Rente und Minijob 2026: So viel dürfen Rentner hinzuverdienen
Viele Rentnerinnen und Rentner möchten auch nach dem Eintritt in den Ruhestand finanziell unabhängig bleiben oder ihre berufliche Tätigkeit in kleinerem Umfang fortsetzen. Ein Minijob kann hier die ideale Lösung sein – aber wie viel dürfen Rentner 2026 dazuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird?
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- Verdienst im Minijob: Was geht in 2026?
- Mehrere Minijobs kombinieren
- So viel können Rentner in 2026 neben der Rente verdienen
- Neu ab 2026: Die Aktivrente
- Ehrenamtliche Tätigkeiten und Übungsleitertätigkeiten: Mehr ist ab 2026 möglich
- Individuelle Beratung der Rentenversicherung nutzen
- Fazit: Minijobs bieten Rentnern im Jahr 2026 viele Vorteile
Verdienst im Minijob: Was geht in 2026?
Wenn Rentnerinnen und Rentner einen Minijob ausüben, gelten für sie die gleichen Regelungen wie für alle anderen Beschäftigten. Es gibt zwei Arten von Minijobs:
- Minijob mit Verdienstgrenze: Die monatliche Verdienstgrenze steigt ab dem 1. Januar 2026 auf 603 Euro (2025: 556 Euro). Das sind 7.236 Euro im Jahr.
- Kurzfristige Beschäftigung: Bei dieser Art von Minijob ist die Dauer auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr begrenzt – der monatliche Verdienst spielt hierbei keine Rolle. Auch für kurzfristige Beschäftigungen gilt ab Januar 2026 der neue gesetzliche Mindestlohn – also 13,90 Euro pro Stunde.
Weitere Informationen zu den aktuellen Änderungen zum Mindestlohn und wie sich dieser auf Minijobs auswirkt gibt es in unserem Artikel Mehr Verdienst im Minijob: Mindestlohn steigt 2026 und 2027.
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Mehrere Minijobs kombinieren
Rentnerinnen und Rentner können auch mehrere Minijobs mit Verdienstgrenze gleichzeitig ausüben. Sie dürfen dann aber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung haben.
Der Gesamtverdienst aus allen Minijobs darf im Jahr 2026 603 Euro pro Monat nicht überschreiten. Andernfalls verlieren die Minijobs ihren Status und werden versicherungspflichtig.
Neben einem Minijob mit Verdienstgrenze können Rentnerinnen und Rentner auch eine kurzfristige Beschäftigung annehmen. Der Verdienst spielt hier keine Rolle. Um Kürzungen der Rente zu vermeiden, müssen Rentnerinnen und Rentner aber die Hinzuverdienstgrenze abhängig von der Art der Rente beachten.
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Magazin-Artikel Kurzfristige Beschäftigung neben Minijob: So geht’s.
So viel können Rentner in 2026 neben der Rente verdienen
Ein Minijob bietet vielen Rentnerinnen und Rentnern eine attraktive Möglichkeit, ihr Einkommen zu steigern. Ob ein Minijob sich auf die Höhe der Rente auswirkt, hängt vom Verdienst und der Rentenart ab. Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengefasst.
1. Altersrente: Hinzuverdienst ohne Einschränkungen
Rentnerinnen und Rentner, die eine Altersrente beziehen, können ohne Einschränkungen hinzuverdienen – unabhängig davon, ob die Regelaltersgrenze bereits erreicht wurde oder nicht. Rentnerinnen und Rentner können sowohl in einem Minijob als auch in einer Beschäftigung mit einem Verdienst über der Minijob-Verdienstgrenze von 603 Euro weiterhin arbeiten, ohne dass die Rente gekürzt wird.
2. Erwerbsminderungsrente: Hinzuverdienstregelungen beachten
Rentnerinnen und Rentner, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, müssen spezielle Hinzuverdienstgrenzen beachten:
- Teilweise Erwerbsminderung: Die Hinzuverdienstgrenze liegt 2026 voraussichtlich bei 41.527,50 Euro jährlich.
