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Urlaub im Minijob – so wird er berechnet

Ob im gewerblichen Bereich oder im Privathaushalt - auch Minijobberinnen und Minijobber haben einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Wie viel Urlaub ihnen zusteht, wie der Urlaubsanspruch berechnet wird und was bei unregelmäßiger Arbeit gilt, beantworten wir in diesem Beitrag.

Wieviel Urlaub steht Minijobbern zu?

Generell gilt: Jeder Beschäftigte hat Anspruch auf einen jährlichen Mindesturlaub von 24 Tagen, wenn die Beschäftigung durchgängig an 6 Tagen in der Woche ausgeübt wird. Das entspricht einem Zeitraum von 4 Wochen Urlaub im Jahr.

Dieser Anspruch gilt für Minijobberinnen und Minijobber genauso wie für alle anderen Arbeitnehmer. Für diese Urlaubstage muss der Verdienst ganz normal weitergezahlt werden. Das wurde so im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.

Im Minijob sind dennoch einige Besonderheiten zu beachten: Gewöhnlich arbeiten Minijobberinnen und Minijobber an weniger als 6 Tagen in der Woche. Der jährliche Mindesturlaub wird dann anteilig berechnet. Es gilt folgende Formel:

Anzahl der individuellen Arbeitstage pro Woche x 24 / 6

Wendet man diese Formel an, ergibt sich – abhängig von den individuellen Arbeitstagen im Minijob pro Woche – folgender Urlaubsanspruch:

Arbeitstage pro Woche Urlaubsanspruch im Jahr
1 4
2 8
3 12
4 16
5 20
6 24

Für die Ermittlung der Arbeitstage pro Woche ist es übrigens nicht wichtig, wie viele Stunden an den einzelnen Tagen gearbeitet wird. Die Arbeitszeit in Stunden wirkt sich nicht auf den jährlichen Urlaubsanspruch aus.

Wieviel Urlaub gibt es im Minijob bei unregelmäßiger Arbeit?

Häufig arbeiten Minijobberinnen und Minijobber unregelmäßig. In einem Minijob-Arbeitsvertrag kann zum Beispiel festgelegt werden, dass in einer Woche 2 Tage und in der nächsten Woche an 3 festen Arbeitstagen gearbeitet wird. Für die Berechnung des Urlaubs kommt es dann auf die Anzahl der Arbeitstage pro Jahr an.

Zur Ermittlung des individuellen Urlaubsanspruchs ist zunächst wichtig, wie viele Tage in der Woche auch andere Arbeitnehmer bei dem gleichen Arbeitgeber arbeiten. Wird im Unternehmen allgemein an 5 Tagen in der Woche gearbeitet, wird von insgesamt 260 Arbeitstagen im Jahr ausgegangen. Bei einer Sechs-Tage-Woche werden 312 Arbeitstage im Jahr angesetzt.

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch lässt sich dann wie folgt berechnen:

gesetzliche Urlaubstage pro Jahr x Anzahl der individuellen Arbeitstage pro Jahr / 260 bzw. 312

Verbleibt bei der Berechnung ein Bruchteil, der mindestens einen halben Urlaubstag ergibt, wird er auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet.

Beispiel 1

Andrea übt an 90 Tagen im Jahr einen Minijob aus. Beschäftigte in Vollzeit arbeiten in einer 5-Tage-Woche und haben einen Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr.

Berechnung:
20 Urlaubstage x 90 Arbeitstage : 260 = 6,92 Tage

Lösung:
Das Ergebnis 6,92 wird kaufmännisch auf 7 gerundet. Andrea hat einen Anspruch auf 7 bezahlte Urlaubstage im Jahr.

Haben Sie Fragen oder
Anregungen?

Schreiben Sie uns im Kommentarbereich

Kann man Anspruch auf mehr als 24 Tage Urlaub im Jahr haben?

Haben die Vollzeitbeschäftigten des gleichen Arbeitgebers einen höheren Urlaubsanspruch als den Mindesturlaub, profitieren davon auch die Minijobberinnen und Minijobber. Auch ihnen steht dann mehr bezahlter Urlaub zu.

Grundlage für die Berechnung des Urlaubsanspruchs im Minijob ist in diesem Fall nicht mehr der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen. Es muss vielmehr der in einem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag vereinbarte höhere Urlaubsanspruch für alle Arbeitnehmer berücksichtigt werden.

