Minijobs in der Gastronomie – Wichtige Regeln und praktische Tipps
Ob als Servicekraft im gut besuchten Café, als helfende Hand in der Küche eines Restaurants oder als Kassiererin oder Kassierer im quirligen Bistro – Minijobs in der Gastronomie sind vielfältig und bieten Einblicke in eine aufregende Arbeitswelt. In diesem Artikel tauchen wir in die Gastro-Welt ein, werfen einen Blick auf typische Aufgaben, klären wichtige rechtliche Fragen und geben praktische Tipps – sowohl für die Beschäftigten als auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf der Suche nach motiviertem Personal auf Minijob-Basis.
Aufgaben eines Minijobbers in der Gastronomie
In der Gastronomie gleicht kein Tag dem anderen – das gilt besonders für Minijobberinnen und Minijobber, die oft flexibel in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden. Vermutlich sind Minijobs in der Gastronomie auch deshalb besonders gefragt bei Minijobberinnen und Minijobbern. So waren zum 30. Juni 2024 insgesamt 812.213 Menschen in einem Minijob im Gastgewerbe tätig. Ob im Service, in der Küche oder an der Kasse – jeder Job hat seinen eigenen Rhythmus und seine eigenen Herausforderungen.
- Service
Mitarbeitende im Service sind die ersten Ansprechpartner für Gäste und prägen das Gastro-Erlebnis deshalb maßgeblich mit. Mit einem Lächeln begrüßen sie die Gäste, nehmen Bestellungen auf und sorgen dafür, dass Essen und Getränke serviert werden. Zu einem Job im Service gehört jedoch mehr als nur Teller balancieren und freundlich sein – es geht vor allem auch um Aufmerksamkeit und Timing. Die besten Servicekräfte wissen genau, wann sie unaufdringlich zur Stelle sein müssen und wie sie auch bei Hochbetrieb den Überblick behalten. - Küche
In der Küche übernehmen Minijobberinnen und Minijobber vielfältige Aufgaben, die von der Vorbereitung der Zutaten bis zum Anrichten von Beilagen reichen. Je nach Betrieb sind sie unterschiedlich stark in den Kochprozess eingebunden. Während manche Minijobberinnen und Minijobber lediglich einfachere Tätigkeiten ausführen, tragen andere bereits größere Verantwortung und unterstützen direkt bei der Zubereitung. Auch die klassische Spülhilfe bleibt ein wichtiger Teil der Arbeit, um einen reibungslosen Ablauf in der Küche sicherzustellen. - Kasse
Mit dem Abkassieren endet der Besuch im Restaurant oder Café. Da dieser Moment oft im Gedächtnis bleibt, ist es wichtig, dass Minijobberinnen und Minijobber dafür sorgen, dass sich der Gast bis zum Schluss gut aufgehoben fühlt. Schnelligkeit und eine gewisse Affinität für Finanzen und Zahlen sind hier deshalb genauso wichtig wie ein offenes Ohr für Fragen oder Sonderwünsche. Ein freundlicher Abschied und ein reibungsloser Ablauf sorgen dafür, dass die Gäste mit einem positiven Gefühl nach Hause gehen.
Diese Regelungen gelten für Arbeitszeiten und Zuschläge
In kaum einer Branche ist eine flexible Personalplanung so weit verbreitet wie in der Gastronomie. Auch deshalb sind Minijobberinnen und Minijobber als Arbeitskräfte besonders gefragt. Durch verschiedene Schichtmodelle – von Früh- über Spät- bis hin zu Nachtschichten – sowie der Arbeit an Feiertagen und Wochenenden, lässt sich der Job gut mit anderen Verpflichtungen wie Schule, Studium oder der Familie vereinbaren.
Besonders in Bars, Clubs oder bei Events ist der nächtliche Bedarf an Personal hoch. Als Nachtarbeit werden in der Gastronomie Arbeitszeiten zwischen 23 Uhr und 6 Uhr definiert. Hier können in der Regel sowohl Vollzeitbeschäftigte als auch Minijobberinnen und Minijobber von Sonn,- Feiertags- oder Nachtarbeitszuschlägen profitieren, die die Vergütung deutlich aufbessern.
