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Kann auch bei Minijobbern ein Arbeitszeitkonto geführt werden?

Steffen aus Cottbus fragt, ob er einen Minijobber mit Verdienstgrenze flexibel einsetzen kann. Er beabsichtigt, seinen Minijobber je nach Bedarf und Auftragslage in einem Monat mehr, im nächsten wieder weniger zu beschäftigen. Dies soll aber gegen einen festen Monatsverdienst erfolgen. Geht das?

zuletzt aktualisiert am 4. Januar 2024

Beantwortet von Robin aus dem Service-Center:

Hallo Steffen,

ja, das geht! Sie beabsichtigen quasi nichts anderes, als ein klassisches Arbeitszeitkonto zu führen. Wichtig hierbei ist, dass Sie dem Minijobber unabhängig von den geleisteten Arbeitsstunden jeden Monat denselben Verdienst zahlen wollen. Dies ist auch zwingend erforderlich, um die Voraussetzungen zu erfüllen, die die Sozialversicherung in diesem Zusammenhang vorsieht.

Die Sozialversicherung spricht von der sogenannten „sonstigen flexiblen Arbeitszeitregelung“. Darunter versteht man Arbeitszeitkonten, die in Form von Gleitzeit- oder Jahreszeitkonten geführt werden. Sie erleichtern es Ihnen als Arbeitgeber, die Einhaltung der Verdienstgrenze von Minijobs zu gewährleisten und gleichzeitig eine flexible Personaleinsatzplanung vorzunehmen. Das Führen eines Arbeitszeitkontos muss schriftlich zwischen Ihnen und Ihrem Minijobber vereinbart werden.

 

Der Arbeitnehmer erhält einen vertraglich vereinbarten monatlich gleichbleibenden Verdienst, dem abhängig vom Stundenlohn eine bestimmte Soll-Arbeitszeit zugrunde liegt. Ausgehend vom vereinbarten Stundenlohn können Sie errechnen, wie viele Stunden Sie den Minijobber bei einem zulässigen Jahresverdienst von 6.456 Euro über einen Zeitraum von 12 Monaten einsetzen dürfen:

Beispiel:

Vertraglich vereinbarter, monatlich gleichbleibender Lohn 538 Euro
Stundenlohn 13,45 Euro / Std.
Soll-Arbeitszeit pro Monat (538 Euro / 13,45 Euro/Std.) 40 Std.

 

Zulässiger Jahresverdienst: 12 Monate x 538 Euro/Monat 6.456 Euro im Jahr
Möglicher Stundeneinsatz des Minijobbers
(6.456 Euro/ Jahr / 13,45 Euro/Std.) 480 Std./Jahr

Wenn die betriebliche Situation es erfordert, kann der Arbeitnehmer je nach Bedarf unterschiedlich viele Stunden im Monat eingesetzt werden. Dies kann sogar zu einer Freistellung von der Arbeitsleistung für die Dauer von maximal drei Monaten unter Fortzahlung des vereinbarten Verdienstes führen. Die Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung besteht dann durchgehend weiter und muss nicht abgemeldet werden. Der Vorteil dieser Vereinbarung ist auch, dass Sie die Abgaben an die Minijob-Zentrale immer nur vom vereinbarten Monatsverdienst zahlen müssen. Ohne eine solche Vereinbarung wären die Abgaben unabhängig vom Auszahlungsbetrag immer von dem Verdienst zu zahlen, der tatsächlich vom Arbeitnehmer erwirtschaftet wurde. Bei z. B. 60 Arbeitsstunden à 13,45 Euro Stundenlohn also von 807 Euro.

Achten Sie darauf, dass die zulässige Gesamtstundenzahl im Jahresverlauf nicht überschritten wird. Deshalb ist es auch erforderlich, dass Zeitguthaben nicht nur auf-, sondern auch abgebaut werden. Wird bei einer Prüfung der Sozialversicherung festgestellt, dass der Abbau eines Zeitguthabens von vornherein nicht beabsichtigt war, kann die Vereinbarung über die Arbeitszeit und damit der Minijob beanstandet werden. In der Folge wären Beiträge aufgrund einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzuzahlen.

Ausführliche Informationen erhalten Sie auch aus unserer Broschüre „Arbeitszeitkonten für Minijobs“ und auf unserer Homepage.

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Jessica Sch.
JS
Jessica Sch.

