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Weihnachtsgeld, Geschenke und Arbeit an Feiertagen – das gilt für Minijobs in der Weihnachtszeit

Die Feiertage stehen vor der Tür und damit bei vielen Minijobbern und ihren Arbeitgebern die gleichen Fragen im Raum: Besteht ein Anspruch auf Weihnachtsgeld im Minijob? Wirkt sich das Weihnachtsgeld auf die Verdienstgrenze im Minijob aus? Dürfen Arbeitgeber ihren Angestellten Geschenke machen? Können oder müssen Minijobber an Feiertagen arbeiten? In diesem Beitrag erläutern wir die Rechte von Minijobbern und Arbeitgebern in der Weihnachtszeit.

zuletzt aktualisiert am 3. Januar 2024

Weihnachtsgeld und Minijob

Der Anspruch auf Weihnachtsgeld im Minijob und die Höhe des Betrags ist meist im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Auszahlung von Weihnachtsgeld im Minijob besteht nicht. Grundsätzlich können Minijobberinnen und Minijobber Weihnachtsgeld bekommen. Das Weihnachtsgeld wird dann aber dem gesamten Verdienst hinzugerechnet. Wer bereits 538 Euro monatlich verdient, überschreitet durch die Auszahlung eines Weihnachtsgelds die jährliche  Verdienstgrenze von 6.456 Euro. In dem Fall liegt kein Minijob mehr vor, sondern ein Midijob. Das bedeutet: Die Beschäftigung wird sozialversicherungspflichtig.

Wird hingegen weniger als 538 Euro monatlich verdient, muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin prüfen, ob die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer mit dem Weihnachtsgeld innerhalb der Verdienstgrenze für einen Minijob bleibt. Ist die Auszahlung aber eine Ausnahme, etwa aufgrund eines erfolgreichen Geschäftsjahrs, endet der Minijob auch dann nicht, wenn dadurch die jährliche Verdienstgrenze von 6.456 Euro überschritten wird und zusammen mit dem Weihnachtsgeld im Monat der Auszahlung nicht mehr als 1.076 Euro gezahlt werden. Das gilt aber nur, wenn sich derartige Zahlungen nicht jährlich wiederholen, also keine „betriebliche Übung“ eintritt. Geplante, jährlich wiederkehrende Auszahlungen des Weihnachtsgelds müssen direkt bei Beschäftigungsbeginn berücksichtigt werden.

Beispiel

Ein unbefristeter Mitarbeiter verdient 500 Euro monatlich. Im Arbeitsvertrag ist ein jährlich wiederkehrendes Weihnachtsgeld in Höhe von 900 Euro vereinbart. Der jährliche Verdienst entspricht also: 500 Euro x 12 Monate = 6.000 Euro. Das Hinzurechnen des Weihnachtsgelds ergibt: 6.000 Euro + 900 Euro = 6.900 Euro.

Das regelmäßige Gehalt liegt bei 575 Euro monatlich (6.900 Euro / 12 Monate) und überschreitet die monatliche Verdienstgrenze von 538 Euro. Damit liegt von Anfang an kein Minijob vor, sondern ein sozialversicherungspflichtiger Midijob.

Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen den durchschnittlichen Verdienst der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers bereits zu Beginn der Beschäftigung berechnen, weil zu diesem Zeitpunkt festzustellen ist, ob es sich um einen Mini- oder einen Midijob handelt.

Geschenke und Minijob

Das Weihnachtsgeld ist also Teil des Verdienstes im Minijob. Wie sieht es mit Geschenken aus? Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Angestellten ein Geschenk in Höhe von bis zu 50 Euro pro Minijobber machen. Diese Aufwendung ist in der Regel lohnsteuerfrei und damit auch sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, dass ein Geschenk ein Sachbezug ist und in einem Wert von bis zu 50 Euro nicht zum Verdienst des Minijobs gerechnet wird. Das gilt auch für Gutscheine – überraschen Sie Ihre Angestellten zum Beispiel mit Essens- oder Wellnessgutscheinen!

