
Minijob trotz Elternzeit – wie das geht
Sie sind in der Elternzeit und überlegen, einen Minijob aufzunehmen? Ob als Zeitungsträger oder Haushaltshilfe – ein Minijob in der Elternzeit kann eine prima Lösung sein, um Ihre Haushaltskasse klingeln zu lassen. Wir verraten Ihnen, wie es geht und worauf Sie achten sollten.
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- Was versteht man unter Elternzeit?
- Was muss ich tun, bevor ich einen Minijob annehme?
- Wie viele Stunden darf ich während der Elternzeit arbeiten?
- Wird das Entgelt aus dem Minijob auf mein Elterngeld angerechnet?
- Wie viel darf ich bei meinem Minijob verdienen?
- Darf ich mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze nebeneinander ausüben?
- Welche Sozialabgaben fallen für den Minijob an?
- Wo finde ich einen geeigneten Minijob?
Was versteht man unter Elternzeit?
Elternzeit wird die unbezahlte Arbeitsfreistellung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen nach der Geburt eines Kindes genannt. Jeder Elternteil, der in einem Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf die Elternzeit bis das Neugeborene sein drittes Lebensjahr vollendet hat.
Was muss ich tun, bevor ich einen Minijob annehme?
Während Ihrer Elternzeit besteht Ihr bisheriger Arbeitsvertrag weiter. Wenn Sie einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber aufnehmen möchten, holen Sie vorher die Zustimmung Ihres eigentlichen Arbeitgebers ein. Ihr Arbeitgeber kann seine Zustimmung innerhalb von vier Wochen aus betrieblichen Gründen verweigern. Geschieht dies nicht fristgerecht, gilt sie als genehmigt.
Unser Tipp:
Vergessen Sie nicht, Ihrer Elterngeldstelle mitzuteilen, dass Sie einen Minijob ausüben, da das Elterngeld eventuell anders berechnet wird. Ihre zuständige Elterngeldstelle finden Sie hier: familien-wegweiser.de.
Wie viele Stunden darf ich während der Elternzeit arbeiten?
Während der kompletten Elternzeit dürfen Sie maximal 32 Wochenstunden arbeiten, auch, wenn Sie kein Elterngeld mehr beziehen.
Wird das Entgelt aus dem Minijob auf mein Elterngeld angerechnet?
Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro bzw. 150 Euro beim ElterngeldPlus. Jeglicher Hinzuverdienst wird auf das Elterngeld oder ElterngeldPlus angerechnet.
Unser Tipp:
Nutzen Sie den Elterngeldrechner und ermitteln Sie die Höhe Ihres voraussichtlichen Elterngelds bequem online.
Wie viel darf ich bei meinem Minijob verdienen?
Die monatliche Einkommensgrenze für einen geringfügigen Minijob beträgt derzeit 520 Euro.
Darf ich mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze nebeneinander ausüben?
Ja, das ist möglich. Beachten Sie dabei nur, dass Ihr Gesamtverdienst aus den jeweiligen Beschäftigungen durchschnittlich 520 Euro im Monat bzw. 6.240 Euro im Jahr nicht übersteigt.
Welche Sozialabgaben fallen für den Minijob an?
Grundsätzlich besteht in der Rentenversicherung die Versicherungspflicht, von der Sie sich befreien lassen können. Ihr Beitragssatz für die Rentenversicherung beträgt 3,6 Prozent von Ihrem Minijob-Entgelt. Haben Sie einen Minijob in einem Privathaushalt, zahlen Sie 13,6 Prozent. Ihre gesetzliche Krankenversicherung bleibt beitragsfrei bestehen, da ihr Arbeitsvertrag bei Ihrem eigentlichen Arbeitgeber während Ihrer Elternzeit ebenso bestehen bleibt. Ihr Minijob-Arbeitgeber zahlt neben einer Steuerpauschale auch einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung.
Wo finde ich einen geeigneten Minijob?