Der Anspruch auf Urlaub im Minijob berechnet sich wie folgt:

Anzahl der Arbeitstage pro Woche x tarifliche Urlaubstage pro Jahr / tarifliche Arbeitstage pro Woche

Beispiel 2

Petra übt an drei Tagen in der Woche einen Minijob aus. Ihre Kollegen in Vollzeit arbeiten in einer Fünf-Tage-Woche und haben Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr. Sowohl die wöchentlichen Arbeitstage als auch die Zahl der Urlaubstage sind für alle Arbeitnehmer in einem Arbeitsvertrag bzw. in einem Tarifvertrag geregelt.

Berechnung:
3 Arbeitstage pro Woche x 30 tarifliche Urlaubstage pro Jahr : 5 tarifliche Arbeitstage pro Woche = 18 Urlaubstage

Lösung:
Petra stehen 18 Tage bezahlter Urlaub im Jahr zu.

Auch mit unserem Urlaubsrechner können Sie den Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer ganz einfach berechnen.

Wann kann der Urlaub erstmals genommen werden?

Der volle Urlaubsanspruch steht Beschäftigten erst nach einer Beschäftigungsdauer von 6 Monaten zu. Im ersten halben Jahr erhält deshalb jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat der Beschäftigung.

Häufig wird jedoch für die ersten 6 Monate eine Urlaubssperre vereinbart. Dann steht den Arbeitnehmern in dieser Zeit gar kein Urlaub zu. Erst im Anschluss kann der gesamte Urlaub genommen werden.

Was gibt es beim Urlaubsanspruch noch zu beachten?

Beantragt eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter einen Urlaubstag für einen Arbeitseinsatz, der in einen neuen Kalendertag hineinreicht (Nachtarbeit), wird dieser als ein Tag gewertet.

Während des Urlaubs ist der Arbeitgeber zur Zahlung des durchschnittlichen Verdienstes verpflichtet. Der durchschnittliche Verdienst bezieht sich dabei auf die letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs.

Wichtig:

Minijobberinnen und Minijobber bekommen für jeden freien Tag ihren Verdienst fortgezahlt, an dem sie sonst gearbeitet hätten. Der Urlaub muss weder vor- noch nachgearbeitet werden.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen unter bestimmten Voraussetzungen den Urlaub für ihre Arbeitnehmer festlegen (z.B. Betriebsferien). Dennoch muss ein Teil des Jahresurlaubs für die Beschäftigten frei planbar bleiben.

Können Minijobber unbezahlten Urlaub nehmen?

Minijobberinnen und Minijobber können in Absprache mit ihrem Arbeitgeber auch unbezahlten Urlaub nehmen. Dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen vollen Monat an – weil der Minijobber beispielsweise länger verreisen möchte – muss der Arbeitgeber die geringfügige Beschäftigung spätestens nach einem Monat ohne Verdienst bei der Minijob-Zentrale abmelden.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie in unserem Magazinbeitrag: Unbezahlter Urlaub im Minijob – wie läuft das Meldeverfahren.

 

Urlaubsanspruch beim Minijob: So viel Urlaub steht dir zu

Hinweis:

Haben Sie allgemeine Fragen zum Thema Urlaubsanspruch im Minijob, dann schreiben Sie diese gerne unten in die Kommentare.

Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir als Minijob-Zentrale lediglich allgemeine Auskünfte zum Thema Arbeitsrecht erteilen. Für eine individuelle Beratung zum Beispiel zum Bundesurlaubsgesetz empfehlen wir Ihnen das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Service-Hotline zum Arbeitsrecht ist montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr unter der Rufnummer 030 221 911 004 erreichbar.

 

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J.Moritz
JM
J.Moritz

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage:
Ich bin Minijobber und arbeite unregelmäßig als Aushilfe auf Stundenbasis, immer dann, wenn ich gebraucht werde. Meine durchschnittliche monatliche soll-Arbeitszeit sind 41h, also 9,46h pro Woche.
Manchmal arbeite ich aber deutlich mehr als 9,46h pro Woche, manchmal gar nicht.
Wie berechnet sich mein Urlaubsanspruch?

Vielen Dank im Voraus!

Wolfgang Herr Kloe...
WK
Wolfgang Herr Kloe...

