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Kurzfristige Beschäftigung neben Minijob: So geht’s

Bademeister im Schwimmbad, Servicekraft im Biergarten oder Erntehelfer auf dem Spargelfeld - kurzfristig Beschäftigte sind gerade in den Sommermonaten gefragt. Doch kann neben einem Minijob mit einem monatlichen Verdienst bis zu 556 Euro auch eine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt werden? Wir erklären, welche Voraussetzungen gelten und wie die Beschäftigungen kombiniert werden können.

Was ist ein Minijob mit Verdienstgrenze?

Ein Minijob mit Verdienstgrenze ist eine regelmäßige Beschäftigung mit einem durchschnittlichen monatlichen Verdienst von maximal 556 Euro. Wie lange dieser Job ausgeübt wird, spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass die Verdienstgrenze nicht überschritten wird.

Mehr Informationen gibt es auf der Internetseite der Minijob-Zentrale: Minijob mit Verdienstgrenze.

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Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?

Bei der kurzfristigen Beschäftigung ist nicht der Verdienst, sondern die Dauer der Beschäftigung entscheidend. Um eine kurzfristige Beschäftigung handelt es sich, wenn sie

  • maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr dauert,
  • nicht berufsmäßig ausgeübt wird und
  • von Anfang an befristet ist.

Die kurzfristige Beschäftigung ist ideal für saisonale Aushilfen, zum Beispiel in der Landwirtschaft oder Gastronomie.

Alles Wichtige gibt es kompakt auf der Internetseite der Minijob-Zentrale: Die kurzfristige Beschäftigung.

Minijob und kurzfristige Beschäftigung: Ist eine Kombination möglich?

Ja – neben einem Minijob mit Verdienstgrenze kann eine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt werden. Beide Beschäftigungsarten werden sozialversicherungsrechtlich getrennt beurteilt. Die Verdienste werden nicht zusammengerechnet.

Wer bereits einen Minijob mit Verdienstgrenze ausübt, kann zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung annehmen. So können Beschäftigte das ganze Jahr im Minijob mit Verdienstgrenze arbeiten und parallel kurzfristige Minijobs ausüben. Die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung müssen dabei natürlich eingehalten werden.

Auch mehrere kurzfristige Beschäftigungen können mit einem Minijob mit Verdienstgrenze kombiniert werden. Hierbei ist es wichtig, dass die Zeitgrenze von maximal 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen pro Kalenderjahr eingehalten wird. Die Zeiten aus allen kurzfristigen Beschäftigungen müssen zusammengerechnet werden.

Können Minijob und kurzfristige Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber kombiniert werden?

Nein – diese Kombination ist nicht zulässig. Wenn Beschäftigte mehrere Jobs beim gleichen Arbeitgeber ausüben, werden diese sozialversicherungsrechtlich als ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis betrachtet. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um unterschiedliche Tätigkeiten, Arbeitszeiten oder Vertragsarten handelt.

Einzige Ausnahme: Auszubildende können grundsätzlich auch einen Minijob in ihrem Ausbildungsbetrieb ausüben.

Checkliste: Voraussetzungen für die Kombination von Minijob und kurzfristiger Beschäftigung

✔️ Die Beschäftigungen werden bei unterschiedlichen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern ausgeübt.

✔️ Der regelmäßige Monatsverdienst im Minijob mit Verdienstgrenze liegt bei maximal 556 Euro.

✔️ Die kurzfristige Beschäftigung ist im Voraus zeitlich befristet (auf höchstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr).

✔️ Die kurzfristige Beschäftigung wird nicht berufsmäßig ausgeübt (z. B. neben einer Hauptbeschäftigung und grundsätzlich auch neben dem Studium oder dem Altersrentenbezug).

Wichtiger Hinweis:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitgeber rechtzeitig über alle weiteren Beschäftigungen informieren. Zu Beginn der Beschäftigung füllen sie in der Regel einen Personalfragebogen aus. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber prüfen, ob alle Angaben vollständig sind. Dann beurteilen sie, ob die Voraussetzungen für einen Minijob mit Verdienstgrenze oder eine kurzfristige Beschäftigung erfüllt sind. Der Personalfragebogen wird mit den Lohnunterlagen des Minijobs aufbewahrt.

Hauptjob, Minijob und kurzfristige Beschäftigung? Kein Problem!

Auch wenn ein Hauptjob vorliegt, kann ein Minijob mit Verdienstgrenze mit einer kurzfristigen Beschäftigung kombiniert werden. Alle drei Beschäftigungen dürfen parallel ausgeübt werden. Die Verdienste werden nicht zusammengerechnet. Gleiches gilt, wenn anstelle der Hauptbeschäftigung eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird.

Fazit

Die Kombination von Minijob mit Verdienstgrenze und kurzfristiger Beschäftigung bietet viele Möglichkeiten, einen zusätzlichen Verdienst zu erzielen. Wer sowohl einen Minijob mit Verdienstgrenze als auch eine kurzfristige Beschäftigung ausübt, muss sicherstellen, dass beide Beschäftigungen bei unterschiedlichen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern stattfinden. Außerdem müssen die jeweiligen Zeit- und Verdienstgrenzen eingehalten werden.

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Stefan Herrmann
SH
Stefan Herrmann

Guten Tag,
bin Hauptberuflich unterwegs und wollte 2 Minijobs ausüben. Der erste April-September und der 2 Oktober-März. Ist sowas generell möglich?

Marina Reiss
MR
Marina Reiss

Hallo,
Ist es möglich, ich bin Student, habe bei meinem Arbeitgeber einen Minijob. Dieser würde mich als Minijobber abmelden, für 4 Wochen in den Semsterferien als kurzfristig Beschäftigten an-/abmelden. Nach diesen 4 Wochen wieder als Minijobber anmelden, geht das? Es wären somit keine 2
Beschäftigungen nebenher beim selben Arbeitgeber sondern mit an-abmeldungen bzw. Unterbrechungen.

Regine Fedde
RF
Regine Fedde

Hallo, ich bin Rentner und habe einen Minijob . Jetzt hat man angefragt, anderer Arbeitgeber , ob ich für ca 8 Wochen zusätzlich eine Tätigkeit aufnehmen möchte , bei einer Wochenstundenzahl von ca10 h ,
Auf was muss ich achten? Ist beides erlaubt , steuerlich und rechtlich.

Beirat WEG
BW
Beirat WEG

Hallo,
aktuell wird die Gartenpflege sowie der Winterdienst von einem externen Dienstleister verrichtet. Da wir unzufrieden sind, überlegen wir, eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die zuvor genannten Tätigkeiten zzgl. Entgelt (mit Beschluss) von einem Eigentümer erledigen zu lassen. Im Jahr kämen ca. 20 Arbeitstage mit je 1 Stunde Arbeitsaufwand zustande.

Was müssen wir beachten? Wie sollten wir vorgehen? Greift hier ggf. die kurzfristige Beschäftigung?

Danke.

Sonnige Grüße
Beirat der WEG

Denes Szabo Schull...
DS
Denes Szabo Schull...

Ich möche arbeit minijob Soonntag immer,am in Neu Ulm.Was muss tun?

Basile flobert
BF
Basile flobert

Hallo,
kann man bitte Vollzeit + Teilzeit + Minijobs (556€) kombinieren?
Es ist möglich?

Armin Michehl
AM
Armin Michehl

Unter welchen Voraussetzungen kann ich bei einer kurzfristigen Beschäftigung eine pauschale Versteuerung vornehmen?

Karl Heinz Ickstad...
KI
Karl Heinz Ickstad...

An den Staat Abbau der Grenzen 70 Tage oder 3 Monat.