Die moderne Technik bietet Ihnen viele Alternativen zur klassischen Suche in der Tageszeitung. Einige Betriebe sind inzwischen dazu übergegangen, die Suche nach neuen Arbeitnehmern über das Internet durchzuführen. Am effektivsten und leichtesten klappt die Suche nach einem Minijob über Jobportale. Über diverse Filter und Suchfunktionen der Jobportale haben Sie viele Möglichkeiten, Ihre Suche nach Ihren persönlichen Wünschen zu gestalten. So kann der neue Minijob nur einen Mausklick entfernt sein!
Ob Sie auch einen Minijob bei Ihrem “alten” Arbeitgeber ausüben können, klären wir hier.
Unser Tipp:
Nutzen Sie die Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale! Wenn Sie einen Minijob im Privathaushalt suchen, sind Sie dort genau richtig. Schauen Sie sich unser Angebot direkt mal an.
229 Kommentare
[…] Befinden Sie sich bereits in Elternzeit und möchten Ihre Haushaltskasse durch die Aufnahme eines Minijobs verbessern? Wichtige Informationen und Tipps finden Sie hier: Minijob trotz Elternzeit – wie das geht […]
Liebes Team. Ich befinde mich in Elternzeit. Da ich noch keine unterbringung fur mein kind habe, konnte ich nur paar stunden (mini-job) fur mein Arbeitgeber arbeiten. Da ich auch kein Elterngeld mehr bekomme, besteht eine Moglichkeit eines Zuschusses? Z. B. Arbeitsagentur
Für Ihre Antwort bedanke ich mich in Voraus
Hallo Anja,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ob Sie einen Anspruch auf Zuschüsse von anderen Leistungsträgern haben, können wir Ihnen nicht sagen. Wir bitten Sie sich daher an die Elterngeldstelle zu wenden.
Ihre zuständige Elterngeldstelle können Sie über den folgenden Link finden http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Familie-regional/Elterngeld/elterngeld.html
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute!
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo.
Darf man auch beim gleichen Arbeitgeber einen Minijob während dwr Elternzeit ausüben?
Sozusagen einen zweiten befristeten Vertrag vereinbaren?
Vielen Dank im voraus.
Hallo Eli,
während des Bezuges von Elterngeld bleibt Ihr Arbeitsvertrag bei Ihrem Arbeitgeber bestehen. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die Möglichkeit gibt, können Sie bei ihm einen Minijob ausüben.
Inwiefern das Entgelt aus der geringfügigen Beschäftigung auf Ihre Elterngeld angerechnet wird, erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle.
Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und wünschen Ihnen einen schönen Tag,
Ihr Blog-Team der Minijob-Zentrale
Hallo,
Wie verhält es sich mit der Krankenversicherung, wenn ich während meiner Elternzeit (kein Elterngeld-Bezug mehr) bei meinem „normalen“ Arbeitgeber einen Minijob ausübe? Bin ich dann trotzdem bis zum Ende der Elternzeit weiter beitragsfrei versichert?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo,
kann ich bei meinem Arbeitgeber einen Minijob ausüben, ohne das mein ursprünglicher Arbeitsvertrag davon berührt wird? Also das mein Arbeitgeber mir nicht aufgrund des Minijobs kündigen kann?
LG
Sabrina
Hallo Team Minijobcentrale,
hab mich bereits schon einmal an euch gewandt wegen meinem Urlaub.
Arbeitstage regelmäßig Mo-Fr als Reinigungskraft, Tarifurlaub 28 Tage. Freitag arbeite ich zusätzlich in einem anderen Objekt, wofür ich ursprünglich eingestellt worden bin, bis ich als Vertretung zuätzlich in dem anderen Objekt erst von Mo – Do, seit Juni von Mo-Fr eingesetzt wurde. Es fallen auch Überstunden an, die ich leisten MUSS, sagt mein AG, weil es im Vertrag steht.
