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Minijob-Grenze steigt auf 520 Euro

Minijobberinnen und Minijobber können künftig 520 Euro statt 450 Euro durchschnittlich monatlich verdienen. Ab dem 1. Oktober 2022 wird sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Die wichtigsten Informationen zu den Änderungen für Minijobber und Arbeitgeber, finden Sie in diesem Beitrag.

Der Mindestlohn erhöht sich auf 12 Euro pro Stunde

Der Gesetzgeber erhöht zum 1. Oktober 2022 den gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro je Zeitstunde. Die Erhöhung geht auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zurück.

Minijob-Grenze wird auf 520 Euro monatlich angehoben

Die Verdienstgrenze im Minijob liegt seit dem Jahr 2013 unverändert bei 450 Euro im Monat. Zukünftig wird die Minijob-Grenze dynamisch und am Mindestlohn ausgerichtet angepasst. Das bedeutet, dass sich die Verdienstgrenze künftig an einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden und am Mindestlohn orientiert. Erhöht sich der Mindestlohn, steigt also auch die Minijob-Grenze.

Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde wird die Minijob-Grenze zum 1. Oktober 2022 entsprechend auf 520 Euro monatlich erhöht.

Neuregelungen auch beim Überschreiten der Minijob-Verdienstgrenze

Überschreitet der durchschnittliche Monatsverdienst die Minijob-Grenze, liegt kein Minijob mehr vor. Ausgenommen hiervon sind gelegentliche nicht vorhersehbare Überschreitungen. Die Höhe der Verdienste in den Monaten des unvorhersehbaren Überschreitens ist unerheblich. Als gelegentlich wird heute ein Zeitraum von bis zu drei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres angesehen. Diese Regelung ergibt sich bisher ausschließlich aus den Geringfügigkeits-Richtlinien.

Zukünftig wird das unvorhersehbare Überschreiten gesetzlich geregelt. Gelegentlich ist dann ein unvorhersehbares Überschreiten bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres. Darüber hinaus darf der Verdienst in dem Kalendermonat der Überschreitung maximal das Doppelte der Geringfügigkeitsgrenze (1.040 Euro) betragen, so dass auf Jahressicht ein maximaler Verdienst bis zur Höhe des 14-fachen der Minijob-Grenze möglich sein wird. Eine Minijobberin oder ein Minijobber darf also grundsätzlich 6.240 Euro über 12 Monate und in begründetem Ausnahmefall höchstens 7.280 Euro im Jahr verdienen.

Wichtiger Hinweis für Rentner:

Für einige Rentenbezieher gilt in der Rentenversicherung eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze. Mit Erhöhung der Verdienstgrenze im Minijob ab dem 1. Oktober 2022 sollten Rentner diese bei der Ausübung eines Minijobs im Blick haben.
Die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro für Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder der Knappschaftsausgleichsleistung bleibt nach aktuellem Stand für 2022 unverändert. Ein gelegentliches unvorhersehbares Überschreiten der Verdienstgrenze im Minijob könnte dazu führen, dass Rentner die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro überschreiten. Dies würde sich rentenschädlich auswirken. Bei der Knappschaftsausgleichsleistung würde sogar der Anspruch auf diese Rente entfallen.
Für Bezieher einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze gilt für das Jahr 2022 noch eine höhere Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro. Die Regierungskoalition hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass dieser Grenzbetrag fortgeschrieben werden soll. Insofern werden derzeit für 2023 Modifikationen der Hinzuverdienstregelungen für alle Renten diskutiert. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie in unserem Blog informieren.

Midijob-Grenze wird von 1.300 auf 1.600 Euro angehoben

Mit dem neuen Gesetz wird auch die Verdienstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich erhöht. Bisher liegt ein sogenannter Midijob vor, wenn das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers im Übergangsbereich 450,01 Euro bis 1.300 Euro beträgt. Künftig liegt ein Midijob vor, wenn Arbeitnehmer regelmäßig im Monat mehr als 520,00 Euro und maximal 1.600 Euro verdienen.

Im neuen Übergangsbereich werden Arbeitgeber stärker belastet als heute. Der Beitragsanteil des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin beläuft sich im unteren Bereich des Übergangsbereichs (ab 520,01 Euro) wie bei Minijobs auf ca. 28 Prozent und wird gleitend bis 1.600 Euro auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen. Midijobber und Midijobberinnen profitieren dadurch, dass der Belastungssprung beim Übergang vom Minijob zum Midijob geglättet wird. Dadurch soll der Anreiz für Minijobber erhöht werden, ihre Arbeitszeit über die Minijob-Grenze hinaus auszuweiten.

Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen, für die die Krankenkassen zuständig sind und nicht die Minijob-Zentrale.

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Nicole bandlow
NB
Nicole bandlow

Schönen guten Tag, ich gehe auf 520 habe meine Frage stehen mir die Feiertage wie zum Beispiel der 25. Dezember oder der 26. Dezember als Bezahlung zu und wie ist es mit dem 1. Januar muss den auch mein Arbeitgeber bezahlen und wie viel Urlaub hab ich überhaupt wenn ich 9,5 Stunden in der Woche arbeiten gehe

María García
MG
María García

Ich hatte bis September einen Minijob als Privathaushalt. Nun verlangt meine Krankenkasse eine Gehaltsbescheinigung für diesen Minijob, wo kann ich diese bekommen? 
Vielen herzlichen Dank!

J. Cordes
JC
J. Cordes

Wie oft darf ich 520 € überschreiten? Beispiel pro Jahr: 2 x 700 €, 6 x 440 €, 4 x 550 € = 6240 €
Darf ich das so machen?

T. Zeh
TZ
T. Zeh

Hallo, wenn ein Minijobber einen zweiten Minijob angenommen hat (für wenige, 3-4 Monate, Zeitraum nicht vorher festgelegt), und mit diesem zusammen einmal über 520 Euro in einem Monat kommt, wird er dann SV-pflichtig? Wann? Man darf ja nicht einfach alle Jobs zusammenzählen und durch 12 teilen, sondern muss bei verschiedenen Arbeitgebern jeden Monat für sich vergleichen.

Doris Müller
DM
Doris Müller

Ich habe einen 520 Euro job und habe mich von der Rentenversicherung befreien lassen.
Kann ich das wieder rückgängig machen und diueswe freiwiolligen Beiträge bezahlen ?

Margit Stadler
MS
Margit Stadler

Muss ich bei erreichen der Regelaltersgrenze un Bezug von Rente meinen mini job der Rentenversicherung mitteilen

Margrit Kulenkampf...
MK
Margrit Kulenkampf...

00

Chiara Hofmann
CH
Chiara Hofmann

Ich überlege mir einen Minijob zu suchen, komme aber vermutlich wieder in das Kurzarbeitergeld. Wird das Geld vom Minijob beim KUG angerechnet oder bleibt es unberührt?

Daniela
DA
Daniela

Hallo,
wenn ich den Verdienst ab Januar 23 von 450 € auf 520 € erhöhe, beginnt dann das Zeitjahr ab Januar 23 neu? Beginnt mit jeder Anmeldung ein neues Zeitjahr?

Harald Ochs
HO
Harald Ochs

Hallo,
auf meinem Gehaltszettel der geringfügigen Beschäftigung ist Wegegeld extra aufgeschlüsselt.Muss das Geld zu der maximalen jährlichen Verdienstgrenze dazugezählt werden oder kann der Betrag rausgerechnet werden,da steuerfrei?

Irena Gauch
IG
Irena Gauch

Hi ich arbeite bei Edeka auf 520 Basis..2 Tage in der Woche 5, 5 sthunde pro Tag.Meine fragr ist ob ich habe auch Urlaub und ob krankenscheid ist bezahlen?

Horst Kemmer
HK
Horst Kemmer

Gibt es für einen Minijober auch eine Höchstgrenze für den Stundenlohn z.B. 20 Euro oder spielt dies keine Rolle so lange ich die 520 Euro nicht überschreite. Vielen Dank

Sandra Foag
SF
Sandra Foag

Hallo, was darf ich im Jahr 2022 höchstens verdienen, damit es ein Minijob bleibt? Ich bin seit mehreren Jahren durchgängig beschäftigt. Heißt das, dass ich dieses Jahr 9x 450,-Euro und zusätzlich 3x 520,-Euro und evtl. nochmals 2x 520,-Euro haben darf? Also 5610Euro/bzw.6650,-Euro? Darf ich diese Summe im Jahr verdienen, also jeden Monat unterschiedlich – aber halt insgesamt diese Summe? Wir hatten Anfang des Jahres wenig Arbeit, aber jetzt im letzten Quartal sehr viel, da einige Mitarbeiter krankheitsbedingt ausgefallen sind.

