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Unfall im Minijob – So hilft die Unfallversicherung

Schon ein kleiner Unfall kann auch für Minijobber große Auswirkungen haben. Daher ist die gesetzliche Unfallversicherung eine Pflichtversicherung für alle Arbeitgeber. Wer einen Minijobber beschäftigt, muss diesen auch zwangsläufig bei der Unfallversicherung anmelden. Wann die Unfallversicherung greift und welche Leistungen sie erbringt, erklären wir in unserem Beitrag.

Welche Fälle sichert die gesetzliche Unfallversicherung ab? 

Eine der wichtigsten Aufgaben der Unfallversicherung ist die Vermeidung von Unfällen. Sollte es dennoch zu einem Unfall im Zusammenhang mit einem Minijob kommen, sind die Betroffenen durch ein komplettes Betreuungs- und Entschädigungssystem der Unfallversicherungsträger abgesichert. Die gesetzliche Unfallversicherung tritt unter anderem in folgenden Fällen ein:

Arbeitsunfall

Als Arbeitsunfall gilt ein Unfall, den ein Beschäftigter infolge des ausgeübten Minijobs erleidet. Als Arbeitsunfall zählt auch, wenn ein Hilfsmittel des Beschäftigten (zum Beispiel eine Brille oder ein Hörgerät) aufgrund der ausgeübten versicherten Tätigkeit kaputt geht.

Arbeitswegeunfall

Als Arbeitswegeunfall gilt ein Unfall, den ein Beschäftigter auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause erleidet. Darunter fallen auch Umwege, die nötig werden, weil zum Beispiel Fahrgemeinschaften bestehen oder Umleitungen gefahren werden, weil Kinder für die Dauer der Arbeitszeit in eine Betreuungseinrichtung gebracht werden müssen.

Berufskrankheiten

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die Beschäftigte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden und in der Berufskrankheitenverordnung (BKV) aufgeführt sind. Sie müssen durch besondere Einwirkungen verursacht sein, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grad als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Dazu gehören beispielsweise Chemikalien oder Luftverschmutzungen.

Gut zu wissen: Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind nicht nur Arbeitnehmer bei ihrer beruflichen Tätigkeit versichert, sondern auch andere Personengruppen wie z. B. Schüler, Studenten und ehrenamtlich Tätige.

Mehr Informationen zu den Versicherungsfällen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Für welche Leistungen zahlt die gesetzliche Unfallversicherung? 

Für den Leistungsbezug aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist es notwendig, dass der Arbeitgeber jeden Arbeitsunfall an den Unfallversicherungsträger meldet. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt dann unter anderem die Kosten für

  • die Behandlung beim Arzt oder Zahnarzt, im Krankenhaus oder in Rehabilitationseinrichtungen sowie die notwendigen Fahrt- und Transportkosten,
  • Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel,
  • die Pflege zu Hause und in Heimen,
  • Leistungen zur beruflichen und sozialen Teilhabe bei einer krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit, wie die Sicherung des Arbeitsplatzes oder berufliche Anpassung und Arbeitsplatzvermittlung, Wohnungshilfen und Hilfen zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

Zu beachten ist hierbei, dass die medizinische Versorgung nur in zugelassenen Krankenhäusern oder durch einen Durchgangsarzt erfolgt. Mehr Informationen dazu finden Sie ebenfalls auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Außerdem zahlt die Unfallversicherung

  • Verletztengeld (im Anschluss an die sechswöchige Weiterzahlung des Verdienstes durch den Arbeitgeber),
  • Übergangsgeld bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und
  • Renten an Versicherte oder gegebenenfalls Hinterbliebene.

Einen genauen Überblick über die Leistungen finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Wie werden Minijobber unfallversichert?

Die Anmeldung eines Minijobbers zur gesetzlichen Unfallversicherung erfolgt nicht automatisch mit der für die Beschäftigung zu erstellenden Anmeldung zur Sozialversicherung bei der Minijob-Zentrale. Die Meldung zur Unfallversicherung muss ein gewerblicher Arbeitgeber zusätzlich separat und selbständig vornehmen.