Ich arbeite 5tage in der Woche
Dann habe ich 5 Tage frei
arbeite wieder 5 Tage und wieder 5 Tage frei sind im Monat 10Tage Arbeit. Frage wieviel Bezahlbarer Urlaub steht mir zu?

Aizat Zhusukeeva
AZ
Aizat Zhusukeeva

Guten Abend, ich habe Ferienjob vom 21.06.2025 bis 31.08.2025 gemacht , mit einer 5-Tage-Arbeitswoche.
Könnten Sie mir bitte mitteilen, wie viele Urlaubstage mir für diesen Zeitraum zustehen?

Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Zhusukeeva Aizat

Susanne Meier
SM
Susanne Meier

Guten Abend, wieviel Tage Urlaubsanspruch, wenn ich alle 14 Tage 3 Stunden arbeite? Vielen lieben Dank!

Nele Klingelhöfer
NK
Nele Klingelhöfer

Hallo ,
Ich hatte bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt und wollte mir meine erarbeiteten Urlaubstage (-Stunden) auszahlen lassen. Sie überwiesen mir 79€ was überhaupt nicht stimmen kann , denn nach der Rechnung hier auf der Seite käme eine ganz andere summe raus. Ich arvitetete dort 1,5 Jahre. Was könnte ich jetzt machen? Der Arbeitgeber reagierte auf meine email nicht.
Liebe grüße und danke

Astrid Sachse
AS
Astrid Sachse

Ich arbeite auf 530€ Basis 5 Tage die Woch auf Abruf ,wieviel Urlaub steht mir zu ?

Petra R.
PR
Petra R.

Liebes Minijob-Zentrale-Team,
seit mehreren Jahren arbeite ich in einer Physiotherapie Praxis als Minijobber. Ich habe einen Arbeitsvertrag mit einem festen Arbeitstag pro Woche für 4 Stunden und 5 Urlaubstage.
Aufgrund von Personalmangel arbeite ich deutlich mehr. Einmal 9 Monate am Stück einen Tag zusätzlich, fest eingeplant. Mein Arbeitgeber wollte den Arbeitsvertrag nicht ändern. Würde mir für zusätzliche geleistete Arbeitstage Urlaub zustehen oder sind das tatsächlich nur geleistete Überstunden?
Vielen Dank für ihre Antwort und herzliche Grüße Petra

Ellen Schwarz
ES
Ellen Schwarz

Guten Morgen,

es ist im Bekanntenkreis die Frage aufgekommen, dass bei einem Minijob im Stundennachweis auch die Urlaubs-, Feiertage mit den zu arbeitenden Stunden auszufüllen sind.

Beispiel: Ein Mitarbeitender hat einen Minijobvertrag über 10 Stunden in der Woche. Er arbeitet (soll arbeiten) an 5 Tagen jeweils 2 Stunden. Eigentlich ist dem Arbeitgeber egal wann er arbeitet, jedoch die 10 Stunden in der Woche muss er irgendwie zusammenbekommen.

Bei der Stundenaufschreibung wird jetzt Montag bis Freitag 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr eingetragen (5 x 2 Std).
Kommt jetzt ein Feiertag oder es wird Urlaub genommen, dann sollen auch diese Tage mit Zeiten belegt werden, so dass der Mitarbeitende auf 10 Wochenstunden kommt.
Jetzt meine Frage: Ist das korrekt, dass auch an Urlaubs- und Feiertagen die Zeiten bzw. 2 Std. eingetragen werden?
Man wird doch nicht nach Stundenlohn bezahlt?

Lt. der Personalabteilung, die die Stundenzettel von DATEV nimmt, muss es so gemacht werden.

Ich freue mich über eine Antwort.

Liebe Grüße
Ellen Schwarz

Ekaterina Smirnov
ES
Ekaterina Smirnov

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin derzeit in einem Minijob beschäftigt und habe folgende Fragen zu meinen Rechten bezüglich Urlaubsanspruch und Gehaltskürzung:

1. Ich arbeite regelmäßig an zwei Tagen pro Woche (meistens mittwochs und am Wochenende), jedoch variieren die konkreten Tage je nach familiärer Betreuungssituation. Mein Arbeitgeber hat mir mitgeteilt, dass ich aufgrund der wechselnden Arbeitstage keinen Anspruch auf Urlaub hätte. Ist das korrekt?

