3 min Lesezeit

693 Kommentare

Minijob mit Verdienstgrenze und kurzfristige Beschäftigung – Geht das?

Du hast einen oder mehrere Minijobs und möchtest nun zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung ausüben? Wir erklären dir, ob das möglich ist und erläutern Dir auch den Unterschied zwischen einem Minijob mit Verdienstgrenze und einem kurzfristigen Minijob.

zuletzt aktualisiert am 3. Januar 2025

Unterschied zwischen einem Minijob mit Verdienstgrenze und einem kurzfristigen Minijob

Es gibt zwei Arten von Minijobs: Den Minijob mit Verdienstgrenze und den kurzfristigen Minijob.

Bei einem Minijob mit Verdienstgrenze, im Gesetz geringfügig entlohnte Beschäftigung genannt, kommt es auf die Höhe deines monatlichen Verdienstes an. Bei diesem Minijob darfst du durchschnittlich nicht mehr als 556 Euro im Monat verdienen und es ist egal, wie lange du diesen Job ausübst. Dein Arbeitgeber zahlt die Abgaben zur Sozialversicherung. Du wirst nur mit einem kleinen Eigenanteil an den Rentenversicherungsbeiträgen beteiligt, kannst dich hiervon aber auch befreien lassen.

Bei einem kurzfristigen Minijob, im Gesetz kurzfristige Beschäftigung genannt, ist der Verdienst nicht begrenzt. Als kurzfristig Beschäftigter kannst du also auch mehr als 556 Euro im Monat verdienen. Beiträge zur Sozialversicherung musst du nicht zahlen, dein Arbeitgeber übernimmt lediglich geringe Abgaben. Voraussetzung für eine kurzfristige Beschäftigung ist, dass du die Tätigkeit nur für einen befristeten Zeitraum ausübst. Die Beschäftigung muss also von vornherein zeitlich begrenzt sein. Innerhalb eines Kalenderjahres gelten dafür die folgenden Zeitgrenzen:

  • 3 Monate oder
  • 70 Arbeitstage

Ob du als Arbeitnehmer geringfügig entlohnt oder kurzfristig beschäftigt bist, entscheidet dein Arbeitgeber. Er meldet dich dann bei der Minijob-Zentrale an.

Es gibt aber auch die Möglichkeit, gleichzeitig mehrere Beschäftigungen nebeneinander auszuüben. Hier gelten folgende Voraussetzungen:

Neben einem Minijob ist mit Verdienstgrenze gleichzeitig eine kurzfristige Beschäftigung möglich 

Wenn du als Arbeitnehmer bereits einen Minijob mit Verdienstgrenze hast, kannst du ohne Bedenken zusätzlich einen kurzfristigen Minijob ausüben. Deine Verdienste aus dem Minijob mit Verdienstgrenze und der kurzfristigen Beschäftigung werden nicht zusammengerechnet. Du könntest zum Beispiel das ganze Jahr über einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben und zusätzlich für einen begrenzten Zeitraum als kurzfristiger Minijobber arbeiten.

Wichtig ist jedoch, dass du die Jobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern ausübst. Die Beschäftigungen dürfen nicht zeitgleich bei demselben Arbeitgeber ausgeführt werden. In diesem Fall würde nämlich ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis vorliegen.

Viele Arbeitgeber stellen kurzfristige Minijobber ein, um damit saisonal anfallende Arbeiten erledigen zu können. Zum Beispiel in der Weihnachtszeit im Einzelhandel oder im Frühjahr in der Landwirtschaft.

Auch neben mehreren Minijobs bis 556 Euro ist eine kurzfristige Beschäftigung möglich

Auch wenn du bereits mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze ausübst, kannst du zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung aufnehmen. Die Verdienste aus deinen Minijobs auf 556-Euro-Basis werden nicht mit dem Verdienst aus der kurzfristigen Beschäftigung zusammengerechnet.

Zur Info:

Mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze kannst du gleichzeitig nur ausüben, wenn du insgesamt in diesen Jobs nicht mehr als 556 Euro monatlich verdienst.

Solltest du mehr verdienen, sind all diese Jobs sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen und keine Minijobs mehr. In diesem Fall können dich deine verschiedenen Arbeitgeber also nicht als Minijobber bei der Minijob-Zentrale melden. Sie müssen dich dann als als sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei deiner Krankenkassen anmelden.

