Das ändert sich für den Minijob 2022
Mindestlohn, Kurzfristige Beschäftigung, Hinzuverdienstgrenze – im Jahr 2022 gelten bei Minijobs teils neue Regelungen. Hier erfährst du, was für Minijobber 2022 wichtig ist.
Mehr Geld für deine Arbeit – der gesetzliche Mindestlohn wird angehoben!
Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Deutschland 9,82 Euro pro Stunde, statt wie zuvor 9,60 Euro.
Was bedeutet das für Minijobber?
Für dich als Minijobber bedeutet die Erhöhung, dass du deine Stundenzahl eventuell anpassen musst, um die 450 Euro im Monat nicht zu überschreiten. Bei einem Mindestlohn von 9,82 Euro die Stunde ist maximal eine monatliche Arbeitszeit von etwa 45 Stunden möglich (450 Euro im Monat / 9,82 Euro die Stunde = 45,824 Stunden). Wenn du deine Stunden nicht anpasst und die Verdienstgrenze von 450 Euro durchschnittlich im Monat überschreitest, liegt kein Minijob mehr vor. Deine Beschäftigung wird dann zum Midijob und ist demnach sozialversicherungspflichtig.
Weitere Anhebungen bis auf 12 Euro Mindestlohn
Zum 1. Juli 2022 wird der Mindestlohn dann erneut angehoben, und zwar auf 10,45 Euro pro Stunde. Zudem wird der Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde ab Oktober erhöht. Damit einhergehend soll die Entgeltgrenze in Minijobs ebenfalls ab 1. Oktober auf 520 Euro pro Monat erhöht werden.
Kurzfristige Beschäftigung 2022 – diese zusätzlichen Infos brauchen Arbeitgeber
Nachweis der Krankenversicherung
Arbeitgeber müssen seit dem 1. Januar 2022 den Krankenversicherungsschutz von kurzfristig Beschäftigten bei der Meldung zur Sozialversicherung angeben. Dein Arbeitgeber oder Arbeitgeberin braucht also von dir als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin einen Nachweis darüber, wie du krankenversichert bist. Als Nachweis kannst du z. B. deine Bescheinigung der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse vorlegen. Es genügt aber auch eine Kopie deiner Versicherungskarte als Nachweis.
Rückmeldung zu Vorbeschäftigungszeiten
Ebenfalls seit dem 1. Januar 2022 erhalten Arbeitgeber nach der Anmeldung eines kurzfristig Beschäftigten eine Rückmeldung von der Minijob-Zentrale, ob die beschäftigte Person im laufenden Kalenderjahr schon eine kurzfristige Beschäftigung hatte. Wenn du als kurzfristig Beschäftigte oder Beschäftigter eingestellt wirst, fragt dein Arbeitgeber dich bereits nach Vorbeschäftigungszeiten, um die Beschäftigung beurteilen zu können. Wenn du also Zeiten verschweigst, kannst du damit rechnen, dass dich dein Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin noch einmal genauer zu deinen Vorbeschäftigungszeiten befragt. Im Ergebnis könnte die Beschäftigung dann auch sozialversicherungspflichtig werden und es sind Beiträge zu zahlen.
Arbeitgeber müssen Steuer-ID auch elektronisch ablegen
Außerdem sind Arbeitgeber seit dem 1. Januar 2022 verpflichtet, die Steuer-ID von gewerblichen Minijobbern auch elektronisch bei der Minijob-Zentrale anzugeben. Dazu gibst du weiterhin deine Steuer-ID gegenüber deinem Arbeitgeber an. Die Steuer-ID findest du auf folgenden Dokumenten:
- deinem letzten Steuerbescheid oder Steuererklärung
- der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung
- dem Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern bei der erstmaligen Vergabe der Steuer-ID
- dem Schreiben des Finanzamts im Jahre 2011 mit der Information über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
Wenn du diese Dokumente nicht vorliegen hast, kannst du auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuerneine neue Mitteilung der Steuer-ID beantragen.
Höhere Hinzuverdienstgrenze – so viel dürfen Rentner oder Rentnerinnen 2022 verdienen
Als Rentner oder Rentnerin darfst du neben deiner Rente einen Minijob ausüben, ohne dass deine Rente gekürzt wird. In der Regel beläuft sich die jährliche Hinzuverdienstgrenze dabei für Altersvollrentner bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (67 Jahre) auf 6.300 Euro im Jahr. Diese Grenze wurde Corona-bedingt bereits in den Jahren 2020 und 2021 angehoben und wird auch 2022 nochmals höher sein.
Ab diesem Jahr darfst du als Rentner und Rentnerin bis zu 46.060 Euro hinzuverdienen, ohne dass deine Rente gekürzt wird. Das ist mehr als das 7-fache der ursprünglichen Hinzuverdienstgrenze! Grund für diese Erhöhung sind die Personalengpässe in der Corona-Krise. Zudem erleichtert die Erhöhung Rentnern und Rentnerinnen die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung auch nach ihrem Renteneintritt. Allerdings handelt es sich bei Beschäftigungen mit einem Jahresverdienst von mehr als 5.400 Euro in der Regel nicht mehr um Minijobs, sondern um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen.
Was sind deine Erfahrungen mit den Änderungen im Minijob in diesem Jahr? Teile sie in den Kommentaren!
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11 Kommentare
Wie und wo kann ich eine Lohnerhöhung für meinen Minijobber im Haushalt anzeigen, so dass die höheren Abgaben abgebucht werden? Danke für eine Antwort und viele Grüße M. Geiser
Wie ist dass wenn ichceine Grundsicherung bekomme, wie wird der Minijob angerechnet
zählen die Einnahmen meiner Photovoltaikanlage zum Einkommen eines Minijobs (gesamt 450,00 Euro pro Monat)?
(Ich bin bereits Regelaltersrentner).
Kann ich unter fremden Namen kommentieren?
Hallo wie müssen die Bonuszahlungen Steuer- und Sozialversicherungsfrei in den Abrechnungen deklariert werden. Kann das auch rückwirkend für 2021 gemacht werden und gilt dieses auch für 2022? Den Artikel hierzu konnte ich leider in dem Portal nicht öffnen. Könnten Sie mir diese bitte zusenden. Vielen Dank.