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Minijob trotz Elternzeit – wie das geht

Sie sind in der Elternzeit und überlegen, einen Minijob aufzunehmen? Ob als Zeitungsträger oder Haushaltshilfe – ein Minijob in der Elternzeit kann eine prima Lösung sein, um Ihre Haushaltskasse klingeln zu lassen. Wir verraten Ihnen, wie es geht und worauf Sie achten sollten.

zuletzt aktualisiert am 3. Januar 2024

Was versteht man unter Elternzeit?

Elternzeit wird die unbezahlte Arbeitsfreistellung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen nach der Geburt eines Kindes genannt. Jeder Elternteil, der in einem Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf die Elternzeit bis das Neugeborene sein drittes Lebensjahr vollendet hat.

Was muss ich tun, bevor ich einen Minijob annehme?

Während Ihrer Elternzeit besteht Ihr bisheriger Arbeitsvertrag weiter. Wenn Sie einen Minijob bei einem anderen Arbeitgeber aufnehmen möchten, holen Sie vorher die Zustimmung Ihres eigentlichen Arbeitgebers ein. Ihr Arbeitgeber kann seine Zustimmung innerhalb von vier Wochen aus betrieblichen Gründen verweigern. Geschieht dies nicht fristgerecht, gilt sie als genehmigt.

Unser Tipp:
Vergessen Sie nicht, Ihrer Elterngeldstelle mitzuteilen, dass Sie einen Minijob ausüben, da das Elterngeld eventuell anders berechnet wird. Ihre zuständige Elterngeldstelle finden Sie hier: familien-wegweiser.de.

Wie viele Stunden darf ich während der Elternzeit arbeiten?

Während der kompletten Elternzeit dürfen Sie maximal 32 Wochenstunden arbeiten, auch, wenn Sie kein Elterngeld mehr beziehen.

Wird das Entgelt aus dem Minijob auf mein Elterngeld angerechnet?

Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro bzw. 150 Euro beim ElterngeldPlus. Jeglicher Hinzuverdienst wird auf das Elterngeld oder ElterngeldPlus angerechnet.

Unser Tipp:
Nutzen Sie den Elterngeldrechner und ermitteln Sie die Höhe Ihres voraussichtlichen Elterngelds bequem online.

Wie viel darf ich bei meinem Minijob verdienen?

Die monatliche Einkommensgrenze für einen geringfügigen Minijob beträgt derzeit 538 Euro.

Darf ich mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze nebeneinander ausüben?

Ja, das ist möglich. Beachten Sie dabei nur, dass Ihr Gesamtverdienst aus den jeweiligen Beschäftigungen durchschnittlich 538 Euro im Monat bzw. 6.456 Euro im Jahr nicht übersteigt.

Welche Sozialabgaben fallen für den Minijob an?

Grundsätzlich besteht in der Rentenversicherung die Versicherungspflicht, von der Sie sich befreien lassen können. Ihr Beitragssatz für die Rentenversicherung beträgt 3,6 Prozent von Ihrem Minijob-Entgelt. Haben Sie einen Minijob in einem Privathaushalt, zahlen Sie 13,6 Prozent. Ihre gesetzliche Krankenversicherung bleibt beitragsfrei bestehen, da ihr Arbeitsvertrag bei Ihrem eigentlichen Arbeitgeber während Ihrer Elternzeit ebenso bestehen bleibt. Ihr Minijob-Arbeitgeber zahlt neben einer Steuerpauschale auch einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung.

Wo finde ich einen geeigneten Minijob?

Die moderne Technik bietet Ihnen viele Alternativen zur klassischen Suche in der Tageszeitung. Einige Betriebe sind inzwischen dazu übergegangen, die Suche nach neuen Arbeitnehmern über das Internet durchzuführen. Am effektivsten und leichtesten klappt die Suche nach einem Minijob über Jobportale. Über diverse Filter und Suchfunktionen der Jobportale haben Sie viele Möglichkeiten, Ihre Suche nach Ihren persönlichen Wünschen zu gestalten. So kann der neue Minijob nur einen Mausklick entfernt sein!

Ob Sie auch einen Minijob bei Ihrem “alten” Arbeitgeber ausüben können, klären wir hier.

Unser Tipp:
Nutzen Sie die Haushaltsjob-Börse der Minijob-Zentrale! Wenn Sie einen Minijob im Privathaushalt suchen, sind Sie dort genau richtig. Schauen Sie sich unser Angebot direkt mal an.

