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Arbeitsvertrag – Wichtig für Minijobber und Arbeitgeber

Ein Arbeitsvertrag regelt auch im Minijob alle wichtigen Arbeitsbedingungen zwischen dir als Arbeitnehmer und deinem Arbeitgeber. Zum Beispiel deine Arbeitszeiten, dein Verdienst oder dein Urlaubsanspruch werden im Arbeitsvertrag vereinbart.

Was steht genau im Arbeitsvertrag? 

Im Arbeitsvertrag werden zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber alle Vereinbarungen zum Arbeitsverhältnis festgehalten. Das gilt auch für deinen Minijob. Mit dem Vertrag in der Tasche hast du berufliche Sicherheit und weißt, was dich in deinem Minijob erwartet. In einem Minijob hast du übrigens die gleichen Arbeitsrechte wie alle anderen Arbeitnehmer auch.

Im Arbeitsvertrag werden wichtige Punkte geregelt wie z. B.

  • Beginn und Dauer deines Minijobs

Damit du weißt, ab wann du arbeiten musst, steht im Arbeitsvertrag der Beginn der Beschäftigung.  Dein Arbeitgeber hat die Möglichkeit, dir einen befristeten oder unbefristeten Job zu geben. Bei einem befristeten Minijob vereinbart ihr, bis wann die Beschäftigung dauern soll. Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag ist das Ende offen. Es kann auch sein, dass dein Arbeitgeber mit dir eine Probezeit vereinbart. Auch die Dauer der Probezeit wird im Arbeitsvertrag vermerkt.

  • Verdienst im Minijob

Im Vertrag steht wie hoch dein Verdienst im Minijob ist. Sowohl die monatliche Vergütung, aber auch dein Stundenlohn werden vermerkt. Als Arbeitnehmer hast du übrigens auch im Minijob Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Wurde in einem Tarifvertrag ein höherer Mindestlohn vereinbart, dann muss dir dein Arbeitgeber auch für deinen Minijob mehr zahlen. Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit Januar 2020 bei 9,35 Euro. Ab dem 1. Oktober 2022 beträgt er dann 12 Euro pro Stunde. Selbstverständlich kann dir dein Arbeitgeber aber auch mehr bezahlen als den Mindestlohn.

  • Arbeitszeit im Minijob 

Im Arbeitsvertrag vereinbarst du mit deinem Arbeitgeber deine regelmäßige Arbeitszeit. Da dir dein Arbeitgeber mindestens den Mindestlohn zahlen muss, kannst du dir leicht ausrechnen, wie viele Stunden du monatlich in einem Minijob mit Verdienstgrenze maximal arbeiten kannst. In einem befristeten kurzfristigen Minijob kannst Du so viel verdienen wie du willst. Hier gibt es keine Verdienstgrenze. Mehr Infos dazu findest du in unserem Beitrag “Was ist ein Minijob”.

  • Urlaubsanspruch im Minijob 

Auch als Minijobber hast du Anspruch auf Urlaub. Dein Verdienst wird dir während des Urlaubs auch weitergezahlt. Grundsätzlich hast du als Minijobber den gleichen Urlaubsanspruch wie alle anderen Beschäftigten auch.  Je nachdem wie viele Tage du in der Woche arbeiten gehst, errechnet dir dein Arbeitgeber anteilig deine Urlaubstage. Bei einer Fünf-Tage-Woche hast du zum Beispiel laut Gesetz mindestens 20 Tage Urlaubanspruch im Jahr.  Gehst Du nur einen Tag in der Woche zur Arbeit, dann hast du nur 4 Urlaubstage, was letztendlich aber auch 4 Wochen Urlaub entspricht. Mehr Infos gibt es auch in unserem Blog.

  • Kündigung vom Beschäftigungsverhältnis

Die gesetzliche Kündigungsfrist ist eindeutig geregelt und gilt auch für Minijobs. Sowohl dein Arbeitgeber aber auch du selbst musst die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Falls du einen befristeten Arbeitsvertrag hast und in deinem Minijob-Vertrag das Ende von deinem Arbeitsverhältnis bereits datiert wurde, muss die Beschäftigung auch nicht gekündigt werden.

Was steht nicht im Arbeitsvertrag? 

Im Arbeitsvertrag darfst du als Minijobber nicht schlechter gestellt werden, als es Gesetze, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen vorsehen. Wenn bestimmte Themen wie die Arbeitszeit oder dein Urlaubsanspruch nicht im Arbeitsvertrag festgehalten wurden, gelten diese gesetzlichen Bestimmungen. Es ist keine Pflicht, dass alle Arbeitsbedingungen im Vertrag dokumentiert werden.

Schriftlicher Arbeitsvertrag 

Prinzipiell kann ein Arbeitsvertrag schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Wir empfehlen dir aber, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen. So ist für dich und deinen Arbeitgeber immer klar geregelt, welche Arbeitsbedingungen ihr festgelegt habt. Durch eure Unterschrift unter den Vertrag dokumentiert ihr, dass von beiden Seiten die vereinbarten Arbeitsbedingungen akzeptiert werden. Hierdurch könnt ihr euch viel Ärger und häufig sogar den Gang zu einem Anwalt für Arbeitsrecht sparen.

Einen Muster-Arbeitsvertrag für deine geringfügige Beschäftigung erhältst du auf der Website der Minijob-Zentrale. Der Muster-Arbeitsvertrag ist eine Vorlage und kann um weitere, für dich wichtige Punkte, ergänzt werden.

Ein Merkblatt mit allen wichtigen Informationen zum Arbeitsvertrag gibt es ebenfalls bei der Minijob-Zentrale.

Mündlicher Arbeitsvertrag 

Wenn du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag mit deinem Minijob-Arbeitgeber abschließt, muss er dir bis spätestens einen Monat nach Beginn deines Minijobs einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen aushändigen.

Dieser Nachweis muss folgende Punkte enthalten:

  • Name und Adresse von deinem Arbeitgeber und von dir als Arbeitnehmer
  • Beginn des Minijobs
  • Beginn und bei zeitlich befristeten Arbeitsverhältnissen die Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Art der Tätigkeit
  • Arbeitsort und Arbeitszeit
  • Urlaub
  • Monatlicher Verdienst (inklusive Zuschläge, Zulagen, Prämien und ähnlichem)
  • Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • Hinweis auf geltende Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen

Der schriftliche Nachweis muss dir im Original ausgehändigt werden und von deinem Arbeitgeber unterschrieben sein.

Wenn du weitere Fragen zum Minijob-Arbeitsvertrag hast, kannst du dich an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wenden. Dieses erreichst du von montags bis donnerstags zwischen 08:00 und 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 004.

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