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Kann während der Elternzeit beim gleichen Arbeitgeber ein Minijob ausgeübt werden?

Während der Elternzeit ruht ein zuvor ausgeübtes Arbeitsverhältnis. Um die Haushaltskasse etwas aufzubessern, überlegen sich viele Eltern während dieser Zeit mit einem Minijob etwas hinzuzuverdienen. Besteht die Möglichkeit, während der Elternzeit einen Minijob beim gleichen Arbeitgeber aufzunehmen, bei dem man zuvor in der Hauptbeschäftigung tätig war?

zuletzt aktualisiert am 4. Januar 2024

Mit dieser Frage hat sich Daniela aus Forst an uns gewandt. Sie war vor der Elternzeit in Vollzeit bei einer Anwaltskanzlei beschäftigt. Ihr Chef bietet ihr nun an, auf 538-Euro-Basis zu arbeiten. Darf sie das und lohnt es sich überhaupt?

Beantwortet von Robin aus dem Service-Center:

Hallo Daniela!

Ja, während der Elternzeit können Sie auch bei Ihrem bisherigen Arbeitgeber, der Anwaltskanzlei, einen Minijob ausüben.

Neben einer Hauptbeschäftigung darf man zusätzlich noch genau einem Minijob nachgehen, jedoch nicht bei demselben Arbeitgeber. Da Ihre Hauptbeschäftigung aber während der Elternzeit ruht, dürfen Sie in dieser Zeit auch beim gleichen Arbeitgeber einen Minijob mit Verdienstgrenze haben.

Sofern Sie während der Elternzeit einen Minijob mit Verdienstgrenze aufnehmen, empfehlen wir Ihnen Folgendes zu beachten:

Einhaltung der 32-Stunden-Grenze

Grundsätzlich darf während einer Elternzeit nicht mehr als 32 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Bei der Ausübung eines Minijobs mit Verdienstgrenze werden Sie diese Grenze jedoch naturgemäß nicht überschreiten.

Anrechnung des Minijobs auf das Elterngeld

Erhalten Sie während Ihrer Elternzeit Elterngeld und nehmen in dieser Zeit einen Minijob auf, wird das Elterngeld in der Regel neu berechnet. Der Hinzuverdienst – auch aus einem Minijob – muss daher immer der zuständigen Elterngeldstelle mitgeteilt werden. Der Mindestsatz des Elterngeldes in Höhe von 300 Euro bleibt hierbei unangetastet. Liegt das Elterngeld über 300 Euro, wird der Verdienst aus dem Minijob angerechnet und es erfolgt eine Kürzung des Elterngeldes. Sogenannte Freibeträge kennt das Elterngeld nicht.

Auskünfte zum Elterngeld erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle familien-wegweiser.de.

Auswirkungen auf die Rente

Für Ihre spätere Rente kann ein Minijob während der Elternzeit von Vorteil sein. Ihre Rentenansprüche können dadurch erhöht werden.

Bei der Rentenberechnung wird die Zeit der Kindererziehung maximal bis zum 3. Lebensjahr als sogenannte Kindererziehungszeit berücksichtigt. Wird in dieser Zeit ein Minijob ausgeübt, wirkt sich dieser in der Regel zusätzlich rentensteigernd aus.

Als Minijobberin sind Sie versicherungspflichtig in der Rentenversicherung und zahlen im gewerblichen Bereich einen kleinen Eigenanteil zur Rentenversicherung in Höhe von derzeit 3,6 % Ihres Verdienstes. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen und zahlen dann keinen Eigenanteil. Dies ist in Ihrem Fall sogar sinnvoll, weil sie sich alle Ansprüche in der Rentenversicherung bereits aufgrund der Kindererziehungszeit sichern.

Mehr zur Rentenversicherungspflicht finden Sie auf unserer Internetseite.

Individuelle Auskünfte zu Ihren rentenrechtlichen Fragen erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Wer das ist, erfahren Sie hier.

Weitere Informationen zur Ausübung eines Minijobs während der Elternzeit finden Sie auf unserem Blog: „Minijob trotz Elternzeit – wie das geht“.