2. Ich habe laut Vertrag einen Urlaubsanspruch von 18 Tagen, inklusive Resturlaub aus dem Vorjahr. In den letzten Wochen habe ich Urlaub genommen, allerdings wurde dies nicht berücksichtigt. Ich würde gerne wissen, wie sich der Urlaubsanspruch bei wechselnden Arbeitstagen im Minijob konkret berechnet und ob dieser verfällt, wenn die Tage nicht fest im Vertrag stehen.

3. Darüber hinaus wurde mir im aktuellen Abrechnungszeitraum ohne Vorwarnung ein Teil meines Gehalts abgezogen, da ich in den letzten drei Monaten insgesamt 12 Stunden weniger gearbeitet habe als vertraglich vorgesehen. Mein Arbeitgeber hat mich über diese Kürzung im Vorfeld nicht informiert. Ist dies zulässig oder hätte man mich darüber informieren müssen?

Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Rückmeldung und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Ekaterina Smirnov

Valentino Cosimo
VC
Valentino Cosimo

O un lavoro di 3 ore al giorno x 5 giorni la settimana. A quante ferie ho diritto?

Silke
SI
Silke

Meine Tochter ist akutell 16 Jahre, wird Mitte Juli 17 Jahre als. Sie arbeitet im Minijob als Zustellerin 1 Tag pro Woche.
Wieviele Urlaubstage stehen ihr zu?
Vielen Dank

Arnim Zarinebaf Ch...
AC
Arnim Zarinebaf Ch...

Ich habe einen Minijob und arbeite 30. Stunden im Monat
Wieviel Tage Urlaub steht mir zu?

Nicuta- Viorica Od...
NO
Nicuta- Viorica Od...

Guten Tag, ich arbeite 4 Tagen im Monat , im Mai hatte ich Urlaub vom 13.05 bis 31.05 ich habe 175 € als Bezahalung erhalten .Ist das richtig? Es scheint mir ein wenig.ich erwähne das ich 15.85 pro Stunde bezahlt wärde .

Lisa
LI
Lisa

Hallo ich arbeite 3 Tage die Woche, 2× 5 Std und 1× 1,5 std. Meine Kinder haben 3 Wochen Ferien. Mir wurde gesagt ich darf nur 2 Wochen am Stück Urlaub nehmen so wie alle anderen Mitarbeiter wegen der Vertretung. Allerdings sind es bei mir nur 3 Tage statt 5. Und ich habe niemanden für meine Kinder. Ist das rechtens ? Ich soll jetzt verarbeiten damit ich nur 2 Wochen nehme. Aber auch das klappt nicht, weil ich keine Betreuung für meine Kinder habe. Was tue ich jetzt?

F. B
FB
F. B

In Ihrem Artikel handelt es sich um den Mindestanspruch oder? Mein Arbeirgeber hat in meinem Arbeitsvertrag 25 Urlaubstage vereinbart (Da ich nur 3 Tage pro Woche arbeite, also 3 Tage mehr als die gesetzliche Regelung), das ist zulässig oder?

Gabriele Thiele
GT
Gabriele Thiele

Meine Mitarbeiterin arbeitet ca.5 Stunden in der Woche und 40 Wochen im Jahr. Hat sie Anspruch auf Urlaibsgeld bei einem Stundenlohn von 13 €?

Horst Böge
HB
Horst Böge

frage, ich arbeite im minijobsektor 2std täglich 2 wochen im Monat und habe einen schwerbehindertenausweis 80% wieviel Urlaubstage stehen mir zu. MFG

Jacqueline Mohrbac...
JM
Jacqueline Mohrbac...

Mein Minijob umfasst 2 Tage à 4 Stunden pro Woche. Liegt in der Woche ein Feiertag und „normale“ Angestellte haben einen Tag frei, also weniger Wochenstunden, macht sich das auch beim Minijob bemerkbar? z. B. dann 2 x 3 Stunden?

Udo paulik
UP
Udo paulik

Wie viel Urlaub im Jahr bei drei Std sm Tag bei 520euro Basis gering fügige beschäftigung

Bernadetee Löber
BL
Bernadetee Löber

wenn ich 2 Tage die Woche arbeite und mir ein Grundurlaub von 30 Tagen zusteht, wieviel Urlaub bekomme ich als Minijober
und zählen dann auch Krankheitstage und an Arbeitstagen die als Urlaub genommen wurden auch als Grundlage zur Berechnung des Jahresurlaubs oder zählt genommener Urlaub im laufenden Jahr nicht dazu zur berechnung des Jahresurlaubs.
Also nur Krankheitstage und nicht genommener Urlaub
Mein Arbeitgeber zählt zur Berechnung nur die geleisteten Arbeitstage und die Krankheitstage zur Berechnung meines Jahresurlaubes.