Neben Hauptjob ist nur ein Minijob bis 556 Euro zeitgleich möglich

Solltest du einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob (Verdienst höher als 556 Euro) haben, kannst du daneben nur einen Minijob mit Verdienstgrenze ausüben. Jeder weitere Job mit einem regelmäßigen monatlichen Verdienst bis 556 Euro ist zu deinem Hauptjob hinzuzurechnen. Der Arbeitgeber deines zweiten Nebenjobs muss dich dann als sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei deiner Krankenkassen anmelden.

Hauptjob, Minijob bis 556 Euro und kurzfristige Beschäftigung zeitgleich möglich

Du hast jedoch die Möglichkeit, zusätzlich zu deinem Hauptjob und dem Minijob mit Verdienstgrenze eine kurzfristige Beschäftigung aufzunehmen. Diese Beschäftigungen können bedenkenlos nebeneinander existieren. Die Arbeitgeber der Nebenjobs melden Dich bei der Minijob-Zentrale.

Du hast Fragen zu diesem Thema? Schreib uns gerne deine Frage in die Kommentare.

Kurzfristiger Minijob
Kurzfristiger Minijob ohne Verdienstgrenze: Unbegrenzt viel verdienen? Das musst du wissen!

War der Artikel hilfreich für Sie?

Hilfe und Kontakt

Sie konnten bei uns bisher keine passende Antwort finden und haben weiterhin Fragen? Dann schreiben Sie uns diese in den Kommentarbereich.

Das könnte Sie auch interessieren

693 Kommentare

guest
Inline Feedbacks
View all comments
Sandra Winter
SW
Sandra Winter

Hallo, ich habe einen Hauptjob und möchte einen Minijob in der Tankstelle für 300€ und einen Minijob für 200€ bei einem Discounter annehmen, zusätzlich möchte ich samstags als Saisonktraft im Sommer in einem Kaffee arbeiten und für 10 Tage auf Festivals bei einem anderen Arbeitgeber als Eventkraft arbeiten. Wäre das so möglich ? Wie wäre die Besteuerung?

Kurt Schweizer
KS
Kurt Schweizer

Hallo ich Rentner, ich bin freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Ich habe einen geringfügigen Minijob. Darf ich zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung ausüben?

Vielen Dank für Ihre Mühe

Volker Olschok
VO
Volker Olschok

Nachtrag zum Kommentar: Oder kann ggf. sogar ein weiterer Minijob angemeldet werden, wenn das Gesamteinkommen/Jahr aus beiden Minijobs nicht mehr als 6.672,00 EUR beträgt?

Volker Olschok
VO
Volker Olschok

Neben einem Minijob ist mit Verdienstgrenze gleichzeitig eine kurzfristige Beschäftigung möglich
Guten Tag. Bei mir hat sich eine Person gemeldet, die bereits einen Minijob mit fast ausgeschöpfter Verdienstgrenze/Monat hat. Zusätzlich dazu besteht Interesse, in meinem Umfeld als Haushaltshilfe einer pflegebedürftigen Person zu helfen. Wenn die Person nun einmal/Woche unterstützt, kämen wir ja nicht über 70 Arbeitstage/Jahr. Wäre somit eine Anmeldung als kurzfristige Beschäftigung möglich?

Rüdiger Auernhamm...
RA
Rüdiger Auernhamm...

Hallo liebes Team der Minijob Zentrale,

ich bin als ehemaliger Berufssoldat im Ruhestand und beziehe Versorgungsbezüge von der Generalzolldirektion.
Ich bin Privat krankenversichert und Beihilfeberechtigt.

Aktuell übe ich einen Mini-Job mit Höchstverdienstgrenze von max. 556 € monatlich (6.672 € im Kalenderjahr) aus.
Rentenansprüche bei der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen nicht.
Daher habe ich beim aktuellen Arbeitgeber des Mini-Job mit Höchstverdienstgrenze die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht beantragt.

Ist es möglich, daneben noch zusätzlich einen kurzfristigen Minijob ohne Höchstverdienstgrenze bei Einhaltung der Voraussetzungen von maximal 70 Arbeitstagen pro Kalenderjahr bei einem anderen Arbeitgeber auszuüben, ohne der Sozialversicherungspflicht zu unterliegen?

Gilt es bei der vertraglichen Regelung (Beschäftigungsvertrag) des kurzfristigen Minijob ohne Höchstverdienstgrenze besonderes zu beachten?

Danke für die Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen

Rüdiger A.

Dustin Leandro Dom...
DD
Dustin Leandro Dom...