Sylvia Planz
SP
Sylvia Planz

Hallo, wenn meine Chefin mich jetzt auf 521€ anmeldet bin ich ja Sozialversichert. Habe ich dann von diesem Einkommen noch Abzüge und wenn ja wie viel. LG

Sibille
SI
Sibille

Hallo,
wie ist es, wenn man bereits Ende September 2022 die Grenze (von 9×450€ = 4.050,00 €) bereits überschritten hat?
kann man, um die jahresverdienstgrenze 2022 von 5.610,00 € nicht zu überschreiten, die restlichen 3 Monate weniger verdienen, um die Verdienstgrenze nicht zu überschreiten?
oder wie kann man vorgehen?

Renate Kulle
RK
Renate Kulle

Hallo
Ich werde am 01.03.23 in Rente gehen. Ich beziehe zur Zeit eine vorgezogene Rente für langwährig Versicherte.
Ab 01.03.23 arbeite ich dann in einem Minijob auf 520,00 Euro Basis. Muss ich dann auch noch Sozialabgaben za schon nalhlen? Oder bekomme ich die 520,00 Euro ausgezahlt?
Danke schon mal für die Antworten.

Gerald Trotzki
GT
Gerald Trotzki

Mein Arbeitgeber ( seit 16 Jahren) will mich nicht auf 520 Euro erhöhen. Er will nur 450 Euro weiter zahlen, dafür ebend weniger Stunden.
Sieht keine Veranlassung mir noch mehr Geld in den „Rachen“ zu schmeißen.
Ist das Okay?

Renata Zofia
RZ
Renata Zofia

Darf ich schon im Jahr 2022 die 6240 verdienen (als Minijober)?oder ist zwischen Oktober und Dezember nur die Differenz zwischen 450 bis 520 Euro ( 70 Euro monatlich) mehr erlaubt?

Kurt Behnke
KB
Kurt Behnke

Minijop 450 Eur 43 Stunden im Monat wifiel Sunden darf ich bei 520 Eur im Monat machen

Guardiola
GU
Guardiola

hallo,
Können Sie mir sagen, wie viele Stunden pro Monat Sie maximal als Minijob arbeiten dürfen? Ich verdiene 51 monatlich und sie zahlen mir 450, ist das richtig?
Danke für die Hilfe

Ralf
RA
Ralf

Hallo,
ich beabsichtige im August einen Minijober im Haushalt einzustellen. Aufgrund des hohen Reinigungsbedarfs am Anfang der Beschäftigung beabsichtige ich August und September monatlich 550 Euro zu zahlen. Danach dann regelmäßig 500 Euro (ab Oktober 2022 gilt ja die Grenze von 520 Euro und stellt dann ja kein Problem dar.)
Überschreitet sie durch die Erhöhung in den beiden Anfangsmonaten die Minijobgrenze?
Wie wird das berechnet, gibt es da eine Formel, Gesetzestext?
Vielen Dank für eine Auskunft

Andressa Januario ...
AJ
Andressa Januario ...

Hallo
Ich arbeite 8 Stunden pro Woche und bekomme immer 400 Euro,habe ich das recht um eine Erhöhung zu bekommen oder nicht? ?
Bin wirklich enttäuscht mit meine Arbeitgeber
Danke

hasti Abravazni
HA
hasti Abravazni

Guten Tag,
gibt´s Unterschied zwischen Arbeitsvertrag und Gesetze für die Beschäftigung auf Minijob- und Provisionsbasis?

Alexandra
AL
Alexandra

Guten Tag,
wir beschäftigen viele Studenten im Minijob mit befristeten Verträgen bis 31.12.2022.
Sie erhalten im November eine Jahressonderzahlung (=JSZ).
Müssen wir bei der neuen Beurteilung ab Oktober dann die JSZ auf 3 Monate (Oktober bis Dezember) im Durchschnitt zum Gehalt hinzurechnen? Das erhöht das monatl. Durchschnittsgehalt ziemlich, obwohl der Anspruch auf die JSZ eigentlich für mehrere Monate Betriebszugehörigkeit im Jahr 2022 entstanden ist.
Somit könnten dann aufgrund der neuen kurzen Betrachtungszeit einige Minijobber zu Werkstudenten werden wegen der JSZ, wenn sie damit im Durchschnitt pro Monat über der Grenze von 520 € liegen, oder?