- Volle Erwerbsminderung: Die Grenze für den Hinzuverdienst wird ab 2026 voraussichtlich bei 20.763,75 Euro jährlich liegen.
Ein Minijob mit Verdienstgrenze stellt für Rentnerinnen und Rentner mit Erwerbsminderungsrente kein Problem dar. Bei kurzfristigen Beschäftigungen müssen jedoch die Hinzuverdienstgrenzen beachtet werden.
Beispiel
Ein Rentner mit voller Erwerbsminderungsrente darf 2026 maximal 20.763,75 Euro im Jahr hinzuverdienen. Verdient er monatlich 600 Euro in einem Minijob, hat das keine Auswirkungen auf seine Rente.
3. Hinterbliebenenrente: Freibeträge im Blick behalten
Auch Bezieherinnen und Bezieher einer Hinterbliebenenrente können grundsätzlich zusätzliches Einkommen mit einem Minijob erzielen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Allerdings gibt es einen Freibetrag, der nicht überschritten werden darf. Dieser liegt aktuell bei 1.076,86 Euro pro Monat.
Wenn der Verdienst aus dem Minijob (zusammen mit anderen Einkünften wie etwa einer Altersrente) diesen Betrag überschreitet, wird die Hinterbliebenenrente gekürzt.
Vorabinformation: Die nächste Erhöhung der Freibetragsgrenze erfolgt zum 1. Juli 2026.
Weitere Details und wichtige Hinweise finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.
Neu ab 2026: Die Aktivrente
Ab 1. Januar 2026 soll es eine neue Regelung für Rentnerinnen und Rentner geben, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterhin sozialversicherungspflichtig arbeiten möchten – die Aktivrente.
- Mit der Aktivrente können Rentnerinnen und Rentner bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen, was einen jährlichen steuerfreien Betrag von 24.000 Euro bedeutet.
- Wichtig: Diese Regelung gilt nur für Rentnerinnen und Rentner, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Rentnerinnen und Rentner, die vorzeitig in Rente gegangen sind oder eine vorgezogene Altersrente beziehen, können diese Regelung erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze nutzen.
Die Aktivrente stellt eine wertvolle Möglichkeit dar, das Einkommen im Ruhestand erheblich zu steigern.
Weitere Informationen zur Aktivrente gibt es auf der Internetseite der Bundesregierung.
Ehrenamtliche Tätigkeiten und Übungsleitertätigkeiten: Mehr ist ab 2026 möglich
Wer sich neben der Rente ehrenamtlich engagieren oder als Übungsleiter tätig sein möchte, kann von steuerfreien Aufwandsentschädigungen profitieren:
- Ab 2026 soll die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro jährlich steigen.
- Die Übungsleiterpauschale soll von 3.000 Euro auf 3.300 Euro jährlich erhöht werden.
Diese Pauschalen ermöglichen es, sich ohne steuerliche Nachteile ehrenamtlich zu engagieren oder als Übungsleiter tätig zu sein.
Für weiterführende Informationen lesen Sie unseren Magazin-Artikel: Übungsleiter oder Ehrenamt: So profitiert man im Minijob.
Individuelle Beratung der Rentenversicherung nutzen
Um sicherzustellen, dass die Rente nicht gekürzt wird oder Rentenansprüche verloren gehen, sollten Rentnerinnen und Rentner vor der Aufnahme eines Minijobs eine individuelle Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Die Experten dort können die persönliche Situation bewerten und wertvolle Hinweise geben.
Für Fragen steht das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 zur Verfügung.
Nützliche Informationen finden Sie auch in unserem Magazin-Artikel Das ABC der wichtigsten Renteninformationen – das sollten Minijobber wissen!
Fazit: Minijobs bieten Rentnern im Jahr 2026 viele Vorteile
Minijobs sind auch 2026 eine gute Möglichkeit für Rentnerinnen und Rentner, etwas hinzuzuverdienen. Mit den richtigen Informationen und einer persönlichen Beratung lassen sich Rentenansprüche sicher und optimal ergänzen.