Hallo liebes Team der Minijob Zentrale,
Ich bin Student und übe derzeit nur einen Minijob mit Verdienstgrenze aus.
Nun habe ich im letzten Winter auf dem Weihnachtsmarkt gearbeitet und der Familienbetrieb (ein normaler Schaustellerbetriebt der das ganze Jahr irgendwo steht) möchte mich gerne öfter Anstellen.
Nun meine Frage, ist die Anzahl der kurzfristigen Minijobs in einem Jahr begrenzt und macht das etwas aus wenn ich bereits einen Minijob mit Verdienstgrenze habe oder diesen währenddessen Kündige?

Beispiel: kurzfrister minijob (betrieb A) für 3 tage anfang märz +
kurzfristiger minijob (Betrieb A) ende mai 5 tage +
kurzfristiger minijob (Betrieb B) Anfang Juni
(Im Vertrag wären explizit die Tage festgelegt)

Mascha D.
MD
Mascha D.

Hallo,

ist es möglich, 2 Minijobs mit Verdienstgrenze (insgesamt < 556 € pro Monat) und eine kurzfristige Beschäftigung von genau 3 Monaten (jeweils 5 Tage die Woche) auszuüben oder werden in diesem Fall die Tage aus den Minijobs mit der Zeit aus dem kurzfristigen Minijob zusammengerechnet?

Geplant ist eine Beschäftigung von 3 Monaten mit einem Verdienst von 1.500 € monatlich. Während des ganzen Jahres zusätzlich ein Minijob mit etwa 200 € monatlich und ein weiterer Minijob zusätzlich mit 350 € monatlich in insgesamt 5 Monaten.

Vielen Dank!

Mjölnek Petersson
MP
Mjölnek Petersson

Guten Tag,

ich habe mir ihr Youtube Video zur Prüfung der Berufsmäßigkeit angesehen und habe dazu einige Rückfragen.

1. Im Video wurde nur die Meldung als „Arbeitssuchend“ bei der Arbeitsagentur genannt. Ich gehe aber mal davon aus, dass auch Bürgergeld Empfänger mit eingeschlossen sind, welche beim Jobcenter gemeldet sind. Ist das korrekt?

2. Wie sieht es mit den sogenannten „Ergänzern“ aus, die mit Bafög oder Bürgergeld ein nicht ausreichendes Gehalt aus der Ausbildung, dualem Studium oder dem Hauptjob aufstocken?

3. Ab wie vielen Arbeitsstunden wird eine Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich denn als Hauptjob anerkannt? Oder geht es hierbei nur darum, dass der Lebensunterhalt alleine aus dem Hauptjob gedeckt werden muss?

4. Wird auch bei Teilzeitstudenten eine berufsmäßigkeit angenommen? Kommt es hierbei nur auf den Immatrikulationsstatus an oder müssen darüber hinaus weitere Nachweise erbracht werden? (Teilweise kann man ja die Modulbelegungen sehr individuell gestalten)

5. Was genau ist gemeint mit den Vorbeschäftigungen im Kalenderjahr? Gemeint sind hiermit doch sicherlich andere Kurzfristige Beschäftigungen, oder? Denn jeder Hauptjob erfüllt doch die Voraussetzungen von einem Verdienst über der Verdienstgrenze und einem Zeitraum von über 3 Monaten oder 70 Tagen. Das war sehr ungenau und daher missverständlich formuliert. Deshalb nochmal die Nachfrage.

Freundliche Grüße

Laura R.
LR
Laura R.

Guten Morgen,

Ich hätte auch noch eine Frage zum Thema Hauptjob, Minijob und kurzfristige Beschäftigung. Ich habe einen Sozialversicherungspflichtigen Hauptjob, einen angemeldeter Minijob mit Verdienstgrenze und arbeite gelegentlich noch auf kurzfristiger Beschäftigung für zwei komplett andere Firmen.

Das geht ja alles drei parallel nebeneinander. Nun die Frage: werden die Verdienste auch in diesem Fall aus der kurzfristige Beschäftigung und dem Minijob auf 556€- Basis nicht zusammengerechnet?

Ich habe nur bedenken dass ich nicht nachher am Ende des Jahres doch noch in Steuerklasse 6 rutschen könnte, weil ich in meinem Minijob und meiner kurzfristigen Beschäftigung gesamt mehr als 6.672€ verdient habe.

Ich freue mich über eine Antwort.