Marianne Off
MO
Marianne Off

Muss bei einem Haushaltsscheckverfahren auf 450,- Euro-Basis auf den 1.10.2022 eine Änderungsmitteilung an die Minijobzentrale verschickt werden, wenn die Haushaltshilfe dann 520,- Euro verdienen soll?

Micha
MI
Micha

Guten Tag, gilt die Regelung noch, dass MA die bisher Versicherungspflichtig waren also ab 450,01 Euro verdient haben Anträge an die a) Sozialversicherungsträger zu stellen haben damit Sie Versicherungsfrei werden? Oder reicht mittlerweile die b) Erklärung an den vom Mitarbeiter an den Arbeitgeber? Und haben Sie uns Bezugsquellen wo das geregelt istzu a) oder dann b)? Grüße

Hanna Behringer
HB
Hanna Behringer

Hallo liebes Minijob-Team,
müssen wegen der Neuregelung für die Minis neue Verträge erstellt werden? Oder ein Zusatz zum Arbeitsvertrag?
Danke für die Info

Stephanie Brandt
SB
Stephanie Brandt

Hallo liebes Minijobberteam,
ich habe folgende Frage: einer bekommt immer Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Er bekommt zur Zeit jedoch schon 450 €. Ab dem 01.10.2022 ist der Maximalbeitrag bei 520 €; es werden aber weiterhin 450 € gezahlt. Muss man dann rechnen: 450 € x 9 und 520 € x 3 = 5.610 € maximale Jahresgrenze. Rechne ich dann: 5.610 € abzgl. 5.400 € (12 x 450 €) = 210 / 2 = 105 € für Urlaubsgeld und 105 € für Weihnachtsgeld? Kann ich überhaupt jetzt das Urlaubsgeld auszahlen, oder zählt dann noch die 450 € als Grenze? Vielen Dank im Voraus!

Stefanie
ST
Stefanie

Ich habe einen Minijob bei dem ich trotzdem rentenbeiträge bezahle. Die werden mir ja abgezogen . Also aktuell bekomme ich von 447 mit den Abzügen dann 422 ausgezahlt . Welcher Betrag zählt denn dann , der Brutto Betrag? Und wäre das auch in der neuen Regelung so? Oder zählt das was unterm Strich übrig bleibt wenn dies dann unter 520 wäre? Und wieviel dürfte man denn in den 2 Monaten mehr verdienen?? 1040 brutto?? Danke schonmal vorab

Lennart Seeger
LS
Lennart Seeger

Hallo,
wird die Minijob Grenze auch Rückwirkend erhöht? Sprich werden nur die letzten Monate dieses Kalenderjahres mit der Erhöhung verrechnet?
Vielen Dank

Maximilian
MA
Maximilian

Hallo,
sind dann ab Oktober die 10 Stunden pro Woche in Stein gemeiselt oder darf ich auch mein Monatspensum in einer Woche verbrauchen und habe dann den rest des Monats frei?
Das ist mir gerade nicht ganz klar. Ich habe bei meinem Arbeitgeber freie Zeiteinteilung.

Johannes
JO
Johannes

Hallo,
ich habe bisher jeden Monat unterschiedliche Verdienste als Minijobber, da mein Arbeitgeber mir sehr viel Flexibilität für die Aufträge gibt. Bisher war das sehr gut für mich und es wurde darauf geachtet, dass die 5.400 € nicht überschritten werden. Ohne schwankendes Entgelt wäre es auch nicht möglich die Tätigkeiten auszuführen, da diese abhängig von mir und der Auftragslage sind. Ändert sich das? Das wäre für viele absolut schlecht.

Johanna
JO
Johanna

Guten Tag,
da sich ab Oktober die Verdienstgrenze für Minijober von 450€ auf 520€ erhöht, habe ich die Frage, ob man als Arbeitgeber in dem Zuge die Rentenbefreiungsanträge von diesen Arbeitnehmern neu unterschreiben lassen muss?
Vielen Dank.

Inge
IN
Inge

Guten Abend
Meine Frage wäre:
Da ich jetzt schon 3-mal über 450 Euro Verdient habe. Hat mein Arbeitgeber mich angerufen und meinte, er müsste mich jetzt auf
Teilzeit umstellen. Dann müsste ich ja Steuern, Krankenkasse u.s.w bezahlen.
Jetzt meine Frage:
Wie sieht das dann aus wem er mich jetzt auf Teilzeit umgestellt hat und ich in den letzten 6 Monate unter
450 Euro Verdiene muss ich dann trotzdem Steuern, Krankenkasse u.s.w Zahlen da ich ja jetzt auf Teilzeit bin.
Oder wie Läuft das ganze dann ab.