73 Kommentare
Hallo Ich möchte meine Rentnerin 67 Jahre alt vom Miniejob in ein Sozialversicherungspflichtigen Job reinbringen.,für 6h pro Tag .Was muss ich alles beachten.Gibt es dafür Vordrucke oder Musterarbeitsverträge .
Mit freundlichen Grüßen Simone Frenzel
Ich bin Rentnerin 75 Jahre bekomme Witwen Rente und eigene Rente gesamt unter 23.000 im Jahr. Wenn ich Produkttesterin bin wo nur der Sachwert als Geldwert zählt, was muss ich dann als Renterin an Steuern zahlen. Der Sachwert beträgt im Jahr etwa 1650,00
Guten Tag,
mit 63 J. bin ich in Rente gegangen ( es gab kaum Arbeit)
Seit der Zeit habe ich eine kurzfristige Beschäftigung bis 70 Tage (Erdbeerhäuschen Mai bis Ende Juli) bei jedem Wetter!
Ist der Verdienst ab 2026 auch steuerfrei??
Danke für die Beantwortung.💖
Hallo ich beziehe eine Altersrente von 430 €,werde ab Januar wieder steuerpflichtig arbeiten und 900 € verdienen. Ich bin 64 Jahre alt . Wird mir von der Rente dann was abgezogen?
Hallo
Ich beziehe Witwenrente und seit Okt. 2024 meine Altersrente.
Leider muss ich jetzt wieder üner 2000€ Steuern nachzahlen.anscheinend wegen der Witwenrente. Finde es sowieso nicht gerechtfertigt weil mein Mann sein Gehalt schon versteuert hat und ich jetzt auch nochmals Steuern darauf zahlen muss. Ich denke von daher kann ich gar keinen Nebenjob annehmen wo es sich lohnt oder ??
Gilt die Regelung auch auch wenn ich eine Rente + Pension bekomme für meine Arbeitszeit als Angestellte vor meiner Verbeamtung als Lehrerin.
Ich erhalte ja Rente und müsste demnach auch monatlich 2000,-€ dazu verdienen dürfen. Ist das richtig?
Ich bin Rentner und habe bis zum 31.12.2025 eine Vertrag über einen Minijob. Ab Januar 2026 hat mich der selbe Arbeitgeber gefragt (wegen Personalmangel) , ob ich mir vorstellen könnte eine befristete Anstellung (70 Arbeitstage) zu machen mit dem Mehrverdienst.
Meine Frage: Darf ich das sofort ab Januar 2026 und kann ich nach diesen 3 Monaten bei dem selben Arbeitgeber wieder in einen normalen Minijob wechseln? Oder geht das nicht, wegen der Jahresverdienstgrenze?
Hallo ich weis immernochnicht wieviel ich dazu Verdienen darf, alles ist so verwirrent, sie schreiben ;ein Rentner kann das Verdienen und dann kommt die antwort; als Minnijopper kann?? ich bin Vollrentner , 72 Jahre und gehe ab und zu noch etwas Fest arbeiten, was darf ich dazu Verdienen?
2026 erreiche ich die Regelalterstente und werde eine Teilzeitarbeit von ca. 1000€ monatlich annehmen. Kann ich dann nebenher noch einen Steuer- und Sozialabgabe freien Minijob mit 500€
annehmen und ausüben?
Ich habe mich vertippt, es sollte heißen „Minijob und Midijob“
Guten Tag,
kann ich als Rentner im Rahmen der Aktivrente einen Minijob und einen Minijob gleichzeitig ausüben?
Bin in normaler Rente.wieviel darf ich nebenbei im Minijob verdienen?
Ich bin seit 9 Jahren Witwe, mein Mann war damals 57 Jahre. Wieviel wird mir von meiner Witwenrente abgezogen wenn ich einen Minijob ausüben würde?