Rosemarie
RO
Rosemarie

Was kann man tun wenn der AG weder Lohnfortzahlung bei Urlaub, nochvbei Krankheit leistet?

Annette Koch
AK
Annette Koch

Ich arbeite drei Tage in der Woche aber immer an unterschiedlichen Wochentagen. Ich muss allerdings 5 Tage pro Woche Urlaub beantragen. Ist das rechtens?

Und wenn meine Kinder krank sind, kann ich kein „Kind krank“ nehmen weil der Arbeitgeber das nicht bezahlt bekommt. Brkomme dann Minusstunden und muss diese dann in den kommenden Wochen dann durch Mehrarbeit ausgleichen. Ist das korrekt oder kann ich trotzdem Kind krank nehmen ohne dass ich dann Minusstunden bekomme?

Vielen herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.

Andrea Weikert
AW
Andrea Weikert

Wenn ich im Vorfeld nicht weiß, wann meine Einsätze im Jahr sind (weil ich als Urlaubs- und Krankheitsvertretung volle Tage kommen soll, evtl. volle einzelne Tage oder vielleicht dann auch 1 / 2 oder 3 Wochen am Stück), wie soll ich da den Urlaubsanspruch berechnen?
(Minijob; bei Vollzeit 30 Tage Urlaub)
Vielen Dank für eine Rückmeldung
Andrea

Cornelia Mertens
CM
Cornelia Mertens

Hallo, ich habe 3 Monate lang , 2 Mal die Woche für je 2 1/2 Stunden gearbeitet. Wieviel Urlaubsgeld erhalte ich dafür ?

Gloria Dr. Lex
GL
Gloria Dr. Lex

Wie berechnet man den Verdienst bei unterschiedlichen Arbeitsstunden und unterschiedlichen Arbeitstagen?

Janos Borsat
JB
Janos Borsat

Ich habe 6 Stunden in der Woche ,
Noch habe 60% Schwerbehinderung,
Wifil Urlaub stet mir zu,
Bekomme ich noch Sonder Urlaub ?

Lina Meyer
LM
Lina Meyer

Hallo,
ich habe zwei fragen, wie läuft das ab und zwar habe ich mitbekommen, dass mein arbeitgeber mich einfach so abgemeldet hat ohne mir davon was zu sagen und ohne dass ich von einer kündigung weiß, wie läuft das ab, ist das rechtlich erlaubt?? und meine zweite frage wäre bezüglich des bezahlten Urlaubs als minijobber. wie genau läuft das ab, beantrage ich das bei meinem arbeitgeber und er rechnet mir meinen anspruch auf die tage aus??? also läuft das dann intern ab und ist der arbeitgeber dazu verpflichtet mir die tage auszuzahlen oder ist das abhängig vom arbeitgeber bzw freiwillig je nach betrieb??

Sandra Schneider
SS
Sandra Schneider

Guten Tag, ich habe eine Frage.

Ich bin Vollzeitbeschäftigt (inkl. Dienstreisen und Überstunden) und gehe einem Minijob in einer Bäckereifiliale nach.
Beinen Urlaub im Minijob reiche ich so ein, dass es mit dem Hauptarbeitgeber passt. Muss der Minijob zustimmen wenn ich genehmigten Urlaub beim Hauptarbeitgeber habe?
Laut denen bin ich eh zu unflexibel, da ich nur Sonntags oder an Feiertagen arbeiten kann.
Damals wurde ich aber genau deshalb eingestellt. Und in meinem Arbeitsvertrag steht höchstens 10,5 Stunden die Woche. Das ich dann aber das ganze Wochenende arbeiten komme und 0 Frei habe sehe ich nicht mehr ein.
LG