Feiertage und Minijob

In einigen Branchen ist an Feiertagen besonders viel zu tun. In anderen Branchen ruht die Arbeit hingegen. Eins vorweg: Für Minijobberinnen und Minijobber gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Das heißt: Minijobber dürfen nicht schlechter behandelt werden als die vollzeitbeschäftigten Angestellten.

Ist Ihre Arbeitszeit auf feste Wochentage aufgeteilt? Wenn einer dieser vereinbarten Arbeitstage auf einen Feiertag fällt, haben Minijobber ebenfalls frei. Das Gehalt, das Minijobber an diesem Tag verdient hätten, bekommen sie trotzdem – das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Vorsicht: Diese Regelung darf nicht umgangen werden, indem die Minijobber ausnahmsweise an einem anderen Arbeitstag eingesetzt werden.

Was ist aber mit Branchen und Unternehmen, in denen auch an Feiertagen gearbeitet wird? In der Gastronomie zum Beispiel werden Minijobberinnen und Minijobber während der Feiertage oder an Sonntagen gebraucht. Dabei können sie von entsprechenden Feiertagszuschlägen profitieren. Der Vorteil: Diese Zuschläge werden nicht mit dem gesamten Verdienst verrechnet. Sie sind also steuerfrei und damit sozialversicherungsfrei. Das bedeutet: Mit den Zuschlägen haben Minijobber die Möglichkeit, mehr als die üblichen 538 Euro monatlich zu verdienen. Dies hat keine Auswirkungen auf den Minijob. Arbeitgeber müssen von den Zuschlägen keine Abgaben zahlen. Vorsicht: Das gilt aber nur, wenn der Grundstundenlohn (ohne Zuschlag) nicht mehr als 25 Euro beträgt.

Gemessen an den Feiertagszuschlägen ist es denkbar, sich freiwillig für eine Feiertagsschicht zu melden. Was ist aber, wenn Sie lieber Urlaub haben möchten? Gut zu wissen: Heiligabend, der 24. Dezember, und Silvester, der 31. Dezember, sind keine gesetzlichen Feiertage. Weihnachten und der zweite Weihnachtstag, der 25. und 26. Dezember, sowie Neujahr, der 1. Januar, hingegen schon. An den gesetzlichen Feiertagen gilt für fast alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverbot. An diesen Tagen darf nicht gearbeitet werden. Ausnahmen stellen beispielsweise Bäckereien dar. Wer darüber hinaus an Heiligabend und Silvester frei haben möchte, hat die Möglichkeit, einen Urlaubsantrag zu stellen, sofern der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin diese Tage für die Belegschaft nicht generell arbeitsfrei stellt bzw. laut Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag arbeitsfrei gestellt sind. Am besten besprechen Sie Ihre Urlaubswünsche rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, denn: Gerade an Heiligabend und Silvester möchten viele Kolleginnen und Kollegen ebenfalls frei haben. Mit der Erlaubnis des Arbeitgebers können Sie sich an diesen Tagen frei nehmen.

Wie viele Urlaubstage Ihnen zustehen, können Sie mit unserem Urlaubsrechner berechnen. Dabei ist es egal, ob Sie in einem Unternehmen oder als Haushaltshilfe in einem Privathaushalt arbeiten – der gesetzliche Urlaubsanspruch gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Teilen Sie Ihre Erfahrung mit Minijobs in der Weihnachtszeit!

Haben Sie schon mal ein Weihnachtsgeschenk von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber bekommen? Fällt Ihnen eine schöne Geschenkidee ein? Haben Sie schon mal an Heiligabend oder Silvester gearbeitet? Schreiben Sie Ihre Ideen und Erfahrungen in den Kommentarbereich, um anderen zu helfen!

