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Arbeitsvertrag im Minijob – das sollte enthalten sein

Ein Arbeitsvertrag – besonders ein schriftlicher – sorgt für Klarheit im Arbeitsverhältnis und schützt sowohl Minijobber und Minijobberinnen als auch Arbeitgeber. Wir haben für Sie einen Überblick erstellt, was Ihr Arbeitsvertrag im Minijob beinhalten sollte, und stellen Ihnen einen Mustervertrag zur Verfügung.

zuletzt aktualisiert am 3. Januar 2024

Muss der Arbeitsvertrag für einen Minijob schriftlich sein?

Nein. Auch weiterhin ist ein mündlicher Arbeitsvertrag für Minijobs möglich. Aber auch in diesem Fall muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin einen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich für den Minijobber festhalten. Dabei reicht eine digitale Version nicht aus, sondern der Minijobber oder die Minijobberin braucht ein vom Arbeitgeber unterschriebenes Dokument. Erst dann handelt es sich um einen gültigen Nachweis. Seit dem 1. August 2022 schreibt das neue Nachweisgesetz eine umfangreichere Auskunft vor. Das sorgt für mehr Sicherheit für beide Parteien und schützt vor späteren Missverständnissen.

 

Wichtig: Der schriftliche Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen ist nicht dasselbe wie ein Arbeitsvertrag, sondern sozusagen eine vereinfachte Version. Ein Arbeitsvertrag ist aber die beste Lösung, um die neuen gesetzlichen Vorschriften umzusetzen und möglichst viel Klarheit zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin zu schaffen.

Was bedeutet das neue Nachweisgesetz für Minijobber und ihre Arbeitgeber?

Das Nachweisgesetz verpflichtet dazu, alle wichtigen Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Informationen, die ab August 2022 in den Nachweis im Minijob gehören:

 

  • Name und Anschrift des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin und des Arbeitgebers
  • Zusammensetzung des Gehalts (auch Vergütung von Überstunden, Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen), sowie die Fälligkeit und die Art der Auszahlung
  • Arbeitszeit, Ruhezeiten und Ruhepausen, gegebenenfalls Regelungen zur Schichtarbeit
  • Beginn des Minijobs (bei befristeten Minijobs auch das Enddatum oder die voraussichtliche Dauer)
  • Dauer der Probezeit, sofern vereinbart
  • Art der Tätigkeit
  • Arbeitsort
  • Ansprüche auf Fortbildungen
  • Urlaubsanspruch
  • bei betrieblicher Altersversorgung: Name und Anschrift des Versorgungsträgers
  • Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  • Kündigungsfristen und vorgesehene Kündigungsform
  • Bedingungen bei Arbeit auf Abruf
  • die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden, sofern vereinbart

Welche Fristen gelten für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen?

Drei Fristen gelten für die Verträge für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die nach dem 1. August 2022 eingestellt wurden.

  • Spätestens am ersten Arbeitstag braucht der Minijobber oder die Minijobberin einen schriftlichen Nachweis, in dem die Namen und die Anschriften beider Vertragsparteien aufgeführt sind. Der Nachweis enthält Informationen über das Gehalt, die Regelung der Arbeitszeit, Ruhezeiten und Ruhepausen.
  • Spätestens am siebten Tag nach vereinbartem Arbeitsbeginn folgt ein weiterer Nachweis. Er enthält Angaben über den Beginn des Arbeitsverhältnisses, die Dauer der Probezeit, die Art der Tätigkeit und den Arbeitsort. Auch die Bedingungen bei Arbeit auf Abruf, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und – für Minijobs mit Befristung – das Ende oder die voraussichtliche Dauer des Minijobs sollten hier beschrieben werden.
  • Alle weiteren Angaben müssen spätestens nach einem Monat erbracht werden.

 

Wurden Sie bereits vor dem 1. August 2022 eingestellt? Dann können Sie bei Bedarf eine schriftliche Auskunft über die restlichen Punkte von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin einfordern. Hier gelten ebenfalls die Fristen von sieben Tagen oder einem Monat.

 

Wichtig: Die Nachweise sind nur dann gültig, wenn sie unterschrieben und im Original ausgehändigt werden. Dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin droht bei Nichteinhaltung des neuen Nachweisgesetzes ein Bußgeld in einer Höhe von bis zu 2.000 Euro.

Arbeitsvertrag im Minijob?
Mythos oder Wahrheit: Ist ein Arbeitsvertrag für den Minijob Pflicht?

Welche Regelungen gibt es für den Arbeitsvertrag im Minijob noch?

Seit dem 1. Januar 2024 gilt der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,41 Euro pro Stunde. Dieser Mindestlohn gilt auch für Minijobber und Minijobberinnen. Ein Arbeitsvertrag, der für einen Minijob ein geringeres Gehalt als 12,41 Euro pro Stunde vorsieht, ist also rechtswidrig.