Viorel Avram
VA
Viorel Avram

Hallo,
ich übe einen Minijob aus, in dem ich 2 Tage wöchentlich je max.3,5 Stunde arbeite.
In den Zeitraum 26. März bis 25. April 2025 werde ich nur 4 Tage arbeiten.
Für diese Zeitraum bekomme ich mein Lohn und den Lohnabrechnung bis ende April 2025.
Letzte Arbeitstag ist am 08.April 2025 und bis 31. Mai 2025 bin ich in Unbezahlter Urlaub. Ab 02. Juni
bin ich wieder bei der Arbeit.
So wie ich von hier verstehe muss mein Arbeitgeber, mich mit dem Meldegrund „34“ für diese Zeitraum abmelden .
Meine Frage: Wirkt mein Abmeldung ab 09. April 2025….oder ab 26. April 2025 weil ich in den
Zeitraum 26.März 2025 bis 25. April 2025 mein Arbeitslohn bekomme.
Sollte ich mein Unbezahlte Urlaub am 25. Mai 2025 enden würde dann ein Abmeldung nicht mehr nötig sein…..oder ??
Ist bei Wiederaufnahme der Beschäftigung eine Anmeldung mit Abgabegrund „13“ zu erstellen….oder ??
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen.

David Römer
DR
David Römer

Hallo,
ich üben einen Minijob aus, bei dem es sich ausschließlich um eine Rufbereitschaft handelt.
Ich komme im Jahr auf etwa 40 Tage. Die Rufbereitschaft ist Wochentags von 16Uhr bis 7Uhr, an Wochenenden und Feiertags von 10Uhr bis 10Uhr.
Wie wird hier der Urlaubsanspruch berechnet?

Jasper
JA
Jasper

Wie beläuft es sich denn mit der Vergütung der in Anspruch genommenen Urlaubstage bei einem MiniJob mit schwankenden Arbeitszeiten. Ich arbeite in der Gastro und werde nach geleisteten Stunden bezahlt (als geringfügig Beschäftigter). Also wenn ich nicht arbeite, egal ob Urlaub/Krankheit etc. bekomme ich kein Geld. Ich habe im Jahr an 46 Tagen gearbeitet, sodass bei dem Rechner hier auf der Seite ein Urlaubsanspruch von 4 Tagen herauskam. Wie bekomme ich diese 4 Tage für mich ausbezahlt, sodass es sowohl für mich als auch für meinen Arbeitgeber fair ist, da ich normalerweise kein Geld bekomme, wenn ich nicht arbeite.

Iris
IR
Iris

Wenn ich 2 Tage in der Woche 4 Stunden arbeite habe ich einen Urlaubsanspruch von 8 Tagen. Wenn ich 2 Wochen Urlaub nehme, sind dann 2 Tage pro Woche an Urlaubstagen zu rechnen.
Also könnte ich 4 Wochen im Jahr Urlaub nehmen, der bezahlt würde?

Martina
MA
Martina

Eine Frage, Habe einen Minijob Vertrag (schriftlich)mit mündlicher Genehmigung von einer 16 Stundenwoche in den geraden Kalender Wochen. Darf mir der Arbeitgeber einfach in den ungeraden Wochen Urlaub eintragen wenn ich nur in den geraden Wochen Urlaub eingetragen habe. Habe ja in den ungeraden Wochen frei?
Beispiel 3.2-9.2 Dienst
10.2-16.2 frei
17.2- 23.2 Urlaub
24.2- 2.3 frei
3.3 -9.3 Urlaub
So geplant von mir
GEPLANT VOM CHEF
3.2- 9.2 DIENST
10.2.-16.2 frei
Dann ab 17.2.- 14.3 Urlaub.
Finde ich nicht korrekt in den ungeraden Wochen mit Urlaub einzutragen
Ist das Rechtens?

Marcus
MA
Marcus

Guten tag,

ich habe eine frage. wann ich habe letzte jahr von august angefangen aber noch keine urlaubstage genommen. das bedutet ich habe noch zeit bis 31. marz alle resturlaub rausnehmen? und wie viel ist das? arbeiten mit 2 arbeitstage pro woche. das bedeutet 3-4 urlaubstage ich habe noch von letzte jahr ?
vielen dank.

Annett Kett
AK
Annett Kett

Guten Morgen,

der ist Mitarbeiter geringfügig beschäftigt und leistet seine Arbeit ausschließlich am Wochenende.
Hat der dann einen Urlaubsanspruch?