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May
MA
May

Meine Frage: Aktuell bin private Krankenkasse versichert. Geplant ist Elterngel plus nach der Geburt unseres Kindes. Während der Elternzeit möchte ich gerne einen Minijob aufnehmen (nicht beim selben Arbeitgeber). Bin ich dann wieder gesetzlich kranken versichert, da ich unter der Jahresentgeltgrenze liege?

Annabella Lauch
AL
Annabella Lauch

Meine Frage ist die und zwar war ich gestern auf der Arbeit ich bin normalerweise bis Januar noch in Elternzeit arbeite aber in der Woche 10 Stunde also Minijobs Basis. Mein Verkaufsleiter meinte ich müsste mein vorherigen Vertrag kündigen weil ich das ja wahrscheinlich nach der Elternzeit nicht mehr machen kann war davor Vollzeit 38 std habe auch ein Fest Vertrag aber er meinte jetzt wenn ich nach der Elternzeit Aushilfe weiterhin arbeiten will muss ich den „Vollzeit“ vertag kündigen stimmt das ??

Mariana Hermann
MH
Mariana Hermann

Hallo, wir haben einen Arbeitnehmer der sein Arbeitsvertrag gerne für eine Zeit ruhen lassen möchte und während dieser Zeit als Minijobber bei uns arbeiten möchte. Geht das auch wenn das Arbeitsverhältnis ruht ohne Elternzeit.

Sarah Eggelmann
SE
Sarah Eggelmann

Hallo, wie verhält es sich denn, wenn ich nach dem 3. Geburtstag des Kindes nochmal in Elternzeit gehe? Wird diese Zeit grundsätzlich nicht auf die Rente angerechnet? Wenn ich in dieser Zeit einen Minijob mache, sollte ich mich dann RV-befreien lassen oder lieber nicht?

Fiona Kreth
FK
Fiona Kreth

Hallo Guten Tag,

Ich bin im Elternzeit.Ab August werde ich mein Ausbildung fortsetzen.Darf ich etwas fragen?Mein Arbeitgeber hat mich ein Minijob für 520 angeboten.Wie viel Stunden darf man arbeiten im Monat während der Elternzeit.Ich habe versucht im Internet Informationen rauszusuchen, aber es hat nicht wirklich geholfen.Es steht nur das man nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten darf.

Ich freue mich auf eine Positiv Rückmeldung

Mit Freundliche Grüße
Fiona

Vanessa
VA
Vanessa

Darf der Minijob während der Elternzeit auf derselben Stelle ausgeübt werden wie vor der Elternzeit? Also auf der „ruhenden“ Position?

Katrin
KA
Katrin

Hallo,
muss auch der Stundenlohn, wenn während der Elternzeit ein Minnijob beim gleichen Arbeitgeber gemacht wird genauso hoch sein wie bei der Hauptbeschäftigung? Oder darf der geringer ausfallen? Je nachdem kommt man dann ja schneller oder langsamer auf die 520 EUR. Schaut da das Finanzamt drauf?

Sarah Müller
SM
Sarah Müller

Hallo zusammen,
hat man bei Ausübung eines Minijobs beim selben Arbeitgeber während der Elternzeit Anspruch auf die Vergütung, die man vor der Elternzeit hatte (auch wenn man im Minijob nicht mehr dieselbe Tätigkeit ausübt wie vor der Elternzeit)?
VG
Sarah

Van L
VL
Van L

Hallo. Ich bin aktuell noch in Elternzeit. Mein Kind ist 1,5 J und ich bekomme seit 2 Monaten kein Geld mehr (Elterngeld aufgebraucht) Wie ist es da mit dem Nebenjob? Wie verhält sich das mit den Abzügen? Aktuell kann ich zu meinem alten AG nicht mehr zurück, möchte dennoch nicht kündigen, wegen der Jahre und versuche gerade den Standort zu wechseln. Daher kommt nur ein Nebenjob in Frage. Weil ich aktuell kein Einkommen habe und aber eines brauche. Wie viel kann ich denn jetzt dazu verdienen? Bei einem Nebenjob bezahlt man ja auch viel mehr an Steuern. Alle sagen es lohnt sich nicht über 520,-€ zu kommen. Ist das jetzt in meiner Situation auch der Fall?
Liebe Grüße V