Was gilt mit der neuen Verdienstgrenze?

Mit der Änderung des Mindestlohns wurde auch die Verdienstgrenze für Minijobber und Minijobberinnen auf 538 Euro monatlich angehoben. Der maximale Jahresverdienst liegt somit bei 6.456 Euro. Verdienen Sie mehr als insgesamt 6.456 Euro im Jahr, wird Ihre Tätigkeit sozialversicherungspflichtig.

 

In ungeplanten Ausnahmefällen – zum Beispiel bei einer Krankheitsvertretung – dürfen Minijobber und Minijobberinnen auch mal mehr als 538 Euro monatlich verdienen – auch, wenn sie dadurch die Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro überschreiten. Hier gilt: Die Grenze darf unvorhersehbar nur in zwei Monaten innerhalb eines Zeitjahres überschritten werden. In den Monaten des ungeplanten Überschreitens darf der Verdienst bei maximal dem Doppelten der monatlichen Verdienstgrenze liegen, also bei 1.076 Euro pro Monat.

Beispiel

In Ihrem Minijob verdienen Sie regelmäßig 538 Euro im Monat. Für Juli und August übernehmen Sie die Krankheitsvertretung für eine Kollegin und einen Kollegen. In diesen Monaten verdienen Sie doppelt so viel, Ihr Gehalt hat also eine Höhe von 1.076 Euro pro Monat. Damit bleiben Sie im festgelegten Rahmen für einen Minijob.

Was gilt für kurzfristig beschäftigte Minijobber?

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt dann vor, wenn die Minijobber oder Minijobberinnen ihrer Tätigkeit gelegentlich nachgehen, das heißt: nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Tage im Jahr. Für die Dauer dieser Tätigkeit fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an und Arbeitgeber zahlen nur geringe Umlagen. Für kurzfristig Beschäftigte gilt auch nach wie vor keine Verdienstgrenze.

Muster: Arbeitsvertrag für Minijobs

Jetzt wissen Sie genau, was in einen Arbeitsvertrag im Minijob gehört. Sind Sie sich trotzdem nicht sicher, wie Sie den Arbeitsvertrag strukturieren und die einzelnen Punkte formulieren können? Kein Problem: Auf unserer Website finden Sie zwei Musterverträge für Minijobs im Gewerbe und Minijobs im Privathaushalt. Noch mehr Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt zum Arbeitsvertrag.

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Angelika M.
AM
Angelika M.

Guten Tag, gibt es von der Minijobzentrale auch einen Muster-Arbeitsvertrag für kurzfristige Beschäftigung? Oder kann hierfür auch die Vorlage „Minijob“ verwendet werden?

Dorothee Müller
DM
Dorothee Müller

Hallo, Wenn im Vertrag derzeit die maximale Grenze von 520 EUR im Monat als Verdienst angegeben sind, und 22 Stunden pro Monat, muss dann der Vertrag aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns geändert werden, oder reicht es, wenn wir einfach die Zahlung auf 528 EUR erhöhen?

Sabine Skalitz
SS
Sabine Skalitz

Ich habe seit 22.9.2023 einen Vertrag als Haushaltshilfe, 4h die Woche.
Am 22.9 und 29.9 war Ich arbeiten, am 4.10.habe ich per Whatsapp folgendes bekommen:
GUTEN Tag Frau Skalitz ich beende den Vertrag mit Ihnen.
Ich habe sie angeschrieben,das sie mich mir ein Kündigungsschreiben schickt,aber bis heute nichts erhalten.
Leider habe ich nicht das Geld,mir einen Anwalt zu nehmen,was kann ich machen??

Claudia Probstfeld
CP
Claudia Probstfeld

Wenn man vertraglich vereinbart eine bestimmte Stundenzahl im Monat arbeitet, darf dann der Arbeitgeber diese Stundenzahl einfach auf über 200% erhöhen?

Heidrun Kautz
HK
Heidrun Kautz

Vielen Dank für Ihre hilfreichen Informationen!
Ich habe eine Frage zu Ihrem Magazin aus April 2023:
Ich habe einen Minijobber im Gartembereich, der diesen Job seit über 30 Jahren macht.
Alles klappt reibungslos. Die Prüfungen sind auch alle anstandslos abgelaufen.
Er ist älter als 85 Jahre
Nach der neue Gesetzeslage muss er einen schriftlichen Nachweis seiner Beschäftigung erhalten.
Gilt das für einen solchen Fall auch, oder ist das da nicht erforderlich?
Für einen Hinweis wäre ich sehr dankbar.
Heidrun Kautz

Ivonne Hartung
IH
Ivonne Hartung

Ist der Minijob jetzt Steuerpflichtig?

Was bedeutet “ Abrechnung mit der individuellen Lohnsteuerklasse „