Mit freundlichen Grüße

Christiane S.
CS
Christiane S.

Guten Tag,
Frage: Ich bin in Altersrente. Wieviel darf ich max. in einer kurzfristigen Tätigkeit in 3 Monaten verdienen, wenn diese vom AG pauschal versteuert wird? Kann die Tätigkeit übers Jahr verteilt werden, z. B. März, Juni, Sept. oder….?
Vielen Dank im Voraus

Antonia Weier
AW
Antonia Weier

Hallo,
ich bin aktuell nicht steuerpflichtig und arbeite neben meinem Studium auf Minijob-Basis, aber verdiene durch die Übungsleiterfreipauschale monatlich regelmäßig mehr als 556 Euro. Ich möchte diesen Monat zudem eine kurzfristige Beschäftigung beginnen.
Aufgrund krankheitsbedingten Personalausfall mache ich aktuell jedoch einige Überstunden in meinem Minijob. Diese Überstunden bekomme ich monatlich ausgezahlt und überschreite die 556 Euro somit deutlich. Den jährlichen Steuerfreibetrag erreiche ich jedoch nicht.
Sollte ich aufgrund von zu hohem Einkommen die kurzfristige Beschäftigung nicht aufnehmen, da ich den monatlichen Betrag von 556 Euro regelmäßig überschreite und nicht in einen steuerpflichtigen Bereich fallen möchte, oder ist eine kurzfristige Beschäftigung komplett unabhängig davon zu sehen, solange sie den zeitlichen Rahmen nicht überschreitet?
Mit freundlichen Grüßen
Antonia

Alex Bauer
AB
Alex Bauer

Hallo
Ich bin Beamter und habe einen Minijob .
Jetzt möchte ich einen 2. Minijob anfangen aber dort wurde mir gesagt ich darf bei 2 Minijobs nur max. 48 h in der Woche arbeiten ( Hauptj + Minij. = 48 h ).
Das gilt aber nur bei 2 Minijobs neben der Hauptarbeit wurde mir gesagt.
Ich möchte aber den bestehenden Minij. nicht unbedingt aufgeben.
Den bestehenden kann ich aber nur ca 4-5 Wochen im Jahr ausüben, den neuen dagegen 2 Wochen im Monat.
Muss ich das dann so anmelden das ich den bestehenden Minijob aufgebe und den neuen anmelde und den abgemeldeten ( den ich nur 4-5 Wochen im Jahr machen kann ) neben dem neuen als „geringen Minijob “ oder „geringe Beschäftigung“ anmelden .?

Danke Alex

Dorothea Gniostko
DG
Dorothea Gniostko

Darf man nach einem kurzfristigen Arbeitsverhältnis, also max. 3 Monate Beschäftigung, einen normalen Minijob ausüben?

Maria A.
MA
Maria A.

Hallo! Kann ich als Familienversicherte einen Minijob und zusätzlich Saisonarbeit machen? Bin ich dann weiterhin familienversichert oder müsste ich mich selbst krankenversichern?

Christiane St.
CS
Christiane St.

Guten Tag,
meine Frage: kann ein Minijobber eine Tätigkeit bei einem AG unterbrechen, um wegen einer nicht vorhersehbaren Arbeitsverdichtung im Sommer wegen Ausfall einer anderen Mitarbeiterin, kurzfristig mehr zu arbeiten ( evtl. für 2 Monate) und dann wieder den Minijob ausfüllen?
Wie kann das aussehen? Muß eine Beendigung des Minijobs erfolgen (mit Kündigung?) und/ oder ein gesonderter Vertrag für die kurzfristige Tätigkeit bei gleichem AG?
Danke im Voraus für eine Antwort
MfG ;-)) Christiane S.
PS. Galt diese Sicht der Dinge auch schon vor 10 Jahren???

F. Pauls
FP
F. Pauls

Hallo,
auf welche Dauer darf ein Arbeitsvertrag ausgestellt werden um als kurzfristig Beschäftigter zu gelten, länger als 12 Monate oder wie lange überhaupt?
(Einzige Beschäftigung)

Christian Endler
CE
Christian Endler

Hallo liebes Mini-Job Team, ich würde gerne in nächster Zeit als kurzf. Beschäftigter tätig sein, wenn der Verdienst mtl. schwankt gibt es hier eine Untergrenze ( z.B. geringf. Beschäftigungsgrenze) wenn der Verdienst mtl. schwankt!?Also wenn man z. B. einmal über der geringf. Besch. ist und einmal drunter!? Schon jetzt lieben Dank für eine Rückantwort, viele Grüße.