Nun wurde ich mit 14 Tagen Urlaub für 2015 großzügig abgespeist (nach meinem Einspruch gabs 6 Tage mehr als sie mir geben wollten), mit der Begründung ich wäre ja in dem zweiten Objekt nur als Springer und Aushilfe eingesetzt und würde nicht fest in einem Objekt arbeiten (obwohl ich dies Objekt seit März 2015 fest betreue) und nebenbei noch Urlaubs und Krankenvertretung mache. Was meiner Meinung nach keine Rolle spielt, da ich wie gesagt das ganze Jahr von Montag-Freitag in der Firma beschäftigt war. Urlaub würde dort nur den Leuten zustehen die
dort einen festen Arbeitsplatz haben. Bei mir wäre das nur zeitweise gewesen, also hätte ich nur Anspruch die hälfte von den tariflichen Urlaubstagen. Das wäre angeblich auch von der Minijobcentrale so als in Ordnung befunden worden und man arbeite ja schließlich mit der Minijobcentrale fest zusammen? Kann mir wirklich nicht vorstellen das dies rechtens ist.
Hallo liebes Team ,
Befinde mich noch in einem Arbeitsverhältnis in Teilzeit bin zur Zeit noch im Elternteil bis ende 2016 jetzt habe ich ein Mini Job Angebot das ich annehmen möchte aber meine Teilzeitkräftestelle nicht mehr aufnehmen werde nun habe ich eine Frage . Wie muss ich nicht jetzt verhalten ?
Kann ich von meiner Elternteil zurücktreten und den Teilzeitkräftestelle kündige und denn noch unverzüglich den minijob ausüben ?
Danke
MFG MARIA
Hallo liebes Team,
Ich möchte gerne bei meinem Arbeitgeber einen Minijob während der Elternzeit ausüben. Wie berechne ich wieviel Stunden dann die 450 Euro ergeben? Ich wurde vorher nach Tarif bezahlt. Gilt das für Minijober auch?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung
Wird meine Frage nicht beantwortet?
Guten Tag, meine Frau ist fest angestellt und hat einen Arbeitsvertrag mit einer 40 Stundenwoche. Aktuell befindet Sie sich noch in Elternzeit. Während der Elternzeit arbeitet sie bei Ihrem Arbeitgeber als geringfügig Beschäftigte für 400,- (meines Wissens nach, wurde für den Minijob kein separater Arbeitsvertrag geschlossen). Im Oktober endet die Elternzeit und Sie möchte wieder in Ihr reguläres Arbeitsverhältnis mit 40 Std. eintreten. Muss der Minijob gekündigt werden oder endet dieser automatisch mit Ablauf der Elternzeit? Vielen Dank für Ihre Antwort. Gruß
Hallo liebes blog team
Ich befinde mich momentan in Elternzeit. Bei meinem hauptarbeitgeber genehmigt bis oktober 2017. Dort bin ich als vollzeit angestellt gewesen vor der geburt.Nach der elternzeit werde ich nicht mehr zurück kehren in die praxis. Jetzt habe ich ein angebot für ein teilzeitjob für 8h pro woche. Jetzt ist meine frage ob es auswirkungen hat den hauptjob zu kündigen bevor ich die teilzeitstelle antrete bzgl elternzeit und rentenzahlungen? Oder ob es sinnvoll ist den hauptjob weiterlaufen zu lassen bis ende der elternzeit. Dann benötigte ich jedoch eine schriftliche genehmigung von meinem Hauptarbeitgeber zur teilzeitstelle. ( diese wird er mir sehr wahrscheinlich verbieten)
Hallo blog team,
Bin grade noch in elterzeit bis 1.10.2026. Nun mit dem 2 kind in der 6 woche schwanger. Würde ich ch das geld elterngeld bekommen eie fürs 1 kind? Und ich wollte jetzt auf 450€ arbeiten gehen. Jedoch nicht bei meinen damaligen arbeitsgeber.
Würde es an der elterzeit bzw elterngeld ändern?
Hallo,
Ich war bis Mai 2015 in Elternzeit. Da ich allerdings keine Betreuung für meinen Sohn hatte, habe ich meine Elternzeit bis August verlängert und bei meinem Arbeitgeber von Mai bis August auf Minijob Basis gearbeitet, da ich ja ab Mai kein Elterngeld mehr bekommen habe.
