3 min Lesezeit

42 Kommentare

Minijob an Feiertagen: Das gilt für Verdienst und Arbeitszeit

Weihnachten und der Jahreswechsel stehen vor der Tür und damit auch die Feiertage. Sobald ein Feiertag auf einen Arbeitstag fällt, stellt sich die Frage: Wird der Tag bezahlt? In diesem Artikel erklären wir, welche Regelungen im Minijob an Feiertagen gelten.

Was ist ein Feiertag?

Feiertage sind gesetzlich festgelegte Tage, an denen in der Regel keine Arbeitspflicht besteht. Sie haben meist kulturelle, historische oder religiöse Bedeutung und gelten in den meisten Branchen als Ruhetage.

Einige Feiertage gelten dabei in allen deutschen Bundesländern gleichermaßen. Der 25. und 26. Dezember sowie der 1. Januar gelten zum Beispiel bundesweit. Andere Feiertage sind abhängig vom Bundesland.

Diese Feiertage gelten in ganz Deutschland:

  • Neujahr (1. Januar)
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
  • Erster Weihnachtsfeiertag (25. Dezember)
  • Zweiter Weihnachtsfeiertag (26. Dezember)

Haben Sie Fragen oder
Anregungen?

Schreiben Sie uns im Kommentarbereich

Wird an gesetzlichen Feiertagen gearbeitet?

Grundsätzlich besteht in Deutschland an gesetzlichen Feiertagen ein Beschäftigungsverbot. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen an diesen Tagen nicht arbeiten – das gilt auch für Minijobberinnen und Minijobber. Sie haben Anspruch auf Gleichbehandlung.

Sind Ausnahmen vom Arbeitsverbot zulässig?

Ja. In einigen Bereichen arbeiten die Beschäftigten auch an Sonntagen und Feiertagen. Das sind beispielsweise:

  • Not- und Rettungsdienste
  • Feuerwehr
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Gaststätten und Hotels
  • Gastronomie und Bäckereien
  • Konzert- und Theaterhäuser
  • Verkehrsbetriebe
  • Presse und Medien
  • Bewachungsgewerbe

Diese Ausnahmen sind im Arbeitszeitgesetz geregelt. Alle wichtigen Informationen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kompakt in einer Broschüre zusammengefasst.

Sind auch Heiligabend und Silvester gesetzliche Feiertage?

Nein. Heiligabend (24. Dezember) und Silvester (31. Dezember) sind keine gesetzlichen Feiertage. An diesen Tagen gibt es kein grundsätzliches Arbeitsverbot. Oft gewähren Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber jedoch verkürzte Arbeitszeiten oder stellen Beschäftigte von der Arbeit frei. Ob gearbeitet werden muss, hängt vom Arbeitsvertrag, betrieblichen Vereinbarungen oder tariflichen Regelungen ab.

Welches Feiertagsrecht gilt bei Beschäftigung in einem anderen Bundesland?

Arbeiten Beschäftigte in einem anderen Bundesland als ihrem Wohnort, dann gilt das Feiertagsrecht des Arbeitsortes. Entscheidend ist das Bundesland, in dem gearbeitet wird. Der Sitz des Unternehmens ist nicht relevant. Das Feiertagsrecht kann nicht durch individuelle Vereinbarungen umgangen werden.

Lohnfortzahlung an Feiertagen – Bekommen Beschäftigte ihren Verdienst?

Auch Minijobberinnen und Minijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung an Feiertagen, sofern der Feiertag auf einen regulären Arbeitstag fällt. Dies regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz. An einem solchen Tag müssen also auch Beschäftigte in einem Minijob nicht bei der Arbeit erscheinen und erhalten dennoch ihren Verdienst.

Beispiel:

Ein Minijobber arbeitet regelmäßig montags, mittwochs und freitags in einem Supermarkt. Der 1. Weihnachtsfeiertag fällt auf einen Mittwoch.
Der Minijobber muss an diesem Tag nicht arbeiten und bekommt trotzdem seinen vollen Lohn.