Sabrina Lang
SL
Sabrina Lang

Hallo, mein bisheriger Arbeitgeber würde mit in meiner Elternzeit einen MiniJob anbieten, den ich sehr gerne möchte. Allerdings hatten wir bevor ich in die Elternzeit ging besprochen, dass ich mal Montags kommen möchte und er meinte, das sei kein Problem. Jetzt ist es soweit und wir möchten alles fest machen aber er meint, Montag geht nicht, wenn ich hier kommen möchte, muss eine meiner Kolleginnen ihre Stunden kürzen. Darf mein Chef mir einen festen Tag vorschreiben an dem ich den MiniJob ausüben muss oder muss er mir da schon etwas entgegenkommen? Vielen Dank.

Rambach
RA
Rambach

Sehr geehrte Damen und Herren,
ist während der Elternzeit auch eine kurzfristige Beschäftigung bei dem gleichen Arbeitgeber möglich, wenn der Verdienst nicht mehr als 450 Euro im betreffenden Monat beträgt?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen

Jensemann
JE
Jensemann

Guten Tag,
Ich habe ein Arbeitsverhätnis bei meinem Arbeitgeber welches gerade ruht. (Elternzeit)
Jetzt habe ich bei dem selben Arbeitgeber ein 450 euro job. Nun geht es um meinen Stundenlohn. Die wollen mir meinen Nettolohn bezahlen. Ich habe aber gehört dass man meinen Bruttolohn nehmen muss. ist das richtig?

Alex B.
AB
Alex B.

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mit meinem Arbeitgeber einen 450€ Minijob während einer ruhenden Hauptbeschäftigung in Elternzeit vereinbart. Laut Ihrem Blog Eintrag müsste dies möglich sein.
Der Steuerberater meines Arbeitgebers hat nun meine ruhende Hauptbeschäftigung abgemeldet und 450€ Minijob angemeldet. Laut seiner Aussage geht das nicht anders, weil es keine entsprechenden Formulare für den hier beschriebenen Fall gibt.
Ich habe dadurch meine Krankenversicherung verloren, sowie meine Elternzeit und meine Rentenpunkte.
Ich kann auch nicht mehr ohne Weiteres in meine Hauptbeschäftigung zurück.
Wie soll das Verfahren, das im Blog oben mit demselben Arbeitgeber beschrieben ist, genau funktionieren, wenn nicht einmal Steuerberater wissen wie sie dies genau bearbeiten und veranlassen…

Sabrina
SA
Sabrina

Hallo,
ich habe im Jahr vor der Geburt einen 450€ Job ausgeübt, den ich nach den 8. Wochen Mutterschutz wiederaufnehmen werde. Kann ich einen Antrag auf Basis Elterngeld stellen, obwohl es der gleiche Arbeitgeber ist, oder nicht?
Vielen Dank.

Tim
TI
Tim

Hallo,
ich hatte eine SV-pflichtige-Beschäftigung bei meinem Arbeitgeber. Während der Elternzeit habe ich zusätzlich beim selben AG einen Minijob ausgeübt. Am Ende der Elternzeit habe ich entschlossen, dass ich mit dem ganzen Stress ausschließlich den Minijob weiterführen möchte und habe die SV-pflichtige Stelle nach Absprache mit dem Arbeitgeber aufgegeben. Ich bekomme nun noch eine Urlaubsabgeltung aus der SV-pflichtigen Stelle , welche mit Steuerklasse 5 und OHNE SV-BEITRÄGE abgerechnet wird. Ist die Urlaubsabgeltung der Beschäftigung aus dem Minijob (mtl. 450 EUR) zuzurechnen, oder handelt es sich diesbezüglich um eine separate Beschäftigung aus sozialversicherungspflichtiger Sicht?
Vielen Dank!