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Simonr Schüller
SS
Simonr Schüller

Kann ich während der Elternzeit/Erziehungszeit in meiner Vollzeitstelle, STEUERFREI 2 verschiedene minijobs ausüben, wenn sie den Gesamtbetrag von 520 Euro nicht überschreiten?

Sabrina Franzmann
SF
Sabrina Franzmann

Liebes Team der Minijob-Zentrale,

ich befinde mich gerade in Elternzeit und beziehe bis zum 1. Geburtstag meiner Tochter Elterngeld. So habe ich auch die Elternzeit beim Arbeitgeber eingereicht, also nur für das erste Lebensjahr. Nach der Elternzeit möchte ich meinen Arbeitgeber wechseln. Zum Einstieg kann ich aufgrund der Betreuung zunächst nur als Minijob für 3 Monate dort einsteigen. Nach 3 Monaten werde mit 20h/Woche dort arbeiten, weil meine Tochter dann einen Kindergartenplatz hat. Muss ich meine Elternzeit verlängern, um den Minijob ausüben zu können? Muss mein eigentlicher Arbeitgeber der Tätigkeit zustimmen? Oder wäre es ratsam zum Ende der eingereichten Elternzeit zu kündigen?

Herzliche Grüße und vielen Dank bereits im Voraus!

Chris M.
CM
Chris M.

Mir fehlt hier ein Szenario. Meine Schwägerin hat sich das Elterngeld auf 1 Jahr auszahlen lassen. Sie befindet sich gerade in der Hälfte des zweiten Jahres (von insg. 3) und möchte gerne einen Minijob ausüben. Sie bezieht jetzt kein Elterngeld mehr. Wie wirkt sich nun das Entgelt aus dem Minijob auf das bereits vollständig bezogene Elterngeld aus? Müsste Sie dann etwas zurückzahlen?

Johann
JO
Johann

Hallo,
Bei uns (verheiratet) ist es so geplant, dass meine Frau Elterngeld plus nehmen wird und ich als Vater 2 Monate Basiselterngeld (1 Monat nach geburt und 1 Monat ein halbes Jahr später)… Wenn ich als Vater einen Hauptjob habe und einen 450-job, gehe ich dann mit beiden Jobs in die Elternzeit-Monate? Wird der 450-Job abgezogen, wenn der während der 2 Monate „weiterläuft“ ??
Liebe Grüße

Mari
MA
Mari

Hallo, ich habe zunächst ein Jahr Elternzeit genommen und dann erneut auf ein halbes Jahr verlängert.
Ich habe gelesen, dass ich nicht mehr als 5400€ pro Jahr als Mini Jobber verdienen darf.
Meinen ersten Mini Job habe ich im Mai angefangen, meinen zweiten würde ich gerne in Kürze auch beginnen. Mit den beiden Mini Jobs würde ich im Jahr nimmt über 5400€ kommen.
Ich würde gerne 2 Mini Jobs machen, da ich momentan keine Leistungen erhalte und ich ungerne zum Amt gehen will. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich das überhaupt darf (2 Nebenjobs unter 5400€ in Jahr) oder ob ich tatsächlich nur den einen ausüben kann.
Danke im Voraus!

Eva
EV
Eva

Hallo zusammen ich habe eine Frage.
Ich bin noch bis Ende April 2023 in Eltern Zeit beziehe kein Geld mehr seid diesen Monat. Nun habe ich einen Job Angebot 450 Euro angeboten bekommen aber nicht an meiner eigentlichen Arbeitsstelle.
Frage:
-Muss ich meinem Arbeitgeber Bescheid geben?
-Darf ich den Minijob ausüben wenn ich nun kein Geld mehr beziehe und nicht die 30 Std in der Woche überschreite?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Eva

tanja
TA
tanja

Hallo zusammen
Ich bin zur Zeit noch in Elternzeit (ohne Leistungen) bis 2023 mit Zwillingen die 2019 auf die Welt kamen. Die Elternzeit hat sich verlängert, das ist aber eine längere Geschichte bzw war so zu Anfang nicht geplant. Kurz um, letztes Jahr hat mein Arbeitgeber mir schon signalisiert, daß er für mich keinen geringfügigen oder Minijob hat, außer den, mit der Stundenzahl wie vor der Geburt. Da die Kleinen im Mai in den Kindergarten kommen, würde ich gerne ein paar Stunden arbeiten gehen. Ein Haken ich muß meinen Arbeitgeber um Genehmigung bitten bzw eine schriftliche Bestätigung von ihm haben daß ich das darf, von seiner Seite aus.
Meine Frage gibt es eine bestimmte Formulierung von diesem Antrag den ich ihm stellen muß?
Es ist so schwer oder besser gesagt sowas kann einem den Kopf zerbrechen.
Liebe Grüße und danke für eine Rückmeldung
Tanja