Wichtig: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen den Lohnanspruch an Feiertagen nicht dadurch umgehen, indem sie die entfallene Arbeitszeit an einem anderen Tag vor- oder nacharbeiten lassen. Das gilt auch im Minijob.

Diese Regelungen gelten für Minijobs im gewerblichen Bereich und in Privathaushalten gleichermaßen.

Gibt es Zuschläge für die Arbeit an Feiertagen?

Minijobberinnen und Minijobber, die in einem vom Arbeitsverbot ausgenommen Bereich tätig sind und an Feiertagen arbeiten, haben keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag. Für die geleistete Arbeit müssen sie aber einen Ersatzruhetag erhalten.

Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zahlen jedoch an Feiertagen auch ohne gesetzliche Verpflichtung einen Zuschlag.

Ein Anspruch auf einen Feiertagszuschlag besteht, wenn dieser im Arbeitsvertrag, durch eine Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag vereinbart wurde. In diesem Fall können auch Minijobberinnen und Minijobber Feiertagszuschläge erhalten.

Zählen Feiertagszuschläge zum Minijob-Verdienst?

Feiertagszuschläge, die Minijobberinnen und Minijobber für tatsächlich geleistete Arbeit an einem Feiertag erhalten, sind steuerfrei. Wenn der Stundenlohn, an dem sich die Zuschläge orientieren, 25 Euro nicht übersteigt, sind die Zuschläge auch sozialversicherungsfrei. Dann werden sie auch nicht auf die Verdienstgrenze im Minijob angerechnet.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber profitieren ebenfalls: Für diese steuerfreien Zuschläge müssen sie keine Pauschalabgaben zahlen.

Wichtig:

Diese Regelungen gelten nicht für Zuschläge, die Minijobberinnen und Minijobber während der Lohnfortzahlung oder bei einem Beschäftigungsverbots erhalten.

War der Artikel hilfreich für Sie?

Hilfe und Kontakt

Sie konnten bei uns bisher keine passende Antwort finden und haben weiterhin Fragen? Dann schreiben Sie uns diese in den Kommentarbereich.

Das könnte Sie auch interessieren

42 Kommentare

guest
Inline Feedbacks
View all comments
DE
Dagmar Engel

Ich arbeite als Kinderpflegerin in einem Kindergarten als Mini Shoper.Meine Arbeitszeiten sind im Moment nicht Fest.Ich arbeite aber inder Woche 9 Stunden. Bin für Freitag für den Musikunterricht eingeteilt worden. Meine Frage ist am Freitag, den 3.10 ist ja Feiertag (Tag der deutschen Einheit),Muss ich die 9Stunden bis Donnerstag einarbeiten?

IB
Ina Bärtels

Hallo,
Ich habe eine Frage bzgl. Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen im Minijob: Ich bin als Lerntherapeutin grundsätzlich donnerstags beschäftigt. In diesem Jahr gab es im Mai 3 gesetzliche Feiertage, die auf einen Donnerstag fielen. Eigentlich müsste hier das Entgeltfortzahlungsgesetz greifen, mein Arbeitgeber möchte das aber nicht leisten. Es wird mit Ferien argumentiert, in denen die Schüler:innen nicht verfügbar sind. Aber gesetzliche Feiertage werden ja nicht in den Urlaub oder in die Schulferien eingerechnet. Im Gegenteil, sie stehen uns allen zu. Und damit ja auch die Entgeltfortzahlung. Ich habe dazu bereits mit der Geschäftsführung gesprochen, aber es ist bisher weder eine nachvollziehbare Begründung, noch eine entsprechende Zahlung gekommen. Ich möchte das aber nicht einfach „im Sande verlaufen lassen“. Wo liegen denn meine Rechte?
Danke und viele Grüße
Ina Bärtels

LB
Leonard Bak

Hallo, ich werde in zwei Monaten 16 und kann deshalb bald einen Minijob ausüben. Ich möchte so viel Geld wie möglich in möglichst kurzer Zeit verdienen, weshalb ich dachte, es sei schlau, an Feiertagen zu arbeiten. Mir ist bewusst, dass ich meinen Lohn versteuern muss, sobald ich die 556€/Monat Grenze überschreite, wehalb ich knapp hinter dieser Grenze verdienen will.