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24 Kommentare

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Michael Thurow
MT
Michael Thurow

Hallo, ich bin Rentner und mache einen Minijob auf 538,-€.
Hierfür muss ich jeden Monat 2-3 Sonntage und auch Feiertage arbeiten und bekomme keine Zuschläge.
Festangestellte in unserer Firma die das gleiche machen, bekommen für Feiertage und Sonntage Zuschläge.

Meine Frage; ist das korrekt? ich werde da ja benachteiligt.

S. Yüksel
SY
S. Yüksel

Vielen Dank für den informativen Beitrag. Leider ändern sich die Daten ja jährlich, aber der Beitrag liefern gute Grundlagen.

MfG
S. Yükel

Resit Cetin
RC
Resit Cetin

Hey, es sind wirklich sehr hilfreiche Tipps dabei und dieser Artikel ist echt toll von dir geschrieben. Mach weiter so!

Ina E.
IE
Ina E.

Ich arbeite tagsüber im Homeoffice. Gelegentlich arbeite ich abends und am Wochenende in der Gastronomie als Servicekraft als Minijob. Meine Chefin möchte des öfteren, daß ich sonntags arbeite. Darf sie mich zwingen sonntags zu arbeiten, wenn das mein Nebenjob ist. Dieses Mal habe ich mich gewehrt.

Astrid Borutta
AB
Astrid Borutta

Ich habe einen Minijob in der Kita , wo ich vier Stunden die Wochen reinige. Habe aber noch nicht gekündigt. Seid 1.6.2023 , Vertrag heute den 5.06.2023 unterschrieben. Durch die Kündigungsfrist überschneiden sich beide Minijobs. Wie sieht es mit der Steuerpflicht aus und was habe ich zu erwarten?
Mit freundlichen Grüßen
A. Borutta

Ulrich Zoch
UZ
Ulrich Zoch

Guten Tag,
Meine Arbeitstage waren bei meinem letzten Minijob montags und donnerstags. Der zweite Weihnachtstag 2022 fiel auf einem Montag. Bezahlt wurde ermittelt bis heute nicht, obwohl ich den Arbeitgeber, bei dem ich zum 31.12.22 gekündigt habe, zweimal angeschrieben und um Überweisung des Geldes gebeten habe. Noch nicht einmal eine Antwort habe ich bekommen. Wahrscheinlich spekuliert er darauf, dass ich wegen 66 Euro nicht zum Anwalt gehe. Da ich als Rentner keine Berufsrechtsschutzversicherung mehr habe, bin ich noch unentschlossen. Auf der anderen Seite denke ich mir, dass es nicht akzeptiert werden sollte, wenn ein Arbeitgeber Rechte der Arbeitnehmer einfach ignoriert.

Rudi Schulte
RS
Rudi Schulte

Darf ich beim Minijob zwei mal pro Jahr das doppelte also 1040€bekommen ???

Friederike Klose
FK
Friederike Klose

Guten Tag,

wie sieht es mit Weihnachtsgeld aus, wenn ich erst im März 2022 mit einem Minijob begonnen habe und immer den höchsten Betrag (450 EUR u. ab Oktober 520 EUR) bekommen habe. Wenn ich nun Weihnachtsgeld i.H.v. 200 EUR bekommen würde, ist es dann immer noch ein Minijob weil ich den Jahresbetrag durch 12 Monate teile oder muss ich durch 10 Monate teilen, weil ich erst im März begonnen habe zu arbeiten?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Viele Grüße,
Friederike

Patrick
PA
Patrick

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für den Artikel.
Ist mit den Geschenken i.H.v. 50,00 € der monatliche Sachbezug ohne persönlichen Anlass gemeint? Und wie schaut es mit Geschenken bei persönlichen Anlässen i.H.v. 60,00 € aus, ist dies ebenfalls neben dem monatlichen Bruttogehalt von 520,00 € möglich?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.

Liebe Grüße,
Patrick

heiko Bauch
HB
heiko Bauch

was ist mit steuern und sozialbeiträgen auf das weihnachtsgeld?

umzugsunternehmen ...
UM
umzugsunternehmen ...

Danke für die Tollen neuen Infos.

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