Muss ich dieses Einkommen auch bei der Lohnsteuererklärung angeben? Ich habe für diese Monate auch Abrechnungen erhalten, aber da sind ja keine Abgaben drauf.
Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort.
Liebe Grüße
Sandra
Hallo Liebes Team,
Ich bin bis zum 01.02.2018 in Elternzeit. Bekomme das erste Jahr Elterngeld.
Ich möchte nach der Elternzeit niccht mehr in meiner jetzigen Arbeitsstelle arbeiten.
Ich habe eine 450,-€ stelle in einem KH gefunden.
Wie wirkt das auf das Elterngeld, wie gehe ich vor?
LG
Hallo,
ich befinde mich momentan in Elternzeit bis 2018, beziehe aber kein Elterngeld.
Ich möchte jetzt bei meinem Arbeitgeber als Minijobber anfangen. Jetzt sagt der Steuerberater, dass das nicht geht. Er sagt ich müsste den Hauptverzrag kündigen um auf 450€ beim gleichen Arbeitgeber zu arbeiten oder mindestens 15h wöchentlich arbeiten.
Was ich hier gelesen habe, ist die Aussage vom Steuerberater nicht korrekt, oder?
Ich kann während meiner Elternzeit beim gleichen Arbeitgeber einen Minijob annehmen, richtig? Muss der Minijob dann unter einer anderen Personalnummer gegührt werden?
Hallo, während der dreijährigen Elternzeit werde ich ja von der Rentenversicherung wegen Kindererziehung rentenversichert. Mein Elterngeld ist ausgelaufen, befinde mich noch in Elternzeit und möchte bei meinem Arbeitgeber auf 450 Euro Basis Teilzeit arbeiten. Soweit ich informiert bin sind minijob Rentenvericherungspflichtig. Muss ich diese auch zahlen, wenn ich ja in der Elternzeit von der Rentenversicherung Beiträge gezahlt bekomme? Vielen Dank schon mal
Anja
Hallo,
meine Freundin ist in Elternzeit. Hat bei ihrem Arbeitgeber seit Januar einen Minijjob der jetzt gekündigt wurde.
Kündigung am 29.07.2016 erhalten.
Gekündigt wurde zum 31.08.2016.
Darf der Arbeitgeber den Minijob einfach Kündigen???
Hallo Minijob-Zentrale-Team,
ich habe seit wenigen Wochen eine Putzhilfe für knapp 100,- € Verdienst monatlich in meinem Privathaushalt beschäftigt und im Haushaltsscheckverfahren angemeldet. Sie bezieht noch bis Jahresende Elterngeld, deswegen frage ich hier, wobei meine Frage sich auch weiter auf die Zeit danach bezieht.
Jetzt hat sie zusätzlich einen Arbeitsvertrag in einem Supermarkt unterschrieben, wo sie 450,- €/Monat verdient, zusammen mit dem Verdienst bei mir kommt sie also über 450,- € monatlich. Ich habe jetzt einerseits die Auskunft bekommen, dass damit auch der Job bei mir sozialversicherungspflichtig wird. Andererseits habe ich in einem aktuellen Ratgeber die Aussage gefunden, dass der erste Job, also der bei mir, sozialversicherungsfrei bleibt, sie bei mir also weiter im Haushaltsscheckverfahren angemeldet bleiben könnte. Was ist jetzt richtig?
Und, wenn die Information aus dem Ratgeber stimmt: Falls wir die Arbeitszeit bei mir und dabei natürlich auch den Verdienst bei mir erhöhen würden, gilt der Job bei mir dann immer noch als der erste Job und es bleibt beim Haushaltsscheckverfahren? Oder würde das dann eingestuft wie ein neuer Job?
Liebes Team der Miri job Zentrale,
Ich befinde mich gerade in Elternzeit und beziehe bis Mai 2017 Elterngeld. Ich möchte im September 1 Woche auf dem Volksfest arbeiten und verdiene dort voraussichtlich 300 €
Ist das möglich? Wirkt sich dies auf das Elterngeld aus und in welcher Form muss ich wem Bescheid geben?