Angebot und Nachfrage bilden den Markt, als auch den Lohn. Der Grund warum man an Feiertagen mehr verdient liegt darin, dass fast keine Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Leider wollen viele Arbeitgeben immernoch Jugentliche wie mich ausbeuten, weshalb es schwer ist eine Arbeitsstelle mit gutem Feiertagszuschuss zu finden.

Könnten Sie mir bitte erklären, in welchen Minijobs bzw. In was für einer Art von Minijob die Lohnerhöhung gilt, insbesondere dort, wo ein hoher Personalbedarf besteht und der Arbeitgeber vor allem auf die Erledigung der Aufgaben achtet? Laut dem Gesetzt muss ja keine Feiertagslohnerhöhung stadtfinden, jedoch tun dies trozdem viele Arbeitgeber wegen dem hohen Personalbedarf.

MfG

Leonard Bak

WW
Wilfried Wydler

Guten Tag,
wenn im Arbeitsvertrag keine bestimmten Arbeitstage festlegt sind, muss dann an einem Donnerstag, der Wochenfeiertag ist, ein Lohn bezahlt werden, wenn nicht offen ist? Danke für eine Antwort

AG
Aynur Güngör

Hallo, ich möchte gerne fragen als minijobber ,darf mann am Wochenenden oder Feiertage arbeiten der Chef meinte es ist alles gleich bei denen wie soll es den funktionieren? 20-40std arbeits std ist angesagt ,und arbeitsplatz in Pflegeheim als Hauswirtschaft Hilfe , wie ist es ?

AK
Alexandra Kirschne...

Ich bin Minijobber im Hotel, ich arbeite an 2 Tagen die Woche. Ist es rechtens wenn in meinen Vertrag steht“ Urlaub: die Urlaubsabgeltung ist im Stundenlohn bereits enthalten und somit abgegolten“. ???
Kann ich somit nur Urlaub machen wenn er unbezahlt ist?

CS
Claudia Sachse

wird bei der Durchschnittsberechnung der letzten 3 Monate, die Arbeitstage inklusive der darin enthaltenen Feiertage mit zur Berechnung genommen? Beispiel:
der Durchschnitt für Juni = 556€ x 3= 1668€ / durch 61 AT(ohne Feiertage) = 27,34€ (Tagessoll)
werden aber die Feiertage, die in diesen Monaten angefallen sind mit berechnet, wäre die Rechnung dann
556€ x 3 = 1668€/65 AT(inkl. 4 Feiertage) = 25,66€ (Tagessoll)

CS
Claudia Sachse

wie wird Feiertags-, Urlaubs- und Krankengeld beim Minijob (Stücklohn) berechnet? Ich arbeite 5 Tage in der Woche und komme auf 556€. Wird die Berechnung im Monats- oder 3 Monatsdurchschnitt berechnet?
Also 556 x 3 = 1668 ./. (Arbeitstage von 3 Monaten) oder 1 Monat 556./. AT

OH
Ottmar Helzer

Im Arbeitsvertrag sind x Stunden an „2 Arbeitstagen wöchentlich“ festgelegt, aber die Tage nicht genau genannt. Fällt ein regelmäßig erbrachter Arbeitstag auf einen Feiertag, gilt dann die Feiertagsregelung oder muss die Arbeitsleistung an einem anderen Tag erbracht werden? Wenn Letzteres gilt, dann gibt es keine Feiertage für Minijobber bei entsprechenden Verträgen.

BO
Bodybuilder

Ich arbeite, Haushaltshilfe..Der Feiertag , Donnerstag, an dem ich normal arbeite, geringfügig, wird der bezahlt?