Guten Tag,

kann ich die sogenannten Überstunden eines Minijoblers übernehmen, wenn dieser die Stelle bei uns im nächsten Monat aufstockt und es eine Vollzeitstelle wird.
Arbeitszeitkonto wurde bisher geführt. Auftragslage ergibt sich jedoch, dass er Vollzeit bei uns beschäftigt werden kann. Fraglich was passiert eben mit den noch vorhandenen Stunden.

Konstantin H.
KH
Konstantin H.

Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem Betrieb ist die Hauptsaison von April bis Oktober. Die Minijober sind das ganze Jahr angemeldet und haben unterschiedliche Gesamtstunden. Es ist ein Arbeitszeitkonto vereinbart. Ein Festgehalt ist nicht vereinbart. In den Monaten Januar-März sowie November und Dezember finden vereinzelt Besprechungen und Weiterbildungen statt. In der Hauptsaison werden mntl. geringfügig mehr Stunden gearbeitet die auf ein Arbeitszeitkonto kommen. Da unsere Saison aber erst mit dem 4. Monat beginnt, dürfen die Aushilfen im ersten Quartal eine höhere Zahl Minusstunden aufbauen, die nach dem zweiten, spätestens nach dem dritten Quartal wieder ausgeglichen sind? Ist dafür ein Festgehalt zwingend erforderlich oder reicht eine regelmäßig, gleiche Anzahl von Zeitkontostunden, die zur Lohnverrechnung gebracht werden?
Mit bestem Dank im Voraus

Heinz Baumeister
HB
Heinz Baumeister

Hallo! Eine Frage zur Führung des Arbeitszeitkontos:Bei Aufnahme eines Minijobs am 30.11. und einer vertraglichen Arbeitszeit von bis zu 40 Stunden im Monat: Wieviel Stunden werden für den 30.11. als vereinbarte Arbeitszeit angesetzt?

Ramona H.
RH
Ramona H.

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben laut TV einen Ausgleichszeitraum für Überstunden von 01.04. bis 31.03. des Folgejahres. Kann man diesen Zeitraum auch für die Flexibilisierung von geringfügig Beschäftigten anwenden oder muss das immer das laufende Kalenderjahr 01.01. – 31.12. sein? Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Petra Franco
PF
Petra Franco

Wo erfahre ich ob ich abgemeldet wurde?

C R
CR
C R

Hallo, kann man einen Mini-Jobber auch mit Vertrauensarbeitszeit einstellen? Also so, dass kein Arbeitszeitkonto geführt werden muss?

Maik Pötzsch
MP
Maik Pötzsch

Hallo,
müssen bei kurzfristigen Beschäftigungen zwingend die pro Monat erwirtschafteten Stunden 1:1 ausgezahlt werden oder besteht auch die Möglichkeit hier ein Arbeitszeitkonto zu platzieren?
Idee: Festlegung einer maximalen Stundenzahl p.Monat im Arbeitsvertrag, um hiermit einen fixen (maximalen) Lohn pro Monat zu erreichen.
Eventuelle „Überstunden“ würden mitgeschleppt um geringere Arbeitsaufkommen im Folgemonat auszugleichen.

Elvira Rainer
ER
Elvira Rainer

Hallo,
In meinem Vertrag stehen 6 Wochenstunden. Ich bekomme jeden Monat 26 Std bezahlt, den Rest als Überstunden im Folgemonat bezahlt.
Nun kommt es häufiger vor, dass ich in einer Woche 7 Std arbeite und in der nächsten Woche nur 4 Std ,weil keine Arbeit da ist.
Gelten nun die 6 Wochenstd. oder die Gesamtmonatsstd denn ich weiß ja am Monatsanfang nicht, ob ich die 26 Stunden bis Monatsende voll bekomme?

Petra Klein
PK
Petra Klein

Hallo,
Wie sieht es in diesem Fall aus?
Eine Minijobberin bekommt seit der Erhöhung im Oktober 520,00€ fix mit einem Mindestlohn von 12,00€ die Stunde (10 Std./wöchentlich). Sie hat ein Arbeitszeitkonto, wo flexibel gearbeitet wird. Da es im Sommer mal etwas ruhiger im Betrieb werden kann, möchte sie immer so 20-40 Stunden als Plusstunden haben, als so eine Art „Sicherheit“ damit sie nicht ins Minus rutscht. Wir können den Hintergrund der Minijobberin verstehen. Es wird jederzeit die Möglichkeit gewährt, Stunden als Freizeitausgleich abzubauen. Hier und Da werden auch öfters mal 5-10 Stunden abgebaut z. B. paar Tage an den Urlaub dranhängen. Der jährliche Jahresverdienst über 6.240€ wird nicht überschritten.
Ist das dann soweit in Ordnung, wenn innerhalb des Jahres (12 Monatszeitraum) trotzdem immer mal abgebaut, als auch aufgebaut wird?
Beste Grüße

