanzamt die EPP ausgezahlt, was jetzt???

Angelina
AN
Angelina

Hallo,
ich bin Studentin und hatte bis zu 31.8.2022 einen Nebenjob als wissenschaftliche Hilfskraft an der Uni mit geringfügiger Beschäftigung.
Ich habe die Pauschale nicht bekommen. Steht sie mir dennoch zu? Kann ich sie über die Einkommenssteuererklärung bekommen?
Vielen Dank

SILVIA Kröner
SK
SILVIA Kröner

Guten Tag wie trage ich das mit der Energieproschale bei der Lohnsteuer ein

Lenj
LE
Lenj

Hallo,
gibt es ein Formular oder eine Seite auf der ich die Energiepauschale beantragen kann ? Ich bin ein Minijobber.
MFG Lenj

Iris Friedrichs
IF
Iris Friedrichs

Hallo, bekommt ein Azubi, der eine rein schulische Ausbildung seit 2021 macht und seit Dezember 2022 einen Minijob ausübt auch die Energiepreispauschale?
Wer zahlt diese wenn aus?

Yvonne Seewald
YS
Yvonne Seewald

Guten Tag,
Ich habe erst ab dem 1. Oktober.2022 einen Minijob (520€) angenommen. Habe ich Anspruch auf die Energiepauschale?

Nadine Oetjen
NO
Nadine Oetjen

Guten Tag. Ich habe Steuerklasse 2 und zahle keine Einkommensteuer. Ich habe daher die Info bekommen, dass ich nichts bekomme bzw mich an das Finanzamt wenden soll. Formlos? Oder mit Antrag? Vielen Dank

Jan Krah
JK
Jan Krah

Guten Tag,
meine Tochter hat im Jahr 2022 von Marz bis Juli einen Minijob ausgeübt befand sich aber in der restlichen Zeit des Jahres in einer rein schulischen Ausbildung (ohne Einkommen). Anspruch auf die EPP besteht ja demnach nicht über den Arbeitgeber (im September hat sie den Minijob nicht mehr ausgeübt) sondern nur über eine Einkommensteuerklärung. Da meine Tochter allerdings keine Einkommenssteuer zahlt gibt sie auch keine Erklärung ab.
Wie kommt sie nun an die EPP?
Danke und Grüsse Jan

Nadine Schwiening
NS
Nadine Schwiening

Habe einen Minijob im November 2022 begonnen
habe ich dann Anspruch auf die 300 Euro und wenn ja wie oder wo muss ich die beantragen.

Grüße Nadine

Karlheinz Heidenth...
KH
Karlheinz Heidenth...

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Rentner bin ich zusätzlich noch als Hausmeister im Minijobbreich einer Hausverwaltung tätig.
Habe die mir gesetzlich zustehende EPP Umlage bei der HVW angefordert.
Darauf wurde mir mitgeteilt, dass die HVW gar keine Personen beschäftigt.
Die Eigentümergemeinschaft wäre hier zuständig und müsste auch die EPP Umlage zahlen.
Nun wurde der Arbeitsvertrag doch vor Jahren mit der HVW seiner Zeit mal abgeschlossen?
m.E. will man von Seiten der HVW diese bürokratischen Unliebsamkeiten möglichst umgehen?
Es wurde sogar gesagt, dass man aus diesem Grund auch keine Arbeitnehmer in der HVW einstellt.
Wie muss oder soll ich nunmehr vorgehen, um meine mir vom Gesetzgeber zugestandene EPP Umlage
zu erhalten?
Die erforderlichen von mir unterschriebene Formulare liegen dieser HVW vor.
Man verweigert eine Auszahlung und schiebt alle möglichen Vorwände ins Spiel.
Muss dei Eigentümergemeinschaft eingeschaltet werden?
m.E. ein bürokratisches Monster das einer einfachen unkomplizierten Lösung bedarf.
Die berechtigten Forderungen werden durch díesen unverständlichen Hick Hack
von vielen Minijobbern/Rentneren daher vermutlich nicht in Anspruch genommen.
Wo bleibt das zustehende Geld?
Wer steckt es sich wohlmöglich ein?
Wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie zu dieser Problematik, sicherlich kein Einzelfall,
eine entsprechende Lösung anbieten könnten.
Auch im Sinne der Menschen, die hier das gleiche Problem habem.