Sally
SA
Sally

Hallo Leute
Ich habe auch eine Frage. Ich war vor and während der Schwangerschaft arbeitslos, ich nahm auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld und auch keine andere soziale oder finanzielle Unterstützung. Nach der Geburt meines Kindes nahm ich Anspruch auf Elterngeld des 300e monatlich betrifft, und entschlosse mich ein Minijob anzunehmen bei privaten Haushalten ohne Gewebe, ich arbeite 5-6 Stunden pro Woche und verdiene 300e pro Monat. Jetzt aber würde mir das Elterngeld Ausgesatz als ich bescheid geben habe… Was soll ich jetzt machen?

Bongard
BO
Bongard

Guten Tag
Ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit ( noch bis März 2023) ich beziehe kein Elterngeld mehr. Nun arbeite ich seit Oktober für 15 Stunden im Monat. Jetzt habe ich noch ein Angebot für einen Minijob auf 450 Euro Basis bekommen. Darf ich diesen noch zusätzlich während meiner Elternzeit ausüben?
Vielen Dank im voraus
Maxi

Saskia
SA
Saskia

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und zwar bin ich im 2 Jahr der Elternzeit bekomme KEIN Elterngeld mehr. Übe beim selben Arbeitgeber wo ich auch meinen Hauptjob habe einen 450 Euro Job aus.
Mein Hauptvertrag ist auf ruhend Gestellt und habe für den 450 Euro Job einen neuen Vertrag bekommen.
Jetzt habe ich das problem das ich meine Krankenversicherung selber zahlen muss ist das richtig ?
Ich bin sehr verzweifelt und hoffe auf Hilfe ich weiß nicht mehr weiter.
MfG
Saskia

Yasmine
YA
Yasmine

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage und auch unsere HR Abteilung ist gerade überfragt. Ich befinde mich aktuell in Elternzeit, über aber seit dem zweiten Jahr in Elternzeit eine Aushilstelle bei meinem AG aus. Jetzt bin ich aktuell wieder Schwanger und wenn ich meine Elternzeit kündige, welchen betrag bekomme ich in meinem Mutterschutz, ich ging davon aus, dass ich mein altes Gehalt vor meiner ersten Schwangerschaft. Was ist richtig?
GRüße
Yasmine

Marny
MA
Marny

Hallo,
mein Mann bezieht 2 Monate Basis Elterngeld. Einen Monat hatte er bereits Elternzeit, der zweite wäre im Juni nächstens Jahres. Nun überlegt er, einen Mini Job anzufangen.
Wird auf den zweiten Monat Elternzeit im Juni der Mini Job angerechnet/angezogen oder wie verhält sich der Mini Job auf das Elterngeld?
Lieben Dank im Voraus.

Jasmin
JA
Jasmin

Hallo,
ich habe eine Frage. Ich bin seit dem 1.1.21. in Elternzeit. Ich habe Basis Elterngeld, was heisst, dass ich bis ende des Jahres meinElterngeld bekommen werde, danach nicht mehr. Wäre es möglich für mich ab dem 1.1.22 ein Minijob zu haben ohne nachkommenden Zahlungen wegen Elterngeld, oder bin ich befreit davon da ich das Elterngeld schon bereits im Jahr 2021 bekommen habe?
ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
schlöne Grüße, Jasmin

Ialy Sederia Satlu...
IS
Ialy Sederia Satlu...

Hallo,
ich bin momentan in der Elternzeit für 2 Jahre. Mein erstes Kind ist 9 Monate alt und ich bin erneut schwanger. Offiziell bin ich noch als Angestellte zu 100% bei meinem Hauptarbeitsgeber. Aktuell mache ich einen Minijob bis zum zweiten Mutterschutz vom Kind 2.
Wie wird denn das Mutterschaftsgeld vom Kind 2. berechnet, anhand meinem alten Hauptjob (d.h wie das Mutterschaftsgeld vom Kind 1 wenn ich die Elternzeit rechtzeitig kündige) oder anhand meinem Minijob in der Elternzeit oder beides?
Liebe Grüße