Tanja Zehrer
TZ
Tanja Zehrer

Hallo liebes Team.
Ich Arbeite in der Mittagsbetreeung für Grundschulkinder. Arbeite 3 feste Tage Mo,Di,Mi. Wenn ein Tag auf einen Feiertag fällt bekomme ich ihn bezahlt, genauso wenn ich Krank bin. Werde aber trotzdem nur für die Tage bezahlt was ich Arbeite, heisst in den Schulferien bekomme ich keinen Lohn.Mir wurde aber zugesagt das ich Urlaubsanspruch habe, wo Schulzeit ist. Wir haben 14 Wochen Schulferien. Wie kann ich das ausrechnen was mir an Urlaub zusteht?
Vielen Dank

Bettina Schneider
BS
Bettina Schneider

Ich habe eine Frage. Ich würde gerne einen Minijobber einstellen. Dieser arbeitet einmal die Woche 2h und das an insgesamt ca. 35 Tagen max. 40 tagen im Jahr. In allen Ferien/Feiertagen in Baden-Württemberg hat er frei. Wie viel Urlaubsanspruch hat er dann? Laut Ihrer Tabelle 1 Tag Arbeit pro Woche 4 Tage Jahresurlaub stimmt das so? Über eine Rückmeldung würd eich mich sehr freuen. Gruß Bettina

Matthias achmitt
MA
Matthias achmitt

Hallo ich habe eine Frage. Ich arbeite voll und nebenbei in einem Minijob. Arbeite im Nebenjob mal 5 Std im Monat..mal 10…oder mal 20 . Aktuell kann ich in meinem Nebenjob nicht arbeiten da ich einen Tennisarm habe. Arbeite aber in meinem Hauptjob. Habe ich Anrecht auf Fortzahlung in irgendeiner Höhe? Urlaub nehme ich auch keinen da ich ja hin kann wann ich will.einen Arbeitsvertrag habe ich auch nicht.
Jetzt kann ich ja aktuell den Job nicht ausführen ? Steht mit Geld zu oder nicht ? Und wie hoch ? Kann man mir da jemand Helfen?

Monika Holjesiefke...
MH
Monika Holjesiefke...

Hallo, ich habe eine Frage wenn ich 5 Tage Urlaub nehme., ich arbeite 2.5 Std. pro Tag bekomme auch wenn ich 5 Tage arbeite 2.5 Std.bezahlt
Wenn ich 5 Tage Urlaub nehme bekomme ich pro Tag nur 2 Stunden berechnet. LG

Marina Rasic
MR
Marina Rasic

Hallo,

Ich habe bei meinem Personalfragebogen einen freien Satz bzgl. Urlaub stehen:
„Die Urlaubstage sind über den Stundenlohn abgegolten“.
Wie kann ich das verstehen? Offensichtlich versucht der AG unseren bezahlten Urlaubsanspruch zu entnehmen. Das geht nicht laut dem BUrlG oder?
Ich bin seit dem 01.04.24 beschäftigt und das Problem ist ich habe keine Ahnung was SV Arbeitnehmer für einen Anspruch haben somit fehlt es mir schwer meinen auszurechnen. Insgesamt habe ich 49Tage letztes Jahr gearbeitet und nach meiner Berechnung wären das mind.4Tage sollten die Vollzeitkräfte einen Mindesturlaubsanspruch haben.
Bei dem Urlaubstagessatz werden in den letzten 13Woche die Löhne gemeint die schon gezahlt wurden vor dem Urlaub oder auch die gearbeiteten Stunden im noch laufenden Monat? Und sollte ich für Januar 2Tage U bekommen, wird das Geld dann auch für möglichen Urlaub Februar mitgerechnet im Durchschnitt?

Tatjana Kasper
TK
Tatjana Kasper

Guten Tag, Ich arbeite sehr unregelmäßig, habe keine festen Arbeitstage und keine festen Zeiten und würde es mehr als Springertätigkeit bezeichnen. D.h. ich komme mal auf 10 und mal auf 30 Stunden/mtl.
Die Arbeiszeiten variieren an den Tagen auch. Es können 3 Tage a. 2.5 Std. sein oder 1Tag a. 5Stunden. Kann ich daraus einen Urlaubsanspruch errechnen und ihn Auszahlen lassen?
Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
MfG T. Kasper

Agnes Dautzenberg
AD
Agnes Dautzenberg

Hallo
Meine Frage lautet, ich arbeite 5 Tage im Monat an einem Stück und habe dem Rest des Monats frei,mein Urlaub beträgt 20 Tage im Jahr,ich möchte im April 5 Tage Urlaub nehmen wieviel Tage darf der Arbeitgeber abziehen.Darf er mir die 20 anrechnen.