Mein eigentlicher Arbeitgeber weiß schon Bescheid, da ich auf diesem volksfest jedes Jahr arbeite.
Schon mal vielen Dank für die Antwort.
Lg Julia
hallo ,
ich habe bis vor der Geburt einen Minijob auf 430,00€ Basis , und möchte gerne ab dem 3. lebensmonat meines neugeborenen wieder auf 430,€ basis arbeiten.
hat es auswirkungen auf mein Elterngeld (300€ im Monat) , wird es angerechnet???? oder kann ich dazu verdienen?
[…] Wenn Sie an weiteren Informationen für schwangere Minijobberinnen interessiert sind, empfehlen wir Ihnen unsere Blogs Mutterschaftsgeld bei Minijobs und Minijob trotz Elternzeit – wie das geht. […]
Hallo,
ich befinde mich derzeit im 3. Jahr meiner Elternzeit (Elterngeld erhalte ich demnach nicht mehr). Nun möchte ich bei meinem bisherigen Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) einige Stunden arbeiten, aber dennoch in Elternzeit bleiben. Ich war der Meinung, dass es am besten wäre, wenn ich als 450Euro-Kraft vom AG beschäftigt werden (Hauptarbeitsvertrag ruht in dieser Zeit), aber nun wurde mir vom AG mitgeteilt, dass dieses aufgrund des Stellenplans nicht möglich wäre. Alternativ könnte ich auf Honorarbasis dort arbeiten. Ist dieses so korrekt? Wieviel darf ich dann maximal verdienen bzw. wie viele Stunden darf ich maximal arbeiten? Und bedeutet auf Honrarbasis arbeiten nicht, dass ich selbstständig bin? Wie sieht das mit der Krankenversicherung aus? Muss ich die dann selber zahlen?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antworten!
Anna
Hallo liebes Team der minijob zentrale.
Ich habe folgende Frage: ich möchte bei einem anderen Arbeitgeber einen minijob anfangen u befinde mich zur Zeit in elternzeit (kein elterngeldbezug mehr). Es wären 5h pro Woche 9 Euro Stundenlohn. Nun bin ich wieder schwanger. Wie läuft das dann, muss die neue Chefin dann was zum mutterschaftsgeld zahlen usw…
Viele grüße
Hallo Team,
befinde mich in Elternzeit, beziehe aber kein Elterngeld mehr. Habe einen 450 Euro Job und das Angebot bei einer anderen Firma einzusteigen, würde den bisherigen 450 Euro Job reduzieren, also zusammen die 450 Euro nicht übersteigen – lt Steuerberater sind zwei Minijobs während der Elternzeit nicht möglich!?
Noch eine Frage: mein jetziger Chef meinte ich könnte insgesamt 650 Euro verdienen, wenn 200 Euro in einen Vertrag fließen zur betrieblichen Altersvorsorge (an die man erst in der Rente drankommt)
Danke für eine Rückmeldung
Hallo liebes TEAM.
Ich beziehe voraussichtlich ab Juli 2017 Elterngeld und möchte mir mit einem 450 Euro-Job bei meinem jetzigen Arbeitgeber etwas dazu verdienen währenddessen.
Ich verdiene 1.250 € netto und komme mit der Berechnung meines Elterngeldes + der Anrechnung vom 450 €-Job nicht zurecht!
Ich möchte lediglich einen Gesamtbetrag meines monatlichen Einkommens (Elterngeld+Minijob) wissen.
Könnt ihr mir helfen?
Liebe Grüße
Wenn man beschaftigung verbot wegen schwangerschaft bekommt darf die mini job behalten?