Mona
MO
Mona

Hallo,
ich bin derzeit in Elternzeit und in einem unbefristeten arbeitverhältnis bei meinem arbeitgeber. Nun möchte ich in der Elternzeit wieder auf 450,-€ basis bei meinem jetzigen arbeitgeber arbeiten, allerdings habe ich dazu einen komplett neuen befristeten vertrag erhalten, ist das rechtlich so richtig?
mfg

Jens Dück
JD
Jens Dück

Guten Tag.
Ich bin in Elternzeit und möchte jetzt einen Minijob in meinem eigentlichen Betrieb ausführen.
Meine Frage ist….
Wird der Stundenlohn im minijob vom „alten“ Vertrag vom brutto oder vom Netzo bezogen? Also nimmt man den alten Bruttolohn oder Nettolohn?

Sat.G
SG
Sat.G

Hallo liebes Team,
ich habe bis vor 2,5 Jahren im Supermarkt als Teilzeit (35 std/woche) gearbeitet und bin zur Zeit in Elternzeit.
Vor 4 monaten habe ich ein Munijob beim selben Arbeitgeber angefangen, weil ich ja kein Elterngeld bekomme und ich einfach was dazu verdienen wollte.
Nun bin ich (in meiner Elternzeit) erneut Schwanger. Ich habe ein Beschäftigungsverbot bekommen, weil als schwangere in corona zeit im Supermarkt es verboten ist zu arbeiten. Nun hat mir der Arbeitgeber 1 Monat meine 450 euro weiterhin bezahlt, sagt mir jetzt aber, ich solle den Aushilfsjob kündigen.
Meine Frage ist, wenn es doch nicht geht während EZ Entgeltfortzahlung aus dem Minijob wegen Beschäftigungsverbot zu bekommen, warum kündigt mich der Betrieb nicht selbst? Muss ich wirklich kündigen? Oder sollte ich vielleicht, um später Mutterschaftsgeld bekommen zu können wenn ich vorzeitig meine EZ beende?
Liebe Grüße
Sat G.

Sat.G
SG
Sat.G

Hallo

M. I.
MI
M. I.

Hallo,
im Beitrag schreiben Sie zuerst, dass sich der Minijob rentensteigernd auswirken kann. Im weiteren Verlauf heißt es dann: „[…] sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen und zahlen dann keinen Eigenanteil. Dies ist in Ihrem Fall sogar sinnvoll, weil sie sich alle Ansprüche in der Rentenversicherung bereits aufgrund der Kindererziehungszeit sichern.“
Das ich in diesen 3 Jahren die vollen Durchschnittsrentenpunkte erhalte ist mir bekannt. Sofern ich einen Zuverdienst habe, werden doch diese zusätzlichen Rentenpunkte noch addiert (bis zur maximalgrenze von ca. 2 Punkten).
Was stimmt nun in Ihrer Aussage?
Freundliche Grüße
M. I.

Christian
CH
Christian

Guten Tag,
ich hätte eine Frage: Meine Frau war bis 26.05.2021 in Elternzeit und hat bis dahin auf 450-Euro-Basis bei ihrem alten Arbeitgeber gearbeitet, bei dem sie einen ruhenden Vollzeit-Arbeitsvertrag hat. Zum 27.05.2021 wurde dieser in einen Teilzeitvertrag umgewandelt und der Vertrag für den 450-Euro-Job endete zu diesem Termin vereinbarungsgemäß. Nun hat meine Frau aus ihrer Minijob-Tätigkeit knapp 400 Euro bis 26.05. erhalten und dann ab 27.05. anteilig ihr Gehalt. Somit kommt sie im Mai 2021 insgesamt auf knappe 600 Euro. Der Arbeitgeber hat den Gesamtbetrag versteuert und Sozialabgaben auf den gesamten Betrag abgeführt. Ist das korrekt? Werden hier die beiden verschiedenen Tätigkeiten nicht auch steuer- und sozialversicherungsrechtlich getrennt von einander betrachtet?

Nicole
NI
Nicole

Hallo, ich habe eine Hauptbeschäftigung und einen Minijob. Nun gehe ich ab November in Elternzeit und würde bei meinem Hauptarbeitgeber gerne einen Minijob ausüben. Geht das ? Im anderen Minijob würde ich weiter angemeldet bleiben, aber da würde ich nichts verdienen. Ist es dann möglich, bei meinem Hauptarbeitgeber noch einen Minijob aktiv auszuüben?