Franziska
FR
Franziska

Hallo ich habe eine Frage ,
ich habe einen Hauptjob und verdiene 4000 Euro Brutto und einen Minijob und verdiene 450 Euro/Monat .
Jetzt bin ich schwanger und frage ich mich ob ich noch von Minijob Elterngelb beziehen kann oder die höhe von 1800 wird nicht überschreiten .
Wie ist es bei Mutterschaftgeld bekomme ich diese bei meinem Minijob auch ?
Danke
Franziska

J.Brandhorst
JB
J.Brandhorst

hallo. ich habe noch folgende Frage:
ich möchte für 7 Monate eine 450; euro-Stelle bei meinem bestehenden AG aufnehmen während der Elternzeit. Meine Chefin hat keinen neuen Vertrag mit neuer Personalnummer aufgestellt, sondern den bestehenden Teilzeitvertrag(welcher ja für die Elternzeit ruht) mit einem Anhang versehen, dass ich diese Tätigkeit auf 30 Stunden pro Monat für den Zeitraum von 7 Monaten auf 450; Euro ausübe.
wie bin ich in diesen7 Monaten Krankenversichert? weiterhin über die ruhende TZ-Beschäftigung oder muss ich mich nun selbst versichern weil die bestehende Beschäftigung quasi fortgeführt wird?
danke und LG

Michaela Beyer
MB
Michaela Beyer

Hallo,
Ich möchte nach dem Mutterschutz (8 Wochen) wieder bei meinem Arbeitgeber arbeiten. Die Frage ist, minijob oder Teilzeit? Was ist da genau der Unterschied bezüglich der Abzüge / Elterngeld. Ich nehme Elterngeld Plus in Anspruch. Bei Minijob auf 450€ Basis komme ich auf ca 28 Stunden für den ganzen Monat. Was wäre, wenn wir einen Teilzeitvertrag vereinbaren mit zB 30 oder 40 Stunden für den ganzen Monat. Worin liegt der Unterschied auf die Auswirkung des Elterngeldes. Welche Kürzungen habe ich bei welchem Arbeits-Vertrag? Und was, wenn ich bei einem Teilzeitvertrag nicht auf die vereinbarten Stunden komme? Was ist da nun sinnvoller ? Liebe Grüße M.Beyer

Birgit
BI
Birgit

Hallo.
Ich habe mal eine Frage.
ich bin noch in Elternzeit . Ich habe ein Jahr Elterngeld erhalten. Ich arbeite aktuell 20 Stunden pro Woche wieder bei meinem Arbeitgeber, wo ich auch zuvor beschäftigt war.
kann ich auch zusätzlich noch einen 450 Euro Job annehmen, bei einem anderen Arbeitgeber in der Elternzeit ?
Mit freundlichen Grüßen Birgit

Julia
JU
Julia

Hallo,
meine Anfrage bezieht sich auf die Ausübung eines Mini-Jobs beim gleichen Arbeitgeber während der Elternzeit. Ich habe meine Elternzeit von einem Jahr (Bezug von Elterngeld im ersten Jahr) auf drei Jahre bei meinem Arbeitgeber verlängert. Nun möchte ich gerne einen Mini-Job beim gleichen Arbeitgeber annehmen. Wie verhält es sich denn, wenn ich erneut schwanger werden sollte mit der Berechnung des Mutterschaftsgeldes? Es so, dass ich um den Anspruch auf das Mutterschaftsgeld in der Höhe des Netto-Gehaltes, das ich vor der ersten Schwangerschaft hatte, die Elternzeit vorzeitig beenden würde. Wie verhält es sich denn wenn ich einen Mini-Job beim Arbeitgeber angenommen habe und meine Hauptbeschäftigung ruht? Bezieht sich der Arbeitgeber-Anteil dann auf den Mini-Job oder die ruhende Hauptbeschäftigung.Da ich vor meiner ersten Schwangerschaft ein überdurchschnittlich hohes Gehalt hatte, würde ich gegebenfalls auf den Mini-Job verzichten um nicht den Erhalt des Mutterschaftsgeldes in Höhe meines Gehaltes vor der ersten Schwangerschaft zu gefährden. (Denn das entspricht mehr als doppelt der Höhe dessen, was ich mit einem Mini-Job pro Jahr verdienen würde.) Ich würde aber sehr gerne arbeiten und den Mini-Job annehmen. Könnten Sie mir gegebenenfalls eine Tipp geben, an wen ich mich für eine Aussage wenden könnte, falls Sie mir nicht weiterhelfen könnten?
Vielen Dank Ihnen vorab.
Mit freundlichen Grüßen
Julia