Katja
KA
Katja

Hallo Blog Team,
Mich würde interessieren ob der Mindestlohn an der Erhöhung der Minijob Grenze gekoppelt ist. Ich habe einen Minijob, wo ich mehr als Mindestlohn verdiene. Kann ich dann ab Oktober die 520€ auch ausschöpfen obwohl meine wöchentliche Arbeitszeit nicht 10 Stunden beträgt? Ich werde aus der Regelung nicht schlau.

Eyrin70
EY
Eyrin70

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Höchstgrenze bei voller Erwerbsminderungsrente 6300 Euro im Jahr. erhöht sich der die Minijob-Grenze auf 520 Euro und das wird 12x gezahlt, käme ich auf 6240 Euro ( ab 2023 ).
Was muss ich beachten? Die Anzahl der Wochenarbeitsstunden? Mindestlohn?

Marc
MA
Marc

Moin Zusammen,
habe fast alles gelsen aber keinen HInweis gelesen, wie es sich bei Arbeitslosen verhält. Sie dürfen ja bisher nur 165€ dazuverdienen. ERhöht sich dieser Betrag dann auch?

D. Brö
DB
D. Brö

Also alle reden von 10 Stunden pro Woche bei Minijobbern, aber wenn ich nach Tarif umrechne, also 10 Std/Woche x 4,33 habe ich 43,3 Stunden im Monat x 10,45 € Mindestlohn = 452,49 €, damit überschreite ich im Juli ja bereits die Minijobgrenze. Soll ich jetzt alle Verträge auf weniger als 10 Stunden pro Woche ändern, wenn es ab Oktober doch wieder mit 10 Stunden wöchentlich möglich ist?
Wer denkt sich denn sowas aus, ist man bei der Berechnung von 4 Wochen ausgegangen, oder was ?

W.G
WG
W.G

Wie sieht das aus wem man vom Minijob auf Teilzeit umgestellt würd, aber nur 450 Euro verdient!
Aber am Jahresende nur 5400 verdient hat, muss man dann auch Steuern und Krankenkasse bezahlen oder wird das so berechnet wie beim Minijob.Ich hab da mal eine Frage

A. Janssen
AJ
A. Janssen

Gilt für 2022 für den Midijob die Jahresgrenze 19.200€,
oder wird es anteilig gerechnet:
9 x 1.300€
3 x 1.600€
ergibt dann 16.500€ ?

Petra Liepelt
PL
Petra Liepelt

Gilt für 2022 die Entgeltgrenze insgesamt 6.240,00 EUR (520,00 EUR x 12 Monate) oder wird das zeitanteilig gerechnet:
9 x 450,00 EUR = 4.050,00 EUR (Jan.-Sept.2022)
3 x 520,00 EUR = 1.560,00 EUR (Okt.-Dez.2022)
Summe 5.610,00 EUR
ohne unvorhergesehene Überschreitungen?

Thorsten
TH
Thorsten

Hallo,
ich habe einen sozialversicherungspflichtigen Job, bei dem ich 480 € brutto verdiene. Diesen möchte ich auch behalten. Was bedeutet die neue Regelung für mich. Muss ich meine Stunden erhöhen? Gibt es eine Übergangsregelung? Denn nach den jetzigen Zahlen käme ich nach meiner Rechnung so gerade über die Jahresgrenze vom 2022 über 5.700 € .

Gustav Weide
GW
Gustav Weide

Ich habe zur Zeit einen Midijob und verdiene 480€. Ich arbeite 4 Stunden die Woche. Was verändert sich bei mir?
LG Gustav Weide

Andréa Kötzer Ta...
AT
Andréa Kötzer Ta...

Ich habe 2 Minijobs die insgesamt 450,00 Euro im Monat ergeben. Eines für 360,00 Euro und das andere für 90,00 Euro. Die 90,00 Euro bekomme ich nur, wenn ich zur Arbeit gehe.
Wenn ich einen anderen Job bekomme 70,00 Euro im Juli?
07-2022 520,00 Euro
08-2022 520,00 Euro
09-2022 520,00 Euro
10-2022 520,00 Euro ab diesem Monat steigt der Wert des Minijobs auf 520,00 Euro.
11-2022 520,00 Euro
12-2022 520,00 Euro
Insgesamt 2.700,00 Euro + 3.120,00 Euro = 5.820,00 Euro
Gehe ich mit der Minijob-Einstufung weiter?