Guten Morgen,
ich bin 2022 als langjährig Versicherte (durchgehend 47 Jahre Vollzeit gearbeitet) mit 63 in Rente gegangen. Kann ich ab Januar die Aktivrente nutzen?
Mit freundlichen Grüßen
Ich habe die Frage, ob ich auch weiter in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen kann, wenn ich als Rentner ein neues Beschäftigungsverhältnis eingehe.
Hintergrund ist, dass ich einen Midijob auch nach Eintritt ins Rentenalter und mit Bezug meiner Rente fortgesetzt hatte und weiter in die Rentenkasse einzahlte.
Dieses Beschäftigungsverhältnis hat am 30 September 2025 geendet.
Nun würde ich gerne eine andere Beschäftigung aufnehmen und weiß eben nicht, ob ich auch dann auf mein Rentenkonto einzahlen lassen kann.
Hallo Herr Wolkowski,
Leider darf Ihnen dazu auch kein Bürgertelefon eines Finanzamtes Auskunft zu der Frage geben, ob Sie Anspruch auf auf Reisekosten hätten, geben.
Das Finanzamt ist nicht berechtigt steuerlich zu beraten.
Als solche wäre diese Frage wohl zu werten.
Grundsätzlich sind Sie als MiniJobber erst einmal auch Arbeitnehmer, gem. der LSt Durchführungsverordnung.
Schwierig wird es da bei den Reisekosten.
Der Arbeitgeber darf Reisekosten steuerfrei ersetzen.
Das ist geregelt in Paragraph 3 Nr. 16 EStG.
Dabei müssen sich die erstatteten Beträge an den Beträgen nach Paragraph 9 EStG orientieren (Werbungskostenabzug).
Auch wenn Sie als MiniJobber nicht zum Werbungskostenabzug berechtigt wären, ist dieser Hinweis in Paragraph 3 Mr. 16 lediglich die betragsmäßige Begrenzung.
Also: Ja, eigentlich hätten Sie Anspruch Ihrem Arbeitgeber gegenüber auf Erstattung der Reisekosten .
Fraglich wäre aber, inwieweit sie Ihren Minijob denn NUR mit dieser Anzahl an Stunden, tatsächlich erfüllen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard.
Zum Thema: Hinzuverdienst führen Sie aus versäumen aber leider die Angabe des Mindeslohns.
Warum erst muss ich suchen, wie hoch denn der Mindestlohn ist.
Das gehört mE. In diesen Artikel, dann wäre er hinreichend und Liese beim Leser keine Fragen offen.
Dann wäre alles drin, was rein gehört.
Vielleicht dann das nächste Mal, Danke. Reinhard.
Wie ist das bei der neuen steuerfreien Hinzuverdienstgrenze (2000 Euro)ab 2026 für Regelaltersrenter.
Bei einer Firma Minijob,bei einer anderen ,oder bei 2 anderen Firmen,
den Restlichen Betrag bis 2000 € Dazuverdienen.
Ist das Möglich?
Wie ist das geregelt.
Danke für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo, ich bin als Minijobber angemeldet, arbeite meine Stunden auf Abruf, mal mehr, mal weniger.
Fahre des öfteren ins Ausland und muss natürlich meine Arbeitszeiten (max 10 Std pro Tag) einhalten, deshalb übernachte hin und wieder. Muss mein Arbeitgeber auch Spesen bezahlen? z.B. Abendessen oder ähnliches , gibt es dazu eine pauschale, oder muss ich dazu die Belege sammeln. Vollzeitbeschäftige erhalten diese jeden Monat.
Danke für die Antwort.
Ich bin Rentner, bekomme eine kleine Rentner und eine Hinterbliebenen Rente.
Da werde ich bestraft, darf nur den Freibetrag ausnutzen, ansonsten wird mir die Hinterbliebenen Rente einfach um 40% gekürzt.
Das finde ich unfair, als mein Mann noch lebte durfte ich den Minijob voll ausschöpfen zu meiner und meines Mannes Rente. Warum wird diese Ungleichbehandlung von Rentnern nicht behoben. Sind wir als Witwen Menschen zweiter Klasse, nur weil wir Hinterbliebenen Rente beziehen, die uns nach den traurigen Verlauf unseres Mannes zusteht?????