Hinweis: Eine private Unfallversicherung ersetzt die Absicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht. Insofern muss der Arbeitgeber seine Minijobber immer der gesetzlichen Unfallversicherung melden, selbst wenn diese bereits privat unfallversichert sind.

Welcher Unfallversicherungsträger zuständig ist, erfahren Sie telefonisch bei der kostenlosen Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung (0800 60 50 40 4).

Was ist die gesonderte UV-Jahresmeldung?

Aus Gründen der Betriebsprüfung müssen gewerbliche Arbeitgeber zusätzlich zur Anmeldung bei dem Unfallversicherungsträger einmal jährlich für jeden unfallversicherten Arbeitnehmer die sogenannte „UV-Jahresmeldung“ mit dem „Meldegrund 92“ an die Minijob-Zentrale übermitteln.  Darin ist der unfallversicherte Verdienst des Minijobbers für das gesamte vergangene Kalenderjahr anzugeben. Sie hat spätestens bis zum 16. Februar des Folgejahres zu erfolgen, also beispielsweise bis zum 16. Februar 2021 für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020.

Die Anmeldung von Beschäftigten bei der Unfallversicherung ist für den Arbeitgeber mit einer Beitragszahlung verbunden. Die UV-Jahresmeldung liefert die Daten dazu. Die Höhe der Beiträge wird also erst nach Ablauf eines Geschäftsjahres berechnet und hängt von dem Finanzbedarf des Unfallversicherungsträgers, dem Verdienst der Minijobber und der Gefahrenklasse des Arbeitgebers ab.

Welche Besonderheiten gelten im Privathaushalt?

Auch Minijobber im Privathaushalt sind gesetzlich unfallversichert. Wenn sich zum Beispiel die Haushaltshilfe beim Kochen verbrennt oder der Gärtner sich beim Rasenmähen schneidet, greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Um den Privathaushalt vor Ansprüchen der Haushaltshilfe zu schützen, ist auch für Arbeitgeber im Privathaushalt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz verpflichtend.

Um die Anmeldung der Haushaltshilfe bei der Unfallversicherung müssen sich private Arbeitgeber jedoch nicht kümmern. Mit dem Haushaltsscheck melden Privathaushalte ihre Beschäftigten lediglich bei der Minijob-Zentrale an. Diese übernimmt dann automatisch die Meldung zur gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Minijob-Zentrale kümmert sich außerdem auch um die Berechnung und den Einzug des Beitrags zur Unfallversicherung. Der Beitrag beläuft sich auf 1,6 Prozent des Verdienstes der Haushaltshilfe.

Unser Erklärvideo auf YouTube informiert umfassend über den Unfallversicherungsschutz im Privathaushalt.

Weitere Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie auf der Internetseiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) oder im Webmagazin „Kompakt“ der DGUV. Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert auf seiner Internetseite.

Haushaltshilfe anmelden: Arbeitgeber profitieren von Steuervorteil, Unfallversicherung & Co.

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Nadja Domazer-Feil...
NF
Nadja Domazer-Feil...

Was muss ich im Falle eines Arbeitsunfalles als private Arbeitgeberin tun? Wo und wie muss ich den Unfall melden?

B.K.
BK
B.K.

Wie verhält es sich mit den Stunden bei einem Arbeitsunfall? Meine zu arbeitende Stundenzahl wurde auf die ersten 3 Wochen im Monat gelegt, so dass ich die restliche Zeit frei hab. Ich arbeite 42 Stunden. Im Arbeitsvertrag steht eine Mindestanzahl von 26 Stunden, die ich jeden Monat zu leisten habe.
Ich bin jetzt schon die drei Wochen,in denen ich arbeiten sollte, auf Grund von Arbeitsunfall, krank geschrieben. Sind damit meine Stunden (42) abgegolten oder nur anteilig auf die Mindestarbeitszeit von 26 Stunden?

Bettina Fuhrmann
BF
Bettina Fuhrmann

Wenn eine Haushaltshilfe im Haushalt (Haushaltsscheckverfahren) einen Unfall hatte, an wenn stellt man den Antrag auf Erstattung während Arbeitsunfähigkeit? An die Knappschaft oder an die Unfallversicherung? Mit welchem Formular?