Urlaubs- oder Weihnachtsgeld: Wie wirken sich Einmalzahlungen im Minijob aus?
Zum Verdienst einer Minijobberin oder eines Minijobbers gehören sowohl der monatliche Verdienst als auch einmalige Zahlungen wie zum Beispiel das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Ob und wie Einmalzahlungen sich auf einen Minijob auswirken, erklären wir in diesem Beitrag.
zuletzt aktualisiert am 3. Januar 2025
Verdienstgrenze im Minijob
Ein Minijob liegt vor, wenn der Minijobber regelmäßig monatlich nicht mehr als 556 Euro verdient. Die Verdienstgrenze darf im Jahr 6.672 Euro also nicht übersteigen. Wird die Verdienstgrenze überschritten, liegt kein Minijob, sondern ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor.
Für die Beurteilung, ob ein Minijob oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt, müssen Arbeitgeber wissen, ob Einmalzahlungen zum Verdienst hinzuzurechnen sind oder nicht.
Was ist eine Einmalzahlung?
Einmalzahlungen werden aus bestimmtem Anlass, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder als einmalige Anerkennung gezahlt. Sie sind also nicht jeden Monat zu erwarten. Meist ist ein Anspruch auf Einmalzahlungen im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.
Die wohl bekanntesten Einmalzahlungen sind das Weihnachts- und das Urlaubsgeld. Aber auch Jubiläumsgelder oder Prämien für Verbesserungsvorschläge zählen dazu.
Anrechnung auf die Verdienstgrenze im Minijob
Einmalzahlungen werden dem regelmäßigen Verdienst hinzugerechnet, wenn sie vertraglich zugesichert und wiederkehrend sind. Dann sind sie bei der Ermittlung des regelmäßigen monatlichen Verdienstes mit zu berücksichtigen.
Einmalzahlungen, die dem Verdienst hinzugerechnet werden, sind zum Beispiel:
- Weihnachtsgeld
- Urlaubsgeld
Einmalzahlungen wie zum Beispiel
- Jubiläumszuwendungen
- Prämien für Verbesserungsvorschläge
zählen in der Regel nicht zum regelmäßigen Verdienst. Zum regelmäßigen Verdienst zählen nur jährlich wiederkehrende Zuwendungen und solche, deren Auszahlung zum Zeitpunkt der Berechnung des regelmäßigen Verdienstes bereits feststehen.
Eine Aufzählung weiterer Einmalzahlungen finden Sie hier.
Beispiel
Ein Arbeitnehmer verdient 500 Euro im Monat und erhält ein Urlaubsgeld in Höhe von 720 Euro. Es handelt sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Der Arbeitgeber muss folgende Berechnung vornehmen:
500 Euro x 12 Monate = 6.000 Euro
Berücksichtigung der Einmalzahlung 6.000 Euro + 720 Euro = 6.720 Euro
Das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt beträgt 560 Euro (6.720 Euro / 12 Monate).
Da die monatliche Verdienstgrenze von 556 Euro überschritten ist, liegt kein Minijob, sondern eine versicherungspflichtige Beschäftigung vor. Der Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmer bei seiner Krankenkasse anmelden.
Beispiel
Ein Minijobber erhält regelmäßig 556 Euro im Monat. Aufgrund einer längeren Betriebszugehörigkeit wird eine Jubiläumszuwendung in Höhe von 500 Euro gezahlt.
Der Betrag der einmaligen Jubiläumszuwendung in Höhe von 500 Euro wird bei Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts nicht berücksichtigt, weil es sich nicht um eine jährlich wiederkehrende Zuwendung handelt. Es liegt weiterhin ein Minijob vor, da die Verdienstgrenze von 556 Euro im Monat regelmäßig nicht überschritten wird.
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169 Kommentare
Hallo,
wie sieht es aus, wenn ein Mitarbeiter einen unvorhersehbaren Bonus von 10.000,00 Euro wegen sehr gutem Arbeitseinsatz erhält?
VG
Hallo,
Ich hatte vor 17 Tagen eine Frage gestellt und leider keine Antwort erhalten.
Ich benötige eigentlich nur ein Ja oder nein auf meine Frage unten.
Danke
Hallo, meine dringende Frage:
Ein Minijobber erhält 450,00 €/Monat . Wegen guter Geschäftslage soll einmalig ein Weihnachtsgeld (nicht vertraglich vereinbart) i.H. von 1.000 € gezahlt werden. Geht das und muss das bei der Knappschaft angemeldet werden?