Enrico Mittag
EM
Enrico Mittag

habe einen Minijob als EU Rentner angetreten am 07.03.23 wollte meine 43 Stunden voll machen diesen Monat, wurde mir vom Chef untersagt. Muss dieser trotzdem voll bezahlen? Hätte es geschafft mit meinen 3 Stunden täglich, ist aber nicht erwünscht. Kennt sich einer genau aus???

Adler Alexander
AA
Adler Alexander

Hallo!
wir haben in unserem unternehmen neue regeln eingeführt, wer vollzeit arbeitet, arbeitet unter der woche, und wer einen minijob hat, soll am wochenende arbeiten, stimmt das?

Michaela Hoch
MH
Michaela Hoch

Was passiert, wenn ein Minijobber, mit dem ein Arbeitszeitkonto vereinbart wurde, seine Über- bzw. Minusstunden bis zum Jahresende (12-Monats-Zeitraum) nicht ausgleichen konnte? Dürfen Überstunden ausbezahlt werden (sofern Jahreshöchstverdienstgrenze nicht überschritten wird) und Minusstunden mit dem Monatslohn verrechnet werden?

B. S.
BS
B. S.

Wie verhält sich das mit den in den letzten 12 Monaten 3-malig angepassten Mindestlöhnen und der angehobenen Verdienstgrenze von 450€ auf 520€ bei der Beurteilung des 12 Monatszeitraums?

1) Ist die Annahme richtig, dass im Kalenderjahr 2022 dann nicht 5400€ und auch nicht 6240€ gelten sondern 5610€ bzw. bei der Zeitjahresbeurteilung die dann in dieser Zeit gültigen addierten Verdienstgrenzen/Monat?

2) Was passiert mit den Stunden im Arbeitzeitkonto die man bspw. im Dezember letzen Jahres vereinbart hatte bei einer gesetzlichen Mindestlohnerhöhung. Da werden dann bspw. aus 20 „11€ Minusstunden“ 18,33 „12€ Stunden“?
Wie rechnet denn hier die Sozialversicherung?
Könnten Sie mir dazu mal eine Beispielrechnung zu einem solchen Übergang vorrechnen, von der ich Ableitungen anstellen kann.
Was passiert mit den vereinbarten Arbeitszeitkontenstunden bei einer Mindestlohnerhöhung die mit einer maximalen Stundenreduzierung einhergeht und was passiert mit den Arbeitszeitkontenstunden bei einer Lohnerhöhung mit gleichzeitiger Anhebung der Verdienstgrenze? Und dann noch in Abhängigkeit zu evtl. Plus- bzw. Minusstunden auf die das ja Auswirkung hätte.

3) Das Zeitjahr bspw. von Juni bis Mai kann man festlegen und betrachten und dann 520 Stunden zu 12€ festlegen. Wenn allerdings von 12 Monaten gesprochen wird lässt das auch zu, dass sich diese 12 Monatsschablone immer mit dreht. Also ich muss nicht jeden Monat 12 Monate in die Vergangenheit schauen und meine Gesamtstunden im Blickfeld haben? Weil es könnte ja durchaus auch vorkommen, dass es im 1. Halbjahr zu Minusstunden kommt, im 2. zu Plusstunden = Null für das Kalenderjahr und im nächsten Jahr also im 3. Halbjahr zu Plusstunden und im 4. Halbjahr wieder zu Minustunden.
Legt man nun die Schablone willkürlich auf die 12 Monate 2. und 3. Halbjahr wäre das viel zu viel in 12 Monaten. Das ist in Ordnung?

Alexi H.
AH
Alexi H.