Romy Geprägs
RG
Romy Geprägs

Guten Tag,

ich habe (hauptberuflich) einen Halbtagsjob, in dem ich ca. 1.400 € monatlich verdiene. Zusätzlich habe ich schon länger einen Minijob angemeldet, bei dem ich aber immer noch unterhalb der Grenze liege, die verdient werden kann/darf.
Jetzt möchte ich für 10 Tage auf dem Weihnachtsmarkt aushelfen – dies wird als kurzfristige Beschäftigung angemeldet werden. Wieviel darf ich dort verdienen (ohne, dass ich im nächsten Lohnsteuerjahresausgleich draufzahlen muss)? Und muss ich die Befreiung von der Rentenversicherungsfrist beantragen oder nicht?

Für Ihre Antwort herzlichen Dank!
Viele Grüße
R.G.

Jona Fengler
JF
Jona Fengler

Guten Tag,

Ich bin Student und plane ab dem 1. Januar 2025 dauerhaft einen Minijob auszuüben, bei dem ich fest die 556€ pro Monat (Grenze 2025) verdiene. Zusätzlich plane ich im März und Oktober (Semesterferien) jeweils 30 Tage eine kurzfristige Beschäftigung auszuüben. Ist das möglich? Und sollte ich bei der kurzfristigen Beschäftigung unter einem bestimmten Betrag verdienen, um keinen Beitrag zu Sozialversicherung zahlen zu müssen? Bzw. wie wird diese kurzfristige Beschäftigung dann versteuert?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen

J

Beate M
BM
Beate M

Hallo,
meine Tochter hat das Abitur gemacht, wartet auf einen Studiumsplatz und wohnt bei uns zu Hause.
Kann sie für drei Monate bzw 70 Tage eine kurzzeitige Beschäftigung ohne Verdienstgrenze antreten?
Danke.

Lena L
LL
Lena L

Hallo! 🙂
Ich habe gerade den Beitrag gelesen und bin mir aber bzgl. meiner Situation noch mit etwas unsicher: Ich habe Jan-August 2024 Vollzeit gearbeitet und studiere jetzt seit September 2024 Vollzeit. Nun würde ich gerne eine kurzfristige Beschäftigung auf dem Weihnachtsmarkt ausüben, glaube aber, dass es durch meinen Vollzeitjob in der ersten Jahreshälfte nicht geht – oder? Sonst treffen alle Kriterien für eine KfB auf mich zu. Vielen Dank schonmal!

Kevin K.
KK
Kevin K.

Hallo 🙂
Ich habe mein Studium beendet und bin nicht mehr eingeschrieben. Ich arbeitet aber weiterhin für 538 € in meinem Minijob, in dem ich schon länger arbeite. Darf ich nun befristet für drei Monate bei der Post arbeiten, bei der ich mehr als 538 € pro Monat verdiene und ist der vorübergehende Job bei der Post sozialversicherungsfrei?
Falls ja, muss ich mich dann selbst um die Krankenversicherung kümmern?
Vielen Dank für Ihre Antwort!

Josef Mühlberger
JM
Josef Mühlberger

Hallo! Ich übe in DE meine Hauptbeschäftigung aus und habe nebenbei einen Minijob mit einem monatlichen Verdienst von 538€.
Da ich sehr grenznahe zu Österreich wohne, hätte ich die Möglichkeit, für 4 Tage (28-31.12) eine kurzfristige Beschäftigung in Österreich auszuüben. (Verdienst 500€)

Wie würde dann hier die Versteuerung/Abgaben aussehen? Bzw. ist dies so überhaupt möglich?

Vielen Dank vorab!

Laura Dümpelmann
LD
Laura Dümpelmann

Hallo! ich bin als freischaffende Künstlerin selbstständig (ohne Steuerklasse) und habe einen Minijob (nur ca. 100€ im Monat). Wie würde eine zusätzliche kurzfristige Beschäftigung sich steuerlich auswirken?

Hilde Erner
HE
Hilde Erner

Hallo,
ich habe einen Minijob, bei dem ich monatlich 538€ verdiene. Kann ich zusätzlich eine befristete Saisaonarbeit ausüben, die sozialversicherungsfrei ist? Muss ich bei der Saisonarbeit Steuern zahlen, oder zahlt die der Arbeitgeber, wie das beim Minijob der Fall ist?
Vielen Dank für eine Antwort

Tina S.
TS
Tina S.