Herzlichen Dank für eine Antwort
Hallo.
Meine Frage: ich beschäftige erst seit September eine Minijobberin, die regelmäßig seit dem 556,- verdient, also 2224,- einschließlich Dezember im Jahr 2025.
Da das Jahr wirtschaftlich besser gelaufen ist als gedacht, möchte ich ihr ein Weihnachtsgeld zahlen. Kann ich dies tun, ohne das der Minijob Status verloren geht?
Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe neben meiner Hauptbeschäftigung (normal steuer- und sv-pflichtig) noch einen Minijob bei meinem vorherigen Arbeitgeber, in welchem ich die monatliche Minijobgrenze voll ausnutze (momentan 556 € und ab 2026 bekomme ich 603 €). Die Firma wo ich den Minijob habe, wird im nächsten Jahr den Betrieb irgendwann einstellen. Nun habe ich erfahren, dass ich am Ende im Minijob eine Prämie erhalten soll. Diese wird etwa bei 5000 € (in Worten fünftausend) liegen.
Ist es richtig, dass dann nur der eine Monat, in dem die Prämie gezahlt wird, dann steuer- und sv-pflichtig abzurechnen ist (also dann mit Lohnsteuer-Klasse 6 und Beitragsgruppenschlüssel 1111) und keinen Einfluß auf die vorangegangenen Monate als Minijob hat?
Hallo,
Als Minijobberin verdiene ich jeden Monat 538,00 Euro. Ich arbeite neun Stunden pro Woche. Wenn ich im November Weihnachtsgeld in Höhe von 538,00 Euro von meinem Arbeitgeber erhalte, bleibt meine Beschäftigung dann weiterhin ein Minijob? Vielen Dank.
Als minijober verdine ich jeden Monat eine andere Lohn netto. Kommt drauf an wieviel Stunden monatlich arbeite ich. Wie kann ich meine weihnachtsgeld berechnen,
Hallo,
wie ist folgender Fall zu beurteilen: Ein geringfügig Beschäftigter, der seit dem 16.06.2025 im Unternehmen ist, soll mit der Novemberabrechnung zusätzlich zu seinem Entgelt von 556 € eine Prämie in Höhe von 200,00 € erhalten. Ist das so möglich?
Ergänzung zur vorigen Frage:
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind zwar vertraglich nicht vereinbart, werden aber regelmäßig (und somit vorhersehbar) jedes Jahr gezahlt.
Beispiel: Ich erhalte monatlich regelmäßig 556 Euro (Minijob-Verdienstgrenze).
In Mai und November werden zusätzlich jeweils 556 Euro als Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld gezahlt (ebenfalls regelmäßig). Die werden meinem Verdienst hinzugerechnet.
Erhöht sich durch Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch die VerdienstGRENZE (der für den Minijob max. zulässige jährliche Verdienst)?
Hallo,
ich beschäftige mehrere Minijober, die in der Regel 520 Euro erhalten, also unter der monatlichen Verdienstgrenze.
Wenn ich jetzt Weihnachtsgeld in Höhe von 150 oder 200 Euro zahlen möchte, bleibe ich ja noch innerhalb der Jahresverdienstgrenze. Kann ich das dann im November als Weihnachtsgeld/Einmalzahlung in der Abrechnung ausweisen. Mein Steuerbüro meinte, dass das so nicht ginge, sondern nur bei unvorhergesehenen Krankheitsvertretungen. Vielleicht können Sie mir hier weiterhelfen.
Vielen Dank und liebe Grüße
Hallo,
Wird eine private Zimmervermietung und der Ertrag aus einer PV Anlage bei der Steuererklärung mit dem Einkommen aus dem Minijob zusammengerechnet? Wird der Minijob durch solche Auskünfte steuerpflichtig? Bzw. Wie wirkt sich das aus?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Hallo,
ich beschäftige seit September einen Minijobber und würde ihm gerne einen Bonus zahlen.
Monatlich bekommt er €556,00 abzüglich Rentenversicherung und der Bonus soll €500,00 sein. Dh. die €1.112,00 werden nicht überschritten. Der MA muss dadurch nur mehr RV zahlen und ich muss nur die SV zahlen, wie jetzt auch, nur mehr, richtig?