Mit freundlichem Gruss

Anja Imhoff
AI
Anja Imhoff

Guten Tag.
Ich arbeite bei Rossman seit dem 14.10.2022 auf 520 € im Monat bei einer Zeitfirma.Bekomme ich die 300 € Energiepauschale?
Lieben Gruß

Wolfram Wiebe
WW
Wolfram Wiebe

Meine Tochter hatte in 2022 einen Minijob, aber keine EPP erhalten. Sie macht auch keine eigene Steuerklärung.
Wo in meiner Steuererklärung kann ich die EPP für meine Tochter beantragen?
Vielen Dank für IHre Antwort.
Schöne Festage.

cListe
CL
cListe

Muss bei Auszahlung EPP für geringfügig Beschäftigte eine Lohnsteuerbescheinigung / eine Meldung der Auszahlung an das Finanzamt erstellt werden ?

Marieta Fischer
MF
Marieta Fischer

My employer as my mini job doesn’t want to register, so I can not receive this 300 euro compensation?

Sylvia Doll
SD
Sylvia Doll

Ich bin Renterin und habe einen Minijob seit 3 Jahren im Privathaushalt. Ich brauche keine Steuereklärung zu machn, da mein Einkommen unter der Grenze liegt. Wie erhalte ich die 300 Euro Energiepreispauschale für Rentner mit minijob?

Sybille Kouja
SK
Sybille Kouja

Werden die 300 Euro bei minijob von 5610 Euro beim Jahreseinkommen mit angerechnet. Und was passiert wenn man über die 5610 Euro kommt?

Ruth Weinert
RW
Ruth Weinert
  • Ich bin Vollrentner und arbeite seit 5 Jahren als Krankenschwester in der Pflege bei Vivantes auf 450 Eurobasis.Ich habe die Auskunft erhalten keinen Anspruch auf die Energiepauschale zu haben.Hat das rechtens?Oder habe ich Anspruch auf die Energiepauschale ? Danke im Vorraus für ihre Bemühungen.Mit freundlichen Grüßen Ruth Weinert
Krystyna Peters
KP
Krystyna Peters

Ich bin Rentnerin und arbeite seit 2007 als Hauswärterin im Haus in dem ich zur Miete wohne, bekomme 390€ monatlich + 120€ im Jahr für die Gartenarbeit. Bin bei der Minijobzentrale angemeldet.
Der Arbeitgeber weigert sich mit die EPP auszuzahlen obwohl ich Ihn schriftlich bestätigt habe, dass ich nur diesen Minijob habe.
Ich bin nicht Steuerpflichtig daher auch keine Steuererklärungspflichtig beim Finanzamt. Wie bekomme ich die EPP, die eigentlich schon im September fällig wäre.
Mit freundlichen Grüßen
K.Peters

Christine Pistner
CP
Christine Pistner

Verheiratet Ehemann bezieht Rente Ehefrau geht minijob nach. Bekommt die Ehefrau auch die Energiepauschale(Über die Steuererklärung)

M clauß
MC
M clauß

Guten Tag,

heute haben wir nachgelesen, gemäß Bundesfinanzministerium, dass auch „Kleinst-Arbeitgeber“ die Möglichkeit haben die Energiepreispauschale auszuzahlen, auch wenn Sie keine Lohnsteuer abführen. siehe dazu FAQ Bundesfinanzministerium: VI. Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber 2.1