Hallo,

ich bin Hausfrau, selbst krankenversichert und beziehen eine Witwenrente, darf ich dann eine kurzfristige Beschäftigung ausüben? Oder wäre ein MiniJob die bessere Variante?
Vielen Dank.

Benny MB
BM
Benny MB

Hallo 🙂 In diesem Kalenderjahr hatte ich sonst noch keinen Minijob mit Verdienstgrenze ausgeübt, jedoch am 1. September einen Minijob angefangen. Meine Frage ist, wie viel ich in diesem restlichen Jahr noch verdienen darf.
4×538=2.152 Euro (für die Monate September/Oktober/November/Dezember) oder dürfte ich noch 12×538=6.465 Euro verdienen?
Viele Grüße

Albert A.
AA
Albert A.

Hallo Zusammen,
Ich habe einen Hauptjob und einen Minijob. Darf ich dann noch eine kurzfristige Beschäftigung ausüben? Wenn ja wird diese Tätigen versteuert bzw wie viel dürfte ich noch dazu verdienen?
LG
Albert

Gabi Reutlinger
GR
Gabi Reutlinger

Hallo. Kann ich beim gleichen Arbeitgeber zuerst eine kurzfristige Beschäftigung ausüben also sagen wir Mal von November bis Ende Januar danach in Minjob switchen bis ca Ende Juni und dann wieder in kurzfristige Beschäftigung ? Und das immer Alles beim gleichen Arbeitgeber. Vielen Dank für eine Antwort. Gruß Reutlinger

Martina Schlagenha...
MS
Martina Schlagenha...

Hallo,
ich möchte ab sofort bis zum 31.05.2025 eine Haushaltshilfe anstellen. Der Arbeitsumfang liegt bei 4 Stunden pro Woche. Die Stunden werden an einem Tag gearbeitet.
Die Bewerberin auf die Stelle hat bereits einen Minijob, hat aber in diesem Jahr noch nicht so viel verdient, dass sie mit ihrem bisherigen Minijob und dem möglichen bei mir über den erlaubten 6.456 Euro im Jahr 2024 liegt. Da der Job bei mir im Jahr 2025 nur für fünf Monate ausgeübt wird, müsste es auch da mit dem Jahresverdienst passen.
Kann ich sie für diesen zweiten MInijob anstellen, auch wenn ihr Verdienst in einzelnen Monaten über den erlaubten 538 Euro / Monat aber nicht über den erlaubten 6.456 Euro / Jahr liegt? Vielen Dank!

Serpil Özdem
Serpil Özdem

Guten Abend, ich bin 55 Jahre alt, beziehe seit 2016 eine ausländische Rente ungefähr 400€( dieser wird hier in Deutschland versteuert.
Seit 1 Jahr mache ich als Springerin ein Minijob. Meine Frage , darf die ausländische Rente zum Minijob mit angerechnet werden, da ich über mein Mann Familienversichert bin.
Oder kann ich mich , wie alle Rentner auch bei einer Krankenkasse versichern lassen( die Beiträge betragen glaube ich 7,9% von der Rente)und dazu dann bis zu 538€ dazu verdienen.
Ansonsten komme ich mit meiner Rente , plus Minijob als Springerin über die Hinzuverdienstgrenze drüber. Da meine Krankenkasse sich mit der Sache nicht auseinander setzen kann. Muss ich mein Job aufgeben, dass möchte ich aber nicht.
Würde mich freuen , wenn Sie mir behilflich sein könnten.
Lg

Nils Ruppel
NR
Nils Ruppel

Hallo, ich bin seit kurzem Student, über meine Eltern privat krankenversichert und übe einen Minijob mit Verdienstgrenze aus. Nun möchte ich zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung ausüben (unter 70 Tage), beides bei unterschiedlichen Arbeitgebern. Kann ich in der privaten KV bleiben? Und wie muss der Arbeitgeber der kurzfristigen Beschäftigung mein Arbeitsverhältnis anmelden?

Antje Behrens
AB
Antje Behrens

Hallo!
Ich möchte eine kurzfristige Beschäftigung an ca. 45 Montag Nachmittagen im Jahr ausführen (Vertrag auf 1 Jahr begrenzt, Nov 24 bis Okt 25). Geht das, oder ist das eine Regelmäßigkeit, die eine kurzfristige Beschäftigung ausschließen?