Anja
AN
Anja

Hallo,
ich habe folgende Frage. Ich bin derzeit im zweiten Jahr meiner Elternzeit und möchte gerne verlängern auf 3Jahre. Mein Arbeitgeber hat mir angeboten, mich im dritten Jahr auf 450€-Basis zu beschäftigen, nach der Elternzeit werde ich wieder in Vollzeit arbeiten. Mein Stundenlohn vor der Elternzeit hat ca 25€ brutto betragen. Für die Ermittlung der zu leistenden Stunden auf 450€-Basis hat mein AG nun den letzten Netto-Stundenlohn herangezogen. Ist dies korrekt? Für mein Verständnis hat sich der Stundenlohn nicht geändert, nur weil ich weniger arbeite. Meiner Rechnung nach beträgt meine monatliche Arbeitszeit 18 Stunden (450€ / 25€/h=18) und nicht mehr.
Vielen Dank
Anja

Silke S.
SS
Silke S.

Hallo,
folgendes Problem bzw. Frage.
Mein erstes Jahr Elternzeit endet nun und ich möchte gerne einen Minijob machen. Mein Arbeitgeber gibt mir keinen, bzw bieten keine mehr an. Er verweigert mir aber eine schriftliche Genehmigung, das ich woanders auf 450Euro Basis arbeite.
Kann er mir verbieten somit verbieten zu arbeiten, obwohl er mir nichts anbieten kann/will?
Kann ich Probleme bekommen wenn ich mir woanders etwas suche?
Vielen Dank
Silke S.

Mihaela Rukljic
MR
Mihaela Rukljic

Hallo
Ich habe eine Frage
Wenn ich zwei Jahre lang elterngeld genommen habe, kann ich dann einen Mini-Job machen und wird mir etwas weggenommen?

Sylvi
SY
Sylvi

Hallo, meine Elternzeit/ mein Arbeitsverhältnis enden am 31.03.
Meine Frage: wie hoch wäre mein Beitrag zur KV bei einem Mini—Job? Bzw. ab welcher Lohnhöhe kann der neue AN den Pflichtbetrag übernehmen?

Michaela
MI
Michaela

Hallo, ich bekomme den Höchstsatz Elterngeld. Wenn ich nun über ein Nebenerwerb / Kleingewerbe max. 100-200€ im Monat dazuverdiene, wird dies dann auf mein Elterngeld angerechnet?
Liebe Grüße

Jennifer Neumaier
JN
Jennifer Neumaier

Hallo ich habe eine Frage. Ich habe einen 450 euro Job der ich immer Pauschal ausgezahlt bekommen habe.
Jetzt bin ich im Mutterschutz.
Habe ich Anspruch von meinem Arbeitgeber das ich 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung weiter Geld bekomme

Ildi
IL
Ildi

Guten Tag. Ich brauche dringend hilfe. Mein Elternzeit endet in November. Ich habe in Vollzeit gearbeitet. Jezt habe ich mein Elternzeit mit 6 Monate verlängert. Aber mein Arbeitgeber möchte das ich in Minijob vährend die Elternzeit zurück gehe. Ich möchte gern gehen, aber wir möchten ein zweites Kind haben. Wann ich erneut schwanger werde, ich bekomme sofort arbeitsverbot. Ich habe gut Elterngeld bekommen, und ich möchte nicht das ich mit meinem zweites Kind 300€ bekomme. Wann ich jezt zurück gehe in Minijob, bekomme ich dann nur 300€ Elterngeld(wann ich schwanger werde) oder bekomme ich mehr? Danke

Sascha
SA
Sascha

Hallo,
Wollte mal wissen was ist mein recht als Minijob angestellte. Arbeite 2 Jahre in einem Minijob verhältnis. Bin jetzt Schwanger und mich interessiert was für einen Anspruch habe ich solange ich Schwanger bin. Mir wurde gesagt das ich kein Mutterschutzgeld erhalten kann da ich über meinen Man Versichert bin. Erst wenn das Kind geboren ist kann Elterngeld beantragen. Aber da ich bis zur Geburt nicht immer arbeiten kann, weil es ums Putzen geht und ich mich nicht bücken darf. Kriege ich meinen Lohn weiterhin oder?
Viele Dank

Kristina
KR
Kristina

Guten Tag,
ich habe eine frage, ich bin in der Elternzeit, ich habe damals 2 Jahre beantragt, und nun ist ein Jahr um, ich bekomme monatlich 330€ und habe überlegt einen minijob an zunehmen, aber wie sieht es aus, werden die 450€ mit meinen 330€ angerechnet?
Liebe Grüße
Kristina

Klara
KL
Klara

Hallo,
ich bekomme im September mein erstes Kind und würde gerne ab März wieder für 8 Stunden arbeiten gehen. Kann ich dann für die ersten 6 Monate Basiselterngeld beantragen und ab dem 6 Monat Elterngeld Plus? Ich würde bei Elterngeld Plus 900,00 mtl. erhalten und würde dann ab März ca. EUR 500,00 dazu verdienen?
Wie läuft das mit der Anrechnung? Bzw. wie viel Elterngeld wird mir gekürzt?