Vielen Dank und freundliche Grüße
Wievele Tage Urlaub bei Minijob und Krankgeschrieben grenze?
In unserem Betrieb wurde zufällig wegen Überschuss eine steuerpflichte Gratifikatuon von 2000 Euro ausbezahlt. Die Minijobber in dem Betrieb bekamen nichts mit der Begründung, dass wir über die jährliche Verdienstgrenze kommen würden. Handelt es sich hierbei wirklich um so eine Zahlung? Alle Minijobber bekommen, jeden Monat den maximal möglichen Lohn.
Schönen guten Tag,
ich bin AN auf Minijob-Basis und habe zum 15.07. bei meinem Arbeitgeber gekündigt und bereits zum 16.07. eine neuen Minijob aufnehmen können.
Nun bekomme ich vom alten Arbeitgeber noch einige Urlaubstage ausbezahlt und liege evtl. diesen Monat über die 556,- €.
Habe ich da etwas zu befürchten?
Mit freundlichen Grüßen
Eine AN wird vom 09/2025 bis 02/2026 beschäftigt, monatlich 530 EUR. In 11/2025 erhält sie eine JSZ von 150 EUR. Wird bei der Betrachtung der Geringfügigkeitsgrenze das Kalenderjahr betrachtet oder das Beschäftigungsjahr? (Bei Betrachtung des Kalenderjahres würde die AN über die Geringfügigkeitsgrenze kommen, da 4x 556 EUR < 4×530 EUR + 150 EUR?)
Wir haben einen Arbeitnehmer vom 01.01.2025 vollbeschäftigt, der ab dem 01.08.2025 seine Arbeitszeit auf 6 Std. reduziert und eine Technikerschule absolviert (gilt als Studierender).
Er erzielt ab dem 1.8.25 ein mtl. Entgelt von 504,78 € .
Im Monat November 2025 wird für 2025 eine Jahressonderzahlung gezahlt. Bemessungsgrundlage für die Höhe der JSZ sind die Monate Juli, August und September 2025 in Höhe von 1.259,80 € (12/12).
Wenn ich die mtl. Vergütung und die mtl. JSZ berücksichtige, wird die Geringfügigkeitsgrenze überschritten.
Kann ich die mtl. JSZ anteilig ab dem 01.08.2025 bei der Prüfung der GFB annehmen? Oder prüfe ich ab dem Jahr 2026 erneut, ob die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird?
Guten tag,
ich habe eine Minijobberin mit 556 € pro Monat. Im Juni soll eine Bonuszahlung i.H.v. 1.500 € gezahlt werden. Ist das möglich und der Minijob bleiben kann? Die Bonuszahlung ist nicht vertraglich vereinbart, wird wegen gutem Betriebsergebnis gezahlt.
Danke
Guten Morgen,
ein Minijobber hat in 2024 monatlich 250,00 € verdient und in den Monaten 08 und 11/2024 eine betr. Sonderzahlung von je 1.500,00 € erhalten. Hier wurde von Ihren Kollegen bestätigt, dass das jeweilige Überschreiten der 1.072,00 € unschädlich sei, da der Verdienst im Jahr unter 6.456,00 € bleibt. Seit 01/2025 liegt der Verdienst bei mtl. 350,00 €. In 04/2025 soll eine betr. Sonderzahlung von Höhe von 1.000,00 € erfolgen. Weitere Sonderzahlungen sind für das Jahr 2025 nicht absehbar. Nun müsste diese Sonderzahlung für sich betrachtet auch unschädlich sein. Sehe ich mir aber den 12-Monats-Zeitraum an, liegt hier eine dritte Überschreitung vor, die den Monat 04/2025 versicherungspflichtig machen würde. Sehe ich das richtig? Würde die Versicherungspflicht auch entstehen, wenn die Sonderzahlung auf die Monate 04+05/2025 hälftig verteilt wird und somit nicht das Doppelte der Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird?
Vielen Dank für ihre Antwort!
Hallo, ich arbeite im Minijob stundenweise bei einem Sozialpädagogischen Unternehmen.
Mein monatlicher Verdienst variiert und liegt zwischen 400 und 500 €.
Mein Arbeitgeber zahlt jedes Jahr, allen die im Minijob angestellt sind Weihnachtsgeld in Form einer Sonderzahlung. Die Höhe kann aber erst am Jahresende mit dem Dezember Lohn ermittelt werden, da ich immer rückwirkend Geld bekomme. Das Weihnachtsgeld beträgt 80% des durchschnittlichen monatlichen Einkommens.