Guten Tag,
ich befinde mich derzeit im dritten Elternzeitjahr (läuft noch bis Juli 17) und ich möchte bei meinem bisherigen AG nun einen befristeten Minijob (450-Job) anfangen. Hierfür habe ich einen schriftlichen Nachtrag zu meinem bisherigen Arbeitsvertrag (unbefristet, vollzeit) bekommen. In diesem Nachtrag steht „In § 1 – Die Arbeitnehmerin wird ab 1.12.16 Teilzeitbeschäftigte gem. § 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG mit einer monatlichen Arbeitszeit von 18 Stunden befristet bis 30.6.17 weiterbeschäftigt“.
Ist das so korrekt? D.h. kann ich diesen Nachtrag ohne Bedenken unterschreiben? Oder habe ich hierdurch Nachteile (z.B. in Hinblick auf Rentenversicherung, Krankenversicherung und ggf. Mutterschutz- & Elterngeld, wenn ich in dieser Zeit nochmals schwanger werden sollte?).
Ich freue mich auf Ihre Antwort. Malina
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort! Ich werde mich mit meiner KV in Verbindung setzen und beim o.g. Bürgertelefon informieren.
Besten Dank nochmal!
mfG
Malina
Guten Tag,
auf welcher rechtliche Regelung begründet sich die Möglichkeit, neben dem ruhenden Arbeitsvertrag (Elternzeit) eine Minijob beim selben Arbeitgeber anzutreten?
Unternormalen Bedingungen ist die sja nicht möglich.
Ich bitte um Mitteilung, wo dies gesetzlich geregelt ist.
MfG
Karin
Hallo zusammen,
aktuell beziehe ich Elterngeld plus im zweiten Jahr und möchte auf 450 € Basis arbeiten bis die Elternzeit vorbei ist und dann auf Teilbetrag reduzieren. Was ist bzgl der Antragstellung zu berücksichtigen?
1. Was schreibe ich um in meiner Entgeldgruppe entsprechend meiner Qualifizierung arbeiten zu können? (Logischerweise bei meinem jetzigen AG)
2. Was ist bzgl der TZ Stelle mit 50% zu beachten? Kann ich beides zusammen beantragen?
3. Muss ich Tage festlegen? Der 450 € Job macht nur Sinn an einem Tag. Für die Aufteilung der 50% muss ich wissen ob ich einen Kindergartenplatz bekomme. Das steht aber in den Sternen.
Herzlichen Dank
Darf ich mein minijob auch in Mutterschuzt behalten?und danach in Elternzeit auch?wie viel darf man verdienen dass in Elternzeit Geld nicht verloren wegen minijob?
Liebes Team der Minijob-Zentrale,
ich beziehe zur Zeit ca.360 Euro Elterngeld. Ich habe nun die Möglichkeit bei einem Nachhilfeinstitut auf Honorarbasis zu arbeiten. In einem guten Fall wären es höchstens 160 Euro im Monat, es ist aber wahrscheinlich viel weniger. Inwiefern könnte sich das auf mein Elterngeld auswirken? Vor allem wenn sich der Geldeingang monatlich schwankt.
Liebe Grüße
Franzi
Guten Tag,
Ich bin momentan in Elternzeit, diese geht noch bis Juni 2019. Eigentlich bin ich in Ausbildung, deshalb meine Frage.. darf auch Ich einen Mini Job ausüben? Es wäre von Zuhause aus über Soziale Netwerke wo ich mir meine Arbeitszeit komplett alleine einteilen kann..
LG Ailina
Hallo Blog-Team,
zur Zeit arbeite ich als Minijobberin (450€). Den Antrag für die Einmalzahlung in Höhe von 210€ vom Bundesversicherungsamt fülle ich gerade aus. Im Internet hab ich gelesen, dass mein Arbeitgeber auch bei einem Minijob meinen Verdienstausfall ausgleichen müsste. Wo kann ich dies beantragen? Über die Krankenkasse läuft dies ja nicht, weil ich familienversichert bin.
Und noch eine kleine Frage: Gibt es Sonderregelungen beim Zuverdienst während der Elternzeit, wenn man den vorherigen Minijob wieder ausübt – es käme für mich eventuell ein Verdienst in Höhe von 100€ in Frage.
Vielen Dank im.Voraus.