Hallo,
ich hätte eine Frage bezüglich des AZKs. Ich bin seit Juni 2022 als Minijobber angestellt und habe einige Überstunden angesammelt, da ich vorhinein wusste, dass ich von Oktober bis Februar nur sehr wenig arbeiten kann.
Durch meine Überstunden, wäre mein Gehalt bis Ende des Jahres sichergestellt. Ich hätte noch einige Überstunden, die ich in das neue Jahr nehmen wollen (schätzungsweise 10-20 ohne nochmal zu arbeiten) würde. Nun habe ich von unserer Buchhaltung erfahren, dass die Überstunden zum Ende des Jahres abgebaut werden müssen, weswegen sie mich jetzt für den Dezember als Teilzeitkraft anstellen wollen. Dies will ich jedoch aufgrund von Versicherungen usw. nicht. Ist das so korrekt, dass die Überstunden abgebaut werden müssen zum 31.12.? Immerhin habe ich erst im Juni als Minijobber angefangen und habe davor keinen Minijob gehabt. Gibt es irgendeine Möglichkeit nicht als Teilzeitkraft angemeldet zu werden?
Ich wäre sehr dankbar für eine Rückmeldung!
Beste Grüße

Tobias Müller
TM
Tobias Müller

Hallo Zusammen,
wenn die Minijobber nach Stunden bezahlt werden und jeden Monat einen anderen Lohn ausbezahlt (Max, 520€) bekommen, dann ist ein Arbeitszeitkonto nicht möglich oder doch?

Viele Grüße

Willi Bos
WB
Willi Bos

wenn ich ein Arbeitszeitkonto habe und weniger Stunden als vereinbart arbeite, da mein Arbeitgeber mich nicht einteilt (zu wenig Arbeit), wie werden meine Negativ-Stunden ausgeglichen?

Jochen Kirchmann
JK
Jochen Kirchmann

Hallo, ist es auch möglich einem Minijobber mit Zeitkonto steuerfreie Zuschläge zu bezahlen?

Carolin
CA
Carolin

Eine Frage zu den drei Monaten, die Minijobber zum Zwecke des AZK-Abbaus unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt werden dürfen. Macht es einen Unterschied, ob diese drei Monate Freistellung zusammenhängen oder sich einzeln auf die 12 Monate verteilen? Gehe ich richtig in der Annahme, dass Kalendermonate und keine Zeitmonate (bspw. 12.04.22. bis 11.05.22) gemeint sind?

Gundula
GU
Gundula

Ich habe eine ganz spezielle Frage. Wenn ein geringfügig Beschäftigter (mit Zeitkonto) verstirbt, kann dann in dem Monat, in dem er gestorben ist und in dem auch noch sein Gehalt überwiesen wurde, sein restliches „Guthaben“ ausgezahlt werden und so wie für geringfügig beschäftigt versteuert werden? Es handelt sich um ca. 5 Monate Zeitguthaben. Welches an seine Frau vererbt würde.

Beate
BE
Beate

Ich habe am 01.01.21 einen unbefristeten Minijob angetreten mit vereinbartem Arbeitszeitkonto.
Ich bekomme monatl. 450€ ausgezahlt und habe inzwischen
60 Plusstunden angesammelt. Mein Arbeitgeber weigert sich
wegen hohem Arbeitsaufkommen mir diese Stunden als Feizeit zu gewähren.
Wir sind bis Jahresende voll ausgebucht mit Aufträgen.
Was passiert, wenn ich zum 31.10.21 kündige mit meinen Plusstunden?
Ich habe ja dann mindestens 60 Plusstunden in 10 Monaten angesammelt. Wenn ich diese dann ausgezahlt bekomme, ist das dann rückwirkend ein Midijob?

Anthonija
AN
Anthonija

Minijobber koennen auch Weihnachtsgeld bekommen …. also quasi 5400 Euro plus Weihnachtsgeld oder Entgelt plus Weihnachtsgeld maximal 5400 Euro ?

Leni
LE
Leni

Hallo,
Wie sieht es in diesem Fall aus?
Minijobber bekommt 12,50 pro Stunde und bekommt jeden Monat fix. 450 Euro ausgezahlt. Der Minijobber baut pro Monat Plusstunden auf.
Das Arbeitsverhältnis besteht 6 Monate, danach wird der Minijobber abgemeldet.
Nach diesen 6 Monaten steht aufgrund der aufgebauten Plusstunden jedoch noch Gehalt aus.
Hat der AG dieses auszuzahlen berechnet auf 12,50 /Stunde oder wie wird das gehandhabt? Bzw. entstehen dem AG dadurch Nachteile und er hat zusätzliche Abzüge?
Der AG hat dem Minijobber für die restlichen ausstehenden Stundenplötzlich einen Stundenlohn von 10 Euro/Stunde zugrunde gelegt, mit der Argumentation, es habe jetzt viel mehr Abzüge..
Danke schon mal für die Hilfe 🙂