Jana huttenlau
JH
Jana huttenlau

Hallo! Ich bekomme den Höchstsatz Elterngeld für 1 Jahr. Das ist im September rum und wir haben beschlossen, dass es gut wäre ich würde meine elternzeit nochmal um ein Jahr verlängern.
Da ich dann ja 0 Euro mehr bekomme und wir laufende Kosten abdecken müssen, stellt sich die Frage, ob ich dann einen Minijob annehmen kann und ob sich das lohnt.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Anonymous
AN
Anonymous

Hallo,
hatte 2017 2 Jahre Elternzeit beantragt und bin nach 1,5 Jahren nach Bezugsende des Elterngeldes für 8 Stunden die Woche bei meinem alten Arbeitgeber beschäftigt auf 450€ basis.
Wenn ich zusätzlich vor Ende der Elternzeit einen weiteren Job Annheme als „kurzfristige Beschäftigung“ auf Lohnsteuerklasse 6 mit 3,5 Stunden die Woche und maximal 66 Arbeitstagen. . Was muss ich hier beachten?
Normalerweise zählt so ein Job ja nicht zusätzlich zum mini job mit 450€. Ist dies in diesem Fall anders?
Vielen Dank im Voraus
Grüsse
Barbara

Jurij
JU
Jurij

Hallo
Ich habe Vollzeit job , meine Frau hat minijob, darf ich auch einen haben oder nicht?
Danke

Biene
BI
Biene

Hallo.
Ich bin jetzt im 2. elternzeitjahr und möchte noch ein Jahr verlängern. Da ich kein elterngeld mehe bekomme(da auf ein jahr gekegt)habe ich einen minijob seit fast 1jahr.
Jetzt denken wir über weiteren Nachwuchs nach. Meine Vorgesetzte (des minijobs) sagte mir, dass schwangere aufgrund der mühseligen Beschäftigung freigestellt werden würden. Demnach ein Beschäftigungsverbot erhalten.
Würde ich dann auch beim minijob eine Lohnfortzahlung bekommen? Hat dies Auswirkungen auf meine haupttätigkeit und wie verhält sich das dann mit dem Mutterschutz(geld)?
Danke im vorraus.

TS
TS
TS

Guten Tag,
in der Elternzeit werden mir ja die Rentenansprüche eines durchschnittlich Beschäftigten in Deutschland angerechnet. Bei einem Minijob erwerbe ich weniger Rentenansprüche.
Welche Rentenansprüche werden bei einem Minijob in der Elternzeit angerechnet? Ist es aus Rentensicht sinnvoll während der Elternzeit einen Minijob zu haben? Ich möchte ja ungern weniger Ansprüche erhalten als ohne Minijob.
Ich freue mich über eine Antwort von Ihnen.
Herzliche Grüße
TS

Daddy
DA
Daddy

Hallo Liebes Team Minijob,
ich habe nun Elterngeld beantragt und die Elterngeld Stelle benötigt jetzt nur noch die Anlage A von mir!
Die wollen quasi rückwirkend bestätigt haben, dass ich für Zwei Monate in Elternzeit gewesen bin, ich habe jedoch in der Zeit trotzdem 2-3 mal im gesamten Monat gearbeitet! Kann der Arbeitgeber mir die Bescheinigung trotzdem ausstellen?
lg

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UE
Urlaub, Elternzeit...