Annett
2. Mai 2017 @ 13:20
Guten tag
ich bin noch bis september in elternzeit. wir hatten elterngeld plus. ich habe keinen arbeitgeber also nur die 150 euro elterngeld.
darf ich einen minijob machen? wieviele stunden dürfte ich arbeiten? wieviel geld würde angerechnet auf das elterngeld. mein mann arbeitet vollzeit. kein hartz 4
vielen dank im vorraus
Liebes Team,
auch ich bin im 2. Jahr der beantragten 2 Jahre angekommen und möchte einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber beginnen.
Welche Konsequenzen kann es haben, wenn ich meinen derzeitiger Hauptarbeitgeber nicht davon informiere?
Vermutlich kann er mich nur kündigen, oder?
Kann es sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe, Gruß
Pamela
Ich gulistan hab efahrung mit kinder,ich habe selber 2kinder
Hallo. Ich habe einen Vollzeitjob und einen 450€ Job. Dieser ist von meinem Arbeitgeber genehmigt. Werden meine Einkünfte aus dem 450€ Job auch in die Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes mit eingerechnet? (Durchschnitt der letzten 12 Monate)
Hallo,
ich habe mit meinem Arbeitgeber vereinbart, dass ich während der Elternzeit 4 Stunden wöchentlich arbeite. Jetzt habe ich von meinem Arbeitgeber für die 2 beantragten Elternzeit-Jahre einen neuen Arbeitsvertrag bekommen, und da mein Gehalt weniger als 450 € ist, handelt es sich um einen Minijob.
Wenn ich jedoch mein bisheriges Gehalt vor der Geburt mit dem Gehalt aus dem Minijob zusammenrechne, dann übersteigt mein Gehalt in diesem Kalenderjahr deutlich die 5400 €-Grenze. Bedeutet das, dass ich für das Gehalt aus dem Minijob Steuer zahlen muss?
Sie schreiben: „Ihr Beitragssatz für die Rentenversicherung beträgt 3,7 Prozent von Ihrem Minijob-Entgelt.“ Während der Elternzeit/Erziehungszeit ist man in der Rentenversicherung pflichtversichert, die Beiträge hierfür werden vom Bund gezahlt. Warum muss ich zusätzlich noch 3,7 % in die Rentenversicherung zahlen?
Bin ich in Elternzeit mit Minijob gesetzlich krankenversichert und welche Beiträge muss ich dafür zahlen?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Schöne Grüße
Andrea
Hallo,
ich habe nach meinem 2. Kind keine Elternzeit beantragt. Darf ich einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber beginnen bzw. muss ich meine alte Stelle kündigen?
Ich hab vor meine Eltern Zeit ein Haupt Beschäftigung und ein minijob Gehabt.
Nach den ersten Kind hab ich nach Absprache mit mein Hauptarbeitgeber der minijob wieder angefangen. Jetzt nach dem zweite Kind möchte ich wieder mein minijob anfangen. Muss ich mein hauptarbeitgeber nochmals fragen ob das ok ist? Sollte Mein hauptarbqeitgeber der Bedürfnisse haben, dass ich bei ihr auch auf 450€ Euro arbeiten konnte/sollte …konnten Sie mir mein andere minijob verweigen? Trotz das ich seit Anfang mein Arbeitsverhältnis bei ihr den minijob gehabt hab (beide Jobs sind in der gleiche Berufsfeld)
Hallo,
ich befinde mich z. Zt. in der Elternzeit, erhalte aber kein Elterngeld mehr. Mit meinem Arbeitgeber habe ich für diese Zeit eine geringfügige Beschäftigung für 30 Stunden/Monat vereinbart.
Jetzt sind aktuell zwei Kolleginnen erkrankt und mein Arbeitgeber fragt an, ob ich für 4-6 Wochen auch mehr (auch mehr als 30 Stunden/Woche) arbeiten kann. Als Aushilfe darf man ja 2 oder 3 x im Jahr, aus unvorhersehbaren Gründen, mehr als 450,- Euro verdienen, ist das in Elternzeit auch so und habe ich einen Nachteil, wenn ich 1 x in der Elternzeit über die 30 Stunden/Wochen-Grenze komme?