Für das Jahr 2024 wären es bei mir ca. 385 € Weihnachtsgeld/Sonderzahlung. Mit dem Verdienst von 500€ im Monat Dezember, würde ich allerdings einmalig auf ca.885€ kommen und somit den monatlichen Hinzuverdienst überschreiten.
Die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6456€ erreiche ich auch mit der Sonderzahlung nicht.
Die Sachbearbeiterin ist der Meinung das mir die Sonderzahlung/ Weihnachtsgeld nicht in voller Höhe ausgezahlt werden kann und möchte nur den Betrag bis zur monatlichen Hinzuverdienstgrenze von 538€ im Dezember aufstocken, da ich sonst über den monatlichen Hinzuverdienst von 538€ komme.
Mein durchschnittlicher monatlicher Hinzuverdienst würde inklusive Weihnachtsgeld für das Jahr 2024 ca. 512€ betragen und somit den durchschnittlichen monatlichen Hinzuverdienst von 538€ nicht überschreiten.
Ist es in diesem Fall möglich die monatliche Hinzuverdienstgrenze im Dezember zu überschreiten, so das ich das gesamte Weihnachtsgeld ausbezahlt bekomme ohne in die Versicherungspflicht zu kommen ?
Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort..
Guten Tag, ist es möglich eine Einmalzahlung von bis zu 3000€ an einen Minijobber auszuzahlen, der seit 5 Jahren tätig ist, aber zuvor noch nie jegliche Zusatzzahlungen bekommen hat? Und welche Möglichkeiten gibt es dafür, dass die Beschäftigung weiterhin ein Minijob bleibt?
Guten Tag,
ist es möglich, einem Minijobber nicht genommene Urlaubstage auszuzahlen?
Und wie verhält es sich in einem solchen Fall mit der Verdienstgrenze?
Werden Einmalzahlungen, die jährlich zwar wiederkehrend aber nicht vertraglich zugesichert sind, ebenfalls angerechnet? Gerade beim Weihnachtsgeld, welches eine freiwillige Leistung darstellen kann und in dem einen Jahr gezahlt wurde, im folgenden Jahr aber nicht.
Hallo, ein geringfügig Beschäftigter Mitarbeiter hat am 01.09.2023 angefangen (473,55 EUR Verdienst). Nach 6 Monaten hat er Anspruch auf Urlaubsgeld für die Zeit vom 01.09.2023 bis 31.12.2023. Dieses Urlaubsgeld wird im März 2024 ausgezahlt (110,02 EUR). Im Mai 2024 wird Urlaubsgeld für das Jahr 2024 gezahlt (330,07 EUR) und im November 2024 erhält er Weihnachtsgeld (295,97 EUR). Alle Einmalzahlungen sind tariflich festgelegt. Im November 2024 prüfen wir den Verdienst 12 Monate rückwirkend. In diesem Zeitraum kommt er durch die Einmalzahlungen mehr als 2 mal über die monatliche Geringfügigkeitsgrenze, bleibt aber mit seinem Verdienst unter der Jahres-Geringfügigkeitsgrenze. Wie schaut es hier aus mit der Versicherungspflicht?
muss man als AG sozialversicherung auf Weihnachtsgeld zahlen bei geringfügig beschäftigen
Hallo,
ich arbeite in einem Minijob mit monatlich 479,00€. Vertraglich wurde mir Urlaubsgeld zugesichert, dass immer im Juni ausgezahlt werden soll und 36% beträgt. Außerdem erhalte ich im Dezember einen Bonus, für ein erfolgreiches Firmenjahr, in wechselnder Höhe. Zuletzt im Dezember 23 in Höhe von 477.00€. Seit 6 Jahren bekomme ich das so. Nun soll es nicht mehr so gehen. Ist das so in Ordnung.
Grüße
Christina
Ich verdiene im Monat ca 520€ und soll jetzt eine nichtwiederkehrende Einmalzahlung in Höhe von 500€ erhalten.
Ich habe in den Monaten Januar bis März nur etwa 250€ im Monat verdient und liege damit weit unter meiner jährlichen Verdienstgrenze. Mein Arbeitgeber sagt mir aber immer, wenn ich das Geld erhalte und dann in einem Monat 1000€ bekomme, „rutsche ich in die höchste Steuerklasse“. Ich nehme an er meint damit, dass ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt.