Christine
CH
Christine

Hallo liebes Team der Minijob Zentrale,
ich habe zu dem Thema Minijob in Elternzeit, beim aktuellen Arbeitgeber, eine Frage. Derzeit befinde ich mich im 2. Jahr meiner insgesamt 6 jährigen Elternzeit. Mein aktueller Arbeitgeber hat mir nun einen Minijob auf 450€ Basis angeboten und mir hierzu auch einen entsprechenden Vertrag zugesendet. Elterngeld beziehe ich keins mehr. Muss in dem Minijob Vertrag vermerkt werden, dass das aufgrunde der Elternzeit ruhende Arbeitsverhältnis, nicht von diesem neuen Vertrag beeinträchtigt wird oder gilt der „alte Arbeitsvertrag“ unabhängig von dem neuen Minijob-Arbeitsvertrag weiter auch ohne dass dieser Vermerk mit aufgeführt wird?

Anna
AN
Anna

Ich arbeite derzeit 30h pro Woche Teilzeit in Elternzeit bei meinem (Haupt-) Arbeitgeber. Darf ich neben dieser Tätigkeit noch einen 450€ Job annehmen? Liebe Grüße Anna

Monika
MO
Monika

Hallo liebes Team der Minijob-Zentrale,
wie ich hier lesen konnte, darf ich während der Elternzeit auch bei meinem bisherigen Arbeitgeber einen Minijob ausüben. Mein bisheriger Arbeitgeber ist eine kleine Gemeindeverwaltung, also öffentlicher Dienst. Gelten hier andere Regeln? Denn die sagen jetzt, dass ich dort gerne einen Minijob ausüben kann, aber dadurch meine Elternzeit vorzeitig beendet wird. Und genau das wollte ich ja nicht, sondern eben während der laufenden Elternzeit etwas Geld im Minijob dazu verdienen. Stimmt das? Was kann ich tun?
Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Hilfe.

Pia
PI
Pia

Hallo liebes Team der Minijob-Zentrale,
wenn ich bei meinem Hauptarbeitgeber 2 Monate vor Ende der Elternezeit einen Minijob als Vorab-Einstieg wähle kommt die Jahresgrenze von 5.400 Euro nicht zum tragen weil nach dem Ende der Elternzeit automatisch ein neuer Betrachtungszeitraum beginnt oder?
Es ist also möglich nur für 2 Monate einen Minijob mit auszuüben und danach in Teilzeit einen Sozialversicherungspflichtigen Job beim gleichen Arbeitgeber zu machen ohne, dass dies zusammengerechnet wird und bei Übersteigen der 5.400 Eurogrenze auch der Minijob Sozialversicherungspflichtig wird.
Unser Steuerberater sagt nämlich, dass ich den Minijob dann auch über meine Krankenkasse Sozialversicherungspflichtig anmelden müsste, da die Grenze im 12 Monatszeitraum überschritten wird.
Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Hilfe.

Kerstin Vogt
KV
Kerstin Vogt

Hallo ich bin noch in Elternzeit bis zum 28.3.21 und war davor als Vollzeit eingestellt bei meinen Betrieb. Werde am 29.3.21 in meinen Betrieb wieder anfangen aber nur als minijob also 450 Euro. Mein Chef möchte von mir am 29.3.21 eine Kündigung auf meiner Vollzeitstelle und er kann mir das aber nicht begründen warum. Ich kenne das aber so , dass man einfach nur den Vertrag ändert weil ich ja eh schon dort gearbeitet habe.Bin da gerade hilflos was ich machen soll also ich muss ja dafür keine Kündigung abgeben oder? Muss mann da nicht ein Änderungsvertrag machen?
Freundliche Grüße Kerstin

Andrea
AN
Andrea

Hallo, ich bin gerade in Elternzeit und möchte bei meinem ursprünglichen Arbeitgeber als 450-Euro-Kraft arbeiten.
Mit welchem Stundenlohn kann ich rechnen? Bekomme ich durchschnittlich das gleiche wie als Vollzeitkraft oder muss ich damit rechnen, dass ich weniger Stundenlohn bekomme, weil ich ja „nur“ Teilzeitkraft bin? Gibt es dazu Erfahrungswerte?