Guten Tag, ich bin 76 Jahre alt. War als Busfahrer mit Minishop tätig. Mein Busschein war am 30.08.2025 abgelaufen.
Bin nur an Samstagen gefahren. In den Monaten war ich 3-4x als Busfahrer tätig. Pro Tag 12h. Hatte von Januar bis August keinen Urlaub. Stundenlohn betrug 13€. Meine Arbeitsklollegen haben 16€ Stundenlohn. Hatte ich bemängeld. Bekam kein recht. Habe auch keine Nachweis, dass ich bei Minishop angemeldet bin.
Wieviel Urlaub steht mir zu?
Welche Rechte hab ich noch?
Mit freundlichem Gruß
Stephan Marsell
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Kann ich als volle EM rent er, volle 3 monate 6000€ inzuverdienen? Anstatt minijob?
Hallo,
Ich bin 70 Jahre alt und habe die Regelaltersrente erreicht zusätzlich arbeite ich seit 7 Jahren als Minijoberin auf 556 Euro Basis weiter. Kann ich 2026 den Minijob behalten und 1.400 oder weniger steuerfrei bei einer anderen Firma dazuverdienen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen
Darf ich als Rentner, vorgezogen wegen Schwerbehinderung 50 % die Aktivrente in Anspruch nehmen?
Bin mit 63 in Rente gegangen was darf ich dazu Verdienen?
Ich bin Rentner und würde gerne um 1000€ dazuverdienen was ist mit der 2% Regelung die der Arbeitgeber übernimmt
Es ist traurig, dass Rentner noch dazuverdienen müssen…Während unsere Politijer das Geld mit vollen Händen rauswerfen. Zu viel verdienen u das schlimmste 1 job aufhören Rente bekommen u das nächste Amt bekommen ..u wieder mit vollem Gehalt u wenn sie gehen von 2 Ämtern Rente bekomme … wo ist das gerecht…wir bekommen Abzüge die nicht …aber prahlen dass Rentner dazuverdienen dürfen
Es wird immer nur von den normalen Rentnern geschrieben. Ungerecht ist es, dass man als Witwe dafür bestraft wird, wenn man zur Witwenrente und eigener Rente noch etwas dazu verdient. Ich habe Witwenrente und eigene Rente. Wenn man dann aber ein Eigenheim, Auto und grosses Grundstück hat fallen ständig
hohe Kosten an z. B. Erhöhte Grundsteuer teures Heizöl und Benzin. Solche eine Regelung treibt bestimmt viele zur Schwrzarbeit due ich absolut ablehnen.
Guten Tag. Die regelmäßigen Informationen mit unterschiedlichen Schwerpunktthemen sind sehr gut, ich nutze sie gerne.
Allerdings habe ich auf eine Frage nirgendwo eine Antwort gefunden:
Ich bin als Minijobber beschäftigt und auch von meinem AG angemeldet.
Leider ist der AG seinen Verpflichtungen gemäß dem Nachweisgesetz und trotz Anmahnung noch nicht nachgekommen.
Als Schulbusfahrer werden mir wöchentlich Fahartazftröge erteilt und mit dem Mindestlohn Stundensatz vergütet.
Oft erreiche ich die 556 € nicht.
Frage: Habe ich als Minijobber Anspruch auf monatlich 556 €, unabhängig von den tatsächlichen Arbeitsstunden?
Es ist überall beschrieben, was bei Überschreiten der 44 Stunden möglich ist.
Leider nicht beschrieben. Ist, was bei Unterschreitung (p.a.) der Minijobber für einen Anspruch hat.
Ich meine mindest 556 X 12.
Vielen Dank für eine Antwort
Hinzuverdienstgrenze Rentner – was gilt denn für voll Erwerbsgeminderte oder Teilerwerbsgeminderte
Wieviel bei Grundsicherung hinzu???