Hier muss ich ihn irgendwie vom Gegenteil überzeugen.
Wenn ich monatlich 520 Euro als geringfügig Beschäftigte verdiene und einmal im Jahr Urlaubsgeld 200 Euro und Weihnachtsgeld 400 Euro bekomme,Dann wird ja der betreffende Monat voll versteuert,was bekomme ich dann raus?
Wir wollen unserem Minijobber ein einmaliges Jubiläumsgeld in Höhe von 1.000 € zahlen. Meine Abrechnungsprogramm meldet mir jedoch, dass die doppelte Geringfügigkeitsgrenze überschritten ist und Versicherungspflicht eintritt. Bisher war ich der Meinung, dass die Zahlung von Jubiläumsvergütungen an der
Geringfügigkeitsgrenze nichts ändert. Wie verhält es sich?
Wenn ich einem Minijobber Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zahle, erfolgen dann 2 Meldungen in dem Monat an die Knappschaft oder wird alles ( z. B. 450,- Monatslohn + 450,- Weihnachtsgeld) in einer Meldung zusammengefasst ?
Der Monatsdurchschnitt von 538,- wird nicht überschritten.
Guten Morgen,
unsere Minijobber erhalten in diesem Jahr erstmals wieder eine ergebnisabhängige Sonderzuwendung, die das Geschäftsergebnis des Vorjahrs betrifft. Ist diese Sonderzuwendung unschädlich für die Berechnung der Verdienstgrenze – weil unvorhersehbar ? Es sind ca. 30 % eines Monatsgehaltes
Guten Morgen!
Ist es korrekt, dass ein Minijobber der bereits monatlich einen Aushilfslohn i.H. von 538 € erhält, zusätzlich eine Erholungsbeihilfe i.H. von 156 Euro bekommen kann, ohne dass es auf das Arbeitsentgelt angerechnet wird?
Ist eine Erholungsbeihilfe unschädlich?
Ein MInijobber bekommt im januar eine Urlaubsabgeltung und verstirbt am 03.01.2024. Wir bekommen keine SV Abmeldung, weil das RV pf. Brutto ungültig ist. was bedeutet das?
Hallo,
eine Minijobberin ist das ganze Kalenderjahr beschäftigt, allerdings ist der tatsächlich Arbeitseinsatz in der Regel von April bis September (Abruf auf Stundenlohnbasis), wenn es nicht zu einem zusätzlichen Arbeitseinsatz kommt. Im November und Dezember erhält sie , je nach Verdienst in den Monaten Juli bis September, eine tarifliche Einmalzahlung. Ist dies für die Ermittlung der Verdienstgrenze schädlich, da sie u. U. ab Oktober keinen tatsächlichen Arbeitseinsatz mehr und demnach auch keinen monatlichen Verdienst. Dürfen demnach überhaupt 12 Monate berücksichtigt werden?
Danke für Ihre Antwort.
Hallo,
wir wenden die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas an. Gemäß diesen Richtlinien gibt es nach 50 Jahren Betriebszugehörigkeit eine einmalige Jubiläumszuwendung in Höhe von 1.227,10 €. Der Anspruch auf eine Jubiläumszuwendung wird immer am Anfang eines jeden Jahres für das laufende Jahr ausgewertet. Die Auszahlung erfolgt immer im Jubiläumsmonat.
Muss diese Jubiläumszuwendung bei der Verdienstgrenze berücksichtigt werden, wenn die Auszahlung im Juni 2024 erfolgen würde?
Ist es unschädlich, wenn die 1.040 €/Monat dann überschritten werden?
Wie wirkt sich zusätzliches Urlaubsgeld, welches Gewerkschaftsmitgliedern gezahlt wird, auf die Minijobgrenze aus?
Bin Minijoper 520 Euro im Betrieb wird Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld bez. Für die Vollzeitsmittarbeier habe ich auch Anspruch auf die beiden Zahlungen
Hallo,
wie sieht es bei Minijobbern bzgl. Weihnachtsgeld aus, wenn einer regelm. seine € 520.- verdient und der andere bsp. nur € 300.- monatlich?
Hallo,
wir haben eine Minijobberin, die monatlich 520 Euro verdient und möchten ihr eine Jubiläumszuwendung in Höhe von 750 Euro bezahlen. Ist dies möglich oder wird die Beschäftigung im Monat der Auszahlung steuer- und sozialversicherungspflichtig?