Ich habe hierzu leider keine Informationen gefunden.
Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort und sonnige Grüße
Petra
Hallo, ich bin momentan in Elternzeit und habe von einer anderen Stelle ein teilzeit Angebot bekommen auf 28 Stunden /Woche.
Meine Elternzeit endet im April.
Meine Frage wäre ob ich nun den Job wo noch die Elternzeit besteht kündigen muss ? (Dieser wäre allerdings auch nur auf minijob Basis) Oder ob es ausreichend ist den Arbeitgeber darüber zu informieren und die Elternzeit weiter bestehen zu lassen….?
Viele Grüße Diana
Liebes Team, Wir bekommen anfang 2018 Zwillinge, und ich werde nach dem Mutterschutz Elterngeld Plus nehmen. Mein Mann hat einen Haupt und einen Nebenjob und möchte auch gerne 4 Monate Elterngeld Plus nehmen. Ist es dann möglich das er seinen Nebenjob weiter tätigt mit 25 Stunden mtl. und zusätzlich ein paar Stunden wtl. in seinem Hauptjob arbeitet solange er unter der hälfte seine Nettolohns von vor der Geburt bleibt?
Vielen Dank im Vorraus
Hallo liebes Team, ich befinde mich noch bis Juni 2018 in Elternzeit (2 Jahre) und arbeite momentan in einem anderen Unternehmen auf 450 € Basis.
Für mich stellt sich momentan die Frage, ob ich nach den 2 Jahren in mein altes Unternehmen zurückkehre oder weiterhin nur auf 450 € in dem anderen Unternehmen arbeite und die Elternzeit auf 3 Jahre verlängere. Ein zweites Kind ist eventuell Ende nächstes Jahr geplant. Ich habe gehört, dass man die Elternzeit vorzeitig kündigen kann, um dann volles Mutterschaftsgeld zu erhalten. Ist das richtig? Wie müsste ich dann vorgehen, wenn ich meinen 450 €-Job vorläufig noch habe. Erst den 450 € Job kündigen und dann bei meinem alten Arbeitgeber die Elternzeit beenden? Funktioniert das so einfach oder muss ich noch etwas berücksichtigen? Oder kann ich den 450 € Job irgendwie Stilllegen? Über eine Antwort würde ich mich freuen. Liebe Grüße Helena
Liebes Team,
ich bin bis August 2018 in Elternzeit. Seit September 2017 arbeite ich als 450 EURO Kraft in meinem Unternehmen. Der alte Vertrag besteht noch, weil ich nach der Elternzeit wieder Teilzeit einsteige.
Unsere Dame vom Personalbüro hat mich bei meiner Krankenversicherung abgemeldet, ohne mich darüber zu informieren.
Meine Frage: stimmt es, dass sie mich abmelden musste, weil 450-EURO Job? Und das in der Elternzeit mit 3 Kindern?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Viele Grüße
Liebes Team der Minijobzentrale,
werden während der Elternzeit Zeiten für die Rentenversicherung anerkannt ? Ich arbeite während der Elternzeit auf Minijob-Basis und überlege, ob es sinnvoller ist mich von der RV-Pflicht befreien zu lassen oder es „doppelt-gemoppelt ist, wenn ich mich nicht befreien lassen und einzahle.
Vielen Dank vorab!
LG J.
Liebes Team,
Meine Frauenärztin hat mich wegen meiner Schwangerschaft in das Berufsverbot geschrieben da ich eine Infektionsgefahr während der Arbeit besteht. Ich bekomme aber volle Lohnfortzahlung.
Ich habe außerdem ein Kleingewerbe nebenbei welches aber zu Zeit keine schwarzen Zahlen schreibt. Darf ich jetzt während meines Berufsverbotes und neben dem Kleingewerbe noch einen Minijob annehmen? Wenn ja, auch dann wenn ich mit dem nebengewerbe auch noch Geld verdienen würde?
VG, Steffi