RI
Rita

Ich arbeite als Reinigungskraft in einem Gasthaus und putze dort außerhalb der Öffnungszeiten.
Gehöre ich zum Bereich Gasstätten/Gastronomie und muss somit an Feiertagen immer arbeiten oder bekomme ich, wie normale Arbeitnehmer, an den Feiertagen bezahltes frei? Gilt für mich als Reinigungskraft das Arbeitsverbot?

GM
Gertrud Möller

Ich arbeite im Minijob einmal die Woche. Habe allerdings keinen festen Arbeitstag. Stehen mir da Std. für den Feiertag zu?

DL
Dietmar Loets

Wie ist es zu bewerten, wenn im Arbeitsvertrag 1h/Woche angegeben wurde tatsächlich aber 4 bis 5 Stunden anfallen. Muss der Vertrag angepasst werden ?

AS
A. Saltmann

Wie verhält es sich, wenn man zwei Tage Dienstag und Donnerstag á 4 Std. in der Woche arbeitet, bei dem 24.12. und 31.12. (Heiligabend und Silvester), das zählt ja nicht als Feiertage. Also, muss man Urlaub nehmen. Bei Vollzeitbeschäftigten zählt der 24.12. und der 31.12. als je einen halben Tag Urlaub, wie verhält es sich dann bei Minjobern?

SM
Stefanie Müller

Frage: Wenn der Minijobber zwei Wochen Urlaub nimmt über die Weihnachtsferien und seine regelmäßigen Arbeitstage Dienstag und Mittwoch sind. Zwei Feiertage fallen auf seine Arbeitstage Mittwoch. Somit werden nur zwei Urlaubstage statt vier gestrichen. Kann der minijobber zusätzlich zwei urlaubstage verlangen, da die Feiertage auf seine Arbeitstage fallen? Ich muss dazu sagen laut Arbeitsvertrag arbeitet er 40 Stunden insgesamt im Monat zu 5 Stunden täglich an Dienstag und Mittwoch. Der minijobber hat natürlich sein volles Gehalt bekommen. Aber zusätzlich zwei Urlaubstage weil feiertag auf Werktag fällt, ist mir neu. Wo steht das geschrieben?

AR
Annette Remde

Wie verhält es sich bei Minijobbern, die unregelmäßig arbeiten? Sozusagen auf Abruf. Da dürfte der Feiertag doch nicht entlohnt werden.

EL
Elif

Was wenn man in der Spülküche arbeitet und trotzdem die Chefin die arbeitsnehmer am 1. einträgt weil es ein Krankenhaus ist ?
Darf man verweigern?
Und wie viel Tage haben die minijobber Urlaub?

TB
Thomas Bartzik

Eine Frage: kann ein Unternehmen welches Sonn und Feiertagszuschläge zahlt, einer Arbeitsgruppe,in diesem Fall der Nachtschicht diese verwehren mit der Argumentation das die Nachtschicht mit der Arbeitszeit von 22-7 Uhr ja Nachtzulage von 23-6 Uhr bekommt. Die Mitarbeiter welche die Sonn und Feiertagszuschläge bekommen sind Vollzeit-Teilzeit sowie Minijobber. Diese Reglung besteht seit 3 Monaten da die Sonn und Feiertagszuschläge erst ab diesem Zeitpunkt erstmals vom Unternehmen gezahlt wird. Natürlich arbeitet die Nachtschicht ebenfalls an Sonn und Feiertagen. Vielen lieben Dank im voraus für Ihre Antwort.

SB
Steffi Brandt

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Artikel „Informationen zu Feiertags-sowie Sonntags- und Nachtarbeitszuschlag auf Ihrer web Seite ist falsch. Der Höchstbetrag des Grundlohns für die Lohnsteuerfreiheit der Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge beträgt 50 EUR pro Stunde, der Höchstbetrag des Grundlohns für die Sozialversicherungsfreiheit der Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge beträgt 25 EUR pro Stunde. §3b (2) S.1 EStG ; §1 (1) S.1 Nr. 1 SvEV… oder hat sich hier etwas geändert?
Mit freundlichen Grüßen
Steffi Brandt