Ramona
RA
Ramona

Guten Abend
Ich hätte da auch mal ne frage und hoffe man kann mir auch weiterhelfen.
Ich würde gerne in meiner Elternzeit bei meinem bisherigen Arbeitgeber auf 450€ Basis arbeiten. Dazu muss ich sagen das ich nur Samstags Arbeiten kann( 8 Std.) .
Er hat mich gefragt wie er mich anmelden soll da es laut ihm nur 2 optionen gibt.
Und beide nicht gut für mich wären .
1 . Auf Teilzeit
Also wird mein verdienst versteuert( bei 450€ sind es ca. 100 bis 150€ die verloren gehen würden. )
Da ich ja Elterngeld beziehe wir mir ja ein Nebenverdienst angerechnet, da gehen auch nochmal ca. 180 € weg. Das rechnet sich überhaupt nicht für mich.
2 . Als Minijob
Dan verliere ich meine Vollzeitanstellung die mir in 2 Jahren zustehen würde.
Und falls ich in der Elternzeit nochmal Schwanger werden würde, würde ich auch kein Mutterschaftsgeld bekommen.
Ich würde schon gerne arbeiten aber beide Optionen sind schlecht für mich.
Ich verstehe das ehrlich gesagt nicht da ja viele Mütter bei ihren Arbeitgeber auf 450€ Basis arbeiten und ich denke nicht das die sich selber schaden würden.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen
Vielen Dank im vorraus
Freundlich Grüße Ramona

Martin Bodenmülle...
MB
Martin Bodenmülle...

Guten Abend, ich hätte folgende Frage: Meine Frau wird ab April für 2 Jahre in Elternzeit (mit Elterngeld Plus, 2 Jahre) gehen – sie würde allerdings gerne während der Elternzeit beim gleichen, bisherigen Arbeitgeber einen 450 EUR Job ausüben. Wie verhält sich das mit der gesetzlichen Sozial-, insbesondere der Krankenversicherung – ist diese über die bestehenden („eingefrorene“) Hauptanstellung weiter gegeben? Bleibt sie hier weiterhin gesetzlich versichert?
Da ich privat versichert bin fällt eine Teilnahme an der Familienversicherung leider aus…
Ich würde mich über Ihre Rückmeldung freuen. Vielen Dank!

Anonymous
AN
Anonymous

Hallo! Ich hätte da auch eine Frage. Und zwar bin ich im dritten Elternzeitjahr und habe einen Minijob bei meinem alten AG (ruhender Vertrag Vollzeit). Nun würde ich gerne wissen, ob es hierzu gesonderte Kündigungsfristen gibt oder ob ich den Minijob „einfach an den Nagel hängen kann“? Würden dann die Ansprüche auf die Vollzeitstelle erlischen?
Freundliche Grüße
Sarah

Anonym
AN
Anonym

Hallo,
eine Frage zur Beschäftigung als Aushilfe während der ruhenden Elternzeit.
Die Hauptbeschäftigung als Vollzeitkraft ruht wegen Elternzeit das ganze Jahr. Beim gleichen Arbeitgeber wird während dieser Elternzeit ein Minijob ausgeübt von 450 € incl. Weihnachtsgeld.
Nun besteht aber aus der ruhenden Hauptbeschäftigung ebenfalls ein Anspruch auf Weihnachtsgeld.
In dem Jahr, indem die Vollzeitbeschäftigung nur bis April ausgeübt wurde und ab Mai der Aushilfsjob begann, ist das Weihnachtsgeld aus der Hauptbeschäftigung dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum Januar – April zuzuordnen.
Wie ist es jetzt im Folgejahr – aus der Hauptbeschäftigung gibt es kein laufendes Entgelt, bzw. keinen Entgeltabrechnungszeitraum. Wird des Weihnachtsgeld aus der Hauptbeschäftigung dem Minijob zugeordnet?? Oder kann es der ruhenden Beschäftigung zugeordnet werden
Danke für die Information
Anonym

Giulia
GI
Giulia

Hallo, ich bin aktuell im Beschäftigungsverbot im Krankenhaus, arbeite in der Firma meines Vaters auf 450€ Basis, wird mir dies für das Elterngeld angerechnet?
Wenn ja wo melde ich so etwas an, läuft das Automatisch?
Vielen Dank schon mal für die Rückmeldung