Wenn der Arbeitgeber bisher jährlich freiwillig Nullmeldungen abgegeben hat (z. B., weil die Höhe der Arbeitslöhne so gering ist, dass keine Lohnsteuer anfällt, oder der Arbeitgeber ausschließlich geringfügige Beschäftigte (Minijobber) hat, bei denen die Lohnsteuer nach § 40a Absatz 2 Einkommensteuergesetz pauschal erhoben wird), hat er ein Wahlrecht, ob er die EPP an seine Arbeitnehmer (auch an die Minijobber) auszahlt oder ob er seine Arbeitnehmer darauf verweist, die EPP über deren Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Um eine Auszahlung durch den Arbeitgeber zu erhalten, müssen die Minijobber diesem schriftlich bestätigen, dass es sich hierbei um das erste Dienstverhältnis handelt. Die Refinanzierung erfolgt in diesen Fällen durch die Abgabe einer Jahresanmeldung.

Diese Lösung wäre für viele besser, da so kein Arbeitnehmer gezwungen ist eine Einkommensteuerklärung abzugeben, und auch ihm nicht vorenthalten wird die Energiepreispauschale.

Ich verstehe dies so, auch wenn jährlichen eine Nullmeldung Lohnsteuerlich abgegeben wird, kann der Arbeitgeber so die Energiepreispauschale auszahlen. dies ist ein Wahlrecht

Renate Meister
RM
Renate Meister

Mein Mann ist Rentner und war im September als Minijobber tätig.Bei der Minijobzentrale ist er gemeldet.Er hat die Energiepauschale nicht bekommen. Kann er diese im nächsten Jahr mit der Steuererklärung geltend machen oder kann er von seinem Arbeitgeber diese jetzt noch verlangen.

Gabriele Bethke
GB
Gabriele Bethke

Hallo ich Gabriele Bethke bin jetzt Rentnerin habe als Reinigungskraft 14 Jahre bei der Gemeinde Kalübbe das Gemeindehaus und den Kindergarten auf Mini Job Basis
gereinigt . So jetzt bin ich Rentner und bin vom Bürgermeister angesprochen worden ob ich kurzfristig wegen Krankheit von meiner Nachfolgerin einspringen kann als Vertretung seit Oktober.bin ich wieder im Mini Job tätig Jetzt meine Frage mir steht doch jetzt auch die Energiepauschale zu oder nicht .

MfG Gabriele Bethke

Gisela Schniepp
GS
Gisela Schniepp

Habe bei meiner Hausverwaltung einen mtl. 135.00€ Job. Der Arbeitgeber will die Energiepauschale nicht auszahlen. Ich bin Rentnerin.

Margitta Hackert
MH
Margitta Hackert

Hallo, wir kommen hier etwas ins Schleudern mit dem Stichtag 1.9. Ich bin Altersrentnerin und beaufsichtige Klausuren im Rahmen eines Minijobs mit Vertrag seit 2019. Dafür bekomme ich Stundenlohn auf Grundlage MiLOG. Es fallen – nach Corona sozusagen – einmal mehr oder weniger Stunden, Lohn an – meistens im Rahmen € 50 bis maximal 150 € monatlich; manchmal gibt es auch keine Einsätze. So hier gerade im Monat September, während nun zuletzt im Oktober und November wieder Aufsicht geübt wurde. Es handelt sich um mein (einziges) Haupt – Dienstverhältnis. Meine Bestätigung liegt schon länger vor. Nunmehr soll dessen Steuerberater meinem Arbeitgeber in diesem Minijob gesagt haben, dass der Arbeitgeber die „EPP“ für Arbeitnehmer hier („€ 300″- Fälle“ nicht auszahle. Ich habe es so verstanden, dass der 1.9.2022 aber nur die Auszahlung durch den Arbeitgeber ausschließt, wenn der Arbeitnehmer kein DIENST(=ARBEITS) – Verhältnis vor dem 31.08. 24 Uhr = 1.9. 0 Uhr hat. Das ist etwas anderes als das (tatsächlichere) Beschäftigungsverhältnis. Können Sie helfen? Danke. Mit freundlichen Grüßen!

Gundula Sadlo
GS
Gundula Sadlo

Hallo,

Meine Tochter arbeitet seit dem 15.10. 2022 auf Minijobbasis. Hat sie Anspruch auf die EPP?