Danke
hallo
ich würde gerne einer minijobberin einen zuschlag auszahlen, weil sie dieses jahr so viele krankheitsfälle spontan übernommen und überhaupt toll gearbeitet hat. allerdings hat sie durch die krankheitsvertretung schon 2 mal innerhalb eines jahres fast doppeltes gehalt bekommen. deshalb wäre eine einmalzahlung wahrscheinlich dann nicht mehr im rahmen des minijobs, oder?
danke!
Hallo Minijobzentrale,
es wurde im Juni bereits eine Erholungspauschale i.H.v. 260,00 € gezahlt. Fließt diese in die Berechnung der Jahresentgeltgrenze i.H.v. 6.240,00 € mit ein?
Hallo Minijobzentrale,
was ist wenn die vorhersehbare Einmalzahlung im November (Weihnachtsgeld) zusammen mit dem laufenden mtl. Entgelt die Grenze von 1040 Euro übersteigt? Das durchschnittliche Jahreseinkommen bleibt aber insgesamt unter 6240,00€.
Ist die doppelte Minijobgrenze (1040 €) pro Monat nur bei unvorhersehbaren Zahlungen (z. B. Mehrarbeit durch Krankheitsvertretung) oder auch bei jährlich wiederkehrenden, vorhersehbaren Einmalzahlungen zu berücksichtigen?
Hallo Minijobzentrale,
ich habe am 04.09.2023 einen Minijob begonnen, davor war ich in EZ mit Elterngeldbezug. Es ist geplant, dass ich bis Jahresende jeden Monat 520€ verdiene. Nun soll ich im November eine anteilige Jahressonderzahlung bekommen. Darf ich im Jahr 2023 nur 4×520€ Einkommen haben oder ist das mit der Jahressonderzahlung so in Ordnung, wenn ich im November nicht mehr als 1040€ Einkommen habe? Also z.B. September 520€, Oktober 520€, November 700€ und im Dezember 520€?
Vielen Dank
Beste Grüße
Manuela Tews
Mein Minijobber bekommt monatlich 520 Euro nun würde ich ihm gern Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld von je 300 Euro zahlen muss er dieses dann versteuern?
Wir möchten unserem Mitarbeiter Urlaubsgeld als Einmalzahlung ausbezahlen (regelmäßig wiederkehrend). Bei den „normal“ arbeitenden Mitarbeitern wird dies grundsätzlich als Einmalzahlung behandelt und auch so abgerechnet (entsprechend höher besteuert). Wie ist das bei einem Minijobber? Muss er – obwohl es eine EZ ist – keine Steuern auf das Urlaubsgeld bezahlen, wenn der Verdienst unter 520€ bleibt? Ich finde leider nirgends Informationen dazu.
Danke!
Hallo,
ich bin seit acht Monaten als Minijober in einer Verwaltungsfirma tätig und arbeite halbtags zwischen zwei und drei Mal pro Woche.
Bei einem Gespräch mit dem Juniorchef heute, meinte dieser, dass ich kein Urlaubsgeld erhalten werde.
Habe ich ein Recht auf Urlaubsgeld bzw. Urlaubstage?
Wenn ja, auf wie viele Tage und auf welche Weise werden diese ausgezahlt.
Und beziehen sich die Tage insgesamt auf die Arbeitstage, an welchen ich im Urlaub bin oder auf die Tage, an denen ich bei der Arbeit wäre.
Hallo
Ich möchte meinem Gärtner Trinkgeld übergeben/auszahlen.
Muss ich es bei euch mit als Arbeitsentgelt angeben?
Danke
Hallo,
Ich hatte ein Minijob, war jetzt 4 Monate krank geschrieben und ich habe jetzt gekündigt.
Habe noch 2 Tage Urlaub.
Mein Chef hat mir gesagt das der Urlaub so berechnet wird, ( Durchschnitt der Arbeitstage vom letzten viertel Jahr)
Da ich ja nun 4 Monate krank geschrieben war, bekomme ich da jetzt nichts?
Oder gibt es für so ein Fall eine andere Lösung?
Unsere geringfügigen Mitarbeiterinnen sollen kurzfristig ein nicht vertraglich vereinbartes Urlaubsgeld bekommen und würden somit einmalig die Grenze überschreiten. Diese Einmalzahlung würde in einer Nebenabrede festgehalten.
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