Beate Dreger
BD
Beate Dreger

Meine Tochter arbeitet seit Juni 2024 2 Wochenenden im Monat als Minijobber in einem Pflegeheim, in den Ferien auch mal wochentags. Das sind ca. 30-32 Stunden pro Monat. Das Arbeitsverhältnis endet vorraussichtlich zum 31.04.25. Hat sie damit Anspruch auf Urlaubstage?

Marko Radanovic
MR
Marko Radanovic

Sehr geehrte Damen und Herren,

kann mir jemand ausrechnen? Ich habe 3 Monaten Minijob gearbeitet in Pflegeheim. 2 Nächte im Monat (21 Stunden pro Monat). Wie viel Urlaub habe ich? Seit 1.10.24.-31.12.24. habe ich gearbeitet. Meine Stunden Lohn war 17,50€ + Nacht Zuschlag.

Mit freundlichen Grüßen

Marko Radanovic

Pipit Hoogendoorn
PH
Pipit Hoogendoorn

Hallo,
ich arbeite Montag bis Freitag tägl. 2 Stunden in einem Cafe´. An Anfang Dezember hat meine Chefin über die Feiertage (23.12-29.12.24) eine Betriebschließung angekündigt. Da ich meinen gesamten Urlaub aufgebraucht habe, musste ich die Stunden vorarbeiten um ab dem 23.12.24 frei machen zu können. Meine Frage lautet, müsten nicht der Heiligabend (meine Arbeitzeit in der Regel von 11:00-13:00 ) Uhr sowie erster und zweiter Weihnachtsfeiertag auch vergütet und nicht als Minusstunden vorzuarbeiten sein?

Martin Czuba
MC
Martin Czuba

Urlaubsentgeldberechnung bei unregelmäßigen Arbeitszeiten

Durch kurzfristige Ausfälle habe ich in den letzten 13 Wochen nur 1 Tag gearbeitet, in Summe 2024 ca. 14 AT.

1.) Wie wird das Urlaubsentgeld berechnet? Bleibt es bei der 13 Wochen-Regel oder ist eine andere anzuwenden?
Schließlich ist es auch möglich, eine einsatzfreie Zeit vor dem eigentlichen Urlaub zu haben.
2.) Ist bei einer einsatzfreien Zeitraum > 13 Wochen das Urlaubsentgeld 0€ ?

Mit freundlichen Grüßen

Julia Schulz
JS
Julia Schulz

Hallo zusammen,
wie berechne ich denn die h pro Urlaubstag, die ein Minijobber gut geschrieben bekommt? Also Beispiel: Mein Minijobber hat 18 Tage Urlaub im Jahr, arbeitet an 3 Tage und muss im Monat 30h arbeiten – wie viel Stunden muss ich ihm pro Urlaubstag gutschreiben?

Peter Engel
PE
Peter Engel

Ich arbeite 5.5 Tage im Monat wieviel Urlaub steht mir im Jahr zu

Ella F.
EF
Ella F.

Hallo liebes Team der Minijob-Zentrale,
ich bin nun seit einem halben Jahr als Minijobberin für Mediendesign bei einem Unternehmen eingestellt. Mein Arbeitgeber ist der Meinung, da die Stunden ihrer Minijobber absolut flexibel und frei wählbar sind (d.h. ich kann Woche für Woche und Tag für Tag entscheiden, wann ich komme und für wie viele Stunden), steht mir weder bezahlter Urlaub zu, noch Ausgleich für Krankheitsfälle. Ich bin jedoch der Meinung, dass dies gesetzeswidrig ist. Auf mein Anliegen kam nur das Angebot, meinen Stundenlohn um 50 ct zu erhöhen.
Bevor ich weiterhin darauf bestehe, dass mir der Ausgleich zusteht, muss ich einfach nachfragen; wer von uns hat denn nun Recht? (PS es handelt sich um einen fest angestellten Minijob, ich bin keine selbständige Freiberuflerin).
Vielen Dank und liebe Grüße

Hermann Brem
HB
Hermann Brem

Wie berechnet sich der Urlaub für eine Kollegin (Aushilfe, „Springerin“ auf minijob-Basis), die nach Bedarf stundenweise „einspringt“ und auch nicht ganzjährig tätig ist.