Roth
RO
Roth

Hallo ,ich beschäftige mich geringfügig für 255€ monatlich steht mir zu Energiebonus 300€?
Bis jetzt nichts angekommen (

Lars Meyer
LM
Lars Meyer

Guten Morgen, wie verhält es sich mit kurzfristig Beschäftigten, die nach Lohnsteuerklasse abgerechnet werden? Bekommen diese die EPP?

Vielen Dank!
L.Meyer

Frances Wilhelm
FW
Frances Wilhelm

Wie sieht es für mich aus? Bis Juli stand ich in einem steuerpflichtigen Minijob. Ab August bin ich Rentnerin. Von wem und wann bekomm ich die Energiepauschale ?

Ursula Halstrick
UH
Ursula Halstrick

Hallo,
ich habe von Januar bis März als Minijobber (Minijobzentrale) in einem Privathaushalt gearbeitet und habe in die Rentenversicherung eingezahlt. Mein Arbeitgeber ist leider im April verstorben. Habe ich Anspruch auf die Energiepreispauschale und wo muss ich den Antrag stellen?

Ilja Karpenko
IK
Ilja Karpenko

Hallo, ich hatte wegen der Standortauflösung meinen Job am 31. August verloren und erst am 7.09 einen neuen Minijob bekommen, bekomme ich trotzt dem die Energiepauschale oder nicht
?

Knut Langkabel
KL
Knut Langkabel

Ein Minijobber hat bei uns die Energiepreispauschale im September erhalten.
Ab Oktober wechselt er bei uns in eine Vollzeitanstellung.
Muss ich den September korrigieren ?
Unser Lohnprogramm möchte, dass ich das ändere.

Klaus Bachmann
KB
Klaus Bachmann

Rentner, nicht Einkommenssteuerpflichtig, aber hat Minijob erhält die EPP nicht vom Arbeitgeber, da er die nicht auszahlen darf. Wie kommt er in den Genuß der EPP?

Hildegard Breuer
HB
Hildegard Breuer

Hallo, ich bin eine angemeldete Minijobberin in einem Privathaushalt ohne Hauptbeschäftigung. Mein AG hat mir bislang die Pauschale nicht ausgezahlt. Außer mir, hat er noch eine weitere Minijobberin angestellt. Habe ich Anspruch die Zahlung durch den AG zu bekommen?

Gruß H. Breuer

Roland Kupsch
RK
Roland Kupsch

Mein Arbeitgeber verweigert mir die Energiepauschale mit der Begründung ich hätte nur vom April-Ende August dort durchgehend gearbeitet im September nicht aber ab dem 4 Oktober bis dato auf 520€ Basis von Wem bekomme ich jetzt die Energiepauschale?

C.S.
CS
C.S.

Meine Tochter studiert, bekommt kein Bafög. Bis April 2022 war sie als Werkstudent angestellt und seit Oktober 2022 übt sie wieder einen Minijob aus. Hat sie Anspruch suf irgendeine Entlastung….oder kann sie Wohngeld beantragen, obwohl wir als Eltern die Miete bezahlen?
So langsam wird bei uns die Luft dünner…unsere Kosten steigen ja auch erheblich.
Wäre schön, wenn irgendjemand eine Info für mich hätte. Von Ämtern bekommt man ja nur dumme Antworten oder wird woanders hin verwiesen.

Uwe Heiland
UH
Uwe Heiland

Der Minijob-Arbeitgeber braucht die Energiepreispauschale nicht zahlen. Der Arbeitnehmer ist Rentner. Wer zahlt die Pauschale?