Carolin
CA
Carolin

Hallo, ich befinde mich im zweiten Jahr meiner Elternzeit und möchte einen 450-Minijob ausüben. Meine Frage wäre nun, wie verhält sich das mit der Rentenversicherung. Während der Elternzeit ist man in der Rentenversicherung Pflichtversichert. Wird die Pflichtversicherung durch die Ausübung des Minijobs aufgehoben? oder werden die Beiträge der Rentenversicherung des Minijobs auf die Pflichtversicherung hinzugerechnet? Danke für Ihre Antwort

Sabrina
SA
Sabrina

Ich habe eine kurze Frage momentan bin ich noch bis Dezember 2021 in Elternzeit.
Mein Mann ist Vollzeitabgestellt und übt noch ein 450 € job aus.
Ist es für mich möglich ein 450 € job anzunehmen
?
Darf jeder von uns 450 € verdienen ?

Joanna
JO
Joanna

Hallo, ich bin während meiner Elternzeit auf 450€ Basis für meinem bisherigen Arbeitgeber tätig. Nun hat dieser mich von meiner gesetzlichen Krankenversicherung abgemeldet und meint, ich müsse in eine Familienversicherung. Ist das richtig so?
Danke und viele Grüße

Miriam
MI
Miriam

Hallo, ich bin aktuell schwanger und arbeite auf Mini-Job Basis. Meine frage ist darf ich nach den 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt bei meinem Arbeitgeber weiter auf 450 Euro Basis Arbeiten? Trotz Elterngeld? Das wäre sehr interessant. Durch den Verdienst im MiniJob fällt das Elterngeld sehr knapp aus und da mein Mann selbstständig ist würde er auch nur den Sockelbetrag erhalten.

Nicole
NI
Nicole

Versteh ich das richtig wenn ich einen 450€ minijob nachgehe und ~405€ Elterngeld bekomme, werden mir die 405€ von den 450€ oder werden die 105€ (300€ Untastbar)die ich mehr bekomme abgezogen?

Anonym
AN
Anonym

Hallo, ich befinde mich aktuell in Elternzeit. Jetzt möchte ich gerne im 2. Elternzeit Jahr auf 450 € (Minijob) bei meinem bisherigen Arbeitgeber arbeiten. Habe ich ein Recht auf ein Angebot für einen Minijob oder kann mein Arbeitgeber auch absagen? Wie ist hier die Rechtslage? Vielen Dank.

Anonym
AN
Anonym

Guten Tag,
darf ich während der Elternzeit 16 Stunden bei meinem Arbeitgeber arbeiten und zusätzlich auf 450 € Basis bei einem anderen Arbeitgeber?
Oder ist das in der Elternzeit nicht möglich?
Gruß

Anonym
AN
Anonym

Hallo, meine Frau ist Hausfrau und ich habe 2 Monate Elternzeit beantragt, welches angefangen hat. Bekomme jeweils 1.488€ für diese 2 Monate.
Frage : meine Firma tut streiken und benötigen nun meine Hilfe für ein paar Tage (ca max 2 Wochen ). Kann ich nun aushelfen und das Geld für die 2 Wochen verdienen oder wird dieses von meinem Elterngeld abgezogen?
Weil so ein Beispiel habe ich nicht gefunden, nur mit Teilzeitarbeit, bei meinem Fall wäre es nur für paar Tage.
Danke schonmal für die Hilfe