Marita Engels
ME
Marita Engels

Hallo! Ich bin 64 Jahre alt und im Vorruhestand. Ich habe einen Minijob mit 230 Euro mtl. Verdienst. FRAGE: Kann ich trotzdem in der Weinlese gegen Bezahlung arbeiten und muss ich angemeldet werden?
Vielen Dank für eure Hilfe Marita

Emily kahls
EK
Emily kahls

Hallo! Ich bin Vollstudent und übe einen Minijob auf 538 € aus. Des Weiteren arbeite ich bei InStaff für kurzfristige Jobs, welche dann auch versteuert sind. Darf ich über eine Firma ebenso kurzfristige Jobs ausüben, wenn ich die 70-Tage-Regel nicht überschreite? Freue mich sehr über eine Antwort!
LG

Michel Harnak
MH
Michel Harnak

Hallo,
folgende Situation: ich habe einen festen Minijob mit Verdienstgrenze, und wollte für max. 70 Kalendertage eine kurzfristige Beschäftigung (befristet) aufnehmen. Ich wollte fragen, wie ob bei mir Versteuerungen oder Abgaben anfallen, da beide Jobs insgesamt ja die Minijob-Grenze überschreiten kann. Wenn ja wie hoch könnten jene Abgaben und Steuern ausfallen, angesichts dessen dass ich auch noch nicht studiere sondern auf meinen Studienplatz warte?

Marina Fekete
MF
Marina Fekete

Habe einen sozialpflichtigen Hauptjob, einen 500€ Minijob und für mehrere Monate einen kurzfristigen Minijob mit weniger als 70 Tagen ausgeübt. Das Finanzamt sagt, dass der kurzfristige Minijob besteuert werden muss mit Steuerklasse 6. Das habe ich in ihrer Erklärung aber anders verstanden.

Florian Schmidt
FS
Florian Schmidt

Hallo:
Ich bin Student und verdiene 500€ im Monat über einen Minijob. Nun möchte ich in der vorlesungsfreien Zeit zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung ausüben. Grundsätzlich ist das ja möglich, allerdings bin ich ich mir bzgl. der Besteuerung unsicher. Werden beide Jobs in unterschiedliche Steuerklassen eingeordnet oder wird ausschließlich die kurzfristige Beschäftigung mit der Steuerklasse 1 belegt?
Lieben Dank schon mal im Vorraus.

Florian

Tanja Schaffrath
TS
Tanja Schaffrath

Hallo, ich habe die Frage schon einmal ähnlich gestellt: Hauptjob, Minijob mit Verdienstgrenze (hier verdiene ich ca 500 € im Monat) und geringfügige Beschäftigung( hier verdiene ich ca 250 € in den aktivenMonaten). Drei unterschiedliche Branchen.
Muss ich die Nebenjobs versteuern? Oder muss ich sie in der Steuererklärung überhaupt nicht angeben, da ich mit 2% bei der RV gemeldet bin?
Ich habe Angst vor einer Steuernachzahlung.
Zwei Steuerberater haben unterschiedliche Aussagen gemacht.

Lieben Dank im Voraus.

Nicola
NI
Nicola

Hallo zusammen,
meine Tochter ist Schülerin und arbeitet zwischendurch als geringfügig Beschäftigte bei einer Firma. Jetzt hat sie ganz kurzfristig einen zeitlich besseren Minijob angeboten bekommen, den sie aber sofort antreten müsste. Dadurch würde sie in diesem Monat aber über die Verdienstgrenze von 538,- EUR kommen. Wäre das möglich oder muss sie das Jobangebot ablehnen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Nadja
NA
Nadja

Guten Tag,

ich stehe in folgenden Arbeitsverhältnissen:
1) einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob bei AG#1 seit 2020
2) einen Minijob (520€-Basis) bei AG#2 von 01.04.2023-31.01.2024, beendet
2) einen Minijob (520€-Basis) bei AG#3 von 01.02.2024-31.05.2024, beendet
3) eine kurzfristige Beschäftigung (70-Tage-Vertrag) bei AG#2 seit 01.04.2024

Kann ich meine KFB (70 Tage) bei AG#2 in einen Minijob bei AG#2 umwandeln? Welche Fristen habe ich hier bzgl.
a) „Wartezeit“ zwischen einer KFB und GFB
b) „Wartezeit“ aufgrund der Tatsache, dass ich bei AG#2 bis Jan. noch als Minijobberin gearbeitet habe?

Vielen Dank und eine schöne Woche!