Thomas
TH
Thomas

Guten Morgen, ich habe eine Frage dazu. Durch die Corona-Krise musste mein Betrieb schließen, ich konnte also nicht arbeiten (Minijob), auch wenn ich wollte. Meinen Verdienst habe ich auch weiterhin bekommen, genau 450,- € mtl. Nur hat mein AG die Tage bzw. Stunden, die ich während der pandemiebedingten Schließung nicht arbeiten konnte, meinem Zeitkonto gut- bzw. „schlecht“geschrieben d.h. mir sind dadurch Minusstunden entstanden. Mittlerweile hat mein Betrieb wieder geöffnet und ich „darf“ die Minusstunden nach und nach wieder reinholen. Wie sieht das hier rechtlich aus? Darf mein AG so verfahren? Wer trägt das Risiko während der durch die Behörden angeordneten Schließung?

Karlchen
KA
Karlchen

Hallöchen,
habe einen Minijob mit Arbeitszeitkonto und regelmäßig monatl. 450,00€. Frage darf das Arbeitszeitkonto am ende Minusstunden aufzeigen bzw. dürfen die in den nächsten 12monats Jahreszeitraum übernommen werden? Oder muss dieses Arbeitszeitkonto generell am ende des Jahreszeitraumes ausgeglichen sein? Plus sowie Minusstd? 01.01.2020-31.12.2020

Marie
MA
Marie

Ich begann meinen Minijob im März 2019 mit ca.6h/ Wo.
Zum Jahresende wurde der Sozialvers. mein Einkommen von knapp 3000€ gemeldet.
1. Frage: wie ist nun bei mir der Abrechenzeitraum? Von März 20 bis Dezember 20 oder von März 19 bis Februar 20?
Ab Januar 20 stiegen meine wöchentlichen Stunden durch Corona ein wenig an.
Andererseits verdiene ich in den Sommermonaten tlw.so gut wie gar nichts durch die Ferienzeit.
Mein Chef und ich überlegen nun, ein Arbeitszeitkonto zu vereinbaren, um diese Schwankungen abzumildern.
2.Frage: Sollten wir einen festen Lohn ab Oktober 20 mit Arbeitszeitkonto vereinbaren, wie ist dann der Abrechenzeitraum für die 5400 €?
Von Januar 20 – Dez. 20…
Von März 20 – Februar 21 oder von
Okt. 20 – September 21?
Danke für Ihre Antwort.

Diana Tukhtiyeva
DT
Diana Tukhtiyeva

Hallo alle zusammen,
ich schaffe für 450 Euro als Aushelferin bei Netto Marken Discount. Normalerweise kann ich 48,13 Stunden pro Monat schaffen. Es ist ca. 12 St./Woche. Im Arbeitsvertrag steht nur Mindestarbeitszeit 8 St/ Woche. Aber der Chef sagte mir, dass ich Maximum 10 Stunde / Woche darf. Das heißt , dass ich wenige als 450 Euro am ende des Monats kriege. Warum kann ich nicht 12 stunde / Woche arbeiten? Können Sie mir vielleicht das erklären? Und noch eine Frage. Habe ich für eine Bezahlet Urlaub haben, wenn es im Arbeitsvertrag steht gar nichts?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Diana

Karsten Wendt
KW
Karsten Wendt

muss man bei einem Jahres – Arbeitszeitkonto mit 450€ Monatsverdienst die regelmäßigen Arbeitszeiten angeben – z.B. 2 Tage die Woche 5 Arbeitstunden? Wenn nun in einem Monat Mehrarbeit – z.B. an 3 Tagen anfällt – ändert sich dann der Urlaubsanspruch? Wie verhält es sich bei einer Kündigung des Mitarbeiters wenn bis dahin Mehrarbeit angefallen war – reicht es, diesen freizustellen und/oder diese durch Zahlung auszugleichen?