Werden Sonn,- Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge gezahlt, sind diese steuerfrei. Sie sind dann auch sozialversicherungsfrei und zählen nicht zum regelmäßigen Verdienst der Minijobber. Vorausgesetzt, der Verdienst, aus dem sie berechnet werden, beträgt maximal 25 Euro pro Stunde.
Nähere Informationen dazu gibt es in unserem Magazin-Artikel: Mehr Geld im Minijob: 5 Extras zählen nicht zum Verdienst.
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Von Überstunden bis Jugendschutz: Arbeitszeiten für Minijobs in der Gastronomie
Die Gastronomie ist bekannt für ihre flexiblen Arbeitszeiten, doch auch hier gibt es klare gesetzliche Regelungen. Für Minijobberinnen und Minijobber bedeutet das, dass ihre tägliche Arbeitszeit im Normalfall acht Stunden nicht überschreiten darf.
Diese Regelungen für Überstunden und Pausen gibt es zu beachten
Ein Minijob in der Gastronomie kann körperlich fordernd und mental anspruchsvoll sein – lange Stehzeiten, schnelles Arbeitstempo und der direkte Kontakt mit Gästen verlangen dem Personal viel ab. In solch intensiven Arbeitsumgebungen sind Pausen kein Luxus, sondern notwendig, um die Leistungsfähigkeit aufrechtzuerhalten und die Gesundheit des Personals zu schützen. Arbeiten Mitarbeitende länger als sechs Stunden, stehen ihnen mindestens 30 Minuten Pause zu. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden verlängert sich die Pause auf 45 Minuten.
Überstunden sind erlaubt. Als Grundregel gilt, dass durchschnittlich 48 Arbeitsstunden pro Arbeitswoche und maximal 10 Stunden täglich eingehalten werden müssen. Für schwangere oder stillende Frauen sowie Jugendliche sind Überstunden in der Regel ausgeschlossen. Der Arbeitgeber kann Überstunden grundsätzlich jedoch nur dann anordnen, wenn dies vertraglich vereinbart bzw. geregelt ist.
Ebenso wichtig sind die Erholungsphasen: Nach einem Arbeitstag muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden eingehalten werden. In der Gastronomie kann diese zwar auf zehn Stunden verkürzt werden, jedoch muss auch hier ein Ausgleich innerhalb von vier Wochen erfolgen.
Das gilt für die Beschäftigung von Jugendlichen in der Gastronomie
Für minderjährige Minijobberinnen und Minijobber gelten in der Gastronomie noch strengere Vorschriften. Diese richten sich dazu nach dem Alter der Jugendlichen. Eine Übersicht über die Regelungen für Jugendliche finden Sie auf unserer Internetseite.
Minijob im Gastgewerbe – Verdienstgrenze und Sofortmeldung
Die Gastronomie bietet eine große Auswahl an Minijobs. Wichtig ist, dass die Minijob-Regelungen eingehalten werden. Hierbei darf die durchschnittliche monatliche Vergütung 538 Euro beziehungsweise das jährliche Einkommen 6.456 Euro nicht überschreiten. Da gerade in der Gastronomie das Risiko für illegale Beschäftigungen hoch ist, stehen Betriebe in der Pflicht, noch vor Beginn der Beschäftigung eine Sofortmeldung an die Deutsche Rentenversicherung zu senden. Alles was Sie zum Thema Sofortmeldung wissen sollten, erfahren Sie im passenden Magazin-Artikel.
Trinkgeld – kleine Geste, große Wirkung
In der deutschen Gastronomie werden häufig etwa 10 % des Rechnungsbetrags als Trinkgeld gegeben – ein Zeichen der Wertschätzung für guten Service und eine kulturell verankerte Geste. Für die Beschäftigten ist das Trinkgeld jedoch weit mehr als nur ein Lob. Es ist eine wichtige Ergänzung zum Grundlohn und bessert den Verdienst erheblich auf.