[…] 4: Besteht die Möglichkeit, während der Elternzeit etwas hinzuzuverdienen? Unser Artikel „Minijob trotz Elternzeit – wie das geht“ beantwortet diese Frage und gibt Hinweise, was erlaubt ist und was […]

Inga
IN
Inga

Guten Tag , ich bin bis zum Juni noch im Elternzeit mit meine kleine Maus, würde gerne ein Minijob annehmen , was schon vor der Schwangerschaft gearbeitet habe, der Zustimmung meines Arbeitsgeber für den Minijob habe ich schon vor einiges Jahre bekommen, muss ich ihm noch mal haben , während Elternzeit?
danke
Liebe Grüsse Inga

Bachstetter
BA
Bachstetter

Guten Tag . Ich werde am 25.7.2019 mei Kind erwarten bin momentan auf 1500 Euro angemeldet steierklasse 5 und bekomme um die 910 Euro netto monatlich raus . Ich würde gerne Elterngeld plus beantragen und nebenbei in einem mini Job auf 450 Euro Basis arbeiten gehen Nach dem meine Mutter Schutz Zeit von 8 Wochen beendet ist . Das Elterngeld würde ich mir gerne auf 2 Jahre aufteilen. Kann ich den Job einfach annehmen ohne das mir mein Elterngeld gekürzt wird ? Laut meiner Rechnung würde ich monatlich so da 310 Euro bekommen über 24 Monate. LG und ich hoffe sie können mir weiter helfen .

Sonja
SO
Sonja

Hallo,
ich bin schwanger und im März habe ich den Entbindungstermin. Meine Chefin sagte gestern zu mir, ich müsse meinen Minijob bei ihr kündigen, denn ich müsse sonst nach Ende des Mutterschutzes, sprich 8 Wochen nach der Entbindung wieder arbeiten. Würde ich kündigen, so bekäme ich wenigstens 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse. Stimmt das so? Ich arbeite bereits seit 6 Jahren in diesem Minijob.
Danke für Ihre Antwort

Iris
IR
Iris

Hallo,
da mich nein alter Arbeitgeber (bei dem ich allerdings noch 1 Jahr in Elternzeit bin) gerne los werden möchte, hat er mir dazu geraten meine Elternzeit auf drei Jahre zu verlängern und mir in der Zeit was anderes zu suchen. Ich habe nun einen 450€ Job in Aussicht.
Wie sieht es nun aus? Muss ich meinem (noch) Arbeitgeber auch mitteilen, wo ich diesen 450€ Job ausüben werde? Also muss ich ihm genau sagen, wie der heißt und wo das ist usw.?
Ich habe ihb schon um schriftliche Zustimmung gebeten, mit dem Vermerk dass ich mir gern einen 450€ Job suchen möchte aber vorher die Erlaubnis von ihm benötige. Daraufhin hat er mir einen Brief geschrieben in dem er gerne wissen würde, um was für eine Tätigkeit es sich handeln wird und wo Bzw um welches Unternehmen sich handelt…
Ist das rechtens so? Ich hatte vor der Elternzeit einen Rechtsstreit mit ihm, den er verloren hat. Ich befürchte wirklich, dass er mich dann iwie schlecht machen will.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe

Ramona
RA
Ramona

Hallo Team der Minijob Zentrale , ich habe Arbeitgeber A bei dem ich in Teilzeit beschäftigt bin. Bei Arbeitgeber B übe ich einen 450€ Job aus. Nun möchte ich nach der Geburt 3 Jahre Elternzeit bei AG B nehmen, aber nach dem Mutterschutz bei AG A einen Minijob ausüben. Nach 2 Jahren werden ich wieder meiner Teilzeitbeschäftigung bei AG A nachgehen.
Meine Frage ist nun ist das möglich, wegen den vorüber gehenden 2 Minijobs , aber wo nur einer für eine bestimmte Zeit ausgeübt wird. Liebe Grüße Ramona

Olga
OL
Olga

Hallo liebes Minijob-Zentrale Team,
ich beziehe bis Juli 2019 das EltergeldPlus. Möchte aber demnächst einen MiniJob bei meinem alten Arbeitgeber ausüben. Meine Elternzeit endet Ende September 2020. Wenn ich in der Elternzeit nochmal schwanger werde, würde sich der MiniJob-Verdienst auf das Mutterschutzgeld oder das Elterngeld bei dem nächsten Kind auswirken, z.B. dass ich weniger Elterngeld bekomme? Oder werden dann wieder meine letzten „richtigen“ Einkünfte aus meiner alten Beschäftigung (Vollzeit-vor dem ersten Kind) zur Berechnung des Elterngeldes genutzt?
Freue mich auf Antwort. Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße Olga

a.h.
AH
a.h.