Katharina
KA
Katharina

Hallo,
das ich bei meinem AG in der Elternzeit auch einen Minijob machen kann habe ich gelesen. Allerdings ist bei mir das Problem das ich nicht familienversichert bin da mein Mann und unsere Kinder Privat versichert sind.
Nun schildert Ihr es so dass der Arbeitgeber in diesem Fall keine Abmeldung erstellt, jedoch wird der Hauptarbeitgeber eine so genannte Unterbrechungsmeldung zu Ihrer Krankenkasse abgeben.
Hat das eine Auswirkung auf meine kostenfreie Krankenversicherung in der Elternzeit. Die Krankenkasse sagt wenn ich nicht mehr Sozialversicherungspflichtig Beschaftigt bin muss ich die Krankenkassenbeiträge selbst bezahlen.
Und das würde an dem Gehalt meines Mannes bemessen ca. 380€ betragen.
Das würde sich aber für den Minijob bei meinem AG für 135€ nicht lohnen.
Wie sieht es da aus? Bin ich dann nur als Minijobber bei der Krankenkasse gemeldet oder auch als Teilzeit AN in Elternzeit?
Und ist es in dem Fall auch empfehlenswert den Antrag auf Befreiung der Rentenversicherungsbeiträge zu stellen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
Freundliche Grüße
Katharina

Anonym
AN
Anonym

Hallo,
ich gehe bald in Mutterschutz und möchte 2 Jahre Elternzeit beantragen. Das Elterngeld würde ich mir aber nur auf ein Jahr auszahlen lassen. Darf ich dann im 2. Jahr Elternzeit ohne Elterngeldbezug einen 450 € Job bei meinem aktuellen AG machen ohne das irgendwelche Abzüge entstehen?
Vielen Dank im Voraus!
Sonnige Grüße 🙂

Kerschde
KE
Kerschde

Kann ich während der Elternzeit bei meinem Arbeitgeber, welcher ein gemeinnütziger Verein ist, einen Vertrag abschließen für eine ehrenamtliche Tätigkeit als Übungsleiterin? Die Voraussetzungen für die Übungsleiterpauschale sind erfüllt, wir haben mehrere Übungsleiter im gemeinnützigen Unternehmen. Nach Rückkehr aus der Elternzeit werde ich dann vorübergehend auf Minijobbasis dort arbeiten, später dann in Teilzeit. Falls das eine Rolle spielen sollte. Vielen Dank an das tolle Team hier 🙂

Anja Klahm
AK
Anja Klahm

Wenn ich dann nach der Elternzeit wieder zurück auf die Arbeitsstelle gehe, die ich vor der Elternzeit schon hatte, während der Elternzeit aber bei diesem Arbeitnehmer einen Minijobvertrag hatte, der ausgelaufen ist, gilt dann bei meinem Wiedereintritt automatisch mein „alter“ Arbeitsvertrag ?

Anonymous
AN
Anonymous

Ich bin bei meinem Arbeitgeber als Vollzeit beschäftigte in Elternzeit und als Minijobber gemeldet. Ich habe letztes Jahr Weihnachtsgeld bekommen, da einem das in der elternzeit zusteht. Wie ist das jetzt mit dem Minijob? Steht mir das über die Anmeldung in elternzeit dieses Jahr auch zu?

Sabine
SA
Sabine

Laut Aussage der Krankenkasse (AOK) darf eine Mitarbeiterin nicht geringfügig bei uns beschäftigt sein während der Elternzeit, da sie in Hauptbeschäftigung bei uns angestellt ist. In dieser Zeit ist sie auch nicht abgemeldet da ja mit Abmeldung die Krankenversicherung erlischt.

Anja
AN
Anja

Hallo liebe Leute,
Stecke sehr in der Klemme,
Habe bisher seit über 5 Jahren beim selben Arbeitgeber in Teilzeit gearbeitet.Nun habe ich Elternzeit + beantragt mit der mündlichen Vereinbarung das mein Arbeitgeber mich während der Elternzeit auf 450 Eu. Basis weiter beschäftigt.Leider hat er sich jetzt dagegen entschieden mich auf 450 Eu. Basis weiter arbeiten zu lassen mit der Aussage das er derzeit nur Teil. Oder Vollzeit Beschäftigten kann.Zu meiner Frage, darf mein Arbeitgeber während der Elternzeit mir die weiterbeschäftigung auf 450 Eu. Basis verweigern und mir nur die Möglichkeit anbieten in Teilzeit zu arbeiten? Bitte um hilfe.Mit freundlichen Grüßen, Anja

Karin
KA
Karin

Ist es gleichlautend zur Elternzeit auch möglich, während eines ruhenden Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Weiterbildung einem Minijob bei dem gleichen Arbeitgeber nachzugehen?

Anonymous
AN
Anonymous

Gut gemacht!