Steuerliche Vorteile von Trinkgeld
- Freiwilliges Trinkgeld ist steuerfrei: Trinkgelder sind steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie von Gästen freiwillig und zusätzlich zum Rechnungsbetrag direkt an die Minijobberin oder den Minijobber gezahlt werden. Trinkgelder sind somit kein Arbeitsentgelt bzw. Arbeitslohn und müssen daher weder im Minijob berücksichtigt, noch dem Finanzamt angezeigt werden.
- Ausnahmen bei der Steuerfreiheit: Die Steuerfreiheit entfällt, wenn das Trinkgeld in einem Topf gesammelt und vom Arbeitgeber unter allen Mitarbeitenden verteilt wird. In solchen Fällen fehlt der persönliche Bezug zum Trinkgeld und es wird als steuerpflichtiger Verdienst angesehen, weil es vom Arbeitgeber ausgezahlt wird. Auch wenn ein Trinkgeld fest in der Rechnung verankert ist – wie es bei sogenannten Bedienzuschlägen der Fall sein kann – ist es nicht steuerfrei, da es nicht als freiwillige Gabe des Gastes zählt.
Tipps für Minijobs in der Gastronomie
Für Minijobberinnen und Minijobber
Ein Minijob in der Gastronomie kann durchaus herausfordernd sein. Mit den richtigen Fähigkeiten und kleinen Kniffen, lassen sich jedoch auch anstrengende Arbeitstage meistern. Freundlichkeit und Professionalität im Kontakt mit Gästen sind das A und O. Denn gerade zu Stoßzeiten kann es im Service oder in der Küche zu kleinen Fehlern oder längeren Wartezeiten kommen. Während ein Großteil der Gäste in der Regel Verständnis zeigt, kommt es immer wieder vor, dass sich ein Gast beschwert und unhöflich wird. Hier ist ein besonnener Umgang mit Konfliktsituationen gefragt: Eine ruhige, freundliche Reaktion kann oft Wunder wirken und die Situation entschärfen. Wenn ein Gast besonders unangemessen reagiert oder eine Situation zu eskalieren droht, sollten Minijobberinnen und Minijobber nicht zögern, ihre Vorgesetzten oder Schichtleiter hinzuzuziehen, um das Problem gemeinsam zu klären und sich selbst zu schützen.
Auch Techniken zur Stressbewältigung und Entspannung können im hektischen Gastro-Alltag besonders wertvoll sein. Ein gutes Zeitmanagement sowie die Priorisierung von Aufgaben helfen dabei, den Überblick zu behalten und effizient zu arbeiten. Offene Kommunikation mit Kollegen und Vorgesetzten ist ebenfalls wichtig, um Zuständigkeiten zu klären und Missverständnisse zu vermeiden.
Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Die Suche nach geeigneten Minijobberinnen und Minijobbern kann herausfordernd sein, jedoch gibt es viele Möglichkeiten, passendes Personal zu finden. Jobbörsen, Aushänge im Betrieb und Social Media sind hervorragende Kanäle, um auf offene Stellen aufmerksam zu machen.
Um neuen Mitarbeitenden den Einstieg so einfach wie möglich zu gestalten, ist eine umfassende Einarbeitung entscheidend. Diese sollte nicht nur die allgemeinen Arbeitsabläufe und den Umgang mit Kunden umfassen, sondern auch eine herzliche Aufnahme ins Team beinhalten. Eine aufmerksame Personalbetreuung endet jedoch nicht nach der Einarbeitung. Darüber hinaus sollten sich Gastronomen auch um die Weiterentwicklung und Bedürfnisse des bestehenden Personals kümmern. Regelmäßige Schulungen und Feedback-Gespräche tragen dazu bei, das Potenzial von Mitarbeitenden zu entfalten und potenzielle Unstimmigkeiten frühzeitig zu erkennen. Darüber hinaus fördern Anreize wie kleine Boni oder Team-Events die Motivation, steigern die Zufriedenheit und stärken die Bindung an den Betrieb.
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