Hallo,
ich bin in Elternzeit, erhalte nur den Mindestsatz an Elterngeld (da ich zwischen meinem ersten und zweiten Kind nicht gearbeitet habe) und arbeite nun seit September diesen Jahres wenige Stunden frei für das Unternehmen einer Freundin (ich stelle ihr eine Rechnung). Im September waren das jetzt 80€ und ich gehe davon aus, dass es bis zum Jahresende immer bei monatlich ca. 80€ bleiben wird. Nun hätte ich die Möglichkeit als Weihnachtsaushilfe von Oktober bis Dezember zusätzlich einen 450€ Job anzunehmen. Soweit ich mich bisher eingelesen habe überschreite ich ja die 5.400€ Grenze im Kalenderjahr nicht (Januar bis August 0€, September 80€, Oktober 80€+450€, November 80€+450€, Dezember 80€+450€ = 1.670€ im Kalenderjahr 2018) und könnte den Weihnachtsaushilfenjob annehmen ohne Abzüge zu befürchten. Ist das korrekt?
Selbst wenn der freie Job bei meiner Freundin nun in einem Monat noch etwas mehr bringen würde, habe ich ja immer noch 3.730€ „Puffer“ bis zur Jahresgrenze von 5.400€. Korrekt?
Ich bedanke mich schon vorab für Ihre Antwort.

Andrea Boerger
AB
Andrea Boerger

Ich verstehe den Sinn nicht, während der Elternzeit einen Minijob zu machen, wenn das verdiente Geld direkt vom Elterngeld abgezogen wird. Warum wird man bestraft, wenn man etwas hinzu verdienen möchte bzw. wieder bei seinem alten Arbeitgeber ein paar Stunden zu arbeiten, damit man den Anschluss nicht verliert.

Jennifer
JE
Jennifer

,,Jeder Elternteil, der in einem Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf die Elternzeit bis das Neugeborene sein drittes Lebensjahr vollendet hat“ ist so nicht richtig die drei Jahre Elternzeit können bis zum 8ten lebensjahr des Kindes genommen werden.

Lisa
LI
Lisa

Hallo
Ich hätte da mal eine Frage,und zwar bin ich momentan in Elternzeit,habe es auf 2 Jahre gelegt aber werde es auf 1 Jahr machen da es finanziell nicht gut läuft und ich wieder arbeiten möchte,meine Frage ist,kann ich trotz Elternzeit mir eine 450€ Basis Arbeit suchen?

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KD
Kann während der ...

[…] Weitere Informationen zur Ausübung eines Minijobs während der Elternzeit finden Sie auf unserem Blog: „Minijob trotz Elternzeit – wie das geht“. […]

Elisa
EL
Elisa

Hallo liebes Blog-Team der Minijob-Zentrale,
ich befinde mich derzeit in Elternzeit und habe einen 450 €-Job bei einem anderen Arbeitgeber. Am 22. August gehe ich in Mutterschutz.
1) Zu welchem Termin muss ich meinen 450€-Job kündigen, damit ich die Elternzeit frühzeitig bei meinem früheren Arbeitgeber beenden kann und das volle Mutterschaftsgeld erhalte?
2) Zu welchem Termin muss ich meine Elternzeit vorzeitig bei meinem früheren Arbeitgeber beenden, um das volle Mutterschaftsgeld zu erhalten?
Vielen Dank vorab.
Viele Grüße
Elisa

Bianca
BI
Bianca

Hallo,
ich bekomme noch Elterngeld bis September – wenn ich anschließend, mit der Erlaubnis meines Arbeitgebes, einen Minijob beginnen würde, würde sich das auf das Mutterschutzgeld, oder Elterngeld bei dem nächsten Kind auswirken, dass ich dann z.b. weniger Elterngeld bekommen würde?
Oder werden dann wieder meine letzten „richtigen“ Einkünfte aus meinem Job, zu Berechnung des Elterngelds genutzt?
Vielen Dank schon einmal für die Antwort!
LG

Marleen
MA
Marleen

Hallo,
in den nächsten Wochen habe wir an mehreren Veranstaltungstagen eine Festivalreihe (innerhalb von ca. vier Wochen sieben Veranstaltungstage).
Somit ist für mich klar, dass wir das Personal, welches benötigt wird, als kurzfristig Beschäftigte anmelden.
Nun möchte eine Frau, die sich zurzeit in Elternzeit befindet, aber ab nächster Woche wieder Teilzeit arbeitet, als geringfügig entlohnte Beschäftigte arbeiten, da sie ja aufgrund der Berufsmäßigkeit nicht als kurzfristig Beschäftigte arbeiten kann.
Meiner Meinung nach ist dies überhaupt nicht rechtens, denn es sind meines Erachtens nach nicht alle Voraussetzungen für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gegeben.
Aufgrund der unterschiedlichen Meinung, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Ihre Ansicht zu der Materie schildern.
Vielen Dank vorab.