K.k
KK
K.k

Ich habe einen vollen Job und einen minijob bzw. eine Saisonarbeit.
Ich hatte eigentlich gedacht wenn Minijob und Saisonarbeit die Grenze von 538€ nicht überschreiten ist alles gut… anscheinend nicht?
Wohin kann ich mich wenden und telefonisch beraten lassen, damit ich am ende nicht für das Finanzamt gearbeitet habe?

A. R.
AR
A. R.

Hello!
Was soll in der Rubrik St.Kl. von der Gehaltsabrechnung stehen für einen Mitarbeiter der in der Firma X als „kurzfristig beschäftigt“ angestellt ist?
Dieser MA hat bereits einen Hauptjob (St.Kl. 1) und einen Minijob…
Danke vielmals für die Hilfe!!!
Lg
Annie

Andrea Ortwein
AO
Andrea Ortwein

Guten Tag,
wir haben einen Schüler, der in den Sommerferien für 4 Wochen bei uns als kurzfristig Beschäftigter arbeitet Ende 31.08.2024. Kann er ab September bis Dez. (immer nur Samstags) bei uns als Minijobber GFB eingestellt werden (über die Minijobgrenze)? oder gibt es hier ein Problem, weil es sich um den selben AG handelt?
Die KFB Beschäftigung ist im Lager uns sonstige Aushilfstätigkeiten.
Die GFB Beschäftigung ist Inventurhelfer.

Philipp
PH
Philipp

Guten Tag,
wenn ich bereits einen Minijob mit Verdienstgrenze ausübe, und dann zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung für zwei Monate aufnehme, muss ich die jeweiligen Arbeitgeber darüber informieren?

KAtharina Weindel
KW
KAtharina Weindel

Guten Tag,

wir haben einen SChüler, der unterjährig bei uns als Minijobber arbeitet. Nun würde er in den Sommerferien mehr arebiten über die 538€ und sobald die Schule los geht wieder auf Minijob. KAnn er in den SChulferien als kurzfristig Beschäftigter eingestellt werden (über die Minijobgrenze)? oder gibt es hier ein Problem, weil es scih um denselber AG handelt?

Vielen Dank

Jan
JA
Jan

Guten Tag,

ich befinde mich aktuell in einer kurzfristigen Beschäftigung und bin familienversichert. Nun möchte ich eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen (Minijob) mit max. 538€ aufnehmen. Ist das auch in dieser Reihenfolge möglich?

Wie beeinträchtigt das die Berufsmäßigkeit? Bis jetzt bleibe ich mit meiner kurzfristigen Beschäftigung unter 538€, damit eine Berufsmäßigkeit nicht geprüft werden muss. Ich wäre sehr dankbar für einen Rat an dieser Stelle beziehungsweise einen Hinweis, wo ich nachschauen kann.

Liebe Grüße und vielen Dank
Jan

Sabine Schaefer
SS
Sabine Schaefer

Hallo,
ich möchte als Firma eine Putzkraft als kurzfristige Beschäftigung anmelden. Da ich zu den freien Berufen gehöre habe ich keine Betriebsnummer.
Wir mache ich das?

W. Kurt
WK
W. Kurt

Meine Ehefrau hat keine hauptberufliche Tätigkeit und ist über mich in der gesetzl. Krankenvers. familienversichert. Sie übt 3 Minijobs in privaten Haushalten aus, die alle zusammen 538.- Euro monatlichen Verdienst nicht überschreiten.

Fragen:

1. Kann sie nun zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung in privatem Haushalt ausüben, in dem sie 1x pro Woche 5 Stunden arbeitet? Der Vertrag würde ab sofort laufen und am 30.11.2024 enden (also 5 Monate mit insgesamt 20 Arbeitstagen). Sie würde damit die erlaubte Verdienstgrenze (Geringfügigkeitsgrenze) überschreiten: 538.- aus den bestehenden Minijobs monatlich plus dann zusätzlich 300.- Euro monatlich aus der kurzfristigen Beschäftigung.

2. Gelten in diesem Fall dann die besonderen Regelungen für Minijobs (Sozialversicherung) weiter? Trotz Überschreitung der monatlichen 538.- Euro Grenze?

Annika
AN
Annika

Hallo, darf ich zwischen Abitur und Studium eine kurzfristige Beschäftigung (bis 70 Tage) haben und anschließend beim gleichen Arbeitgeber geringfügig weiter beschäftigt sein?
Danke für eine Auskunft.