Ingrid Weik
IW
Ingrid Weik

Warum wird heute in den Medien behauptet das auch Rentner mit einem Minijob die 300 € pauschale bekommen meine Chefin hat aber bei euch angerufen und sie haben ihr gesagt dass das nicht stimmt ich bekomme das über die Rente die Medien behaupten aber Rentner können dies zweimal bekommen was stimmt jetzt wenn sie Falschinformationen in die Welt setzen ist das auch nicht gut bitte informieren sie richtig

HWD
HW
HWD

Hallo,
Ich brauche keine Einkommenssteuererklärung abzugeben, da meine Rente zu gering ist. Wie lang,wie hoch und bis wann muss ein Minnijob sein, um die Pauschale zu erhalten. Was muss Ich dazu tuen?
Vielen Dank

Jessica Blasche
JB
Jessica Blasche

Hallo,
wir haben seit Juni eine Mini-Jobberin mit rund 8 Stunden monatlich (deutlich unter 450€).
Müssen wir die 300 € Energiepauschale zahlen, oder holt sich die AN die Pauschale über die Steuererklärung?

Heidi Rieble
HR
Heidi Rieble

Hallo, ich habe Mitte Oktober einen Minijob angefangen.
Ich wollte fragen ob diese Energie Pauschale auch im Oktober hinaus ausbezahlt wird?
MfG , A. Rieble

Werner Menzer
WM
Werner Menzer

Ich bin Rentner und beginne im November ’22 einen Minijob. Wie erhalte ich die 300,00€ Energie -Zulage?

Henrik Ingbert
HI
Henrik Ingbert

Guten Abend, habe als Schüler erst am 15.09.2022 eine 450€ Stelle angetreten, kann ich trotzdem die Energiepreispauschale erhalten? Mein Arbeitgeber sagt es würde nicht gehen.
Danke für fundierte Antwortn im voraus.
Grüße Henrik

Heidemarie Ludwig
HL
Heidemarie Ludwig

Bin Rentnerin mit Minijob und bekam trotz Bestätigung, daß es mein einziger Job ist , keine EPP im September. Auf meine Beschwerde hin meinte mein AG , ich hätte Bescheid geben müssen, das ich damit einverstanden bin , das der AG die EPP für mich an das Finanzamt meldet, wei due Pauschale steuerpflichtig ist. Ist das rechtens?

Magrit S.
MS
Magrit S.

Frage: Bekommen Rentner*innen die einen Minijob 450.- € nebenbei bei der Kirche angestellt sind , auch die Energiepreispauschale von der Kirche ausbezahlt ?

Christine Schneide...
CS
Christine Schneide...

Eine minderjährige Schülerin wohnt zuhause und arbeitet als Minijoberin. Das ist neben der Schule der einzige Job. Hat sie anspruch auf die EEP?

Anne B.
AB
Anne B.

Guten Abend,

Ich befinde mich in einer schulischen Ausbildung in Vollzeitform, nebenbei übe ich einen 450€ Euro Job aus.
Mein Arbeitgeber verweigert die Auszahlung mit der Begründung, dass die Schule mein erstes Dienstverhältnis sei.
Das Formblatt zum ersten Dienstverhältnis habe ich bei meinen Arbeitgeber fristgerecht eingereicht.
Kann der Arbeitgeber mit dieser Begründung wirklich die Auszahlung verweigern ?

Liebe Grüße

Nachtrag – die Finanzverwaltung gibt keine Einzelauskünfte , man wird von einer Stelle zur nächsten geleitet und keiner kann oder will meine Frage beantworten.

Petra Sanden
PS
Petra Sanden

meine Tochter übt einen Minijob aus, hat aber die Energiepauschale nicht erhalten, da der Nachweis zur Hauptbeschäftigung postalisch nicht beim Arbeitgeber angekommen ist. Nun hat sie den Verweis auf die Einkommensteuererklärung erhalten. Sie veranlagt diese als Studentin und Minijoberin nicht. Kann sie im Nachhinein vom Arbeitgeber trotzdem die Zahlung verlangen?

Laila Kempf-Friedm...
LF
Laila Kempf-Friedm...

Hey. Die Reinigungsfirma,in der ich seit drei Jahren ein Minijobber bin., sagte mir gestern, die hätten überwiegend nur auf Mini Job Basis Leute eingestellt. Kann es sein…. daß um die 150 Angestellte ohne Lohnsteuer Abzug eingestellt sind?
Gruß Laila