Tussy
TU
Tussy

Hallöchen,
wenn in meinem Minijob plus oder minus stunden anfallen, müssen diese innerhalb eines Jahres abgebaut bzw. nachgeholt werden? oder darf man diese mit ins neue Jahr mitnehmen und dann abbauen oder nachholen?
2. laut Tarif bekomme ich eine Jahresprämie, diese soll dann so ausfallen das die 5400€ im Jahr nicht überschritten werden. ist das so korrekt? Auch erhalte ich, wenn eine Tariferhöhung im Jahr ansteht diese dann monatlich. Mein derzeitiges festes regeleinkommen beträgt 407 €

Anonymous
AN
Anonymous

Ich habe einen „Zeitungs-Verlag“ als Mandanten. Dieser hat im Monat ca- 50-60 Verteiler welche nach Stückzahl der ausgetragenen Zeitungen bezahlt werden.
Letztes Jahr gab es eine Prüfung der Rentenversicherung in der beanstandet wurde, dass die Verteiler als „geringfügig“ und nicht als „kurzfristig“ angemeldet werden dürfen – diese Anmeldungen wurden von dem vorherigen Steuerbüro durchgeführt. Die Verteiler dürfen nicht als „kurzfristig“ angemeldet werden, weil z.B.: die Zeitnachweise nicht vorliegen und weil es überwiegend Schüler und Studenten sind.
Die Verteiler arbeiten nur 9 Monate im Jahr. Also im Januar, August und September gar nicht, weil in diesen Monaten keine Zeitung verlegt wird.
Zudem arbeiten diese nur 1x im Monat für ca. 2-3 Stunden.
Sie wären damit deutlich unter den Grenzen einer kurzfristigen Beschäftigung.
Können Sie mir Auskunft über die Anmeldung der Verteiler geben, ob als „kurzfristig“ oder „geringfügig“?
Mit freundlichen Grüßen

Julia N.
JN
Julia N.

Hallo und erst einmal vielen Dank für den tollen Support. Ich beabsichtige eine Urlaubsvertretung für die Gastro einzustellen als 450 euro Kraft. Einsatzzeiträume sind bekannt und diese übernehme ich in ein Arbeitszeitkonto. Nun zu meiner Frage, muss das Konto von Jan.- Dez. Laufen oder eben ab Eintrittsdatum (April – März) ? Wie viele Überstunden darf sie dann im Monat haben und in den Folgemonat mitnehmen unter Berücksichtigung des Mindestlohns? Vielen Dank

Aloysius Schuhmach...
AS
Aloysius Schuhmach...

Letzte Woche war eine Prüfung vom Hauptzollamt bezüglich Schwarzarbeits- und Mindestlohngesetz. Eine Mitarbeiterin hatte innerhalb des Jahres drei Monate lang hintereinander die 450,- Euro überschritten. Sie wollte vor Weihnachten ihr Zeitkonto ausgleichen. Nun wurde beanstandet, ich hätte in dieser Zeit die Mitarbeiterin voll versicherungspflichtig anmelden müssen; obwohl monatlich die 450,- Euro gezahlt wurden. Wie soll das gemacht werden?

Anonymous
AN
Anonymous

Hallo, ist denn im geringfügigen Beschäftigungsverhältnis auch ein Minus im Zeitkonto möglich, so wie bei einer normalen Beschäftigung? Und bis wann muss dieses Minus wieder ausgeglichen werden?
Vielen Dank schon mal für die Antwort

W.S.
WS
W.S.

Das Arbeitszeitkonto-Konzept ist ja gut und schön. Aber wie sieht es z.B. im Einzelhandel aus, wo traditionell im Weihnachstgeschäft Überstunden anfallen.
Besteht hier die Möglichkeit, Überstunden des Zeitarbeitskontos ins folgende Jahr zu übernehmen?

Matthias Fausltich
MF
Matthias Fausltich

Guten Tag,
wie viele Überstunden darf denn ein Minijobber übernehmen, wenn auf Grund eines Krankheitsfalls bei einer festangestellten Angestellten mit 3/4-Stelle diese Ausfallstunden überbrückt werden müssen? Könnte die Minijobberin kurzzeitig die vollen Stunden der erkrankten Kollegin übernehmen – gibt es hier keine Stunden- oder Verdienstobergrenzen ober besteht die Grenze asuschließlich darin, dass die Überschreitung nur in max. 3 Fällen /Zeitjahr auftreten darf?
Viele Grüße

Karl Feddersen
KF
Karl Feddersen

Wenn im Betrieb von Steffen ein anderer Arbeitnehmer krank wird, darf der Minijobber dann aushilfsweise auch dessen Arbeit übernehmen? Im Normalfall werden ja bis zu 2 Monatsgehälter toleriert, auch wenn dadurch die 5.400 € Jahresverdienstgrenze überschritten wird.

Renate Zucker
RZ
Renate Zucker

wie kann ich dann für diesen Mitarbeiter den Urlaubsanspruch ausrechnen / steht ihm der überhaupt zu?!