CuN
CU
CuN

Guten Tag,
ein Mitarbeiter hat am Juli 2022 bei uns begonnen.
Er hat einen monatlichen Verdienst von 435 Euro, fällt also in die Minijobregelung.
Zusätzlich erhalten Mitarbeiter im November ein Weihnachtsgeld ausbezahlt (in diesem Fall voraussichtlich 213 Euro).
Wie ist dieser Mitarbeiter für das Jahr 2022 zu betrachten:
435 Euro x 6 Monate = 2.610 Euro
+ Weihnachtsgeld 213 Euro
= 2.823 Euro
Betrachtung zum Beschäftigungsbeginn für das Jahr 2022:
450 Euro x 3 Monate (Juli bis September) = 1.350 Euro
520 Euro x 3 Monate (Oktober bis Dezember)= 1.560 Euro
–> Minijobgrenze 2.910 Euro
Mitarbeiter kann als Minijobber beschäftigt werden.
oder
Betrachtung zum Beschäftigungsbeginn für das Jahr 2022:
450 Euro x 6 Monate (Juli bis Dezember) = 2.700 Euro
Mitarbeiter wird in der Übergangsregelung angemeldet (Juli bis September)
Im Oktober erfolgt eine neue Betrachtung –> Mitarbeiter fällt in Minijob ab Oktober
Was ist richtig?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

NWe
NW
NWe

Guten Tag,
wir möchten gerne einen Schüler einstellen auf 450€ Basis, welcher in den Sommerferien bereits einen kurzfristigen Minijob (max. 70 AT) antritt. Ist es möglich im Kalenderjahr beide Jobs anzumelden, sprich Juli-Sep kurzfristigen Minijob und Okt-Dez 450€ bzw. 520€ Job?

Edgar
ED
Edgar

Ich habe seit 3 Jahren einen Minijob. Ab 1.10.22 erfolgt eine Erhöhung der Jahresverdienstgrenze von bisher € 5400 auf € 6240 auf den jeweils vergangenen 12-Monatszeitraum bezogen.
Frage: Gilt der neue Betrag dann ab sofort in voller Höhe oder muss gestaffelt werden? Zum besseren Verständnis meiner Frage: kann ich 11 x € 450 von 11/2021 bis 9/2022 ( = €4950) verdienen und dann im letzten Monat 10/2022 € 1290 (€ 6240 – €4950) und es bleibt dennoch ein Minijob, weil die neue Jahresverdienstgrenze eingehalten ist?

Peter Ostermann
PO
Peter Ostermann

Ich habe einen Minijob mit einem Stundenlohn von 10 Euro. Diese bekomme ich, wenn ich arbeite, bekomme aber kein Urlaub und kein Krankengeld. Der AG sagt, bist du da, gibt es die 10 Euro, bist du, egal was für ein Grund , nicht da, gibt es nichts.
Muss der AG hier auch die Erhöhung des gesetzlichen Mindeslohn zahlen?

Mary
MA
Mary

Hallo,
was ist mit den Leuten, die bereits seit Jahren den 450 Euro Job machen? müssen die ab 1.10.2022 dann mehr arbeiten, um auf 520 Euro zu kommen?

Dennis Felgentreff
DF
Dennis Felgentreff

Hallo,
ein Arbeitnehmer hat einen Minijob i.H.v. 450 € von Januar bis einschließlich August. Der Arbeitnehmer nimmt einen zweiten Minijob wahr i.H.v. 450 € von Juli bis Dezember.
In den sich überschneidenden Monaten gelangt er in die Midijob-Zone. Ab Oktober liegt er unter der neuen 520 € Regelung.
In welchen Monaten wird er gemäß Midijob belastet? Sind es lediglich die Monate Juli und August? Oder ab Juli alle Monate bis Ende des Jahres?
Alternative: Der Arbeitnehmer nimmt einen zweiten Minijob wahr i.H.v. 300 € von Juli bis Dezember. Damit würde er die Gesamtjahresgrenze von 5.610 € (9x 450 € + 3x 520 €) nicht überschreiten. Fällt er dann trotzdem in die Midijob-Zone?